Erläuterungen zur Anlage Kulturelle Kriterien



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Transkript:

Erläuterungen zur Anlage Kulturelle Kriterien

Erläuterungen zur Anlage Kulturelle Kriterien 2 Erläuterungen zur Anlage "Kulturelle Kriterien" A. Allgemeines Die unter I.1 bzw. II.1 der Anlage geforderten Angaben beziehen sich auf nationale Produktionen (deutsche Allein- oder Gemeinschaftsproduktionen), internationale Koproduktionen, die unter den Voraussetzungen des 16 Abs. 3 FFG hergestellt werden und internationale Kofinanzierungen, die unter den Voraussetzungen des 16 Abs. 3 FFG hergestellt werden. Bei diesen Produktionen ist Voraussetzung der Förderung, dass sie sich mit kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Fragen befassen (vgl. 15 Abs. 1 Nr. 5, 16 Abs. 3 bzw. 16a Satz 1 FFG). In den vorgenannten Fällen sind daher hierzu stets Angaben zu machen. Die unter I.2 a)-g) der Anlage geforderten Angaben beziehen sich auf nationale Produktionen. Sie müssen zusätzlich mindestens zwei der in 15 Abs. 1 Nr. 8 genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese sollen sicherstellen, dass Originaldrehbuch, Motive, Handlung und Stoffvorlage des geförderten Films einen kulturellen bzw. einen ausdrücklichen Bezug zum deutschen oder europäischen Kulturkreis und Sprachraum haben. Die unter zu II.2 a) aa)-gg) bzw. II.2 b) aa)-gg) der Anlage geforderten Angaben beziehen sich auf internationale Koproduktionen nach 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 bzw. internationale Kofinanzierungen, die unter den Voraussetzungen des 16 Abs. 3 hergestellt werden. Diese müssen mindestens zwei der in 15 Abs. 1 Nr. 8 genannten Voraussetzungen oder zwei der in 16 Abs. 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Erläuterungen zu den Ziffern 1.2 a)-g) gelten für die Ziffern II.2 a) aa)-gg) entsprechend. Die abschließende Prüfung der einzelnen Kriterien obliegt dem BAFA. Um evtl. Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie, zu allen zutreffenden Kriterien eine kurze Stellungnahme abzugeben. Treffen einzelne Kriterien nicht zu, machen Sie dies bitte kenntlich.

Erläuterungen zur Anlage Kulturelle Kriterien 3 B. Voraussetzungen nach 15 Abs. 1 Ziffer 6 FFG zu I.2 a) und II.2a) aa) Deutsche Drehorte sind tatsächlich in Deutschland gedrehte Schauplätze. In einem anderen Mitgliedstaat der EU, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gedrehte Drehorte sind tatsächlich dort gedrehte Schauplätze. Ein Studio ist kein Drehort im Sinne von 15 Abs. 1 Nr. 8 b) FFG. Im Unterschied zum Motiv ist der Drehort der Ort, wo die Umsetzung der Fantasie zu einem filmischen Werk stattfindet. Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob das Originaldrehbuch überwiegend entsprechende Drehorte verwendet, ist die Anzahl der Drehtage für Außenaufnahmen. Daher ist neben den Drehorten auch die Anzahl der Drehtage anzugeben. zu I.2 b) und II.2a) bb) Die Handlung oder Stoffvorlage ist deutsch, wenn sie von einem deutschsprachigen Autor oder von einem ständig in Deutschland lebenden Autor stammt oder sich inhaltlich mit für Deutschland relevanten Themen auseinander setzt. Die Handlung oder Stoffvorlage ist aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, wenn der Autor die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzt oder wenn sie sich mit für diese Staaten relevanten Themen auseinandersetzt. zu I.2 c) und II.2a) cc) Motiv ist der beschriebene Ort der Handlung, um die Fantasie in eine bestimmte Bahn zu lenken. Deutsche Motive sind Motive, die eindeutig Deutschland zugeordnet werden können, unabhängig davon, wo sie gedreht werden (In Betracht kommen z.b. typische Architektur oder Landschaften in Deutschland wie die Schwarzwaldhütte, der Frankfurter Römer, der Reichstag, die Reeperbahn,). Für Motive aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Die Motive sind zu benennen. zu I.2 d) und II.2a) dd) Bitte Titel und Autor bzw. Märchen oder Sage nennen. zu I.2 e) und II.2a) ee) Mit Minderheiten sind z.b. nationale Minderheiten wie Sorben in Deutschland, Basken in Spanien, Deutsche in Russland, Kurden in der Türkei usw. gemeint. Die Stoffvorlage kann sich auch auf Flüchtlingsprobleme beziehen. Mit natürlichen Phänomenen sind Naturereignisse wie z.b. Naturkatastrophen (Überflutungen, Dürren u. ä.), Mond- oder Sonnenfinsternis, Heuschreckenplagen, gemeint, die im Film dokumentarisch oder fiktional aufbereitet werden. zu I.2 f) und II.2a) ff) Themen können z. B. sein: Arbeitslosigkeit, Mindestlohn, gesellschaftliche Ausgrenzung durch Armut, Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und politischer Ausrichtung. zu I.2 g) und II.2a) gg) Als Kunstgattung kommen z.b. in Betracht: Komposition, Tanz, Performance, Malerei, Architektur, Popart, Comic etc. Geben Sie bitte den Namen der/des Künstlerin/Künstlers und/oder die Kunstgattung an.

Erläuterungen zur Anlage Kulturelle Kriterien 4 C. Voraussetzungen nach 16 Abs. 3 Nr. 2 FFG zu II.2b) aa) Eindrücke von anderen Kulturen vermittelt z.b. eine Handlung/Stoffvorlage über das Leben russischer Wolgafischer oder chinesischer Wanderarbeiter. zu II.2b) bb) Als Kunstgattung kommen z.b. in Betracht: Komposition, Tanz, Performance, Malerei, Architektur, Popart, Comic etc. Geben Sie bitte den Namen der/des Künstlerin/Künstlers und/oder die Kunstgattung an. zu II.2b) cc) siehe Hinweis zu II.2b) bb). Nennen Sie bitte den Namen der Person und den Tätigkeitsbereich. zu II.2b) dd) Gemeint sind hier Filme, im Rahmen derer kultur- bzw. weltgeschichtliche Personen/Ereignisse beleuchtet werden. Benennen Sie bitte die Personen und Ereignisse. Beispiele: Persönlichkeit der Zeit- oder Weltgeschichte (z.b. Ghandi, Alexander der Große), fiktionale Figur der Kulturgeschichte (z.b. Herkules, Siegfried, Hänsel und Gretel). zu II.2b) ee) Gemeint sind hier Filme, im Rahmen derer historische Ereignisse der Weltgeschichte oder vergleichbare fiktionale Ereignisse beleuchtet werden (z.b. die Eroberung von Troja). Bitte benennen Sie das Ereignis. zu II.2b) ff) Gemeint sind hier Filme, die sich mit religiösen oder philosophischen Fragen oder auch mit Problemen des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen befassen, wie z.b. Auseinandersetzungen mit dem Islam, Philosophie wie z.b. der Existentialismus. Es kann sich dabei sowohl um Dokumentarfilme als auch um Filme handeln, die sich fiktional mit den Themen auseinandersetzen. zu II.2b) gg) Mit natürlichen Phänomenen sind Naturereignisse wie z.b. Naturkatastrophen (Überflutungen, Dürren u. ä.), Mondoder Sonnenfinsternis, Heuschreckenplagen, gemeint, die im Film dokumentarisch oder fiktional aufbereitet werden.

Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn http://www.bafa.de/ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung, verliehen. Referat: 412 E-Mail: filmfoerderung@bafa.bund.de Tel.: +49(0)6196 908-128 Fax: +49(0)6196 908-800 Stand 01.01.2014 Bildnachweis Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Sonderaufgaben" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.