Social Media mit Recht 7 Tipps für Sie als Unternehmer, damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!
Inhalt Einleitung Tipp 1 - Der Accountname Tipp 2 - Das Impressum Tipp 3 - Fremdes Bild- und Textmaterial Tipp 4 - Recht am eigenen Bild Tipp 5 - Inhalte von Tweets & Beiträgen Tipp 6 - Social Media Guidelines Tipp 7 - Datenschutz Was wir für Sie tun können 3 4-5 6-7 8-9 10-11 12-13 14-15 16-17 18-19 2
Einleitung Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben. Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen? Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.
Tipp 1 - Der Accountname Beachten Sie bei der Wahl Ihres Accountnamens die Namens- und Markenrechte Dritter und passen Sie auch auf Ihre eigenen Rechte auf! Don ts Registrieren Sie keine - fremden Namen und Firmennamen und - fremden Markennamen! Und Lassen Sie keine fremden Namen innerhalb Ihres Accountnamens zu! 4
Beispiel: Das US-Internetportal Phonedog, in dem Mobiltelefone und Smartphones bewertet und besprochen werden, verklagt derzeit seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 $ Schadenersatz. Dieser hatte bei seinem Weggang 17.000 Follower des Accounts www.twitter.com/phonedog_noah auf seinen privaten Account twitter.com/noahkravitz übertragen.
Tipp 2 - Das Impressum Fügen Sie in sämtliche Social-Media-Auftritte ein korrektes Impressum nach 5 Telemediengesetz ein! Muster-Impressum einer GmbH Demofirma GmbH Demostraße 1, 12345 Demostadt Telefon: +49 (0)221 12345, Telefax: +49 (0)221 67890 E-Mail: online-shop @ domain.de Geschäftsführer: Max Muster Amtsgericht Demostadt, HRB 12345 Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE123456789 Verantwortlich nach 55 RStV: Lieschen Müller 6
Lösung für Social Networks: Einfügen eines Links zur Startseite der Website, WENN dort direkt das Impressum geöffnet werden kann Oder Einfügen eines sprechenden Links http://www.ihreseite.de/impressum facebook: Hier kann eine Seite Impressum angelegt werden: https://www.facebook.com/impressum.generator
Tipp 3 - Fremdes Bild- und Textmaterial Prüfen Sie, welche Fotos, Grafiken, Videos und sonstige Materialien verwendet werden! Wir empfehlen die Einrichtung eines Datenpools mit rechtmäßig erworbenen Bildern zur Nutzung durch Ihre Mitarbeiter und Redakteure innerhalb Ihrer Social-Media-Accounts. Lassen Sie niemals das Hochladen von fremdem Bild- und Videomaterial zu. 8
Kann ich fremdes Material verwenden, wenn ich die Quelle angebe? Nein! Die Nutzung ist nicht zulässig ohne vorheriges Einverständnis des Urhebers unabhängig davon, ob er als Quelle genannt wird.
Tipp 4 - Recht am eigenen Bild Beachten Sie das Recht am eigenen Bild, wenn Sie Fotos von Personen verwenden! Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt [...], 22 Kunsturhebergesetz (KUG). 10
Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person als Beiwerk auf dem Foto zu sehen ist. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell erkennbar ist. Ausnahme: 1. PersonderZeitgeschichte 2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse Erlaubnis kann auch konkludent, also durch Verhalten erteilt werden.
Tipp 5 - Inhalte von Tweets & Beiträgen Kontrollieren Sie den Inhalt Ihrer Social-Media- Beiträge! Da Sie der Betreiber Ihres Facebook-, Google+- und Twitter-Accounts sind, haften Sie ggf. für rechtswidrige Inhalte, die Ihre Mitarbeiter oder Redakteure dort in Ihrem Namen einstellen. 12
Meinungsäußerung vs. Schmähkritik Ich finde das Produkt X echt doof zu bedienen, ich finde Y viel besser... - ZULÄSSIG Meinungsäußerungen dürfen die Schwelle der Schmähkritik nicht überschreiten (= Meinungsäußerung mit Verächtlichmachung). Beispiel: Der Kunde hat sich wie ein A... verhalten! - UNZULÄSSIG Tatsachenbehauptungen Sind überprüfbar Sind zulässig, wenn sie den Tatsachen entsprechen, also nachweislich wahr sind
Tipp 6 - Social Media Guidelines Geben Sie Ihren Mitarbeitern/Redakteuren grundlegende Regeln an die Hand! 14 Was gehört rein? Umfang des Netzwerkelns während der Arbeitszeit Zuständigkeiten: Wer darf offiziell im Firmenaccount posten, twittern, bloggen... Zuständigkeiten und Vertretungen bei Urlaub, Krankheit usw. Was darf und soll veröffentlicht werden? Darstellung des Mitarbeiters in der Öffentlichkeit auch privat, soweit es die Firma betrifft Welche Bilder, Fotos und sonstigen Materialien dürfen verwendet werden? Verhalten bei kritischen Kommentaren, Beiträgen und negativem Feedback im Internet
Beispiele von Statusmeldungen: Ich bin auf dem Weg zu XY, der nervt wieder rum. Will uns wieder nur runterhandeln bis zum geht nicht mehr... Ich habe heute so gar keinen Bock auf das Meeting. Montag Morgen halb zehn in Deutschland: Stimmung ist wieder Scheiße, Chef motzt nur rum.
Tipp 7 - Datenschutz Beachten Sie den Datenschutz bei der Verwendung von Social Media-Plugins! Was ist das Problem? Weiterleitung der Daten des Nutzers an Facebook, Twitter & Co. in die USA ohne vorherige, datenschutzrechtliche Einwilligung des Nutzers Datenübertragung schon bei Aufruf der Seite Facebook informiert nicht darüber, welche Daten übertragen werden IP-Adresse des Nutzers könnte zu den Personendaten gehören (str. in der Rspr.) 16
Die Lösung: 1. Anforderung: Seite Datenschutz mit den Informationen über die jeweils genutzten Plugins in die Webseite integrieren (siehe Muster!) 2. Anforderung: Einwilligung des Nutzers VOR der Datenübertragung an Facebook, Google usw. einholen:
Was wir für Sie tun können Prüfung der Rechtssicherheit Ihres Social Media Auftritts Einführung und Umsetzung der Social Media Maßnahmen im Unternehmen Verträge mit Mitarbeitern zum Umgang mit Social Media Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Social Media Policy Datenschutzrechtliche Beratung Prüfung von Werbemaßnahmen (Gewinnspiele, CRM, Newsletter) 18
RESMEDIA Wir beraten Unterenhmen im IT-Recht. Das Team der Rechtsanwälte und Mitarbeiter von RESMEDIA bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen Fragen des IT-Rechts, des E-Commerce-Rechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Kanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz verfügt über fünf spezialisierte Rechtsanwälte, davon zwei Fachanwälte für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und einer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.
Kanzlei RESMEDIA Mainz RESMEDIA - Kanzlei für IT-Recht, E-Commerce-Recht und gewerblichen Rechtsschutz Am Winterhafen78 55131 Mainz Telefon: 06131.144 56 0 Telefax: 06131.144 56 20 E-Mail: mainz@res-media.net Web: www.res-media.net