Sachstandsbericht Schallschutzprogramm BER 16. Februar 2015 Hartmut Mehdorn Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Ralf Wagner, Leiter Schallschutz der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates: Rainer Bretschneider Vorsitzender der Geschäftsführung: Hartmut Mehdorn Geschäftsführerin Finanzen: Heike Fölster Sitz der Gesellschaft: Schönefeld; Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9380 CB
Inhalt 1 Management Report... 3 2 Aktuelles... 6 2.1 Neuordnung nach dem OVG-Urteil... 6 2.2 Aktueller Sachstand (31.01.2015)... 6 2.3 Monatsbericht Schallschutzprogramm BER (Stand 31.01.2015)... 8 2.4 Versand der Anspruchsermittlungen für die Südbahn... 10 3 Grundlagen des Schallschutzprogramms... 12 3.1 Rechtliche Grundlagen... 12 3.2 Technische Grundlagen... 14 3.3 Umfang des Schallschutzprogramms... 15 3.4 Abläufe und Prozesse... 16 4 Nachbar Flughafen... 19 4.1 Kommunikation... 19 4.2 Beschwerdestatistik... 20 4.3 Ziele... 20 4.4 Chancen und Herausforderungen... 20 5 Häufige Fragen... 22 5.1 Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung... 22 5.2 Innendämmung oder Außendämmung... 22 5.3 Raumhöhen und -belichtungen... 23 5.4 Verfügbarkeit von Baufirmen... 24 6 Redaktioneller Hinweis... 25 2
1 Management Report Schallschutzprogramm BER Das Umfeld um den Flughafen Berlin Brandenburg ist einer der Wachstumskerne der deutschen Hauptstadtregion. Der BER schafft Arbeitsplätze und sichert Mobilität. Ganz klar ist diese Entwicklung an den steigenden Grundstückspreisen im Umland zu sehen oder am Bevölkerungszuzug in den Flughafengemeinden. Das Schallschutzprogramm für den Flughafen BER ist das derzeit größte Schallschutzprogramm an einem Flughafen in Deutschland. Es ist gleichzeitig das anspruchsvollste: Für den Tagschutzbereich mit rund 14.000 Anspruchsberechtigten ist ein Schutzniveau festgeschrieben, das es nach Kenntnis der Flughafengesellschaft an keinem anderen Flughafen, geschweige denn bei einem anderen Verkehrsträger gibt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hatte das strenge Schutzziel für den Tagschutz in seinem Urteil vom April 2013 bestätigt. Die Flughafengesellschaft hat unmittelbar darauf entschieden, das Urteil zu akzeptieren. Seitdem ist das gesamte Schallschutzprogramm personell, organisatorisch und inhaltlich neu aufgestellt und das zur Verfügung stehende Budget sukzessive von 140 Millionen auf 730 Millionen Euro aufgestockt worden. Damit hat die FBB die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, das Schallschutzprogramm zügig umzusetzen und die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen zu erfüllen. Transparentes Verfahren, umfangreiche Informationsangebote Die FBB verfährt bei der Realisierung des Schallschutzprogramms nach einem klar geregelten, transparenten Verfahren. Darüber hinaus sagt die FBB Anwohnern bei nachvollziehbaren Sonderfällen eine detaillierte Einzelfallprüfung zu. Wesentliche inhaltliche Grundlagen des Schallschutzprogramms sind neben den Bauordnungen der Länder Berlin und Brandenburg der Leitfaden Schallschutz, der Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung und die Berechnungen zur Gewährleistung des Feuchteschutzes. Alle drei Dokumente stellt die FBB interessierten Bürgern im Nachbarschaftsportal unter http://nachbarn.berlin-airport.de zur Verfügung. Dort findet sich zudem eine Vielzahl von Informationen rund um die Themen Fluglärm und Schallschutz. Regelmäßige Vor-Ort-Veranstaltungen in den Flughafengemeinden zur Realisierung des Schallschutzprogramms ergänzen das breite Informationsangebot der FBB zum Schallschutz. Startschuss für die Vor-Ort-Veranstaltungen war im September 2014. Die Veranstaltungen werden das gesamte Jahr 2015 weitergeführt. Die Flughafengesellschaft besetzt jede der Veranstaltungen mit Experten zu den einzelnen Fragen rund um den Schallschutz: Inge- 3
nieure geben Auskunft über die Bestandsaufnahme und die Berechnung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, Handwerker geben Hinweise zur Umsetzung von Baumaßnahmen und Gutachter stehen für Fragen zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung zur Verfügung. Zu den von den Bürgern am meisten nachgefragten Themen zählen die Regelungen zu Raumhöhen, Raumgrößen, die Realisierung von Lüftungskonzepten sowie Innenoder Außendämmung. Hohe Rechtssicherheit, Schallschutz jetzt realisieren Die Realisierung des Schallschutzprogramms für den BER ist zuletzt im Dezember 2014 durch das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Das Gericht hatte verfügt, dass Anwohner nicht vor fiktivem Fluglärm geschützt werden müssen. Die FBB rechnet zwar damit, dass es weitere Klagen gegen Einzelaspekte des Schallschutzprogramms geben wird. Dennoch hat das Schallschutzprogramm mittlerweile ein hohes Maß an Rechtssicherheit erlangt. Vor diesem Hintergrund und der im zweiten Halbjahr 2017 vorgesehenen Eröffnung des BER empfiehlt die FBB allen Anwohnern, sofern noch nicht geschehen, ihre Anträge zu stellen und den Schallschutz nun zu realisieren. Angesichts des ambitionierten Schutzziels ist festzuhalten, dass die bauliche Umsetzung teilweise an den Rand der technischen Machbarkeit kommt und nicht jede Wunschlösung technisch auch realisiert werden kann. Beispiel hierfür ist die Außendämmung: Aktuell gibt es keine pauschalen und bezüglich Schallschutz zertifizierten Lösungen auf dem Markt. Große Fortschritte, Antragsteller können bauen Mit Stichtag 31. Januar 2015 liegt der Abarbeitungsgrad beim Schallschutz bei 59 Prozent. Schallschutzgebiet BER insgesamt: Für 19.476 Wohneinheiten (WE) liegen Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für 11.480 WE hat die Flughafengesellschaft die Anträge bearbeitet Zielerreichung: 59 Prozent Tagschutzgebiet: Für 11.899 Wohneinheiten (WE) liegen Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für 4.284 WE hat die Flughafengesellschaft die Anträge bearbeitet Zielerreichung: 36 Prozent Nachtschutzgebiet: Für 7.577 Wohneinheiten (WE) liegen Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für 7.196 WE hat die Flughafengesellschaft die Anträge bearbeitet 4
Zielerreichung: 95 Prozent Außenwohnbereichsentschädigung: Für 4.907 Objekte liegen Anträge vor. Für 3.280 Objekte hat die Flughafengesellschaft die Entschädigung ausgezahlt Zielerreichung: 67 Prozent Besondere Einrichtungen: Für 42 Objekte liegen Anträge vor. Für 27 Objekte hat die Flughafengesellschaft die Bearbeitung abgeschlossen. Zielerreichung: 64 Prozent BER-Anwohner bekommen bis Jahresende ihre Anspruchsermittlung Angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Sanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Schönefeld und der damit verbundenen vorübergehenden Nutzung der BER- Südbahn ab 02. Mai 2015 hat sich die FBB im Tagschutzgebiet zunächst auf die Ausstattung der Südbahnanwohner mit Anspruchsermittlungen konzentriert. Zu Jahresbeginn 2015 hat die FBB die Arbeit am Schallschutz auf das gesamte Tagschutzgebiet ausgedehnt. Ziel der FBB ist, bis Ende 2015 alle Nachbarn, die einen bearbeitbaren Antrag gestellt haben, mit ihrer individuellen Anspruchsermittlung auszustatten. Das heißt: Die Eigentümer können Schallschutz einbauen lassen. Nach Recherchen der FBB stehen genügend Handwerker für die bauliche Realisierung von Schallschutzmaßnahmen bereit. Die Abteilung Schallschutz der FBB steht jedem Anwohner, der Fragen zu seiner Anspruchsermittlung und zur baulichen Realisierung hat, mit Hinweisen und Antworten zur Seite. Die Anwohner, die aufgrund der Überschreitung der sogenannten 30-Prozent-Klausel eine Entschädigung statt einer Anspruchsermittlung für bauliche Maßnahmen erhalten, können ein kostenloses, freiwilliges Beratungsangebot der FBB im Haus DIALOG-FORUM in der Mittelstr. 11 am Flughafen Schönefeld in Anspruch nehmen. Anmeldung unter Tel. 030/6091-73500 genügt. 5
2 Aktuelles Stand der Umsetzung 2.1 Neuordnung nach dem OVG-Urteil Bis zum Juni 2012 war die Bearbeitung der Anträge auf Schallschutz im Tag- /Nachtschutzgebiet nach dem Schutzziel 6x55 db im Rauminneren im Tagschutz weitgehend abgeschlossen, weit mehr als 80 Prozent der Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) waren an die Antragsteller versendet worden. Nach der Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg vom 15. Juni 2012 und den darauf folgenden Vollzugshinweisen vom 15. August 2012 und 13. Dezember 2012 begann die FBB mit der Neubearbeitung aller Anträge auf Schallschutz im Tag-/Nachtschutzgebiet nach dem Schutzziel <0,5x55dB. Infolge der Urteile des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 (Schutzziel <0,005xdB) stoppte die FBB alle bis zu diesem Zeitpunkt in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der Auflagenerfüllung, die auf Grundlage der einstweiligen Entscheidung des OVG Berlin Brandenburg vom 15. Juni 2012 erfolgten. Zudem wurde eine Neubearbeitung sämtlicher Anträge auf Schallschutz im Tag-/ Nachtschutzgebiet vorbereitet. Das Schallschutzprogramm wurde im Zuge des OVG-Urteils neu aufgesetzt. Die Objekte im Tagschutz müssen aufgrund der hohen Schutzanforderungen noch einmal begutachtet und berechnet werden. Die dafür notwendigen Bestandsaufnahmen wurden im Juni 2013 aufgenommen. Sie erfolgen zeitlich gestaffelt und in so genannten Vergabepaketen. Ein Vergabepaket bezieht sich jeweils auf ein geografisches Gebiet, darin sind also Antragsteller aus gleichen Straßen oder Nachbarschaften zusammengefasst. Außerdem ist für ein Vergabepaket immer nur ein Ingenieurbüro zuständig. So soll sichergestellt sein, dass Anwohner einer Nachbarschaft möglichst den gleichen Ansprechpartner haben. 2.2 Aktueller Sachstand (31.01.2015) 59 Prozent der Anträge bearbeitet: Derzeit liegen der FBB für 19.476 Wohneinheiten (WE) Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für 11.480 WE hat die Flughafengesellschaft die Anträge bearbeitet (also rund 59 Prozent). Das heißt, die ASE sind verschickt. Die Eigentümer können Schallschutz einbauen lassen oder haben dies bereits getan. In diesen Zahlen sind außerdem die Anträge enthalten, die 6
abschließend bearbeitet wurden, da kein Anspruch besteht. 95 Prozent der Anträge für den Nachtschutz bearbeitet: Im reinen Nachtschutzgebiet liegen für 7.577 WE Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor, 7.196 Anträge sind bearbeitet (also 95 Prozent). Die Anwohner haben die erforderlichen Unterlagen erhalten und können Schallschutzmaßnahmen beauftragen oder haben dies bereits getan. In diesen Zahlen sind außerdem die Anträge enthalten, die abschließend bearbeitet wurden, da kein Anspruch besteht. Der Versand der Unterlagen im Nachtschutzgebiet geht gut voran und wird im Jahr 2015 kontinuierlich fortgeführt. ASE im Tagschutz zunächst für die Südbahn bearbeitet: Im Tagschutzgebiet begann die FBB mit dem Versand der ASE im Juni 2014. Zunächst lag der Fokus auf dem Versand der ASE im Gebiet der Südbahn des BER. Hier wurden bis Ende September 2014 die ASE für 2.993 WE versendet. Insgesamt wurden für 4.305 WE rechtzeitig bis zum 29. März 2014 (ein Jahr vor dem ursprünglich beabsichtigten temporären Nutzungsbeginn der Südbahn) Anträge gestellt. Für rund 1.300 WE war ein Versand der ASE bis Ende September aus verschiedenen Gründen nicht möglich (nähere Informationen dazu finden Sie in 2.4). Derzeit liegen für das Gebiet der Südbahn Anträge für 4.516 WE vor, 3.647 (rund 81%) sind bearbeitet. Für das gesamte Tagschutzgebiet liegen insgesamt Schallschutzanträge für 11.899 WE vor. Bislang wurden die Unterlagen für 4.284 WE bearbeitet (rund 36%). Bearbeitung der vorliegenden Anträge bis Ende 2015: Bis Ende 2015 sollen alle vorliegenden Anträge auf Schallschutzmaßnahmen bearbeitet sein. Um die Bearbeitung der Anträge der Eigentümer außerhalb des Teilvollzugsgebiets SLB Süd zügig voranzutreiben, wurden im Januar und Februar 2015 insgesamt 4.870 WE zur Bearbeitung an die beauftragten Ingenieurbüros übergeben. Die Ingenieurbüros vereinbaren mit den Anwohnern nun Termine für eine Bestandsaufnahme am Objekt und ermitteln auf dieser Grundlage die Schallschutzansprüche. Schallschutz statt Entschädigung: Für rund 80 Prozent der Schallschutzanträge im Tagschutzgebiet konnte die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden (sogenannte ASE-B). Die Anwohner erhalten also die Zusage auf Schallschutzmaßnahmen und keine reine Entschädigungszahlung. Damit auch jene Eigentümer, die eine finanzielle Entschädigung erhalten (sogenannte ASE-E), das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen nutzen, bietet die Flughafengesellschaft eine individuelle und kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Alle Anwohner, die Interesse an dieser Beratung haben, können sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schallschutzteams 7
über das Anwohnertelefon (Tel.: 030 6091-73500) melden. Derzeit liegen für 4.907 Objekte Anträge auf Erstattung der Außenwohnbereichsentschädigung vor. 3.280 Eigentümer, also 67 Prozent, haben die Entschädigung bisher erhalten. 2.3 Monatsbericht Schallschutzprogramm BER (Stand 31.01.2015) Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Wohn- und sonstigen Gebäuden, sowie der Entschädigung Außenwohnbereich im Rahmen des Schallschutzprogramms BER Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 (PFB), in der aktuellen Fassung (mit Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms, Ausweisung der Schutz- und Entschädigungsgebiete) Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI vom 20.10.2009 (PFBerg) (Neuausweisung Nachtschutzgebiet und Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich) Prozesserklärung des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg vom 21.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in den Klageverfahren BVerwG 4 A 4000.09, 4 A 40000.10, 4 A 4001.10 (Berücksichtigung Flugbetrieb in Richtung Westen und Ost, 100 : 100-Betrachtung für den Maximalpegel Nacht, berechnet nach AzB-DLR) Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 15.06.2012 in Verbindung mit dem Bescheid der Genehmigungsbehörde (MIL) vom 02.07.2012 in Verbindung mit den Vollzugshinweisen vom 15.08.2012 und 13.12.2012 Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25.04.2013 (OVG 11 A 15.13) Anzahl der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten 1 Anspruchsberechtigte (Tag- und Nachtschutz) ca. 25.500 Wohneinheiten (WE) Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz) Entschädigung Außenwohnbereich Besondere Einrichtungen ca. 14.000 WE ca. 11.500 WE ca. 10.000 Objekte ca. 50 Objekte 1 Grundlage ist eine Schätzung der in den Anspruchsgebieten befindlichen Wohneinheiten bzw. Objekte. 8
Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten im gesamten Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) sowie im Teilvollzugsgebiet der Start- und Landebahn (SLB) Süd Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) Gesamt Davon Teilvollzugsgebiet SLB Süd Eingegangene Anträge 11.899 WE 4.516 WE Anträge in Bearbeitung - Bestandsaufnahme (BA) erfolgt Anspruchsermittlungen versendet Davon ASE-B 2 Davon ASE-E 3 Stand der Umsetzung - Schallschutzmaßnahmen (SSM) umgesetzt 4 - Keine SSM umzusetzen 5 11.127 WE 5.994 WE 3.931 WE 3.178 WE 753 WE 772 WE 419 WE 353 WE 3.956 WE 3.804 WE 3.470 WE 2.771 WE 699 WE 560 WE 383 WE 177 WE Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten im Nachtschutzgebiet außerhalb des Tagschutzgebietes (ausschließlich Nachtschutz) sowie im entsprechenden Teilvollzugsgebiet der Start- und Landebahn Süd (SLB Süd) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz) Gesamt Davon Teilvollzugsgebiet SLB Süd Eingegangene Anträge 7.577 WE 179 WE Anträge in Bearbeitung - BA erfolgt 5.713 WE 5.485 WE 155 WE 147 WE ASE/KEV 6 versendet 6.932 WE 154 WE Stand der Umsetzung - SSM umgesetzt 4 - Keine SSM umzusetzen 5 1.864 WE 1.600 WE 264 WE 24 WE 20 WE 4 WE 2 Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen 3 Anspruchsermittlung Entschädigung 4 Der Anwohner hat die Kosten für die umgesetzten baulichen Schallschutzmaßnahmen erstattet bekommen oder eine Entschädigungszahlung erhalten. 5 keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich oder Verzicht des Eigentümers 6 Kostenerstattungsvereinbarung 9
Bearbeitungsstand Entschädigung Außenwohnbereich Entschädigung Außenwohnbereich Gesamt Eingegangene Anträge Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen (Entschädigung ausgezahlt) 4.907 Objekte 1.627 Objekte 3.280 Objekte Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Besonderen Einrichtungen Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004, in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse (Anspruchsberechtigung für Schulen, Kindertagesstätten wie Hort, Kinderkrippe, Kindergarten, sowie Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser) Änderung vom 21.02.2006 zum PFB (Nebenbestimmung A II 5.1.4 Ziff.1 und A II 5.1.4 Ziff. 2 Satz 1) (Einhaltung des Schutzziels im Rauminnern bei der Betrachtung des energieäquivalenten Dauerschallpegels bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung) Bearbeitungsstand Besondere Einrichtungen Besondere Einrichtungen Gesamt Eingegangene Anträge Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen 42 Objekte 15 Objekte 27 Objekte 2.4 Versand der Anspruchsermittlungen für die Südbahn Bis Ende September 2014 hatte die FBB für rund 3.000 WE im Bereich der Südbahn die ASE versendet. Auf Grundlage dieser individuellen ASE können die Eigentümer eine Fachfirma ihrer Wahl mit der Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen beauftragen. Für mehr als 1.000 WE konnte die FBB die ASE bis Ende September nicht versenden, da eine Bearbeitung und Ermittlung des Schallschutzanspruchs bis dahin nicht möglich war. Dies war z.b. der Fall, wenn die Eigentümer für die FBB nicht erreichbar waren, den Besuch des Ingenieurbüros ablehnten oder eine spätere Bearbeitung wünschten. Hinzu kam eine Reihe von Fällen, in denen die Eigentümer einen eigenen Wertermittler für die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung auswählten und das Gutachten der Wertermittlung nicht rechtzeitig vorlag. Dies zog in vielen Fällen eine Wertermittlung nach 10
dem 30. September nach sich, wodurch eine Bearbeitung des Antrags bis Ende September nicht möglich war. Sobald in den genannten Fällen die Bearbeitung wieder gewünscht wurde bzw. die erforderlichen Wertermittlungen vorlagen, ermittelte die FBB schnellstmöglich die Ansprüche auf Schallschutz. So konnten seit September die Unterlagen für rund 500 weitere WE im Bereich der Südbahn versendet werden. Die FBB wird diese Vorgehensweise weiterverfolgen. 11
3 Grundlagen des Schallschutzprogramms 3.1 Rechtliche Grundlagen Für das Schallschutzprogramm BER gelten verschiedene rechtliche Grundlagen, gesetzliche Bestimmungen und Gerichtsentscheide. Dazu gehören unter anderem der Planfeststellungsbeschluss (PFB) sowie der Planergänzungsbeschluss BBI (PEB), die 2. Fluglärmschutzverordnung (2.FlugLSV) sowie die mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg (OVG). Planfeststellungsbeschluss (PFB) Der Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Schönefeld vom 13. August 2004 (PFB), in der derzeit gültigen Fassung, ist die zentrale rechtliche Grundlage für den Flughafen Berlin Brandenburg und somit auch für das Schallschutzprogramm BER. Aus dem PFB ergeben sich rechtliche Vorgaben zu Schallschutzzielen, Anspruchsgebieten, Vorgaben von Maßnahmen zum Lärmschutz und deren Umsetzung. Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in gesetzlich geregelten Fällen durchgeführt wird. Eine Planfeststellung ist bei üblichen Bauvorhaben nicht erforderlich. Der PFB ist ein Verwaltungsakt zum Abschluss einer Planfeststellung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den PFB in seinem Urteil vom 13. März 2006 zum überwiegenden Teil in letzter Instanz bestätigt. Die notwendigen Nachbesserungen wurden im Rahmen einer Planergänzung vorgenommen. Planergänzungsbeschluss (PEB) Das BVerwG verfügte in seinem Urteil vom 13. März 2006, dass Nachbesserungen der passiven Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Diese Nachbesserungen wurden im Rahmen eines Planergänzungsbeschlusses vorgenommen. Der Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI zum Vorhaben Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 20. Oktober 2009 wurde erlassen, um Festlegungen zum Lärmschutz am Flughafen Berlin Brandenburg zu konkretisieren. Für das Schallschutzprogramm BER von besonderer Bedeu- 12
tung sind die dort enthaltenen Regelungen zum Nachtflug sowie zur Entschädigung für Außenwohnbereiche. 2. Fluglärmschutzverordnung (2. FlugLSV) Die 2. Fluglärmschutzverordnung enthält als Teil des untergesetzlichen Regelwerks zum Fluglärmgesetz von 2007 Angaben zu Aufenthaltsräumen und Schallschutzanforderungen, die auch im Schallschutzprogramm BER zur Anwendung kommen. So erfolgt die Ermittlung des Schallschutzes für den Nachtschutz am BER auf Grundlage der 2. FlugLSV. Darüber hinaus beschreibt die 2. FlugLSV Vorgehensweisen zur Ermittlung der Anforderungen an den Schallschutz. Diese Vorgehensweise entspricht derjenigen in der DIN 4109 bzw. in der VDI 2719, die ebenso im Schallschutzprogramm BER zur Anwendung kommen. Die 2. FlugLSV definiert in Abhängigkeit vom Außenpegel, welche Anforderungen für das Bauschalldämmmaß der Außenfassade der zu schützenden Räume gelten. Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 In seinem Urteil vom 25. April 2013 konkretisierte das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg (OVG) das Tagschutzziel für die im Tagschutzgebiet gemäß PFB zu schützenden Räume. In der Urteilsbegründung hieß es, dass 55 db(a) in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch weniger als einmal im Rauminneren auftreten dürfen. Daraus ergeben sich weniger als 0,005 Überschreitungen eines Maximalpegels von 55 db (A) pro Tag. Die FBB kommt der Verpflichtung aus diesem Urteil seither uneingeschränkt nach und setzt dieses um. Das Schutzziel für die nach dem Nachtschutzziel zu schützenden Räume hat sich durch das Urteil nicht geändert. Hier gilt weiterhin ein Schutzziel von 6 x 55 db(a). Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2014 Am 8. Dezember 2014 urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG), dass die im Schallschutzprogramm BER vorgenommene Anwendung der neuen abknickenden Flugrouten für die Berechnung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen rechtens ist. Die angewandten Flugrouten wurden vom Bundeaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) am 26. Januar 2012 festgelegt. Ein Anwohner sowie die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hatten dagegen geklagt und verlangt, zusätzlich auch die dem PFB zugrunde gelegten geraden Flugrouten anzuwenden. Das Oberverwaltungsgericht lehnte diese Forderung mit dem Hinweis ab, dies entspräche einem Schutz vor fiktivem Fluglärm und laufe auf eine Übersicherung der Betroffenen hinaus. 13
3.2 Technische Grundlagen Die Ermittlung der Fluglärmbelastung erfolgt nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie nach dem gültigen technischen Regelwerk. So wird auch der erforderliche Schallschutz nach geltendem Regelwerk (z.b. DIN 4109, VDI2719) und die DIN 1946-6 zur Lüftung von Wohnungen berücksichtigt. DIN 4109 Die DIN 4109 ist eine technische Richtlinie des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für den Schallschutz im Hochbau. Sie liefert Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren zum Schallschutz im Hochbau und beschreibt die Anforderungen an den Schallschutz. Die Innenpegel in den zu schützenden Gebäuden werden nach DIN 4109 und VDI 2719 ermittelt. In Abhängigkeit vom Außenpegel wird ermittelt, welche Anforderungen für das Bauschalldämmmaß der Außenfassade des jeweiligen Raumes gelten. VDI 2719 Die VDI 2719 ist eine Richtlinie vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) zur Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. Sie wurde zur Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen, insbes. Fenstern, entwickelt. Die VDI 2719 betrachtet den für das Gebäude maßgeblichen Außenschallpegel und das Innenraumschutzziel. Bei der Ermittlung des Außenschallpegels wird die Art der Geräuschquelle berücksichtigt und gemäß VDI 2719 ein Korrekturzuschlag von 6 db für Verkehrsflughäfen angewandt. Der Flughafen Frankfurt kam durch verschiedene Messungen zu dem Ergebnis, dass ein Zuschlag von 6 db zur Berücksichtigung des tieffrequenten Fluglärms repräsentativ und angemessen ist. DIN 1946-6 Die DIN 1946-6 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zur Lüftung von Wohnungen. Sie legt die Mindestanforderungen für den Luftaustausch zum Feuchteschutz fest und gibt vor, wann ein Lüftungskonzept zu erstellen ist und was dabei beachtet werden muss. Anhand des Lüftungskonzeptes wird festgestellt, ob für das zu schützende Gebäude lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind und wenn ja, welcher Art diese sein müssen. Die Berechnungen zur Gewährleistung des Feuchteschutzes sind auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: http://www.berlinairport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/bauliche-umsetzung/din-1946-6/index.php 14
Die FBB hat die Grundlagen der ingenieurstechnischen Berechnungen sowie Abläufe bei der Ermittlung von baulichen Schallschutzmaßnahmen in einem Leitfaden Schallschutz beschrieben. Der Leitfaden Schallschutz ist auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/baulicheumsetzung/index.php 3.3 Umfang des Schallschutzprogramms Auf Grundlage einer Erhebung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geht die Flughafengesellschaft davon aus, dass sich in den Schutz- und Entschädigungsgebieten des BER rund 25.500 anspruchsberechtigte Wohneinheiten befinden. 14.000 dieser Wohneinheiten befinden sich im Tag- und Nachtschutzgebiet, weitere 11.500 Wohneinheiten im reinen Nachtschutzgebiet. Die Schutz- und Entschädigungsgebiete des BER erstrecken sich auf einer Fläche von rund 137 km². 15
3.4 Abläufe und Prozesse 16
Der erste Schritt auf dem Weg zur Erstattung der Schallschutzmaßnahmen ist die Antragstellung durch den Eigentümer. Die FBB prüft diesen Antrag auf Vollständigkeit und Anspruch. Ist der Antrag vollständig und befindet sich das Wohnobjekt innerhalb der Anspruchsgebiete, werden die Unterlagen zur Bearbeitung an ein beauftragtes Ingenieurbüro übergeben. Das Ingenieurbüro vereinbart mit den Eigentümern einen Termin für eine bauliche Bestandsaufnahme. Bei diesem Termin nehmen die Mitarbeiter der Ingenieurbüros die baulichen Gegebenheiten, die Maße sowie die Nutzung der einzelnen Räume des Objektes auf. Dabei wird auch festgestellt, ob und welchen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen die einzelnen Räume haben. Basierend auf der Bestandsaufnahme berechnet das Ingenieurbüro die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und stellt dabei fest, in welchem Umfang und in welcher Form der Einbau von zum Beispiel Fenstern, Lüftern oder Dachdämmungen erforderlich ist, um den Schallschutz auflagenkonform zu gewährleisten. Art, Umfang und Kosten der erforderlichen Maßnahmen werden von dem Ingenieurbüro in einer schalltechnischen Objektbeurteilung (STOB) und einem Leistungsverzeichnis (LV) aufgelistet. Die Arbeit des Ingenieurbüros ist für den Eigentümer komplett kostenfrei. Im Anschluss an die Bestandsaufnahme und Berechnung durch ein Ingenieurbüro kann eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung (SVWE) notwendig sein. Denn wenn die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes eines Objektes betragen, steht dem Anwohner aufgrund der im PFB enthaltenen Höchstkostenregelung eine finanzielle Entschädigung in dieser Höhe zu. Sollte eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung notwendig werden, kann der Eigentümer entscheiden, ob er die von der FBB beauftragte Sprengnetter Immobilienbewertung wählt oder einen eigenen Wertermittler beauftragt. Um sicherzustellen, dass alle schallschutzbezogenen Wertermittlungen nach denselben Bestimmungen und Richtlinien erstellt werden, hat die FBB einen Leitfaden entwickelt, der allen Wertermittlern zur Verfügung gestellt wird. Dieser Leitfaden wurde den Bürgermeistern der Nachbargemeinden, Vertretern von Bürgerinitiativen und Vertretern der Gutachterausschüsse vorgestellt und mit diesen ausführlich erörtert. Auch die Arbeit der Wertermittler ist, sofern diese nach den Vorgaben des Leitfadens erfolgte, für den Eigentümer kostenfrei. Der Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung ist auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: http://www.berlinairport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/schallschutzbezogeneverkehrswertermittlung/index.php 17
Sollte keine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung notwendig sein beziehungsweise, wenn diese ergeben hat, dass die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen unterhalb der Kappungsgrenze liegen und umgesetzt werden können, erhält der Eigentümer eine ASE-B. Das B steht für die bauliche Umsetzung. Teil der ASE-B ist auch eine STOB sowie ein LV für die baulichen Maßnahmen. Darin sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die Berechnung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Kosten ausführlich beschrieben. Der Eigentümer kann nun entscheiden, ob, wann und durch wen er die Maßnahmen umsetzen lässt. Werden die Maßnahmen gemäß der ASE-B umgesetzt, erstattet die FBB die Kosten. Es steht dem Eigentümer frei, Maßnahmen zur schalltechnischen Ertüchtigung seines Objektes zu wählen, die von der ASE abweichen. In diesen Fällen muss der Eigentümer gegenüber der FBB jedoch anzeigen, dass die erforderlichen Schutzziele durch die gewählten Maßnahmen eingehalten werden, z.b. durch Prüfzeugnisse, Zertifikate etc. Ist dies der Fall, werden die Kosten bis zur Höhe der in der ASE berechneten Kosten durch die FBB erstattet. Aus Sicht der FBB besteht bei dieser Alternative jedoch eine Unsicherheit hinsichtlich der verauslagten Kosten auf Seiten der Eigentümer. Sollte die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung ergeben haben, dass die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes des Objektes betragen, hat der Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in eben jener Höhe. Die FBB empfiehlt den Eigentümern die eine Entschädigungszahlung erhalten, das ausgezahlte Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu nutzen. Dafür bietet die FBB einen kostenfreien Beratungsservice durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Dieses Ingenieurbüro berät die Eigentümer, welche Schallschutzmaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt werden können. 18
4 Nachbar Flughafen 4.1 Kommunikation Die FBB bietet verschiedene Kanäle an, um sich über das Schallschutzprogramm BER zu informieren. Dazu gehören: - Nachbarschaftsportal auf der Internetseite der FBB, auf der zahlreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: Leitfaden Schallschutz zur den Grundlagen, Berechnungen und Abläufen der Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen, Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung, Fluglärmprognose BER, Monatsberichte, Informationen zu den Schutzgebieten, Antragstellung, Umsetzung, Kontaktformular - Flyer zum Schallschutzprogramm BER - Artikel in der monatlichen Nachbarschaftszeitung BER aktuell, die kostenfrei an 40.000 Haushalte rund um den BER verteilt wird und die Schutzgebiete abdeckt (18 Artikel seit September 2013, u.a. zu Bestandsaufnahme, SVWE, ASE, Infoveranstaltung, ASE-E Beratung, Besondere Einrichtungen) - Einzelgespräche und vor-ort-termine - Anwohnertelefon: Hier können Anwohner alle Fragen stellen oder Termine für eine persönliche Beratung vereinbaren. - Informationsveranstaltungen (seit September 2014 13 Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen), 2015 sind 20 Informationsveranstaltungen geplant - Kostenfreie ASE-E Beratung: Die Flughafengesellschaft empfiehlt allen Anwohnern, die eine Entschädigungszahlung erhalten, das Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu verwenden. Um die Anwohner bei der Planung zu unterstützen, welche Schallschutzmaßnahmen sich damit an ihrem Objekt umsetzen lassen, bietet die Flughafengesellschaft eine kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Diese Beratung übernimmt das Berliner Schalltechnische Büro BeSB. - Dialogforum: Austausch der Flughafengesellschaft und deren Gesellschaftern mit den Kommunen und Landkreisen zur Erarbeitung von Konfliktlösungen auf freiwilliger Basis unter Berücksichtigung aller Interessen. - Seminare mit der Handwerkskammer Cottbus: Die FBB informiert gemeinsam mit der Handwerkskammer über die Inhalte und Abläufe des Schallschutzprogramms BER. 19
4.2 Beschwerdestatistik Alle Widersprüche werden von der FBB aufgenommen und kategorisiert. Die FBB stellt fest, dass die absolute Zahl der Widersprüche rückläufig ist. Oftmals sind die Widersprüche in einem direkten Gespräch mit dem Eigentümer und durch eine Erklärung der individuellen Anspruchsermittlung auszuräumen. 4.3 Ziele Auch im Jahr 2015 führt die FBB das Schallschutzprogramm BER mit voller Kraft fort. Ziel ist, dass alle Anwohner bis Ende des Jahres ihre individuellen ASE erhalten und somit in die Lage versetzt werden, sich rechtzeitig vor der BER-Eröffnung im 2. Halbjahr 2017 Schallschutz einbauen zu lassen. 4.4 Chancen und Herausforderungen Technische Umsetzbarkeit Das Schallschutzprogramm BER setzt nach der OVG-Entscheidung ein Schutzziel um, das nach Kenntnis der FBB, bislang noch an keinem Airport der Welt zum Tragen kommt. Große Herausforderung ist es deshalb, dass bei der technischen Umsetzung damit teilweise Neu- 20
land betreten wird. Die Anwohner bestehen zu Recht auf die verlässliche technische Umsetzung. Dabei muss aber immer berücksichtigt werden, dass es zum Teil wenige oder keine technische Alternativen gibt und den Anwohnern daher auch keine anderen Lösungen angeboten werden können. Hier besteht auch die kommunikative Herausforderung, den Anwohner zu verdeutlichen, dass der FBB an einer technischen Umsetzung gelegen ist, die tatsächlich funktioniert und die erforderlichen Schallschutzziele gewährleistet. Flughafenregion wächst Das Umfeld um den Flughafen Berlin Brandenburg gewinnt in den vergangenen Jahren zunehmend an Attraktivität. Obwohl die Anwohner mit der Eröffnung des BER mit mehr Fluglärm rechnen müssen, überwiegen anscheinend für viele die Vorteile, die ein Flughafen mit sich bringt. Der BER schafft Arbeitsplätze und sichert Mobilität. Ganz klar ist diese Entwicklung an den steigenden Grundstückspreisen im Umland zu sehen oder am Bevölkerungszuzug in den Flughafengemeinden. In der Gemeinde Schönfeld sind in den Jahren zwischen 1990 und 2009 die Bevölkerungszahlen um 151 Prozent gestiegen, in Blankenfelde-Mahlow stieg die Zahl der Einwohner im gleichen Zeitraum um 77 Prozent. Ein Anstieg ist auch bei den Grundstückswerten rund um den Flughafen Berlin Brandenburg zu verzeichnen. Der Gutachterausschuss von Teltow-Fläming stellte fest, dass die Bodenrichtwerte im Umland des Flughafen Berlin Brandenburg einen deutlich steigenden Trend aufweisen. Die Sachverständigen prognostizierten besonders im Umfeld des künftigen Flughafens ein wachsendes Käuferinteresse und damit ein anziehendes Bodenrichtwertniveau. 21
5 Häufige Fragen 5.1 Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung Die Vorgehensweise der FBB ergibt sich aus den Vorgaben des PFB. Die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung (SVWE) ist eine Verkehrswertermittlung mit besonderem Bewertungsgegenstand nach 192 Baugesetzbuch. Dieser Bewertungsgegenstand ergibt sich aus den Vorgaben des PFB, der den Verkehrswert zum Zweck der Feststellung einer möglichen Entschädigungszahlung als Verkehrswert von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen definiert. Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen 30 Prozent dieses Verkehrswertes überschreiten, besteht anstelle des Anspruchs auf die Erstattung baulicher Schallschutzmaßnahmen ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe eben jener 30 Prozent. Aufgrund dieser Vorgaben hat sich die FBB dazu entschlossen, die Wertermittlung als schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung zu bezeichnen. So soll von vornherein ersichtlich sein, dass sich die SVWE von einer üblichen Verkehrswertermittlung unterscheidet. Die FBB hat einen Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung erstellt. Ziel dieses Leitfadens ist eine rechtliche fundierte, organisatorisch, bewertungsmethodisch und inhaltlich einheitliche Vorgehensweise bei der Erstellung und Qualitätssicherung der Verkehrswertermittlung nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen, auf möglichst einheitlicher Datenbasis und bei gleichzeitig angemessener Berücksichtigung des Einzelfalls. Der Leitfaden wurde auf Grundlage des PFB, der Daten der Gutachterausschüsse sowie weiterer einschlägiger Grundlagenwerke, wie z.b. der Immobilienwertverordnung, erarbeitet. Weitergehende Informationen können im Leitfaden zur SVWE nachgelesen werden. Der Leitfaden ist auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/schallschutzbezogeneverkehrswertermittlung/index.php 5.2 Innendämmung oder Außendämmung Die FBB lehnt eine Dämmung von außen nicht grundsätzlich ab und enthält den Eigentümern diese Lösung nicht absichtlich vor. Eine Wanddämmung von außen kommt für die FBB jedoch erst in Frage, wenn es dafür pauschale und zertifizierte Lösungen gibt, die 22
den erforderlichen Schallschutz gewährleisten. Solange diese entsprechend dem technischen Regelwerk geprüften und anerkannten Lösungen nicht vorliegen, kann die FBB den Eigentümern keine Wanddämmung von außen anbieten. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Durchführung einer Wanddämmung von außen mit großer Wahrscheinlichkeit eine Kostenbeteiligung des Eigentümers nach sich zieht. Grund dafür ist, dass sich aus den Vorgaben des PFB ergibt, dass die FBB für den Schutz anspruchsberechtigter Räume aufzukommen hat. Dies bedeutet die Notwendigkeit einer raumspezifischen Dämmung je nach Nutzung des Raumes. Eine Dämmung von außen würde jedoch die Dämmung der gesamten Fassade bedeuten. Lägen hinter der Fassade Räumlichkeiten mit unterschiedlichem bzw. ohne Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen (z.b. Wohnzimmer / Tagschutz, Schlafzimmer / Nachtschutz und Bad / kein Anspruch), wären die über den eigentlichen Anspruch hinausgehenden Mehrkosten durch den Eigentümer zu tragen. Zum Thema der Wanddämmung von außen ist die FBB mit Baufirmen, Fachleuten und Behörden in ständigem Kontakt. Sollten sich hier praktikable Lösungen ergeben, ist die FBB bereit, diese zu berücksichtigen. Es steht dem Eigentümer auch heute schon frei, Maßnahmen zur schalltechnischen Ertüchtigung seines Objektes zu wählen, die von der in der ASE vorgesehen Innendämmung abweichen. In diesen Fällen muss der Eigentümer gegenüber der FBB jedoch anzeigen, dass die erforderlichen Schutzziele durch die gewählten Maßnahmen eingehalten werden, z.b. durch Prüfzeugnisse, Zertifikate etc. Ist dies der Fall, werden die Kosten bis zur Höhe der in der ASE berechneten Kosten durch die FBB erstattet. Aus Sicht der FBB besteht bei dieser Alternative jedoch eine Unsicherheit hinsichtlich der verauslagten Kosten auf Seiten der Eigentümer. 5.3 Raumhöhen und -belichtungen Für den Anspruch auf Schallschutz einzelner Räume ist es maßgeblich, dass die in einschlägigen Bauordnungen vorgegebenen Mindestwerte für Wohnräume erfüllt werden. Werden diese Werte unterschritten bzw. nicht eingehalten, liegen gemäß PFB keine Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen vor. In diesen Fällen kann die FBB keine Maßnahmen erstatten. Falls Räume nach den genannten Kriterien nicht schutzwürdig sind, der Eigentümer jedoch dennoch Bedarf hat, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf freiwillige 23
Schallschutzmaßnahmen zu stellen. Die Bewilligung freiwilliger Maßnahmen hängt insbesondere von der Verfügbarkeit von Mitteln ab, die derzeit in ausreichendem Maße vorhanden sind. 5.4 Verfügbarkeit von Baufirmen Die FBB geht davon aus, dass ausreichend Baufirmen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Recherchen der FBB haben ergeben, dass allein bei den Handwerkskammern aus Berlin und Brandenburg knapp 7.000 Firmen in den entsprechenden Gewerken (Dachdecker, Tischler, Einbau von genormten Bauteilen) gelistet sind. Weitere mehrere tausend sind zudem bei den Handwerkskammern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt gelistet. Die FBB befindet sich zudem in Abstimmung mit verschiedenen Handwerkskammern, um mit diesen offene Fragen zum Schallschutzprogramm BER zu klären. Zur Unterstützung der Eigentümer bei der Auswahl einer bauausführenden Fachfirma planen die Handwerkskammern derzeit die Erstellung einer Liste von Firmen, die für die bauliche Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Frage kommen. 24
6 Redaktioneller Hinweis Die Inhalte dieses Sachstandsberichts geben den Informationsstand vom 16.02.2015 wieder. Die Flughafengesellschaft informiert für die Dauer der Realisierung des BER in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand. Die Sachstandsberichte BER finden Sie im Internet unter: http://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/aktuellenachrichten/sachstandsberichte/index.php Mit Nachfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte direkt an: pressestelle@berlin-airport.de. 25