http://www.chm.tu-dresden.de/oc/arbeitssicherheit/ Arbeitsschutzunterweisung Praktikum Organische Chemie für Biologen, Biotechnologen und Pädagogen g Worüber wird belehrt? Sicheres Arbeiten in Laboratorien Umgang g mit Gefahrstoffen TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 1 von 95
Wo finde ich das alles? Homepage OC (Arbeitssicherheit + Links): www.chm.tu-dresden.de/oc/arbeitssicherheit/ Allgemeine Laborordnung liegt in den Laboratorien aus Wichtige Betriebsanweisungen in einem Ordner am Arbeitsplatz bzw. link: www.chm.tu-dresden.de/oc/ arbeitssicherheit/ Notrufe an jedem Telefon TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika Umgang U mit Gefahrstoffen ff Beim Umgang mit Gefahrstoffen Schutzvorschriften beachten! Der Umgang mit Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht (z.b. neu hergestellte Substanzen oder Analysenproben), hat so zu erfolgen wie der mit Gefahrstoffen. Die Aufnahme der Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption über die Haut sowie über die Schleimhäute hä und den Verdauungstrakt erfolgen. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 3 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 1. Grundregeln 1.1 Am Arbeitsplatz ist strikt auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Es ist verboten, im Labor ohne Aufsicht experimentell zu arbeiten. 12 1.2 Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist durch den Benutzer anhand von Listen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (z.b. BIA-Report) oder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen oder Gefahrstoffdatenbanken die Risikogruppe, zu welcher der Stoff gehört, zu ermitteln. Die ermittelten besonderen Gefahren (R-Sätze, H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze, P-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 4 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika Schutz vor Gefahrstoffen: ff 1.3 Arbeiten in den Abzügen durchführen. 1.4 Körperschutzmittel wie Schutzbrillen, Gesichtsschutz und geeignete Handschuhe sind zu benutzen. 1.5 Im Labor muss ständig eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden. Auch beim Abfüllen und Transport von Chemikalien außerhalb der Laboratorien ist die Schutzbrille zu tragen. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 5 von 95
Wichtige Eigenschaften der hoch- und leichtentzündlicher Flüssigkeiten (organischer Lösungsmittel) 1. Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der die Dämpfe (Gemisch aus gasförmiger Substanz und Luft) über der Flüssigkeitsoberfläche durch Fremdzündung entflammen. Bsp. Flammpunkte: Diethylether: 40 C, Aceton: 18 C, Ethanol: +13 C, n-hexan: 22 C, DMF: 58 C 2. Die Zündtemperatur (auch Zündpunkt, Selbstentzündungstemperatur oder Entzündungspunkt) ist diejenige Temperatur, auf die man einen Stoff oder eine Kontaktoberfläche erhitzen muss, damit sich eine brennbare Substanz (Feststoff, Flüssigkeit, deren Dämpfe oder Gas) in Gegenwart von Luftsauerstoff ohne Zündfunken ausschließlich aufgrund seiner Erhitzung, also ohne Zündquelle, selbst entzündet. Bsp. Zündtemperatur: Methanol: ca. 455 C, Streichholzkopf: 80 C, Diethylenglycol-dimethyl-ether und Dipropylenglycol-dimethyl-ether können sich bei der Destillation an heißen Apparaturteilen selbst entzünden, bei Dipropylenglycoldimethylether liegt die Zündtemperatur 10 C unter dem Siedepunkt TU Dresden, 23.03.2015
Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika Sämtliche Standgefäße sind mit dem Namen des Stoffes, den Gefahrsymbolen, dem dazugehörigen Signalwort (Gefahr oder Achtung) und den H- und P-Sätzen (Wortlaut) zu kennzeichnen. Es ist nicht gestattet, ttt Etikettenaufschriftentt ift oder eingeätzte t Beschriftungen auf Flaschen zu überschreiben oder zu überkleben. TU Dresden, 23.03.2015
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika Essen, Ti Trinken, Rauchen, Schnupfen und das Aufbewahren von Lebens- und Genussmitteln im Labor sind untersagt. Rauchverbot besteht auch in allen öffentlichen Gebäudeteilen des Chemie-Neubaues und des König-Baues. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 4. Verhalten in Gefahrensituationen z.b. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten 4.1 Ruhe bewahren! (verschiedene Gefahrensituationen schon einmal gedanklich durchspielen) Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern 4.3 Gefährdete Versuche abstellen, Gas, Strom und ggf. möglichst Wasser abstellen (Kühlwasser kann ggf. weiterlaufen!). Notaus! 4.4 Arbeitskreisleiter bzw. Aufsichtsperson und/oder Laborleiter benachrichtigen. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 24 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 4. Verhalten in Gefahrensituationen ti 4.5 Im Falle einer Räumung des Praktikantensaales oder anderer Bereiche des Institutes begeben sich alle Studenten bzw. Mitarbeiter zum Sammelplatz: Platz vor dem Hörsaalzentrum. Warten Sie auf weitere Anweisungen. 4.6 Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Der Vorgesetzte, der Praktikumsleiter oder stellvertretend der Assistent sind darüber zu informieren. Eine Unfallmeldung ist im Institut zu erstellen und bei Dr. Bauer (Raum E33) abzugeben. 4.7 Beachten Sie die Festlegungen des Alarmplanes des Institutes. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 25 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 6. Notrufe 6.1 FEUER / FEUERWEHR: 112 (von jedem Telefon) Hand-Feuermelder befinden sich - am Anfang und am Ende jeder Treppe zu einer Etage - in jeder Etage: am Anfang und am Ende des Ganges 6.2 UNFALL / SCHNELLE MEDIZINISCHE HILFE (SMH): 112 (von jedem Telefon) TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 26 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 6. Notrufe 6.3 Setzen Sie einen Notruf gemäß folgendem Schema ab: WO geschah der Unfall? Ortsangabe WAS geschah? Feuer, Verätzungen, Sturz usw. WELCHE Verletzungen? Art und Ort am Körper WIEVIELE Verletzte? Anzahl WARTEN! Niemals auflegen bevor die Rettungsleitstelle t ll das Gespräch beendet hat, es könnten wichtige Fragen zu beantworten sein. TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 27 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 6. Notrufe 6.4 Gesundheitshelfer: Tel.: Herr Püschel Chemikalienausgabe 34842 Frau Czerwonka Raum E 07 32651 Frau Schulze Raum 101 35152 Verbandskästen: Räume S 07, S 39, E 03, E 07, E 42, 101, 105, 150, 247 TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 28 von 95
01 Allgemeine Laborordnung für Forschungslaboratorien und Studentenpraktika 8. Alarmsignal Dauerton der Haussirene Brandort ermitteln Entstehungsbrand mit Eigenmitteln löschen (Feuerlöscher); dabei auf eigene Sicherheit achten; Panik vermeiden. Wenn notwendig: Arbeitsplatz sichern, möglichst Strom und Gas abschalten, Notaus! Gebäude auf dem kürzesten Fluchtweg verlassen. KEINE AUFZÜGE BENUTZEN. Sammelpunkt: Platz vor Hörsaalzentrum TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 29 von 95
02 Brandschutz Informieren Sie sich über die Lage von Feuerlöschern! siehe Flucht und Rettungswegeplan CO 2 -Löscher, zwei Metallbrandlöscher (Raum 123, 119) Spielen Sie deren Einsatz gedanklich durch! Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht verstellt werden! TU Dresden, 23.03.2015 Sicherheitsbelehrung Mitarbeiter OC Folie 30 von 95
Notduschen und Notausschalter an den Ausgängen in den Laborsälen
Augenduschen, Notausschalter nahe den Ausgüssen sowie Hausmüllbehälter
Entsorgungsbehälter in den Laborsälen
Arbeitsschutzmittel (Schutzhandschuhe, Überbrillen und Zellstofftücher)