Arbeitsgruppe FPH Offizin

Ähnliche Dokumente
Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH 11. Revision per (gemäss Vorstandsbeschluss vom 13. Dezember 2016) 1 Eidg. Weiterbildungstitel in

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH 12. Revision per (gemäss Vorstandsbeschluss vom 13. Dezember 2017) 1 Eidg. Weiterbildungstitel in

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH 9. Revision per (gemäss Vorstandsbeschluss vom 17. Dezember 2014)

Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) Geschäftsordnung

Theatermalerin EFZ / Theatermaler EFZ

Sie? Gemeinsam sind wir stärker. Sie? Eine pharmasuisse-mitgliedschaft lohnt sich

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

SCHWEIZERISCHE VERBINDUNGSSTELLEN-KONFERENZ (SVK-OHG) Reglement

Weisungen für die Famulatur

Organisationsreglement. Zeichnerin EFZ Zeichner EFZ. im Berufsfeld Raum- und Bauplanung. Fachrichtung

Protokoll der 7. Generalversammlung der Swiss Young Pharmacists Group (swissypg)

Geschäftsordnung der Schweizerischen Maturitätskommission

3. Weisungen und Empfehlungen zur Assistenzzeit (Version

Wegleitung für Weiter- oder Fortbildungsveranstalter FPH

Prüfungsinformation. Für Kandidatinnen und Kandidaten. Für Expertinnen und Experten. Für Mitglieder von Kommissionen

Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF. Vom

Architekturmodellbauerin EFZ / Architekturmodellbauer EFZ

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in klinischer Pharmazie

erlässt für die Zusatzausbildung "Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht"

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Reglement über die überbetrieblichen Kurse für TIERPFLEGERIN EFZ / TIERPFLEGER EFZ

Statut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"

Kältesystem-Monteur / Kältesystem-Monteurin EFZ Kältemontage-Praktiker / Kältemontage-Praktikerin EBA Kältesystem-Planer / Kältesystem-Planerin EFZ

Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)

Reglement über die überbetrieblichen Kurse im Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe

Rahmenreglement über die überbetrieblichen Kurse für Kaufleute

Reglement zur Berufsbildung der Lernenden an der ETH Zürich

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM)

KAV Fortbildungstagung Das MedBG heute und morgen Dr. Priska Vonbach Past-Präsidentin GSASA

Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Organisationsreglement

Fahrradmechanikerin EFZ Fahrradmechaniker EFZ

Das Organisationsreglement und Rahmenprogramm ergänzen die Bestimmungen des oben erwähnten Bildungsplans.

Schwangerschaftsultraschall (SGUM)

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung

Reglement für die Vergabe des Labels Qualität in Palliative Care

Statuten. 1. Ziele Name, Sitz

Detailhandelsassistentin/Detailhandelsassistent mit eidgenössischem Berufsattest

V erband S CHwimmschulen S CHweiz VSCH Holzacherstrasse 24, Postfach 476, 6210 Sursee

Elektroencephalographie (SGKN)

Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurse

Wie man eine Schule in Rothenburg führt

Nr. 446 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)

Geschäftsreglement der Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission)

Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie

nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 15. September 1997; auf Antrag dieser Behörde,

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Geschäftsreglement der Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Organisationsreglement für überbetriebliche Kurse

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität

BILDUNGSRAUM SCHWEIZ

vom 16. Januar/15. Februar 1995

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Fortbildungsprotokoll Fachapothekertitel FPH Spitalpharmazie

Bildungsordnung. Der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST. Prozess Nr Bildung\Bildungsordnung

Richtlinien über die Verleihung von Fachtiteln FSP

Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 3 ZWECK UND AUFGABEN TARMED SUISSE... 3 LEITUNGSGREMIUM... 4 KOMMISSIONEN... 5

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Bildungsplan Teil D vom 16. Juni 2005 mit Anpassungen vom 2. Dezember 2010

vom 9. Dezember 1999 * (Stand 9. Februar 2006) Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Ausbildungskommission (AKom)

REGLEMENT D e r P a t i e n t e n A n l a u f - u n d B e r a t u n g s s t e l l e P A B S b e i d e r B a s e l

Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002

Reglement über den Gemeindeführungsstab

Pflichtenheft der Geschäftsstelle

Studiengang 2.Das HF NDS BM erfolgt berufsbegleitend und dauert 3 Semester. Schuljahresbeginn und Ferien fallen mit jenen der AGS Basel zusammen.

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20

CS Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung Schwerpunkt Deutsch»

Organisationsreglement Datenbank LAP (DBLAP)

Validierung von Bildungsleistungen lebenslanges Lernen. Dani Duttweiler Ressortleiter Grundsatzfragen + Politik, BBT

Jobprofile of the Public Pharmacist

Leitfaden Fachgruppe Höhere Berufsbildung Dentalhygiene HF

Verordnung über die Unterstützung des Beratungsund Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT. Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK

Pflichtenheft für Kantonsvertreter/innen in Kurskommissionen mit ausserkantonalen ük-standorten. 1 Grundsätze

Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) 1

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren

Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis

Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen (BVV 1)

Reglement über den Berufsbildungsfonds Fahrlehrer des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes SFV

Der Berufsverband pharmasuisse ist die Dachorganisation für eine starke, professionelle und vernetzte Apothekerschaft in der Schweiz.

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt erfolgt auf die nächste Generalversammlung.

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung

Reglement über die Siedlungskommissionen

Transkript:

Arbeitsgruppe FPH Offizin Kontrolle und Organisation der Weiter- und Fortbildung FPH in Offizinpharmazie (Anbieter, Veranstaltungen, Absolventen, Teilnehmer) Neuschaffung und Überarbeitung der Weiterbildungsprogramme und deren Anhänge im Bereich Offizinpharmazie o Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie o Fähigkeitsausweise FPH (Phytotherapie, Heimbetreuung, Qualitätszirkel, netcare, Nutztierpharmazie, Impfen und Blutentnahme) Beurteilung von Gesuchen um Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildnern mit anschliessender Antragstellung an die KWFB (Kommission für Weiter- und Fortbildung) Kontrolle der Fortbildung der FPH Titel Träger Ca. 8 Offizinapotheker aus der ganzen Schweiz, Weiter-/Fortbildungsveranstalter, Vorstand pharmasuisse, Vertreter der kantonalen Verbände 3 4 ganztägige Sitzungen pro Jahr in Bern-Liebefeld Rundmails: 1 2 mal/monat Untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Beratend für die Kommission für Fort- und Weiterbildung (KWFB) und den Vorstand pharmasuisse Permanente eingesetzte Kommission

Validierungsausschuss der FPH Offizin Kontrolle und Validierung der Weiter- und Fortbildungsangebote. Enge Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe FPH Offizin Gemeinsames Erarbeiten von Empfehlungen zu diversen Diskussionspunkten im Bereich der Fortbildung zu Handen der FPH Offizin Kontrolle der Fortbildungsveranstaltungen mittels Qualitäts-Kontrollen oder direkter Besuche von Veranstaltungen Zusammensetzung Ca. 5 Offizinapotheker aus allen Landesteilen Zeitaufwand: ca. 4 5 Sitzungstage in Bern-Liebefeld Der Ausschuss untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität und ist der Arbeitsgruppe FPH Offizin unterstellt Es handelt sich um eine beratende, ständige Kommission

Ausschuss Weiterbildung der FPH Offizin Weiterentwicklung der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie und deren Veranstaltungen Anpassungen von Reglementen und Strukturen betreffend Weiterbildung Offizinpharmazie Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsveranstaltern Überprüfung der Qualität der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie und deren Veranstaltungen Gemeinsames Erarbeiten von Empfehlungen zu Handen der Arbeitsgruppe FPH Offizin Mitarbeit bei Weiterbildungskurswochen 4-5 Offizinapotheker FPH aus der ganzen Schweiz Zeitaufwand: ca. 4 5 Sitzungstage in Bern-Liebefeld oder an den jeweiligen Weiterbildungsstandorten Der Ausschuss Weiterbildung untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität und ist der Arbeitsgruppe FPH Offizin unterstellt Es handelt sich um eine beratende, ständige Kommission

Prüfungskommission der FPH Offizin Plant, gestaltet und bewertet die Fachapothekerprüfung der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie Bewertet die Diplomarbeiten der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie und die Arbeiten im Rahmen der Fähigkeitsausweise Organisation und Durchführung der Fachapothekerprüfungen Bewertung der Diplomarbeiten FPH Offizin und Fähigkeitsausweise Die Mitgliederzahl ist variabel und umfasst ca. 7 Mitglieder inkl. Präsident Die Prüfungskommission wird punktuell von externen Co-Experten unterstützt bei Bewältigung der mit der Prüfung verbundenen Aufgaben Zeitaufwand Präsenzpflicht in der Kommission: 4 Sitzungen (5 Tage/Jahr) in Bern-Liebefeld Prüfung mit Vor- und Nachbereitung (3 Tage am Stück/Jahr) in Bern-Liebefeld Zeitaufwand extern/zuhause: Korrekturen der Diplomarbeiten, der Arbeiten für Fähigkeitsausweise, Vorbereitung der Prüfungen (variabel, 1 3 Tage) Die Prüfungskommission untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Weiter untersteht sie der Arbeitsgruppe FPH Offizin Die Kommission hat exekutive und konzeptionelle Funktionen, sie ist ständig eingesetzt Bemerkungen Bedingung um Mitglied der Prüfungskommission zu werden: FPH-Titel.

Arbeitsgruppe Assistenzjahr und Famulatur (AGAF) Lerninhalte der Famulatur und des Assistenzjahrs erarbeiten und anpassen Austausch der Verantwortlichen der Regionalen Aufsichtskommissionen der Universitäten Tätigkeiten Planung, Supervision und Qualitätskontrolle des Assistenzjahr und der Famulatur Organisation der Ausbildnerkurse Assistenzjahr Regionale Aufsichtskommissionen + asep + ASEP + GSASA und Studienkoordinatoren Zwei Sitzungen pro Jahr in Bern-Liebefeld Aufwand Zuhause vor allem für die Verantwortlichen der Regionalen Aufsichtskommission Die Kommission untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Die ständige Kommission hat beratenden Charakter

Arbeitsgruppe pharmactuel pharmactuel ist ein seit 2002 FPH-anerkanntes Programm. Bereits über 1'600 Abonnenten erwerben mit pharmactuel jährlich FPH-Fortbildungspunkte und bringen ihre Fachkenntnisse auf den aktuellsten Stand. Das Programm bietet drei Module: 1. Persönliche Fortbildung Jeder Abonnent erhält jährlich sechs pharmactuel-hefte zu Themen, die in direktem Zusammenhang mit der praktischen Offizinarbeit stehen. In jedem Heft befindet sich ein Fragebogen, welcher von den Abonnenten beantwortet und anschliessend zur Korrektur an pharmasuisse gesandt werden kann. Der korrigierte Fragebogen wird den Abonnenten retourniert und ergibt bei mindestens 70 % richtigen Antworten 20 FPH-Kreditpunkte. 2. Regionale Fortbildung Zurzeit werden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe jährlich etwa 35 Regionalkonferenzen in verschiedenen Regionen der Schweiz organisiert. Diese finden in der Regel abends statt. Die Daten der Regionalkonferenzen werden jeweils im pharmajournal, pharma30 sowie im Internet publiziert. Für pharmactuel-abonnenten ist der Preis reduziert. Pro Abend werden den Teilnehmern je nach Dauer der Konferenz gemäss FPH-Reglement Kreditpunkte angerechnet. 3. Nationale Fortbildung Jedes Jahr organisiert die Arbeitsgruppe pharmactuel ein ganztägiges Symposium zu einem aktuellen bzw. zukunftsorientierten Thema. Für pharmactuel Abonnenten ist der Eintritt kostenlos. An dieser Veranstaltung nehmen jeweils zahlreiche Apotheker aus der ganzen Schweiz teil. Für den Besuch des ganzen Tages werden 50 FPH-Kreditpunkte erteilt. Organisation der Regionalkonferenzen Themen der pharmactuel-hefte festlegen (Kleingruppe) Organisation des Jährlichen Symposiums (Kleingruppe) Zusammensetzung 15 20 Offizinapotheker Zeitlicher Aufwand 1x im Jahr treffen sich alle Mitglieder am Vortag des Symposiums Eine Kleingruppe trifft sich 3 mal pro Jahr um das Symposium und die Fortbildungshefte zu planen (3 5 Personen) Die Kommission untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Ständige Arbeitsgruppe

Aufsichtskommission QMS Apotheke Die Aufsichtskommission QMS Apotheken ist ein Ausschuss, der 1 x pro Jahr einen ganzen Tag zusammensitzt und die Arbeit des QMS-Teams der pharmasuisse Abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität überprüft. Die Sitzung findet in der Geschäftsstelle von pharmasuisse statt. Der Hauptzweck besteht darin, dass die Mitglieder der Kommission überprüfen, ob im Projekt QMS-Apotheke von pharmasuisse alle Arbeiten konform und unbefangen vorgenommen wurden. Die erarbeiteten Resultate und allfälligen Nicht- Konformitäten werden danach der Leitungskommission QMS zur Beurteilung vorgelegt (Leitungskommission setzt sich zusammen aus dem Präsidenten pharmasuisse und der Abteilungsleiterin Wissenschaft, Bildung und Qualität) Stichprobenartige Überprüfung von 5% aller Auditberichte des vergangenen Jahres die Mitglieder müssen das Programm QMS-Apotheke von pharmasuisse gut kennen. Sie sollten in einer unabhängigen QMS-Apotheke arbeiten. Die Gruppe setzt sich aus 3 Personen zusammen: o 1 Mitglied aus dem Vorstand von pharmasuisse (=Präsidentin) o 2 Mitglieder aus externen QMS-Apotheken 1 x pro Jahr einen Tag Sitzung in Bern-Liebefeld Aufwand zu Hause minim (Protokoll lesen) Die Aufsichtskommission hat nur beratende Funktionen und keine Entscheidungsgewalt! Die Aufsichtskommission ist Teil des nicht exekutiven Managements. Bemerkungen Die Kommission kann nur unter den folgenden Voraussetzungen einen jungen Kollegen aufnehmen: Erfahrung und Wissen über das Programm QMS-Apotheke müssen vorhanden sein um einen sinnvollen Beitrag in dieser Kommission leisten zu können

Technische Kommission QMS Die technische Kommission QMS ist eine Gruppe von QMS-Experten (12 14 Personen), die alle 3 bis 4 Jahre zusammenkommt, um das ganze QMS-System zu überarbeiten und zu verbessern. Dabei werden die Kriterien des QMS auf Aktualität überprüft und angepasst, allenfalls aus dem Katalog gestrichen oder neu hinzugefügt. Tätigkeiten/zeitlicher Aufwand: alle 3 bis 4 Jahre findet eine Überarbeitung statt. Es finden 2 bis 3 ganztätige Sitzungen in der Geschäftsstelle von pharmasuisse statt: o es werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich um einzelne Themen kümmern und Neuerungen und Verbesserungen ausarbeiten. o dadurch entsteht u.u. auch Arbeit zu Hause die Mitglieder müssen sich im Bereich Qualitätssicherung auskennen und einen Bezug zur Apothekenpraxis haben. Mitglieder: o 1 Mitglied aus dem Vorstand von pharmasuisse (=Präsidentin) o Abteilungsleiterin Wissenschaft, Bildung und Qualität von pharmasuisse o Projektleiterin von QMS o 1 Experte QMS (mind. Lead-Auditor) o 5 Offizinapotheker aus QMS-Apotheken o 4 QMS-Auditoren o 1 Kantonsapotheker o 1 Apotheker aus dem Ausland Die technische Kommission ist Teil des nicht-exekutiven Managements

Verhandlungsdelegation LOA Der Hauptzweck der Verhandlungsdelegation ist die Aushandlung von Tarifverträgen für die Schweizer Pharmazie mit den Krankenversicherern und den Privatversicherungen, damit eine gesamtschweizerisch einheitliche Abgeltung der Leistungen der Apotheker gewährleistet ist. Nationale Verträge sind wichtig, um zu verhindern, dass jede Interessensgruppe Übereinkünfte trifft, mit denen die anderen Apothekergruppen unter Druck gesetzt werden können. Durch die Wahrung einer gewissen Einheit ist die Schweizer Pharmazie bei den Gesprächen mit den Partnern einflussreicher. Aufgabe der Verhandlungsdelegation ist auch die Koordination der Gespräche zur Abgeltung für die Qualitätszirkel und Leistungen für Altersheime. Es gibt kein Idealprofil; Voraussetzung ist gute Kenntnisse der Arbeit in der Apotheke, um beurteilen zu können, ob die Abgeltung für die im Zusammenhang mit einer Leistung erbrachte Arbeit angemessen ist. Es handelt sich um eine ständige Kommission, die je nach Verhandlungsphase 2 bis 10 Sitzungen jährlich erfordert, gegen Verhandlungsende auch mehr, abhängig von der Intensität der Gespräche. Die Arbeit zu Hause besteht darin, das Protokoll der letzten Sitzung durchzusehen und sich auf die nächste Sitzung vorzubereiten (ca. 2 Stunden). In der Regel erfolgen die Vorbereitung, Rollenverteilung und das «Fine Tuning» 1 bis 2 Stunden vor der Sitzung mit unseren Partnern. Die Verhandlungsdelegation steht unter der direkten Verantwortung des pharmasuisse- Präsidenten. Das Sekretariat wird durch den Generalsekretär geführt. Die Unterlagen und Analysen werden von der pharmasuisse-abteilung Politik und Wirtschaft erstellt. Es handelt sich um eine ständige Kommission, deren Zusammensetzung vom Vorstand vorgeschlagen und von der Delegiertenversammlung gutgeheissen wird. Der Präsident und der Vorstand beschliessen über ihre Struktur abhängig von den Verhandlungsbedürfnissen. Die Kommission spielt hauptsächlich eine exekutive Rolle, muss aber in gewissen Fällen auch Entscheide fällen, den Gegebenheiten entsprechend und immer innerhalb definierter Rahmenbedingungen.

Wissenschaftlicher Beirat des pharmajournals Anpassung des wissenschaftlichen Niveaus der Beiträge im pharmajournal an die Bedürfnisse seiner Leser (hauptsächlich Offizinapotheker) Themen vorschlagen, die im pharmajournal behandelt werden sollen Neue Rubriken vorschlagen Autoren empfehlen Auf das gute wissenschaftliche Niveau der publizierten Artikel achten Kritische Lektüre des pharmajournals und Beurteilung des Inhaltes (25 Ausgaben jährlich) Ca. 8 Apotheker aus den Bereichen Offizin, Spital, Administration und Professoren der Universitäten Teilnahme an zwei Versammlungen jährlich in Bern-Liebefeld Konsultativkomitee. Der Entscheid über die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird durch den Chefredaktor des pharmajournals und den Leiter der Abteilung Kommunikation und Marketing getroffen.

Kommission Berufsentwicklung und Qualitätsgruppe Pharma-Assistentinnen Die Verordnung über die berufliche Grundbildung der Pharma-Assistentinnen definiert in Abschnitt 10 eine Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. Sie ist ein strategisches Organ mit Aufsichtsfunktion und ein zukunftgerichtetes Qualitätsgremium nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, BBG. Es handelt sich um eine Kommission welche nicht ausschliesslich aus Apothekern besteht. In dieser Kommission vertreten die Apotheker den Berufsstand und tauschen sich mit den zuständigen Personen der verschiedenen Interessengruppen aus. Sie passt den Bildungsplan den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend mindestens aber alle 5 Jahre an. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone. Falls nötig beantragt sie dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Änderungen der Verordnung über die berufliche Grundbildung der Pharma-Assistentinnen. 3 Apotheker und 2 Pharmaassistentinnen, welche die Berufsanliegen repräsentieren 3 Vertreter der Berufsfachschulen Mindestens 1 Vertreter vom Bund 1 Vertreter der Kantone 1 bis 3 Tagessitzungen in Bern-Liebefeld Die Kommission Berufsentwicklung und Qualitätsgruppe Pharma-Assistentinnen ist eine unabhängige Kommission.