Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

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Transkript:

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Landrats des Eifelkreises Bitburg-Prüm und für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm am Sonntag, 24. September 2017 1. Am Sonntag, dem 24. September 2017 finden die Wahl des 19. Deutschen Bundestags und im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Wahl des Landrats und in der Verbandsgemeinde Prüm die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm (Direktwahlen) statt. Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinden/Stimmbezirke der Gemeinden Gemeinde: Stimmbezirk: Wahlraum: Barrierefreiheit Auw bei Prüm 0001 Auw bei Prüm Gemeindehaus Auw bei Prüm Lindenweg 10 54597 Auw b.prüm Bleialf 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf Eingang Bücherei Auwer Str. 2 54608 Bleialf Bleialf 0002 Bleialf Bürgerhaus Bleialf Haupteingang Auwer Str. 2 54608 Bleialf Brandscheid 0001 Brandscheid Gemeindehaus Brandscheid Hauptstr. 32 54608 Brandscheid Buchet 0001 Buchet Gemeindehaus Buchet, Hauptstr.19, 54608 Buchet Büdesheim 0001 Büdesheim Gemeindehaus Büdesheim, Schulstr. 4, 54610 Büdesheim Dingdorf 0001 Dingdorf Gemeindehaus Dingdorf, Hauptstr.7, 54614 Dingdorf Feuerscheid 0001 Feuerscheid Gemeindehaus Feuerscheid, Schulstr. 2,

54597 Feuerscheid Fleringen 0001 Fleringen Kindergarten Fleringen, Hauptstr. 11, 54597 Fleringen Giesdorf 0001 Giesdorf Dorfgemeinschaftshaus Giesdorf, Am Forst 1, 54614 Giesdorf Gondenbrett 0001 Gondenbrett Gemeindehaus Gondenbrett, Mehlener Str. 10, 54595 Gondenbrett Großlangenfeld 0001 Großlangenfeld Gemeindehaus Großlangenfeld, Im Luxacker 9, 54608 Großlangenfeld Habscheid 0001 Habscheid Dorfgemeinschaftshaus Habscheid, Hauptstr. 20, 54597 Habscheid Heckhuscheid 0001 Heckhuscheid Gemeindehaus Heckhuscheid, Dorfstr. 12, 54619 Heckhuscheid Heisdorf 0001 Heisdorf Gemeindehaus Heisdorf, Ostengarten 1, 54614 Heisdorf Hersdorf 0001 Hersdorf Gemeindehaus Hersdorf, Schulstr. 10, 54597 Hersdorf Kleinlangenfeld 0001 Kleinlangenfeld Gemeindehaus Kleinlangenfeld, Hauptstr. 26, 54597 Kleinlangenfeld Lasel 0001 Lasel Gemeinderaum Lasel, Hontheimer Str. 1, 54612 Lasel Masthorn 0001 Masthorn Gemeindehaus Masthorn, Hauptstr.4, 54597 Masthorn Matzerath 0001 Matzerath Gemeindehaus Matzerath, Dorfstr. 9 a, (über Nebeneingang)

54597 Matzerath Mützenich 0001 Mützenich Gemeindehaus Mützenich, Im Grethenpesch 9, 54608 Mützenich Neuendorf 0001 Neuendorf Ehem. Gasthaus Probst, Dorfstr. 54597 Neuendorf Niederlauch 0001 Niederlauch Alte Schule Niederlauch, Kirchweg 2, 54614 Niederlauch Nimshuscheid 0001 Nimshuscheid Gemeindehaus Nimshuscheid, Hauptstr. 29, 54612 Nimshuscheid Nimsreuland 0001 Nimsreuland Gemeindehaus Nimsreuland, Hauptstr. 10, 54614 Nimsreuland Oberlascheid 0001 Oberlascheid Gemeindehaus Oberlascheid, An der Kirche 2, 54608 Oberlascheid Oberlauch 0001 Oberlauch Gemeindehaus Oberlauch, Brunnenweg 9, 54614 Oberlauch Olzheim 0001 Olzheim Heinz-Schuler- Haus Olzheim, Dilling 3, 54597 Olzheim Orlenbach 0001 Orlenbach Dorfgemeinschaftshaus Schloßheck, Prümer Str. 47, 54595 Orlenbach, OT Schloßheck Pittenbach 0001 Pittenbach Gaststätte Dreesbach, Dorfstr. 6, 54595 Pittenbach Pronsfeld 0001 Pronsfeld Bürgerhaus Pronsfeld, Schulstr. 11, Prüm 0001 Prüm Repräsentative Wahlstatistik 54597 Pronsfeld Regino-Gymnasium Prüm, Hahnplatz 21, Re. Eingang,

Raum 103, Prüm 0002 Prüm Regino-Gymnasium Prüm, Hahnplatz 21, Li. Eingang, Raum 106, Prüm 0003 Prüm Bertradagrundschule Prüm, Kalvarienbergstr. 25, Prüm 0004 Prüm Realschule Plus (ehem. HS) Prüm, Wandalbertstr. 16, Prüm 0005 Prüm Bürgerhaus Dausfeld, kob- Fugger-Str. 5, Prüm 0006 Prüm Pastor-Billig-Haus, Von-Bendeleben- Str. 2, - Niederprüm Rommersheim 0001 Rommersheim Roth bei Prüm 0001 Roth bei Prüm Ehem. Schule Rommersheim, Kirchweg 11, 54597 Rommersheim Prüm 0007 Prüm Gemeindehaus Weinsfeld, Steinmehlener Str. 24, - Weinsfeld Dorfgemeinschaftshaus Roth b. Prüm, Kobscheider Str. 3, 54597 Roth bei Prüm Schönecken 0001 Schönecken Forum im Flecken/ FIF, Am Forum 1, 54614 Schönecken Schönecken 0002 Schönecken Forum im Flecken/ FIF, Am Forum 1, 54614 Schönecken Schwirzheim 0001 Schwirzheim Gemeindehaus Schwirzheim, Im Graben 46, 54597 Schwirzheim Seiwerath 0001 Seiwerath Gemeindehaus Seiwerath, Hauptstr. 19,

54597 Seiwerath Sellerich 0001 Sellerich Gemeindehaus Sellerich, Hauptstr. 16, 54608 Sellerich Wallersheim 0001 Wallersheim Bürgerhaus Wallersheim, Schulstr. 7, 54597 Wallersheim Watzerath 0001 Watzerath Prümtal Forum, Im Ehmet 1, 54595 Watzerath Wawern 0001 Wawern Gemeindehaus Wawern, Schulstr. 10, 54612 Wawern Weinsheim 0001 Weinsheim Hans Peter Stihl- Haus, Straßburger Str. 1, 54595 Weinsheim Weinsheim 0002 Weinsheim Feuerwehrgerätehaus Gondelsheim, Lindenstr. 8, 54595 Weinsheim- Gondelsheim Weinsheim 0003 Weinsheim Gemeindehaus Hermespand, Zur Schlierbach 2, 54595 Weinsheim- Hermespand Weinsheim 0004 Weinsheim Gemeindehaus Willwerath, Brückenstr. 8, 54595 Weinsheim- Willwerath Winringen 0001 Winringen Bürgerhaus Winringen, Auf dem Hörig 1, 54614 Winringen Winterscheid 0001 Winterscheid Gemeindehaus Winterscheid, Hauptstr. 53, 54608 Winterscheid Winterspelt 0001 Winterspelt Pfarrheim bei der Kirche in Winterspelt, Hauptstr. 31, 54616 Winterspelt werden in der Zeit von Montag, 4. September 2017, bis Freitag, 8. September 2017, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr.

54,, Zimmer 207 und 208 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 8. September 2017, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54,, Wahlamt auf Zimmer 207 oder 208 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. Sonntag, 3. September 2017, Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 202 Bitburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer einen Wahlschein für die Wahl des Landrats des Eifelkreises Bitburg-Prüm und/oder des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm hat, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (bis zum 8. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18:00 Uhr,

bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter zur Verfügung. www.pruem.de/wahlen Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse: wahlen@vg-pruem.de Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ein Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, erhält im Einzelnen folgende Unterlagen: a) Briefwahl für die Bundestagswahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. b) Briefwahl für die Wahlen des Landrats des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm Mit dem gelben Wahlschein für die vorstehende Wahl erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen (rosa) Stimmzettel für die Direktwahl Landrat - einen amtlichen (grünen) Stimmzettel für die Direktwahl Bürgermeister VG Prüm - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl - einen amtlichen mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die Kommunalwahl, - ein Merkblatt für die Briefwahl für die Kommunalwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Bundestagwahl und der Kommunalwahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden., den 14. August 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Prüm/Wahlamt