Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Fredersdorf Vogelsdorf (Friedhofsgebührensatzung FGS)

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Transkript:

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Original Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Fredersdorf Vogelsdorf (Friedhofsgebührensatzung FGS) Auf Grundlage des 3, 28 Abs.2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI.I/14, [Nr. 32]), gemäß 34 des Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) vom 07.11.2001 (GVBI.I/01, [Nr. 16], S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13.03.2012 (GVBI.I/12, [Nr. 16]), der 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI.I/14, [Nr. 32]), sowie des 30 der Satzung der Gemeinde Fredersdorf- Vogelsdorf über die Ordnung, Benutzung und Gestaltung der Friedhöfe sowie die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (Friedhofsordnung FO) vom 05.10.2017, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf in ihrer Sitzung am 05.10.2017 die folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen: Inhaltsübersicht 1 Gegenstand der Gebühren 2 Gebührenpflichtiger 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Gebührentarife 5 Inkrafttreten /Außerkrafttreten 1 Gegenstand der Gebühren Für die Benutzung der Friedhöfe, Sebastian Bach -Straße 20 und Frankfurter Chaussee 38 der Gemeinde Fredersdorf - Vogelsdorf, und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für Leistungen der Gemeindeverwaltung Fredersdorf Vogelsdorf und den damit zusammenhängenden Amtshandlungen nach Maßgabe der Friedhofsordnung der Gemeinde Fredersdorf - Vogelsdorf vom 05.10.2017 werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach 4 dieser Satzung. 2 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtiger der Benutzungsgebühren ist wer a) gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung/ Beisetzung zu veranlassen b) den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtungen gestellt hat; c) den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat; d) das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. (2) Neben den Gebührenpflichtigen nach Abs. 1 b, c und d haftet der Gebührenpflichtige nach Abs. 1a gesamtschuldnerisch. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Einrichtung und/oder Leistung auf den Friedhöfen der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. (2) Die Gebühr wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 1

4 Gebührentarife (1) Der Gebührenmaßstab und der Gebührensatz ergeben sich aus dem nachfolgenden Gebührentarif. I. Gebühren für die Zuweisung, Friedhofsunterhaltung und die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten und die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Erdreihengrabstätten für Bestattungen 1.1. Für das 20-jährige Nutzungsrecht für Verstorbene ab vollendetem 1.536,03 5. Lebensjahr an einer Erdreihengrabstätte 1.2 Für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden 50 % der entsprechenden Gebühr angesetzt. 1.3. Für das 20-jährige Nutzungsrecht für Verstorbene ab vollendetem 1.899,64 5. Lebensjahr an einer Rasenreihengrabstätte 2. Erdwahlgrabstätten für Bestattungen 2.1. Für das 20-jährige Nutzungsrecht an einer einstelligen Erdwahlgrabstätte; 1.536,03 einschließlich der Beisetzungsmöglichkeit bis zu 3 Urnen (rechnerische Verlängerungsgebühr pro Jahr= 76,80 Euro) 2.2. Für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 485,28 2.3. Für das 20-jährige Nutzungsrecht an einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte;. 2.748,06 einschließlich der Beisetzungsmöglichkeit bis zu 6 Urnen (rechnerische Verlängerungsgebühr pro Jahr= 137,40 Euro) 3. Urnenwahlgrabstätten für Beisetzungen 3.1. Für das 20-jährige Nutzungsrecht an Urnenwahlgrabstätten; 586,44 Beisetzungsmöglichkeit für bis zu 4 Urnen (rechnerische Verlängerungsgebühr pro Jahr= 29,32 Euro) 4. Gemeinschaftsanlagen 4.1. Grabstätte in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage (UGA) für die 343,23 Dauer der 20 jährigen Ruhezeit 4.2. Grabstätte in der halbanonymen Urnenstelengrabanlage für die 400,59 Dauer der 20 jährigen Ruhezeit (zzgl. Kosten Stelenbeschriftung) 5. Verlängerung Nutzungsrechte von Wahlgrabstätten Das Nutzungsrecht von Wahlgrabstätten kann pro Verlängerung um maximal 25 Jahre verlängert werden, entsprechend des zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Gebührentarifs. 2

II. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung oder Beisetzung 6. Gebühren für Bestattung 6.1. Für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden 50 % der entsprechenden Gebühr angesetzt. 6.2. Für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr vollendet hatten 780,40 7. Gebühren für Beisetzungen 7.1. Beisetzung je Urne 40,04 7.2. Trägerkosten je Träger pro Stunde 50,00 III. Gebühren für Ausgrabungen/ Umbettungen 8. Umbettungen aus Erd- oder Urnengräbern 8.1.Umbettung innerhalb der Friedhöfe (Kosten Ausgrabung und Beisetzung/Bestattung) Erdgrabstätten a) für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden 50% der entsprechenden Gebühr angesetzt. b) für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr vollendet hatten 1.951,00 c) Urnengrabstätten je Urne 100,09 8.2. Ausgrabung auf kommunalen Friedhöfe Erdgrabstätten a) für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden 50% der entsprechenden Gebühr angesetzt. b) für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr vollendet hatten 1170,60 c) Urnengrabstätten je Urne 60,05 IV. Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen 9. Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen Benutzung der Feierhalle (pro angefangene Stunde der Nutzung) 379,54 V. Gebühren für sonstige Leistungen 10. Sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung 10.1. Zustimmung zu Errichtung oder baulichen Veränderung von a) Grabmalen/Platten 10,53 b) Grabeinfassungen 10,53 10.2. Zustimmung oder Verlängerung einer gewerblichen 15,79 Tätigkeit auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Fredersdorf -Vogelsdorf 10.3. Zustimmung für Umbettungen 31,58 10.4. Zustimmung für die Durchführung einer Trauerfeier (pro Bestattung/Beisetzung ohne Feierhallennutzung) 10,53 10.5. Zustimmung für die Durchführung einer Totengedenkfeier 10,53 10.6 Annahme einer Urne auf dem kommunalen Friedhof Fredersdorf-Nord 10,00 10.7 Annahme Überurne/Verwahrgebühr auf dem kommunalen Friedhof Fredersdorf-Nord 10,00 10.8 Übersenden einer Urne (Verpackung, Versand) Erstattung Auslagen 3

11. Gerätemiete pro Bestattungen/Beisetzungen 11.1. Miete Absteifungen für Erdgruften 51,00 11.2. Miete Laufroste für Erdgruften 32,00 11.3. Miete Einhänge für Erdgruften 25,00 11.4. Miete Sargwagen Heimkehr 60 58,00 11.5. psch. Miete diverse Werkzeuge (Schippen, Spaten, Schubkarre) 52,00 VI. Leistungsbestandteile der in den Gebühren enthaltenen Leistungen Die Anlage über die Leistungsbestandteile der in den Gebühren enthaltenen Leistungen ist Bestandteil dieser Satzung. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 5 Inkrafttreten/ Außerkrafttreten Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 6. Mai 2009 (Beschluss-Nr. V-92/2009) außer Kraft. Fredersdorf-Vogelsdorf den, 20.11.2017 Krieger Bürgermeister Anlage Leistungsbestandteile in Gebühren 4

Anlage: In den Gebühren enthaltene Leistungen: Leistungsbestandteile der Grabbenutzung und Friedhofsunterhaltung - Gebühren Pkt. 1 5 - Bereitstellung der Grabstätte für die Bestattung/ Beisetzung - Nutzung der Grabstätte für die Ruhe- bzw. Nutzungszeit - Pflege der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) - Reinigung - Heizung - Bereitstellung Gießwasserversorgung - Pflege der Friedhofsanlagen, der Wege, Zäune und Ausstattungselemente - Pflege der Grabfelder (außerhalb der Grabflächen) und Freiflächen - Unterhaltung des Wasserleitungssystem - Beratung und Antragstellung - Änderung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstelle - Kontrolle der Standfestigkeit der Grabmale -Benutzung der Friedhofseinrichtungen (z.b. Toilette) - Verwaltungsaufwand Leistungsbestandteile für Bestattungen/Beisetzungen - Gebühren Pkt. 6-7 - Öffnen und Schließen der Grabstätte - Grabschmuck, Aussteifung und Laufroste anbringen, Grabmatten auslegen - Benutzung des Transportwagens und der Senktücher - Entfernen des Grabschmucks - Abtragen des Erdhügels - Herrichten der Grabstätte zur Bepflanzung, bei neuen Grabstätten Mutterboden andecken Leistungsbestandteile für Ausgrabungen/Umbettungen - Gebühren Pkt. 8 a) Umbettungen innerhalb der Friedhöfe aus Erdgräbern - Öffnen des Grabes bis zum Sargdeckel, Verfüllen des leeren Grabes bzw. - Öffnen des Grabes, Entnahme der Urne, Schließen des Grabes Die anschließenden Bestattungen/ Beisetzungen erfolgen gem. Punkt 6 und 7. c) Umbettungen nach außerhalb Erdgräber - Öffnen des Grabes bis zum Sargdeckel, Verfüllen des leeren Grabes bzw. - Öffnen des Grabes, Entnahme der Urne, Verfüllen des Grabes Leistungsbestandteile für Trauerfeiern - Gebühren Pkt. 9 10 - Bereitstellung der Feierhalle - Nutzung des Standardschmucks und der Kerzen - Benutzung der musikalischen Anlage (Harmonium) - Heizung und Beleuchtung - Nutzung der Toilette - Reinigung - Verwaltungsaufwand Leistungsbestandteile für Miete - Gebühren Pkt. 11 - Miete von Materialien des Friedhofs pro Bestattung/Beisetzung 5