Rentenphase. Rentenbeginn. Erwerbsphase 3. Erwerbsphase 2. Erwerbsphase 1. Nicht-Erwerbsphase. Ausbildung und Studium



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Transkript:

Coaching durch Systemische Zukunftssicherung für MAXIMA MUSTERFRAU Einfluss der Lebensphasen auf die Altersvorsorge systemische Lebens- und Altersvorsorge-Planung 1 - Rentenphase Erwerbsphase 3 Erwerbsphase 2 70. Lj bis 95. Lj. Bedarfsberechnung: 2.500 soll auf jeden Fall ab 70. Lebensjahr gedeckt sein Ergebnis: Existenzgründung, Aufholphase, Möglichkeit für weiteren Berufssfortschritt Beginn der eigentlichen Altersvorsorge (50. Lj.) Teilzeit wegen Familienphase Erwerbsphase 1 Nicht-Erwerbsphase Ausbildung und Studium hier wurde lediglich in ein paar Aktien investiert, deren guter Ertrag aber in Phase 3 verbraucht wurde Risikoabsicherung erste Sparschritte Systemische Zukunftssicherung 1 Sabine Hauswirth hat die Methode der systemisch-ganzheitlichen Finanz- und Altersvorsorgeplanung entwickelt. Sie ist Expertin für Risikomanagement für Finanz- und Altersvorsorge. Das Finanzanlagen-Vermittlungsgeschäft gab sie 2013 auf, obwohl sie 2011 unter die TOP 100 Finanzberater in Deutschland gelangte. Ihr Knowhow nutzt sie als Zukunftsreferentin und hält hierzu Vorträge und Seminare und sie coacht Kunden, Kosten und Risiken zu reduzieren sowie nach systemischen Gesichtspunkten eine Strategie für eine ganzheitliche Zukunftssicherung zu entwickeln. Sie zeigt Alternativen zu herkömmlichen Altersvorsorgen, zeigt ggfs. Reduktions-Strategien auf und gibt Do-it-yourself-Schulungen, damit Kunden selbstbestimmt agieren können.

1) Ist-Analyse/Bedarfsberechnung: Stand 2015 in 20 Jahren / Rentenphase 25 Jahre/ Berechnungsgrundlage: 1,8 % Inflation p.a., 2,5 % Rechenzins Ansparphase und Rentenphase (reeller Mischfonds) 2) Coaching: Feststellung der bisherigen Erwerbsphasen, Sabbaticals, Pausen, Familienphasen usw. Studiumende mit 27 J. Familiengründung mit 30 J. Teilzeit 15 Jahre, Verdienst ausreichend zum Leben Existenzgründung mit 45 J Beginn einer "echten" Altersvorsorge mit 50 J. Ziel: Rente mit 70 j. Coaching: Systemisches Zukunftssicherungs- und Altersvorsorge-Tableau für eine heute 50-jährige Unternehmerin. (Vision

3) Persönlicher systemischer Finanzplan 2 und Zukunftssicherung a) Szenario Bedarfsberechnung/Versorgungslücke schließen 25 Jahre BEDARF zu Beginn der Rente (70) 2.500 3.571,87 5.480,78 BEDARF/WUNSCH Heute (50) BEDARF am Ende des Lebens (95, fiktiv) 20 Jahre 2 Stand 2015

b) Notwendiges Kapital und hierfür berechnete Spar-Variationen, inflationsbereinigt Versorgungslücke schließen Heute Zeitraum dazwischen Bedarf heute, monatlich 2.500 inflationsber. monatlicher Bedarf zu 2.587,21 Kapital benötigt zu 978.027 (1.932 mon. Sparrate) 4) Alternativ-Szenarien für ein realistisches Altersvorsorge-Tableau: a) Schließung des Bedarfs von 2.500 durch eine Kombination aus Rentenversicherung und Fonds: als erfolgreiche Neu -Unternehmerin kann Frau Musterfrau auch mit 50 Jahren noch eine Altersvorsorge beginnen: sie hat bisher nie investiert, weiß aber, dass sie etwas tun sollte.

Nachdem sie jahrelang nicht so viel verdient hatte, jetzt aber nach erfolgreichem Abschluss ihrer Familienphase und dem Start eines Unternehmens, kann sie umsatzbedingt relativ viel in eine Altersvorsorge investieren sie zahlt 100 monatlich in eine fondsbasierte Basis( Rürup ) Rente + schießt am Ende des Jahres per Einmalbetrag 10.800 nach, weil sie dadurch einen hohen steuerlichen Vorteil hat und sie den Vorteil re-investieren kann die Nichtvererbbarkeit ist ihr egal: sie denkt an sich und nicht an die Erben sie zahlt 932 monatlich in ein sehr gutes Portfolio unterschiedlicher Aktien- und Mischfonds in Fonds einer Fondsplattform, die zu 100 % ausgabeaufschlagfrei sind dadurch erhöht sie die Rendite enorm. Das Portfolio stellte sie sich selbst zusammen in einer Geld-Schulung. Mit den Fonds ist sie sehr flexibel und kann ggfs. Umsatz-Schwankungen ausgleichen und sehr kurzfristig die Zahlungen stoppen bzw. wieder einsteigen, ohne dadurch Nachteile zu generieren b) Schließung des Bedarfs durch eine betriebliche Altersvorsorge: Frau Musterfrau geht davon aus, dass lässt sich aus ihrer GmbH eine Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ausbezahlen zum 70. Lebensjahr. Hierzu lässt sie sich von einer entsprechenden bav-beraterin eine Ist-Analyse und von einem entsprechenden Rechtsberatungs-Instituts eine Kapitalzusage als betriebliche Altersvorsorge erstellen. Kapitalzusagen erfreuen sich in Zeiten steigender Lebenserwartung zunehmender Beliebtheit, begrenzen das Risiko des Trägerunternehmens und verschaffen diesem eine klar

kalkulierbare Verpflichtung. So hat ihre GmbH dann eine transparente und klare Versorgung einzuhalten, deren Zeitpunkt und deren Höhe klar definiert sind. c) Schließung des Bedarfs durch eine betriebliche Altersvorsorge: Frau Musterfrau wählt die Option einer wahlweisen Kapitalzusage. Sie hat somit eine Pensionszusage über ihre GmbH abgeschlossen, die wahlweise eine Zusage auf eine lebenslange Rentenleistung (und somit die Absicherung des sogen. Langlebigkeits-Risikos) oder eine einmalige Kapitalleistung beinhaltet. Eine derartige Zusage ist auch deshalb charmant, weil sie von den Behörden nicht vom sogen. Abfindungsverbot erfasst wird. d) Schließung des Bedarfs durch eine betriebliche Altersvorsorge: Frau Musterfrau wählt eine Pensionszusage, die durch eine Genussrechtsversorgung innenfinanziert wird. Hier liegen allerdings besondere Aufmerksamkeit auf die Ausgestaltung einer solchen Form und bedarf einer erhöhten Beratungsexpertise durch entsprechende Fachleute. e) Für den Fall, dass Frau Musterfrau doch einfach nicht so viel Geld investieren kann oder mag, ist die Variante REDUKTION von Standards/Lebensstandards (also, dass eben nicht von einem Bedarf von 2.500 ausgegangen werden muss), oder aber von längerem Arbeiten über das Alter 70 hinaus. Wenn Frau Musterfrau also davon ausgehen kann, weiter zu arbeiten und z.b. auf jeden Fall 1.000 monatliches Einkommen (heutige Kaufkraft) zu verdienen, dann würde sich eine Berechnung eines Bedarfs aus heutiger Sicht von 1.500 ergeben und somit logischerweise auch eine geringere Investition in die ab 50. Lebensjahr erfolgende Altersvorsorge ergeben.