Leistungsbeschreibung Erziehungsstelle Bergerhof Kinder- und Jugendhilfe Maria Schutz Träger Angela von Cordier Stiftung



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Transkript:

Leistungsbeschreibung Erziehungsstelle Bergerhof Kinder- und Jugendhilfe Maria Schutz Träger Angela von Cordier Stiftung An der Brücke 33 51491 Overath Tel.: 02206/6008-0 Fax: 02206/6008-138 E-Mail: a.goersmeier@kinder-jugendhilfe-overath.de Homepage: www.kinder-jugendhilfe-overath.de Stand November 2011

Für Informationen und Anfragen stehen folgende Personen zur Verfügung: Herr Axel Goersmeier (Heimleitung) Tel.: 02206/6008-174 Fax: 02206/6008-138 E-Mail: a.goersmeier@kinder-jugendhilfe-overath.de Herr Friedhelm Ohlig (Erziehungsleitung) Tel.: 02206/6008-134 Fax: 02206/6008-138 E-Mail: ohlig@kinder-jugendhilfe-overath.de Frau Christine Bergerhof Tel.: 02206/6008-0 FAX:02206/6008-138 1. Beschreibung der Infrastruktur, Räumlichkeiten und Lage der Kinder- und Jugendhilfe Maria Schutz Die Kinder- und Jugendhilfe Maria Schutz ist eine katholische Einrichtung in Trägerschaft der Angela von Cordier-Stiftung, Insel Nonnenwerth. Wir handeln auf der Grundlage des christlichen Welt- und Menschenbildes. Die Einrichtung bietet 78 Plätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bereich der stationären, teilstationären und ambulanten Erziehungshilfe. Diese teilen sich wie folgt auf: 3 alters- und geschlechtsgemischte Gruppen mit jeweils 12 Plätzen 1 alters- und geschlechtsgemischte Gruppe mit 10 Plätzen 1 Gruppe für Jugendliche im Alter ab 14 Jahren mit 10 Plätzen, zwei Tagesgruppen für jeweils 6 Kinder Erziehungsstelle für 3 Kinder Familienorientierte Außenwohngruppe für 7 Kinder Betreutes Wohnen für junge Volljährige Die meisten Angebote der Einrichtung befinden sich auf dem Gelände, welches sich am Rande eines Wohngebietes der Stadt Overath (Rheinisch- Bergischer-Kreis) erstreckt. Außerdem befinden sich auf dem Gelände das Personalwohnheim mit Verwaltungstrakt und Versammlungsraum, ein Haus mit Telefonzentrale, Großküche und mehreren Besprechungszimmern, eine Kapelle, ein Mehrzweckgebäude mit einer gut ausgestatteten Hobbywerkstatt, Spiel- und Turnhalle, einem Lerntrainingsraum mit Internetzugang, sowie den Räumlichkeiten der Jugendschutzstelle.

Die Erziehungsstelle befindet sich außerhalb des Geländes im Overather Ortsteil Heiligenhaus. Das Stadtzentrum mit Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie einer Bahnanbindung nach Köln und Gummersbach sind gut erreichbar. Ebenso die umliegenden Schulen (Grund-, Haupt-, Realschule und Gymnasium). Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und Kindergärten sowie Kindertagesstätten können ebenfalls von den jungen Menschen besucht werden. Die Einrichtung verfügt zurzeit über 3 PKW und 2 Kleinbusse für Transportund Ausflugsfahrten. Diese stehen der Erziehungsstelle ebenso zur Verfügung wie die gesamte Infrastruktur der Stammeinrichtung. 1.1 Einbindung in die Gesamteinrichtung Die Erziehungsstelle ist als Teil der Gesamteinrichtung Kinder- und Jugendhilfe Maria Schutz konzipiert. Das übergreifende Leitbild, die Einrichtungskonzeption, die Qualitätsentwicklungsbeschreibung, sowie weitere Handlungsrichtlinien gelten für diese Betreuungsform. Ebenso ist die regelmäßige Teilnahme der Mitarbeiterinnen der Erziehungsstelle an heiminternen Kommunikationsstrukturen (Gruppenleiterrunde, Erzieherkonferenz, Mitarbeiterversammlung) und Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen. Neben der Nutzung der Infrastruktur wird die Erziehungsstelle in Veranstaltungen und Feste der Einrichtung eingebunden werden. 1.2 Ausstattung der Erziehungsstelle Die Erziehungsstelle wird in einem angemieteten freistehenden Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 qm und einer Grundstücksfläche von 800 qm untergebracht. Erdgeschoß: Wohnzimmer, Küche, Abstellraum, Garderobe und Toilette Erstes Obergeschoß: 3 Kinderzimmer als Einzelzimmer, 1 Badezimmer mit Dusche, Badewanne und WC Das zweite Obergeschoß wird durch die Inhaberin der Erziehungsstelle privat genutzt. Am Haus befinden sich eine Terrasse, ein großer Balkon und ein Gartenbereich mit viel Platz für Spiel und Bewegung. Auf eine gepflegte, kindgerechte und freundliche Einrichtung des Hauses wird Wert gelegt.

2. Grundlagen 2.1 Gesetzliche Grundlagen 27 i. V. m. 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) 2.2 Platzzahl Die Erziehungsstelle bietet Platz für 3 Kinder. 2.3 Zielgruppe Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, für die mittel- bis langfristig eine Wohn- und Betreuungsperspektive gesucht wird. Besonders geeignet ist diese Betreuungsform für Kinder und Jugendliche, die nicht zeitnah zu ihrer Herkunftsfamilie zurück kehren können, gut in der Lage sind, das Angebot einer kontinuierlichen Bindungsperson wahr zu nehmen, gleichzeitig aber aufgrund des eigenen Bedarfes oder der Situation in der Herkunftsfamilie, nicht für eine Pflegefamilie in Betracht kommen. In besonderer Weise ist die Erziehungsstelle geeignet für Kinder und Jugendliche, die korrigierende Erfahrungen im Bereich von Bindung, Struktur Zuwendung und Versorgung benötigen. Die Unterbringung ist nicht angezeigt bei: stark körperbehinderten Kindern (z. B. Rollstuhlfahrer), aufgrund der baulichen Gegebenheiten. Kinder / Jugendliche mit tief greifenden psychiatrischen Störungsbildern 2.4 Betreuungsschlüssel / MitarbeiterInnenqualifikation Die Betreuungsform ist als Regelangebot konzipiert und hat einen Betreuungsschlüssel von 1: 2,08. Hauptbezugsperson wird Frau Christine Bergerhof, Erzieherin mit großer Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe. Die personelle Ergänzung und Entlastung wird ebenfalls durch eine qualifizierte und erfahrene Erzieherin abgedeckt werden.

Leistung Zeit 3. Grundleistungen 3.1 Sozialpädagogische Leistungen Versorgung, Ansprache, Sicherheit und Orientierung bieten Ständig im Alltag Angebot von kontinuierlicher Beziehung und individueller Ansprache Kontinuierlich Notwendige Aufsicht und Betreuung Im Alltag Gestaltung eines strukturierten Tages- und Wochenablaufes Wiederkehrend Sicherstellung von Körperpflege und ausgewogener Ernährung Im Alltag Alterspezifische Angebote der Sexualpädagogik und Aufklärung, Prävention gegen Missbrauch Wiederkehrend Bereitstellung von Materialien und Räumlichkeiten zur Förderung von Motorik, Entspannung, Spielen und Lernen Kontinuierlich Pädagogische Bearbeitung problematischen Essverhaltens Nach Bedarf Sicherstellung regelmäßiger medizinischer Kontrollen und Versorgung (z. B. Impfschutz, Kariesprophylaxe), Begleitung der Arztbesuche. Kontinuierlich Schaffung und Erhaltung einer entwicklungsfördernden Atmosphäre Im Alltag

Vermittlung von Werten und Normen im Zusammenleben Im Alltag Gestaltung einer individuellen Erziehungsplanung Spätestens 8 Wochen nach Aufnahme Umsetzung der individuellen Erziehungsplanung Ständig im Alltag Reflexion und Überarbeitung der individuellen Erziehungsplanung Halbjährlich Aktive Vorbereitung, Mitgestaltung und Reflexion der Hilfeplangespräche mit dem Kind / Jugendlichen In der Regel halbjährlich, bei Bedarf häufiger Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielsetzungen im Rahmen der Hilfeplanung Austausch mit dem fallzuständigen Sozialarbeiter/-in des Jugendamtes Regelmäßig nach Bedarf Gezielte pädagogische Bearbeitung von Entwicklungsdefiziten, - verzögerungen Kontinuierlich Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen Ständig im Alltag Strukturierter Aufnahmeprozess in Absprache mit der Inhaberin der Erziehungsstelle Einübung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten orientiert an Alter- und Entwicklungsstand Im Alltag Regelmäßige Betreuung und Begleitung der Hausaufgaben mit dem Ziel der Verselbständigung Werktäglich

Regelmäßige Kontakte zu Schule und Klassenlehrer durch die ErzieherInnen Nach Absprache, mindestens zweimal im Schulhalbjahr Angebote der Förderung sinnvoller Freizeitgestaltung Kontinuierlich Vermittlung der Anbindung an örtliche Vereine und Gruppen Nach Bedarf Förderung sozialer Kontakte durch Ermunterung und gegenseitige Besuchsmöglichkeiten. Nach Möglichkeit Gemeinsame Feriengestaltung Jährlich Regelmäßige Kontakte und Informationsaustausch zu und mit Eltern, Personensorgeberechtigten Mindestens 14-tägig Reflexion der Besuchswochenenden der Kinder und Jugendlichen mit den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten Bei Abholen oder Bringen der Kinder, ansonsten telefonisch Beratung in Fragen der Erziehung und Versorgung Nach Bedarf Einbindung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in das Lebensfeld z. B. durch Teilnahme an Sprechtagen der Schule oder an Festen und Feiern des Kindes. Nach Möglichkeit Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Familie bei geplanten Rückführungen Nach Bedarf Kooperation mit behandelnden Ärzten und Therapeuten Regelmäßig Teilnahme behandelnder Therapeuten an den Fachgesprächen Nach Möglichkeit quartalsweise

3.2 Unterkunft / Verpflegung / hauswirtschaftliche / technische Leistungen Unterbringung in Einzelzimmern Reinigung der Zimmer der Kinder und Jugendlichen 2 3 mal in der Woche Reinigung der Gemeinschaftsräume Werktäglich Reinigung der sanitären Anlagen Täglich Dezentrale Selbstversorgung Im Alltag Zentrale Versorgung durch einrichtungsinterne Küche Im Bedarfsfall Einkauf für Selbstversorgung und Dinge des täglichen Bedarfs unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen Wöchentlich und nach Bedarf Wäschepflege und reparatur, Kinder und Jugendliche werden nach Alter und Möglichkeit einbezogen Täglich Fahrdienste zu Kindergärten, Therapien u. ä. Nach Bedarf Reparatur von Möbeln, Spielzeug (z. B. Fahrräder) durch Hausmeister, falls möglich unter Einbeziehung der Kinder / Jugendlichen Nach Bedarf 3.3 Leitung und Beratung Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht Regelmäßig

Rufbereitschaft zur Unterstützung Rund-um-die-Uhr Bearbeitung von Aufnahmeanfragen, Klärung der Aufnahmemöglichkeit, Erhebung anamnestischer Daten Zeitnah Begleitung, Beratung und Kontrolle der pädagogischen Arbeit Regelmäßig, mindestens 14-tägige Gespräche Krisenintervention Nach Bedarf Koordination von Hilfe- und Erziehungsplanung Regelmäßig Sicherstellung organisatorischer Rahmenbedingungen Kontinuierlich 3.4 Verwaltungsleistungen Treuhänderische Verwaltung von Geldern der Kinder / Jugendlichen (Taschengeld, Bekleidungsgeld) Regelmäßig Ordnungsgemäße Abrechnung mit den Kostenträgern Regelmäßig Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes, Haftpflichtversicherung für alle Kinder und Jugendlichen Regelmäßig Hilfestellung bei der Erarbeitung von Anträgen bzw. dem Ausfüllen von Formularen. Jugendliche werden altersentsprechend einbezogen. Nach Bedarf

4 Zusatzleistungen (Abrechnung über Fachleistungsstunden) Intensivbetreuung in der Betreuungsform zur Krisenintervention oder aufgrund eines zeitlich überschaubaren deutlich erhöhten Bedarfes des Kindes bzw. Jugendlichen Nach Vereinbarung Aufsuchende Elternarbeit zur Vorbereitung einer Rückführung (Strukturierte Elterngespräche außerhalb der Einrichtung, Erziehungstraining, Hilfestellung bei der Gestaltung eines kindgerechten Lebensfeldes) Nach Vereinbarung