Stadt Ulm Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen Ratgeber zur Bestattungsvorsorge In unserer Zeit versuchen viele Menschen die Endlichkeit des Lebens zu verdrängen. Doch wir alle werden einmal sterben und sollten uns deshalb bereits jetzt Gedanken über unseren Abschied und unsere letzte Ruhestätte machen. Die nachfolgenden Zeilen sollen Sie mit den wichtigsten Fragen rund um den Trauerfall vertraut machen. Auf der letzten Seite finden Sie ein Muster für eine entsprechende Vorsorge- Verfügung. Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite. Wir sind für Sie da Montag - Donnerstag von 07.30 bis 15.30 Uhr Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel. 0731/161-6754 od. 6756. Stadt Ulm Abteilung Friedhofsund Bestattungswesen Donaustraße 5 89070 Ulm
2 Verständigung des Arztes Bei einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie sofort einen Arzt (Hausarzt/Notarzt). Dieser stellt den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung aus. Beim Todeseintritt im Krankenhaus, Altenpflege- oder Seniorenheim kümmert sich in der Regel die dortige Verwaltung um die Verständigung des Arztes. Nach der Unterrichtung des Bestattungsdienstes wird der Tote eingesargt und zur Leichenhalle überführt. Bestattungsdienste Die Adressen von Bestattungsunternehmen finden Sie im Telefonbuch unter "Bestattungen". Neben den privaten Bestattungsunternehmen unterhält auch die Stadt Ulm einen Bestattungsdienst, Telefon 161-6754. Bitte bringen Sie mit - den vom Arzt ausgestellten Leichenschauschein und die Todesbescheinigung - Personalausweis des Verstorbenen - bei Verstorbenen, die ledig waren, eine Geburtsurkunde - bei Verstorbenen, die verheiratet waren, eine Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch - bei Verstorbenen, die geschieden waren, das Scheidungsurteil und eine Heiratsurkunde - ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Familiengrab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.) Bestattungsart Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene nicht zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung entschieden, bestimmen die Angehörigen (Ehegatte, Eltern, Kinder), ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchzuführen ist. Dabei spielen die persönliche Überzeugung, die Religion sowie die Lebenseinstellung neben finanziellen Erwägungen eine maßgebliche Rolle für die Entscheidung. Im Folgenden erläutern wir die grundsätzlichen Unterschiede: 3
Erdbestattung (Begräbnis) Der Leichnam wird eingesargt. Der Sarg nach der Trauerfeier im Grab bestattet. Unterschieden werden die Gräber nach Reihen- oder Wahlgrab. Feuerbestattung Der Leichnam wird eingesargt und nach der Trauerfeier im Krematorium eingeäschert. Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gefüllt und im Grab beigesetzt. Beide Bestattungsarten werden vom Staat sowie den Religionsgemeinschaften als völlig gleichwertig anerkannt. Bei beiden Bestattungsarten gelten gleiche Ruhefristen. Kostenmäßig beträgt der Aufwand für eine Feuerbestattung einschl. Grabpflege nur etwa 1/3 gegenüber den Kosten für eine Erdbestattung einschl. Grabpflege. Die Trauerfeier wird entsprechend Ihrem Wunsche und nach Rücksprache mit dem für den Verstorbenen zuständigen Pfarramt sowie der Friedhofsverwaltung festgesetzt. Sie entscheiden über die Trauerdekoration (Blumenschmuck) für Sarg, Aufbahrung, Feierhalle und Grab und bestimmen die Musikdarbietung. Grabarten Es stehen Reihen- und Wahlgräber für die Erdbestattung und für die Urnenbeisetzung zur Verfügung. Reihengrab für die Erdbestattung und für Urnenbeisetzung wird für die Dauer der Ruhezeit (Erwachsene 18 Jahre, Kinder je nach Alter zwischen 6 und 15 Jahren) überlassen. In diesen Grabstätten kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab abgeräumt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wahlgrab (Familien- oder Kaufgrab) für Erdbestattung und für Urnenbeisetzung wird in der Regel auf 30 Jahre überlassen und kann nach Zeitablauf verlängert werden. Eine solche Grabstelle kann mehrfach belegt werden. Das Erdbestattungs-Wahlgrab kann doppelttief, also mit 2 Toten und nach Ablauf der Ruhezeit bei gleichzeitiger Verlängerung der Grabnutzungsdauer erneut belegt werden. Im Urnenwahlgrab können je nach Grabgröße mehrere Urnen innerhalb der Grabnutzungsdauer beigesetzt werden, d. h. die Grabnutzungsdauer muß mindestens mit der zu beachtenden Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne übereinstimmen. Urnensammelgräber sind Grabstätten, in denen die Aschen Verstorbener anonym für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt werden. Diese Grabstätten werden ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung bepflanzt und gepflegt. Blumenschmuck oder sonstiges Grabzubehör darf dort nicht abgelegt werden. Eine Besonderheit ist die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Neuen Friedhof. Die Anlage ist als gärtnerisch gepflegtes Urnenfeld angelegt. Pflege und Bepflanzung ist auf Dauer der Ruhezeit gewährleistet.im Gegensatz zu den Urnensammelgräbern besteht hier die Möglichkeit den Namen des Verstorbenen anbringen zu lassen.die zentrale Mitte der Gesamtanlage bildet ein historisches Grabmal an dem auch rituelle Handlungen und das Ablegen von Blumenschmuck möglich sind. 4
Als Alternative zur Friedwald Bestattung besteht im Neuen Friedhof auch die Möglichkeit der anonymen Baumbestattung. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einer schnell vergänglichen Biourne in unmittelbarer Nähe eines Solitärbaumes. Das Aufstellen von Vasen und Blumenschalen sowie sonstige Pflanzungen sind nicht zulässig. Grabmale Unsere Friedhöfe sind als Grünflächen gestaltet, in die sich auch die Grabmale einfügen sollen. Daher sind alle Natursteine in den für die einzelnen Grabfelder vorgesehenen Maßverhältnissen in handwerklicher Bearbeitung zugelassen. Ebenso zulässig sind Grabmale aus Holz, Schmiedeeisen und Gussmetalle. Sie können auf Ihrer Grabstelle entweder ein stehendes oder ein liegendes Grabmal anbringen lassen. Bitte bedenken Sie, das Grabmal auf Ihrer Wahlgrabstelle sollte so beschaffen sein, dass ohne großen Kostenaufwand eventuell weitere Bestattungen oder Beisetzungen möglich sind. Vor Anfertigung eines Grabmales ist über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen. Grabpflege Mit der Übernahme einer Grabstätte wird die Verpflichtung übernommen, für die gesamte Laufzeit der Grabstätte für eine ordnungsgemäße Pflege zu sorgen. Ungepflegte und verwilderte Grabstätten verunzieren das Bild unserer Friedhöfe. Sollten Sie aus Altersgründen oder weil die nächsten Angehörigen nicht in Ulm wohnen, die Grabstelle nicht pflegen können, so können Sie die Genossenschaft Württ. Friedhofsgärtner eg, Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart, mit dieser Grabpflege betrauen. Die in den Ulmer Friedhöfen tätigen Friedhofsgärtner arbeiten mit dieser Dauergrabpflegegesellschaft zusammen und geben Ihnen gerne Auskunft. Heutige Kosten für eine Bestattung im Reihengrab Eine Erdbestattung mit Blumenschmuck - mittlere Ausstattung - kostet einschließlich Reihengrab ca. 3.250,-- Eine Feuerbestattung - mittlere Ausstattung - kostet einschließlich Urnenreihengrab ca. 2.300,--
5 Muster Verfügung über Bestattungsart Ich möchte nach meinem Tode - erdbestattet - feuerbestattet werden. Ich wünsche eine Bestattung - einfacher - mittlerer - gehobener Preisklasse Die Bestattung und auch sämtliche Vorbereitungen soll - die Stadt Ulm - das Bestattungsunternehmen... durchführen. Mein Körper / meine Urne soll in dem Grab Nr.... Abteilung... im Friedhof... beigesetzt werden Meine Erben haben unbedingt diese Bestimmung einzuhalten. Der Betrag ist meinem Konto Nr.... bei der... BLZ... zu entnehmen....... Datum Unterschrift