Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) 01.12. 02.12.2014 (3. Modul)



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Programm Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Veranstaltungsnummern: 2014 Q080 MO (3. Modul) Termine: 01.12. 02.12.2014 (3. Modul) Zielgruppe: Ort: Künftige und bereits bestellte behördliche Datenschutzbeauftragte, Mitarbeitende aus Revision, Rechtsabteilungen und Organisation dbb forum siebengebirge An der Herrenwiese 14 D 53639 Königswinter Thomasberg Tel: 02244 882-0 Ansprechpartner: Dr. Dieter Haschke Inhalte 0228 / 8193 126 d.haschke@dbbakademie.de Margret Odijk Organisation 0228 / 8193 136 m.odijk@dbbakademie.de Stand: 25.10.2014 Bearbeiter: Ha Seite 1 von 5

Lernziele Behördliche Datenschutzbeauftragte Land Zertifizierungskurs Wesentliches Lernziel der zertifizierten Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten ist die Vermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde. In der heutigen digitalisierten Welt spielen der Datenschutz und die Datensicherheit eine wichtige Rolle beim Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Beschäftigten und Kunden. Die Landesdatenschutzgesetze enthalten Regelungen zu Bestellung und Aufgaben von behördlichen Beauftragten für den Datenschutz. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind Teil unseres zweistufigen datenschutzrechtlichen Kontrollsystems. Während die externe Kontrolle durch staatliche Datenschutzbehörden in den Ländern ausgeübt wird, überwachen die behördlichen Datenschutzbeauftragten innerhalb der Behörde die ordnungsgemäße Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind bei der Wahrung des Datenschutzes innerhalb der Behörden zentrale Ansprechpartner. Sie sind nicht nur Motor des Datenschutzes, sondern zugleich Koordinatoren für alle Angelegenheiten des Datenschutzes. Ihre Aufgaben sind vielfältig und komplex. Sie liegen in der Beratung, der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, der datenschutzrechtlichen Schulung des Personals, der Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte und der Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung. Dabei sollen sie auf allen Ebenen die Mitarbeiter motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen, frühzeitig Entwicklung und den Einsatz der IT-Einrichtungen und der Software für die Verarbeitung personenbezogener Daten begleiten und auf ihre Datenschutztauglichkeit hin überprüfen und die Leitung der Behörde in den Stand setzen, ihre Verantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen. Um diese anspruchsvollen Aufgaben gesetzeskonform bewältigen zu können, benötigen die behördlichen Datenschutzbeauftragten umfangreiche Unterstützung ihrer Behördenleitung. Dies betrifft nicht nur die Ausstattung mit Sachmitteln und fachkundigen Mitarbeitern, sondern vor allem auch die Entlastung von anderen Aufgaben, damit hinreichend Zeit für die Arbeit als Datenschutzbeauftragte bleibt. Sie dürfen auch keinen Interessenkonflikten ausgesetzt sein, die sich aus der Wahrnehmung anderer ihnen übertragener Tätigkeiten ergeben können. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen nach den gesetzlichen Vorschriften gewisse Voraussetzungen erfüllen, um bestellt werden zu können. Stand: 25.10.2014 Bearbeiter: Ha Seite 2 von 5

Die Landesdatenschutzgesetze bestimmen, dass zum Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden darf, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich im konkreten Einzelfall insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet. Der Düsseldorfer Kreis, in dem alle Datenschutzaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich vertreten sind, hat in seinem Beschluss vom 24./25. November 2010 Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragten für den Datenschutz nach 4f Abs. 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (Anhang 10) für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Privatwirtschaft eine Art Leitbild erstellt. Dieses Leitbild ist nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ohne Einschränkung auch auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung übertragbar. Anforderungen an die Fachkunde der behördlichen Datenschutzbeauftragten Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten soll sich am Umfang der Datenverarbeitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten orientieren. Je mehr Daten die verantwortliche Stelle verarbeitet und je sensibler die personenbezogenen Daten sind, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation und Fachkunde des Datenschutzbeauftragten zu stellen. Fachkunde bedeutet zunächst, dass der Datenschutzbeauftragte die gesetzlichen Regelungen kennt und sicher anwenden kann. Dazu gehören die Grundrechte mit Datenschutzbezug, das LDSG, einschlägige spezielle datenschutzrechtliche Regelungen und die Spezialvorschriften seines Fachbereichs Er muss gut über die organisatorischen Strukturen der eigenen Behörde informiert sein. Erwartet werden auch Kenntnisse der Informations-, Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit. Wenn der Datenschutzbeauftragte ausreichende Kenntnisse noch nicht besitzt, muss er die Bereitschaft und Befähigung besitzen, sie zu erwerben. Die Behörde hat ihm die Gelegenheit zur Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen zu geben sowie deren Kosten zu übernehmen. In unserem Zertifizierungskurs für behördliche Datenschutzbeauftragte erhalten Sie die erforderliche Fachkunde, die nicht nur die Gesetze voraussetzen, sondern die Sie befähigt, Ihre Datenschutzaufgaben kompetent wahrzunehmen. Stand: 25.10.2014 Bearbeiter: Ha Seite 3 von 5

3. Modul 01.12.2014: 10:00 Uhr 18:00 Uhr Datensicherheit für behördliche Datenschutzbeauftragte 1. Übersicht über die technisch-organisatorischen Maßnahmen - 10 DSG NRW Ziele der Datensicherheit Organisatorischen und technischer Datenschutz Technisch-organisatorische Maßnahmen anhand von Beispielsfällen 2. Programme für die Verarbeitung personenbezogener Daten Serienbriefe und Adresslisten Datenbanken Datamining und Big Data Personalinformationssysteme 3. Zugangskontrolle Passwörter und Datensicherheit Passwortmanagement Firewall & DMZ VPN IDS 4. Angriffsszenarien Abstrahlung Social Engineering Man-in-the-middle-Angriff Pishing 5. Protokolle 6. Datensicherheit bei Datenträgern Exkurs: Virtualisierung Datenträgerentsorgung Stand: 25.10.2014 Bearbeiter: Ha Seite 4 von 5

02.12.2014: 09:00 Uhr 17:00 Uhr Datensicherheit für behördliche Datenschutzbeauftragte 1. E-Mail Kryptografie E-Mail-Verschlüsselung Mailserver Symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung Public Key Verfahren S/Mime Pretty Good Privacy 2. Elektronische und digitale Signatur Abgrenzung elektronische und digitale Signatur Funktionsweise Digitaler Fingerabdruck Rechtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Signatur Elektronischer Verwaltungsakt 3. DE-Mail 4. Verfügbarkeitskontrolle: Datensicherung & Backup 5. Datenschutz im Internet SSL und HTTPS Tracking-Webanalyse Cookies 6. Consumerisation und BYOD Datensicherheit bei beruflicher und dienstlicher IT-Nutzung Pausenzeiten Vormittags: Mittags: Nachmittags: Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause Die dbb akademie behält sich das Recht der Terminverschiebung sowie der Aktualisierung der Inhalte vor. Stand: 25.10.2014 Bearbeiter: Ha Seite 5 von 5