Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 44 Finanzausgleich
Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung... 2 Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung... 4 Allgemeine Erläuterungen... 6
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2 Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Position 01.01.2013 AKTIVA 44.891.508,33 A Langfristiges Vermögen 0,00 A.I Immaterielle Vermögenswerte 0,00 A.II Sachanlagen 0,00 A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 0,00 A.IV Beteiligungen 0,00 A.V Langfristige Forderungen 0,00 B Kurzfristiges Vermögen 44.891.508,33 B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00 B.II Kurzfristige Forderungen 0,00 B.III Vorräte 0,00 B.IV Liquide Mittel 44.891.508,33 B.IV.1 Kassa, Bankguthaben bei Kreditinstituten und Banken 44.891.508,33
3 Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand PASSIVA Position 01.01.2013 PASSIVA 44.891.508,33 C Nettovermögen (Ausgleichsposten) 44.875.328,39 C.I Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) 0,00 C.II Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 0,00 C.III Sonstige Rücklagen 0,00 C.IV Jährliches Nettoergebnis 0,00 C.V Sonstiges Nettovermögen 44.875.328,39 D Langfristige Fremdmittel 0,00 D.I Langfristige Finanzschulden, netto 0,00 D.II Langfristige Verbindlichkeiten 0,00 D.III Langfristige Rückstellungen 0,00 E Kurzfristige Fremdmittel 16.179,94 E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto 0,00 E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten 16.179,94 E.II.5 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung (durchlaufende Gebarung) 16.179,94 E.III Kurzfristige Rückstellungen 0,00
4 Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Position 01.01.2013 AKTIVA 44.891.508,33 A Langfristiges Vermögen 0,00 A.I Immaterielle Vermögenswerte 0,00 A.II Sachanlagen 0,00 A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 0,00 A.IV Beteiligungen 0,00 A.V Langfristige Forderungen 0,00 B Kurzfristiges Vermögen 44.891.508,33 B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00 B.II Kurzfristige Forderungen 0,00 B.III Vorräte 0,00 B.IV Liquide Mittel 44.891.508,33 B.IV.1 Kassa, Bankguthaben bei Kreditinstituten und Banken 44.891.508,33 B.IV.1.2 Bankguthaben 44.891.508,33
5 Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand PASSIVA Position 01.01.2013 PASSIVA 44.891.508,33 C Nettovermögen (Ausgleichsposten) 44.875.328,39 C.I Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) 0,00 C.II Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 0,00 C.III Sonstige Rücklagen 0,00 C.IV Jährliches Nettoergebnis 0,00 C.V Sonstiges Nettovermögen 44.875.328,39 D Langfristige Fremdmittel 0,00 D.I Langfristige Finanzschulden, netto 0,00 D.II Langfristige Verbindlichkeiten 0,00 D.III Langfristige Rückstellungen 0,00 E Kurzfristige Fremdmittel 16.179,94 E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto 0,00 E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten 16.179,94 E.II.5 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung (durchlaufende Gebarung) 16.179,94 E.II.5.3 Sonstige Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung 16.179,94 E.III Kurzfristige Rückstellungen 0,00
6 Allgemeine Erläuterungen Das Bundesministerium für Finanzen strebt die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte an und erfüllt den Auftrag der Bundesverfassung (Art. 13) zur diesbezüglichen Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Regelung des Finanzausgleichs über Kostentragung, Besteuerungsrechte, Abgabenanteilen und Transfers berücksichtigt in einer Gesamtschau die Verteilung der Aufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden. AKTIVA B.IV. Liquide Mittel: Sonderkonto des Katastrophenfonds. Am Sonderkonto des Katastrophenfonds bestand zum Stichtag der Eröffnungsbilanz ein Guthaben an liquiden Mitteln in der Höhe von 44,891.508,33 Euro. Es handelte sich um die gesetzlichen Rücklagen gem. 5 Katastrophenfondsgesetz für die Finanzierung der Abgeltung von Schäden auf Grund von Naturkatastrophen gemäß 3 und zur Förderung der Frost- und Hagelversicherungsprämien sowie 5a Katastrophenfondsgesetz für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden an Straßen, die mit Wirkung vom 1. April 2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund an die Länder übertragen wurden. Da gem. 56 Bundeshaushaltsgesetz 2013 Rücklagen vor ihrer Entnahme nicht finanziert werden, wurde auch diese auf sondergesetzlichen Grundlagen beruhenden Rücklagen mittlerweile durch BGBl. I Nr. 165/2013 an die allgemeine Regelung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 angeglichen und das Sonderkonto aufgelöst. PASSIVA E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten: Als kurzfristige Verbindlichkeit war zum Stichtag der Eröffnungsbilanz in der UG 44 ein Betrag in Höhe von 16.179,94 Euro ausgewiesen. Es handelte sich um die Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel nach dem Bundes- Sonderwohnbaugesetz 1983 durch das Land Steiermark am 28. 12.2012, die verrechnungstechnische Verbuchung erfolgte erst im Jahr 2013.