Newsletter Nr. 8 vom 4. Februar 2002



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Transkript:

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 1 von 7 Newsletter Nr. 8 vom 4. Februar 2002 Guten Tag, Ihr werdet es geahnt haben: Dieser Newsletter kommt nach dem heftigen und oft verwirrenden Hin und Her des letzten Monats um eine Beschäftigung mit dem neuen Urheberrecht nicht herum. Was sich zu diesem Thema getan hat, könnt Ihr im Bereich "News" (und dort zum Teil bereits im Archiv) unter nachlesen. Einen weiteren Nachklapp und weitere Kommentare wollten wir Euch aber an dieser Stelle ersparen. Statt dessen richten wir den Blick nach vorn und informieren Euch darüber, was denn nun - voraussichtlich ab Juli 2002 - geltendes Recht sein wird. Natürlich wird das Urheberrecht weiter eine Rolle im Newsletter spielen, aber ab dieser Ausgabe können wir uns wieder einer breiteren Themenpalette widmen - zugegeben mit einem gewissen Schwerpunkt auf dem Thema soziale Sicherung, die auch in Euren Fragen an mediafon einen eindeutigen Schwerpunkt bildet. Euer mediafon-team P.S.: Das Begleitforschungsinstitut zum mediafon-projekt wird dieser Tage die zweite Welle der Fragebögen an von uns Beratene losschicken. Wir bitten Euch herzlich, ihn auszufüllen. - Es ist wirklich wichtig für uns, zu wissen wer "die Freien" sind und vor allem, was sie benötigen. Nur so können wir mit Fakten Druck auf Politik und Sozialversicherer machen, Eure Probleme auszuräumen. Und: Das IMU-Institut braucht auch die Meinung derjenigen, die sich noch nicht bei uns beraten ließen. Die sogenannte "Befragung der Nicht-Nutzenden" ist naturgemäß nicht ganz einfach: Woher soll das Institut eigentlich wissen, dass es Euch gibt ;-) Daher die Bitte an Euch: Wenn Ihr bereit seid, einen kurzen Fragebogen auszufüllen, der an die Nicht-Nutzenden gehen soll, meldet Euch bitte kurz bei: FRehberg@imu-institut.de DANKE

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 2 von 7 INHALT: (1) Urheberrecht: Was ist wirklich neu? (2) Verlage wollen Geld für Web-Inhalte (3) Anspruch auf bezahlten Urlaub für Selbstständige (4) Auch Selbstständige bekommen Kinderkrankengeld (5) TKK verschlechtert Konditionen zum Krankengeld (6) Private Krankenversicherung: Falle im Alter (7) Gewerkschaftliche Mailingliste für Selbstständige (8) Link-Tipp: steuernetz.de (9) Newsletter bestellen und abbestellen (10) Impressum ============================================================ (1) Urheberrecht: Was ist wirklich neu? (mediafon, 3. Februar 2002) Die Beratungen zur Änderung des Urheberrechts sind am 25.1. im Bundestag abgeschlossen worden. Dabei haben neben den Regierungsfraktionen die CDU/CSU (bei einigen Gegenstimmen), die FDP (bei einer Gegenstimme) und die PDS der Fassung zugestimmt, die nun sicher auch locker den Bundesrat passieren wird und (frühestens) am 1. Juli Gesetz wird. Die PDS hatte übrigens noch einen eigenen Entschließungsantrag eingereicht, der abgelehnt wurde. Sein Inhalt: Der Bundestag möge das Gesetz in der ersten Entwurfsfassung vom Mai 2001 verabschieden, die die Urheberinnen und Urhebern umfassend besser gestellt hätte. In den heftigen Debatten der letzten Woche um die Reform des Urhebervertragsrechts ist manchem der Überblick verloren gegangen, was das Gesetz nun noch wirklich bringen wird. Neu sind - neben dem allgemeinen Anspruch auf angemessene Vergütung - vor allem zwei Punkte: o Vergütungsregeln sind nun erlaubt. - Bisher scheiterte die Forderung vieler Freier, die Gewerkschaften sollten für sie anständige Honorare vereinbaren, schlicht an der Rechtslage: Solche Vereinbarungen - etwa Mindesthonorarvereinbarungen - waren nach dem Kartellgesetz verboten. o Bisher galt bisher der eherne Grundsatz: "Wer schlecht verhandelt hat, dem ist nicht zu helfen." Nach der Urheberrechtsreform gilt das nicht mehr. Künftig können Urheberinnen und Urheber schlechte Verträge unterschreiben - und anschließend trotzdem mehr Honorar verlangen, als sie es selbst vereinbart haben. Das ist angesichts der üblichen Knebelvertrags-Praxis nur gerecht, im deutschen Rechtssystem aber auch geradezu revolutionär.

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 3 von 7 Was sonst noch im neuen Gesetz steht und wie es in der Praxis funktionieren kann, dazu hat mediafon-berater Goetz Buchholz eine emotionslose Zusammenfassung geschrieben. Ihr erreicht den aufschlussreichen und ausführlichen Text "Das neue UrhG - was steht da jetzt eigentlich drin?" unter: /seite.php3?name=recht+%26+steuern@urheberrechtsreform Wir werden nun aufmerksam beobachten müssen, ob die Vertragspraxis tatsächlich fairer wird, oder ob eine (im Bundestag angekündigte) Nachbesserung des Gesetzes notwendig sein wird, weil die Verwerter den weitgehenden Kompromiss boykottieren. Daher bitten wir Euch, die Servicenummer 01805/754444 oder unseren Mail- Briefkasten auch dann zu nutzen, wenn Ihr kein akutes Problem aber etwas mitzuteilen habt... Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 23. Januar, die vom Bundestag zwei Tage später angenommen wurde, findet sich übrigens als 57-seitige, 270 kb große PDF-Datei unter: /download/urheberrecht_ra020123.pdf (Diese Zusammenstellung ist sehr übersichtlich, weil darin alle Änderungen synoptisch gegenüber gestellt wurden.) Ein wenig Historie darf dann aber doch noch sein: Dass das neues Urhebervertragsrecht auch in der von den Verwertern per Lobby-Arbeit erfolgreich abgeschmetterten früheren Version verfassungskonform gewesen wäre, hatten Anfang Januar per Gutachten die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) feststellen lassen. Erarbeitet wurde es von Prof. Bernhard Schlink, und Dr. Ralf Poscher. Die Autoren weisen dabei nach, dass die Novelle (in der inzwischen historischen Fassung) nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, sondern geradezu die europarechtlichen Vorgaben umgesetzt hätte. Das Gutachten ist (für Personen, die juristische Texte nicht scheuen) als PDF-Datei (258 kb) zu laden unter: /download/verfassungsfragen_urh_vertragsrecht.pdf (2) Verlage wollen Geld für Web-Inhalte (mediafon, 1. Februar 2002) Wie das Branchenblatt "Horizont" meldete, will - wie zuvor schon von "T-Online", "Focus", "Spiegel" und anderen angekündigt - nun auch die "Süddeutsche Zeitung" zukünftig Gebühren für Print-Artikel im Netz verlangen. André Sonst, Geschäftsführer bei sueddeutsche.de hat dabei angekündigt, "spätestens Ende des Jahres" Artikel der Printausgabe nur noch gegen Gebühr im Internet anzubieten. Horizont vermutet, dass es sich bei der Gebührenpflicht um eine "konzertierten Aktion" des Verbandes Deutscher Zeitungsverleger handelt. - Pikant dabei: Ausgerechnet jene, die vorher immer jammerten, sie bräuchten alle Verwertungsrecht der Freien für alle Zeiten und möglichst das gesamte Universum, da die Web-Angebote ein reines Zuschuss-Geschäft seien, beginnen jetzt - wie von den Urheberrechtsverbänden und Gewerkschaften schon immer vermutet - die Leistungen zu verkaufen, die sie vorher den Freien abgepresst haben.

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 4 von 7 (3) Anspruch auf bezahlten Urlaub für Selbstständige (mediafon, 28. Januar 2002) Viele Selbstständige im Medienbereich haben Anspruch auf bezahlten Urlaub - ohne es zu wissen. Da dies in der mediafon-beratung immer wieder auffällt, hier nochmals kurz der entsprechende Tipp: Nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz haben "arbeitnehmerähnliche Personen" - Selbstständige, die "wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind" - Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie mehr als die Hälfte ihrer Honorare von ein und demselben Auftraggeber beziehen. Im journalistischen, schriftstellerischen und künstlerischen Bereich reicht sogar schon ein Drittel des Jahresumsatzes. Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage - also vier Wochen - im Jahr; der Auftraggeber muss in diesem Zeitraum das durchschnittliche Honorar der letzten 13 Wochen weiter bezahlen. Also: Die freie Journalistin, die bei 30.000 Jahresumsatz 13.000 Honorar von einem Hauptauftraggeber bezogen hat, hat bei diesem Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Da sie von ihm pro Woche im Schnitt 250 Honorar bekommen hat, beträgt das Urlaubsentgelt für 4 Wochen 1.000. Hat sie von einem zweiten Auftraggeber ebenfalls mehr als ein Drittel ihres Gesamtumsatzes bezogen, hat sie auch bei ihm Anspruch auf bezahlten Urlaub. - Einem freien Fotografen hatte die IG Medien vor einigen Jahren mit Hilfe dieses Paragraphen zu 16.000 Mark Urlaubsgeld (rückwirkend für drei Jahre) verhelfen können. Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten übrigens unabhängig davon, ob es im jeweiligen Bereich einen "Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie" gibt. Geltend machen muss den Urlaub allerdings jeder selbst. Wer sich das nicht traut, sollte seinen Hauptauftraggeber bei passender Gelegenheit zumindest mal wissen lassen, auf wie viel Geld er hier großzügig verzichtet. Und sollte für den Fall einer Trennung im Streit wissen, dass man diesen Urlaubsanspruch natürlich auch rückwirkend geltend machen kann... (4) Auch Selbstständige bekommen Kinderkrankengeld (mediafon, 16. Januar 2002) Auch Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Kind krank wird und sie deshalb nicht arbeiten können. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist, ein Arzt die Pflegebedürftigkeit bescheinigt und niemand sonst im Haushalt für die Pflege zur Verfügung steht. Auch das Kinderkrankengeld beträgt 70 Prozent des Einkommens, das bis dahin der Beitragsberechnung zu Grunde lag - bei KSK-Versicherten also des vorausgeschätzten Einkommens. So weit, so gut. Während aber Angestellte das Kinderkrankengeld gleich vom ersten Tag an bekommen (der Arbeitgeber braucht an diesen Tagen das Gehalt nicht weiter zu zahlen), bekommen Selbstständige es erst von dem Tag an, an dem sie Anspruch auf normales Krankengeld hätten - in der Regel also ab dem 43. Krankheitstag (des Kindes!). Wer über die Künstlersozialkasse erhöhten Beitrag zahlt, bekommt es immerhin schon ab dem 15. Tag.

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 5 von 7 Das ist eine enorme Ungerechtigkeit und dennoch rechtens - das Bundessozialgericht hat diese Regelung in einem Grundsatzurteil ausdrücklich abgesegnet. Allerdings: Dem Vernehmen nach sind einige Kassen aus Kulanz bereit, dennoch schon vom ersten Tag an zu zahlen. Fragen kann sich also lohnen. Und wer eine solche Kasse findet, sollte es uns unter newsletter@mediafon.net wissen lassen, damit wir das weiterverbreiten können. (5) TKK verschlechtert Konditionen zum Krankengeld (mediafon, 16. Januar 2002) Bisher war es ein unschlagbar günstiges Angebot, das auch von mediafon lobend erwähnt wurde: Die Techniker Krankenkasse zahlte Selbstständigen gegen einen Beitragsaufschlag von 1,7 Prozentpunkten Krankengeld schon vom 8. Krankheitstag an - und nicht erst ab dem 43. Tag, wie es beim Normalbeitrag vorgeschrieben ist. Seit Anfang 2002 aber hat sich die Techniker der Praxis der meisten anderen Kassen angeschlossen und zahlt das vorgezogene Krankengeld an Leute, die über die KSK versichert sind, erst ab dem 15., an nicht über die KSK Versicherte sogar erst ab dem 23. Krankheitstag. Der Beitragsaufschlag dafür wurde sogar auf 1,8 Prozentpunkte (insgesamt 15,5%) erhöht. Andere Kassen sind da bescheidener: Barmer und DAK zum Beispiel verlangen für dieselbe Leistung nur 1,2 Prozentpunkte Aufschlag. Wir würden gerne eine Übersicht über die entsprechenden Konditionen der einzelnen Kassen veröffentlichen: Insbesondere wer eine Kasse kennt, die das vorgezogene Krankengeld zu einem vertretbaren Beitragsaufschlag schon vor dem 15. bzw. 23.Krankheitstag zahlt, möge uns das bitte unter newsletter@mediafon.net mitteilen, damit wir dies weitergeben können. (6) Private Krankenversicherung: Falle im Alter (mediafon, 31. Januar 2002) Dass eine private Krankenversicherung für Selbstständige eine böse Falle sein kann, berichtet die Illustrierte "Stern" in ihrer Online-Ausgabe unter dem plastischen Titel "Im Alter wird abkassiert" (www.stern.de/wirtschaft/ versicherung/verbraucher_news/1321_44925.html). Als Bespiel wird ein Kaufmann aufgeführt, dessen Kasse die Vereinte, zum Ende 2001 seinen Tarif für die stationäre Behandlung im Krankenhaus um bis zu 36,2 Prozent erhöhte. "Im Alter steigen die Beiträge stark, da sie nicht vom Verdienst, sondern vom Bedarf abhängen. Für Rentner mit kleinem Einkommen werden die Beiträge dann unbezahlbar. Ihnen bleibt nur ein Ausweg: auf Leistungen zu verzichten." warnt der Stern. Die Zeitschrift gibt die Tipps: Privatversicherer sind gesetzlich gezwungen, Ruheständlern einen abgespeckten Tarif zum maximalen Beitragssatz der gesetzlichen Kassen anzubieten, der die Grundversorgung sichert. Im Streitfall wendet man sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung, Arno Surminski, Telefon: 0180/2550444.

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 6 von 7 (7) Gewerkschaftliche Mailingliste für Selbstständige (mediafon, 16. Januar 2002) Auf Initiative ihrer "Bundeskommission Freie und Selbstständige" haben Aktive der Gewerkschaft ver.di eine Mailingliste für Freie und Selbstständige eingerichtet. Diese soll sich von anderen beruflichen Listen dadurch unterscheiden, dass insbesondere berufspolitische/gewerkschaftliche Fragen von und durch Selbständige diskutiert werden sollen. Jenseits von gewerkschaftlichen Strukturen, Verteilern und Hierarchien soll sie durch Vernetzung und Information die Freienarbeit von ver.di verbessern und intensivieren. Zugangsbeschränkungen gibt es nicht, allerdings wird erwartet, dass die Liste zweckbestimmt genutzt wird. Der Liste kann man bei Interesse wie folgt beitreten: Eine (leere) Mail schreiben an: verdi-freie-subscribe@yahoogroups.de [zum Abbestellen an: verdi-freie-unsubscribe@yahoogroups.de] (8) Link-Tipp: Steuernetz.de Für alle, die sich (spätestens bis zum Mai) mit Steuererklärungen oder Steuerfragen für Selbstständige rumschlagen, finden sich eine Menge Informationen unter www.steuernetz.de. Dort muss - wer s ganz genau wissen will - zwar für das Premiumangebot gelöhnt werden, jedoch gibt es auch eine Menge kostenloser Tipps und Hilfen. Dazu gehören selbst Dinge wie ein AfA-Rechner und aktuell die Informationen rund um die Steuererklärung 2001 (http://www.steuernetz.de/content/ste2001/index.html). Hier ist, anders als in anderen Angeboten, beispielsweise auch die Anlage GSE erläutert. Und praktisch: Die interessantesten Themen finden Eingang in den regelmäßigen Newsletter, der auf der Homepage bestellt werden kann. - Die dort beworbene neue Broschüre zur Steuererklärung gibt s übrigens nur gegen Abgabe der E-Mail-Adresse. (9) Newsletter bestellen und abbestellen Der mediafon Newsletter kann auch im Internet abonniert werden. Newsletter bestellen und abbestellen unter /newsletter.php3 P.S.: Wenige Tage nach dem Versand ist der Newsletter dann auch jeweils als PDF- Datei im Bereich "Download" zu laden.

mediafon-newsletter vom 4. Februar 02 Seite 7 von 7 (10) Impressum Wir freuen uns über eine Verbreitung des kostenlosen Newsletters an Kolleginnen und Kollegen und/oder den Hinweis darauf. Zur Erstellung des Newsletters und zur Aktualisierung des Web-Angebots von mediafon können alle Leserinnen und Leser beitragen: Printhonorare und Termine können unter den entsprechenden Punkten beim mediafon.net eingegeben werden, Anregungen für Meldungen nehmen wir gerne entgegen unter projektleitung@mediafon.net. Der Newsletter wird herausgegeben von: mediafon - Selbstständigenberatung Theodor-Heuss-Straße 2 70174 Stuttgart Tel. 01805/754444 Fax: 0711/2018-191 Redaktion: Goetz Buchholz V.i.S.d.P.: Gunter Haake E-Mail: newsletter@mediafon.net mediafon ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (www.verdi.de) und wird als Teil der Mikrounternehmen-Initiative (www.mikrounternehmen.de) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) gefördert.