BIOFACH 2016. Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel Nürnberg, 10. 13. Februar 2016. Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion

Ähnliche Dokumente
SIAL Das internationale Schaufenster der Lebensmittelindustrie Paris, Oktober 2014 Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion

BIOFACH Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel Nürnberg, Februar 2015 Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion

PLMA World of Private Label Amsterdam, Mai Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion ANMELDE SCHLUSS. 18.

Cosmoprof Bologna Weltleitmesse für Gesichts-, Körper- und Haarkosmetik. Bologna, März 2011

JOIN NOW! SWISS PAVILION SIAL 2018

PLMA World of Private Label Amsterdam, Mai 2016

BIOFACH Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel Nürnberg, Februar Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion

Einladung zur Teilnahme im offiziellen SWISS Pavilion

JOIN NOW! SWISS PAVILION ISM 2019

BIOFACH Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel Nürnberg, Februar Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion

Beteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen

INDUSTRIAL SUPPLY 2016

business network switzerland osec SWISS Pavilion BioFach 2005 Nürnberg, Februar 2005 Kooperationspartner:

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Wo immer Sie sind ab hier sind es nur zwei Schritte nach Hause.

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Häufig gestellte Fragen

Der erste Schritt für Aussteller: die Standbuchung

EXPO REAL Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand auf der EXPO REAL 2014 in München.

GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen

REConf Schweiz. Requirements Engineering Tagung 05. bis 07. Oktober 2010 in Zürich. Sponsoringvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / faxen

Angebot. zur Beteiligung am Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg. auf der

Schöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

ANUGA 2019 KÖLN, OKTOBER

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

ITB Berlin März 2015

ANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil.

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Anmeldung Produkte suchen Produzenten Präzisionstechnik Pforzheim

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember Januar 2016 in Hamburg

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

Preise und Teilnahmemöglichkeiten

Teilnahmerichtlinien. 1. Anmeldung / Anerkennung


Partnerpaket für den gemeinsamen Messeauftritt von DGNB und BAK auf der EXPO REAL Oktober 2014

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Antworten auf häufig gestellte Fragen FAQs

Veranstaltungsspezifische Ergänzungen zu zu den den Allgemeinen Teilnahmebedingungen Teil (ATB) (ATB) der Hamburg Messe und Congress GmbH

Gemeinschaftsinitiative Cluster Neue Werkstoffe

Mürwiker Str. 156a Flensburg, Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

Sehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren! November 2015

ANMELDUNG ZUR 3. BAYHOST - vbw - Hochschulmesse am 20. Mai 2010 im Audimax der Universität Regensburg

SOFTWARE-WERKVERTRAG

Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion. BioFach Weltleitmesse für Bio-Produkte. Nürnberg, Februar 2012

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

ISM Die weltweit grösste Messe für Süsswaren und Knabberartikel Köln, Januar Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion

Leichte-Sprache-Bilder

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Anmeldung zum 18. Wirtschafts- und Ingenieurtag

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland

Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg

AUSSTELLERANMELDUNG MIT EIGENEM MESSESTAND

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai Uhr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Online US-Anzeigenmarkt mit dem grössten US-Car Angebot!

Obergericht des Kantons Zürich

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

Teilnahmeunterlagen SWISS PAVILION AN DER PLMA 2018

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

Nutzung dieser Internetseite

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab )

dentalbern.ch Standreinigung, Aussteller-Parkplätze, Technische Bestellungen Hauptpartner: Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

Die Dachdecker-Domain

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Transkript:

ANMELDE- SCHLUSS 14. August 2015 BIOFACH 2016 Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel Nürnberg, 10. 13. Februar 2016 Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion OFFICIAL PROGRAM

4,8 % Wachstum Bio-Markt 44 624 Fachbesucher 2 141 Aussteller 120 m 2 SWISS Pavilion Herkunft Fachbesucher (aus 130 Ländern) 12% 10% 6% 2% EU Übriges Europa Asien/Australien/Ozeanien Amerika Afrika 69% DER MARKT 2014 gaben die deutschen Haushalte 4,8 % mehr Geld für Bio-Lebensmittel und Getränke aus als im Vorjahr. Der Umsatz betrug knapp 8 Mrd. EUR, so der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Mit qualitativ hochstehenden Produkten, einer zuverlässigen Auftragsabwicklung und hervorragendem Service können sich Schweizer Hersteller im europäischen Bio-Markt behaupten und ihre Position weiterhin stärken. Die BIOFACH in Nürnberg bietet dafür die ideale Plattform. DIE MESSE BIOFACH Die Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel Die BIOFACH ist bei den Bio-Profis aus den Bereichen Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Naturtextilien und vielem mehr fester Bestandteil ihrer Jahresplanung. Hier treffen sich Angebot und Nachfrage. Hersteller präsentieren auf der Weltleitmesse sich und ihre Produkte, beobachten und analysieren damit einerseits den Markt und positionieren sich andererseits gegenüber dem Wettbewerb. Die BIOFACH ist das Netzwerk für Kunden, Lieferanten und alle Partner sowie potentielle Neukunden. 2016 findet die Messe bereits zum 27. Mal statt. Switzerland Global Enterprise organisiert an der BIOFACH 2016 erneut den SWISS Pavilion für Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen. ANGEBOTSSPEKTRUM Frischeprodukte: Obst, Gemüse, Kartoffeln, Pilze Fleisch- und Wurstwaren Fisch und Meerestiere Brot, Backwaren Molkereiprodukte Milchersatz-, Fleischersatz- Produkte Käse Frische-Convenience und -Feinkost Eier, sonstige Frischprodukte Tiefkühlprodukte: Tiefkühl-Convenience Fleisch Fisch und Meerestiere Backwaren Obst, Gemüse, Kräuter Speiseeis Trockenprodukte Kochen und Backen: Getreide, Hülsenfrüchte, sonstige Mühlenerzeugnisse Brot, Backwaren, Backhilfsmittel Teigwaren Tomatenprodukte, Fertigsaucen Gewürze, Salz, Fixprodukte Essige, Würzmittel Olivenöle Sonstige Speiseöle Trocken-Convenience, Fertig- und Halbfertiggerichte, Konserven Süssungsmittel Trockenprodukte Snacks und Süssigkeiten: Nüsse, Trockenfrüchte Schokolade Süssgebäck, sonstige Süsswaren Salzgebäck, salzige Snacks Trockenprodukte Getränke: Säfte, Erfrischungsgetränke Wasser Tee Kaffee Sonstige Heissgetränke Sonstige nicht alkoholische Getränke Wein Bier Sonstige alkoholische Getränke Weitere Trockenprodukte: Cerealien, Müslis Süsse Brotaufstriche, Honig Deftige Brotaufstriche Feinkost, Antipasti Diätetische Nahrungsmittel Kindernahrung Heilmittel Nahrungsergänzung Roh-, Hilfsstoffe Sonstige Trockenprodukte Non-Food: Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel Naturkosmetik Sonstige Drogeriewaren Textilien Tiernahrung Saatgut und Pflanzen Haushaltsgeräte, -waren Technik und Ausstattung: Verpackung Verarbeitung, Veredelung Verkaufsausstattung Medien, Dienstleiter: Verlage, Verbände, Institutionen Zertifizierung, Kontrolle Bildung, Forschung Sonstige Dienstleister ZIELGRUPPEN Nahrungsmittelhersteller Fachhandel/Naturkostfachhandel Grosshandel/Import und Export der Landwirtschaft Dienstleister Hersteller von Naturwaren und Getränken Hofläden Direktvermarkter Supermärkte Reformhäuser Grossverpfleger und Gastgewerbe Lebensmitteleinzelhandel Weinfachhandel Feinkosthandel Kosmetikfachgeschäfte Drogeriemärkte Details zur Messe: www.biofach.de VERANSTALTER UND ORT NürnbergMesse GmbH, Messezentrum Nürnberg, Deutschland Der SWISS Pavilion ist in der Halle 1 zwischen anderen internationalen Anbietern und Länderpavillons ausgezeichnet platziert.

AUFFALLEND Der Schweizer Auftritt BEZUGSBEREIT Ihr Stand PROFESSIONELL Unser Service ANMELDESCHLUSS 14. AUGUST 2015 SWISS PAVILION BEI UNS SIND SIE GUT AUFGEHOBEN Konzentrieren Sie sich auf den Aufbau und die Pflege Ihrer Kunden wir organisieren Ihren Auftritt Fühlen Sie sich im SWISS Pavilion wie zuhause gönnen Sie sich und Ihren Kunden in der Hospitality des SWISS Pavilion einen feinen Schweizer Kaffee als Pause oder für ein anregendes Gespräch Übrigens auch der Rahmen stimmt: unter dem Dach der Schweiz erkennen die Besucher Qualität, Innovation und Tradition BETEILIGUNGSVARIANTEN Variante 1: «Individual» CHF 990. /m 2 Inbegriffene Leistungen: Standfläche ab 12 m 2, 1 abschliessbares Sideboard, 1 Tisch, 4 Stühle, 1 Vitrine (50 cm 50 cm), 4 Tablare, Leistungspaket Variante 2: «Optimal» CHF 1 005. /m 2 Inbegriffene Leistungen: ca. 9 m 2 Standfläche, 1 abschliessbares Sideboard, 1 Tisch, 4 Stühle, 3 Tablare, Leistungspaket Variante 3: «Rational» CHF 1 015.-/m 2 Inbegriffene Leistungen: ca. 6 m 2 Standfläche, 1 abschliessbares Sideboard, 1 Tisch, 3 Stühle, 2 Tablare, Leistungspaket Variante 4: «Mini» CHF 4 450.- Inbegriffene Leistungen: 3 4 m 2 Standfläche, wahlweise 1 abschliessbare Korpusvitrine oder 1 Vitrine (50 cm 50 cm) inkl. Beleuchtung, 1 Stehtisch, 2 Barhocker, Leistungspaket. Bei dieser Variante werden mehrere Mini-Beteiligungen auf einer gemeinsamen Fläche platziert. Angebot limitiert. EINSCHREIBEGEBÜHR Mitglieder S-GE/Bio Suisse: CHF 650., Nichtmitglieder: CHF 950. UNSER LEISTUNGSPAKET DAS MACHEN WIR GERNE FÜR SIE Alle Beteiligungsvarianten enthalten das folgende Leistungspaket: Infrastruktur und Standbau: Messestand im innovativen Switzerland.-Design Ausbau gemäss Beteiligungsvariante Rück- und Seitenwände einheitlicher Bodenbelag Beleuchtung 1 elektrischer Anschluss 1 Papierkorb Hospitality-Bereich: Hospitality und Networking Area Snacks und Früchte Softdrinks, Tee und Kaffee Mitbenutzung von Internet und Lager (limitiert) Kommunikation: Firmenbeschriftung mit Originallogo Inserat/Werbung (gem. Verfügbarkeit) Schweizer Ausstellerverzeichnis Pressemitteilung SWISS Pavilion Pressefach Logowand mit Prospektablage Internetauftritt auf der S-GE-Website mit direkten Links zu allen Ausstellerfirmen Organisation: Projektleitung, organisatorische und administrative Vorbereitung und Durchführung Beratungsgespräche mit allen Projektpartnern Ausstellerausweise Namensschilder Standfotos Standreinigung Abfallentsorgung KLIMANEUTRALER MESSESTAND UNSER KLIMA IST UNS KOSTBAR Gestalten Sie Ihren Auftritt klimaneutral. Der Standbau verursacht CO 2 -Emissionen. Setzen Sie ein Zeichen und kompensieren Sie diese mit CHF 5. pro Quadratmeter Standfläche. Ihr Beitrag fliesst gezielt und garantiert in ein Klimaschutzprojekt von myclimate. Ihr Engagement bewirkt Gutes! TEILNAHMEBEDINGUNGEN Die Aussteller an der BIOFACH müssen zertifizierte Bio-Produkte präsentieren. OBLIGATORISCHE TEILNAHMEGEBÜHR DER NÜRNBERGMESSE GMBH Pro Direkt- und Mitaussteller erhebt der Messeveranstalter eine Teilnahmegebühr von EUR 475. Diese beinhaltet ein Kommunikationspaket mit ganzjährigem Internet-Eintrag, Werbemittel, Eintrag im Messebegleiter, usw. NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN Sonderleistungen wie u. a. individueller Internet-Anschluss auf Firmenstand, Transport und Versicherung der Exponate, individuelle Standgestaltung und Zusatzmobiliar, technische Anschlüsse und Betriebskosten sowie Reise und Unterkunft. Wir verweisen hierzu auf die S-GE -AGB (Ziffern 4.6 und 7.2), einsehbar unter www.s-ge.com/agb_2008_de.

ORGANISATION Switzerland Global Enterprise Stampfenbachstrasse 85 CH-8006 Zürich T +41 44 365 51 51 F +41 44 364 19 57 PROJEKTMANAGEMENT Angela Reinhard T +41 44 365 52 19 areinhard@s-ge.com Alexa Landolt T +41 44 365 52 71 alandolt@s-ge.com s-ge.com IN COOPERATION WITH < 15 mm

ANMELDUNG SWISS PAVILION BIOFACH 2016, 10. 13. FEBRUAR 2016 Wir melden uns hiermit rechtsverbindlich zur Teilnahme im offiziellen SWISS Pavilion an der BIOFACH 2016 an und bestätigen, dass wir die AGB von S-GE, veröffentlicht und einsehbar unter www.s-ge.com/agb_2008_de, gelesen und akzeptiert haben. Wir nehmen Kenntnis davon, dass die S-GE-AGB fester Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses sind. Ein Auszug aus den S-GE-AGB, hinsichtlich der spezifischen Regelungen zur Messeteilnahme, findet sich auf der Rückseite dieser Anmeldung. Firma: Adresse: Telefon: E-Mail: Kontaktperson/Funktion: PLZ/Ort: Fax: Website: UID-Nr. und UID-Ergänzung (zwingend anzugeben für deutsche Mehrwertsteuer): CHE- MITGLIEDSCHAFTEN S-GE: Ja Nein Bio Suisse: Ja Nein Wir möchten gerne S-GE Mitglied werden. Bitte senden Sie uns die Unterlagen. EINSCHREIBEGEBÜHR Mitglieder S-GE/Verband: CHF 650., Nichtmitglieder: CHF 950. Obligatorische Teilnahmegebühr des Veranstalters NürnbergMesse GmbH: EUR 475. GEWÜNSCHTE BETEILIGUNG Variante 1: «Individual» (ab 12 m 2 ) gewünschte m 2 : CHF 990. /m 2 Variante 2: «Optimal» (9 m 2 ) CHF 1 005. /m 2 Variante 3: «Rational» (6 m 2 ) CHF 1 015. /m 2 Variante 4: «Mini» CHF 4 450. Klimaneutraler Messestand myclimate (optional) CHF 5. /m 2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN Die Aussteller der BIOFACH müssen zertifizierte Bio-Produkte präsentieren. PRODUKTE Bitte angeben: Die Einschreibegebühr, 1/3 des Teilnahmepreises sowie die obligatorische Teilnahmegebühr des Messeveranstalters werden nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung. Die restlichen 2/3 des Teilnahmepreises werden rund 90 Tage vor Messebeginn fakturiert. Zusatzleistungen und Leistungen, welche den vereinbarten Rahmen dieser Teilnahmeunterlagen überschreiten, werden nach der Messe verrechnet. Die Preise verstehen sich exklusive MwSt. Ort/Datum: Stempel/Unterschrift: Bis spätestens 14. August 2015 einsenden an: Switzerland Global Enterprise E-Mail: areinhard@s-ge.com/alandolt@s-ge.com Angela Reinhard/Alexa Landolt oder per Fax an +41 44 364 19 57 Stampfenbachstrasse 85 CH-8006 Zürich WEITERE SWISS PAVILION DER LEBENSMITTEL- UND GETRÄNKEINDUSTRIE: Anuga 2015, Köln (10. 14. Oktober 2015) FHA 2016, Singapore (12. 15. April 2016) Gulfood 2016, Dubai (21. 25. Februar 2016) PLMA 2016, Amsterdam (24. 25. Mai 2016) ISM 2016, Köln (31. Januar 3. Februar 2016) SIAL Paris 2016 (16. 20. Oktober 2016) Bitte senden Sie uns weitere Informationen.

AUSZUG AUS DEN AGB VON SWITZERLAND GLOBAL ENTERPRISE Für offizielle Schweizer Beteiligungen an internationalen Messen, weiteren offiziellen Gemeinschaftsveranstaltungen und Schweizer Ausstellungen im Ausland 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS 2.2 Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung/Messe hat die Anmeldung innert dem in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Anmeldetermin schriftlich bei Switzerland Global Enterprise einzutreffen. Die rechtzeitig eingegangene Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme oder auf eine bestimmte Grösse oder Lage des zugewiesenen Standes. Verspätete Anmeldungen können lediglich nach Möglichkeit berücksichtigt werden (Ziffer 7.1). Der Vertrag gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Switzerland Global Enterprise als abgeschlossen. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 4.4 Der volle Teilnahmepreis muss bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Messe vollständig bezahlt sein, ansonsten erhält der Kunde keine Berechtigung zur Teilnahme. 4.5 Kommt der Aussteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug und tritt Switzerland Global Enterprise fristlos vom Vertrag zurück (Ziffer 4.3), sind in diesem Fall die Einschreibegebühren und der vereinbarte Teilnahmepreis als Konventionalstrafe zu bezahlen. 4.6 Die Kosten für Sonderleistungen (Ziffer 7.2) werden von Switzerland Global Enterprise nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar. 6. LIEFERUNG/ÄNDERUNG/VERZUG/WIDERRUF 6.5 Verzichtet ein Aussteller nach Vertragsschluss auf die Teilnahme oder wird die ursprünglich vereinbarte Beteiligung reduziert, bleiben die Einschreibegebühr und der volle Teilnahmepreis für die Grundleistungen vorbehältlich der Einschränkung in Ziffer 6.6 sowie Ersatz für bereits getätigte Auslagen von Switzerland Global Enterprise für Sonderleistungen geschuldet (Ziffer 7.2). 6.6 Ein Vertragswiderruf des Ausstellers ist nur schriftlich gültig (Schreiben, Telefax). Ein Widerruf mittels E-Mail ist unzureichend. Beim frühzeitigen schriftlichen Rückzug werden die folgenden Reduktionen vom Teilnahmepreis gewährt: beim Erhalt bis sechs Monate vor der Ausstellung: 30 % Reduktion; beim Erhalt bis vier Monate vor der Ausstellung: 10 % Reduktion. Zieht der Aussteller seine Anmeldung weniger als vier Monate vor der Ausstellung zurück, sind der volle Teilnahmepreis sowie die gesamte Einschreibegebühr geschuldet. Stellt der Aussteller einen zumutbaren Ersatzaussteller, der den geschlossenen Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt, ist der ursprüngliche Aussteller im Umfang der Bezahlung des Teilnahmepreises durch den Ersatzaussteller befreit. Die Einschreibegebühr sowie zusätzliche Auslagen von Switzerland Global Enterprise bleiben in jedem Fall geschuldet. Die Einschreibegebühr wird zusätzlich auch vom Ersatzaussteller erhoben. 6.7 Switzerland Global Enterprise kann jederzeit Reduktionen der angemeldeten Standfläche und einen Standortwechsel vornehmen (Ziffer 7.1). Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung vom Vertragsverhältnis schriftlich zurückzutreten, wenn hierdurch seine Belange in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Ist eine Beeinträchtigung zumutbar, dann kann der Aussteller dennoch vom Vertragsverhältnis zurücktreten, wobei er hierfür kostenpflichtig ist. Die Kosten infolge solchen Widerrufs werden analog Ziffer 6.6 berechnet. 6.8 Kann eine geplante Messebeteiligung nicht realisiert werden, besteht seitens der angemeldeten Messeteilnehmer kein Anspruch auf Entschädigung bezüglich allfällig erwarteter Geschäftsabschlüsse im Rahmen des Messeauftritts. 7. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN/MESSEN Leistungen von Switzerland Global Enterprise 7.1 Grundleistungen: Mit der Übernahme der Organisation verpflichtet sich Switzerland Global Enterprise, dem Kunden optimale Voraussetzungen für seine Messebeteiligung zu bieten und alle Vorkehrungen zu treffen, um eine dem Ansehen der Schweiz entsprechend würdige und einheitliche Veranstaltung zu organisieren. Im Preis für die Grundleistungen (Teilnahmepreis) sind die Miete der Ausstellungsfläche sowie die in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Leistungen inbegriffen. Switzerland Global Enterprise ist alleiniger Auftraggeber für die Grundleistungen gegenüber Dritten. Switzerland Global Enterprise nimmt im Zusammenhang mit der Messeleitung die Zuteilung des Standortes und der Standfläche vor. Switzerland Global Enterprise ist bestrebt, Platzierungswünschen der Aussteller zu entsprechen. Allfällige Zusagen betreffend Standort und Grösse der Ausstellungsfläche begründen keinen Rechtsanspruch. Switzerland Global Enterprise behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Grösse seiner Ausstellungsfläche zu ändern (zum Beispiel bei Überzeichnung), Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schliessen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Massnahmen hat. 7.2 Sonderleistungen: Alle über die Grundleistungen hinausgehenden Dienstleistungen werden sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart als Sonderleistungen nach Aufwand, inklusive Bearbeitungsgebühr, separat verrechnet. Darunter fallen insbesondere zusätzliche Einrichtungen und Mobiliar, Anschlüsse, Installationen sowie Betriebskosten für Elektrizität und Telekommunikation, Wasser, Druckluft, Gas usw., ebenso Leistungen wie zusätzliche Ausstellerausweise, Parkkarten usw. Pflichten des Ausstellers 7.3 Die von der Messeleitung aufgestellten Richtlinien und Vorschriften sind für jeden Aussteller verbindlich. Das Hausrecht steht dem verantwortlichen Projektleiter von Switzerland Global Enterprise bzw. dessen Stellvertreter zu. Switzerland Global Enterprise oder vom Unternehmen beauftragte Dritte vertreten die Interessen der schweizerischen Aussteller gegenüber der Messeleitung. 7.4 Die Gestaltung und der Betrieb der angemieteten Fläche müssen sich dem Gesamtbild anpassen. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen von Switzerland Global Enterprise oder der Messeleitung zu beachten. Für die Gestaltung und den Betrieb der Stände gelten subsidiär die Richtlinien und Weisungen von Switzerland Global Enterprise. 7.5 Der Aussteller verpflichtet sich zur Fertigstellung des Messestandes bis zur Ausstellungseröffnung. Der Aussteller ist gehalten, seinen Messestand während der gesamten Öffnungszeiten der Ausstellung durchgehend zu betreuen sowie mit Ausstellungsgut zu belegen und mit dem Standabbau erst nach Ausstellungsschluss zu beginnen. 7.6 Vorführungen jeglicher Art und Spezialaktionen (z.b. lärmige oder sonst störende Demonstrationen, Verkauf oder Gratisverteilung von Waren) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Switzerland Global Enterprise. Visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- und Gangflächen sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist Switzerland Global Enterprise nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Standmietvertrag fristlos zu kündigen. 7.7 Die Anstellung örtlicher Hilfskräfte, Dolmetscher usw. ist grundsätzlich Sache jedes Ausstellers, kann aber auf Wunsch und Kosten des Ausstellers über Switzerland Global Enterprise erfolgen. Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm im Rahmen der Veranstaltung Beschäftigten über die notwendigen Ausweise und Bewilligungen verfügen. Transport, Versicherung und Sicherheitsmassnahmen 7.8 Verpackung, Hin- und Rücktransport, Zollabfertigungen, Lagerung und Versicherung des Ausstellungsgutes sowie des Leergutes obliegen, sofern nicht anders vereinbart, jedem einzelnen Aussteller. 7.9 Die Beteiligung umfasst keinen Versicherungsschutz. Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Sachschaden-, Heimschaffungsversicherungen usw. ist Sache jedes Ausstellers. Auch wenn Switzerland Global Enterprise in einzelnen Fällen einen alleinzuständigen Spediteur, Versicherer oder ein Verbindungsglied für irgendwelche Tätigkeiten verbindlich vorschreibt, richten sich die Rechtsverhältnisse allein nach den zwischen den Ausstellern und dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen. Switzerland Global Enterprise ist in diesem Fall nur Vermittler. Gibt Switzerland Global Enterprise zugunsten von Ausstellern gegenüber Behörden Garantien für die temporäre Einfuhr von Gütern ab, verpflichtet sich der Aussteller, die damit verbundenen Auflagen zu beachten und Switzerland Global Enterprise schadlos zu halten. 12. ÜBERTRAGBARKEIT/BETEILIGUNG DRITTER 12.2 Bei der Teilnahme an Veranstaltungen/Messen bedarf die Beteiligung von Mitausstellern an der vom Aussteller gemieteten Ausstellungsfläche der schriftlichen Zustimmung von Switzerland Global Enterprise sowie einer zusätzlichen Anmeldung. Als Mitaussteller gelten Teilnehmer, die in irgendeiner Form auf dem Stand eines Ausstellers in Erscheinung treten, namentlich durch Beschriftungen, Exponate oder durch Eintrag in den Messekatalog. Für jeden Mitaussteller wird eine separate Einschreibegebühr verrechnet. Bei der Aufnahme von Mitausstellern haftet der Aussteller gegenüber Switzerland Global Enterprise für die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen, allfälliger Einzelabreden sowie für jeglichen durch den Mitaussteller verursachten Schaden. Die Präsentation von ausländischen Exponaten oder Lizenznehmern schweizerischer Firmen bedarf der Bewilligung durch Switzerland Global Enterprise. 13. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 13.4 Switzerland Global Enterprise haftet nicht für verspätetes Eintreffen von Ausstellungsgütern, mangelnde Unterstützung durch die Vertretungen schweizerischer Firmen auf dem Platz, Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgütern und Effekten, Ereignisse höherer Gewalt, Beschlagnahmung durch Behörden usw. 13.5 Switzerland Global Enterprise schliesst die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die dem Aussteller durch dessen vertragswidriges Verhalten entstehen. Für einen nachgewiesenermassen vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Switzerland Global Enterprise bzw. dessen Vertragspartner (Standbauer, Messeleitung, Grafiker usw.) verursachten unmittelbaren Schaden haftet Switzerland Global Enterprise gegenüber dem Aussteller. Jede darüber hinausgehende Haftung von Switzerland Global Enterprise ist ausgeschlossen. 13.6 Falls die Durchführung einer Veranstaltung oder die geplante Beteiligung aus unvorhergesehenen zwingenden Gründen nicht zustande kommt, trifft Switzerland Global Enterprise keine Verantwortung. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten für Grundleistungen werden den angemeldeten Ausstellern anteilsmässig verrechnet. Auslagen für Sonderleistungen werden den Ausstellern individuell in Rechnung gestellt. 13.7 Switzerland Global Enterprise haftet gegenüber dem Aussteller nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung des Standes ergeben. 14. ANWENDBARES RECHT Soweit diese AGB keine oder keine anders lautenden Bestimmungen enthalten, ist für die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 15. GERICHTSSTAND Ausschliesslicher Gerichtsstand für das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis ist Zürich. Zürich, Oktober 2007