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Angaben zum Antragsteller Name: Mädchenname: Geburtsort und -Datum: Anschrift: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Hiermit beantrage ich die Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zu folgendem Masterstudiengang der AUB (Zutreffendes bitte ankreuzen!): Geschichte (MEG) Internationale Beziehungen (IB) Internationale Economy and Business (IEB) Europäische und Internationale Verwaltung (MEIV) Angaben zum vorherigem Studium Hochschuleinrichtung: Studiengang: Abschlussniveau (Zutreffendes bitte ankreuzen!) BA/BSc Ma/MSc Sonstiges Datum des Absolutoriums / der Abschlussprüfung / der Ausstellung des Diploms: (Zutreffendes bitte unterstreichen!) A N T R A G A U F A N E R K E N N U N G Z U V O R E R W O R B E N E R K R E D I T P U N K T E Z W E C K S Z U L A S S U N G Z U M M A S T E R S T U D I E N G A N G Budapest, den 1 Unterschrift des/der Antragstellenden Obligatorisch beizufügen sind: 1. Diploma Supplement bzw. Transcript of Records oder gleichwertiges Dokument (etwa Kopie des Studienbuches) 2. Kopie der Urkunde bzw. des Zeugnisses 3. Falls Einzelleistungen anerkannt werden sollen: Eine Tabelle mit den anzuerkennden Fächern samt Fachbeschreibungen, dazugehörigen Kreditpunkten und Name der Hochschuleinrichtung, an welcher diese erworben worden sind. Einzureichen elektronisch als PDF Dokument an: studienreferat@andrassyuni.hu. Zur Abgabefrist konsultieren Sie bitte unsere Homepage!

WICHTIGER HINWEIS! Bei der Zulassung werden die Abschlüsse folgender Studiengänge ohne Prüfung der Einzelleistungen anerkannt ( teljes kreditérték beszámításával figyelembe vehető szakok ): Masterstudiengang Geschichte (MEG) Geschichte Vorheriger Studiengang Europäische und Internationale Rechts- oder Verwaltungswissenschaften, Verwaltung (MEIV) Politologie, Internationale Beziehungen, Internationale Studien, oder ein sozialwissenschaftliches Fach. Internationale Beziehungen (IB) Internationale Beziehungen, Internationale Studien, Europäische Studien. Internationale Economy and Angewandte Ökonomik (Alkalmazott Business (IEB) közgazdaságtan), Wirtschaftsanalyse (Gazdaságelemzés), Verwaltungswissenschaften (Közszolgálat), BWL und Management (Gazdálkodás és menedzsment), Handel und Marketing (Kereskedelem és marketing), Personalwirtschaft (Emberri erőforrások), Internationales Management (Nemzetközi gazdálkodás), Finanzen und Buchhaltung (Pénzügy és számvitel), Tourismus (Turizmus - vendéglátás), Fachlehrer für Ökonomie (Üzleti szakoktató )BA, Desweiteren: ein ökonomisches Universitätsdiplom, das in einem fünfjährigen Studiengang vor Einführung des Bologna-Systems erworben wurde. Auch Bewerber, die über einen Abschluss in den oben aufgeführten Studiengängen verfügen, müssen einen Antrag auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens stellen!! 2

Die Absolventen anderer Studiengänge müssen über die Kreditpunkteanzahl verfügen, die in der unten stehenden Tabelle aufgeführt wird (Achten Sie bitte auf die Unterschiede bei den einzelnen Masterstudiengängen der AUB!): Masterstudiengang Mitzubringende Kreditpunkte MEG I. Mit 50 Kreditpunkten werden die Abschlüsse folgender Studiengänge anerkannt: Sprachwissenschaften, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Verteidigung und Militär, die Studiengänge des volkswirtschaftlichen Ausbildungszweiges. II. Bei anderen Abschlüssen müssen 50 Kreditpunkte aus einzelnen hauptsächlich geschichtswissenschaftlichen Fächern anerkannt werden können. MEIV 60 Kreditpunkte müssen aus den früheren Studien in den folgenden Kenntnisbereichen anerkannt werden können: - Sozialwissenschaftliche Grundkenntnisse (sozialtheoretische, politiktheoretische, soziologische Kenntnisse), juristische Kenntnisse (juristische Grundkenntnisse, öffentlich- und privatrechtliche Grundkenntnisse); ergänzende fachliche Kenntnisse (Kenntnisse im Bereich Volkswirtschaft, Organisation, Führung und Informatik) - Kenntnisse über Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Kenntnisse im Bereich der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsorganisation, Grundinstitutionen des Verwaltungsrechts); Kenntnisse im Bereich der Fachverwaltung (Systematik der Fachverwaltungen insb. der internationalen Verwaltung); Kenntnisse im Bereich Steuerrecht und Finanzen (inländisches und internationales Steuerrecht, internationale Finanzen, Grundkenntnisse über Staatshaushalt); Kenntnisse im Bereich öffentlicher Dienst und Arbeitsrecht; internationale Kenntnisse (Grundinstitutionen des Völkerrechts, Theorie und Praxis der Diplomatie, internationales Privatrecht, Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen), Kenntnisse über die Europäischen Union (Geschichte der EU, Organisation, EU-Verwaltungsrecht, EU-Handelsrecht); Kenntnisse im Bereich Kommunikation (Fremdsprachen-kenntnisse). Mindestvoraussetzung für die Zulassung zur Masterausbildung ist, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens 50 Kreditpunkte aus den oben genannten Fächern hat. Die fehlenden max. 10 Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium innerhalb von zwei Semestern nach Zulassung zu erwerben. 3

IB Mit 150 Kreditpunkten werden die Abschlüsse folgender Studiengänge anerkannt: Politologie1, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Geisteswissenschaften, Sicherheitspolitik, BWL und Management, Kommunikation- und Medienwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kulturelle Anthropologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogie, Informatik-Bibliothekar, Angewandte Ökonomik, Wirtschaftsanalyse, Verwaltungswissenschaften, Handel und Marketing, Personalwirtschaft (HRM), Internationales Management, Finanzen und Buchhaltung, Tourismus und Gastronomie, Business Trainer (Fachlehrer für Ökonomie), Verwaltungsorganisator, Internationale Verwaltung, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Grenzschutz / Grenzpolizei, Nachrichtendienst, Militär / Berufsoffizier), Anglistik, Germanistik, Romanistik, Slawistik, Romologie, Sprache und Kultur des Ostens wenn min. 30 Kreditpunkte aus folgenden Bereichen erworben worden sind: Sozialwissenschaftliche Grundkenntnisse, Wirtschaftswissenschaften, Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Kultur- und Sprachwissenschaften, Geschichte. 1 Im Regelfall können bei einem politikwissenschaftlichen Erststudium Fächer im Umfang von 30 ECTS durch die KTK anerkannt werden. Damit entfällt die Pflicht, die Aufbaufächer zu besuchen. 4

IEB I. Erststudiumabschluss nach Bologna KP 2 Universität oder Fachhochschule - nach Bologna II. Erststudiumabschluss vor Bologna Universität - vor Bologna Fachhochschule - vor Bologna Sozialwissenschaftliches Studium z.b. Internationale Studien, Politologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie, Soziale Studien, Verwaltungsorganisator und internationale Verwaltung. Anderes Studium z.b. Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Nationale Sicherheit, Militärische Offizierausbildung, Militärökonomie, Ungarische Sprache und Literatur, Geschichte. 150 * 120 ** Fünfjähriges Universitätsstudium 120 ** z.b. Staats-, und Rechtswissenschaften, Medizin Fach mit wirtschaftlichem Bezug 120 **!!! Bei Nachweis der Äquivalenz des 180 FH-Abschlusses mit Bologna-Abschluss * Sollte das Erststudium mit 150 KP anerkannt werden, dann müssen Aufbaufächer im Umfang von 30 KP nachgeholt werden. ** Sollte das Erststudium mit 120 KP anerkannt werden, dann müssen Aufbaufächer im Umfang von 60 KP nachgeholt werden. Die fehlenden Kreditpunkte sind parallel zum Masterstudium innerhalb von 2 Semestern nach Zulassung zu erwerben! Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere Homepage: www.andrassyuni.hu! 2 KP = Kreditpunkt(e). 5