Das Bundesministerium für Bildung und Frauen teilt mit Erlass vom 17.11.2015, GZ BMBF- 644/0016-IA/4b/2015, Folgendes mit:



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Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik in Oberösterreich Bearbeiter: Hr. Niederhammer Tel: 0732 / 7071-2192 Fax: 0732 / 7071-2170 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- B9-4/72-2015 18.11.2015 Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2016/2017 mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich AUSSCHREIBUNG Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Bildung und Frauen teilt mit Erlass vom 17.11.2015, GZ BMBF- 644/0016-IA/4b/2015, Folgendes mit: Der Fremdsprachenassistenzaustausch im Schuljahr 2016/2017 wird durchgeführt mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Tätigkeit Fremdsprachenassistent/innen arbeiten vor allem an Schulen des sekundären Bildungsbereichs im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichts mit den verantwortlichen Deutschlehrer/innen der Gastschule/n. Sie sollen die Schüler/innen zum Sprechen motivieren und für Österreich interessieren. Ein Einsatz an Primarschulen ist in Frankreich und teilweise auch in Spanien möglich! In Spanien können Assistent/innen auch an Sprachschulen eingesetzt werden. Zielgruppe Für eine Fremdsprachenassistenzstelle können sich Studierende und Absolvent/innen Pädagogischer Hochschulen (Pädagogischer Akademien), Fachhochschulen und Universitäten bewerben, insbesondere Lehramtskandidat/innen sowie Unterrichtpraktikant/innen und Lehrer/innen mit wenig Unterrichtserfahrung sowie Absolvent/innen von BAKIPS und BASOPS. DVR.0064351 http://www.lsr-ooe.gv.at Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00-12.30 Uhr

Je nach Angebot freier Stellen können sich auch Studierende und Absolvent/innen anderer Studienrichtungen bewerben. Bewerbungsvoraussetzungen Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt des Antritts der Stelle zumindest 20 Jahre und maximal 30 bis 35 Jahre (abhängig vom Zielland) alt sein. Eine weitere Voraussetzung ist Deutsch als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau und in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft. In den meisten Zielländern werden Grundkenntnisse in der Landessprache verlangt. Eine Beurlaubung für definitive oder vertragliche Lehrer/innen im Dienst erfolgt über ein im Dienstweg einzubringendes Ansuchen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auf die Beurlaubung/Karenzierung von Bewerber/innen, die bereits im Pflichtschuldienst der Länder stehen, seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen keine Einflussnahme erfolgen kann. Belgien Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2016 bis 31. Mai 2017 Aufwandsentschädigung: Die Assistent/innen erhalten ein Stipendium in der Höhe von voraussichtlich 907,81 netto pro Monat In Belgien wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich wird empfohlen. Frankreich Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 964,88 brutto pro Monat (ca. 794,-- netto) In Frankreich wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Seite 2 von 6

Vereinigtes Königreich England und Wales Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2016 bis 31. Mai 2017. Arbeitszeit: 12 bis 15 Unterrichtseinheiten pro Woche Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 887,- pro Monat für 12 Wochenstunden Inner London 1.116,- pro Monat für 12 Wochenstunden Outer London 1.054,- pro Monat für 12 Wochenstunden London fringe areas 946,- pro Monat für 12 Wochenstunden Der Schule muss bis spätestens 10. September 2016 eine Strafregisterbescheinigung vorgelegt werden (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)! Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Nordirland Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. September 2016 bis 31. Mai 2017 Arbeitszeit: 12 bis 15 Unterrichtseinheiten pro Woche Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 887,- pro Monat für 12 Wochenstunden Der Schule muss bis spätestens 10. September 2016 eine Strafregisterbescheinigung vorgelegt werden (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)! Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Schottland Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. September 2016 bis 31. Mai 2017 Arbeitszeit: 12 bis 15 Unterrichtseinheiten pro Woche Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 887,- pro Monat für 12 Wochenstunden Der Schule muss bis spätestens 10. September 2016 eine Strafregisterbescheinigung vorgelegt werden (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)! Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Seite 3 von 6

Italien Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2016 bis 31. Mai 2017 Aufwandsentschädigung: Die Assistent/innen erhalten ein Stipendium in der Höhe von voraussichtlich 850,- netto pro Monat In Italien wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich wird empfohlen. Kroatien Arbeitszeit: ca. 15 Wochenstunden Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 4.860 HRK netto monatlich (= ca. 640,--) Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Sollte keine (Mit)Versicherung in Österreich bestehen, so wird vom kroatischen Bildungsministerium eine Versicherung abgeschlossen. Republik Irland Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 800,- netto pro Monat In der Republik Irland wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist nicht gewährleistet. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich wird empfohlen. Bei Platzierung muss sofort eine aktuelle Strafregisterbescheinigung nachgereicht werden. Russland Arbeitszeit: 12 Wochenstunden Folgende Leistungen sind in Aussicht genommen: 1) kostenlose Unterkunft in Russland 2) eine monatliche Aufwandsentschädigung in der Höhe von voraussichtlich 2.500,- Rubel, die auf Grund des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Russland steuerfrei ist, eine Reisekostenunterstützung für die Reise von Österreich nach Russland und zurück durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen Seite 4 von 6

3) Eine Unterstützung von österreichischer Seite in der Höhe von ca. 440,- pro Monat. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vollständige Krankenversicherung durch die russische Seite nicht gewährt wird, Bewerber/innen müssen daher nachweislich für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes in Österreich weiter krankenversichert sein. Es ist vorgesehen, dass die Kosten für eine Auslands-Kranken- und Unfallversicherung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen übernommen werden. Die Auswahl der Schulen (vorwiegend Pädagogische Institute und Universitäten) und der Einsatzorte erfolgt ausschließlich nach den jeweiligen Bedürfnissen der russischen Schulbehörden. Schweiz Beschäftigungszeitraum: vom 1. September 2016 bis 30. Juni 2017 Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 1.600,- netto monatlich / brutto ca. CHF 3.200,- (empfohlenes Mindestgehalt, kantonal unterschiedlich) Zwischen der Assistentin / dem Assistenten und der zuständigen Gastschule wird eine Vereinbarung unterzeichnet, in der die Anstellungskonditionen sowie die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgehalten sind. Versicherung: Für die Krankenversicherung hat der/die Assistent/in selbst Sorge zu tragen. Spanien Aufwandsentschädigung: voraussichtlich 700,- netto monatlich In Spanien wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Für alle Länder gültig: Bewerbungen sind ab sofort möglich. Die Bewerbung erfolgt online. Die Unterlagen müssen auch per Post eingereicht werden. Die vollständige Bewerbung umfasst: -abgeschlossene und eingereichte Online-Bewerbung und -Übermittlung des unterschriebenen Online-Bewerbungsformulars per Post an die Servicestelle für Mobilitätsprogramme des BMBF; Legen Sie Ihrer schriftlichen Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei: Seite 5 von 6

Motivationsschreiben (ein bis zwei A4-Seiten; ein Mal auf Deutsch und ein Mal in der Sprache des Gastlandes); ein aktuelles Empfehlungsschreiben (mit Stempel/Briefkopf); ein ärztliches Gesundheitsattest (von Ihrem Hausarzt); Zusatz für Russland! 1) Nach Möglichkeit Nachweise über die Kenntnisse aus Russisch sowie der Erfahrung im Unterrichtsfach Deutsch als Fremdsprache 2) Kopie des Passes (gut leserlich) Zusatz für Frankreich 1) Kopie des Passes (gut leserlich) Die Bewerbung kann nur für ein Land eingereicht werden. Die angegebenen Wünsche in Bezug auf den Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt; es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich ein/e Bewerber/in durch ihre/seine Unterschrift verpflichtet, jede ihr/ihm angebotene Stelle anzunehmen. Im Zeitraum von Ende Jänner bis Ende März werden voraussichtlich Interviews durchgeführt, zu denen alle Kandidat/innen schriftlich eingeladen werden. Für Belgien, Frankreich und die Schweiz werden für Lehramtsstudierende keine Interviews durchgeführt. Für die nominierten Assistent/innen werden im Juli und im August Vorbereitungsseminare in Österreich durchgeführt. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Bewerbungsfrist: 12. Jänner 2016. Allfällige Anfragen im Zusammenhang mit dem Fremdsprachenassistenzaustausch sind an die Servicestelle für Mobilitätsprogramme des BMBF, Telefon 01/53120-2274/-2275/-2277, Mail: sprachassistenz@kulturkontakt.or.at, gegebenenfalls an die Abteilung IA/4 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (Tel.:01/53120 3301 oder -3626) zu richten. Weitere Informationen zum Programm und zum Bewerbungsprozess finden Sie unter www.weltweitunterrichten.at. Weiters werden Informationsveranstaltungen angeboten, bei denen Sie sich über das Programm genauer informieren können. Die aktuellen Termine finden Sie auf der oben genannten Website. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Sonnberger Seite 6 von 6