Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern bis drei Jahre



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Transkript:

Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern bis drei Jahre

Lust auf ein neues Zuhause? www.freundlich-wohnen.de Kundenzentrum Schubertstraße 4 Telefon 06 81 / 3 8930 444 start-werbeagentur.de Liebe Leserin, lieber Leser, Sie haben kürzlich ein Kind bekommen oder Angebot heraus. Begleiten werden in Kürze entbinden. Ein Kind zu bekommen Sie so Ihr Kind Schritt für und groß zu ziehen ist etwas sehr schönes im Schritt ins Leben! Leben. Vieles wird anders, einiges auch ganz neu Im Regionalverband Saarbrücken gibt es ein für Sie. Dies kann unsicher und manchmal auch großes und vielfältiges Beratungs- und Informaratlos machen. Der Ihnen hier vorliegende Eltern- tionsangebot. Adressen und Ansprechpartner in leitfaden soll Sie in dieser Phase unterstützen. den 10 Städten und Gemeinden finden Sie unter Der Leitfaden gibt Ihnen wichtige Informationen Angebote in Ihrer Nähe auf der folgenden und Tipps für die ersten 3 Jahre mit Ihrem Kind zur Internetseite: Hand. In den ersten Lebensjahren werden sowohl www.rvsbr.de / elternleitfaden. hinsichtlich der körperlichen, als auch der psychosozialen Entwicklung wichtige Weichen gestellt. Ich danke allen Fachfrauen und Fachmännern, Die Säuglingspflege, die emotionale Beziehung der unterschiedlichen Einrichtungen und Instituund die familiären Bindungen spielen gerade in tionen im Regionalverband Saarbrücken für Ihre den ersten Lebensmonaten und Jahren eine wich- engagierte Mitarbeit, die ganz wesentlich zur tige Rolle. Häufig werden Entwicklungsdefizite von Ausgestaltung und Qualität des Elternleitfadens Kindern erst im Kindergarten oder in der Grund- beigetragen haben. Des Weiteren bedanke ich schule erkannt. Eine Korrektur gestaltet sich mit mich für die Unterstützung des Elternleitfadens zunehmendem Alter immer schwieriger. bei der Sparkasse Saarbrücken, der Firma Sanofi Hier möchte das Jugendamt mit seinem Eltern- Pasteur MSD, der PSD Bank, der WOGE und der leitfaden ansetzen. Jungen Eltern sollen Informa- Stiftung Jugendmarke. tionen und Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des werden. Dabei spielt die Notwendigkeit der Vorsorge- Jugendamtes und des Gesundheitsamtes stehen untersuchungen genauso eine wichtige Rolle, wie Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informadie richtige Ernährung oder der emotionale Umgang tionen oder Beratung benötigen. mit Ihrem Kind. Schon während der Schwangerschaft tauchen viele Fragen auf. Nicht auf alle Beim Lesen des Leitfadens wünsche ich Ihnen kann dieser Leitfaden Antwort geben. viel Freude und alles Gute für die Entwicklung Der Leitfaden soll kein Rezeptbuch für Sie sein. Er Ihres Kindes. soll Ihnen vielmehr Anregungen und Informationen geben, damit Sie Ihre Entscheidungen individuell und situationsgerecht treffen können. Suchen Sie im Interesse Ihres Kindes das für Sie jeweils passende Regionalverbandsdirektor Peter Gillo 3

Impressum Inhalt 1. Sie erwarten ein Baby / Schwangerschaft Schwangerschaftsberatungsstellen...Seite 9 Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere... Seite 10 Mutterschutz... Seite 11 Was ist zu regeln vor der Geburt?... Seite 11 2. Die Geburt Die Hebamme Unterstützung für werdende Eltern... Seite 12 Frühe Hilfen... Seite 12 Herausgeber: Regionalverband Saarbrücken Verantwortlich: Fachdienst Jugend Redaktion: Dirk Sold (Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling) Recherche und Aktualisierung: Burcu Atila (Jugendhilfeplanung, im Anerkennungsjahr) Eveline Zobel (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen) Dr. Gesine Thünenkötter (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen) Illustrationen: Bureau Stabil 3. Ihr Baby ist da! Was ist zu regeln nach der Geburt?... Seite 17 Elternzeit... Seite 17 Betreuungsmöglichkeiten... Seite 18 Interview mit einer Erzieherin... Seite 20 Vereinbarkeit von Familie und Beruf... Seite 22 Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern... Seite 22 Alleinerziehende Mütter und Väter... Seite 23 4. Harmonische Beziehung von Anfang an Elternkurs Das Baby verstehen... Seite 24 Stillgruppen / Stillberatung... Seite 24 Babyclubs... Seite 24 Babymassage... Seite 26 Prager Eltern Kind Programm (PEKIP) Entwicklungsbegleitung im ersten Lebensjahr... Seite 26 Purzelturnen... Seite 27 Babyzeichensprache (von 6 9 Monaten)... Seite 27 4. aktualisierte Auflage, September 2015 4 5

Musikgarten... Seite 28 Babyschwimmen... Seite 29 Eltern-Kind-Turnen / Krabbelgruppe /Spielkreis... Seite 29 5. Gesunde Entwicklung Meilensteine der Entwicklung... Seite 31 Die Sprachentwicklung in den ersten 3 Jahren... Seite 33 Die medizinischen Untersuchungen U s... Seite 34 Impfungen... Seite 37 Notdienst Praxis für Kinder und Jugendliche... Seite 39 Elternberatung... Seite 40 Wenn es anders kommt... Seite 41 Schreikinder... Seite 43 8. Beratungsmöglichkeiten Beratungsstellen... Seite 56 Junge Mütter zwischen Mutterglück und Depression... Seite 58 Wir sind auch noch Mann und Frau... Seite 58 9.1. Nützliche Kontakte und Adressen... Seite 61 9.2. Nützliche Internetadressen... Seite 65 10. Notrufnummern... Seite 66 11. Online-Quellenangaben... Seite 67 6. Finanzielle Hilfen Elterngeld... Seite 46 Mutterschaftsgeld... Seite 46 Kindergeld... Seite 48 Betreuungsgeld... Seite 48 Bezüge für Waisenkinder... Seite 49 Unterhaltsanspruch des Kindes... Seite 50 Unterhaltsvorschuss... Seite 50 Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen... Seite 51 7. Familienbildung... Seite 55 Adressen und Ansprechpartner in den 10 Städten und Gemeinden finden sie unter Angebote in Ihrer Nähe auf der folgenden Internetseite: www.rvsbr.de/elternleitfaden 6 7

1. Sie erwarten ein Baby Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen Die Beratungsstellen bieten konkrete Hilfe für Frauen und ihre Familien vor, während und nach der Schwangerschaft. Wir sind da für schwangere Frauen in Notsituationen werdende Mütter, angehende Väter und Familien junge Mütter / Eltern minderjährige Schwangere, Mütter und deren Partner Frauen mit Migrationshintergrund Jugendliche, Eltern und Lehrer im Rahmen der Sexualpädagogik Wir beraten und informieren bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt bei Problemen und Konflikten, ausgelöst durch die Schwangerschaft bei rechtlichen Angelegenheiten, wie Mutterschutz, Kindschaftsrecht etc. bei Fragen zur Pränataldiagnostik bei zu erwartender Behinderung des Kindes bei finanziellen Fragen und bei der Vermittlung von Geldern aus verschiedenen Fonds im Zusammenhang mit Fruchtbarkeit, Sexualität und Familienplanung NÄHERE INFORMATIONEN: Sozialdienst Kath. Frauen Schwangerenberatungsstelle m Richard-Wagnerstr. 23 N 0681 3 11 22 und 0681 3 63 86 Evangelische Schwangerenberatungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen m Großherzog- Friedrich-Str. 37 N 0681 6 57 22 Pro Familia m Mainzerstr. 106 66121 Saarbrücken N 0681 96 81 76 76 Donum Vitae Schwangerschaftskonfliktberatung m Bahnhofstr. 70 N 0681 9 38 67 34 Wir bieten Beratung im Schwangerschaftskonflikt ohne Ausstellung eines Beratungsnachweises allgemeine Schwangerschaftsberatung nach 2 SchKG Kurse für werdende Mütter und nach der Geburt des Kindes sexualpädagogische Gruppenarbeit 8 9

Wir begleiten nach der Schwangerschaft bei den ersten Schritten als Eltern wenn Frauen alleinerziehend sind wenn Mütter ihre Berufsausbildung oder ihr Studium fortführen wollen nach der Geburt eines kranken oder behinderten Kindes Das Beratungsangebot ist offen für jedermann, unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit. Die Beratung ist kostenlos und alle Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Kugelrund Schwangerentreff und Geburtsvorbereitungskurs Dieser Kurs begleitet Sie über einen längeren Zeitraum, in dem viel geschieht und viele Fragen auftauchen. Der Kurs vermittelt Informationen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die erste Zeit danach. Und er bietet jede Menge Gelegenheit, andere Frauen kennenzulernen. Bei der Erstuntersuchung wird vom Arzt oder der Hebamme ein Mutterpass ausgestellt, in dem alle regulären Untersuchungen bereits aufgeführt sind. Damit im Notfall alle notwendigen Informationen vorliegen, sollte der Mutterpass immer mitgeführt werden. Mutterschutz Während der Schwangerschaft genießt die werdende Mutter einen besonderen Schutz. Dieser soll sowohl die Mutter als auch das Kind vor Gefährdungen, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz schützen. Für Vorsorgeuntersuchungen muss die Schwangere von der Arbeit freigestellt werden und muss diese Zeit weder vor- noch nacharbeiten. Die schwangere Frau darf in den letzten sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Entbindung bzw. bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten bis zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Außerdem haben Frauen vom Beginn der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung einen Kündigungsschutz. NÄHERE INFORMATIONEN: Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz m Don-Bosco-Str. 1 66119 Saarbrücken N 0681 8 50 00 Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz m Keplerstr. 18 66117 Saarbrücken N 0681 5 01 4500 Arbeitskammer des Saarlandes m Fritz-Dobisch-Str. 6 8 N 0681 40 05 0 Was ist zu regeln vor der Geburt? Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere Bereits in der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit die Vaterschaft Jede Schwangere hat während ihrer Schwangerschaft und nach der Entbindung zu einem Kind nicht verheirateter Eltern anerkennen zu lassen. einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung Dies können Sie bei dem zuständigen Jugendamt oder bei den und Beratung, welche dazu dienen sämtliche Entwicklungen sorgfältig zu Standesämtern gebührenfrei tun. beobachten und mögliche Gefahren sowie Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Die Kosten hierfür werden von der jeweiligen www.jugendamt@rvsbr.de Krankenkasse übernommen. Durchgeführt wird sie von Hebammen (außer 0681 506 5555 Ultraschalluntersuchungen) und von Ärztinnen / Ärzten. Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig durchgeführt. Im Rahmen Voraussetzungen zur Vaterschaftsanerkennung sind wie folgt: der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen Antragsformular zur Vaterschaftsanerkennung gemacht: im dritten, sechsten und achten Monat der Schwangerschaft. Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile Diese ermöglichen die Beobachtung des Schwangerschaftsverlaufes sowie persönliche Zustimmung der Mutter der Entwicklung des ungeborenen Kindes. 10 11

2. Die Geburt NÄHERE INFORMATIONEN: Saarländischer Hebammenverband Andrea Dansoko N 0681 40 12 17 94 w www.hebammenverbandsaar.de Die Hebamme Unterstützung für werdende Eltern Die Hebamme ist die fachlich kompetente und einfühlsame Fachfrau von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Neben der Feststellung der Schwangerschaft führen Hebammen Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch, beraten und leisten Hilfe. Bei Auffälligkeiten ziehen sie einen Frauenarzt hinzu. In Geburtsvorbereitungskursen stimmen sie die werdenden Eltern auf die Geburt und die Zeit danach ein. Die Geburt selbst kann in einem Krankenhaus, einem Geburtshaus oder zu Hause erfolgen. Hierbei ist immer eine Hebamme anwesend. In Kliniken ist in aller Regel auch ein Arzt anwesend. In jedem Fall hinzugezogen wird ein Arzt bei Komplikationen. Nach der Geburt kommt die Hebamme zunächst täglich nach Hause und begleitet die körperliche und seelische Umstellung von Mutter und Kind. Bis zur 8. Woche werden die Besuche nach und nach seltener. Danach stehen der Familie bis zur Einführung der Beikost bzw. dem Ende der Stillzeit noch weitere 8 Beratungen durch die Hebamme zu. Die Rückbildungsgymnastik wird etwa 6 8 Wochen nach der Geburt begonnen, am besten mit anderen jungen Müttern zusammen in einem Rückbildungskurs. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Dr. Gesine Thünenkötter N 0681 5 06 5 409 Eveline Zobel N 0681 5 06 5260 Frühe Hilfen Frühe Hilfen haben das Ziel, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Gerade die erste Zeit ist wichtig, um dem Baby einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Wie können die Signale des Kindes verstanden werden? Wie geht es den Eltern selbst in der neuen Situation? Die MitarbeiterInnen der Koordinierungsstellen vor Ort stehen (werdenden) Eltern bei Fragen vor und nach der Geburt und bis zum Einschulungsalter zur Verfügung. Dabei können speziell ausgebildete Familienhebammen und Sozialpädiatrische 12 13

Familienbegleiterinnen in der Zeit der Neuorientierung zu einer wichtigen Bezugsperson für die Familien werden. Sie besuchen die Familien während des ersten Lebensjahres und bei medizinischen Bedarfen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes und bieten individuelle Unterstützung im vertrauten häuslichen Umfeld, insbesondere für Familien in schwierigen Lebenssituationen, an. 14 15

3. Ihr Baby ist da Was ist zu regeln nach der Geburt? Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt (das Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes) anmelden. Dazu benötigen Sie u.a. die Erklärung über den Vornamen Ihres Kindes. Das Formular dazu erhalten Sie sowohl in den Geburtskliniken als auch im Geburtshaus oder online auf der Internetseite des Standesamtes Saarbrücken. Nach der Beurkundung der Geburt kann die Geburtsurkunde entweder beim zuständigen Standesamt abgeholt oder Ihnen zugesandt werden. Um mehr Zeit für Ihr Kind nach der Geburt zu haben, können Sie Anträge wie z.b. auf Kindergeld oder Erziehungsgeld schon vorher ausfüllen. Ein Mitglied ihrer Familie braucht dann nur noch die Anträge mit der Geburtsurkunde bei dem jeweiligen Amt abzugeben. NÄHERE INFORMATIONEN: Standesamt Saarbrücken m Rathausplatz N 0681 90 50 Elternzeit Der Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu übertragen bzw. zu verschieben, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit. Mit der Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Arbeitskammer des Saarlandes m Fritz-Dobisch-Str. 6 8 N 0681 40 05 0 Gemeinsame Elternzeit möglich Es ist möglich, dass beide Elternteile die Elternzeit ganz oder teilweise gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte ohne und auf mehrere Abschnitte mit Einverständnis des Arbeitgebers verteilt werden. 16 17

KONTAKTADRESSE: Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.v. m Johannisstraße 2 N 0681 30906-0 w www.caritassaarbruecken.de Kündigungsschutz während der Elternzeit Wer Elternzeit nimmt, kann in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten (Auszubildende zählen nicht mit) in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Dabei besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Familienpflege Familienpflege richtet sich an Familien, in denen die haushaltsführende Person in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung erkrankt ist. Zur Betreuung gehören Weiterführung des Haushaltes, Kochen, Einkaufen und Wäschepflege, sowie die Versorgung und Betreuung der Kinder, altersgerechte Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbetreuung. Die Kosten tragen in der Regel die zuständige Krankenkasse, in besonderen Einzelfällen das Jugendamt oder der Rentenversicherungsträger. Familienpatenschaften Mit dem Angebot Familienpatenschaften unterstützen Ehrenamtliche Familien mit jüngeren Kindern. Sie bieten Hilfe an bei Umgang mit Ämtern und Behörden und bei der Freizeitgestaltung mit den Kindern. Sie können in die Kinderbetreuung eingebunden werden, wenn Eltern dringende Angelegenheiten alleine zu erledigen haben oder stehen als Ansprechpartner zur Verfügung bei Berufsausbildung der Eltern. Die Ehrenamtlichen sind durch Schulung auf die Aufgabe vorbereitet und werden unterstützt. Das Angebot ist kostenfrei. Betreuungsmöglichkeiten Kindertageseinrichtungen Seit dem 01. August 2013 haben Kinder unter 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Unter www.rvsbr.de/elternleitfaden in der Kategorie Angebote in Ihrer Nähe finden Sie alle Kindertagesstätten, die Krippenplätze anbieten. Die Möglichkeiten einer Kindertageseinrichtung stellen sich für die Beteiligten in unterschiedlicher Weise dar. Für die Eltern schaffen sie die Voraussetzung Berufstätigkeit und Familie zu realisieren. Für Kinder bieten sie gute Möglichkeiten für eine gelingende Sozialisation. Kindertagesbetreuung Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken will einkommens- schwache Familien bei den Kosten der Kindertagesbetreuung unterstützen. In der zuständigen Abteilung können Sie die Übernahme der Elternbeiträge und des Essensgeldes beantragen. Wer hat Anspruch? Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme. Sollten Sie ein Einkommen beziehen, gibt es für den Anspruch auf Übernahme keine Faustformel. Wenn Sie ein geringes Einkommen erzielen und hohe Ausgaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Lebensführung haben, könnten Sie ohne Weiteres einen Anspruch haben, der mit Hilfe einer Einkommensberechnung ermittelt wird. Seit dem 01.08.2011 ist das letzte Kindergartenjahr nicht mehr beitragsfrei. Auch hierfür kann die Übernahme beantragt werden. Eine Einkommensberechnung wird dabei klären, ob die Übernahme des Regelbeitrages ganz, zur Hälfte oder gar nicht erfolgt. Welche Unterlagen werden in Kopie zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt? Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen: Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag, Höhe des Elternbeitrages und ggf. des Mittagessens) Ausweis oder Pass / Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung / Geburtsurkunde des Kindes Meldebescheinigung NÄHERE INFORMATIONEN: Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken Ansprechpartnerinnen Tagespflege Birgit Dotschkail, N 0681 5 06 5262 Ursula Hoffmann-Nitsche, N 0681 5 06 5113 Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken / Völklingen Standort Saarbrücken N 0681 8 30 86 26 Standort Völklingen N 06898 1 69 03 83 KONTAKTADRESSE: Jugendamt Regionalverband Saarbrücken Wirtschaftliche Jugendhilfe 51.33 m Heuduckstraße 1 66117 Saarbrücken N Servicezeit Telefon: NR? Montag, Donnerstag 08:30 Uhr 12:00 Uhr Montag, Dienstag, M i t t w o c h 13:30 Uhr 15:00 Uhr 18 19

Sollten Sie eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter machen sich in Ausbildung / Studium oder befinden im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder durch Rente erzielen erfragen Sie für Ihre persönliche Situation, welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind. Tagesbetreuung in Familien Neben der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen haben Eltern sowie alleinerziehende Mütter und Väter die Möglichkeit einer Betreuung durch eine Tagespflegeperson entweder in deren Haushalt (Tagesmutter) oder bei sich zu Hause (Kinderfrau). Die Kindertagespflege ist gerade für jüngere Kinder unter 3 Jahren ein geeignetes Betreuungsangebot. Durch die familienähnliche Betreuung kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder gut eingegangen werden. Die Tagesbetreuung in Familien umfasst die Bildung und Erziehung des Kindes und umfasst dessen körperliche, geistige, soziale und emotionale Entwicklung. Das Alter, der Entwicklungsstand, die Lebenssituation sowie die Interessen und Bedürfnisse des einzelnen Kindes sollen dabei beachtet werden. Deshalb erfordert die Betreuung in einer Tagesfamilie eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Eltern des Kindes und der Tagespflegeperson. Um zukünftige Tagespflegepersonen gut auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit vorzubereiten, bietet das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken im Rahmen des Volkshochschulprogramms zweimal jährlich einen kostenlosen Basis Qualifizierungskurs an. Wenn sie eine Tagespflegeperson suchen oder selber Tagesmutter / Tagesvater werden möchten, berät das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken sie gerne. Weitere Betreuungsmöglichkeiten Die Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken/ Völklingen bietet an zwei Standorten telefonische und persönliche Beratung für Eltern und Interessierte rund um das Thema Kinderbetreuung. Sie vermittelt Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/-väter), Kinder frauen / Betreuer, BabysitterInnen und informiert über Kindertageseinrichtungen im Regional- NÄHERE INFORMATIONEN: Bundesagentur für Arbeit m Hafenstr. 18 N 0800 45 55 50 (kostenfrei) Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken m Hafenstr. 18 N 0681 8 76 49 00 KONTAKTADRESSE: Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.v. m Ursulinenstr. 67 N 0681 9068191 @ leihgrosseltern@ fbs-saarbruecken.de 20 21 verband. Die Internetseite www.kinderbetreuungsboerse-saarbruecken.de gibt Auskunft über bestehende Betreuungsangebote für Kinder und über allgemeine und rechtliche Hinweise zur Kinderbetreuung. Eltern und Betreuungspersonen finden Adressen zu Qualifizierung und Fortbildung, Hilfe und Unterstützung, sowie Checklisten und Vertrags- entwürfe für Betreuungsverhältnisse. Projekt Leihgroßeltern schenken Familien Zeit Leihoma oder Leihopa bieten Kindern und Ihren Familien eine Beziehung an. Sie sind kein Babysitter und auch keine Haushaltshilfe, sondern Sie gestalten gemeinsam und in Absprache mit der Familie Art und Umfang der Kontakte zur Familie und zu ihrem Leihenkelkind. Junge Familien wünschen sich für ihre Kinder Großeltern und ältere Menschen möchten gerne eine andere Familie sinnvoll unterstützen. Beziehungen zwischen den Generationen zu fördern, ist Ziel dieses Projektes. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit der Katholischen Familienbildungsstätte Saarbrücken e.v. und der Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken/Völklingen. Eine Projektleiterin schult und begleitet die Ehrenamtlichen und hilft bei der Vermittlung der Familien.

Erfahrungen einer türkischstämmigen Mutter und Erzieherin Frage: Wieso sind Sie Erzieherin geworden? Meryem Gümüs: Ich liebe es mit Kindern zu arbeiten und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Frage: Was finden Sie an Ihrer Arbeit gut und was eher nicht so gut? Meryem: Was ich an meiner Arbeit gut finde, ist z.b. die Tatsache, dass ich mit Kindern arbeiten kann, sie in Ihrer persönlichen sowie sozialen Entwicklung begleiten und unterstützen kann und ihnen so soziale Kompetenzen vermitteln kann Frage: Was empfinden Sie als (überaus) wichtig an Ihrer Arbeit? Meryem: Wichtig ist natürlich, dass die Kinder im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen und dass es einem bewusst ist, dass man für die Kinder eine wichtige Bezugsperson ist und sich dementsprechend verhalten muss. Frage: Was sollte man Ihrer Meinung nach als ErzieherIn unbedingt haben (Charaktereigenschaften)? Meryem: Als ErzieherIn sollte man seelisch und körperlich belastbar sein, Ausdauer haben, kreativ sein und natürlich Lust an der Arbeit mit Kindern und in der Natur haben. Frage: Was halten Sie von dem Gesetz, das am 01. August 2013 in Kraft getreten ist und Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gewährt? Meryem: Ich finde das ist ein Schritt in die richtige Richtung, da Kinder unter 3 Jahren bisher in Bezug auf Frühförderung zu sehr vernachlässigt wurden und ich wünschte mehr Eltern mit Migrationshintergrund würden dieses Recht auch nutzen. Frage: Meryem: Frage: Meryem: Frage: Meryem: Frage: Meryem: Sie sind gerade ebenfalls schwanger und haben noch einen 2-jährigen Sohn. Was denken Sie über Frühförderungsmöglicheiten für Kinder unter 3 Jahren, wie z.b. die Unterbringung in einer Krippeneinrichtung? Was finden Sie daran gut und was schlecht? Über die Unterbringung in der Krippe oder überhaupt die Frühförderung von Kindern kann ich nichts Negatives sagen. Dort erwerben Kinder soziale sowie sprachliche Kompetenzen, werden selbstständiger in ihren Entscheidungen, lernen wie sie sich in einer Gruppe zu verhalten haben und werden dadurch im Umgang mit anderen Kindern gestärkt. Ist Ihr Sohn in einer Krippeneinrichtung untergebracht? Ja, ich fand damals schon und finde heute noch, dass es seine Entwicklung positiv beeinflusst. Welche Veränderungen stellen Sie an Ihrem Sohn fest, seit er die Krippe besucht? Seitdem er in die Krippe geht, ist er viel selbstständiger und kommt mit anderen Kindern viel besser klar. Er hat auch schon einige Freunde und geht gerne dahin. Werden Sie Ihr zweites Kind ebenfalls in eine Krippeneinrichtung geben? Wenn ja, wieso? Ja. Dafür kann ich gleich zwei Gründe nennen: erstens weil ich mit meinem Sohn sehr positive Erfahren gemacht habe und zweitens weil ich möglichst bald wieder in meine Arbeit als Erzieherin zurückkehren möchte. 22 23

NÄHERE INFORMATIONEN: Bundesagentur für Arbeit m Hafenstr. 18 N 0800 45 55 50 (kostenfrei) Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken m Hafenstr. 18 N 0681 8 76 49 00 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bei der Wiederaufnahme des Berufs sowie der Auswahl des Arbeitgebers spielt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, also von Privatleben und Berufsleben eine wesentliche Rolle. Die folgenden zwei Dinge erleichtern für den Arbeitnehmer den Einstieg bzw. den Wiedereinstieg ins Berufsleben erheblich: familienfreundliche Arbeitsbedingungen, d.h. v.a. flexible Arbeitszeiten und (finanzielle) Sicherheit und zuverlässige, bezahlbare und hochwertige Kindertagesbetreuung für Kinder aller Altersstufen. Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern Für viele Jugendliche mit Kind stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein großes Problem dar. Diese Jugendlichen können eine Ausbildung in Teilzeit aufnehmen und so durch eine Verkürzung der Ausbildungszeit pro Tag oder pro Woche einen Beruf in Teilzeit-Form erlernen. Alleinerziehende Mütter und Väter Alleinerziehende Mütter sowie auch Väter stehen täglich vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen versuchen, die Erziehung des Kindes, die Organisation des Alltags und den Beruf unter einen Hut zu bekommen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Alltag mit Kind und Beruf gut funktioniert und besonders gut geregelt ist. Hierbei sind die Organisation einer geeigneten Kindertagesbetreuung und ein familienfreundliches und verständnisvolles Arbeitsumfeld von besonderer Bedeutung. Zur Entlastung der alleinerziehenden Elternteile gibt es staatliche Unterstützung (siehe Punkt 6) oder vereinfachte Regelungen bei Ausbildung (z.b. Ausbildung in Teilzeit), Studium oder Wiedereinstieg in den Beruf. Bei ständigen Problemen und Krisen innerhalb der Familie gibt es Hilfsund Beratungsangebote, durch die Alleinerziehende entlastet, unterstützt und ermutigt werden sollen. Es gibt zwei Varianten von Teilzeitausbildung: die Ausbildung in Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer, d.h. die Stundenzahl der Ausbildung beträgt mindestens 25 Wochenstunden. die Ausbildung in Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungsdauer um maximal 1 Jahr, d.h. die Stundenzahl der Ausbildung beträgt mindestens 20 Wochenstunden. Die Teilzeitausbildung hat zudem noch viele Vorteile: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf(-sausbildung) flexible Gestaltung der Ausbildungszeit der Erwerb einer qualifizierten Berufabschlusses Abwechslung im Alltag 24 25

4. Harmonische Beziehung von Anfang an NÄHERE INFORMATIONEN: Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken N 0681 6 13 48 Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.v. m Ursulinenstr. 67 N 0681 9068 191 Elternkurs Das Baby verstehen Auch der Elternkurs Das Baby verstehen gehört zum Landesprogramm Frühe Hilfen. Dieser Kurs behandelt die ganz alltägliche Kommunikation zwischen dem Baby und seinen Eltern. Das Lesen des Babys steht im Mittelpunkt der Kursstunden. Durch spielerische Übungen werden auch das persönliche Wohlergehen und die neue Situation in der Paarbeziehung der Eltern zum Thema gemacht. Der Kurs setzt sich aus fünf Doppelstunden zusammen und beinhaltet die Entwicklungsprozesse und das Ausdrucksverhalten des Babys. Dadurch kann späteren Missverständnissen vorgebeugt werden. Außerdem wird die Bindung zum Kind dadurch fester. Zusätzlich profitieren die Eltern vom Erfahrungsreichtum der Kursleiter und können sich mit anderen Eltern austauschen. Alle werdenden Mütter und Väter und die, die gerade ein Kind bekommen haben und ihr Baby besser verstehen möchten, können sich für die Teilnahme an einem Kurs anmelden. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Stillgruppen / Stillberatung Erfahrungsaustausch rund um das Thema Stillen durch ausgebildete Stillberaterinnen. Stillende Mütter werden während der gesamten Stillzeit durch Information, Beratung bei Stillschwierigkeiten und Ermutigung im Alltag mit einem gestillten Baby unterstützt. Der Besuch einer Stillgruppe ist bereits in der Schwangerschaft sinnvoll. Nähere Informationen zu den Babyclubs: Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.v. m Ursulinenstr. 67 N 0681 90 68 191 Babyclubs und Elternberatung Wenn Sie als Eltern Interesse an Spielanregungen haben und die Entwicklung Ihres Babys fördern möchten, können Sie sich in entspannter Atmosphäre mit anderen Eltern austauschen. Die Babyclubs bieten die Möglichkeit, mit anderen Eltern über schlaflose Nächte zu reden und sich über das erste strahlende Lächeln auszutauschen. Die Babyclubs sind ein kostenloses offenes Angebot und finden wöchentlich statt. 26 27

NÄHERE INFORMATIONEN: Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken N 0681 6 13 48 Zur Elternberatung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Gesundheitsamt Saarbrücken N 0681 5 06 5401 Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Sie werden von erfahrenen Babyclub-Leiterinnen und Familienhebammen geleitet. Jeweils einmal im Monat wird in den Babyclubs eine medizinische Elternberatung durch das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken angeboten. Diese Elternberatung wird von Kinderärztinnen, Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen durchgeführt. Angeboten werden Beratung zu Gesundheit und Krankheit Ihres Kindes. Anregungen zu Ernährung, Pflege und Entwicklung des Kindes, sowie Messen und Wiegen gehören ebenfalls dazu. Sie erhalten dort auch Informationen über weitere Institutionen wie Kinderärzte, Beratungsstellen oder Frühförderung. Babymassage Bei der Babymassage wird durch Stimulation der Haut und bestimmter Reflexzonen eine Harmonisierung des Kindes erreicht und seine Entwicklung im positiven Sinne beeinflusst. Babymassage hilft Ihnen mit dem Kind eine Kommunikation mit allen Sinnen aufzubauen und seine Körpererfahrung in eine gesunde Balance zu bringen. Sie bietet den Vorteil, dass die Eltern Entspannungstechniken erlernen und diese jederzeit ausführen können. Berührung und Massage verstärken in erheblichem Maße die positive Eltern-Kind-Beziehung, geben Sicherheit, Ausgeglichenheit und Wohlbehagen zu Bewegungen an. Sie nehmen auch Kontakt zu den anderen Erwachsenen auf. Die Eltern beobachten die Entwicklung der Kinder und erkennen, dass jedes Baby seinen eigenen Entwicklungsrhythmus hat und unterschiedliche Verhaltensweisen zeigt. Die Eltern werden unterstützt, sich an den Bedürfnissen ihres Babys zu orientieren. Die Gruppenleitung greift Stimmungen der Eltern und ihren Babys auf und schafft eine entspannte Atmosphäre, in der die Eltern über ihre unterschiedlichen Gefühle reden können. Sie tauschen Erfahrungen über ihre neue Rolle als Eltern und über die veränderte Alltags- und Berufssituation aus. Eltern äußern nach dem Besuch der Gruppen häufig, dass ihnen der Austausch und die entstandene vertrauensvolle Atmosphäre geholfen haben, im Umgang mit dem Kind sicherer zu werden und dass sie sich ihrer Kompetenzen bewusster geworden sind. Purzelturnen Gemeinsam mit den Eltern sollen Lust und Spaß an der Bewegung gefördert werden. Nach einer Aufwärmphase wird mit den unterschiedlichsten Materialien die Bewegungsfreude der Kinder unterstützt und weiterentwickelt. Durch Beobachten der Kinder beim Krabbeln, Klettern, Laufen und Rollen lernen die Eltern die motorischen Fähigkeiten ihrer Kinder besser einzuschätzen und werden sicherer im Umgang mit ihnen. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Prager Eltern Kind Programm (PEKiP) Entwicklungsbegleitung im ersten Lebensjahr Das PEKiP ist ein Angebot der frühen Elternbildung. Ab der 6. Lebenswoche treffen sich 6 8 Eltern mit ihren Babys wöchentlich in einer kleinen Gruppe, die während des 1. Lebensjahres der Kinder zusammen bleibt. Man trifft sich in einem warmen, mit Matten ausgelegten Raum. Die Babys werden ausgezogen und haben so mehr Bewegungsfreiheit, die sie spontan und intensiv nutzen. Die PEKiP GruppenleiterIn zeigt Anregungen, die dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechen. Durch das Spielangebot werden die Babys selber aktiv, interessieren sich füreinander, erkennen sich wieder und regen sich gegenseitig 28 29

Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Musikgarten Die Musikgartenstunde ist eine ausgewogene Mischung aus Singen und Sprechen, Bewegung und Instrumentalspiel. Diese musikalische Frühförderung lässt Kinder erleben, wie viel Freude im gemeinsamen Musizieren, Singen und Tanzen liegt. Ohne Leistungsdruck, in einer kleinen Gruppe, werden Kinder spielerisch an Musik herangeführt. Geleitet werden diese Kurse von einer lizenzierten Musikgarten-Lehrerin oder einem -Lehrer. In allen drei Phasen sind die Eltern mit dabei. Diese drei Phasen gliedern sich wie folgt: Musikgarten für Babys von 0 18 Monaten Babys erkunden mit Hingabe Stimme und Körper. Sie untersuchen alles in der näheren Umgebung, was rasselt und knistert, leuchtet und klappert. Genau die richtige Zeit, um Rasseln, Klanghölzer und bunte Tücher zu erobern. Babyschwimmen Bei diesem Kurs wird das Kind mit dem Element Wasser vertraut gemacht. Es gewöhnt sich an Nässe und Kälte, an Wasserdruck und Wasserwiderstand, an die horizontale Schwimmlage, Auftriebskräfte des Wassers sowie an einen regelmäßigen Atemrythmus im Wasser. Eltern-Kind-Turnen / Krabbelgruppe / Spielkreis Ermöglichen Eltern und Kindern Kontakte, die im Alltag nur schwer zustande kommen. Die Eltern können Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Den Kindern wird die Möglichkeit eines ersten, von den Eltern begleitenden Gruppen-Erlebnisses geboten. Musikgarten Teil 1 von 18 Monaten bis 3 Jahren Wir machen Musik. Die Kleinkinder werden immer aktiver. Das Staunen über Bewegung, Echospiele und Instrumentalspiel steigert sich und wird begeistert imitiert. Dieser Kurs geht auf den wachsenden Erlebnisraum der Kinder ein. Musikgarten Teil 2 von 3 Jahren bis 5 Jahren Der musikalische Jahreskreis. Im Kindergartenalter nehmen die Kinder den Ablauf des Jahres wahr. Die Kinder werden unabhängiger, das Gruppenerlebnis rückt in den Mittelpunkt. Der Musikgarten reagiert mit rhythmischen und sprachlichen Echospielen, mit Tänzen und gezieltem Einsatz von Instrumenten. 30 31

5. Gesunde Entwicklung Meilensteine der Entwicklung Meilensteine bezeichnen das erstmalige Auftreten von bestimmten Entwicklungsschritten. Der Zeitpunkt des Erreichens der Meilensteine kann von Kind zu Kind sehr unterschiedlich sein. Bei Unsicherheiten, ob die Entwicklung Ihres Kindes altersentsprechend ist, sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin / Ihrem Kinderarzt. 5 Wochen bis 3 Monate Im Alter von 6 Wochen wendet der Säugling Kopf und Augen zum Licht, er betrachtet das Gesicht seiner Mutter und reagiert auf Sprache. Er beruhigt sich beim Klang der Stimme seiner Mutter und lächelt. Er hält den Kopf eine kurze Weile, ohne zu wackeln. Mit drei Monaten greift er nach Dingen, die man ihm in die Hand gibt, lächelt spontan, lallt, kann den Kopf heben und halten. 3 5 Monate Es kann sich vom Bauch auf den Rücken drehen. Es greift selbstständig nach Dingen und kann seine Hände vor dem Körper zusammenbringen. Es erkennt vertraute Personen und lächelt andere Babys an. 6 9 Monate Es greift Gegenstände, zum Beispiel eine Rassel, wechselt sie von einer Hand in die andere. Es kann sich selbstständig umdrehen, ohne Hilfe länger sitzen und mit Unterstützung sein Gewicht auf den Füßen tragen. Es kann eine Flasche halten, mit den Fingern essen und größere Stücke kauen. Es ahmt Husten nach, lacht, kreischt und bildet Laute, wie dada. 32 33

9 12 Monate Das Baby krabbelt oder robbt, zieht sich zum Stehen hoch, läuft an Möbeln entlang und vielleicht sogar schon frei. Es versteht die Bedeutung des Wortes nein, kann in die Hände klatschen, vielleicht ein paar Wörter sprechen und eventuell einfache Anweisungen verstehen. 1 2 Jahre Das Kind lernt laufen und klettern und interessiert sich für alles Mögliche. Es kann auf einem Tretauto sitzen und fahren. Es verwendet bis zu 20 Wörter und beginnt, sie mit einfachen Sätzen zu verknüpfen. Es ahmt mit Vergnügen Tätigkeiten nach und befolgt einfache Aufforderungen, wie zum Beispiel seine Schuhe zu bringen. Es kann einen Löffel halten, zum Mund führen und beginnt zu kritzeln. Manche Kinder bekommen jetzt erste Wutanfälle. 2 3 Jahre Ungefähr mit 2 Jahren kann ihr Kind mit Unterstützung Treppen steigen und es beginnt, mit beiden Beinen zugleich zu springen. Mit 2 1/2 kann es selbstständig Treppen steigen, beidbeinig springen und einen Ball schießen ohne hinzufallen. Mit 2 Jahren kennt es 5 Körperteile, benutzt circa 50 Wörter und kann einfache Sätze bilden. Etwa mit 2 1/2 verwendet es Pronomen wie mich, du oder ich, stellt erste Fragen und kann einfachen Geschichten und Unterhaltungen folgen. Die Sprachentwicklung in den ersten 3 Jahren Lange bevor das Kind selber sprechen kann, beginnt bereits der Spracherwerb. Er setzt voraus, dass das Kind einströmende Reize wie Gehörtes und Gesehenes exakt und ohne Einschränkung aufnehmen kann. Andere Sinnesreize wie Spüren, Empfinden, die Informationen über die Lage der Körperteile und schließlich die Motorik gehören ebenfalls zu den Voraussetzungen. Zu ihnen gehören auch Konzentration und Aufmerksamkeit. Die Atmosphäre der Geborgenheit und des Wohlfühlens in seiner Umgebung unterstützen den Spracherwerb wie die sprachlichen Anregungen durch Mutter und Vater, Geschwister und das gesamte soziale Umfeld. Unter diesen Bedingungen lernen die meisten Kinder fast ohne ersichtliche Anstrengung das Sprechen und die Sprache. Sie äußern sich verständlich, bauen ihren Wortschatz auf und werden immer sicherer im Gebrauch von Satzstrukturen. Allerdings dürfen auch am dritten Geburtstag schwierige Laute (z.b. s, sch, g, k) und Lautverbindungen (z.b.: kn, bl, kr) noch falsch gebildet werden. Diese Fehler liegen im Rahmen der normalen Sprachentwicklung. Dazu gehören auch Unsicherheiten in der Satzbildung. Erst dann spricht man von einer Sprachentwicklungsverzögerung, wenn der Spracherwerb deutlich verzögert abläuft, d.h. nicht dem Lebensalter entspricht. Zu den Fehlentwicklungen gehören auch Auffälligkeiten im Stimmklang (Näseln, heisere Stimme) und Veränderungen im Sprechtempo und Sprechrhythmus. Es gibt viele Möglichkeiten, um sprachauffällige Kinder im Alltag zu fördern: mit dem Kind sprechen, Tagesabläufe sprachlich kommentieren, Bücher gemeinsam anschauen, Verse aufsagen und Lieder singen, dem Kind zuhören. So kann in vielfältiger Weise die Sprachentwicklung des Kindes unterstützt werden. Die KinderärztInnen beraten besorgte Eltern gerne bei der Sprachentwicklung ihrer Kinder. Der Ausschluss einer organisch bedingten Hörstörung sollte immer vor einer Sprachtherapie stehen. Bei Bedarf kann dann die fachliche Hilfe eines Sprachtherapeuten und Logopäden eingeleitet werden. Adressen von Kinderärzten in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden 34 35

Die medizinischen Untersuchungen U s Es gibt in Deutschland ein medizinisches Vorsorgeprogramm für Kinder, das regelmäßige Untersuchungen von Geburt an bis ins Jugendalter vorsieht. Ziel ist es, Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf zu behandeln. Die Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Im Saarland wird die Teilnahme an den U s durch das Zentrum für Kinder- vorsorge (ZfK) überwacht. Wird bei einem Kind eine Vorsorgeuntersuchung nicht durchgeführt, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Erinnerung vom ZfK. Bei im Verlauf weiterhin fehlender Vorsorge setzt sich das Gesundheitsamt mit den Sorgeberechtigten in Verbindung, um über die Notwendigkeit der Vorsorge zu informieren. Kann kein Kontakt zur Familie hergestellt werden oder wird die Vorsorgeuntersuchung auch nach Kontaktaufnahme von ZfK und Gesundheitsamt nicht durchgeführt, wird das Jugendamt eingeschaltet, um im Rahmen seines Schutzauftrages für Kinder eine eventuelle Kindeswohl- gefährdung auszuschließen. Die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach Zeiträumen: U1: direkt nach der Geburt Die erste Untersuchung ist eine allgemeine Kontrolle und findet gleich nach der Geburt statt. Arzt oder Hebamme untersuchen das Neugeborene im Hinblick auf die Atmung, den Herzschlag, die Hautfarbe, Muskelspannung und Bewegungsfähigkeit. So kann festgestellt werden, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat und ob es ihm körperlich gut geht. Außerdem wird das Kind auf mögliche Fehlbildungen untersucht. U2: 3. 10. Lebenstag Bei der zweiten Untersuchung prüft der / die KinderärztIn, ob es beim Baby Hinweise auf Fütterstörungen, Fehlbildungen, Bewegungsstörungen, Erkrankungen, Verletzungen oder Anpassungsstörungen gibt. Ihm wird bei dieser Untersuchung auch ein wenig Blut abgenommen, um seltene schwere Stoffwechselkrankheiten zu erkennen. Es wird auch ein Hörtest mit einem speziellen Gerät durchgeführt. Die vorsorgliche Vitamin-D-Gabe, die notwendig ist, um eine Rachitis (Knochenerweichung) zu vermeiden wird besprochen. Zudem erhalten die Eltern Informationen zur Ernährung und Pflege des Kindes sowie über Schutzimpfungen. U3: 4. und 5. Lebenswoche Ähnlich wie bei der U 2 untersucht der / die Kinderarzt / ärztin nochmals alle Organe, das Wachstum und den Ernährungszustand sowie das Nerven- system; er / sie beurteilt, ob das Kind sich normal bewegt, auf Geräusche reagiert und sieht. Ein wichtiger Teil bei dieser Untersuchung ist die Be- urteilung der Hüftgelenke, die neben der äußerlichen Untersuchung auch mit Ultraschall erfolgt. Die Eltern werden zu Themen wie Ernährung, Pflege, Schlaf und Weinen des Kindes beraten. U4: 3. 4. Lebensmonat Bei diesem Termin untersucht der Arzt / die Ärztin vor allem die körperliche und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes. Im Spiel mit dem Baby prüft er beispielsweise, ob es einen Gegenstand in der Hand halten und ihn mit den Augen verfolgen kann. Jetzt stehen auch die ersten Schutzimpfungen an. Zudem berät der Arzt die Eltern bei der Einführung der Beikost. U5: 6. 7. Lebensmonat Bei der fünften Vorsorgeuntersuchung steht die Überprüfung der Entwicklung von Motorik, Sozialverhalten und Sprache des Kindes neben der weiteren körperlichen Entwicklung an erster Stelle. Spielerisch prüft der Arzt z.b, ob ein Kind mit beiden Händen greifen kann, sich auf Seite und Bauch dreht, sich abstützt und sich zu Geräuschen umwendet. In der Aufrichtentwicklung gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Kindern. Im Zweifelsfall ist evtl. einige Wochen später eine weitere Untersuchung sinnvoll, um Fehl- entwicklungen auszuschließen. Auch erste Hinweise zu Gesunderhaltung der jetzt allmählich durchbrechenden ersten Zähne werden gegeben. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden 36 37

U6: 10. 12. Lebensmonat In diesem Alter sind Kleinkinder schon recht mobil und erkunden ihre Umwelt. Auf die neuen Fähigkeiten wie Krabbeln, Hochziehen am Schrank, die ersten Schritte an der Hand oder das kurzfristige eigenständige Stehen achtet der Kinderarzt bei diesem Untersuchungstermin besonders. Das Verhalten des Kindes informiert ihn zudem über die geistige Entwicklung seines kleinen Patienten. Auch prüft er das Sprachverständnis und die Sprachentwicklung und achtet auf Augenfehlstellungen. Außerdem werden die Eltern hier über die Gefahr von Kinderunfällen informiert, die gerade in diesem Alter gehäuft auftreten. U7: 21. 24. Lebensmonat Neben der körperlichen Entwicklung prüft der / die Arzt / Ärztin z.b., ob das Kind alleine gehen, sich bücken und wieder aufrichten kann. Er / sie untersucht, ob das Kind richtig sehen und hören kann, wie es spricht und wie es Gesprochenes versteht. Hier ist die Mithilfe der Eltern erforderlich, da Kinder in diesem Alter gegenüber fremden Personen oft ängstlich oder zurückhaltend sind. Gerade bezüglich der Sprachentwicklung gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Kindern, so dass zum Teil auch der Verlauf beurteilt werden muss. U7a: 34. bis 36. Lebensmonat Im Rahmen dieser Untersuchung sollen u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Weitere Untersuchungen sind: U8: 46. bis 48. Lebensmonat U9: 60. bis 64. Lebensmonat und J1 mit 12 bis 14 Jahren Bei allen Vorsorgeuntersuchungen werden die notwendigen Impfungen nach den Empfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission) durchge- führt und eventuell versäumte Impfungen nachgeholt. 38 39 Impfungen Die ständige Impfkommission (STIKO) wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen; sie empfiehlt für Säuglinge und Kleinkinder folgende Impfungen, für die auch die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Der Aufbau des Impfschutzes sollte so früh wie möglich beginnen, da Erkrankungen, gegen die geimpft wird, schon im frühen Säuglingsalter auf- treten und sehr schwer verlaufen können. Der Impfschutz, der im Säuglings- alter aufgebaut oder begonnen wurde, sollte bei Kindern und Jugendlichen aufgefrischt oder vervollständigt werden. Ob weitere Impfungen, die von der STIKO nicht generell empfohlen werden, für Ihr Kind sinnvoll sind, kann Ihr Kinderarzt beurteilen. Sprechen Sie ihn darauf an. Ab dem 3. Lebensmonat (2 Monate altes Kind): Jeweils im Abstand von mindestens 4 Wochen werden 3 Impfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkampf (Tetanus), Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, und HIB (Hämophilus influenzae Typus B) verabreicht. Zusätzlich sollte gleichzeitig je eine Impfung gegen Pneumokokken (Hirnhautentzün- dung, Lungenentzündung) erfolgen. Schon ab der 6. Woche ist eine Schluck- impfung gegen Rotaviren (häufigster Durchfallerreger) empfohlen, die 2 bzw. 3 x (je nach Impfstoff) im Abstand von 4 Wochen verabreicht wird. Ab dem 12. Lebensmonat: Erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken und eine 4. Impfung gegen Diphtherie / Tetanus / Keuchhusten / HIB / Polio / Hepatitis B und Pneumokokken. Ab dem 13. Lebensmonat: Impfung gegen Meningokokken C (Hirnhautentzündung) Zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. NÄHERE INFORMATIONEN: Gesundheitsamt Saarbrücken Kinder- und Jugendärztlicher Dienst N 0681 5 06 5401 (Sekretariat) @ sekretariat-jaed@ rvsbr.de Zentrum für Kindervorsorge N 06841 1 64 61 40 @ zfk.sl@uks.eu

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NÄHERE INFORMATIONEN: Gesundheitsamt Saarbrücken Kinder- und Jugendärztlicher Dienst N 0681 5 06 5401 (Sekretariat) @ gesine.thuenenkoetter @rvsbr.de @ sekretariat-jaed@ rvsbr.de Notdienst Praxis für Kinder und Jugendliche Die niedergelassenen Kinder- und JugendärztInnen des Regionalverbandes Saarbrücken (ausgenommen Völklingen und Köllerbachtal) haben in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Saarbrücken und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche gegründet, um allen Kindern und Jugendlichen auch am Wochenende und an Feiertagen fachärztliche Hilfe anzubieten. Die Praxis befindet sich auf dem Gelände des Klinikums Saarbrücken im Gebäude der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und hat am Wochenende von Samstagmorgen 8.00 Uhr bis Montagmorgen 8.00 Uhr geöffnet und an Feiertagen von 8.00 Uhr morgens bis um 8.00 Uhr des Folgetages. Zu erreichen unter Tel.: 0681 9633000. Für den Bereich Völklingen / Riegelsberg / Köllerbachtal ist der kinderärztliche Notdienst Bereich Saar-West-Nord zuständig. Dort sind Kinder- und JugendärztInnen jeweils in ihren Praxen dienstbereit. Die Notdienste erfahren Sie aus der Tagespresse oder telefonisch bei dem / der behandelnden Kinder- und Jugendarzt / ärztin. Elternberatung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern Das Frühe Hilfen Team des Gesundheitsamtes, bestehend aus KinderärztInnen, Kinderkrankschwester und Familienhebammen, bietet eine kostenfreie Elternberatung an. Diese findet in der Regel einmal monatlich in den Räumlichkeiten der Gemeinwesenarbeit-Projekte parallel zu den Babyclubs statt (siehe Angebote in Ihrer Nähe Elternberatung). Angeboten werden: Unterstützung in Fragen zu Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes Beratung zu Gesundheit und Krankheit des Kindes Impfberatung Wiegen und Messen des Kindes Körperliche Untersuchung Vermittlung zu weiteren Institutionen wie Kinderärzten, Beratungsstellen, Frühförderstellen etc. Wenn es anders kommt Ihr Kind wurde zu früh oder mit einer Behinderung geboren oder es ist von einer Behinderung bedroht. Alles ist plötzlich anders. Sowohl in der ersten Zeit als auch im Laufe der nächsten Jahre brauchen Sie als Eltern Informationen, Beratung und Unterstützung und wünschen sich vielleicht Austausch mit anderen betroffenen Eltern. Es ist gut, sich von Anfang an Rat zu holen. Es gibt viele Anlaufstellen, die Eltern eines entwicklungsverzögerten oder behinderten Kindes unterstützen können. Interdisziplinäre Frühförderung Das Angebot richtet sich an alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren, die in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen oder auch sozialen Entwicklung Unterstützung benötigen. Die Eltern können sich direkt an die Frühförderstellen wenden und im Rahmen einer offenen Beratung ihre Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes besprechen. Sie werden umfassend über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote beraten. Früherkennung, Diagnostik, Beratung und Therapie sollen möglichst früh einsetzen, um späteren Benachteiligungen des Kindes entgegen zu wirken. Die MitarbeiterInnen arbeiten flexibel in den Familien, in den Frühförderstellen und in Kitas. Das komplexe Angebot umfasst neben heilpädagogischer Förderung auch medizinisch therapeutische Behandlungen, wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. Lebenshilfe Saarbrücken, Frühförderzentrum ggmbh m Stettiner Str. 1 66121 Saarbrücken N 0681 9 80 55 0 @ e.jung@lebenshilfesaarbruecken.de Haus der Parität, Frühförder- und Reha-Ambulanz m Försterstr. 39 N 0681 38 85 246 @ B.Loesle@ Haus-der-Paritaet.de Frühförderstelle der Lebenshilfe Saarbrücken- Dudweiler m Winterbachsroth 7 66125 Dudweiler N 068 97 / 7 78 94 12 @ Iff@lebenshilfe-sft.de Frühförderstelle der Lebenshilfe Völklingen e.v. m Waldstr. 20 66333 Völklingen N 068 98 91 47 30 @ info@lebenshilfevoelklingen.de Interdisziplinäre Frühförderung m Im Füllengarten 99 66115 Saarbrücken- Burbach N 0681 755 904 71 FAX 0681 755 904 77 @ fruehfoerderung@ dwsaar.de 42 43