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Transkript:

Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 17

Offenlegungsbericht der Sparkasse Inhaltsverzeichnis A Offenlegung nach Solvabilitätsverordnung...4 1. Allgemeines...4 2. Risikomanagement...4 3. Anwendungsbereich...4 4. Eigenmittelstruktur... 5 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung... 6 6. Adressenausfallrisiko Allgemein... 8 7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA)... 11 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen... 12 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen... 12 10. Kreditminderungstechniken... 13 11. Marktrisiko... 14 12. Zinsänderungsrisiko... 15 13. Operationelles Risiko... 15 14. Derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen... 15 Seite 2 von 17

B. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)...15 I. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 15 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem.15 2. Geschäftsbereiche..16 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems 16 4. Vorstandsvergütung..17 5. Einbindung externer Berater...17 II. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV.17 1. Höhe der insgesamt für das Jahr 2010 gezahlten Vergütungen.17 Seite 3 von 17

A Offenlegung nach Solvabilitätsverordnung 1. Allgemeines Die Offenlegung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des 26a des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit den 319-337 der Solvabilitätsverordnung (SolvV), die die europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Sparkasse kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den veröffentlichten Lagebericht nach. Ergänzende Informationen hierzu sowie die Zahlenangaben auf Basis der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in diesem Dokument publiziert. 2. Risikomanagement Nähere Informationen zu den folgenden Aspekten des Risikomanagements können der im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten Risikoberichterstattung entnommen werden: Ziele und Strategien des Risikomanagements Risikomanagementsystem Risikomanagementprozess Risikomanagementorganisation Darstellung der wesentlichen Risikoarten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Zinsänderungsrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Gesamtbeurteilung der Risikolage 3. Anwendungsbereich Die Offenlegung gemäß SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Seite 4 von 17

4. Eigenmittelstruktur Eigenmittelinstrumente Tabelle Eigenkapitalstruktur Eigenkapitalstruktur ( 324 Abs. 2 SolvV) Betrag in Tsd. Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 19.964 dar.: offene Rücklagen 20.014 dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 0 dar.: Anderes Kapital nach 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG 0 dar.: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 0 dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 0 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 50 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 7.550 nachrichtlich: Summer der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 27.514 Das Kernkapital besteht aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von TEUR 20.014. Seite 5 von 17

Nachrangige Verbindlichkeiten Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten: Betrag TEUR Währung Zinssatz % fällig am Außerordentliches Kündigungsrecht 614 EUR 4,08 04.06.2013 nein Die Nachrangverbindlichkeiten von insgesamt TEUR 2.388, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 4,94 % und eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden im Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, TEUR 87 fällig. Für von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als haftendes Eigenkapital eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von TEUR 199 angefallen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals Im Rahmen der integrierten Betrachtung sämtlicher Risikokategorien wird mindestens vierteljährlich eine Risikotragfähigkeitsanalyse durchgeführt, die sicherstellt, dass die eingegangenen Risiken von der Sparkasse nicht nur in Normalbelastungs-, sondern auch in Stressfällen verkraftet werden können. Dabei werden die Risiko- und Verlustpotenziale für die ertragsorientierte Betrachtung über alle Risikokategorien zusammengefasst und den Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Aus der Risikotragfähigkeitsanalyse werden ertragsorientierte Limitsysteme abgeleitet, die gewährleisten, dass die Risiko- bzw. Verlustpotenziale jederzeit durch die vorhandenen Risikodeckungsmassen getragen werden können. Seite 6 von 17

Tabelle Kapitalanforderungen Kapitalanforderungen ( 325 Abs. 2 Nr. 1-4 SolvV) Eigenkapitalanforderung in Tsd. Kreditrisiko-Standardansatz - Zentralregierungen 0 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 - Sonstige öffentliche Stellen 14 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0 - Internationale Organisationen 0 - Institute 6 - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 21 - Unternehmen 5.821 - Mengengeschäft 4.003 - Durch Immobilien besicherte Positionen 3.198 - Investmentanteile 871 - Sonstige Positionen 497 - Überfällige Positionen 538 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz 0 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 488 Marktrisiken gemäß Marktrisiken des Handelsbuchs - Standardansatz 0 Operationelle Risiken gemäß operationelle Risiken - Basisindikatoransatz 1.606 Gesamt 17.063 Tabelle Kapitalquoten Kapitalquoten ( 325 Abs. 2 Nr. 5 SolvV) Gesamtkapitalquote in % Kapitalquoten Kernkapitalquote in % Institut 12,9 9,36 Seite 7 von 17

6. Adressenausfallrisiko Allgemein Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen / verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Tabelle Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Gesamtes Bruttokreditvolumen 374.122 69.550 Die Sparkasse hat keine derivativen Instrumente im Bestand. Tabelle Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Deutschland 373.788 69.550 EU ohne Deutschland 257 0 Andere Gebiete 77 0 Gesamt 374.122 69.550 Tabelle Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Privatpersonen Inland 169.803 0 Selbständige und Unternehmen 162.688 38.419 Inland Kreditinstitut Inland 22.012 31.131 öffentliche Haushalte Inland 9.899 0 Juristische Personen des öffentlichen 916 0 Rechts Inland Privatpersonen Ausland 334 0 Sonstige 8.470 0 Gesamt 374.122 69.550 Die Zuordnung zu den Hauptbranchen lehnt sich an die Branchenzuordnung des Risikomanagements an. Seite 8 von 17

Tabelle Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere ( 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV) Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. < 1 Jahr 108.678 8.860 1 Jahr - 5 Jahre 36.240 19.184 > 5 Jahre bis unbefristet 229.204 41.506 Gesamt 374.122 69.550 6.1 Definition von in Verzug und Not leidend Ein Geschäft gilt als in Verzug, wenn Beträge in Form von nicht geleisteten Zins- / Tilgungszahlungen oder sonstigen Forderungen seit mehr als 90 Tagen ausstehen. Der Verzug wird dabei kontobezogen nach 25 Abs. 16 SolvV ermittelt. Die Klassifizierung Not leidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung der Risikovorsorge. 6.2 Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge wird gemäß handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Auch die Pauschalwertberichtigungen sowie die Rückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt. 6.3 Definition des Gesamtbetrags der Forderungen Der Gesamtbetrag der Forderungen wird nach Maßgabe des 19 Abs. 1 KWG (Begriff des Kredits) abgegrenzt. Die Wertansätze werden nach handelsrechtlichen Vorgaben ermittelt. 6.4 Ermittlung der Forderungsbestände Die in den Tabellen ausgewiesenen Forderungsbestände sowie die Beträge zu Not leidenden und in Verzug geratenen Krediten basieren auf den Werten des Berichtsstichtages. Seite 9 von 17

Tabelle Not leidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptbranchen Hauptbranche ( 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV) Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/ Auflösung von EWB/PWB/ Rückstellungen Direktabschr eibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Selbständige und Unternehmen 8.600 5.950 0 0 524 116 9 2.130 (Inland) Privatpersonen (Inland) 1.685 1.040 0 151 67 7 1.129 Privatpersonen (Ausland) 0 0 0 0 0 0 0 1 Sonstige 0 0 387 0 0 0 0 0 Gesamt 10.285 6.990 387 0 675 183 16 3.260 Tabelle Not leidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischem Hauptgebiet ( 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV) Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Tsd. Tsd. Deutschland 10.285 3.259 EU ohne Deutschland 0 0 Sonstige 0 1 Gesamt 10.285 3.260 Tabelle Entwicklung der Risikovorsorge Entwicklung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV) Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. EWB 6.651 1.567 892 336 0 6.990 Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 PWB 457 0 70 0 0 387 Seite 10 von 17

7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) Nominierte Rating-Agenturen und KSA-Forderungsklassen mit Rating In unserem Hause werden derzeit für folgende Forderungsklassen Ratings zur Risikoermittlung genutzt: Zentralregierungen Regionalregierungen Öffentliche Stellen Institute Von Kreditinstituten emittierte Schuldverschreibungen Für diese Forderungsklassen nutzen wir Ratingnoten der Agenturen Standard & Poors sowie Moody s. Dies haben wir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Dezember 2007 schriftlich angezeigt. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für die Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilung der nominierten Ratingagenturen. Jedes Unternehmen ist daraufhin zu prüfen, ob ein externes Rating vorliegt. In diesem Fall ist für die Risikogewichtung die externe Bonitätsbeurteilung maßgeblich und anzuwenden. Für unsere Wertpapiere ist folgendes festgelegt: Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Abweichend hierzu erfolgt für unsere Kundenforderungen keine Übertragung des Emissionsratings auf Forderungen. Tabelle Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures Höhe des Adressausfallrisiko Exposures ( 328 Abs. 2, 329 SolvV) Risikogewicht in vor Kreditrisikominderung Standardansatz nach Kreditrisikominderung Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. 0 % 58.677 63.904 10 % 2.610 2.610 20 % 919 1.265 35 % 152.651 152.651 50 % 51 51 70 % 0 0 75 % 68.633 66.716 90 % 0 0 100 % 90.719 87.108 115 % 0 0 150 % 3.154 3.109 350 % 0 0 1.250 % oder Kapitalabzug 0 0 Gesamt 377.414 377.414 Seite 11 von 17

8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen 8.1 Definition des Beteiligungsbegriffs Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). 8.2 Zielsetzung der Beteiligungen Die Beteiligungen werden in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. 8.3 Bewertung der Beteiligungen Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die weitere Funktionsbeteiligung ist unwesentlich. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert 1) in Tsd. Strategische Beteiligungen börsennotiert 0 nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0 andere 6.059 1) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB. Für die Beteiligungen hat sich im Berichtszeitraum ein Neubewertungsverlust von TEUR 28 und eine Rückzahlung von TEUR 16 ergeben. Neben dem Buchwert, wurden keine anderen Beteiligungswerte ermittelt. Anschaffungskosten Zugänge Abgänge Abschreibungen in 2010 Abschreibungen kumuliert Buchwert 31.12.2010 Buchwert 31.12.2009 Entwicklung der Beteiligungen 6.205 16 (28) 130 6.059 6.103 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen Die Sparkasse betreibt derzeit kein Verbriefungsgeschäft. Seite 12 von 17

10. Kreditminderungstechniken Das zu unterlegende Eigenkapital kann mittels der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 10.1 Bewertung und Verwaltung Entscheidungen über die kreditrisikomindernde Anrechnung von Sicherheiten werden vom Vorstand der Sparkasse getroffen. Zur Berücksichtigung der Sicherheiten bei der Eigenmittelausstattung hat die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein Sicherungsmanagement umgesetzt. An die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit der Sicherheit werden nach aufsichtrechtlichen Anforderungen strenge Maßstäbe gesetzt. Dies gilt nicht nur bei der Hereinnahme der Sicherheit, sondern auch für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheiten. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement ist über Arbeitsablaufbeschreibungen geregelt. Die Regelungen beziehen sich auf die Bewertung, die wirksame Bestellung der Sicherheit, die regelmäßige Prüfung, das Erkennen von Konzentrationen einzelner Sicherheiten sowie die Speicherung im EDV-System. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von der Besicherungsart nach festgelegten Überwachungsintervallen überprüft. Die Überprüfung von Individualsicherheiten erfolgt im Regelfall mindestens halbjährlich. Für grundpfandrechtliche Sicherheiten im Baufinanzierungsgeschäft erfolgt die Überprüfung nach 3 Jahren, wobei Bagatellgrenzen berücksichtigt werden. 10.2 Hauptarten der verwendeten Sicherheiten Nach 154 SolvV können finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) angesetzt werden. Forderungen, die durch Wohn- oder Gewerbeimmobilien vollständig abgesichert sind, werden im KSA einer separaten Forderungsklasse mit reduziertem Risikogewicht zugeordnet und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwertes werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze NRW sowie der BelWertV zu Grunde gelegt. Bei der Überprüfung der Wertansätze werden die jährlichen Daten aus dem Marktschwankungskonzept berücksichtigt. Die Sparkasse hat sich dafür entschieden, Forderungen, die durch folgende Sicherheiten abgesichert sind, eigenkapitalmindernd anzusetzen: Absicherung durch Wohnimmobilien Finanzielle Sicherheiten in Form von Guthaben bei der Sparkasse oder anderen Kreditinstituten Bürgschaften der öffentlichen Hand und inländischer Kreditinstitute sowie Bürgschaften einer Bürgschaftsbank oder Kreditgarantiegemeinschaft. Seite 13 von 17

10.3 Konzentrationsrisiken Innerhalb der von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir fast ausschließlich Konzentrationsrisiken mit Adressen aus der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Tabelle Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Gesamtbetrag des gesicherten Exposures ( 336 Nr. 2a SolvV) Finanzielle Sicherheiten Garantien, Kreditderivate, und sonstige Personalsicherheiten in Tsd. in Tsd. Standardansatz - Zentralregierungen 0 0 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0 - Sonstige öffentliche Stellen 0 0 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 - Internationale Organisationen 0 0 - Institute 0 0 - gedeckte Schuldverschreibungen KI 0 0 - Unternehmen 349 3.403 - Mengengeschäft 928 1.090 - Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 - Investmentanteile 0 0 - Sonstige Positionen 0 0 - Überfällige Positionen 0 45 Gesamt 1.277 4.538 11. Marktrisiko Arten der Marktrisiken Die Marktrisiken umfassen: - Zinsänderungsrisiko (siehe unter 12.) - Währungsrisiko - Aktienkursrisiko - Volatilitätsrisiko - Sachwertrisiko - sonstiges (Preis-) Risiko Die Sparkasse hat keine Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken nach 330 Abs. 1 SolvV. Seite 14 von 17

12. Zinsänderungsrisiko Nähere Informationen zum Zinsänderungsrisiko können dem Unterpunkt Zinsänderungsrisiken innerhalb der Risikoberichterstattung des veröffentlichten und nach 289 HGB aufgestellten Lageberichts entnommen werden. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Marktzinsänderungen nutzt die Sparkasse ein Modell einer gewinn- und verlustrechnungsorientierten Zinsrisikosteuerung. Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich durch die Gegenüberstellung aller zinstragenden Aktiv- und Passivbestände sowie unter Berücksichtigung erwarteter Margenentwicklungen über unterschiedliche Zinsszenarien berechnet. Für die Berechnung der Auswirkungen einer plötzlich und unerwarteten Zinsänderung nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von + 130 / - 190 Basispunkten ergibt sich für die Sparkasse eine Verringerung des wirtschaftlichen Wertes im Verhältnis zu den Eigenmitteln von 7,6 % oder absolut 2, 1 Mio EUR. 13. Operationelles Risiko Ansatz für die Eigenkapitalunterlegung Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Der zum 31.12.2010 zu Grunde gelegte Wert beträgt TEUR 1.606. 14. Derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen Die Sparkasse geht derzeit keine derivativen Finanzgeschäfte ein. B. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) I. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Alle Beschäftigten - mit Ausnahme des Vorstandes - erhalten eine Vergütung auf dieser tariflichen Basis. Ein Beschäftigter erhält aufgrund einer individuellen Vereinbarung, die im Rahmen einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag fixiert ist, eine erfolgsabhängige Provisionsbeteiligung. Für den Gesamtbetrag der Vergütung dieses Mitarbeiters (Tarifgehalt und Provisionsanteil) ist eine Obergrenze festgelegt, die sich an der höchsten im Stellenplan der Sparkasse ausgewiesenen Entgeltgruppe des TVöD orientiert. Die gesamte Vergütung dieses Mitarbeiters kann daher den tarifvertraglich vorgegebenen Rahmen nicht übersteigen. Darüber hinaus können alle bankspezifisch Beschäftigten aufgrund einer jährlich neu zu treffenden Entscheidung des Vorstandes im Rahmen einer Erfolgsorientierten Zusatzvergütung (EZV) außertarifliche Leistungen erhalten. Seite 15 von 17

2. Geschäftsbereiche Auf eine Untergliederung in Geschäftsbereiche wird verzichtet, da ggf. die Beschäftigten aller Geschäftsbereiche außertarifliche variable Vergütungsbestandteile erhalten können. Darüber hinaus ist ggf. der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile pro Beschäftigten auf maximal 15 % der Gesamt-Jahresbrutto-Tarifvergütung begrenzt. Die Zahlung der variablen Vergütung ist ggf. auch nicht unmittelbar von der individuellen Leistung des Beschäftigten abhängig sondern orientiert sich am Gesamterfolg der Sparkasse. Das Geschäftsziel der Sparkasse ist auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Ziel ist eine Eigenkapitalrentabilität nach Steuern von 10,0 %. 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems Der Vorstand entscheidet Jahr für Jahr, ob eine Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) gezahlt wird. Wird eine Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) gezahlt, wird sie nach dem Kriterium Höhe der erreichten Eigenkapitalrentabilität nach Steuern berechnet. Bei einer Eigenkapitalrentabilität nach Steuern unter 5,0 % wird keine Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) gezahlt. Erst, wenn die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern 5,0 % erreicht oder überschreitet, kann überhaupt eine Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) gezahlt werden. Bei der Berechnung der Erfolgsorientierten Zusatzvergütung (EZV) wird dann hinsichtlich der Berechnung zwischen Geschäftsstellenleitern und Übrigen Mitarbeitern unterschieden. 3.1 Ausgestaltung der Erfolgsorientierten Zusatzvergütung (EZV) für Geschäftsstellenleiter Bei einer Eigenkapitalrentabilität nach Steuern zwischen 5,0 % und 10,0 % erhalten die Geschäftsstellenleiter ggf. eine Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) in Höhe von 5,0 % des individuellen tariflichen Gesamt-Jahresbrutto. Bei einer Eigenkapitalrentabilität nach Steuern über 10,0 % wird den Geschäftsstellenleitern ggf. analog des erreichten Eigenkapitalrentabilitäts-Prozentsatzes eine Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) vom individuellen tariflichen Gesamt-Jahresbrutto gezahlt. Die Obergrenze für die Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) ist bei 15,0 % des individuellen tariflichen Gesamt-Jahresbrutto festgelegt. Der Vorstand behält sich vor, die Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) für ausgewählte Mitarbeiter, die nicht Geschäftsstellenleiter sind, ebenfalls nach diesen Kriterien zu berechnen. 3.2 Ausgestaltung der Erfolgsorientierten Zusatzvergütung (EZV) für die Übrigen Mitarbeiter Für die Übrigen Mitarbeiter wird ggf. pro Prozentpunkt Eigenkapitalrentabilität nach Steuern ein Betrag von 7.000,-- Euro in ein Budget eingestellt. Der Anteil des einzelnen Mitarbeiters an diesem Budget entspricht seinem Anteil an der Gesamtbruttolohnsumme. 3.3. Art und Weise der Gewährung Die Erfolgsorientierte Zusatzvergütung (EZV) wird ggf. jährlich nachträglich nach Feststellung des Jahresabschlusses für das Vorjahr als Einmalzahlung ausbezahlt. Seite 16 von 17

4. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach Empfehlungen der nordrheinwestfälischen Sparkassen- und Giroverbände, die eine angemessene Obergrenze des Verhältnisses zwischen fixen und variablen Vergütungen vorsehen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht danach aus einem jährlichen Festgehalt (Jahresgrundbetrag), einer allgemeinen Zulage in Höhe von 15 % des Grundbetrages und einer jährlich vom Verwaltungsrat neu zu beschließenden Leistungszulage in Höhe von höchstens 15 % des jährlichen Festgehaltes. 5. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. II. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV 1. Höhe der insgesamt für das Jahr 2010 gezahlten Vergütungen 1.1 Gesamtbetrag der für das Jahr 2010 gezahlten fixen Vergütungen Für das Jahr 2010 wurden an die Vorstände und Tarifangestellten fixe Vergütungen in Höhe von 3.629 TEUR gezahlt. 1.2 Höhe der für das Jahr 2010 gezahlten variablen Vergütungen Für das Jahr 2010 wurden an die Vorstände und Tarifangestellten variable Vergütungen in Höhe von 252 TEUR gezahlt. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung beträgt 6,48 %. Von den insgesamt 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter variable Vergütungsanteile erhalten. Seite 17 von 17