Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik (m/w)



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Transkript:

Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik (m/w) 10. Januar 2014, Sternenfels Beschreibung Ziel Mit der Qualifikation "Geprüfter Industriemeister (m/w)" erlangen die Teilnehmer die Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe in einschlägigen Bereichen und Tätigkeitsfeldern, Sach-, Organisationsund Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie können sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen, sowie den technischen und organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten. Zielgruppe Elektrofachkräfte und Personen mit gleichwertiger Qualifikation und entsprechender Berufspraxis. Der Besuch eines Mathematik-Vorbereitungslehrgangs wird empfohlen. Zulassungsvoraussetzung Siehe nächste Seite(n) Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: Referent/-in: Ort: Preis: Zuschuss: Abschluss: Ansprechpartner/-in 10.01.2014 bis 07.11.2015, Abendlehrgang, ca. 2 Jahre Vorwiegend Montag und Freitag 18.00 21.15 Uhr, Samstag 08.00 13.00 Uhr sowie pro Lehrgangsteil ca. 5 Blocktage von 08.00 16.00 Uhr. In den Pfingst- und Herbstferien ist Unterricht geplant. verschiedene Basisqualifikationen: hiwentis, Maulbronner Str. 26, 75447 Sternenfels Handlungsspezifische Qualifikationen: Ca. 25 zus. Termine in der IHK-Geschäftsstelle Nagold. 4.590,- (zahlbar in 6 Raten), zzgl. 525,- für den Teil Betrieblicher Ausbilder (m/w) zzgl. Pfürungsgebühren, z. Zt. 550,- (Meister) + 160,- (Ausbilder) Kosten für Literatur und sonstiges Lehrmaterial nach persönlichem Bedarf. Der Ausbilderschein ist Teil des Lehrgangs und ist zur Anmeldung zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" zwingend notwendig. Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Die Antragsteller/-innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info. Antragsunterlagen und weiterführende Beratung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt. IHK-Prüfung Gerold Mönch, Telefon 07231 201-184, E-Mail moenchg@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, OID 26196

Zulassungsvoraussetzung (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektroberufen zugeordnet werden kann oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis, oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer: 1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteiles "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und 3. den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder Kenntnisse, die den Anforderungen nach 2 der AEVO gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind, nachweist. (3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters / einer Industriemeisterin haben. (4) Abweichend hiervon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Inhalt Betrieblicher Ausbilder (m/w) 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen - Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen - Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen - Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen - Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen und wie Ausbildungsinhalte vermittelt werden können - Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen - Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen - Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen - Kooperationsbedarf ermitteln und sich mit den Kooperationspartnern abstimmen - Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden - Berufsausbildungsvertrag vorbereiten 3. Ausbildung durchführen - Lernförderliche Bedingungen und Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben - Probezeit organisieren, gestalten, bewerten - Betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln - Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen - Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen - Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen - Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken - Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen 4. Ausbildung abschließen - Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen - Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen - An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken - Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

Geprüfter Industriemeister (m/w) A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (BQ) 1. Rechtsbewusstes Handeln - Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiter/- innen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen - Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe - Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung - Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen - Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen - Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes 2. Betriebswirtschaftliches Handeln - Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen - Grundlagen des Rechnungswesen - Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation - Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung - Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung - Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren - Statische Investitionsrechnung 3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV- Systemen und Bewerten visualisierter Daten - Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten - Anwenden von Präsentationstechniken - Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen - Anwenden von Projektmanagementmethoden - Auswählen und Anwenden von Informationsund Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informationsund Kommunikationsmittel 4. Zusammenarbeit im Betrieb - Beurteilen und Fördern der betrieblichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten - Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung - Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen

- Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen - Anwenden von Führungsmethoden und - techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter/-innen zu fördern - Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte 5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten - Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt - Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt - Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastung und Bewegungen - Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie graphische Darstellung B. Handlungsspezifische Qualifikation (HQ) 1. Handlungsbereich Technik - Infrastruktursysteme und Betriebstechnik - Projektieren von elektrotechnischen Systemen - Errichten von elektrotechnischen Systemen - Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von Komponenten, Geräten und elektrotechnischen Systemen - Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen - Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen - Inbetriebnehmen und Einrichten von Maschinen und Fertigungssystemen - Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität - Aufrechterhaltung der elektrischen Energieversorgung 2. Handlungsbereich Technik - Automatisierungs- und Informationstechnik - Projektieren sowie Erweitern und Instandhalten von automatisierten Anlagen und Informationssystemen, auch bei laufender Produktion - Auswählen und Konfigurieren von Systemen der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie Komponenten der Sensorik und Aktorik - Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen - Inbetriebnehmen und Abnehmen von automatisierten Anlagen und Systemen - Erstellen und Dokumentieren von Konstruktions- und Schaltungsunterlagen - Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen - Beurteilen von Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen, Verfahren und Betriebsmittel auf den Fertigungsprozess und Einleiten von Optimierungsprozessen 3. Handlungsbereich Organisation Betriebliches Kostenwesen - Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten - Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets - Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft - Beeinflussung des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter/-innen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation

- Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung - Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung - Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft 4. Handlungsbereich Organisation Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme - Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme - Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen - Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung - Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen - Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition 5. Handlungsbereich Organisation Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutzes im Betrieb - Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes - Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes - Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen - Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen 6. Handlungsbereich Führung und Personal Personalführung - Ermitteln und bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen - Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen - Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen - Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung - Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaftbereitschaft - Anwenden von Führungsmethoden und - mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten - Beteiligen der Mitarbeiter/-innen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) - Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 7. Handlungsbereich Führung und Personal Personalentwicklung - Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen - Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg - Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden - Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur

Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen - Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen - Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeiter/-innen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung 8. Handlungsbereich Führung und Personal Qualitätsmanagement - Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und auf die Handlungen in den Funktionsfeldern - Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter/-innen - Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit - Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen

Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik (m/w) Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Kunden-Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Anmeldung 10.01.2014 in Sternenfels Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mobil Mail Geburtstag Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Die Rechnung wird bezahlt privat Firma Widerrufsbelehrung & AGB Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich oder ggf. online. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlungen sind bei Lehrgängen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Höhe fällig. Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Prüfungsgebührenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Prüfung auszuschließen, wenn das fällige Teilnahmeentgelt für den Teilnehmer unabhängig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls können in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zurückbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne Kündigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grundsätzlich schriftlich vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Bei Absage fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer maßgeblich) wird eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet. Bei späterer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR, zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Verbraucher gelten diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten für mehrtägige Seminare und Lehrgänge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als für die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag maßgeblich ist. Eine Absage / Stornierung ist bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich und löst ein Stornierungsentgelt von 25 EUR aus. Spätere Abmeldungen, Fernbleiben oder die nur teilweise Teilnahme lassen den gesamten Zahlungsanspruch bestehen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (3) Bei Lehrgängen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschließlich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt grundsätzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht zu Änderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss führen. 5. Urheberrecht Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt werden. 6. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung und späterer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per E-Mail und Fax Informationen übermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, Änderung in Stundenplänen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Förderung gem. 77 ff. SGB III beantragt haben, wird für den Fall, dass diese durch die Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. In beiden Fällen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschließlich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht.

Einzugsermächtigung Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ / Ort: Tel.: E-Mail-Adresse: Lehrgang / Rechnung: IM41 Elektrotechnik in Sternenfels Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift: Hiermit ermächtige ich die widerruflich, die Rechnungen, gemäß Ratenplan, bei Fälligkeit, zum 15. eines jeden Monats, zu Lasten meines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Bank: BLZ: Konto-Nr.: Name des Kontoinhabers: Wenn unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kosten, die aufgrund von Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.