Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008)

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Transkript:

Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 008) Ablauf. Laden Sie den für Ihre Studienrichtung passenden Antrag herunter und füllen Sie diesen vollständig aus. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Studienberatung.. Legen Sie dem Antrag bitte Nachweise über Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in beglaubigter Kopie bei. Dabei müssen unbedingt die Noten aus dem Nachweis hervorgehen möglichst auch Credits oder zumindest die Anzahl der Semesterwochenstunden. 3. Leiten Sie die kompletten Unterlagen an die Studienberatung weiter, die eine erste Einschätzung vornimmt: Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften Studienberatung Lehramt Sport Georg-Brauchle-Ring 60/6 8099 München 4. Erst nach Ihrer tatsächlichen Immatrikulation wird von den jeweiligen Studiengangsleiter_innen die endgültige Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen vorgenommen. 5. Bitte bedenken Sie, dass Sie gemäß 6 Abs. 4 S. 3 APSO einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium nur einmal stellen können und zwar innerhalb des ersten Studienjahres an der TUM. Allgemeine Informationen für Quereinsteiger Als Quereinsteiger können Sie das Studium grundsätzlich auch zum Sommersemester aufnehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Vorleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Allerdings kann ein antizyklischer Studienbeginn ggf. problematisch sein. Besonders aufeinander aufbauende Module beginnen zumeist im Wintersemester, weshalb Ihnen zum Sommersemester die Grundlagenkurse oftmals nicht zur Verfügung stehen. Zudem kann die Überschneidungsfreiheit von Modulen bei Quereinsteigern nicht garantiert und der empfohlene Studienplan zumeist nicht eingehalten werden. Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Studienberatung (auch telefonisch) ist in jedem Falle erforderlich, um Ihre individuelle Situation bestmöglich einschätzen zu können. Stand: Dezember 06

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für das Studium des Unterrichtsfachs Sport für das Lehramt an Gymnasien gemäß 83 neue LPO I 00 An die Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften Studienberatung Lehramt Sport Georg-Brauchle-Ring 60/6 8099 München Name, Vorname:.. Matrikelnummer:...... Anschrift:..... E-Mail-Adresse: Telefon:... Geburtsdatum:. Ich beantrage die Anrechnung der umseitig aufgeführten Studien- und Prüfungsleistungen für das Fach SPORT an...(schulart) in der Fächerverbindung.... ab WS/SS 0... an der Technischen Universität München. Bisheriges Studium I: Beginn WS/SS 0 Semesterzahl an der im Studiengang Bisheriges Studium II: Beginn WS/SS 0 Semesterzahl an der im Studiengang Der Nachweis (beglaubigte Kopie) ist beigefügt. Ich beantrage die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Mir ist bewusst, dass ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium gemäß 6 Abs. 4 Satz 3 der APSO für das Studium des Unterrichtsfachs Sport für das Lehramt an Gymnasien gemäß 83 neue LPO I 008 nur einmal und nur binnen des ersten Studienjahres an der TUM gestellt werden kann... Datum und Ort... Unterschrift d. Studierenden

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für das Studium des Unterrichtsfachs Sport für das Lehramt an Gymnasien gemäß 83 neue LPO I 008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Datum: Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS Studien-/ Prüfungsleistung Sportwissenschaft SP0000 Einführung in die Sportwissenschaft 3 Klausur (SL) Trainings- und Bewegungswissenschaft SP0009 I Grundlagen der Trainingswissenschaft Grundlagen der 5 Klausur aus beiden Vorlesungen (SL) Bewegungswissenschaft SP00003 II Bewegungswissenschaft oder Trainingswissenschaft S 3 Bericht (SL) Lehren und Lernen SP00004 I Einführung in die Sportpädagogik Grundlagen der 5 Klausur aus beiden Vorlesungen (SL) Sportdidaktik SP00005 II Sportpsychologische 3 Klausur Aspekte des Schulsports SP00006 III Unterrichtsplanung/ -durchführung/-auswertung S 3 Lehrübung mit Bericht SP00007 IV Angewandte S 3 Bericht (SL) Vermittlungskompetenz SP00008 V Angewandte S 3 Bericht (SL) Vermittlungskompetenz SP00009 VI Sport in der gymnasialen Oberstufe S 4 Bericht (SL) Kompetenz in Gesundheitsförderung SP00050 I Anatomie Physiologie 5 Klausur aus beiden Vorlesungen (SL) SP000 II Gesunde Schule Gesundheitsorientierte / Ü 6 Klausur aus allen Veranstaltungen Fitness Gesundheitsorientierte Fitness Entspannungsverfahren Bezeichnung und Art der Studien-/Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll SWS ECTS Note Anerkennung 3

Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS Studien-/ Prüfungsleistung SP000 III Prävention und 5 Klausur (SL) Gesundheitsförderung Gesunde Ernährung Sportmedizin S Lehrkompetenz in Sportspielen SP0003 I Spieltheorie/ Spielentwicklung Kleine Spiele 5 Klausur aus, kleine Spiele und Ballschule ; Lehrübung (SL) Ballschule SP0004 SP00033 SP0005 SP00034 SP0006 SP00035 SP0007 SP00036 II Volleyball Volleyball 5 (4) Mündl./theor. und nach VB oder III Fußball 5 (4) Mündl./theor. und Fußball nach FB oder IV Basketball 4 (5) Mündl./theor. und Basketball nach BB oder V Handball 4 (5) Mündl./theor. und Handball nach HB oder Lehrkompetenz im Trend-/Freizeitsport SP0008 I Entwicklungen im Trend- 4 Klausur und Freizeitsport Trend- und Freizeitsport Trend- und Freizeitsport SP0009 II Trend- und Freizeitsport 3 SLN (SL) Lehrkompetenz im Schneesport SP0000 I Schneesport SLN (SL) Bezeichnung und Art der Studien-/Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll SWS ECTS Note Anerkennung SP000 II Schneesport 4

Theorie/Eislauf / Ü 3 Mündl./theor. und Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS Studien-/ Prüfungsleistung Lehrkompetenz im Turnen an Geräten SP000 I Turnen 3 SLN in Turnen und Turnen (SL) Bewegungskünste und prakt. Prüfung in Turnen Bewegungskünste n* SP0003 II Turnen 3 Mündl./theor. und Lehrkompetenz im Schwimmen SP0004 I Schwimmen SLN in Schwimmen (SL) Schwimmen SP0005 II Schwimmen 3 3 Mündl./theor. und Schwimmen 4 Lehrkompetenz in Leichtathletik SP0006 I Leichtathletik SLN (SL) SP0007 II Leichtathletik 3 Mündl./theor. und Leichtathletik 3 Lehrkompetenz in Gymnastik/Tanz SP0008 I Gymnastik/Tanz SLN in jeder Übung (SL) Gymnastik/Tanz SP0009 II Gymnastik/Tanz 3 3 Mündl./theor. und Gymnastik/Tanz 4 Wahlmodule (für den sog. Freien Bereich) Wahlmodul Examenskolloquium SP00030 Examenskolloquium S SLN (SL) Wahlmodul Trainings- und Bewegungswissenschaft SP0003 Bewegungswissenschaft oder Trainingswissenschaft S 3 Bericht (SL) Wahlmodul Studienbegleitendes Praktikum Bezeichnung und Art der Studien-/Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll 5 SWS ECTS Note Anerkennung

SP0003 Unterrichtsbeobachtung/- analyse (Praktikum an einer Schule) S 6 Bericht (SL) Abkürzungen: LV: Lehrveranstaltung; P: Pflichtmodul; PL: Prüfungsleistung; S: Seminar; SLN: Studienbegleitender Leistungsnachweis während des Semesters als Präsentation, Lehrübung, Referat, Praxisbeitrag oder mündlicher Beitrag; SS: Sommersemester; SL: Studienleistung; : Übung; SWS: Semesterwochenstunden; : Vorlesung; /Ü: Vorlesung und Übung; WP: Wahlpflichtmodul; W: Wahlmodul; WS: Wintersemester Erläuterungen: * Prüfungen nach Rechtsvorschrift 038.3.5-UK, KmBek vom 6.06.009 ** 83 (3) a und b LPO I 008 legt fest, dass in zwei der vier Sportspiele Basketball, Fußball, Handball und Volleyball je eine praktische und mündlich-theoretische benotete Staatsprüfung abzulegen sind. Diese Vorgabe wird im Modul Lehrkompetenz in Sportspielen wie folgt berücksichtigt. Die Studierenden haben die Wahl, in welchen zwei Sportspielen sie benotete Staatsprüfungen ablegen und in welchen zwei Sportspielen sie einen SLN ablegen (benotete Prüfung und SLN in demselben Sportspiel sind nicht möglich). Gemäß 83 () -4 neue LPO I 008 sind folgende fachliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen: Bestehen einer Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums gemäß der Qualifikationsverordnung, Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Jahre), Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 UE und zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Jahre), Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden, das Nähere regelt eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterrichts und Kultus. Anmerkungen: Stand: Dezember 06 6