Geschäftsbericht Anhangangabe der Überschussanteil-Sätze. AachenMünchener Lebensversicherung AG

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Transkript:

Geschäftsbericht Anhangangabe der Überschussanteil-Sätze AachenMünchener Lebensversicherung AG

Anhangangabe der Überschussanteil-Sätze

Überschussbeteiligung unserer Kunden Bei den einzelnen Versicherungsformen und Kapitalisierungsgeschäften gelten für das Kalenderjahr 2014 die auf den folgenden Seiten angegebenen Überschussanteil-Sätze. Ansammlungsüberschussanteil-Satz Der Ansammlungsüberschussanteil-Satz ergänzt die rechnungsmäßige Verzinsung der verzinslich anzusammelnden Überschussguthaben auf 3,50% (2013: 3,75%) bei den Tarifen mit einem Rechnungszins von 1,75%, 2,25% oder 2,75% und auf 3,40% (2013: 3,65%) bei den übrigen Tarifen. Verträge mit einem Rechnungszins von 4,00% bzw. 3,50% erhalten keinen Ansammlungsüberschussanteil. Für Parkdepots gelten die in den Vertragsunterlagen genannten Sätze. Direktgutschrift Die Großlebens- und Kollektiv-Kapitalversicherungen, die Vermögensbildungsversicherungen, die Kleinlebensversicherungen, die Risiko-Lebensversicherungen mit verzinslicher Ansammlung der Überschussanteile, die fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen bzw. Teilrenten, die Rentenversicherungen und die Parkdepots erhalten in der Regel eine Direktgutschrift. Sie wird aus dem im Jahr 2014 erwirtschafteten Geschäftsergebnis zugeteilt. Sofern es sich nicht um konventionelle Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilrenten handelt, bei denen die Anpassung der Deckungsrückstellung an die aktualisierten Sterbewahrscheinlichkeiten zu einer vorübergehend reduzierten Überschussbeteiligung führt, gilt Folgendes: Die Direktgutschrift beträgt 0,20% des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens bei den Tarifen mit einem geschäftsplanmäßig garantierten Zins (Rechnungszins) von 3,00%. Bei einem Rechnungszins von 3,50% entfällt sie. Bei den K-, KS-, FLG-, AR-, RG-Tarifen und Tarif ARBS sowie den Risiko-Lebensversicherungen der Tarifgeneration mit einem Rechnungszins von 4,00% bzw. 3,25% entfällt die Direktgutschrift. Bei den K-, FLG-, AR-, KR-, RG-Tarifen sowie den Risiko-Lebensversicherungen der Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von 2,75% gilt ein Direktgutschrift-Satz von 0,60%. Bei einem Rechnungszins von 2,25% beläuft sich der Direktgutschrift-Satz auf 1,10%, bei einem Rechnungszins von 1,75% auf 1,60%. Sofern es sich um Erhöhungsversicherungen im Rahmen des Dynamikplans mit 2,75% Rechnungszins zu Grundversicherungen mit 3,25% oder 4,00% Rechnungszins handelt, beträgt die Direktgutschrift 0,45%; bei einem Rechnungszinssatz der Erhöhungsversicherung von 2,25% beträgt der Satz der Direktgutschrift 0,95%, bei einem Rechnungszinssatz der Erhöhungsversicherung von 1,75% beträgt der Satz der Direktgutschrift 1,45%. Der Direktgutschriftsatz beläuft sich jedoch höchstens auf den jeweils angegebenen Zinsüberschussanteil-Satz. Versicherungen nach Tarif AKR erhalten keine Direktgutschrift. Bei konventionellen Rentenversicherungen und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilrenten, bei denen die Anpassung der Deckungsrückstellung an die aktualisierten Sterbewahrscheinlichkeiten zu einer vorübergehenden Reduzierung der Überschussbeteiligung führt, ist die Direktgutschrift wie in den Vorjahren auch reduziert. Ferner werden die eventuellen Grund-Überschussanteile für die Risiko-Lebensversicherungen unserer Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von 4,00%, 3,25%, 2,75%, 2,25% und 1,75%, die jährlichen Überschussanteile für die Bauspar-Risikoversicherungen (außer bei Gewinnverband E1) sowie die Grund- und Risiko-Überschussanteile bei den Tarifen der ehemaligen die individuale Lebensversicherung AG in voller Höhe als Direktgutschrift zugeteilt. Die einjährigen Parkdepots erhalten den Zinsüberschussanteil in voller Höhe als Direktgutschrift. 2

Die Überschussbeteiligung aus der Direktgutschrift wird auf die jährlichen Überschussanteile angerechnet. Formen der Überschussbeteiligung Erlebensfallbonus Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Bildung von beitragsfreien Versicherungen verwendet, aus denen bei Erleben des Ablaufs der Versicherung Leistungen fällig werden (Erlebensfallbonus). Die Erlebensfallbonus-Summen sind als beitragsfreie Versicherungen wiederum überschussberechtigt. Bei konventionellen Versicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen wird bei Inanspruchnahme einer Teilauszahlung auch eine vorgezogene Leistung aus der Überschussbeteiligung ausgezahlt. Bei Eintritt des Versicherungsfalls durch Tod werden die vertraglich garantierte Todesfallsumme und gegebenenfalls ein Schluss- Überschussanteil gezahlt. Als gesamte Todesfall-Leistung wird jedoch mindestens ein Betrag in Höhe der Rückkaufsleistung, erhöht um einen im Geschäftsplan festgelegten Zuschlag, erbracht. Bei den K- und KS-Tarifen erbringen wir als gesamte Todesfall-Leistung mindestens einen Betrag in Höhe der Deckungsrückstellung und gegebenenfalls des Schluss-Überschussanteils. Summen- bzw. Rentenerhöhung Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungsleistung (Summen- bzw. Rentenerhöhung) verwendet. Die Summen- bzw. Rentenerhöhung ist als beitragsfreie Versicherung wiederum überschussberechtigt. Für Großlebens- (außer nach den K-Tarifen) und Kollektiv-Kapitalversicherungen (außer nach den KS-Tarifen) sowie Vermögensbildungsversicherungen wird bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls im Allgemeinen ab Beginn eine Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung gewährt; bereits bestehende Summenerhöhungen werden auf die Mindestleistung angerechnet. Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das Ansammlungsguthaben wird grundsätzlich bei Beendigung des Vertrags ausgezahlt bzw. bei Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit zur Rentenerhöhung verwendet. Beitragsanrechnung Die jährlichen Überschussanteile werden in Prozent des überschussberechtigten Beitrags bemessen und auf den Beitrag angerechnet. Todesfallbonus Bei Tod der versicherten Person wird ein Todesfallbonus in der für das betreffende Versicherungsjahr festgesetzten Höhe fällig. Bonusrente Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Pflegerente wird bei Eintritt einer bedingungsgemäßen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. _Pflegebedürftigkeit eine Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Pflegerente gezahlt. bav Kundenbonus Im bav-geschäft wird zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente sowie der zugehörigen Bonusrente bei Eintritt einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ein bav Kundenbonus in Form einer zusätzlichen Bonusrente gewährt, sobald die relevanten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der bav Kundenbonus ist ab dem Eintritt der Berufs- bzw. Er- 3

werbsunfähigkeit garantiert und wird so lange wie die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt. Kundenbonus Beim VERMÖGENSAUFBAU & SICHERHEITSPLAN erhalten die Kunden, wenn sie gleichzeitig die Komponenten Arbeitskraftabsicherung, Pflegefallabsicherung und Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren, zusätzlich zur jeweils vertraglich garantierten Rente bzw. Summe eine Leistungserhöhung aus der Überschussbeteiligung in Form eines Kundenbonus. Diesen erbringen wir jeweils neben der Beitragsanrechnung von Überschussanteilen. Schluss-Überschussanteil Für alle Großlebens-, Kleinlebens-, Kollektiv-Kapital-, Vermögensbildungsversicherungen mit Sparkapitalbildung, die fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen bzw. Teilrenten in garantierter Höhe und die aufgeschobenen Rentenversicherungen nach den KR- und AR-Tarifen bzw. Tarif ARBS sowie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der ehemaligen die individuale Lebensversicherung AG kann zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen bei Ablauf bzw. Beginn der Rentenzahlung und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung und bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls ein Schluss-Überschussanteil hinzukommen. Auch bei den übrigen Tarifen der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung sowie bei der selbstständigen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung, bei der Kinderinvaliditäts-(Zusatz-)Versicherung und der Todesfall-Zusatzversicherung kann die Überschussbeteiligung u. a. in Form eines Schluss-Überschussanteils erfolgen. Beteiligung an den Bewertungsreserven Für alle Haupt- und Zusatzversicherungen, für die wir ein konventionelles Deckungskapital bilden, kann bei Beendigung der Versicherung bzw. im Falle einer Rentenversicherung bei Beendigung der Ansparphase sowie fortlaufend während des Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Sie wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass sich für unsere Kapitalanlagen am maßgebenden Stichtag nach Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Kapitalausstattung unseres Unternehmens positive Bewertungsreserven ergeben. Maßgebender Stichtag ist der letzte Börsentag im Monat vor Beendigung der Versicherung 1 bzw. bei einer Rentenversicherung vor Beendigung der Aufschubzeit 1. Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug ist der letzte Börsentag im vorletzten Monat vor Beginn des neuen Versicherungsjahres der maßgebende Stichtag. Von der Hälfte der am jeweils maßgebenden Stichtag festgestellten Bewertungsreserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versicherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven besteht. Davon erhält die jeweilige Versicherung bei Fälligkeit der Beteiligung an den Bewertungsreserven den Betrag, der dem Verhältnis der Summe der (konventionellen) Deckungsrückstellungen und verzinslich angesammelten Überschussguthaben der Versicherung an ihren bisherigen jährlichen Bilanzstichtagen (31. Dezember) zuzüglich des zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2013) für den Vertrag festgelegten Überschussanteils zur entsprechenden Summe aller berechtigten Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen entspricht. Bei einer Rentenversicherung im Rentenbezug wird statt der Summe der Deckungsrückstellungen an ihren bisherigen Bilanzstichtagen ihre Deckungsrückstellung am letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2013) angesetzt. 1 Soweit Verträge nicht zum Kalendermonatsletzten (24 Uhr), sondern zum Kalendermonatsersten (12 Uhr) ablaufen, das Ende der Aufschubzeit erreichen oder gekündigt werden können, sind bei einer solchen Beendigung des Vertrags bzw. der Aufschubzeit die Bewertungsreserven am letzten Börsentag des vorletzten Monats vor der Beendigung maßgebend. 4

Der Vorstand kann für jeden Vertrag, soweit in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, nach dem gleichen Verfahren wie dem für die jeweilige Ermittlung des Schluss-Überschussanteils einen Mindestwert für die Beteiligung an den Bewertungsreserven bestimmen. Dieser Mindestwert wird auf den nach dem vorstehenden Verfahren für die Versicherung ermittelten Anteil an den Bewertungsreserven angerechnet. Für das Jahr 2014 ist eine solche Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht vorgesehen. Rentenzuschlag Die jährlichen Überschussanteile werden bei Beginn der Rentenzahlung für eine Zusatzrente verwendet, deren Höhe gleich bleibt, solange sich die maßgebenden Überschussanteil-Sätze nicht ändern. Umrechnung in Anteileinheiten Bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden die jährlichen Überschussanteile, soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung gutgeschrieben. Bei unseren neueren Tarifgenerationen der Kapital-, Risiko-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Kinderinvaliditäts-Versicherungen sowie der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung können die laufenden Überschussanteile auf Wunsch des Versicherungsnehmers ebenfalls in Fondsanteile investiert werden. Hierfür steht dem Versicherungsnehmer jeweils eine breite Fondspalette zur Verfügung. Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei Rentenversicherungen (einschließlich der fondsgebundenen Rentenversicherungen und der Rentenversicherungen nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes) die Deckungsrückstellungen mit neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt werden, die zu (deutlich) höheren Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese Sterbetafeln erfordern für die vor 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen auch 2013 eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen, was zu einer entsprechenden Belastung des Ergebnisses für diese Bestände führen kann. In diesen Fällen fällt deshalb ähnlich wie in den Vorjahren auch 2014 die Überschussbeteiligung niedriger aus als für Verträge ohne diese zusätzliche Belastung. 5

Überschussanteil-Sätze 2014 Übersicht 1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Großlebensversicherungen (einschließlich Vermögensbildungsversicherungen, ohne Gewinnverbände R1, R2, R4 und GR2 des Abrechnungsverbandes Großlebensversicherungen) und Gewinnverbände E1, E2, K2 bis K9, STK1 bis STK6, STKM1 bis STKM6 und KAM1 bis KAM3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Großlebensversicherungen der ehemaligen die individuale Lebensversicherung AG 2 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen 3 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1, AV2) und Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände KAV1, KAV2) 4 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1, KAV1) 5 Bestandsgruppen Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Kollektiv-Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Gewinnverbände AV1 und AV2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverbände KAV1 und KAV2 der Bestandsgruppe Kollektiv- Rentenversicherungen, Gewinnverbände AV1 und KAV1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen 6 Bestandsgruppe Risikoversicherungen und Gewinnverbände R1, R2, R4 und GR2 des Abrechnungsverbandes Großlebensversicherungen, Gewinnverbände R2 bis R13 und RAM1 bis RAM3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Risikoversicherungen der ehemaligen die individuale Lebensversicherung AG Seite 7 Bestandsgruppe Bauspar-Risikoversicherungen 96 8 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen 97 und Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen 9 Bestandsgruppe Pflegerentenversicherungen und Bestandsgruppe Kollektiv- 111 Pflegerentenversicherungen 10 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV), Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 115 (EUZV) sowie Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung im Rah- men des Vermögensaufbau- und Sicherheitsplans bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV) der ehemaligen die individuale Lebensversicherung AG 11 Pflegerenten-Zusatzversicherungen (PZV) und Options-Zusatzversicherungen auf eine Pflegerentenversicherung (POZV) sowie Pflegefallabsicherung im Rahmen des Vermögensaufbau- und Sicherheitsplans 12 Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherungen (KIZ) 130 13 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HZV) 132 14 Todesfall-Zusatzversicherungen (TZV) sowie Hinterbliebenenabsicherung im Rahmen 133 des Vermögensaufbau- und Sicherheitsplans 15 Parkdepot 135 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung 137 8 26 30 52 78 90 126 7

Überschussanteil-Sätze 2014 (evtl. abweichende Vorjahreswerte in Klammern) 1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Großlebensversicherungen (einschließlich Vermögensbildungsversicherungen, ohne Gewinnverbände R1, R2, R4 und GR2 des Abrechnungsverbandes Großlebensversicherungen) und Gewinnverbände E1, E2, K2 bis K9, STK1 bis STK6, STKM1 bis STKM6 und KAM1 bis KAM3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen sowie Großlebensversicherungen der ehemaligen die individuale Lebensversicherung AG 1.1 Gewinnverband K0 Kleinlebenstarife (L-, T-, St-, F-, G-, E-Tarife) und Vereinsgruppentarife der ehemaligen Volkshilfe Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Eintrittsalter Männer bis 29 Jahre: 0,2 30 bis 39 J.: 0,2 40 bis 49 J.: 0,4 ab 50 Jahre: 0,4 Eintrittsalter Frauen bis 29 Jahre: 0,9 30 bis 39 J.: 1,2 40 bis 49 J.: 1,7 ab 50 Jahre: 2,0 Todesfallsumme und bereits bestehende Summenerhöhungen - Zins-Überschussanteil 0,40%(0,65%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme mindestens jedoch 2,4 Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ), wobei nur die ab 1950 begonnenen VJ zur Anrechnung kommen; für die ab 1950 bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7 Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf; Summenerhöhung Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen fällig) 1.2 Gewinnverband K1 Tarife 2, 2A, 4, 5, IVB, A, C, S, K (alt) und mt Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Eintrittsalter Männer bis 29 Jahre: 0,2 30 bis 39 J.: 0,2 40 bis 49 J.: 0,4 ab 50 Jahre: 0,4 Eintrittsalter Frauen bis 29 Jahre: 0,9 30 bis 39 J.: 1,2 40 bis 49 J.: 1,7 ab 50 Jahre: 2,0 Todesfallsumme - Zins-Überschussanteil 0,40%(0,65%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] - Abzugssatz auf den Zins- Überschussanteil 6 Versicherungssumme (maximal 30.677,51 ) Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme mindestens jedoch 2,4 Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ), für die bis 1978 zurückgelegten VJ 6, für die ab 1978 bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7 Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf; verzinsliche Ansammlung oder Anrechnung auf den Beitrag Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod werden reduzierte Leistungen fällig) 8

1.3 Gewinnverband K2 w-tarife 1.4 Gewinnverband K3 z-tarife Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Eintrittsalter Männer bis 29 Jahre: 0,2 30 bis 39 J.: 0,2 40 bis 49 J.: 0,4 ab 50 Jahre: 0,4 Eintrittsalter Frauen bis 29 Jahre: 0,9 30 bis 39 J.: 1,2 40 bis 49 J.: 1,7 ab 50 Jahre: 2,0 Todesfallsumme und bereits bestehende Summenerhöhungen - Zins-Überschussanteil 0,40%(0,65%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] - Abzugssatz auf den Zins- Überschussanteil w-tarife 3,0 z-tarife 1,5 Versicherungssumme (maximal 30.677,51 ) Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme mindestens jedoch 2,4 Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ), für die bis 1978 zurückgelegten VJ 6, für die ab 1978 bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7 Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung 10% versicherte Erlebensfallsumme Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten, bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf; Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder 10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren werden reduzierte Leistungen fällig) Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles. Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen infolge des Todes der versicherten Person werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen auf 10% der Versicherungssumme aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien Termfixversicherung wird mindestens das Deckungskapital der so aufgefüllten Summenerhöhungen ausgezahlt. 1.5 Gewinnverband K5 O-Tarife 1.6 Gewinnverband K6 M-Tarife 1.7 Gewinnverband K7 N-Tarife mit Beginnjahr bis 1980 1.8 Gewinnverband K8 N-Tarife mit Beginnjahr von 1981 bis 1986 Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Eintrittsalter Männer bis 29 Jahre: 0,2 30 bis 39 J.: 0,2 40 bis 49 J.: 0,4 ab 50 Jahre: 0,4 Eintrittsalter Frauen bis 29 Jahre: 0,9 30 bis 39 J.: 1,2 40 bis 49 J.: 1,7 ab 50 Jahre: 2,0 Todesfallsumme und bereits bestehende Summenerhöhungen - Zins-Überschussanteil 0,40%(0,65%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] - Abzugssatz auf den Zins- Überschussanteil O-Tarife 6,0 M-Tarife 0,5 N-Tarife - Versicherungssumme (maximal 30.677,51 ) Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten, bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf; Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung 9

Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme mindestens jedoch 2,4 Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ), für die bis 1978 zurückgelegten VJ 6, für die ab 1978 bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7 Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung 10% versicherte Erlebensfallsumme Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder 10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren werden reduzierte Leistungen fällig) Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles. Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen infolge des Todes der versicherten Person werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen auf 10% der Versicherungssumme aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien Termfixversicherung wird mindestens das Deckungskapital der so aufgefüllten Summenerhöhungen ausgezahlt. 1.9 Gewinnverband K9a und Versicherungen mit laufender Beitragszahlung im Gewinnverband E0 N-Tarife mit laufender Beitragszahlung mit Beginnjahr ab 1987, N-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr von 1987 bis 1992 1.10 Gewinnverband K9b93 N-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1993 1.11 Gewinnverband K9b94 und Versicherungen mit Einmalbeitragszahlung im Gewinnverband E0 N-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1994 bzw. 1995 Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Todesfallsumme und bereits Gewinnverband E0 bestehende Summen- Eintrittsalter Männer bis 29 Jahre: 0,0 (0,6 ) erhöhungen 30 bis 39 J.: 0,0 (0,6 ) 40 bis 49 J.: 0,0 (0,6 ) ab 50 Jahre: 0,0 (0,6 ) Eintrittsalter Frauen bis 29 Jahre: 0,0 (0,6 ) 30 bis 39 J.: 0,0 (0,6 ) 40 bis 49 J.: 0,0 (0,6 ) ab 50 Jahre: 0,0 (0,6 ) übrige Gewinnverbände Eintrittsalter Männer bis 29 Jahre: 0,6 30 bis 39 J.: 0,6 40 bis 49 J.: 0,6 ab 50 Jahre: 0,6 Eintrittsalter Frauen bis 29 Jahre: 0,6 30 bis 39 J.: 0,6 40 bis 49 J.: 0,6 ab 50 Jahre: 0,6 - Zins-Überschussanteil 0,00%(0,15%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] - Reduktionssatz bei Erlebensfallbonus Tarife 1N, 1NE, 2N, 2NE, 3N, 5N, 8N mit Beginnjahr von 1987 bis 1992; Tarife 4N, 4NF, 6N mit Beginnjahr ab 1987 40% von den laufenden Zuteilungen einzubehaltende Risikobeiträge Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten, bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf Bei bereits bestehenden Erlebensfallbonussummen wird der Zins-Überschussanteil um einen Abzugssatz gekürzt. Dieser Abzugssatz ist die Differenz zwischen Grund- Überschussanteilsatz und 1,2. falls als Todesfallsumme ein höherer Betrag als die garantierte Todesfallsumme und der bei Tod fällige Schluss-Überschussanteil zu erbringen ist Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung 10

Tarife 1N, 1N10, 2N, 3N, 3N10, 5N, 8N, 8N10 und 9N mit Beginnjahr ab 1993, Tarife 1NE und 2NE mit Beginnjahr ab 1993 Tarif 1NA Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme Gewinnverband E0 übrige Gewinnverbände Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung mindestens jedoch 0,8 (2,4 ) mindestens jedoch 1,0 (2,4 ) Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ) ab dem 4., für die bis 2002 zurückgelegten VJ 6,3 (7,0), für das 2002 begonnene VJ 5,7 (6,3), für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,2 (4,7), für das 2013 begonnene VJ 2,2 (2,4) Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ) ab dem 4., für die bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7, für das 2013 begonnene VJ 2,4 10% versicherte Erlebensfallsumme Bildung von Erlebensfallbonussummen Dauerabkürzung Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit o- der 10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 3 Jahren werden reduzierte Leistungen fällig) Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung für Versicherungen mit Verwendung der Überschussanteile zur Summenerhöhung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles mit Ausnahme der Tarife 1N10, 3N10 und 8N10 sowie mit Ausnahme der Versicherungssummen, die sich bei den Tarifen 8N, 8N10 und 9N durch Nicht-Inanspruchnahme von Teilauszahlungen ergeben. Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen infolge des Todes der versicherten Person werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen auf 10% der Versicherungssumme aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien Termfixversicherung wird mindestens das Deckungskapital der so aufgefüllten Summenerhöhungen ausgezahlt. 1.12 Gewinnverband GK1 Gruppentarife der ehemaligen Aachener und Münchener Leben (Tarife GII, GIII, G42) und der ehemaligen Atlas Leben (Tarife G, T); Tarife VA/G, VA/Z; NVA/G, NVA/Z mit Beginn vor 1988; Firmengruppentarife der ehemaligen Volkshilfe; F-Tarife (Firmengruppen) mit Beginnjahr vor 1987; V-Tarife (Vereinsgruppen) mit Beginnjahr vor 1987 Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Eintrittsalter Männer Frauen bis 29 Jahre: 0,2 0,9 30 bis 39 J.: 0,2 1,2 40 bis 49 J.: 0,4 1,7 ab 50 Jahre: 0,4 2,0 Todesfallsumme und bereits bestehende Summenerhöhungen - Zins-Überschussanteil 0,40%(0,65%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] Tarife GII, GIII, G42, G und T Tarife VA/G, VA/Z und Tarife NVA/G, NVA/Z mit Beginnjahr bis 1979 Firmengruppentarife der ehemaligen Volkshilfe Leben F-, V-Tarife bis 1986; Tarife NVA/G, NVA/Z mit Beginnjahr von 1980 bis 1988 Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf verzinsliche Ansammlung oder Anrechnung auf den Beitrag verzinsliche Ansammlung verzinsliche Ansammlung für beitragspflichtige, Summenerhöhung für beitragsfreie Versicherungen Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder 10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 5 Jahren werden reduzierte Leistungen fällig) 11

Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung mindestens jedoch 2,4 Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ), für die bis 1978 zurückgelegten VJ 6, für die ab 1978 bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7 10% versicherte Erlebensfallsumme Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles 1.13 Gewinnverband GK2a und Versicherungen mit laufender Beitragszahlung im Gewinnverband E1 der Bestandsgruppe Kollektiv- Kapitalversicherungen F-Tarife mit laufender Beitragszahlung mit Beginnjahr ab 1987; F-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr von 1987 bis 1992; Tarife NVA/G, NVA/Z mit Beginnjahr ab1988 1.14 Gewinnverband GK2b93 F-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1993 1.15 Gewinnverband GK2b94 und Versicherungen mit Einmalbeitragszahlung im Gewinnverband E1 der Bestandsgruppe Kollektiv- Kapitalversicherungen F-Tarife mit Einmalbeitragszahlung mit Beginnjahr 1994 Jährliche Überschussanteile: - Grund-Überschussanteil Todesfallsumme und bereits Gewinnverband E1 bestehende Summen- Eintrittsalter Männer Frauen erhöhungen bis 29 Jahre: 0 (0,3) 0 (0,3) 30 bis 39 J.: 0 (0,3) 0 (0,3) 40 bis 49 J.: 0 (0,3) 0 (0,3) ab 50 Jahre: 0 (0,3) 0 (0,3) übrige Gewinnverbände Eintrittsalter Männer Frauen bis 29 Jahre: 0,3 0,3 30 bis 39 J.: 0,3 0,3 40 bis 49 J.: 0,3 0,3 ab 50 Jahre: 0,3 0,3 - Zins-Überschussanteil 0,00%(0,15%) maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [1] Schluss-Überschussanteil 0% Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung zuzüglich 6% Versicherungssumme Gewinnverband E1 übrige Gewinnverbände Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung Kapital-Ergänzungsversicherung nach Tarif NVA/Z mit Beginn der Grundversicherung ab 1997 mindestens jedoch 0,8 (2,4 ) mindestens jedoch 1,0 (2,4 ) Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ) ab dem 4., für die bis 2002 zurückgelegten VJ 6,3 (7), für das 2002 begonnene VJ 5,7 (6,3), für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,2 (4,7), für das 2013 begonnene VJ 2,2 (2,4) Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr (VJ) ab dem 4., für die bis 2002 zurückgelegten VJ 7, für das 2002 begonnene VJ 6,3, für die ab 2003 bis 2012 begonnenen VJ 4,7, für das 2013 begonnene VJ 2,4 10% versicherte Erlebensfallsumme 1. Ergänzungsversicherung im 1. Versicherungsjahr der Ergänzungsvers. 280% im 2. Versicherungsjahr der Ergänzungsvers. 60% versicherte Erlebensfallsumme der jeweiligen Ergänzungsversicherung Grund- und Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten, bei beitragsfreien Versicherungen erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf; Summenerhöhung mit Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung Schluss-Überschussanteil bei Ablauf (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf nach mehr als 1/3 der Laufzeit oder 10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 3 Jahren werden reduzierte Leistungen fällig) Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles 12