Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bonn-Netz GmbH (BonnNetz) 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellen- und Messrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21b EnWG. Diese Anlage gilt auch bei Durchführungen von Umbauten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21b EnWG. 2. Steuereinrichtungen Ergibt sich eine Tarifierung im Rahmen der Netznutzung, so ist diese Anforderung vom Messstellenbetreiber zu berücksichtigen. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind weitere Anforderungen umzusetzen. 3. Messtechnische Anforderungen Es gelten die Anforderungen gemäß VDE-AR-N 4400 Messwessen Strom (MeteringCode) in der jeweils gültigen Fassung. Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung im Sinne des Eichgesetzes gewährleistet ist. Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlagen haben der DIN 43870 Zählerplätze sowie den für das Netzgebiet des Netzbetreibers geltenden Normen und Richtlinien zu entsprechen. Es dürfen nur Messeinrichtungen mit einer Dreipunktbefestigung verwendet werden. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf das Netz, Messeinrichtungen und auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von diesem freigegeben sind. Bei der Dimensionierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss sind die externe Bürde und der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen bis 60 A beträgt der Nennstrom des Zählers höchstens 10 A. Bei Wandlern sind mindestens die Leistungsstufen 250 A, 500 A, 1.000 A (Niederspannung) und 25 A, 50 A, 100 A, 250 A, 500 A (Mittelspannung) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Wandlermesseinrichtungen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Stand 01.12.2015 S. 1
4. Elektrizitätszähler Zählertypen Abhängig vom Einsatzzweck sind im Netz der BonnNetz Wirkverbrauchszähler als Wechseloder Drehstromzähler mit Eintarif- oder Doppeltarif-Zählwerken oder Zwei-Energierichtungszähler einzusetzen. Die Wirkverbrauchszähler können direkt oder ab einer Anschlussleistung von 30 kva über Wandler an das Netz angeschlossen werden. Technische Spezifikation von Elektrizitätszählern Die konstruktive Auslegung eines Elektrizitätszählers muss entsprechend den bestehenden technischen Normen erfolgen, z.b. DIN EN 60521 oder DIN EN 61036. Die im MeteringCode in der jeweils gültigen Fassung beschriebenen Mindestanforderungen an Zähleinrichtungen sind einzuhalten. Für die Zählaufgaben werden unterschiedliche Ausführungsformen von Zählern benötigt. Die zu verwendenden Ausführungsformen sind nachfolgend aufgeführt. Kunden mit Lastgangzählung Die Erfassung der Messdaten erfolgt über registrierende ¼-h-Leistungsmessung mit Zählerfernauslesung (Lastgangmessung). Für die Zählerfernauslesung muss der Kunde einen hierfür geeigneten Telekommunikationsanschluss in der unmittelbaren Nähe der Messstelle unentgeltlich zur Verfügung stellen. Steht der Telekommunikationsanschluss vor Aufnahme der Belieferung nicht zur Verfügung, legt die BonnNetz das Verfahren zur Ab-/Auslesung fest (manuelle Ablesung oder Telekommunikationsanschluss durch die BonnNetz mittels PSTN, GSM, Kurzstreckenfunk, PLC, usw.). Der Kunde trägt gegenüber der BonnNetz die entstandenen Mehraufwendungen, es sei denn, die BonnNetz hat die Verzögerung zu vertreten. Zählungen in Mittelspannungsanlagen Bei einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz der BonnNetz wird grundsätzlich eine mittelspannungsseitige Messeinrichtung gefordert. Abweichungen hiervon sind beim Netzbetreiber zu erfragen und müssen im Einzelfall genehmigt werden. Stand 01.12.2015 S. 2
5. Einsatz von Zählern in Bezugskundenanlagen Spannungs- ebene Leistung S in kva Arbeit in kwh / a Zählfunktion Zähl- ebenee NS 30 100.000 NS > 30 100.000 NS > 30 > 100.000 MS Direktmessende SLP-Zählung 1 x 230 V oder 3 x 230/400 V,10 (60) A Indirektmessende SLP-Zählung Indirektmessende Lastgang-Zählung Halbprimärmessende Lastgang-Zählung 10.000V 3 / 100V 3, 5//1 A +A +A +P +Q +P +Q A : Wirkenergie, P : Wirkleistung, Q :Blindleistung + für Bezug (aus dem Netz der BonnNetz) - für Lieferung (Kunde an BonnNetz) SLP: Standard-Lastprofilzähler Lastgang-Zählung: Zähler mit Lastgangspeicher und einer Kommunikationseinrichtung 6. Einsatz von Zählern in Erzeugungsanlagen Spannungsebene Leistung S in kva Zählfunktion Zählebene NS 30 Direktmessende SLP-Zählung 1 x 230 V oder 3 x 230/400 V,10 (60) A -A NS 30 < S 100 Indirektmessende SLP-Zählung -A NS > 100 Indirektmessende Lastgang-Zählung +P -P +Q -Q MS Halbprimärmessende Lastgang-Zählung 10.000 V 100 V /, 3 3 5//1 A +P -P +Q -Q Stand 01.12.2015 S. 3
Legende: A : Wirkenergie, P : Wirkleistung, Q : Blindleistung + für Bezug (aus dem Netz der BonnNetz) - für Lieferung (Kunde an BonnNetz) SLP: Standard-Lastprofilzähler Lastgang-Zählung: Zähler mit Lastgangspeicher und einer Kommunikationseinrichtung 7. Lastgangzähler Grundsätzlich sind nur Lastgangzähler nach dem VDN-Lastenheft zugelassen. Soll die Auslesung der Zähler über die ZFA der BonnNetz ausgelesen werden so gelten folgende Typvorgaben. Zähler die mit der ZFA der BonnNetz verbunden werden können sind: Actaris DC3 VDEW Elster A1350 / A1500 VDEW EMH LZKJ / LZQJ (XC) VDEW Iskra MT831 / MT861 / MT851 Modems die von der ZFA der BonnNetz unterstützt werden sind: Bass Comucont Dr. Neuhaus ZDUE-PSTN/GSM/ISDN Görlitz ENC 400 / Skalar 8. Messwandler (Auszug Spezifikation und Typen) 8.1 Niederspannungs-Messwandler Die Wandler müssen grundsätzlich geeicht sein und DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) entsprechen. Die Eichscheine/Protokolle sind vorzulegen. Genauigkeitsklasse: 0,5S Stand 01.12.2015 S. 4
Bemessungsdaten Bemessungsfrequenz: 50 Hz Bemessungsleistung: 5 VA Sekundärer Bemessungsstrom (Is): 5 A / 1 A Überstrombegrenzungsfaktor: FS 5 (M5) Thermischer Bemessungskurzzeitstrom: Ith = 60 x In Bemessungsstoßstrom: Idyn = 100 ka Grenzwerte für Übertemperatur: Isolierklasse E (75K) Bemessungs-Strommessbereich: 120 % Ausführungen: Primäre Bemessungsströme (Ip): 250 A, 500 A, 1.000 A, 1.200 A, 2.000 A (Einzelwandler) 8.2 Mittelspannungs-Messwandler 8.2.1 Stromwandler Um: 12kV Die Wandler müssen grundsätzlich geeicht sein und DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) entsprechen. Bemessungsdaten Genauigkeitsklasse: 0,5S Bemessungsleistung: 15 VA Sekundärer Bemessungsstrom (Is): 1 A oder 5 A Überstrombegrenzungsfaktor: FS 5 (M5) Thermischer Bemessungskurzzeitstrom: Ith = 800 x In, mind. 20kA bzw. Bemessungsstossstrom: 2,5 x Ith Grenzwerte für Übertemperatur: Isolierklasse E (75K) Bemessungs-Strommessbereich: 120 % Ausführungen Primäre Bemessungsströme (Ip): 25 A, 50 A, 100 A, 250 A, 500 A, 1.000 A bei Um = 12 kv Bemessungsleistung: 15 VA Stand 01.12.2015 S. 5
8.2.2 Zweipolig isolierte Spannungswandler (Reihe 10N) Um:12 kv Die Wandler müssen grundsätzlich geeicht sein und DIN EN 61869-3 (VDE 0414-9-3) entsprechen. Bemessungsdaten Bemessungsspannungsfaktor: 1,9 x Um Beanspruchungsdauer: 8 h Um =12 kv Tatsächliche Übersetzung: 10.000 V / 100 V Daten der Sekundärwicklung 15 VA; Klasse 0,5s thermischer Grenzstrom: mind. 3,5 A Grenzwerte für Übertemperatur: Isolierklasse E (75K) Stand 01.12.2015 S. 6