Technische Richtlinie Nr. 3. Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)

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Transkript:

Technische Richtlinie Nr. 3 Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) Stand: 15. September 2009

- 2-1. Begriff Das Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) ist ein "Mannschaftstransportfahrzeug nach DIN EN 1846 Teil 1. 2. Zweck Das Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) ist zur Beförderung von Feuerwehr- oder Katastrophenschutzpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung in der taktischen Stärke einer Gruppe (1/8) geeignet. 3. Technische Anforderungen Es sind nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge auf Kastenwagenbasis zu verwenden. Für den Mannschaftsraum ist eine eigene Einstiegtür vorzusehen. Eine Hecktür bzw. -klappe muss vorhanden sein. Die maximale Geschwindigkeit des MTF (RP) muss auf 120 km/h begrenzt sein. Für die Bereifung ist ein M + S - bzw. Mehrzweckprofil vorzusehen. Für die technischen Anforderungen an das Fahrgestell und an den Aufbau gilt die EDIN 14 502-2, für den Anstrich und die Beschriftung gilt die DIN 14 502-3.Ansonsten gelten die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz (neuester Stand) bei Verwendung als Feuerwehrfahrzeug. Handelt es sich um ein KatS-Fahrzeug, so gelten die Anforderungen an Fahrzeuge des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes (KatS- Fahrzeuge) in Rheinland-Pfalz (neuester Stand). 3.1 Fahrgestell 3.1.1 Vorn und hinten ist eine Schleppvorrichtung vorzusehen (Ausführung nach Wahl des Herstellers).

- 3-3.1.2 Die Abgasführung ist so zu gestalten, dass bei geöffneten Fahrer- und seitlichen Mannschaftsraumtüren das Personal im Mannschaftsraum auch bei Standbetrieb nicht gefährdet wird. Das Abgasrohr ist nach außen zu führen. 3.2 Aufbau 3.2.1 Eine oder zwei Kennleuchten für blaues Blinklicht nach DIN 14620 oder DIN 14621 sind vorn auf dem Dach anzubringen (Anschluß nach DIN 14630 - "Feuerwehrschaltung". 3.2.2 Wenn neben der Persönlichen Ausrüstung des beförderten Personals weitere Einsatzmittel mit dem MTF transportiert werden sollen, müssen diese in geeigneten Fahrzeughalterungen gehalten werden. Alternativ sind das Personal und die mitgeführten Einsatzmittel durch eine geeignete Schutzeinrichtung (Trennwand oder Trenngitter) zum Insassenschutz bei Unfällen zu trennen. 3.2.3 Soll das Fahrzeug flexibel mit Sitzbänken ausgestattet werden, so dass eine größere Lademöglichkeit für Einsatzmittel entsteht, so muss diese Schutzeinrichtung nach 3.2.2 entsprechend flexibel zum Insassenschutz eingesetzt werden können. 3.2.4 Im Mannschaftsraum sind vorstehende Teile wirksam so abzudecken, dass Verletzungen der Besatzung daran vermieden werden. Wird ein Arbeitstisch eingebaut, müssen zum Insassenschutz Dreipunktgurte eingebaut sein oder ein Hinweisschild am Tisch angebracht werden (keine Sitzplätze während der Fahrt). Eine weitere Ausnahme wäre, wenn der Tisch während der Fahrt herunterzuklappen ist oder im Geräteraum gelagert wird.

- 4-3.2.5 Sämtliche Türen und Klappen müssen von außen absperrbar sein. Sie müssen alle mit dem gleichen Schlüssel geschlossen werden können. 3.2.6 Die Innenseite der Hecktüre bzw. Heckklappe sowie der Seitenwände des Laderaums sind im Bereich der Ladefläche mit einem mindestens 300 mm hohen, widerstandsfähigen Werkstoff, z.b. Aluminium, zu versehen. 3.2.7 Sicherungen für Funk, Zusatzheizung, Kennleuchten und akustische Warngeräte sind weitgehend zusammenzufassen und möglichst in einem Sicherungskasten unterzubringen. 4. Baumaße, Gesamtmasse, Bezeichnung 4.1 Die Baumaße des Fahrzeuges müssen ein vorschriftsmäßiges Abstellen in Feuerwehrhäusern auf Stellplätzen der Größe 1 nach DIN 14092-1:2001-10 ermöglichen (Gesamtlänge maximal 6000 mm ; Gesamtbreite Maximal 2100 mm; Gesamthöhe maximal 3000 mm). 4.2 Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs darf 3500 kg nicht überschreiten. 4.3 In der Zulassungsbescheinigung Teil I und II muss das Fahrzeug folgendermaßen bezeichnet sein: Bezeichnung: Schlüsselnummer: So.Kfz-Feuerwehrfahrzeug: 0449 Mannschaftstransportfahrzeug 00 5. Standardbeladung des MTF (RP) Die Beladung ist ordnungsgemäß unterzubringen. Eine Lagerung und Entnahmemöglichkeit der Geräte unter Berücksichtigung der in den einzelnen Normen festgelegten Grenzmaße ist sicherzustellen.

- 5 - Tabelle: Standardbeladung Gegenstand nach DIN Stückmasse kg 6) Stück- zahl Gesamtmasse kg Warnkleidung B (Weste) EN 471 0,5 2 1 Tragbarer Feuerlöscher mit 6 kg ABC- Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21 A-113 B, mit Kfz-Halterung Handeslübliches Gurttrennsystem mit Nothammerfunktion Handelsübliches tragbares Beleuchtungsgerät EN 3 11 1 11 0,2 1 0,2 2 2 4 Unterlegkeil mit Halterung 76 051 3,5 1 3,5 Abschleppseil 5 m, handelsüblich mit rotem Warntuch 200 mm x 200 mm für 600 kg Anhängelast 3,6 1 3,6 Gesamtmasse 23.3