Teil S. Krankenhaussachleistungen, Obduktionen. S I. Bäder, Massagen, Krankengymnastik und andere Heilbehandlungen

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Transkript:

Teil S. Krankenhaussachleistungen, Obduktionen S I. Bäder, Massagen, Krankengymnastik und andere Heilbehandlungen Beachte: 1. Ein Zeitintervall entspricht einer Behandlungszeit von 10 Minuten. 2. Die jeweilige Anzahl abrechnungsfähiger Zeitintervalle ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten ärztlichen Verordnungsblatt. Gruppe 1: Krankengymnastik 9101 Krankengymnastische Behandlung auch auf neurophysiologischer Grundlage 8,81 **) 9102 Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei erworbenen traumatischen, zentralen und peripheren Bewegungsstörungen beim Kind 8,04 **) 9103 Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei erworbenen traumatischen, zentralen und peripheren Bewegungsstörungen beim Erwachsenen 8,04 **) 9104 Krankengymnastische Behandlung in Gruppen ab 3 Teilnehmern, je Teilnehmer 2,43 **) 9105 *) Krankengymnastik im Bewegungsbad 9,69 **) 9106 *) Krankengymnastik im Bewegungsbad in Gruppen, je Teilnehmer 4,86 **) 9107 Manuelle Therapie 9,86 **) Gruppe 2: Thermotherapie (Wärme- und Kältetherapie) 9201 Wärmeanwendung bei einem oder mehreren Körperabschnitten (alle Wärmestrahler) 5,68 **) 9202 Heiße Rolle bei einem oder mehreren Körperabschnitten 4,79 **) 9203 *) Warmpackung oder Teilbäder eines oder mehrerer Körperabschnitte mit Paraffinen bzw. Paraffin-Peloid- Gemischen 6,78 **) *) Die erforderliche Nachruhe ist Bestandteil des Vergütungssatzes.

9204 *) Warmpackung mit natürlichen Peloiden (Moor, Fango, Schlick, Pelose) Teilpackung, ein Körperabschnitt (Arm, Bein, Schulter, Nacken) auch Fangokneten 9,09 **) 9205 *) Warmpackung mit natürlichen Peloiden (Moor, Fango, Schlick, Pelose) Doppelpackung, zwei Körperabschnitte (beide Arme, ein Bein, beide Beine oder ganzer Rücken) 11,52 **) 9206 Kälteanwendung bei einem Körperabschnitt oder mehreren Körperabschnitten (Kompresse, Eisbeutel, Peloide, Eisteilbad) 9,27 **) 9207 Apparative Kälteanwendung bei einem oder mehreren Körperteilen (Kaltgas, Kaltluft) 7,17 Gruppe 3: Elektrotherapie 9301 Elektrobehandlung einzelner oder mehrerer Körperabschnitte mit Reizströmen 3,85 **) 9302 Elektrogymnastik einzelner oder mehrer Körperabschnitte bei Lähmungen 3,85 **) 9303 Behandlung eines oder mehrer Körperabschnitte mit Ultraschall 6,69 **) 9304 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit lontophorese (ohne Medikamente) 5,84 **) Gruppe 4: Massage, man. Lymphdrainage, med. Bädertherapie und Chirogymnastik 9401 Klassische Massage einzelner oder mehrerer Körperabschnitte sowie auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürstenund Colonmassage) 11,13 9402 Manuelle Lymphdrainage eines Körperabschnittes, Teilbehandlung 6,76 **) *) Die erforderliche Nachruhe ist Bestandteil des Vergütungssatzes.

9403 Manuelle Lymphdrainage zweier oder mehrerer Körperabschnitte, Ganzbehandlung 6,76 **) 9403 a Kompressionsbandagierung einschl. der Kosten für Polstermaterial und Trikofix 9,27 9404 *) Sitzbad mit Zusatz weggefallen 9405 *) Hand-, Fußbad mit Zusatz 4,89 9406 *) Vollbad, Halbbad - mit Zusatz weggefallen 9407 *) Kohlensäurebad 15,92 9408 *) Gashaltiges Bad mit Zusatz weggefallen 9409 *) Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad) 16,22 9410 Zwei- und Vierzellenbad 8,11 9412 *) Unterwasserdruckstrahlmassage 18,62 9413 Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäulengymnastik) 11,67 9414 Extensionsbehandlung 5,23 Gruppe 5: Inhalationstherapie 9501 Einzelinhalation 5,68 **) 9502 Rauminhalation, je Teilnehmer 2,87 **) Gruppe 6: Zusätzliche Leistungen 9601 zusätzlich ärztlich verordnete Ruhe, d. h. außerhalb der mit einem (*) versehenen Leistungen (einschließlich Wäsche) 3,50 9602 ärztlich verordneter Hausbesuch, je Besuch 9,64 9603 Wegegebühr bei ärztlich verordnetem Hausbesuch je km 0,36 *) Die erforderliche Nachruhe ist Bestandteil des Vergütungssatzes

Ergotherapie Beachte: Ein Zeitintervall entspricht einer Behandlungszeit von 15 Minuten (einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit). Die jeweilige Anzahl abrechnungsfähiger Zeitintervalle ergibt sich aus der zwischen den Spitzenverbänden der UV-Träger und den Verbänden der ergotherapeutischen Berufe vertraglich vereinbarten ärztlichen Verordnung. Der Arzt verordnet die Leistung unter Angabe der Nummer des mit diesen Verbänden vereinbarten Gebührenverzeichnisses. Die zwischen den Spitzenverbänden der UV-Träger und den Verbänden der ergotherapeutischen Berufe vereinbarte Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung. 9651 Ergotherapeutische Behandlung bei motorisch-funktionellen Störungen (11.1 *) ) (3 Regelzeitintervalle) 10,44 **) 9651 G Ergotherapeutische Behandlung bei motorisch-funktionellen Störungen, (11.1-G *) ) Gruppe (3 Regelzeitintervalle) 3,50 **) 9652 Ergotherapeutische Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen 10,44 **) (11.2 *) ) (4 Regelzeitintervalle) 9652 G Ergotherapeutische Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven (11.2-G *) ) Störungen, Gruppe (4 Regelzeitintervalle) 3,50 **) 9653 Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/ Neuropsychologisch (11.3 *) ) orientierte Behandlung (3 Regelzeitintervalle) 10,44 **) 9653 G Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/ Neuropsychologisch 3,50 **) (11.3-G *) ) orientierte Behandlung, Gruppe (4 Regelzeitintervalle) 9654 Ergotherapeutische Behandlung bei psychisch-funktionellen Störungen (11.4 *) ) ( 5 Regelzeitintervalle) 10,44 **) 9654 G Ergotherapeutische Behandlung bei psychisch-funktionellen (11.4-G *) ) Störungen, Gruppe (7 Regelzeitintervalle 3,50 **) 9655 Arbeitstherapie/betriebliches Arbeitstraining (4 Regelzeitintervalle) (11.5 *) ) Nur in Absprache mit dem UV-Träger 10,90 **) 9656 (11.6 *) ) Beratung zur Integration in das berufliche und soziale Umfeld (außerhalb der ergotherapeutischen Praxis) (4 Regelzeitintervalle) Nur in Absprache mit dem UV-Träger 10,90 **) *)Leistungs-Nr. des mit den Verbänden der ergotherapeutischen Berufe vereinbarten Gebührenverzeichnisses **) Preis pro Zeitintervall (Näheres vgl. unter "Beachte", abgedruckt vor Nr. 9651)

9657 Ergotherapeutische Funktionsanalyse (12.1 *) ) (keine Berechnung nach Zeitintervall) 23,03 9658 Thermische Anwendung, Kälte/Wärme (12.2 *) ) (keine Berechnung nach Zeitintervall) 5,68 9659 Ergotherapeutische Schiene über 150 mit (12.3 *) ) KVA 9660 ausführlicher Bericht auf Anforderung des UV-Trägers 22,69 (12.4 ) ) 9661 Ärztlich verordneter Hausbesuch bei einem Patienten; je Besuch 9,65 (12.5 ) ) 9662 Wegegeld je km bei ärztlich verordnetem Hausbesuch 0,36 (12.6 *) ) *) Leistungs-Nr. des mit den Verbänden der ergotherapeutischen Berufe vereinbarten Gebührenverzeichnisses