Schiedsrichter-Richtlinien Saison 2009/2010 Handballregion Oldenburg e. V.

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Transkript:

Handballregion Oldenburg im Handballverband Niedersachsen e. V. Schiedsrichter-Richtlinien Saison 2009/2010 Handballregion Oldenburg e. V.

Inhaltsverzeichnis 1. Schiedsrichterausschuss 3 2. Meldung eines Ansprechpartners im Verein 4 3. Voraussetzungen für Schiedsrichter 4 / 5/ 6 4. Aufgaben des Schiedsrichters 6 / 7 5. Übernahme oder Absage von Spielaufträgen 7 6. Nichtantreten zu Spielen 7 7. Beobachtungen 8 8. Fortbildungen 8 9. Vereinswechsel oder Abmeldungen 8 10. Streichung von Schiedsrichtern 8 11. Disziplinarstrafen 8 12. Reisekosten /Spielleiterentschädigungen 8 / 9 13. Bestrafungen 9 Seite 2

Allgemeines In Ergänzung zur HVN Schiedsrichterordnung und den 76 bis 78 SpO/DHB gelten nachfolgende Richtlinien für die Schiedsrichter und das Schiedsrichterwesen insgesamt, für die Saison 2009/2010 und deren Vorbereitungszeit. Diese Richtlinien werden auf der Homepage der HRO (www.hr-oldenburg.de) veröffentlicht und sind allen Vereinen gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen. 1. Schiedsrichterausschuss (SRA-HRO) Aufgaben und Mitarbeiter SRA-HRO: Schiedsrichterwart n. n. Hajo Dirks 04223/3009 Ansprechpartner z. Zt. Huder Str. 39 Fax 04223/96339 Stv. Vors. Spieltechnik 27777 Bookholzberg Dirks.H@t-onlime.de Schiedsrichteransetzer Klaus-Dieter Stapel 04407/5075 Männer/Frauen / Alma-Rogge-Str. 7 a Handy 0171/4914575 männlich und weiblich 26203 Wardenburg Fax 04407/5075 Jugend A, E Klaus-dieter-stapel@t-online.de Schiedsrichteransetzer Jugend männlich B, C, D Thomas Voigt Hermann-Löns-Weg 15 27798 Hude Handy 04408 / 803371 0179/7997030 voigt@hr-oldenburg.de Schiedsrichteransetzer Jugend weiblich B, C, D Schiedsrichterlehrwart Thomas Voigt Hermann-Löns-Weg 15 27798 Hude Detlef Teubner Carl-Friedrich-Gauß Str. 34 26133 Oldenburg Handy Handy Fax 04408 / 803371 0179/7997030 voigt@hr-oldenburg.de 0441 / 204090 0170 / 2437579 0441 / 36169846 detlef-t@t-online.de SR Beobachter Ausbilder Friedrich Kossen Wildeshauser Landstr. 75 27777 Ganderkesee Fax 04222 / 808052 --- friedrich.kossen@ewetel.net Seite 3

2. Meldung eines Ansprechpartners im Verein Jeder Verein benennt der HRO einen/-ne Verantwortlichen/-liche, erreichbaren/bare Sportkameraden/-din mit Namen, Vornamen, Telefonnummer und einer Mail-Adresse, der/die für das Schiedsrichterwesen zuständig ist. Alle Informationen, die das Schiedsrichterwesen betreffen, sind an diese Adresse zu senden. Innerhalb von 7 Tagen muss der Erhalt per E-Mail bestätigt werden. Ansonsten erfolgt eine Bestrafung lt. Richtlinien (19 Punkt 37) der HRO. Die entsprechenden Angaben sind im SIS als Funktion SR Wart des jeweiligen Vereines einzugeben. 3. Voraussetzungen für Schiedsrichter Jeder Verein, der am Spielbetrieb der HRO teilnimmt, hat je gemeldeter Mannschaft, für die Verbandsabgaben gezahlt werden, mindestens zwei Schiedsrichter, die im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sind, zu stellen. Alle Spiele in der HRO sollten von 2 SR geleitet werden. Oberhalb der Jugend C müssen die Spiele von 2 SR geleitet werden. Die Spiele der Regionsoberligen (ROL) und der Regionsligen (RL) der Männer u. Frauen werden mit Gespannen aus dem KV Kader 1 besetzt. Hierfür werden von den SR Gespannen die Freiterminlisten mit Mindesteinsatzzeiten abgefordert. Pro gemeldete Mannschaft in der ROL/RL Senioren sind 1,5 Gespanne zu melden. - (eine Mannschaft = 1 Gespann, zwei Mannschaften = 3Gespanne) - Pro Gespann gilt: Die Einsatzlisten sind blockweise für jeweils zwei Monate abzugeben, wobei je Block sechs Mindesteinsatzzeiten gefordert werden: Mindesteinsatzzeiten sind: Sa. 14-17.30h oder17h Tagesende und So 10.30-14.30h oder 14h Tagesende. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben erfolgt eine Bestrafung gem. Richtlinien (19 Punkt 37) der HRO und Rückgabe des Gespanns an den Verein. Für den KV Kader 1 muss dann eine Ersatzgestellung eines neuen Gespanns durch den Verein erfolgen. Ansetzung für die Regionsoberligen u. Regionsligen der Frauen und Männer: Angesetzt wird in vier Blöcken. Block 1 = Spiele im Sept./Okt. - Verteilen der Einsatzliste = 20.08.09 (Ausnahme 1. Spieltag 28./29.08. = Vereinsansetzung - Rückgabe der EL bis zum 28.08.09 Block 2 = Spiele im Nov./Dez. - Verteilen der Einsatzliste = 1.10.2009 - Rückgabe der EL bis zum 15.10.2009 Block 3 = Spiele im Jan./Febr. - Verteilen der Einsatzliste = 1.12.2009 - Rückgabe der EL bis zum 15.12.2009 Block 4 = Spiele im Mrz./Apr. - Verteilen der Einsatzliste = 01.02.2010 - Rückgabe der EL bis zum 15.02.2010 Seite 4

Für alle anderen Spiele gilt folgender Ablauf: Die Schiedsrichteransetzer besetzen die Spiele unterhalb der ROL/RL der Senioren und alle Jugendspiele vereinsmäßig (s. SIS) Der Vereinsschiedsrichterwart meldet die Gespanne für diese Spiele der RK der Senioren und der ROL der Jugend A u. B und gibt dem zuständigen Ansetzer per E-Mail bis zum Dienstag 19:00 Uhr vor dem Spieltag die Gespanne incl. der Gespann Nr. (lt. Dokumentation im SIS) mit denen von ihnen zu leitenden Spielen (Spieltag, Spielklasse u. Spiel Nr.) auf. Der SR Ausschuss der HRO setzt dann dementsprechend an. Für die Spiele der C-, D- und E-Jugend können die SR, die diese Spiele geleitet haben, auch nachträglich, bis zum Dienstag, 19.00, gemeldet werden. Diese Meldung kann auch zusammen mit der SR - Vorabmeldung erfolgen 3.1 Schiedsrichterausweis Der Schiedsrichterausweis wird von der HRO ausgestellt und jährlich (pro Saison) verlängert, sofern der/die Betreffende noch als Schiedsrichter eingesetzt werden soll. Wer über keinen gültigen Ausweis verfügt, darf die Tätigkeit als Schiedsrichter nicht ausüben. Ausnahmen vgl. 21 Ziffer 2 SpO DHB Der SR Ausweis wird für 2010/2011 nur durch einen Nachweis von mindestens 5 Einsätzen in 2009/2010 als SR, verlängert. (ausgenommen hiervon sind lizensierte Übungsleiter) Kann der Ausweis nicht mehr zur Verlängerung vorgelegt werden, ist eine kostenpflichtige Neuerstellung erforderlich. Eine Neuerstellung bei Erstausstellung und bei Verlängerung, wenn kein Platz mehr für weitere Eintragungen vorhanden ist, erfolgt ohne Berechnung. Ein aktuelles Passbild ist dem Regionsschiedsrichterwart dafür zu übergeben. Ist der Ausweis aufgrund von Verschulden des Vereins oder des Schiedsrichters nicht bis zum 01.10. des laufenden Jahres verlängert, ist dieser ungültig (Ausnahme HRO = bei Reaktivierung ehemaliger SR ist eine Verlängerung des SR Ausweises nach dem Besuch einer SR Fortbildung möglich) 3.2 Zusammensetzung SR-Gespann Jeder Verein hat Schiedsrichtergespanne zu bilden (3er Gespanne sind möglich, wobei ein SR mindestens 18 Jahre alt sein muss) und diese namentlich bis zum 15.10.2009 dem Regionsschiedsrichterwart zu melden (Download Meldeformular v. HRO Seite). Nur diese gemeldeten Gespanne (Vereinshaftung) werden durch die Schiedsrichteransetzer eingesetzt. Außerdem können auch freie HVN - Gespanne zu den Spielen eingesetzt werden. 3.3 Förderkader (KV Kader 3) Die HRO bietet einen Förderkader an. In diesem Kader können junge, förderungswürdige Gespanne (bis 25 Jahre) bis zum 15.08.09 gemeldet werden. Diese Gespanne werden vom SRA angesetzt und müssen eine Einsatzliste mit mindestens 4 teilweise einsetzbaren Terminen (pro Block) abgeben. 3.4 SR-Bekleidung Seite 5

Vom SR Gespann muss einheitliche Schiedsrichterbekleidung getragen werden. 3.5 Altersgrenzen für Schiedsrichter Ab 14./15. Lebensjahr = Ab 16./17. Lebensjahr = Ab 18. Lebensjahr = Spiele der E- und D- Jugend Spiele der C- und B- Jugend Spiele der A- Jugend und Senioren Wird ein Spiel von zwei Schiedsrichtern geleitet, ist beim zweiten Schiedsrichter, vorausgesetzt, ein SR erfüllt die Altersvorgabe (mindestens 18. Jahre alt) keine Altersgrenze vorgeschrieben. 4. Aufgaben des Schiedsrichters 4.1 Die Schiedsrichter haben sich deutlich (in Druckbuchstaben / Vorname ausgeschrieben) im Spielbericht unter Angabe ihrer vollständigen Anschrift und Name des Vereins einzutragen. Der Eintrag der Nummer des Schiedsrichterausweises ist nicht ausreichend. Fehlerhafte Eintragungen werden entsprechend der RTL (19 Punkt 6) geahndet. Der Schiedsrichter hat die Pflicht, über die Einhaltung der Spielordnung und der Spielregeln zu wachen. 4.2 Er prüft vor dem Spiel die Bespielbarkeit der Halle, den Hallenaufbau, den Ball und die Kleidung der Mannschaften. Festgestellte Mängel hat er innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen zu lassen. Nach Spielbeginn dürfen Veränderungen nicht mehr vorgenommen werden, ausgenommen, es wird dadurch ein Abbruch verhindert. 4.3 Vor dem Spiel überprüft der Schiedsrichter anhand der Spielausweise die Eintragungen auf dem Spielberichtsformular. 4.4 Das Fehlen des Spielausweises zieht keinen Ausschluss nach sich. 4.5 Nach Spielende ist vom jeweiligen MV das SR-Protokoll unterschreiben zu lassen. Folgende Eintragung (bei Fehlen von Spielausweisen) ist erforderlich: Ich, Name, Vorname (in Druckbuchstaben) Geburtsdatum, bin für den Verein (Name) spielberechtigt. - Diese lesbaren Eintragungen werden durch den SR vorgenommen. Eigenhändige Unterschrift des Spielers bzw. des MV (siehe nicht volljährige Spiele/innen). Für nicht volljährige Spieler/innen bestätigt der MV durch seine Unterschrift die Spielberechtigung der Spieler/-in. Fehlen mehrere Spielerausweise, muss jeder/de Aktive die o.a. Angaben machen. Der MV oder ein anderer Offizieller kann nicht in Vertretung für alle Seniorenspieler unterschreiben. Nach erfolgtem Ausschluss 17.5 (17.7 Tätlichkeit eines Spielers während der Spielzeit, auch außerhalb der Spielfläche, und Schiedsrichterbeleidigung) ist der Spielausweis einzubehalten. Er ist mit dem Spielbericht unverzüglich an die Spiel leitende Stelle (Staffelleiter) zu senden. Hierfür hat der Heimverein einen ausreichend frankierten Freiumschlag zur Verfügung zu stellen. Die Begründung hierfür hat der/die Schiedsrichter/-in den Mannschaftsverantwortlichen bekannt zu geben und im Spielbericht/Anlage so ausführlich zu beschreiben, dass die Spiel leitende Stelle hieraus Seite 6

den genauen Sachverhalt erkennen kann. Alle Disqualifikationen sind im Spielbericht einzutragen und zu begründen. Sonderberichte zu Vorfällen nach Spielende sind im Spielberichtsformular anzukündigen. Sonderbericht folgt". Vorgebrachte Einspruchsgründe hat der Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken und die Kenntnisnahme von den Mannschaftsverantwortlichen oder anderen Vertretern beider Vereine unterschreiben zu lassen. Verweigert einer die Unterschrift, hat der Schiedsrichter dies zu vermerken. Der Schiedsrichter ist auf dem Spielfeld allein maßgebend. Die Mannschaftsverantwortlichen tragen die Verantwortung dafür, dass den Anweisungen des Schiedsrichters seitens der Aktiven Folge geleistet wird. 5. Übernahme oder Absage von Spielaufträgen Spielübernahme 5.1 Partnertausch / Spielabsage Eine Absage zu einem Spiel muss begründet werden. Diese Begründung muss dem zuständigen Ansetzer spätestens fünf Tage vor dem Spieltermin schriftlich vorliegen (Post oder E-Mail). Bei kurzfristiger Verhinderung (Krankheit/Beruf o. ä. eines Gespannpartners ist der für die Spielklasse zuständige Ansetzer umgehend schriftlich zu informieren, um hier eine weitere Vorgehensweise zu erfragen. Eine eigenmächtige Ergänzung des Gespanns ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung gem. Richtlinien. Absagen nach dem jeweiligen Dienstag (nach 19:00 Uhr) vor dem Spieltermin werden als Nichtantreten' von Schiedsrichtern für den betreffenden Verein (Vereinshaftung) geahndet. Bei drei unbegründeten Absagen von Spielen in einer Saison wird das SR-Gespann gestrichen und ein Ersatzgespann muss gemeldet werden. Der Schiedsrichterausschuss behält sich zudem vor, eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Gebührenordnung auszusprechen. 5.2 Verspätete Anreise Für eine verspätete Anreise zum Spielort tragen die angesetzten SR-Gespanne die alleinige Verantwortung. Der Nachweis des Nichtverschuldens ist der spielleitenden Stelle unter Angaben von Beweismitteln (Bericht von Polizei, ADAC usw.) bis spätestens zum dritten Werktag nach dem Spiel vorzulegen. 6. Nichtantreten zu Spielen Tritt ein SR-Gespann unentschuldigt zu einem Spiel nicht an, wird gemäß der Richtlinien und Ordnungen der Handballregion Oldenburg eine Bestrafung unter Vereinshaftung ausgesprochen. Weiterhin hat der Verein die Kosten einer Neuansetzung zu tragen. Gleiches gilt für angefallene Kosten aus dem Beobachtungswesen. Tritt ein SR-Gespann zu drei Spielen in einer Saison unentschuldigt nicht an, wird das Gespann an den Verein zurückgegeben und in der Schiedsrichterliste der HRO gestrichen. (siehe auch 5.1) Seite 7

7. Beobachtungen Es ist das Bestreben des Schiedsrichterausschusses, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, möglichst viele SR - Gespanne in einer Saison zu beobachten. Ein Anspruch auf eine Beobachtung besteht nicht. Auf der Grundlage dieser Beobachtungen erfolgt je nach Bedarf für qualifizierte Gespanne eine Meldung zum HVN. 8. Fortbildungen Jeder Schiedsrichter muss an einem Lehrgang, bzw. einer Weiterbildung teilnehmen, zu dem/der er eingeladen wird. Fehlt ein Schiedsrichter unentschuldigt, wird unter Vereinshaftung gemäß den Richtlinien und Ordnungen der Handballregion Oldenburg verfahren. Bei Nichtteilnahme entscheidet der Schiedsrichterausschuss über die weitere Verwendung als Schiedsrichter. 9. Vereinswechsel oder Abmeldungen Ein Vereinswechsel als Schiedsrichter ist nach dem 15. Juli nicht mehr möglich. Die Angaben über die Vereinszugehörigkeit im SIS müssen mit denen im Schiedsrichterausweis übereinstimmen. Für Schiedsrichter, die auf anderen Leistungsebenen eingesetzt werden, können abweichende Regelungen der entsprechenden Organisationseinheit gelten. Bei Vereinswechsel ist der Regionsschiedsrichterwart zu informieren. 10. Streichung von Schiedsrichtern Schiedsrichter, die in der Handballregion Oldenburg eingesetzt werden, verpflichten sich gemäß der vorgegebenen Richtlinien, die Ansetzungen zu übernehmen. Bei Nichtbeachtung der Richtlinien und bei ungenügenden Beobachtungsergebnissen entscheidet der Schiedsrichterausschuss über die Zurückgabe an den Verein. 11. Disziplinarstrafen Wird ein Schiedsrichter als Spieler oder Funktionär disqualifiziert, ausgeschlossen, oder ergeht wegen sonstigen Fehlverhaltens ein Sportgerichtsurteil gegen ihn, entscheidet der Schiedsrichterausschuss über die weitere Verwendung als Schiedsrichter. 12. Reisekosten / Spielleitungsentschädigungen Schiedsrichter erhalten von dem im Spielplan zuerst genannten Verein eine Spielleitungsentschädigung in Höhe von: 15,00 je Schiedsrichter für die Spiele der Regionsoberliga der Männer und Frauen 13,00 je Schiedsrichter für die Spiele der Regionsliga der Männer und Frauen 10,00 je Schiedsrichter für die Spiele der restlichen Klassen (ohne Jugend C, D + E) zuzüglich Fahrtkosten von 0,25 pro Kilometer für einen Pkw (auch Ortsverkehr). Bei Wochentagsspielen (Mo Fr.), erhöht sich die Spielleitungsentschädigung um 10,00 je Schiedsrichter. Werden diese Spiele aufgrund einer Verlegung an einem Wochentag ausgetragen, hat der Verein, der die Verlegung beantragt hatte, diese Mehrkosten, die nicht in die Polung übernommen werden, zu tragen. Seite 8

Dieses gilt nicht für Spiele der Jugend C u. D. Bei Verlegung auf einen gesetzlichern Feiertag in der Woche entfällt diese erhöhte Spielleitungsentschädigung. Für die Fahrtkostenberechnung wird die Entfernung vom Wohnort (von außerhalb des Regionsgebietes ab Regionsgrenze) zur Spielhalle zugrunde gelegt. Bei Spielen der Jugend C, D u. E, deren Spielleitung der Heimverein übernimmt, wird die Spielleitungsentschädigung intern geregelt und nicht in die SR-Polung der HRO übernommen. Leiten SR mehrere Spiele am gleichen Tag, nacheinander am selben Spielort, sind die Fahrtkosten anteilmäßig auf die SB aufzuteilen 13. Bestrafungen, siehe Punkt 19 der Richtlinien der HRO 19/06 Mangelhaftes Ausfüllen des Spielberichtes, auch durch die SR 3,00 19/12 Fehlen je Schiedsrichter beim Spiel (ROL/RL Mä./Fr. und Jugend A und B) 35,00 19/13 Fehlen je Schiedsrichter beim Spiel (alle anderen Klassen) 20,00 19/15 Fehlen je Schiedsrichter beim Spiel (wie 19/12 - ab dem 5.x) 70,00 19/16 Fehlen je Schiedsrichter beim Spiel (wie 19/13 - ab dem 5. x) 40,00 19/18 Einsatz eines SR ohne vorherige namentliche Meldung 10,00 19/24 Schuldhaftes verspätetes Antreten zum Spiel (Mannschaften, Schiedsrichter) 15,00 19/37 Nichteinhaltung der namentl. Meldung der SR zum angesetzten Termin je (Nichtbeachtung von amtlichen Bekanntmachungen, RTL u. Ordnungen) 15,00 19/39 Spielabsage verursacht durch SR - stellenden Verein 60,00 19/42 Fehlerhafte Abrechnung der SR und mangelhafte Prüfung der Eintragungen 5,00 Nach erfolgter Freigabe der Schiedsrichterordnung (SRO) des HVN ist es evtl. erforderlich, diese Schiedsrichterrichtlinien anzupassen. Handballregion Oldenburg, aufgestellt: im August 2009 Beschluss Vorstand: 07.8.2009 Vorsitzender Handballregion Oldenburg e. V. Stellv. Vors. Spieltechnik Handballregion Oldenburg e. V. gez. Wolfgang Sasse gez. Hajo Dirks Seite 9