Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

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1 Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 24. April 2019 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Betriebsausschusses des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises am B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Bernburg (Saale) Sitzung des Stadtrates am Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 Stadtteilzentrum Südost der Stadt Bernburg (Saale) Der Satzungsbeschluss ist als Anlage beigefügt. 112 Stadt Hecklingen Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hecklingen am 26. Mai 2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 Die Bekanntmachungen sind als Anlagen beigefügt C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Jobcenter Salzlandkreis Standort Bernburg Benachrichtigung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz Standort Bernburg Benachrichtigung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz

2 Standort Bernburg Benachrichtigung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz 113 D. Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service, 11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) 108

3 A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Betriebsausschusses des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises am Datum: Donnerstag, , 17:00 Uhr Ort: Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises Magdeburger Str. 252 in Schönebeck (Elbe) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 2 Einwohnerfragestunde 3 Abstimmung über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung am Bericht des Betriebsleiters des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises zu wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes 5 Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung des Salzlandkreises (Abfallentsorgungssatzung) Beschlussvorlage B/0910/ Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Salzlandkreis (Abfallgebührensatzung) Beschlussvorlage B/0911/ Abfallwirtschaftskonzept für den Salzlandkreis 2020 bis 2024 Beschlussvorlage B/0907/ Anfragen und Anregungen 9 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nicht öffentlicher Teil 10 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 11 Abstimmung über die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung am Bericht des Betriebsleiters des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises zu wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes 13 Vergabe-Nr.: 0008/ Kauf und Lieferung eines LKW-Kippers mit Kommunalhydraulik Beschlussvorlage B/0889/ Vergabe-Nr.: 0009/ Radlader - Kauf und Lieferung eines Radladers Beschlussvorlage B/0893/ Vergabe-Nr.: 0010/ Umschlagbagger - Kauf und Lieferung eines Umschlagbaggers Beschlussvorlage B/0894/ Vergabe-Nr.: 0011/ Pressmüllfahrzeuge - Lieferung von 3 Pressmüllfahrzeugen Beschlussvorlage B/0895/ Vergabe-Nr.: 0005/ Übernahme und Entsorgung von Bio-Abfällen Los 1 - Aschersleben Beschlussvorlage B/0896/ Los 2 Bernburg (Saale) Beschlussvorlage B/0897/ Los 3 Schönebeck (Elbe) Beschlussvorlage B/0898/

4 18 Vergabe-Nr.: 0013/ Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen Beschlussvorlage B/0899/ Vergabe-Nr.: 0012/ Transport und Verwertung von Holz 19.1 Los 1 Aschersleben Beschlussvorlage B/0900/2019 B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Bernburg (Saale) Sitzung des Stadtrates am Sitzungsdatum: Donnerstag, den Sitzungsbeginn: 16:00 Uhr 19.2 Los 2 Bernburg (Saale) Beschlussvorlage B/0901/ Los 3 - Schönebeck (Elbe) Beschlussvorlage B/0902/2019 Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses I, Schlossgartenstraße 16, Bernburg (Saale) 20 Vergabe-Nr.: 0014/ Übernahme und Verwertung von Grüngut 20.1 Los 1 - Aschersleben Beschlussvorlage B/0903/ Los 2 - Bernburg (Saale) Beschlussvorlage B/0904/ Los 3 - Schönebeck (Elbe) Beschlussvorlage B/0905/ Vergabe-Nr.: 0016/ Errichtung einer Schwachgasfackel- und Verdichteranlage für die Deponie Dröbel-Latdorf Beschlussvorlage B/0906/ Anfragen und Anregungen 23 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Markus Bauer Ausschussvorsitzender Zur öffentlichen Geschäftsordnung: a) Bestätigung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. 53, 55 KVG LSA b) Abstimmung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom c) Bekanntgabe über die im nichtöffenlichen Teil der Sitzung vom gefassten Beschlüsse d) Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse e) Bericht der Verwaltung über die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale) f) Feststellung der öffentlichen Tagesordnung gem. der Geschäftsordnung Zur öffentlichen Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde gem. 28 Abs. 2 KVG LSA 110

5 2. Umsetzung der Variante 2 zum Bau der Rendezvoushaltestelle am unteren Karlsplatz Beschlussvorlage 992/19 3. Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Peißen Beschlussvorlage 979/19 4. Berufung des neu gewählten Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bernburg (Saale) Beschlussvorlage 986/19 5. Verwendung von Zuschüssen der Stadt Bernburg (Saale) an die Fraktionen im Jahr 2016, hier: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bernburg (Saale) Informationsvorlage IV 258/19 6. Verwendung von Zuschüssen der Stadt Bernburg (Saale) an die Fraktionen im Jahr 2017, hier: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bernburg (Saale) Informationsvorlage IV 259/ Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg für die Stadt Bernburg (Saale) mit Ortsteil Aderstedt und die Gemeinde Gröna mit dem Kennwort. "Sonderbaufläche Einzelhandel an der Gröbziger Straße" Abwägung der Anregungen zum Entwurf Beschlussvorlage 958/ Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg für die Stadt Bernburg (Saale) mit Ortsteil Aderstedt und die Gemeinde Gröna mit dem Kennwort. "Sonderbaufläche Einzelhandel an der Gröbziger Straße" Feststellungsbeschluss Beschlussvorlage 960/19 9. Konzept Wohnmobilstellplätze Billigung des Entwurfes Beschlussvorlage 964/ Bebauungsplan Nr. 87, Kennwort: Wohngebiet Am Mühlberg in Peißen und dessen Begründung einschließlich der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1/92 mit dem Kennwort: Peißen Am Mühlberg sowie dessen 1. Änderung Abwägung zum Entwurf Beschlussvorlage 965/ Bebauungsplan Nr. 87, Kennwort: Wohngebiet Am Mühlberg in Peißen und dessen Begründung einschließlich der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1/92 mit dem Kennwort: Peißen Am Mühlberg sowie dessen 1. Änderung Satzungsbeschluss Beschlussvorlage 966/ Bebauungsplan Nr. 89, Kennwort: Gewerbe- und Industriegebiet ehemalige Ziegelei Baalberge" Abwägung des Entwurfes Beschlussvorlage 971/ Bebauungsplan Nr. 89, Kennwort: Gewerbe- und Industriegebiet ehemalige Ziegelei Baalberge" Satzungsbeschluss Beschlussvorlage 972/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Südlich Martinsplatz" Abwägung der Anregungen zum Entwurf Beschlussvorlage 983/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Südlich Martinsplatz" Billigung des 2. Entwurfes Beschlussvorlage 984/ Vorstellung Variantenuntersuchung St. Stephanskirche ("Rote Kirche") Beschlussvorlage 955/19 111

6 17. Prioritätenliste zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen vom 4. Juni 2018 Beschlussvorlage 957/ Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Bernburger Wohnstättengesellschaft mbh Beschlussvorlage 951/ Entwicklungskonzept Tiergarten Bernburg Beschlussvorlage 918/ Wirtschaftsplan 2019 des Abwasserverbandes Köthen Informationsvorlage IV 265/ Wirtschaftsplan 2019 des Wasserzweckverbandes "Saale-Fuhne- Ziethe" Informationsvorlage IV 267/ Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen, Anregungen 27. Vergabe des Kunst- und Kulturpreises der Stadt Bernburg (Saale) Beschlussvorlage 939/ Einvernehmenserteilung gemäß KiFöG Beschlussvorlage 985/ Unterrichtung Stadtratsmitglieder Informationsvorlage IV 266/ Unterrichtung Stadtratsmitglieder Informationsvorlage IV 268/ Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen, Anregungen gez. Jürgen Weigelt Vorsitzender des Stadtrates gez. Henry Schütze Oberbürgermeister Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Tagesordnung kann auch im Internet der Stadt Bernburg (Saale) unter eingesehen werden. Zur nichtöffentlichen Geschäftsordnung: g) Abstimmung über die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom h) Feststellung der nichtöffentlichen Tagesordnung gem. der Geschäftsordnung Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 Stadtteilzentrum Südost der Stadt Bernburg (Saale) Der Satzungsbeschluss ist als Anlage beigefügt. Zur nichtöffentlichen Tagesordnung: 23. Auftragsvergabe Los 6 Heizung/Lüftung/Sanitärinst. Beschlussvorlage 962/ Vergabeangelegenheit Beschlussvorlage 996/ Vergabeangelegenheit Beschlussvorlage 997/ Förderangelegenheit Beschlussvorlage 989/19 Stadt Hecklingen Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hecklingen am 26. Mai 2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 Die Bekanntmachungen sind als Anlagen beigefügt. 112

7 C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Jobcenter Salzlandkreis Kenntnis gesetzt, dass folgendes für ihn bestimmtes Schriftstück: Bescheid des Jobcenter Salzlandkreis Standort Bernburg Benachrichtigung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom Aktenzeichen: Frau Adriana Jessica Brettin, geboren am in Schönebeck (Elbe), letzte bekannte Anschrift: Siechstalstraße 28, Güsten zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass folgendes für sie bestimmtes Schriftstück: Bescheid des Jobcenter Salzlandkreis vom Aktenzeichen: beim Jobcenter Salzlandkreis, Standort Bernburg, Parkstraße 11, Bernburg (Saale) im Zimmer 204 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann. Der Bescheid gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bernburg (Saale), gez. Holz Betriebsleiter beim Jobcenter Salzlandkreis, Standort Bernburg, Parkstraße 11, Bernburg (Saale) im Zimmer 204 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann. Der Bescheid gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bernburg (Saale), gez. Holz Betriebsleiter Standort Bernburg Benachrichtigung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz Herr André Rothelius, geboren am in Hamburg, letzte bekannte Anschrift: Markt 9, Bernburg (Saale) zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass folgendes für ihn bestimmtes Schriftstück: Bescheid des Jobcenter Salzlandkreis Standort Bernburg Benachrichtigung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom Aktenzeichen: Herr Amrik Möser, geboren am in Aschersleben, letzte bekannte Anschrift: Köthensche Straße 36, Bernburg (Saale) zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in beim Jobcenter Salzlandkreis, Standort Bernburg, Parkstraße 11, Bernburg (Saale) im Zimmer 219 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann. 113

8 Der Bescheid gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bernburg (Saale), gez. Holz Betriebsleiter 114

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10 Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hecklingen am 26. Mai Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Stadt Hecklingen wird in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo: geschlossen Di: Uhr und Uhr Mi: geschlossen Do: Uhr und Uhr Fr: Uhr in der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, Stadt Hecklingen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten ( 18 Abs. 2 KWG LSA). Das Einwohnermeldeamt der Stadt Hecklingen Hermann-Danz-Str. 46 in Stadt Hecklingen, ist barrierefrei. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am , Uhr. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Ein Recht zur Überprüfung der Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält kann innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens bis , Uhr bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, Stadt Hecklingen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag ist schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch eine bevollmächtige Person zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat; das gilt hinsichtlich der Kreiswahl auch, wenn sie den Antrag nach 15 Abs. 4 KWO LSA (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde) entschuldbar erst nach Ablauf der Antragsfrist vorlegt, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. 4.3 Wahlscheine können bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, Stadt Hecklingen schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

11 Eine wahlberechtigte Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. 4.4 Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , Uhr beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bis zum Wahltag, Uhr gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den unter 4.2 Buchstabe a und b angegebenen Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bis zum Wahltag, Uhr stellen. Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich - einen/die amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag sowie - ein Merkblatt zur Briefwahl. Bei verbundenen Wahlen erhält die wahlberechtigte Person für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel, für alle Wahlen aber nur einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berichtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle versenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu entnehmen. Hecklingen, den 10. April 2019 gez. Epperlein Bürgermeister

12 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Hecklingen wird in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo: geschlossen Di: Uhr und Uhr Mi: geschlossen Do: Uhr und Uhr Fr: Uhr in der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, Stadt Hecklingen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei erreichbar. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom bis , spätestens am bis Uhr bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt, Hermann-Danz-Str. 46, Stadt Hecklingen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Salzlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Absatz 2 der Europawahlordnung bis zum oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Absatz 1 der Europawahlordnung bis zum versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Absatz 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

13 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hecklingen, den 10. April 2019 gez. Epperlein Bürgermeister

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