Neuer 2-Kassenvertrag für das Jahr 2017

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Kurie niedergelassene Ärzte R U N S C H R E I B E N ergeht an alle 2-Kassenärzte für Allgemeinmedizin und -fachärzte in Kärnten Neuer 2-Kassenvertrag für das Jahr 2017 Klagenfurt, 06.02.2017 KA-Stv. Mag. Mitterdorfer/fa Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege, vorbehaltlich der Zustimmung der maßgeblichen Gremien hat die Kurie niedergelassene Ärzte mit der Kärntner Gebietskrankenkasse ein Verhandlungsergebnis für den 2-Kassenbereich für das Jahr 2017 erzielt. ie wesentlichen Eckpunkte: Für Honorar- und Leistungsveränderungen stehen im Jahr 2017 zusätzlich ca. 645.000,-- für lineare Erhöhungen und ca. 1,9 Mio. Euro für Strukturmaßnahmen (Limitveränderungen bzw. neue Leistungen) also insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro - zur Verfügung. ies ergibt eine durchschnittliche Honorarsteigerung für alle Kassenärzte (ohne Labor) von ca. 3 %. ie Tarife werden ab 1.1.2017 um 0,7 % erhöht. Nicht erhöht wird der Punktewert für Laboruntersuchungen für Ärzte für Allgemeinmedizin, allgemeine Fachärzte und Laborfachärzte. Zusätzlich werden die Strukturmittel (ca. 1,9 Mio. Euro) wie folgt berücksichtigt: Ärzte für Allgemeinmedizin A. rdinationshonorierung ie Honorierung von rdinationspunkten wird durchschnittlich pro Fall und Quartal bis zum 1.100 Fall (Staffel 1) mit 8 Punkten und ab dem 1.101 Fall (Staffel 2) mit 3 Punkten begrenzt. Ab 1.1.2017 wird die Staffel 1 bei den Kassenärzten für Allgemeinmedizin auf 8,25 Punkte erhöht. B. Wundversorgung neuer Leistungskatalog ab 1.1.2017 (auch für bestimmte Facharztgruppen) er neue Leistungskatalog unterteilt sich in akute Wundbehandlung, Nachbehandlung und chronische Wundbehandlung. Speziell im Bereich der chronischen Wundversorgung wurde auf Qualitätsstandards wie z.b. eine dementsprechende okumentation (Anlage) ein wesentliches Augenmerk gelegt. Bitte beachten Sie auch die neuen Leistungspositionsnummern. 1

Mit Einführung der nachstehend angeführten Leistungen werden die Positionen Nr. 162, 182, 212, 15b und 16f aus dem Honorarkatalog entfernt. 1. Akute (Primäre) Wundversorgung: 400 Erstversorgung: Wundinspektion, Wundreinigung, Wundversorgung bei Bedarf mit Wundverschluss, Verbandanlage 34,48 AM U K pro Ereignis nur einmal verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, 401 Kleinchirurgischer Eingriff (chirurgische Wundtoilette)bei akuten Wunden - Wundgröße bis zu 5cm - Excision von abgestorbenen oder geschädigten Gewebe 402 Chirurgischer Eingriff (chirurgische Wundtoilette) bei akuten Wunden Wundgröße größer 5 cm Excision von abgestorbenen oder geschädigten Gewebe 403 Großchirurgischer Eingriff (chirurgische Wundtoilette) bei akuten Wunden Wundgröße größer 10 cm Excision von abgestorbenen oder geschädigten Gewebe 28,95 AM U K 46,60 AM U 70,00 AM U Kopf, Rumpf) 1 ; Zuschlagsposition: Nur in Kombination mit der Positionsnummer 400 verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, Kopf, Rumpf) 2 ; Zuschlagsposition: Nur in Kombination mit der Positionsnummer 400 verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, Kopf, Rumpf) 3 ; Zuschlagsposition: Nur in Kombination mit der Positionsnummer 400 verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, Kopf, Rumpf) 4 ; 1 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 2 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 3 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 4 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 2

2. Nachbehandlung von Wunden (akute Verletzungen und perationswunden): 410 Nachbehandlung von akuten Wunden inkl. Wundheilungsstörung Fakultativer Leistungsinhalt: Wundinspektion, Wundreinigung, Entfernung von Naht und/oder Klammern und/oder rainagen, Verbandwechsel 18,09 Maximal 5x pro Fall, Ereignis und Quartal verrechenbar, bei Vorliegen einer medizinischen Begründung kann diese Position nach vorheriger Genehmigung durch die KGKK über das Maß der angeführten Einschränkung verrechnet werden 3. Chronische (Tertiäre) Wundversorgung: ekubitus, Ulcus cruris, iabetisches Fußsyndrom, PAVK und Wunden, die trotz kausaler und sachgerechter lokaler Behandlung innerhalb von 12 Wochen keine eindeutige Heilungstendenz zeigen. 420 Wundmanagement: Erhebung des Wundstatus, okumentation inkl. Fotodokumentation und Planung der weiteren Versorgung 15,44 AM Maximal 3 x pro Fall, Ereignis und Quartal verrechenbar, diese Position ist nur nach entsprechendem Nachweis über die Fortbildung: Grundprinzipien in der Versorgung chronischer Wunden Wege aus dem Verbandstoff schungel möglich; Auf Anfrage oder bei einer nachträglichen Kontrolle ist die okumentation an 421 Chronische Wundversorgung: Wundinspektion, chirurgische Wundtoilette, Wundreinigung, Verbandsanlage und/oder Verbandswechsel 34,72 AM die KGKK zu übermitteln, Maximal 6 x pro Fall, Ereignis und Quartal verrechenbar bei Vorliegen einer medizinischen Begründung kann diese Position nach vorheriger Genehmigung durch die KGKK über das Maß der angeführten Einschränkung verrechnet werden 3

C. Niere schützen - Projekt zur strukturierten Versorgung von Patienten mit chronischer Nierenerkrankung Ziel ist es, bei Personen unter 60 Jahren eine chronische Nierenerkrankung bei Risikopatienten frühzeitig zu identifizieren, entsprechende Maßnahmen zur Senkung des renalen Risikos (Nierenersatztherapie) und kardiovaskulären Risikos (Kreislauferkrankungen) zu setzen, und für eine geregelte Zuweisung ans nephrologische Zentrum zu sorgen. er niedergelassene Allgemeinmediziner identifiziert Patienten mittels festgelegter Risikofaktoren. Abhängig von der Anamnese werden bestimmte Laborparameter bei Zutreffen bestimmt. Anschließend gibt es ein festgelegtes Überweisungsschema an die Fachärzte für Innere Medizin und/oder Nephrologiezentren. 7 Niere Schützen 10,05 AM Identifizierung von RisikopatientInnen und okumentation; Limit: 5% der Normalfälle, nur verrechenbar zwischen dem 40. und 65. Lebensjahr, pro Patient einmal pro Kalenderjahr verrechenbar Fachärzte*: Fachgruppe Leistung Veränderung Augenheilkunde Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 2% auf 5% Chirurgie Pos. 30i (komplette Koloskopie) Erhöhung Punktezahl: von 410 Punkte auf 450 Punkte ermatologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 3% der Normalfälle Gynäkologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 2% auf 6% Pos. 4g (Frauenärztliches Beratungsgespräch für Jugendliche und junge Frauen zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr) Neue Leistung ab 1.1.2017 (Tarif 12,54); verrechenbar 1x pro Fall und Quartal HN Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 4% der Normalfälle 4

Innere Medizin Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 5% auf 6% Pos. 32b Echokardiographie Limiterhöhung von 10% auf 11% Pos. 32d Zuschlag für oppler Limiterhöhung von 10% auf 11% (Tarif 14,33) Pos. 30i (komplette Koloskopie) Erhöhung Punktezahl: von 410 Punkte auf 450 Punkte Kinder Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 4% auf 10% Lunge Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 5 % der Normalfälle Neurologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 3 % der Normalfälle Pos. 19g (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 30 Minuten auer) Pos. 24h (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 60 Minuten auer) Erhöhung Punktezahl: 94 Erhöhung Punktezahl: 167 Psychiatrie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 3 % der Normalfälle Pos. 15g (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 15 Minuten auer) Erhöhung Punktezahl: 47 Pos. 19g (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 30 Minuten auer) Pos. 24h (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 60 Minuten auer) Erhöhung Punktezahl: 94 Erhöhung Punktezahl: 167 rthopädie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 8 % der Normalfälle Unfallchirurgie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 8 % der Normalfälle Urologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 3% auf 8 % Radiologie (inkl. GP) Pos. S16 (Sonographie oberflächliche Raumforderung) Pos. S17 (Sonographie der Halsweichteile) Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 5% auf 6% (Tarif 12,40) Limiterhöhung von 4% auf 5% (Tarif 31,61) Neues Limit: 6 % der Normalfälle Physikalische Medizin Neurochirurgie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 6 % der Normalfälle *die Tarife beinhalten bereits die lineare Tariferhöhung (0,7%) ab 1.1.2017! 5

In den nächsten Wochen werden Sie von der Kärntner Gebietskrankenkasse eine aktualisierte Ausgabe des Gesamtvertrages erhalten. Wir bitten Sie um Beachtung und Information Ihrer Software-Firma. Mit freundlichen Grüßen! Für die Ärztekammer für Kärnten: er bmann der Kurie niedergelassene Ärzte: er Präsident: Vizepräs. r. Gert Wiegele r. Josef Huber Für die Kärntner Gebietskrankenkasse: r. Johann Lintner irektor Georg Steiner MBA bmann 6