Geprüfter Industriemeister (m/w) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk Vollzeitlehrgang
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- Tomas Bösch
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1 Geprüfter Industriemeister (m/w) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk Vollzeitlehrgang In Kooperation mit: 13. Januar 2014, Pforzheim Beschreibung Ziel Mit der Qualifikation "Geprüfter Industriemeister (m/w)" erlangen die Teilnehmer die Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe in einschlägigen Bereichen und Tätigkeitsfeldern, Sach-, Organisationsund Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie können sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einstellen, sowie den technischen und organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten. Zielgruppe Fachkräfte aus der Kunstoff- und Kautschukbranche und Personen mit gleichwertiger Qualifikation und entsprechender Berufspraxis. Der Besuch eines Mathematik-Vorbereitungslehrgangs wird empfohlen. Zulassungsvoraussetzung Siehe nächste Seite(n) Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: bis , Vollzeitlehrgang, ca. 15 Monate Basisqualifikationen: Montag bis Freitag, Uhr Handlungsspezifische Qualifikationen: Donnerstag und Freitag, Uhr. Der Lehrgang beginnt mit dem Teil "Betrieblicher Ausbilder (m/w)" Referent/-in: verschiedene Ort: Basisqualifikationen: IHK-Haus, Dr. Brandenburg-Str. 6, Pforzheim Handlungsspezifische Qualifikationen: SKZ Horb, Rauher Grund 9, Horb Preis: 4.290,- (zahlbar in 6 Raten), zzgl. 485,- für den Teil Betrieblicher Ausbilder (m/w) zzgl. Pfürungsgebühren, z. Zt. 550,- (Meister) + 160,- (Ausbilder) Kosten für Literatur und sonstiges Lehrmaterial nach persönlichem Bedarf Der Ausbilderschein ist Teil des Lehrgangs und ist zur Anmeldung zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" zwingend notwendig. Zuschuss: Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen Informationen finden Sie unter Antragsunterlagen und weiterführende Beratung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt. Abschluss: IHK-Prüfung Ansprechpartner/-in Gerold Mönch, Telefon , moenchg@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter OID 26196
2 Zulassungsvoraussetzung (1) Zur Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Holz oder Chemie und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder 3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik nachweist. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
3 Inhalt Betrieblicher Ausbilder (m/w) 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen - Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen - Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen - Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen - Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen und wie Ausbildungsinhalte vermittelt werden können - Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen - Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen - Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen - Kooperationsbedarf ermitteln und sich mit den Kooperationspartnern abstimmen - Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden - Berufsausbildungsvertrag vorbereiten 3. Ausbildung durchführen - Lernförderliche Bedingungen und Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben - Probezeit organisieren, gestalten, bewerten - Betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln - Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen - Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen - Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen - Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken - Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen 4. Ausbildung abschließen - Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen - Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen - An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken - Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
4 Geprüfter Industriemeister (m/w) A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (BQ) 1. Betriebswirtschaftliches Handeln - Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen - Grundlagen des Rechnungswesen - Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation - Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung - Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung - Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren 2. Rechtsbewusstes Handeln - Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiter/- innen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen - Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe - Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung - Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen - Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen - Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes 3. Zusammenarbeit im Betrieb - Beurteilen und Fördern der betrieblichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten - Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung - Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen - Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen - Anwenden von Führungsmethoden und - techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter/-innen zu fördern - Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
5 B. Handlungsspezifische Qualifikation (HQ) 1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen - Zahlensysteme und deren Aufbau - Größengleichungen - Zahlenwertgleichungen - Einheitengleichungen - Flächenberechnungen - Mengenberechnungen - Gewichtsberechnungen Anorganische und organische Chemie: - Stoffabbau, insbesondere Elemente, chemische Verbindungen, Atome, Moleküle - Wichtige Stoffgruppen, insbesondere Oxide, Säuren, Laugen, Salze - Kohlenwasserstoffe und deren Derivate: gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Aromate und Kohlenwasserstoffe mit reaktionsfähigen Gruppen - Bildungsreaktionen: Polymerisation, Polykondensation und Polyaddition - Berechnen von Mischungen, Lösungen und Ansätzen - Berechnen von Kräften, Momenten, Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad - Berechnen von Wärmemengen und Wärmedehnungen - Zusammenhänge von Strom, Spannung und elektrischem Widerstand - Erstellen von Statistiken, Tabellen, Diagrammen und Nomogrammen 2. Technologie der Werk- und Hilfsstoffe - Aufbau, Eigenschaften und Verwendung von Kunststoffen und Kautschuk - Aufbau, Eigenschaften und Verwendung der metallischen Werkstoffe - Eigenschaften und Verwendung der Zuschlag- und Hilfsstoffe - Einschlägige Werkstoff- und Halbzeugnormen - Einschlägige Werkstoffprüfungsverfahren 3. Betriebstechnik Aufbau, Wirkungsweise, Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Geräten, Maschinen und Anlagen: - Antriebsmaschinen, Getriebe und Kupplungen - Fördereinrichtungen - Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen und Behälter - Schutzvorschriften und Schutzmaßnahmen - Verhalten bei Störungen und Unfällen Energieversorgung im Betrieb: - Energiearten und deren Verteilung - energiesparende Maßnahmen - Schutzvorschriften und Schutzmaßnahmen - Verhalten bei Störungen und Unfällen Messen, Steuern, Regeln: - Grundbegriffe der Mess, Steuerungsund Regelungstechnik - Methoden und Geräte zur Erfassung von Prozessgrößen wie Druck, Temperatur, Zeit und Menge - Anwendung und Einsatzgebiete mechanischer, pneumatischer, hydraulischer, elektrischer und elektronischer Bauteile und Anlagen Arbeitssicherheit: - Organe der Unfallverhütung - Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen - Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen - Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und zur Verhinderung von Explosionen - Maßnahmen gegen Gefahren im innerbetrieblichen Transport und Verkehr
6 Umweltschutz: - Maßnahmen zum Schutz der Umwelt - Wiedergewinnungskreisläufe 4. Produktionstechnik 1. Kunststoffverarbeitung - Aufbereiten, Zerkleinern, Granulieren, Mischen und Kneten - Extrudieren - Kalandrieren - Beschichten flexibler Trägerbahnen - Pressen - Spritzgießen - Extrusionsblasformen - Verstärken - Schäumen - Nachbearbeiten, Konfektionieren und Veredeln von Oberflächen - Lesen einfacher technischer Zeichnungen, Lesen von Stücklisten und Zeichnungsnormen, Anfertigen von Werkstatt- und Funktionsskizzen, Datenerfassung, Dateneingabe und ausgabe - Qualitätssicherung und kontrolle - Qualitätsprüf- und kontrollmethoden - Abnahmebedingungen und Liefervorschriften - Aufbau, Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten der Verarbeitungsmaschinen sowie der Aufbereitungs- und Nachfolgeeinrichtungen einschließlich ihrer Zusatzgeräte - Wirkungsweise und Einsatzgebiete der Verarbeitungswerkzeuge - Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung sowie Erkennen von Störungen an Produktionsmitteln, Maßnahmen zur Behebung von Störungen, Schutzvorschriften und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Produktionsmitteln - Spanen - Verstärken und Herstellen von Werkstoffverbunden - Auskleiden - Montieren - Nacharbeiten - Aufbau, Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten der Bearbeitungsmaschinen sowie ihrer Zusatzgeräte - Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten der Bearbeitungswerkzeuge 3. Kautschukverarbeitung - Zerkleinern, Mischen und Kneten - Kalandrieren - Extrudieren - Spritzgießen - Beschichten flexibler Trägerbahnen - Konfektionieren - Vulkanisieren - Nachbearbeitung von Gummiartikeln - Nachbearbeiten von Latex - Regenerieren von Gummi 2. Kunststoffbearbeitung - Schweißen und Kleben - Umformen
7 Geprüfter Industriemeister (m/w) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk Vollzeitlehrgang Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Kunden-Service-Center Postfach Pforzheim Anmeldung in Pforzheim Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mobil Mail Geburtstag Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Die Rechnung wird bezahlt privat Firma Widerrufsbelehrung & AGB Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, Pforzheim Telefax , service@pforzheim.ihk.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich oder ggf. online. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlungen sind bei Lehrgängen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Höhe fällig. Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Prüfungsgebührenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Prüfung auszuschließen, wenn das fällige Teilnahmeentgelt für den Teilnehmer unabhängig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls können in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zurückbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne Kündigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grundsätzlich schriftlich vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Bei Absage fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer maßgeblich) wird eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet. Bei späterer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR, zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Verbraucher gelten diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten für mehrtägige Seminare und Lehrgänge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als für die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag maßgeblich ist. Eine Absage / Stornierung ist bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich und löst ein Stornierungsentgelt von 25 EUR aus. Spätere Abmeldungen, Fernbleiben oder die nur teilweise Teilnahme lassen den gesamten Zahlungsanspruch bestehen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (3) Bei Lehrgängen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschließlich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt grundsätzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht zu Änderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss führen. 5. Urheberrecht Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt werden. 6. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung und späterer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per und Fax Informationen übermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, Änderung in Stundenplänen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Förderung gem. 77 ff. SGB III beantragt haben, wird für den Fall, dass diese durch die Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. In beiden Fällen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschließlich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht.
8 Kaufmännische Kompetenzen Lehrgänge mit IHK- Prüfung Einzugsermächtigung Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ / Ort: Tel.: -Adresse: Lehrgang / Rechnung: IM40 Kunststoff und Kautschuk, Vollzeitlehrgang Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift: Hiermit ermächtige ich die widerruflich, die Rechnungen, gemäß Ratenplan, bei Fälligkeit, zum 15. eines jeden Monats, zu Lasten meines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Bank: BLZ: Konto-Nr.: Name des Kontoinhabers: Wenn unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kosten, die aufgrund von Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
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