MARKTPLATZ FÜR SCHULEN (MPS) Stand: 31.01.2003 Leitfaden für Schulen Sponsoren Kooperationspartner
Inhalt Kapitel 1: Marktplatz für Schulen Ziele und Aufgaben Kapitel 2: Voraussetzungen für Schulen Kapitel 3: Hinweise für Sponsoren Kapitel 4: Aufgaben der Kooperationspartner Anhang: (A) Mindestanforderungen an schultaugliche IT-Hardware (B) Fax-Antwort für ein Sponsoring-Angebot - 1 - Marktplatz für Schulen www.marktplatz-fuer-schulen.de c/o PT-DLR Tel.: 0700 701 702 71, -72, -75 info@marktplatz-fuer-schulen.de Postfach 24 01 07
Kapitel 1 Marktplatz für Schulen Ziele und Aufgaben Der Marktplatz-für-Schulen ist eine Initiative des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Initiative D21. Er wirkt als Teil des DLR- Projektträgers Neue Medien in der Bildung + Fachinformation (DLR-PT-NMB+F) daran mit, die IT-Ausstattungsdefizite an den Schulen schnell und unbürokratisch zu beheben. Der MPS führt Schulen, die darin Unterstützung suchen, und Unternehmen, die hierbei bereit sind, zu helfen, zusammen. Er initiiert und organisiert das Sponsoring von Hard- und Software und ergreift Maßnahmen für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit. In dem Projekt wird die Überlassung von Hard- und Software, die von Unternehmen oder anderen Einrichtungen (in der Folge als Sponsoren bezeichnet) zur Verfügung gestellt werden, vermittelt. Mittels Fachfirmen bereitet MPS die gesponserten PCs schultauglich auf und übernimmt dafür die erforderliche Koordination und Logistik. MPS trifft Vorkehrungen für eine möglichst zeitnahe Auslieferung der gesponserten PC-Ausstattungen an Schulen mit geeignetem Bedarf. Der MPS liefert Qualität. Deshalb erfolgt Sponsoring und Aufarbeitung auf der Grundlage von Mindestanforderungen für schultaugliche Computer (vgl. Anhang A), die fortlaufend an die technischen Entwicklungen angepasst werden. - 2 - Marktplatz für Schulen www.marktplatz-fuer-schulen.de c/o PT-DLR Tel.: 0700 701 702 71, -72, -75 info@marktplatz-fuer-schulen.de Postfach 24 01 07
Kapitel 2 Voraussetzungen für Schulen 1. Die Schulen melden sich mit ihren Daten beim Marktplatz für Schulen an. Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage unter www.marktplatz-fuer-schulen.de. Sie ist Voraussetzung für die Vermittlung von gesponserter PC-Hardware. 2. Um die Vergabe von gesponserten Rechnern durchführen zu können, sind die Schulen gehalten, ihre Datensätze korrekt einzutragen und bei Änderungen zu aktualisieren. MPS behält sich das Recht vor, Schulen, die ihre Datensätze nicht aktualisieren, von der Vermittlung auszuschließen. 3. Pro PC und Drucker entsteht eine Transportkostenpauschale in Höhe von 15 Euro, die nach Erhalt der Rechnung von der Schule oder dem Schulträger zu entrichten ist. 4. Bei der Übergabe von gesponserten Rechnern ist die Schule verpflichtet eine Empfangsbestätigung mit Schulstempel und Unterschrift zu leisten. Eine Kopie der Empfangsbestätigung erhält der MPS vom Kooperationspartner. 5. Die Schulen verpflichten sich, unverzüglich den MPS vom Erhalt der Rechnerhardware zu informieren. Sind Gerätekomponenten trotz sorgfältiger Überprüfung nicht einsatzfähig, so übernimmt der MPS keine Haftung. 6. Die gesponserte Hardware ist von den Schulen zu inventarisieren. 7. Gegebenenfalls ist sofern vom Sponsor gewünscht - eine Einzelspendenbescheinigung über die erhaltene Sachzuwendung von der Schule/dem Schulträger auszustellen. 8. MPS ist berechtigt, sich vom Einsatz der in die Schulen vermittelten Computer zu überzeugen. 9. In Abstimmung mit der jeweiligen Schule behält sich MPS vor, geeignete Maßnahmen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zu treffen. - 3 - Marktplatz für Schulen www.marktplatz-fuer-schulen.de c/o PT-DLR Tel.: 0700 701 702 71, -72, -75 info@marktplatz-fuer-schulen.de Postfach 24 01 07
Kapitel 3 Hinweise für Sponsoren 1. Sponsoren informieren den MPS über ihr vorhandenes Sponsoring-Angebot. 2. Das Angebot muss den Mindestanforderungen für schultaugliche PCs entsprechen (vgl. Anhang). 3. Das Sponsoring-Angebot erfolgt in Schriftform (per Post oder Fax, nicht E-Mail oder per Telefon) und ist damit rechtsverbindlich (vgl. Fax-Antwort, Anhang B). 4. Der Sponsor stellt die angebotenen Geräte nach Absprache - verladebereit zur Verfügung. 5. Der Sponsor übergibt an MPS eine Liste der gesponserten Geräte. Auf Grundlage dieser Liste leitet MPS die Abholung, Aufarbeitung und Verteilung der Geräte an Schulen ein. 6. Bei der Übergabe der Geräte erhält der Sponsor eine Abholbestätigung mit dem jeweiligen Firmenstempel und einer Unterschrift des Ansprechpartners der Abholfirma. Eine Kopie des quittierten Abholscheins ist dem MPS zuzusenden. 7. MPS gewährleistet, dass die Daten auf den Datenträgern ordnungsgemäß gelöscht werden. Dabei wird u.a. das Programm VSClean 1.1 vom Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik verwendet. Dieses Programm arbeitet nach 12 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinien zum Geheimnisschutz von Verschlusssachen beim Einsatz von Informationstechnik (VSITR). Sollte der Sponsor ein anderes Programm wünschen, so ist dieses dem MPS zur Verfügung zu stellen. 8. Der Sponsor hat die Möglichkeit, sich mit seinem Firmenlogo auf dem Qualitätssiegel des MPS darzustellen. Die Vorlagen für das Logo können dem MPS in digitalisierter Form übermittelt werden. Der Marktplatz-für-Schulen verpflichtet sich, dem Sponsor über den Verbleib seiner Geräte zu berichten.. - 4 -
Kapitel 4 Aufgaben der Kooperationspartner Abholung 1. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die ihm vom Marktplatz für Schulen angezeigten Geräte innerhalb einer festgelegten Frist unentgeltlich abzuholen. Der Abholtermin ist mit MPS abzustimmen. 2. Sollte der Kooperationspartner mit seinen Leistungen regional gebunden sein, so sind gesonderte Absprachen mit dem MPS für das weitere Vorgehen erforderlich. 3. Mit dem Kooperationspartner wird vereinbart, bei Übergabe der gesponserten Geräte eine Empfangsbestätigung gegenzuzeichnen. Liegt eine solche Liste seitens des Sponsors nicht vor, so ist der Kooperationspartner gehalten, eine eigene Liste - falls im Vorfeld nicht vom MPS erhalten - zu erstellen und vom jeweiligen Verantwortlichen unterzeichnen zu lassen. Eine Kopie der Liste mit Empfangsbestätigung ist dem MPS zu übergeben. 4. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die Geräte beim unentgeltlichen Abtransport ausreichend zu schützen und für eine Transportversicherung zu sorgen. Eine Kopie der Versicherung ist dem MPS vorzulegen. Sollte der Sponsor die Geräte nicht auf Europaletten gestapelt oder in anderer Form für den Transport abholbereit zur Verfügung gestellt haben, so obliegt es dem Kooperationspartner notwendige Vorkehrungen für eine ausreichende Transportsicherung zu treffen. Aufarbeitung 5. Sind die Geräte beim Kooperationspartner eingetroffen, führt er folgende Aufarbeitungsarbeiten unentgeltlich durch: 1. Löschen der Festplatte nach vordefinierten Standards 2. Prüfung der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Hardware-Teile 3. Aufarbeitung der Rechner (in betriebsbereiten Zustand versetzen) 4. Reinigen und mit dem Siegel des MPS versehen 6. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, nicht funktionsfähige Geräte bzw. Gerätekomponenten zu dokumentieren. 7. Sollten bei einer Lieferung von gesponserten Geräten nicht alle Hardware-Komponenten vorhanden sein, so obliegt es dem Kooperationspartner, die fehlenden Teile aus vorherigen Kontingenten gesponserter Geräte (Diskettenlaufwerk, CD-ROM Laufwerk, Netzwerkkarte, Grafikkarte, Soundkarte, Motherboard, Kabel und andere gebrauchsfähige Teile) zu ergänzen. Handelt es sich um eine Erstlieferung, so sind die Geräte mit den fehlenden Teilen zu lagern, um sie ggf. als Ersatzteilkomponenten zu nutzen. - 5 -
8. Die Beschaffung/der Ersatz von fehlenden Hardware-Teilen für gesponserte PCs ist zu Lasten des MPS grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmefälle bedürfen der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des MPS. 9. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, eine vollständige und detaillierte Liste (Gerätetyp, Taktfrequenz, Speicherkapazität, sonstige Hardware-Komponenten) zu erstellen. Bei nicht funktionsfähigen Geräten ist eine Begründung für die Dysfunktion aufzuzeigen. Sollte es sich dabei lediglich um fehlende Teile handeln, so ist der Kooperationspartner gehalten, die in dem Gerät noch funktionierenden Komponenten in andere Geräte einzubauen. 10. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die hausinternen Regeln des Qualitätsmanagements bzw. entsprechende Änderungen MPS mitzuteilen und ggf. nach gemeinsamer Absprache den besonderen MPS-Anforderungen anzupassen. Auslieferung 11. Vor der Übergabe der betriebsbereiten Rechner setzt sich der Kooperationspartner mit den zu beliefernden Schulen in Verbindung. Die Liste der Schulen mit den dortigen Kontaktpersonen und Adressen erhält er vom MPS. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, die Auslieferung vom zuständigen Ansprechpartner der Schule gegenzeichnen zu lassen. Eine Kopie der Empfangsbestätigung ist dem MPS weiterzuleiten. 12. Der Kooperationspartner führt Bestandslisten über den Verbleib aller Komponenten von gesponserten Teilen. Dies erfolgt in Form von Excel Tabellen. 13. MPS hat das Recht, Bestandskontrollen hinsichtlich der über MPS vermittelten PCs beim Kooperationspartner durchzuführen. Qualitätssiegel Der Kooperationspartner hat die Möglichkeit sein Firmenlogo auf dem Qualitätssiegel des MPS anzubringen. Die Vorlagen für das Logo können dem MPS in digitalisierter Form übermittelt werden. - 6 -
Anhang A Mindestanforderungen an schultaugliche IT-Hardware Basierend auf der Definition von Mindeststandards der Initiative D21 wurden vom Marktplatz für Schulen folgende Mindestanforderungen an Gebraucht-Computer für die Schulpraxis festgelegt. Schultaugliche Rechner klassifizieren sich in zwei Gruppen: Stand Alone Rechner: 1. Pentium Rechner 2. Festplatte ab 1 GB 3. Arbeitsspeicher ab (RAM) 32 MB 4. Diskettenlaufwerk 5. CD-ROM-Laufwerk 6. Soundkarte 7. Grafikkarte ab 2 MB Netzwerkrechner: 1. Netzwerkkarte 10/100 Mbit 2. Pentium Rechner 3. Festplatte ab 1 GB 4. Arbeitsspeicher ab (RAM) 32 MB - 7 -
Anhang B Fax-Antwort für ein Sponsoring-Angebot Unternehmen, Institution Ansprechpartner Position Strasse & Hausnummer Postleitzahl & Ort Bundesland Telefon Telefax Email Webadresse Besondere Vorgaben für die Spende (etwa einer bestimmten Schule zuwenden) Anzahl Kurzbeschreibung Wert in Euro PC (ab Pentium I) Tastatur Maus Monitor Weitere Peripheriegeräte Ist die Festplatte bereits gelöscht? Ja Nein Wünschen Sie eine Spendenquittung? Ja Nein Datum, Unterschrift Hinweis Sobald die von Ihnen gegengezeichnete Bestätigung vorliegt, wird Ihre Spende verbindlich aufgenommen. Mit Rücksendung der gegengezeichneten Bestätigung ist die Spende rechtlich verbindlich. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenquittung zu. - 8 -