Der Rat hat auf seiner Tagung vom 26. Mai 2015 die in der Anlage wiedergegebenen Schlussfolgerungen des Rates angenommen.

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Transkript:

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Mai 2015 (OR. en) 9242/15 DEVGEN 82 SOC 348 ACP 86 ONU 71 RELEX 427 VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Generalsekretariat des Rates Delegationen Schlussfolgerungen des Rates zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik Der Rat hat auf seiner Tagung vom 26. Mai 2015 die in der Anlage wiedergegebenen Schlussfolgerungen des Rates angenommen. 9242/15 cha/cat 1 DG C 1 DE

ANLAGE Schlussfolgerungen des Rates zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik 1. 2015 ist angesichts der zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 weltweit ein entscheidendes Jahr für die Gleichstellung der Geschlechter, die Menschenrechte und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen. In diesem Zusammenhang und vor allem angesichts des 15. Jahrestags der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und des 20. Jahrestags der Annahme der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing muss der Förderung und Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Rat bekräftigt sein Bekenntnis zur Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing, des Aktionsprogramms von Kairo sowie der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen und zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Er begrüßt darüber hinaus die auf der 59. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau angenommene politische Erklärung und die Forderungen nach uneingeschränkter und gleichberechtigter Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Frauen und Mädchen, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in ihrem gesamten Lebenszyklus. 2. Die vom Vorsitz des Rates der Europäischen Union im Kontext des Europäischen Jahres für Entwicklung am 2. März 2015 in Riga organisierte Veranstaltung auf hoher Ebene zum Thema "Empowerment von Frauen und nachhaltige Entwicklung" bot die Gelegenheit, neue politische Impulse zu geben und das nachdrückliche Bekenntnis der EU zur Gleichstellung der Geschlechter, zu sozialer Gerechtigkeit, zu Nichtdiskriminierung und zu den Menschenrechten zu bekräftigen. 9242/15 cha/cat 2

3. Die EU und ihre Mitgliedstaaten treten weiterhin für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte für alle ein. Der Rat begrüßt die Führungsrolle, die die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Unterstützung internationaler Initiativen zur Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen spielen, und fordert eine dauerhafte Zusammenarbeit und Koordinierung mit den VN-Gremien, insbesondere UN Women, sowie mit anderen einschlägigen internationalen Foren und Akteuren. Frauenorganisationen sind überaus wichtige Partner der EU, wenn es um die uneingeschränkte Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen geht. 4. Der Rat betont, dass es eines ehrgeizigen und transformativen Ansatzes bedarf, um die Ursachen und Risikofaktoren für die geschlechtsspezifische Diskrepanz sowie die Diskriminierung von und die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen. Er bekräftigt, dass die Rechte von Frauen und Mädchen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen im Zentrum der Agenda für die Zeit nach 2015 stehen müssen, und zwar nicht nur als eigenständige Ziele, sondern auch als bereichsübergreifende Themen, die in die Zielvorgaben und Indikatoren sämtlicher Ziele für die nachhaltige Entwicklung integriert werden sollten. Auch bei den finanziellen und nichtfinanziellen Mittel für die Umsetzung und den Mechanismen für die Überprüfung und Überwachung der Agenda für die Zeit nach 2015 und die entsprechende Rechenschaftslegung sollte dies ein wesentliches Element sein. Ferner verweist er auf die Bedeutung der Angleichung an die Entwicklungsfinanzierung, insbesondere im Hinblick auf die anstehende dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 in Addis Abeba. 5. Der Rat betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter sowohl ein eigenständiges Ziel als auch ein Mittel zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung ist und dass für das Erreichen der ehrgeizigen Ziele betreffend die Rechte von Frauen und Mädchen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen angemessene finanzielle und nichtfinanzielle Mittel bereitzustellen sind und ein starkes politisches Engagement aller Akteure und auf allen Ebenen erforderlich ist. Die Gleichstellung der Geschlechter muss durchgängig berücksichtigt werden, wobei konkrete Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gleichstellungsstrategien, -programme und -vorschriften, einschließlich einer gleichstellungsorientierten Haushaltspolitik, die zur Verringerung der Ungleichheiten beiträgt, umzusetzen und zu verbessern. 9242/15 cha/cat 3

6. Der Rat hebt hervor, dass der Aspekt der Rechte von Frauen und Mädchen, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen weiterhin eine politische Priorität im auswärtigen Handeln und in der Entwicklungszusammenarbeit der EU darstellt und ausnahmslos in allen Bereichen verstärkt werden und kohärent sein sollte. Der Rat weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, einen integrierten dreigliedrigen Ansatz zu verfolgen, der die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung auf allen Ebenen der EU-Entwicklungspolitik und -programme sowie in gemeinsamen Programmplanungsprozessen, geschlechtsspezifischen Maßnahmen und im politischen Dialog wirksam mit allen Partnerländern kombiniert. 7. Der Rat unterstreicht, dass bei der Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Gruppen wie LGBTI die Kohärenz zwischen internen und externen politischen Maßnahmen der EU auf allen Ebenen sichergestellt sein muss. Insbesondere bekräftigt der Rat die Notwendigkeit, Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und Konsistenz zwischen dem nächsten Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, dem Nachfolger des derzeitigen EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit, dem umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des VN-Sicherheitsrates durch die EU, der neuen politischen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter in der EU nach 2015 und der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 sicherzustellen. 8. Der Rat bekräftigt die Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, jede Form von Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beseitigen, und zwar auch durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Maßnahmen, Normen und Praktiken, die die umfassende politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe von Frauen sowie ihre Einflussmöglichkeiten auf allen Ebenen der Gesellschaft einschränken. Besondere Beachtung sollte auch der Mehrfachdiskriminierung und der Ausgrenzung von Frauen und Mädchen geschenkt werden. 9. Der Rat weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Leitlinien der EU betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie die Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung von Frauen und Mädchen vollständig umzusetzen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen wie privaten Bereich, einschließlich des Menschenhandels, der häuslichen Gewalt, gefährlicher Praktiken wie der Genitalbeschneidung/-verstümmelung sowie der Kinder-, Früh- und Zwangsheirat, zu verhindern und zu beseitigen. Geschlechtsspezifischer Gewalt in Konflikt- und Postkonfliktsituationen, einschließlich sexueller Gewalt, sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. 9242/15 cha/cat 4

10. Der Rat tritt weiterhin für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung aller Menschenrechte und für die umfassende und effektive Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen und in diesem Zusammenhang für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte ein. Vor diesem Hintergrund bekräftigt er, dass die EU für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung des Rechts jeder Person eintritt, über Angelegenheiten, die mit ihrer Sexualität und ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit zusammenhängen, die vollständige Kontrolle zu behalten und frei und verantwortungsbewusst über diese Fragen zu entscheiden, ohne dabei Diskriminierung, Zwang oder Gewalt ausgesetzt zu sein. Der Rat betont darüber hinaus, wie wichtig im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit der allgemeine Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen umfassenden Informationen, Bildung, einschließlich umfassender Sexualerziehung, und Gesundheitsdiensten ist. Er fordert alle EU-Organe auf, ihre diesbezügliche Arbeit im Einklang mit den Grundsätzen der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung fortzusetzen. Der Rat betont, dass das Verständnis der Komponenten und Elemente, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte betreffen, in der EU-Entwicklungspolitik verbessert werden muss, und ersucht die Kommission, ihm innerhalb eines Jahres hierüber Bericht zu erstatten. 11. Die EU erkennt an, dass zwischen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter sowie der Rolle der Frau bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten, bei Friedensverhandlungen, bei der Vermittlung und Friedenskonsolidierung eine wechselseitige Beziehung besteht. Sie setzt sich dafür ein, dass Frauen stärker an Friedensverhandlungen und der Friedenskonsolidierung beteiligt werden, indem insbesondere der Zivilgesellschaft und Frauenorganisationen an der Basis eine größere Bedeutung zugewiesen wird. 9242/15 cha/cat 5

12. Der Rat bekräftigt den nachdrücklichen Einsatz der EU für eine uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates und mahnt ein ehrgeiziges Resultat der Überprüfung der Resolution auf hoher Ebene im Oktober 2015 an. Er betont, dass weitere Maßnahmen durchzuführen sind, um auf allen Ebenen sowie in alle Elemente und Instrumente der Friedens- und Sicherheitsagenda der EU eine Gleichstellungsperspektive aufzunehmen; ferner ist in den im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchgeführten Missionen und Operationen das Fachwissen zu erweitern und sind die einschlägigen Ressourcen aufzustocken und die Leistungen durch quantitative und qualitative Benchmarks und Zielvorgaben zu überwachen. Er begrüßt die Absicht der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, bei der kommenden Überprüfung des EAD einen Posten auf hoher Funktionsebene für die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats und geschlechterspezifische Fragen einzurichten. 13. Der Rat stellt fest, dass Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark von der weltweiten Nahrungsmittel- und Ernährungsunsicherheit und den Auswirkungen natürlicher und der von Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind. Er betont, wie wichtig es ist, diesen Auswirkungen im Rahmen der Reaktion der EU auf humanitäre Notlagen sowie der Entwicklungspolitik und der entwicklungspolitischen Programmplanung generell, einschließlich der Reduzierung des Katastrophenrisikos, gebührend Rechnung zu tragen. Er erkennt außerdem an, dass Frauen insbesondere als Kleinbäuerinnen eine zentrale Rolle bei der Erzeugung von Lebensmitteln spielen. 14. Der Rat unterstreicht die Bedeutung, die der Annahme eines umfassenden und integrativen Ansatzes für die Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Bereichen der Gesellschaft und in ihrem gesamten Lebenszyklus auf der Grundlage von Multi-Stakeholder- Partnerschaften mit privaten und öffentlichen Akteuren, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Menschenrechtsverteidigern, Berufsverbänden, des Privatsektors und der akademischen Welt, zukommt. 15. Der Rat hebt hervor, wie wichtig es ist, die uneingeschränkte Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen, öffentlichen und privaten Leben zu fördern und ihnen in diesem Bereich eine führende Rolle zuzuweisen. Er unterstreicht, dass der Raum für ein gemeinsames Handeln und die Arbeit der Zivilgesellschaft, einschließlich von Nichtregierungsorganisationen, Frauen- und Basisorganisationen, die sich für die Rechte der Frauen sowie die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen und für Fortschritte auf diesem Gebiet einsetzen, gefördert und geschützt werden muss. 9242/15 cha/cat 6

16. Der Rat weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Zugang zu und den Erwerb von gerechter und hochwertiger Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung durch Frauen und Mädchen in einem sicheren und gerechten Lernumfeld, in dem die geschlechtsspezifischen Rollenbilder umgeformt werden, sowie von technischer und beruflicher Bildung und Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen durch Investitionen sicherzustellen. 17. Zudem betont der Rat, dass ein effektiver und ausreichender Zugang von Frauen und Mädchen zu anderen hochwertigen Basisdienstleistungen, einschließlich einer Gesundheitsfürsorge, die Dienste für die umfassende HIV/AIDS-Prävention und die Behandlung, Pflege und Unterstützung von Betroffenen umfasst, sowie zu sauberem Wasser und einer angemessenen Sanitärversorgung zu gewährleisten ist. 18. Der Rat stellt fest, dass die wirtschaftliche Emanzipation von Frauen ein eigenständiges Ziel und Voraussetzung für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung und eines breitenwirksamen Wachstums ist. Er betont die wichtige Rolle des Privatsektors bei der Bereitstellung von finanzieller Unterstützung und Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen sowie bei der Förderung der gleichstellungsorientierten sozialen Verantwortung der Unternehmen. Der Rat weist darauf hin, dass es wichtig ist, ein günstiges Umfeld zu schaffen, insbesondere durch die Beseitigung gesellschaftlicher und rechtlicher Hindernisse beim Zugang von Frauen zu Produktionsmitteln, die auch Land und andere natürliche und wirtschaftliche Ressourcen umfassen, und durch die Förderung der finanziellen Inklusion sowie angemessener und zugänglicher Sozialschutzsysteme für Frauen jeden Alters und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, zu denen auch gleicher Entgelt bei gleicher Arbeit gehört. Er unterstreicht darüber hinaus, wie wichtig es ist, den Unternehmergeist von Frauen zu fördern, auch durch inklusive Finanzdienstleistungen und Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung, Betriebsmittel und Ausbildung sowie die Verwendung von Grundlagentechnologien wie IKT. 19. Der Rat betont, dass Männer und Jungen einbezogen und ihr aktives Engagement und ihre Verantwortung für die Unterstützung von Verhaltensänderungen und für die Bekämpfung diskriminierender gesellschaftlicher Normen und Geschlechterstereotypen gefördert werden müssen. Er unterstreicht insbesondere, dass eine bessere Anerkennung und eine gerechte Aufteilung der unbezahlten Betreuungs- und Hausarbeit zwischen Männern und Frauen erreicht und Entscheidungen in den Haushalten gleichberechtigt getroffen werden müssen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die einschlägigen Übereinkommen der IAO 1. 1 IAO-Übereinkommen Nr. 100, 111, 183 und 189. 9242/15 cha/cat 7

20. Der Rat betont, dass die Arbeiten zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Bereichen der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich Klimawandel, makroökonomische Politik, Arbeitsmarkt, Entwicklung des privaten Sektors, Handel, Existenzsicherung, Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Infrastruktur und Stadtentwicklung, intensiviert werden müssen. 21. Der Rat nimmt den vierten Bericht 2 über die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (2010-2015), der den Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014 abdeckt, zur Kenntnis. Er begrüßt die Fortschritte in Bereichen wie politischer Dialog, Koordination und Partnerschaften sowie den dezidierten Standpunkt der EU zur Agenda für die Zeit nach 2015. Er äußert jedoch seine Besorgnis angesichts der sehr langsamen und unvollständigen Umsetzung des Aktionsplans und der mangelnden Fortschritte in Fragen wie Gleichstellungsanalyse, Statistiken, Kontrolle, Finanzüberwachung, Ergebnisse und Folgen. Er ersucht die Kommission, die Empfehlungen des Berichts umzusetzen, und erwartet mit Interesse den endgültigen Bericht über die Umsetzung des derzeitigen Aktionsplans für die Gleichstellung. 22. Der Rat begrüßt ferner den Bericht über die Bewertung der Unterstützung der EU für die Gleichstellung der Geschlechter und die Machtgleichstellung der Frauen in Partnerländern für den Zeitraum 2007-2013. Er nimmt die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichts zur Kenntnis und ersucht die Kommission und den EAD, die wichtigsten Empfehlungen des Berichts - insbesondere im Rahmen des Nachfolgeplans zu dem derzeitigen Aktionsplan für die Gleichstellung - umzusetzen und zunächst eine umfassende Antwort zur Strategie zu geben. Er bekundet seine Besorgnis angesichts der von den meisten EU-Delegationen erzielten Ergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass sie die Gleichstellungsthematik nicht genügend berücksichtigen, da sie beispielsweise die vorgeschriebene Beurteilung der Geschlechtergleichstellung im ergebnisorientierten Monitoring nicht vornehmen. 2 Dok. 5732/15. 9242/15 cha/cat 8

23. Der Rat fordert die Kommission und den EAD auf, sich verstärkt zu engagieren und eine Führungsrolle zu übernehmen, damit die EU das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter und der Teilhabe der Frauen und Mädchen erreicht. Er betont, dass es wichtig ist, das Thema der Gleichstellung vorrangig zu behandeln, bewährte Verfahren zu fördern, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass sich sämtliche Programmplanungsentscheidungen auf Fakten stützen und ergebnisorientiert sind. Insbesondere appelliert er an die Kommission und den EAD, erheblich mehr zu tun, um die Rolle und die Verantwortung der EU-Delegationen zu stärken und hochwertigen Gleichstellungsanalysen als Grundlage für Strategien auf Länderebene, die Programmplanung sowie den politischen Dialog Priorität einzuräumen und in diese Analysen zu investieren. 24. Der Rat betont die Bedeutung der strategischen Überwachung, Bewertung und Nachfolgemaßnahmen und die Notwendigkeit, der Berichterstattung mehr Nachdruck zu verleihen und die Statistiken, die Regelungen für die Rechenschaftspflicht und die Antworten auf politischer Ebene klarer zu formulieren, um Ergebnisse zu erzielen. Insbesondere weist er darauf hin, dass klare Ziele und sinnvolle Indikatoren, die sich anhand von nach Geschlecht, Alter und anderen Faktoren aufgeschlüsselten Daten beurteilen lassen, festgelegt und die Überwachung der Mittelzuweisungen und Ausgaben sowie das Messen der Ergebnisse verbessert werden müssen. Hierdurch sollte versucht werden, enge und kohärente Verbindungen zur Agenda für die Zeit nach 2015 und zum neuen internationalen Ergebnisrahmen der EU für Zusammenarbeit und Entwicklung herzustellen. Der Rat betont, dass der Frage der Geschlechtergleichstellung im Ergebnisrahmen der EU mehr Gewicht verliehen werden muss, und fordert die Kommission auf, anhand von nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten Indikatoren Bericht zu erstatten. 25. Der Rat fordert einen verbesserten, eher strategisch ausgerichteten und menschenrechtsbasierten Ansatz, der wichtige transformative Prioritäten für die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Diskrepanz und der bestehenden Mängel bei der Geschlechtergleichstellung und der Emanzipation und der vollständigen Verwirklichung der Grundfreiheiten und Menschenrechte aller Frauen und Mädchen enthält. Er erwartet einen ehrgeizigen und soliden, den Zeitraum 2016-2020 abdeckenden Nachfolgeplan zu dem derzeitigen EU-Aktionsplan für die Geschlechtergleichstellung. Er betont, dass auf den Ergebnissen des derzeitigen EU-Aktionsplans für die Gleichstellung unter Beibehaltung des dreigliedrigen Ansatzes aufzubauen ist, wobei die gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, und die noch vorhandenen Mängel und Probleme umfassend zu beseitigen sind und auf Ergebnisse abzustellen ist. Der Rat ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass im Nachfolgeplan zum derzeitigen EU-Aktionsplan für die Gleichstellung das gesamte auswärtige Handeln der EU seinen Niederschlag findet. Er begrüßt und fördert weiterhin den inklusiven Ansatz, der von der EU und ihren Mitgliedstaaten verfolgt wird, und blickt mit Interesse auf die Arbeiten, die die Taskforce im Hinblick auf die Vorbereitung des neuen Aktionsplans für die Gleichstellung derzeit durchführt. 9242/15 cha/cat 9

26. Der Rat ersucht die Kommission, für ausreichende Mittel und Humanressourcen Sorge zu tragen, damit die Zusagen der EU hinsichtlich der Rechte der Frau, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen uneingeschränkt erfüllt werden können. Er bekräftigt ferner, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die institutionelle Kultur ändern, die politische Führung und die Fähigkeiten sowie die Koordination, Kohärenz, Komplementarität und Rechenschaftspflicht stärken müssen, wollen sie mit gutem Beispiel vorangehen. 9242/15 cha/cat 10