Ausschreibung Weltmeisterschaften im Trampolinturnen, Tumbling und Doppel-Mini-Trampolin HANNOVER, DEUTSCHLAND 13. 19. Oktober 2003 Die FIG hat die Ausrichtung der Trampolin Weltmeisterschaften 2003 an den Deutschen Turner-Bund (DTB) und den Niedersächsischen Turner-Bund (NTB) vergeben. Die Weltmeisterschaften werden gemäß der FIG Statuten 2001, der Regularien vom 1. Januar 2003, des Code of Points 2001-2004 und allen anderen Regeln und Grundlinien mit Gültigkeit vom 1. Januar 2003 sowie möglichen Änderungen zum Zeitpunkt der Weltmeisterschaften ausgerichtet. Adresse Organisationskomitee Niedersächsischer Turner-Bund e.v. Postfach 4409 30044 Hannover Telefon: +49-511-9809730 Fax: +49-511-9809737 E-Mail: wc2003.trampoline@ntb-infoline.de Internet: www.trampoline-world-championships-2003.com Wettkampfhalle Die Weltmeisterschaften finden statt in der Stadionsporthalle Hannover Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 8 30169 Hannover Teilnehmer Teilnehmer und Teams müssen aus FIG-Mitgliedsverbänden kommen. Die maximale Größe der Delegationen wurde wie folgt festgelegt: Wettkampf Männer Frauen Trampolin Einzel 4 4 Trampolin Synchron* 4 (2 Paare) 4 (2 Paare) Ersatz Einzel / Synchron - - Doppel-Mini-Trampolin 4 4 Ersatz DMT 1 1 Tumbling 4 4 Ersatz Tumbling 1 1
2 Offizielle Delegationsleiter Team Manager Trainer Trampolin ** Trainer Tumbling Trainer Doppel-Mini-Trampolin Arzt Physiotherapeuten *** Kampfrichter Trampolin Kampfrichter Tumbling Kampfrichter Doppel-Mini-Trampolin * Ersatz für Trampolin Synchron muss aus den Einzelstarten kommen. ** Es ist kein Trainer erlaubt, wenn kein Athlet am Start ist. 1 zustzlicher Trainer ist bei 8 und mehr Startern pro Disziplin (Trampolin / Tumbling / Doppel-Mini-Trampolin) erlaubt. *** 2 Physiotherapeuten sind erlaubt bei 8 und mehr Startern. **** Das zweite Paar muss aus Einzelstartern bestehen. Zusätzliche Trainer Das Organisationskomitee kann zusätzlich maximal 2 zusätzliche Trainer auf Kosten des Verbandes akkreditieren. Wettkampfablauf Der Wettkampf wird gemäß des FIG Technischen Reglements vom Januar 2003 inklusive Abschnitt 4: Besondere Regularien für Trampolin ausgerichtet. Alter Die Starter müssen das Alter gemäß Technischem Reglements 5.2 erreicht haben. Das Alter der Starter im Jahr des Wettkampfes muss mindestens 17 Jahre betragen (geboren 1986 oder älter). 17-jährige dürfen nicht an nationalen und internationalen Jugendmeisterschaften teilgenommen haben. Kampfrichter Alle teilnehmenden Delegationen müssen mindestens einen Kampfrichter mit einem FIG Brevet für jede Disziplin (TR, TU, DMT) bereithalten, in der sie Starter haben. Die Kampfrichter müssen auf der definitiven Meldung namentlich gemeldet werden. Für fehlende Kampfrichter muss eine Gebühr in Höhe von Schweizer Franken 2.500,00 an die FIG bezahlt werden. Alle Kampfrichter müssen an der Kampfrichtersitzungen teilnehmen. Meldungen Meldungen können nur durch FIG-Mitgliedsverbände erfolgen. Verspätete Meldungen werden nicht akzeptiert. Definitive Meldungen Die definitiven Meldungen müssen bis Sonntag, 15. Juni 2003 (Ankunftstag in Moutier) an das FIG Generalsekretariat geschickt werden.
3 Namentliche Meldungen Die namentlichen Meldungen müssen bis Montag, 15. September 2003 beim FIG Generalsekretariat in Moutier (Ankunftstag in Moutier) eingehen. Zusammen mit der namentlichen Meldung müssen die Delegationen 1 Passbild (Format jpg oder tif) von jedem Delegationsmitglied an das Organisationskomitee senden. Das Passbild wird per E-Mail or Post akzeptiert und muss direkt an das Organisationskomitee geschickt werden. Der Name der Person muss auf der Rückseite des Fotos vermerkt sein bei Versand per E-Mail muss der Name deutlich vermerkt sein. Bitte schicken sie das Passbild so schnell wie möglich, aber nicht später als den 15. September 2003. Ein früherer Eingang wird bevorzugt. Startgelder Schweizer Franken 130,-- pro Starter und Disziplin (TR, TU, DMT), inkl. Ersatz, aber nicht inklusive TR-synchron). Gesamtbetrag muss bis zum 15. Juni 2003 überwiesen werden an: Union Bank of Switzerland, UBS SA 2500 Bienne / Switzerland FIG Account no.: 272-56301 649.0 SWIFT: UBSWCH BB25A Ziehung der Startreihenfolge Ort und Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ausrüstung Trampolin: DMT: Tumbling: EUROTRAMP, 4/6 mm bed EUROTRAMP SPIETH Visa Bitte überprüfen sie umgehend gemeinsam mit ihrem Reisebüro oder der deutschen Botschaft in ihrem Land, ob ein Visum für die Einreise nach Deutschland erforderlich ist. Das Organisationskomitee unterstützt sie gerne mit einer offiziellen Einladung, wenn diese bis zum 01. Mai 2003 angefordert wird. Versicherungen Verbände müssen die Kosten für die Versicherungen ihrer Delegationsmitglieder übernehmen (Kranken- und Unfallversicherung). Siehe hierzu auch die Regularien betreffs Versicherung, Art. 12.10. des FIG Technischem Reglements. Arbeitsplan Der Arbeitsplan wird den teilnehmenden Verbänden im September 2003 übersandt. Fahrdienst Die Anreise nach Hannover erfolgt auf Kosten der Verbände. Für nähere Informationen bezüglich der Anreisemöglichkeiten, besuchen sie bitte unsere offizielle Internetseite: www.trampoline-world-championships-2003.com.
4 Im offiziellen Hotelpaket der Delegationen ist der Transport vom Flughafen Hannover oder Hauptbahnhof Hannover zu den jeweiligen Hotels enthalten. Ankunfts- und Abreisezeiten müssen auf der definitiven Meldung vermerkt werden. Unterkunft Beschreibungen der verschiedenen Hotelpakete können dem Anhang 1 entnommen werden. Buchungen müssen durch die beigefügten Formulare an das Organisationskomitee erfolgen. Bitte beachten Sie die Meldetermine: 15. Juni 2003: Definitive Meldung der Unterkiunft und Deadline für die Anzahlung der 50% für die Kosten der Unterkunft (Deadline zur Garantie der Unterkunft). 15. September 2003: Deadline für Restzahlung der Hotelpakete. Zahlungen müssen auf das Konto des Organisationskomitees erfolgen: Bank: Norddeutsche Landesbank Hannover SWIFT code: IBAN DE02 2505 0000 0101 0326 39 Bitte Namen des Verbandes bei der Überweisung vermerken. Zahlungen nur in Euro möglich. Bankgebühren gehen zulasten der Verbände. Wichtige Bemerkungen Definitive und namentliche Meldungen, die nach dem Meldeschluss eintreffen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die gleiche Regelung gilt wenn die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen. Verbände, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der FIG nicht nachgekommen sind (Kündigung der Mitgliedschaft und unbezahlte Rechnungen) bzw. gegenüber dem Organisationskomitee dürfen nicht an den Weltmeisterschaften teilnehmen. Alle teilnehmenden Verbände müssen die Statuten und alle FIG Regularien akzeptieren. Verbände, die die 3 genannten Parapgraphen nicht respektieren, dürfen nicht teilnehmen.
5 Anhänge Anhang 1 : Beschreibug der Hotelpakete Definitive Meldeformular Meldeformulare Unterkunft und Reisezeiten Namentliche Meldeformulare Meldeformulare Unterkunft und Reisezeiten Provisorisches Programm Niedersächsischer Turner-Bund Rosemarie Napp Vizepräsidentin und Präsidentin des Organisationskomitees Genehmigt: Deutscher Turner-Bund Fédération Internationale De Gymnastique Vizepräsident Generalsekretär