Hamburger Vergabetag 2016



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Transkript:

> Einladung Hamburger Vergabetag Foto: LoboStudio Hamburg, CC BY SA 2.0, Flickr.com 2016 21. 22. Januar 2016, Hamburg Veranstalter: Mit fachlicher Unterstützung von:

Programm, 21. Januar 2016 Im Fokus des Hamburger Vergabetages steht ein ganzheitlicher Ansatz: vergaberechtliche Themen werden dahingehend beleuchtet, wie Einkaufsstrategien wirksam und zugleich rechtskonform umgesetzt werden können. Im Praxisteil des Hamburger Vergabetages wird ein branchenspezifischer Ansatz verfolgt: Für alle wesentlichen Beschaffungsgegenstände gibt es einen eigenen Workshop. Auf diese Weise wird ein Erfahrungsaustausch zwischen Beschaffungsexperten der jeweiligen Bereiche ermöglicht. Kompetente Referenten sollen Best Practice-Beispiele zur Diskussion stellen, die im kleinen Kreis diskutiert werden können. 12:30 Working Lunch für Rechtsanwälte/Berufsträger, Themen u.a.: Vergaberechtsreform 2016 anwaltliche Strategien im Nachprüfungsverfahren Aktueller Sachstand Fachanwalt für Vergaberecht 14:00 Begrüßung und Eröffnung Benjamin Bauer, Mitglied der Geschäftsleitung, Behörden Spiegel-Gruppe Dr. Martin Schellenberg, Fachlicher Leiter des Hamburger Vergabetages, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Jens Lattmann, Staatsrat der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg 14:30 Vergaberecht und TTIP-Abkommen werden Unions- und nationales Recht ausgehebelt? Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf 15:15 Vergaberechtsmodernisierung aus kommunaler Sicht Rechtsanwalt Bernd Düsterdiek, Referatsleiter, Dezernat Umwelt, Städtebau und Vergabe, Deutscher Städte- und Gemeindebund 16:00 Kaffeepause 16:30 Gestaltungsspielräume durch das neue Vergaberecht Hermann Summa, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz 17:15 PODIUMSDISKUSSION: Mindestlohn und Tariftreue Moderation: Prof. Dr. Heiko Höfler, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Bird & Bird Teilnehmer: Normann Röder, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Niels Blunck, Hauschildt & Blunck Wach- und Objektschutz GmbH & Co. KG 18:30 Abendveranstaltung im Restaurant Parlament Verleihung des Hamburger Vergabepreises 2016

Programm, 22. Januar 2016 08:30 Eintreffen der Gäste beim Begrüßungskaffee 09:00 Begrüßung 09:15 THEMENBLOCK: Olympia 2024 in Hamburg Vergaberechtliche Aspekte Moderation: Dr. Martin Schellenberg, Fachlicher Leiter des Hamburger Vergabetages, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Überblick Dr. Klaus Willenbruch, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei TAYLOR WESSING Nachhaltigkeit Karin Gaedicke, Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg Mittelstandsfreundliche Vergaben Andreas Rönnau, Auftragsberatungsstelle, Handwerkskammer Hamburg 10:45 Kaffeepause 11:15 Vergaberechtsmodernisierung aus Schweizer Sicht Marc Steiner, Bundesverwaltungsgericht Schweiz 12:00 Präsentation der Preisträger des Hamburger Vergabepreises 2016 12:30 Mittagspause 13:30 Workshops I VI 15:00 Kaffeepause 15:30 Workshops VII XII 17:00 Ausklang und Get-Together mit den Referenten Gelegenheit für Einzelgespräche / Networking

Workshops I und II Workshop I: Leistungsbeschreibung bei Bauvergaben unter Berücksichtigung des neuen Vergaberechts Die Leistungsbeschreibung ist der Garant für die erfolgreiche Bauleistung. In unserem interaktiven Workshop erhalten Sie von Experten aus der Praxis hilfreiche Tipps und Ratschläge und können Ihr erworbenes Wissen an praktischen Beispielen erproben. Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Anforderungen (Zieldefinition, Baubeschreibung, Positionstexte, aktuelle Entwicklungen etc.) können Sie anhand von Fallbeispielen ausprobieren und diskutieren, wie eine wirtschaftliche Leistungsbeschreibung erstellt wird, ohne sie zu überfrachteten. Dabei wird ein wichtiger Aspekt das Nachtragsrisiko sein. Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, OPPLER HERING Rechtsanwälte PartGmbB Gabriele Köller, Hamburg Wasser und Consul Aqua, Diplom Ingenieurin konstruktiver Ingenieurbau Workshop II: Kommunale Einkaufsgenossenschaften und elektronische Einkaufssysteme vor dem Hintergrund der Neufassung des GWB Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen kommunaler Einkaufsgenossenschaften zu verschaffen und gleichzeitig die Potentiale und Grenzen einer Verbindung mit einem elektronischen Beschaffungssystem für Verbrauchsartikel aufzuzeigen. Rechtlicher Rahmen kommunaler Einkaufsgenossenschaften nach der GWB-Novelle Neue Anforderungen an die Verbrauchsartikelbeschaffung durch die GWB-Gesetzesnovelle Kommunale Beschaffungsstrukturen bei Verbrauchsartikeln Kombination von Inhouse-Vergabe und elektronischen Einkaufssystemen Ass. jur. Thea Beckmann, Kommunal Agentur NRW GmbH Ass. jur. André Siedenberg, KoPart eg

Workshops III und IV Workshop III: Das wirtschaftlichste Angebot: Mit der richtigen Wahl der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sowie der Entscheidung für die geeignete Bewertungsmethode zum wirtschaftlichsten Angebot In der vierten und letzten Prüfungs- und Wertungsstufe wird unter den verbliebenen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll. Doch was versteht man unter Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlichstes Angebot? In welchem Verhältnis müssen Preise, Kosten und Leistung stehen, um ein optimales Zuschlagsergebnis zu erzielen? Wie können Qualität und Leistungsfähigkeit bei der Zuschlagswertung berü - cksichtigt werden? Welche Zuschlagskriterien sind rechtlich zulässig bzw. unzulässig? Ab wann spricht man von Alibi- Kriterien? Wie können neben dem reinen Anschaffungspreis auch Gesamtkostenbetrachtungen (Betriebskosten, Folgekosten, Lebenszykluskosten...) für die Zuschlagsbewertung Berücksichtigung finden? Der Workshop geht mit Beispielen interaktiv auf diese Fragestellungen ein und zeigt, wie man durch die geeignete Auswahl von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, durch die Verwendung einer geeigneten Notenskala und die Verwendung einer geeigneten Bewertungsmethode zu dem wirtschaftlichsten Angebot kommt. Referent: Dipl.-Math. Thomas Ferber, Fachverlag Thomas Ferber Workshop IV: Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Vergaberechtliche Umsetzung in der Beschaffungspraxis Die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wurden im Vergaberecht früher als sog. vergabefremde Aspekte diskutiert. Jetzt müssen die öffentlichen Auftraggeber beim Einkauf von energierelevanten Produkten und Dienstleistungen neue vergaberechtliche Bestimmungen beachten ( 4 Abs. 4 ff. und 6 Abs. 2 ff. Vergabeverordnung), wonach öffentliche Auftraggeber sowohl bei Bauleistungen als auch am Einkauf von Waren und Dienstleistungen die Umweltgesichtspunkte Energieeffizienz, Energieverbrauch und Emissionen zwingend berücksichtigen müssen. Bereits in der Beschreibug der Planungsaufgabe sind die Anforderungen aufzustellen. Ziel des Workshops ist es, praktikable und rechtssichere Wege einer solchen energieffizienten Beschaffung aufzuzeigen. Rechtsanwalt Bastian Haverland, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, LEINEMANN PARTNER RECHTANWÄLTE Normann Röder, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

Workshops V und VI Workshop V: Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften Das Problem in vielen Städten: Sie müssen dringend neue Plätze für Asylbewerber schaffen. Um unzumutbare Bedingungen für die rapide steigende Zahl der Flüchtlinge zu vermeiden, müssen sie schnell und wirtschaftlich reagieren. Der Zeit- und Kostendruck zwingt zum Handeln. Gleichzeitig sind die genauen Entwicklungen kaum vorhersehbar, weshalb eine gewisse Flexibilität bei der Beschaffung erforderlich ist. Zeitdruck, Flexibilität und Rechtssicherheit sind nicht immer leicht zu vereinbaren. Neben den Anforderungen an die Asylbewerberunterkünfte unterliegt der Beschaffungsakt dem Vergaberecht. Miete, Kauf, Neubau, Betrieb oder die Kombination der Möglichkeiten stellen hohe Anforderungen an komplexe Vergabeverfahren. Der Workshop Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften informiert über die neuesten Entwicklungen zu diesem Thema und stellt für die Vertreter von Kommunen praxisnah dar, wie sie die benötigten Unterkünfte rechtssicher und schnell beschaffen können. Referent: Dr. Martin Schellenberg, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Workshop VI: Rechtliche und wirtschaftliche Spielräume zum Thema no-spy aus Sicht eines öffentlichen IT-Auftraggebers im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens Der am 30. April 2014 vom Bundesinnenministerium veröffentlichte No Spy -Erlass verunsichert sowohl Bieter mit Auslandsbezug als auch Auftraggeber. Der Workshop stellt den Regelungsgegenstand des Erlasses und der hierzu ergangenen Handreichung des Ministeriums dar und arbeitet dessen (Un-)Vereinbarkeit mit Vergaberecht heraus. Ein Schwerpunkt liegt auf der Qualifikation der No Spy -Erklärung als Ausführungsbedingung; dabei wird eingehend die bislang hierzu ergangene vergaberechtliche Rechtsprechung analysiert. Die Bewertung der Effektivität der ergänzenden Vertragsklausel rundet den einleitenden Vortrag ab. Sodann diskutieren die Workshop-Teilnehmer ausgehend von den vorgestellten Grundlagen in Kleingruppen, mit welchen Strategien sie zukünftig den Anforderungen des No Spy -Erlasses begegnen. In der abschließenden Diskussion werden die Ergebnisse der Kleingruppen kritisch erörtert. So bietet der Workshop allen Teilnehmern ein Mehr an Rechtssicherheit für ihr zukünftiges Verhalten in sicherheitsrelevanten Ausschreibungen. Dirk Damerow, Dataport Christoph Dirksen, Dataport Dr. Marc Gabriel, Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie Dr. Verena Bärenbrinker, Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie

Workshops VII und VIII Workshop VII: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Strukturierung von Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung des neuen Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes Aufträge über Architekten- und Ingenieurleistungen müssen ab Erreichen der maßgeblichen Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden. Der Workshop erläutert den Ablauf des Vergabeverfahrens und berücksichtigt die zum 18.04.2016 in Kraft tretenden Änderungen durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz. Zunächst wird ein Überblick über ein effizientes und rechtssicheres Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen gegeben. Anschließend werden wichtige Verfahrensschritte und häufige Fehler der Beteiligten erläutert. Durch Praxisbeispiele werden einzelne Umsetzungsschritte interaktiv mit den Teilnehmern erarbeitet. Referent: Rechtsanwalt Stefan Hitter, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbb Workshop VIII: Vergabe von IT-Leistungen Fokus Produktneutralität Strenge und sich häufig ändernde gesetzliche Regelungen sowie die hohe Komplexität von IT-Leistungen erhöhen das Risiko für Auftraggeber und Bieter, IT-Projekte nicht nach den aktuellen Anforderungen zu vergeben bzw. zu kontraktieren. Bei der rechtssicheren Umsetzung von IT-Projekten gilt es, sowohl die Hürden des Vergaberechts, als auch die des Vertragsrecht (u.a. der EVB-IT) zu meistern sowie das Zusammenwirken beider Rechtsbereiche zu berücksichtigen. Insbesondere rechtliches wie auch technisches Wissen sind die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Beschaffung von IT-Leistungen im öffentlichen Bereich. Dieser Workshop behandelt neben den rechtlichen Grundlagen besonders die praktischen Abläufe der Beschaffung von IT-Leistungen, die einzelnen Aspekte der IT-Vergabe sowie die besonderen Bestandteile von IT-Verträgen. Der Referent vermittelt praxisorientierte Handlungsempfehlungen zur Realisierung und gibt Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung, um Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung von IT-Projekten zu vermeiden. Besonderer Fokus dieses Workshops ist das Thema Produktneutralität. Referent: Günther Pinkenburg, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Workshops IX und X Workshop IX: Praxisbeispiel wettbewerblicher Dialog anhand des Projektes Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Seit geraumer Zeit ist der wettbewerbliche Dialog als Verfahrensform im Vergaberecht implementiert und theoretisch anerkannt. In der Praxis wird das Verfahren allerdings bisher nur zögerlich angewendet. Entsprechend rar sind praktische Erfahrungen und eine genaue Kenntnis der rechtlichen Klippen, aber auch der Vorteile und Spielräume des wettbewerblichen Dialogs. Die Referenten waren maßgeblich an dem Verfahren zur Neustrukturierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Wege eines wettbewerblichen Dialogs mit einem Gesamtvolumen von mehr als EUR 1.300 Mio beteiligt. Im Rahmen der Begleitung dieses Verfahrens haben sich diverse praktische Erkenntnisse zu den Anwendungsfacetten des wettbewerblichen Dialogs ergeben, die gut auch auf andere künftige Projekte übertragen werden könnten. Insgesamt konnte das Projekt nicht zuletzt aufgrund der Spielräume des wettbewerblichen Dialogs innerhalb kurzer Zeit einem allseits anerkannten Erfolg zugeführt werden. Kersten Wagner-Cardenal, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Dr. Jan Peter Scharf, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Workshop X: Nachträgliche Vertragsanpassungen nach dem neuen Vergaberecht größere Handlungsspielräume oder nur alter Wein in neuen Schläuchen? 1. Wann müssen Vertragsänderungen neu ausgeschrieben werden? Das neue Prüfungsschema des 132 E-GWB 2. Die sechs Fallgruppen des 132 E-GWB, bei denen eine Neuausschreibung entbehrlich ist Erläuterungen der Neuerungen (Abgleich mit der bisherigen Rechtslage), Aufzeigen etwaiger Problemfelder und Darstellung von Lösungen anhand von Praxisbeispielen a. Änderungen von geringem Wert b. Vertraglich vorgesehen Änderungen c. Zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers d. Unvorhersehbarer Änderungsbedarf e. Wechsel des Auftragnehmers f. Sonstige unwesentliche Änderungen 3. Das neue Kündigungsrecht im Falle wesentlicher Änderungen gemäß 133 E-GWB Was gilt es zu beachten? Referent: Dr. Lars Hettich, LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte

Workshops XI und XII Workshop XI: Beschaffung organisieren aber wie? Eine für die Institution passende Organisationsstruktur ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Beschaffung. Sie legt die Basis für optimale Beschaffungsprozesse, das Ausschöpfen von Kostensenkungspotenzialen, die Umsetzung strategischer Ziele, die Konformität mit dem Vergaberecht und eine effektive Korruptionsprävention. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung hinsichtlich der Zentralisierung von Beschaffungsprozessen (Zentrale Vergabestelle) die wichtigste organisatorische Weichenstellung. Der Workshop hat diese Fragestellung zum Hauptthema. Eng damit verknüpft sind Fragen der Formalisierung und Standardisierung von Beschaffungsprozessen, der Qualifizierung von Mitarbeitern sowie der Bereitschaft zu einem sinnvollen gemeinschaftlichen Handeln. Sie werden in die Thematik einbezogen. Den Teilnehmern soll unter Anwendung von interaktiven Methoden Gelegenheit zu einem ausführlichen Meinungsaustausch sowie insbesondere zum Herausarbeiten von praxisnahen Vor-und Nachteilen bestimmter organisatorischer Ansätze gegeben werden. Prof. Dr. Matthias Einmahl, Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nord - rhein-westfalen Barbara Lehmann, Projektmanagerin EKV eg Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag Workshop XII: Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen Sicherheitskontrollen in öffentlichen Gebäuden, Bewachung von Kulturgütern, Sicherheitsdienstleistungen für Museen - die Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen im Sicherheitsbereich steigt. Aktuell steht vor allem die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften im Fokus. Die Vergabe der Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkünfte ist besonders dringlich, muss aber rechtssicher durchgeführt werden Verfahrensverzögerungen können sich die öffentlichen Auftraggeber nicht leisten. Der Workshop greift diese Praxisfragen auf. Welche Fallstricke gibt es bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen, die als sog. nachrangige bzw. besondere Dienstleistungen nur einem beschränkten Vergaberechtsregime unterliegen? Was gilt in Bezug auf die besondere Dringlichkeit? Andreas Paulick, Geschäftsführer, BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (angefragt) Dr. Isabel Niedergöker, Rechtsanwältin, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Veranstaltungsdetails Veranstaltungsort: Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Hinweise zur Anfahrt unter: www.hk24.de Abendempfang Restaurant Parlament (ehem. Ratskeller) Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg Hinweise zur Anfahrt unter: www.parlament-hamburg.de Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Malvina Martincik, Veranstaltungsmanagement Tel.: +49-228-97097 86, Fax: +49-228-97097 78 E-Mail: malvina.martincik@behoerdenspiegel.de Fax-Anmeldung: +49-228-970 97-78 E-Mail-Anmeldung: info@hamburger-vergabetag.de Online-Anmeldung: www.hamburger-vergabetag.de Ja, ich nehme am Hamburger Vergabetag am 21. Januar 2016 zum Preis von 100, Euro zzgl. MwSt. teil (inkl. Abendempfang). Ja, ich nehme zusätzlich als Berufsträger/Rechtsanwalt am Working Lunch teil. Ja, ich nehme am 22. Januar 2016 zum Preis von 100, Euro zzgl. MwSt. teil. Bitte teilen Sie uns zur besseren Raumplanung Ihre Workshop-Präferenzen mit: Ich nehme am Workshop... (13:30 15:00 Uhr) und am Workshop... (15:30 17:00 Uhr) teil. Name, Vorname: Dienststellung/Funktion: Behörde/Unternehmen: Straße/Postfach: PLZ/Ort: Telefon/Fax: E-Mail: Datum/Unterschrift: Alle Teilnehmer haben die o.a. Tagungsgebühr zu entrichten. Eine Anmeldung mit diesem Formular ist Voraussetzung. Die Teilnahme wird per E-Mail bestätigt. Bei Stornierung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zzgl. MwSt. erhoben. Bei Nichteinhalten dieser Frist oder Nichterscheinen wird der komplette Preis berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.