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Transkript:

B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 45 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken 57. Jahrgang Ansbach, 23. März 2012 Nr. 6 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Planfeststellungsverfahren zum kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte (Str.-km 3+451 bis 5+856) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße (Str.-km 0+154 bis 0+876) und Abkoppelung der Gleisanlagen im Bereich des Kohlenhofes des Bahnhofes Nürnberg Hauptgüterbahnhof im Vorgriff zur geplanten Flächenfreisetzung... Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken über die Volksschulen Weißenburg (Grundschule) und Alesheim- Emetzheim (Grundschule), Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vom 12. März 2012... Seite 46 48 Bekanntmachungen der Zweckverbände Bekanntmachung des Zweckverbandes Fränkischer Wirtschaftsraum vom 15. März 2012... Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld - Bereich St. Veit; Ausweisung einer Fläche zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage in der Gemarkung St. Veit auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1106, 1107 und Tfl. 1108... Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Erweiterung des Bebauungsplanes Ramsberger Strand um den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 434 der Gemarkung Ramsberg, Markt Pleinfeld... 49 49 50 Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen... 52

46 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 Am 7. März 2012 verstarb unser ehemaliger Mitarbeiter Herr Rudolf Heinle Ltd. Baudirektor a. D. im Alter von 88 Jahren. Von 1952 bis 1972 war Herr Heinle am Universitätsbauamt München sowie den Landbauämtern Hof, Landshut - Bezirksbauleitung - und Donauwörth, zuletzt als Behördenleiter tätig. Seit Mai 1972 war er bei der Regierung von Mittelfranken als Sachgebietsleiter der Hochbauverwaltung eingesetzt. Im Oktober 1976 wurde er zum Stellvertreter des Abteilungsleiters 4 Bauabteilung bestellt. Nach mehr als 36-jähriger Berufstätigkeit im Dienste des Freistaates Bayern trat er Ende Februar 1986 in den Ruhestand. Dank seiner hervorragenden Fachkenntnisse und seines tatkräftigen Einsatzes war er allseits geachtet und geschätzt. Wir gedenken seiner in Trauer. Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Planfeststellungsverfahren zum kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte (Str.-km 3+451 bis 5+856) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße (Str.-km 0+154 bis 0+876) und Abkoppelung der Gleisanlagen im Bereich des Kohlenhofes des Bahnhofes Nürnberg Hauptgüterbahnhof im Vorgriff zur geplanten Flächenfreisetzung Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 20. März 2012 Gz. 32-4354.4-1/09 1. Die Regierung von Mittelfranken führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das oben genannte Vorhaben gemäß Art. 38 Abs. 1 BayStrWG und Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG den Erörterungstermin durch. Der Erörterungstermin findet statt am Montag, den 16.04.2012, und Dienstag, den 17.04.2012 und kann bei Bedarf am Mittwoch, den 18.04.2012, fortgesetzt werden. Tagungsort: Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg Der Erörterungstermin wird wie folgt gegliedert: a) Montag, 16.04.2012 Beginn: 09:30 Uhr Einlass: ab 08:45 Uhr 1. Allgemeine Informationen zu Projekt und Erörterungstermin 2. Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Versorgungsträger und folgender sonstiger Stellen: Bay. Bauernverband, Deutsche Bahn AG, IHK, OVF GmbH, Planungsverband, VGN GmbH 3. Themenbezogene Erörterung der Einwendungen bezüglich - Zuständigkeit für die Planung (Widmung des Frankenschnellwegs) - Verkehrsprognose (Mautausweichverkehr, Auswirkungen auf ÖPNV, Verkehrsverlagerungen auf nachgeordnetes Straßennetz) b) Dienstag, 17.04.2012 Beginn: 9:30 Uhr Einlass: ab 8:45 Uhr 4. Erörterung der Einwendungen von Naturschutzverbänden und Vereinen 5. Themenbezogene Erörterung der Einwendungen bezüglich - Luftschadstoffe/Lärm nach Realisierung des Vorhabens

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 47 - Luftschadstoffe/Lärm während der Bauzeit (bauzeitliche Verkehrsführung) - Einwendungen betreffend die "Neue Kohlenhofstraße" - Einwendungen betreffend den Bereich "Erlangen-Eltersdorf" 6. Sonstige Einwendungen Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Der Erörterungstermin kann bei Bedarf am Mittwoch, den 18.04.2012, 09:30 Uhr, fortgesetzt werden, sofern er nicht bereits am 17.04.2012 vom Verhandlungsleiter beendet wird. Die Entscheidung, ob die Erörterung am 18.04.2012 fortgesetzt wird, trifft der Verhandlungsleiter am Ende des zweiten Verhandlungstages. 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen Einwendern und jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dr. B a u e r Regierungspräsident MFrABl S. 46

48 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken über die Volksschulen Weißenburg (Grundschule) und Alesheim-Emetzheim (Grundschule), Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Vom 12. März 2012 Auf Grund der Art. 26, 29 und 32 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, KWMBl I S. 210), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689) erlässt die Regierung von Mittelfranken folgende Verordnung: 1 Die zum Stadtgebiet Weißenburg i. Bay. gehörenden Straßenzüge westlich der Bahnlinie Nürnberg- Augsburg werden aus dem Sprengel der Volksschule Weißenburg (Grundschule) ausgegliedert und dem Sprengel der Volksschule Alesheim-Emetzheim (Grundschule) zugeordnet. 2 (1) Die Volksschule Weißenburg wird als Grundschule weitergeführt. (2) Der Sprengel erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Weißenburg i. Bay. ohne die Gemeindeteile Emetzheim, Hattenhof, Holzingen, Kattenhochstatt, Schmalwiesen, Weimersheim und Weißenhof und ohne die Teile des Stadtgebiets Weißenburg westlich der Bahnlinie Nürnberg-Augsburg, das folgende Straßen und Wege umfasst: A. d. Lehenswiesenmühle, Emetzheimer Straße, Kaadener Straße, Alte Weimersheimer Straße, Kohlstraße, Ludwig-Thumshirn-Straße, Gunzenhausener Straße, Am Römerlager, Steinleinsfurt, Am Bärenbühl, Kastellweg, Am Römerbad, Kesselfeldweg, Am Richterfeld, A.-Aurnhammer Straße, Lehenwiesenweg. (3) Die Schule führt die Bezeichnung Volksschule Weißenburg (Grundschule) und hat ihren Sitz in der Stadt Weißenburg i. Bay. (4) Die Schule umfasst die Jahrgangsstufen 1 mit 4. 3 (1) Die Volksschule Alesheim-Emetzheim wird als Grundschule weitergeführt. (2) Der Sprengel erstreckt sich auf die Gemeinde Alesheim, die Gemeindeteile Emetzheim, Hattenhof, Holzingen, Kattenhochstatt, Schmalwiesen, Weimersheim und Weißenhof der Stadt Weißenburg i. Bay. sowie auf die Teile des Stadtgebiets Weißenburg westlich der Bahnlinie Nürnberg- Augsburg, das folgende Straßen und Wege umfasst: A. d. Lehenwiesenmühle, Emetzheimer Straße, Kaadener Straße, Alte Weimersheimer Straße, Kohlstraße, Ludwig-Thumshirn-Straße, Gunzenhausener Straße, Am Römerlager, Steinleinsfurt, Am Bärenbühl, Kastellweg, Am Römerbad, Kesselfeldweg, Am Richterfeld, A.-Aurnhammer- Straße, Lehenwiesenweg. (3) Die Schule führt die Bezeichnung Volksschule Alesheim-Emetzheim (Grundschule) und hat ihren Sitz in der Gemeinde Alesheim. (4) Die Schule umfasst die Jahrgangsstufen 1 mit 4. 4 Die in 1 verfügte Umsprengelung der zum Stadtgebiet Weißenburg i. Bay. gehörenden Straßenzüge westlich der Bahnlinie Nürnberg-Augsburg erfolgt sukzessive beginnend ab Schuljahr 2012/2013 mit der 1. Jahrgangsstufe. 5 (1) Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft a) 3 der Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 5. Mai 1994 über die Auflösung der Volksschule Alesheim (Hauptschule), die Umwandlung der Volksschule Pfofeld- Theilenhofen (Grundschule), die Weiterführung der Volksschulen Alesheim-Emetzheim (Grundschule) und Absberg-Haundorf (Grundund Hauptschule) und zur Änderung der Rechtsverordnungen der Regierung von Mittelfranken vom 1. August 1983 über die Erweiterung der Volksschulen Weißenburg (Grundschule I) und Weißenburg (Hauptschule) sowie über die Weiterführung der Volksschule Weißenburg (Grundschule II) und vom 29. Juli 1983 über die Errichtung der Volksschule Markt Berolzheim-Dittenheim (Grund- und Hauptschule), Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (RABl Nr. 10/1994, S. 113). b) 2 Ziff. 1 der Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 12. Mai 2000 über die Volksschulen in der Stadt Weißenburg i. Bay., Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (MFrABl Nr. 11/2000, S. 88). Ansbach, 12. März 2012 Regierung von Mittelfranken Dr. B a u e r Regierungspräsident MFrABl S. 48

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 49 Bekanntmachungen der Zweckverbände B e k a n n t m a c h u n g des Zweckverbandes Fränkischer Wirtschaftsraum vom 15. März 2012 Eine außerordentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum findet am Freitag, 27. April 2012, 10:00 Uhr, im Auditorium des N-ERGIE Centrums, Südliche Fürther Str. 14, 90429 Nürnberg statt. Tagesordnung öffentlicher Teil: - öffentlich - 1. Rückführung der Fremdfinanzierung 2. Sonstiges Nürnberg, 15. März 2012 Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum Gerald Raschke Verbandsvorsitzender MFrABl S. 49 Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld - Bereich St. Veit Ausweisung einer Fläche zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage in der Gemarkung St. Veit auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1106, 1107 und Tfl. 1108 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee hat am 29.11.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld - Bereich St. Veit, für die geplante Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1106, 1107 und Tlf. 1108 der Gemarkung St. Veit, beschlossen. Der Planentwurf wurde von der Verbandsversammlung am 28.08.2012 gebilligt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Brombachsee in Ramsberg, Obere Dorfstr. 3, 91785 Pleinfeld und in der Geschäftsstelle des Marktes Pleinfeld, Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld, während der allgemeinen Dienststunden von Montag, 26.03.2012 bis Mittwoch, 18.04.2012 zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während dieser Frist äußern. Ramsberg, 14. März 2012 Zweckverband Brombachsee Gerhard Wägemann Landrat und Zweckverbandsvorsitzender MFrABl S. 49

50 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erweiterung des Bebauungsplanes Ramsberger Strand um den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 434 der Gemarkung Ramsberg, Markt Pleinfeld Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee hat am 19.07.2011 die Erweiterung des Bebauungsplanes Ramsberger Strand, Markt Pleinfeld, um den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 434, Gemarkung Ramsberg, als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die Erweiterung des Bebauungsplanes Ramsberger Strand gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Gunzenhausen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ramsberg, 14. März 2012 Zweckverband Brombachsee Gerhard Wägemann Landrat und Zweckverbandsvorsitzender Planausschnitt siehe Seite 51 MFrABl S. 50 Der Geltungsbereich des erweiterten Bebauungsplanes ist aus dem als Anlage beigefügten Planausschnitt des Originalplanes vom 19.07.2011 ersichtlich. Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Brombachsee in Ramsberg, Obere Dorfstr. 3, 91785 Pleinfeld und in der Geschäftsstelle des Marktes Pleinfeld, Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld, während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft erteilt. Hinweis gemäß 44 BauGB: Es wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß 215 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 51

52 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2012 Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen Hartinger/Hegemer/Hiebel Dienstrecht Bayern I Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten mit ergänzenden Vorschriften und erläuternden Hinweisen 170. Aktualisierungslieferung Rechtsstand 1. Januar 2012, 79,34 Art.-Nr. 66190170 Wolters Kluwer Deutschland GmbH Kraus Eigenüberwachung im Abwasserrecht Technische Überwachung und Regelungen für die abwasserabgaberechtlichen Verwaltungen in Bayern mit Erläuterungen 43. Aktualisierungslieferung, Rechtsstand 1. Januar 2012, 65,22 Art.-Nr. 66351043 Wolters Kluwer Deutschland GmbH Braun/Keiz Fischereirecht in Bayern 59. Aktualisierung, Stand Januar 2012, 52,95 78250146059 Die Realschule in Bayern Schulordnung, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Begründet von Anton Oberhauser und Dr. Robert Assmann, fortgeführt von Hanns-Günter Kellner, Ministerialrat, Herbert Püls, Ministerialdirigent und Konrad Huber MPhil., Ministerialrat, alle im Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München 110. Aktualisierungslieferung, 1. Februar 2012, 55,50 Art.-Nr. 66253110 Wolters Kluwer Deutschland GmbH Metzler-Müller/Rieger/Seeck/Zentgraf Beamtenstatusgesetz Kommentar, 2. Auflage 2012, kartoniert, 556 Seiten Format 16,5 x 23,5 cm Preis 59,00 ISBN 978-3-8293-0991-2 Kommunal- und Schul-Verlag GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 13, 65187 Wiesbaden MFrABl S. 52 Koch/Reuter/Rustler Technische Baubestimmungen mit den Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Textsammlung 68. Aktualisierung, Stand Januar 2012, 75,95 80730338068 Koch/Molodovsky/Famers Bayerische Bauordnung Kommentar 102. Aktualisierung, Stand Januar 2012, 63,95 80730152102 Stegmüller/Schmalhofer/Bauer Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder Kommentar 98. Aktualisierung, Stand Januar 2012, 102,95 Igl (Hrsg.) Recht der Gesundheitsfachberufe, Heilpraktiker und sonstigen Berufe im Gesundheitswesen Normsammlung mit Erläuterungen 61. Aktualisierung, März 2012, 54,95 86216017061 HERAUSGEBER: Regierung von Mittelfranken Postfach 6 06, 91511 Ansbach Tel. 0981 53-0 E-Mail: amtsbuecherei@reg-mfr.bayern.de ERSCHEINUNGSWEISE UND BEZUGSBEDINGUNGEN: Erscheint vierzehntägig. Preis halbjährlich 9,20. Einzelnummer 1 zuzüglich Versandkosten. Der Bezug des Amtsblattes kann vier Wochen vor dem 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.