Ethische und rechtliche Fragen der Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik Eckhard Nagel



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Transkript:

Ethische und rechtliche Fragen der Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik Eckhard Nagel Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15.05.2012 unter www.hss.de/download/nagel_praesentation.pdf Autor Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel Mitglied des Deutschen Ethikrats, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Essen, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth Veranstaltung Schutz des ungeborenen Lebens im Kontext moderner pränataler Diagnostik Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung am 25.04.2012 im Konferenzzentrum München Empfohlene Zitierweise Beim Zitieren empfehlen wir hinter den des Beitrags das Datum der Einstellung und nach der URL-Angabe das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse anzugeben. [Vorname Name:. Untertitel (Datum der Einstellung). In: http://www.hss.de/...pdf (Datum Ihres letzten Besuches).]

Ethische und rechtliche Fragen der Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik Eckhard Nagel Hanns Seidel Stiftung Schutz des ungeborenen Lebens im Kontext moderner pränataler Diagnostik München, 25.04.2012

Pränataldiagnostik Ziele und Rahmenbedingungen Konsequenzen und Argumentationslinien Präimplantationsdiagnostik Ziele und Rahmenbedingungen Konsequenzen und Argumentationslinien Folie 2 2

Pränataldiagnostik Ziele und Rahmenbedingungen Konsequenzen und Argumentationslinien Präimplantationsdiagnostik Ziele und Rahmenbedingungen Konsequenzen und Argumentationslinien Folie 3 3

Pränataldiagnostik (PND) Approximately 2-3% of UK pregnancies will be affected by one or more congenital abnormality Collins, S.L., Impey, L. (2012): Prenatal diagnosis: Types and techniques, Early Human Development 88 (1), 3-8, S.3) Die pränatale Diagnose solcher Zustände ist unter den folgenden Gesichtspunkten sinnvoll: Folie 4 4 Vorbereitung der Eltern auf die Geburt eines betroffenen Kindes Einleitung einer engmaschigen fetalen Überwachung, um ein bestmöglichen medizinischen Outcome zu realisieren Festlegung des Zeitpunktes, des Ortes und des Modus der Geburt Vorstellung in spezialisierten Zentren Einleiten therapeutischer Maßnahmen in utero Entscheidung über die Fortführung der Schwangerschaft

Reguläre Schwangerschaftsvorsorge Ziele nach den Mutterschafts-Richtlinien*: Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig erkennen, Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind abwenden, Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkennen und der Behandlung zuführen *Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ( Mutterschafts-Richtlinien ) in der Fassung vom 10. Dezember 1985, zuletzt geändert am 15. Dezember 2011 Folie 5 5

Reguläre Schwangerschaftsvorsorge Ziel der Mutterschafts-Richtlinien ist die Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichende und zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Entbindung. Folie 6 6

Ausmaß der Diagnostik Reguläre Schwangerschaftsvorsorge nach Mutterschaftsrichtlinien Einsatz weiterführender pränataler Diagnosemethoden nach medizinischer Indikation oder als IGeL Folie 7 7

Methoden der pränatalen Diagnostik Folie 8 8 Ultraschall Screening: Dreimalig B-Mode Ultraschall im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge Bei medizinischer Indikation oder auf Wusch weiterführende Sonographie Dopplersonographie 3D/4D Ultraschall Kardiale Echokardiographie Nicht invasiver Nachweis fetaler Anämie Im Rahmen invasiver PND Maßnahmen Weitgehend risikofrei

Methoden der pränatalen Diagnostik Fetale Magnetresonanztomographie In Einzelfällen Keine klinische Routine Hohe Kosten Geringe Erfahrungen Folie 9 9

Methoden der pränatalen Diagnostik Verfahren zur Risikoeinschätzung Bestimmung der Nackentransparenz im Ultraschall beta-hcg und PAPP-A Bestimmung Ersttrimester- Screening Triple Test (HCG, Östriol, Alpha-Fetoprotein) Diese Verfahren werden in der Regel als IGeL angeboten Es werden Wahrscheinlichkeiten berechnet Folie 10 10

Methoden der pränatalen Diagnostik Invasive Maßnahmen Chorionzottenbiopsie Amniozentese fetales DNA- Material Fetoskopie (Biopsie) Chordozentese (Transfusion) Folie 11 11

Methoden der pränatalen Diagnostik Minimal invasive Maßnahmen (cell free fetal DNA, cffdna) Identifikation von fetaler DNA im mütterlichen Blut durch Lo et al. in den späten 1990er Jahren Rh-D Typisierung mittels cffdna Molekulare Geschlechtsbestimmung Erste Arbeiten zum Nachweis monogenetischer Erkrankungen Bereits klinisch verfügbare Tests auf Aneuploidie (Trisomie 13, 18, 21) Folie 12 12

PND - Risiken Mit den invasiven Techniken der PND ist ein gesundheitliches Risiko verbunden für die Schwangere (Infektionen, Blutungen, wehenartige Schmerzen) für das Ungeborene (Verletzungsrisiko) Insbesondere besteht die Gefahr der Auslösung von Fehlgeburten bei der Zottenbiopsie ca. 0,5-2% bei der Amniozentese ca. 0,5-1% Bei einer vierzigjährigen Schwangeren liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt zu bringen, unter einem Prozent Folie 13 13

Rechtliche Rahmenbedingungen Folie 14 14 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG): "Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) geändert worden ist" Strafgesetzbuch (StGB) regelt in 218 und 219 die Bedingungen eines Schwangerschaftsabbruches Gendiagnostikgesetz vom 01. Februar 2010 Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ( Mutterschafts-Richtlinien ) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 15. Dezember 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 36, S. 914 in Kraft getreten am 3. März 2012 Bestattungsgesetze der Länder

Schwangerschaftskonfliktgesetz bei Mitteilung eines auffälligen fetalen pränataldiagnostischen Befundes ergebnisoffene und verständliche Beratung über medizinische und soziale Aspekte sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Unterstützung durch die Ärztin/den Arzt Einbezug von Spezialisten Hinweis auf Anspruch auf psychosoziale Beratung, Nennung von Beratungsstellen 3 Tage Frist vor dem schriftlichen Stellen der Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nach 218a Abs. 2 StGB nach Mitteilung einer entsprechenden PND Diagnose Tenor: Mehr Beratung, mehr Information, längere Bedenkzeit Folie 15 15

Gendiagnostikgesetz Ärztliche Beratungspflicht (entspricht nicht der medizinischen Aufklärung) vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung und nach Vorliegen des Ergebnisses durch eine entsprechend qualifizierte (!) Person. Darunter fallen auf jeden Fall die Tests zur Risikoabschätzung (z.b. Ersttrimester Test) sowie die invasiven Maßnahmen zur DNA Gewinnung, wohl auch der weiterführende Ultraschall unter bestimmten Fragestellungen, nicht jedoch der Basisultraschall nach Mutterschaftsrichtlinie Tenor: Kein Test (mit genetischem Informationsgewinn) ohne umfassende peridiagnotische Beratung Folie 16 16

PND - Kritik PND wird häufig als unausweichlicher Teil der Schwangerenvorsorge dargestellt. Entwicklung zu einem medizinisch kontrolliertem Geschäft mit der Angst (Braun, A. zitiert nach Richter-Kuhlmann, E.A. (2005): Pränataldiagnostik, Deutsches Ärzteblatt 102 (24), A1717) Gefahr von einem gesellschaftlich akzeptierten Instrumentarium zur Selektion (Kühn, D. zitiert nach Richter-Kuhlmann, E.A. (2005): Pränataldiagnostik, Deutsches Ärzteblatt 102 (24), A1717) Eine ablehnende Haltung gegenüber der PND kann Rechtfertigungsdruck erzeugen. Folie 17 17

PND - Konsequenzen Einige der bei der PND erkennbaren Krankheiten sind Folie 18 18 nach der Geburt therapierbar oder erfordern eine bestimmte Geburtsvorbereitung Die meisten Erkrankungen jedoch, die durch die PND erkannt werden, sind nicht therapierbar Die Schwangere steht daher vor der Entscheidung, die Schwangerschaft in dem Wissen um das kranke Ungeborene fortzusetzen oder einen Abbruch auf Grund einer medizinischen Indikation vornehmen zu lassen

PND - Konsequenzen In vielen Fällen steht nicht die Frage der rechtzeitigen Behandlung im Raum, sondern die Frage eines Schwangerschaftsabbruchs. Vgl. Bertram, C. zitiert nach Hünerfeld, P. (2007): Fehlendes Vertrauen: Pränataldiagnostik auf Abwegen, URL: http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=2258650/ehoekq/index.html [Stand: 15.05.2012] In diesem Zusammenhang ist die Sinnhaftigkeit einer PND von der vorherigen Bereitschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch abhängig. Folie 19 19

Schwangerschaftsabbruch Ein Schwangerschaftsabbruch kann nach 218a Strafgesetzbuch nicht nur rechtswidrig sein, sondern auch rechtswidrig, aber straffrei oder nicht rechtswidrig aufgrund medizinisch-(sozialer) Indikation aufgrund kriminologischer Indikation Eine Konfliktberatung ist in beiden Fällen nicht vorgeschrieben Beide Indikationen sind nach ärztlicher Erkenntnis zu beurteilen Folie 20 20

Schwangerschaftsabbruch Die medizinische Indikation beruht auf der Erwägung, dass die Schwangere in menschlich unzumutbarer Weise überfordert würde, wenn das Austragen des Kindes von ihr verlangt würde. impliziert auch Fälle mit Erkrankungen von Embryo bzw. Fetus (frühere embryopathische Indikation ). Da auch familiär-soziale Lebensumstände zu berücksichtigen sind, hat diese Indikation auch eine soziale Komponente Folie 21 21

Schwangerschaftsabbruch Häufigster Anlass für eine invasive PND ist der Wunsch nach einer Beurteilung des embryonalen/fetalen Chromosomensatzes. Monogen bedingte Erkrankungen können zunehmend diagnostiziert werden. Polygen-multifaktorielle Erkrankungen können (derzeit) über Gentests nicht zuverlässig diagnostiziert, aber im Falle von Fehlbildungen zum Teil durch Ultraschall pränatal festgestellt werden. Folie 22 22

Schwangerschaftsabbruch Nach Diagnose einer Trisomie 21 werden 90-95% der Schwangerschaften abgebrochen. Mittleres Sterbealter 1983: 25 Jahre Mittleres Sterbealter 1997: 49 Jahre seit 2000 o o Lebenserwartung Männer: 61,1 Jahre Lebenserwartung Frauen: 57,8 Jahre Pablo Pineda (erster europäischer Akademiker mit Down-Syndrom): Eltern mit Kindern, die anders sind, verbessern sich auch als Eltern. Sie werden toleranter und solidarischer. Das ist doch eine Chance, die man nützen sollte. Die Auswahl des Kindes à la carte ist nicht gut. Denn schlussendlich wählen wir das Perfekte. Und wenn dann alle gleich sind, sind wir um vieles ärmer. Folie 23 23 zitiert nach Welt Online (2009): Behinderung: Europas erster Lehrer mit Downsyndrom, URL: http://www.welt.de/gesundheit/article3901173/europas-erster-lehrer-mit-downsyndrom.html [Stand: 15.05.2012]

PND als Folge von Defensivmedizin Für die PND gibt es nicht nur eine durch die Zulässigkeit der Abtreibung unmittelbar induzierte Nachfrage durch Schwangere. Vielmehr gibt es auch eine Nachfrage von der Seite der Ärzteschaft Sie beruht auf der Furcht, selbst haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn der Schwangeren nicht zur PND geraten wird. Aus diesem Blickwinkel ist die PND Folge einer defensiven Haltung in der Medizin. Folie 24 24

Prädiktive und pränatale molekulargenetische Diagnostik Beispiel LifeCodexx Praena Test: Bei diesem Test werden fetale DNA-Fragmente aus dem mütterlichen Blut analysiert. Aus der chromosomalen Herkunft einer großen Anzahl von DNA- Bruchstücken lässt sich berechnen, ob das Chromosom 21 mit hoher Wahrscheinlichkeit dreifach angelegt ist. Im Gegensatz zu bereits verfügbaren Testmethoden auf eine Trisomie 21 ist dieses Verfahren für den Fötus ungefährlich (nichtinvasiv). Damit verbunden sein könnte die Gefahr eines Automatismus. Folie 25 25

Pränataldiagnostik Ziele und Rahmenbedingungen Konsequenzen und Argumentationslinien Präimplantationsdiagnostik Ziele und Rahmenbedingungen Konsequenzen und Argumentationslinien Folie 26 26

Präimplantationsdiagnostik (PID) Nach einer in-vitro-fertilisation wird ein wenige Tage alter Embryo auf seine erbliche Belastung hin überprüft. Nur wenn ein Embryo als erblich unbelastet getestet worden ist, wird der entsprechende Embryo in die Gebärmutter der Frau übertragen. Folie 27 27

PID - Diagnostik Grundsätzlich sind zwei Gruppen genetisch bedingter Störungen und Krankheiten durch PID nachweisbar: Monogen erbliche Krankheiten Chromosomenstörungen PID zum Ausschluss multifaktoriell erblicher Merkmale (z. B. Augenfarbe, Haarfarbe, Körpergröße, Intelligenz) Krankheiten (z. B. Diabetes mellitus, Geisteskrankheiten) ist nicht möglich. Folie 28 28

PID in Deutschland April 2011: Im Bundestag fand die erste Beratung über drei Gesetzentwürfe zu einer möglichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik statt: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG) im Juni 2011 angenommen Folie 29 29

PID in Deutschland September 2011: Der Bundesrat billigt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Regelung der PID Dezember 2011: Das Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG tritt in Kraft Eine PID soll an zugelassenen Zentren ausnahmsweise für Paare ermöglicht werden, wenn diese die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder wenn mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Folie 30 30

PID & Deutscher Ethikrat 2011: Stellungnahme zur PID Für diejenigen Situationen, in denen genetische Anlagestörungen aber mit dem Leben nicht vereinbar sind (z. B. Aneuploidie), sind die Grundbedingungen des menschlichen Daseins, wie beispielsweise die Potenzialität, nicht gegeben. In diesen Fällen sollte die PID erlaubt sein Sondervotum Eckhard Nagel Folie 31 31

PID als Chance Das Recht auf eigene Nachkommen wird gesehen als Teil des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz (Art. 6 GG). Es liegt in der Konsequenz des gerechtfertigten Kinderwunsches, den Eltern das verantwortliche Bemühen ethisch zuzubilligen, dem gewünschten Kind absehbare schwere Leiden oder frühen Tod zu ersparen. Folie 32 32

PID als Chance Die PID ermöglich es, bestimmte Erkrankungen bereits vor der Schwangerschaft zu erkennen. So könnte die Frau auf die Implantation eines kranken Embryonen verzichten. Damit verbunden ist eine Reduktion der schweren psychischen und körperlichen Belastung einer Schwangerschaft auf Probe bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs. Folie 33 33

PID als Chance PID vorverlegte PND Wenn es hingenommen wird, dass die Entwicklung eines kranken Embryonen abgebrochen wird, ist es dann nicht besser, ihn vorher zu untersuchen und ihn der Mutter gar nicht erst einzupflanzen? Folie 34 34

Beispiel (Spanien, März 2009) Andrés Mariscal (7 Jahre) litt unter Thalassaemia major (Thalassämie), einer schweren erblichen Blutkrankheit, die als unheilbar galt. Die Eltern möchten ihrem Kind ein Leben ohne Krankheit ermöglichen. Im Oktober 2008 wird Javier geboren, ein sog. Designerbaby. Javier wurde künstlich gezeugt und gezielt unter denjenigen Embryos ausgewählt, die die Erbkrankheit nicht aufweisen und genetisch am besten zu Andrés passen. Die Therapie mit dem Nabelschnurblut des jüngeren Bruders war erfolgreich: Andrés hat ein neues Leben vor sich. Folie 35 35

Beispiel (Spanien, März 2009) - Kommentare Wenn die Eltern ohnehin ein zweites Kind wollen, sei das Vorgehen ethisch vertretbar. [ ] Ich halte es für ihr gutes Recht, die Krankheit bei dem jüngeren Kind zu verhindern. Wenn es dann noch als Spender für seinen Bruder zur Verfügung stehen kann, ist das ein medizinischer Fortschritt. Schließlich geht es nicht um blonde Haare oder blaue Augen". Diedrich, K. zitiert nach Berndt, C. (2009): "Designer-Baby : Geboren, den Bruder zu retten, URL: http://www.sueddeutsche.de/wissen/designer-baby-geboren-den bruder-zuretten-1.409471 [Stand: 15.05.2012] Folie 36 36

Beispiel (Spanien, März 2009) - Kommentare Der Vorsitzende der spanischen Bischofskonferenz, Antonio Maria Rouco Varela: Es würde verschwiegen, das genetisch unpassende Embryos eliminiert werden. Vgl. Müller, U. (2009): Präimplantationsdiagnostik: "Designerbaby" rettet siebenjährigen Spanier, URL: http://www.welt.de/gesundheit/article3382076/designerbaby-rettet-siebenjaehrigen-spanier.html [Stand: 15.05.2012] Bischofskonferenz: Die Geburt eines Menschen geht einher mit der Zerstörung von anderen Lebewesen, seinen Geschwistern, denen man ihr Recht auf Leben verweigert. zitiert nach Müller, U. (2009): Präimplantationsdiagnostik: "Designerbaby" rettet siebenjährigen Spanier, URL: http://www.welt.de/gesundheit/article3382076/designerbaby-rettet-siebenjaehrigen-spanier.html [Stand: 15.05.2012] Folie 37 37

PID Grenzen Es ist generell nicht möglich, werdenden Eltern ein gesundes Kind zu garantieren: Zahlreiche äußere Einflüsse (Medikamente, Infektionen, Vitaminmangel etc.) oder Komplikationen unter der Geburt können zur Schädigung des Kindes führen. Daher macht PID die PND nicht überflüssig (doppelte Belastung der Mutter). Folie 38 38

PID Risiken PID erzeugt Leben auf Probe Embryonen, die genetische Krankheitsmerkmale tragen, werden verworfen. Wenn man einem Embryo bereits Menschenwürde zuspricht, ist dieses Verhalten nicht zulässig. Vor der PND erlebt die Schwangere bewusst die kindliche Entwicklung im Mutterleib und die eigene Hormonumstellung. Es muss angenommen werden, dass die Entscheidung, menschliches Leben zu verwerfen, dem Arzt als auch der schwangeren Frau außerhalb des Mutterleibs leichter fällt. Deshalb bedarf der Embryo hier eines höheren Schutzes. Folie 39 39

PID Risiken Zielhorizont der PID ist in aller Regel die Gesundheit des zukünftigen Kindes. Tatsächlich aber soll nicht die Krankheit eines Kindes abgewendet werden, sondern das Kind selbst, falls es erblich bedingt an der Krankheit leiden würde. Das ist nicht ärztliche Prävention, sondern eugenische Selektion. Dies trifft allerdings auch für die selektive Abtreibung nach pränataler Diagnostik zu. Folie 40 40

PID Risiken Mit PID könnte sich die Selektion von ungeborenem Leben ausbreiten Ob ein Kind zur Welt kommt, könnte mehr und mehr davon abhängen, ob es den Vorstellungen der Eltern von Gesundheit und von anderen erwünschten Eigenschaften entspricht. Die Einstellung zu Behinderten könnte negativ beeinflusst werden Diskriminierung von Behinderten Entstehung von gesellschaftlichem Druck, PID zu nutzen, um Behinderungen zu vermeiden Folie 41 41

PID Risiken Einen abschließenden Katalog von Krankheiten aufzustellen, bei denen PID gerechtfertigt ist, ist nicht möglich. Wird die Indikation mit der Selbstbestimmung der Frau bzw. der Eltern begründet, würde u.u. die Indikation beliebig ausgedehnt werden. Im internationalen Kontext zeichnet sich bereits eine Tendenz zur Ausweitung der Indikation ab. Eine wirksame Beschränkung ist nicht unbedingt zu erwarten. Folie 42 42

PID PID ermöglicht die Heilung bei einigen Erbkrankheiten. Der Schutz der Mutter rechtfertigt auf Basis einer Gewissensentscheidung der Eltern die Durchführung einer PID. Indikationsgrundlage sollte eine einschränkende Liste von Erkrankung, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, sein. Folie 43 43

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eckhard Nagel