Europäische und deutsche Reaktion auf angekündigte US-Strafzölle

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1798 19. Wahlperiode 19.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/1237 Europäische und deutsche Reaktion auf angekündigte US-Strafzölle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r US-Präsident Donald Trump will Strafzölle für Stahl- und Aluminiumimporte verhängen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits am 27. Februar 2018 beim Treffen der EU-Handelsminister in Sofia über mögliche Strafzölle und die WTO (Welthandelsorganisation) debattiert. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, stellt fest: Die EU hat jetzt eine besondere Verantwortung für die Unterstützung und Stärkung der WTO (www.bmwi.de/redaktion/de/pressemitteilungen/2018/20180227-informellerhandelsministerrat-in-sofia.html). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) setzen die America First -Agenda des Präsidenten jedoch auch mit protektionistischen Mitteln und gegen die WTO durch (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ america-first-trump-verhaengt-strafzoelle-15412441.html). 1. Welche Stahlproduktionsstandorte wären nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von den Importbeschränkungen der USA betroffen, und welche Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Deutschland hätten die angekündigten Strafzölle auf Stahl und Aluminium? Mögliche Importzölle der USA würden für die von der US-Administration festgelegten Warengruppen auf alle deutschen stahlexportierenden Unternehmen angewendet werden. Die genauen Auswirkungen der Einführung der US-Importzölle auf die deutsche Stahlindustrie lassen sich grundsätzlich nur schwer prognostizieren, da neben den direkten Effekten auf die Stahlexporte auch indirekte Effekte, wie eine Umleitung der Handelsströme aus anderen Ländern in den EU-Markt, zu berücksichtigen sind. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Großteil der Stahlproduzenten und -exporteure in Deutschland direkt oder indirekt von einer Einführung von Importzöllen durch die USA betroffen wäre. Konkrete Informationen zu den möglichen Auswirkungen der Zölle auf einzelne Stahlproduktionsstandorte der Unternehmen, auch in Bezug auf die Arbeitsplätze, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/1798 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 2. Welche europäischen Retorsionsmaßnahmen auf die US-Importbeschränkungen auf Stahl und Aluminium sind der Bundesregierung bekannt? Die EU ist derzeit noch von den US-Maßnahmen im Bereich Stahl und Aluminium erfasst. Die EU-Kommission prüft als Reaktion auf mögliche Maßnahmen mit Wirkung auch gegen Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU grundsätzlich drei Optionen: 1) die Einleitung eines WTO-Streitschlichtungsverfahrens, um feststellen zu lassen, dass die US-Maßnahmen WTO-rechtswidrig sind, weil sie entgegen der Behauptung der USA nicht dem Schutz der nationalen Sicherheit dienen. 2) Schutzmaßnahmen gegenüber Stahl- und Aluminiumimporten aus Drittländern (nicht nur aus den USA) in die EU, falls es aufgrund der US-Maßnahmen zu deutlichen Handelsumlenkungen in die EU und einer Schädigung der Industrie kommt. 3) Kompensationsmaßnahmen ( rebalancing measures ) in Form von Zusatzzöllen auf Waren aus den USA zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, die durch die US-Maßnahmen entstehen. Dazu hat die EU-Kommission den Entwurf einer Liste mit Produkten, auf die die EU zusätzliche Zölle erheben könnte, veröffentlicht und eine Konsultation durchgeführt. Die verschiedenen Maßnahmen kommen im Bedarfsfall jeweils einzeln oder gemeinsam als Reaktionen in Betracht. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die bis jetzt bekannt gewordenen Vorschläge der EU-Kommission für Retorsionsmaßnahmen (https://ec.europa. eu/germany/news/20180305-importzoelle_de)? Hält sie diese für ausreichend oder schlägt die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen vor? Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates am 23. März 2018 haben die EU- Staats- und Regierungschefs nachdrücklich die Schritte, die von der EU-Kommission eingeleitet wurden, unterstützt, um sicherzustellen, dass die EU-Interessen gewahrt werden, und um sich das Recht vorzubehalten, in Übereinstimmung mit den Regeln der WTO gegebenenfalls auf die Maßnahmen der Vereinigten Staaten auf verhältnismäßige Weise zu reagieren. Gleichzeitig hat der Europäische Rat sein Eintreten für starke transatlantische Beziehungen als Eckpfeiler der Sicherheit und des Wohlstands sowohl der Vereinigten Staaten als auch der Europäischen Union bekräftigt und seine Unterstützung für einen Dialog über Handelsfragen von gemeinsamen Interesse betont. Weitergehende Maßnahmen hat die Bundesregierung nicht vorgeschlagen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen eines WTO-Verfahrens gegen diese Strafzölle vor dem Hintergrund, dass die USA die Richterernennungen bei der WTO blockiert und die WTO bislang noch nie ein Verfahren gegen Strafzölle, die mit Sicherheitsbedenken begründet wurden, geführt hat (www.forbes.com/sites/johnbrinkley/2017/11/27/trump-quietly-trying-tovandalize-the-wto/#13924906263f)? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der EU-Kommission, dass die von der US-Regierung beschlossenen Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte gegen WTO-Recht verstoßen, denn sie können nicht auf Gründe der nationalen Sicherheit gestützt werden (Artikel XXI GATT). Die EU ist wichtiger Sicherheitspartner und arbeitet mit den USA eng und partnerschaftlich zusammen, viele EU- Mitgliedstaaten sind zudem NATO-Partner. Darüber hinaus ist für die US-Streitkräfte die Beschaffung einer ausreichenden Menge von Stahl und Aluminium aus US-Produktion nicht beeinträchtigt, so dass auch keine Gründe der nationalen Sicherheit für die vorgesehenen Beschränkungen vorliegen.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/1798 Daraus schließt die EU-Kommission, dass es sich bei den Zusatzzöllen im Kern um Schutzmaßnahmen handelt, die das Ziel verfolgen, die einheimische Stahlund Aluminiumindustrie in den USA vor Wettbewerb zu schützen. Daher bestehen gute Erfolgsaussichten für ein mögliches WTO-Streitschlichtungsverfahren, auch wenn es bisher noch keine abschließende WTO-Entscheidung zur Auslegung von Artikel XXI GATT gibt. Das Problem der Blockade der Nachbesetzung von vakanten Richterstellen bei der WTO-Berufungsinstanz ( Appellate Body ) durch die USA droht, die Berufungsinstanz in absehbarer Zeit handlungsunfähig zu machen. Eine wesentliche Folge wäre dann, dass auch erstinstanzliche Entscheidungen im Falle einer Berufung nicht mehr rechtskräftig werden könnten. Offen ist damit die praktische und zeitnahe Durchsetzung von Rechtspositionen in einem WTO-Streitschlichtungsverfahren. 5. Welche Treffen bzw. Gespräche gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der US-Regierung über die von Präsident Trump seit Langem angekündigte Möglichkeit von Strafzöllen (www.thetimes.co.uk/ article/full-transcript-of-interview-with-donald-trump-5d39sr09d), und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? Die Bundesregierung steht seit Amtsbeginn von US-Präsident Donald Trump mit der US-Regierung in zahlreichen Gesprächen in Kontakt. Solche Gespräche sind vertraulich. Zu Inhalten dieser Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 6. Welche Reaktion gab es von Seiten der Bundesregierung auf die Veröffentlichung der President's 2017 Trade Policy Agenda von März 2017, in der bereits Maßnahmen gegen unfairen Handel angekündigt worden sind (https://ustr.gov/sites/default/files/files/reports/2017/annualreport/chapter% 20I%20-%20The%20President%27s%20Trade%20Policy%20Agenda.pdf)? Die Trade Policy Agenda des US-Präsidenten von 2017 ist ein Bericht, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben im US-Recht vom US-Handelsbeauftragten für den US-Kongress erstellt werden muss. Der Bericht spiegelt die am Maßstab America First ausgerichtete handelspolitische Agenda des US-Präsidenten wider, die auch in anderen Veröffentlichungen und Äußerungen der US-Regierung aufgegriffen wird. Eine Stellungnahme hierzu hat die Bundesregierung nicht abgegeben. 7. Wie definiert die US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung den von Präsident Trump benutzten Begriff fairer Handel, und wie unterscheidet sich diese Definition von der der Bundesregierung? Eine allgemeingültige Definition der US-Regierung des Begriffs fairer Handel ist der Bundesregierung nicht bekannt. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Begriff fairer Handel interpretationsoffen und kann in verschiedenen Zusammenhängen, wie insbesondere mit Bezug auf hohe Nachhaltigkeitsstandards (z. B. im Arbeits-, Sozial- und Umweltbereich) als auch in Bezug auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen ( level playing field ) verwandt werden.

Drucksache 19/1798 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 8. Welche Treffen bzw. Gespräche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Vertretern der EU-Kommission und Vertretern der US-Regierung über die von Präsident Trump seit Langem angekündigte Möglichkeit von Strafzöllen, und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? Der Bundesregierung liegt kein Überblick über die von Vertretern der EU-Kommission mit Vertretern der US-Regierung geführten Gespräche vor. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am 20. März 2018 mit US-Wirtschaftsminister Ross über die von den USA angekündigten Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte gesprochen. Im Anschluss wurde eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht, wonach beide Seiten sich darauf geeinigt haben, umgehend Gespräche über Handelsthemen mit gemeinsamen Anliegen, einschließlich der Frage der Überkapazitäten im Bereich Aluminium und Stahl, zu führen, um schnellstmöglich für beide Seiten akzeptable Ergebnisse zu erzielen. 9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. erwägt die Bundesregierung über die Aktivitäten der EU-Kommission hinausgehend auf nationaler Ebene, um mögliche Risiken für die Bundesrepublik Deutschland durch die Strafzölle einzudämmen? Die Bundesregierung hat sich, beispielsweise im Rahmen der Reise von Bundesminister Peter Altmaier in die USA (18. bis 20. März 2018), im Schulterschluss mit der EU-Kommission für eine Ausnahmeregelung für die EU als Ganzes eingesetzt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass für die EU eine dauerhafte Ausnahme von den Stahl- und Aluminiumzöllen vorgesehen wird. Zudem steht die Bundesregierung im Kontakt mit betroffenen Branchen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 10. Mit welcher Begründung ist die EU-Kommission vor dem Hintergrund der offen formulierten Antifreihandelsrhetorik der USA nach Kenntnis der Bundesregierung eine trilaterale Kooperation mit den USA und Japan eingegangen, mit der Fortschritte bei der WTO erreicht werden sollen (http:// trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2017/december/tradoc_156458.pdf)? 11. Welche Abmachungen hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Zusammenarbeit mit den USA getroffen? Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat mit dem japanischen Wirtschaftsminister Seko und dem US-Handelsbeauftragten Robert E. Lighthizer eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, die die Bestrebungen zur Schaffung von weltweiten vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen ( level playing field ) bekräftigt. Denn die Schaffung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen gehört zu den gemeinsamen Zielen der Partner dieser trilateralen Kooperation. Dieses Ziel haben EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Wirtschaftsminister Seko und US-Handelsbeauftragter Robert E. Lighthizer bei ihrem Treffen am 10. März 2018 in Brüssel erneut bekräftigt, sich auf gemeinsame Maßnahmen, die insbesondere auch im Rahmen der internationalen Foren (WTO, G20, G7, OECD) voran getrieben werden sollen, verständigt und hierzu eine gemeinsame Erklärung im Anschluss veröffentlicht. Die Bundesregierung unterstützt diese Bestrebungen.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/1798 12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern gegen protektionistische Maßnahmen in den USA? Welche Initiativen hat die Bundesregierung dazu ergriffen? Im Bereich der Handelspolitik hat die EU-Kommission die Federführung. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Abstimmungen in den relevanten Brüsseler Gremien ein und stimmt sich mit anderen EU-Mitgliedstaaten ab. Die EU- Kommission steht in engem Austausch mit anderen WTO-Mitgliedern, auch zur Frage möglicher Reaktionen auf die Maßnahmen der USA, zuletzt z. B. im Rahmen des WTO Mini-Ministertreffens in Neu Delhi am 19. und 20. März 2018. Aufgrund des Sachzusammenhangs wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es gerade vor dem Hintergrund dieser Strafzölle wichtig ist, ein eindeutiges Signal für Freihandel zu senden und die Bundesrepublik Deutschland deshalb das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) schnellstmöglich ratifizieren sollte? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass ergänzend zur multilateralen Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Die Bundesregierung will in Deutschland in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das CETA-Abkommen in Kraft treten kann. 14. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auch in Deutschland protektionistischen Bestrebungen entgegenzutreten und das Verständnis für die Bedeutung von Freihandel auf gesicherter rechtlicher Grundlage zu fördern? Die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, ein Verständnis für die Bedeutung offener Märkte und eines regelbasierten Handels zu vermitteln. Hierzu führt sie einen regelmäßigen Austausch mit den parlamentarischen Raum, den Bundesländern sowie der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung über die Bedeutung von Freihandel auf verschiedenen öffentlichen Informationskanälen, z. B. im Form von Informationsbroschüren, dem Internetauftritt der Bundesministerien (insb. des Bundeswirtschaftsministeriums) und im Wege der Teilnahme an zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen. Die Bundesregierung flankiert so die entsprechenden Tätigkeiten der Europäischen Kommission.

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