NC-Studiengänge und Kapazitätsausschöpfung an Berliner Hochschulen



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Transkript:

Drucksache 16 / 10 375 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Februar 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2007) und Antwort NC-Studiengänge und Kapazitätsausschöpfung an Berliner Hochschulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studienplätze in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen sind im Sommersemester 2006 und im Wintersemester 2006/2007 an Berliner Hochschulen nicht besetzt worden? (Bitte differenzieren nach Hochschulen und den Fächergruppen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften inkl. Psychologie und Pädagogik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Geisteswissenschaften, Sonstige Fächer) Zu 1.: An den Berliner Hochschulen wurden im Sommersemester 2006 und Wintersemester 2006/07 insgesamt 1.286 Studienplätze in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nicht besetzt, davon 892 an den drei Universitäten und 394 an den Fachhochschulen. Die Nichtausschöpfung von Studienplatzkapazitäten nach einzelnen Hochschulen und Fächergruppen ist im Anhang Tabellen 1 und 2 dargestellt: Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Abgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 10 375 Annahme von Studierchancen an den Berliner Hochschulen Studienjahr 2006 (SS 06 und WS 06/07)* Fächergruppen (FG)** Fachhochschulen Universitäten 01 Sprach- und Kulturwissenschaften Zulassung Immatrikulation Differenz Auslastung nach KapVO 1.FS Immatr.-Zul. in % 3579 3142-437 88 02 Sport 80 92 12 115 03 Rechts-,Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 04 Mathematik, Naturwissenschaften 05 Agrar- und Ernährungswissenschaften 2552 2637 85 103 3577 3013-564 84 478 466-12 97 06 Ingenieurwissenschaften 1653 1706 53 103 07 Kunst, Musik,Design 417 388-29 93 08 Veterinärmedizin 170 170 0 100 Ø - Auslastung 12.506 11.614-892 93% 01 Sprach- und Kulturwissenschaften 03 Wirtschaft und Sozialwiesen 04 Informatik, Naturwissenschaften 05 Agrar- und Ernährungswissenschaften 0 0 0 3117 3095-22 99 768 720-48 94 178 161-17 90 06 Ingenieurwissenschaften 2381 2066-315 87 07 Kunst und Design 160 168 8 105 Ø - Auslastung 6.604 6.210-394 94% * ) Annahme von Studierchancen in grundständigen Studiengängen. **) Zuordnung der Studiengänge zu den Lehreinheiten und Fächergruppen gemäß amtlicher Hochschulstatistik und Pflichtenheft AKL-Universitäten 2004 und AKL -Fachchochschulen 2003. 2. Sind komplementär dazu in anderen Studiengängen über Kapazität Studierende zugelassen worden? (Bitte differenzieren nach Hochschulen und den Fächergruppen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften inkl. Psychologie und Pädagogik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Geisteswissenschaften, Sonstige Fächer) Zu 2.: An den Universitäten wurden in besonders stark nachfragten Studiengängen der Fächergruppen Sport, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Ingenieurwissenschaften mehr Studierende zugelassen; an den Fachhochschulen in der Fächergruppe Kunst und Design (vgl. Anhang Tabellen 1 und 2). 3. Sind in den betroffenen Studiengängen in den vergangenen zwei Jahren bereits einmal die Kapazitäten nicht ausgeschöpft worden? Zu 3.: Ja. 4. Wenn in Studiengängen, für die eine Zulassungszahl festgesetzt werden soll, bereits mehrfach die Kapazität nicht ausgeschöpft wurde durch StudienbewerberInnen/-interessierte, wird die Senatsverwaltung für Wissenschaft dann in diesen Studiengängen auch weiterhin die Festsetzung genehmigen? Wenn ja, warum? Und unter welchen Bedingungen würde die Festsetzung einer Zulassungszahl nicht genehmigt werden? 2

Abgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 10 375 Zu 4.: Bezüglich der rechtlichen und materiellen Voraussetzungen zur Festsetzung von Zulassungszahlen verweist der Senat auf seine Antwort auf die gleichlautende Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Paus (Bündnis 90/Die Grünen) Nr. 15/13420 vom 21. April 2006. Der Senat wird gemäß 3 Abs. 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz die Festsetzung von Zulassungszahlen dann weiterhin bestätigen, wenn die ermittelten Aufnahmequoten im ersten Fachsemester zu den letzten beiden Zulassungsterminen durch die tatsächlich erfolgten Einschreibungen deutlich überschritten wurden oder wenn die ordnungsgemäße Ausbildung der Studierenden nicht mehr gewährleistet erscheint. Die Berliner Hochschulen befinden sich im Prozess der Umstellung der bisherigen Diplom- und Magisterstudiengänge auf das System der gestuften Bachelor- und Masterstudiengänge. Dieser Prozess hat, trotz weiter gestiegener Nachfrage von Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern an der Freien Universität Berlin, an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Technischen Fachhochschule Berlin zu einer Absenkung der Auslastung in einzelnen Fächergruppen geführt. Gleichwohl ist die Auslastungsquote der Berliner Hochschulen mit insgesamt durchschnittlich 94 % gut. Die Berliner Hochschulen werden auf der Grundlage des von den Ministerpräsidenten am 22. Juni 2006 unterzeichneten Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen ihre Möglichkeiten einer Inanspruchnahme hochschulorientierter Dienstleistungen der neuen Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung prüfen. Hierdurch könnte ein zügigerer Abgleich von Mehrfachbewerbungen und damit eine Verbesserung des Annahmeverhaltens von Studienplätzen erreicht werden. Der Senat wird die dargestellten Entwicklungen auch in Zukunft kritisch würdigen und weiter beobachten. Berlin, den 16. März 2007 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2007) 3