Studienförderung 2016



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Transkript:

LAUDIUS Studienförderung 2016 Laudius Förderungen... 3 Förderungen der Bundesländer... 5 Prämiengutschein... 7 Sparen Sie Steuern... 8 Entdecken Sie Ihre Fördermöglichkeiten

Der erste Schritt zu Ihrem Lehrgang Liebe Weiterbildungsinteressierte, Sie lesen diese Broschüre weil Sie gerne einen Lehrgang belegen möchten aber noch Fragen bezüglich der Finanzierung haben. Gerade das Geld stellt häufig eine Hürde für Weiterbildungsinteressierte dar. Die Laudius Akademie für Fernstudien steht dafür Weiterbildung bezahlbar zu machen. Deswegen bietet Ihnen die Laudius Akademie eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Auch der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten an. In einem persönlichen Beratungsgespräch sprechen wir über Ihre Weiterbildungsziele und -wünsche, um dann die für Sie die optimale Förderung zu Ihrem Lehrgang zu finden, denn Ihr Erfolg ist unser Ziel. Rufen Sie mich an, Sie werden sehen, anrufen lohnt sich! Mit freundlichen Grüßen Axel Bruse Pädagogischer Leiter Laudius Akademie für Fernstudien 2 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Laudius Förderung 15% Für freiwillig/ehrenamtlich Tätige Als freiwillig oder ehrenamtlich Tätige leisten Sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag ohne oder gegen geringe finanzielle Gegenleistungen. Die Laudius Akademie für Fernstudien möchte diese Zielgruppe unterstützen. 15% Arbeitssuchende Die Laudius Akademie für Fernstudien möchte Arbeitssuchende dabei unterstützen ihre beruflichen Potentiale durch Weiterbildung voll auszuschöpfen. 15% Rentner und Pensionäre Sie sind neugierig und suchen neue Herausforderungen. Dann möchten wir sie auf diesem Wege dabei unterstützen neue Dinge auszuprobieren und Ihnen über unseren Gebührennachlass einen preiswerten Zugang zu interessanten Lehrgängen zu ermöglichen. 15% Schüler, Studenten und Auszubildende Schüler, Studenten und Auszubildende arbeiten intensiv an Ihrer Zukunft aber verfügen nur über ein geringes oder kein festes Einkommen, aus diesem Grund bieten wir dieser Zielgruppe einen vereinfachten Einstieg in zusätzliche Weiterbildungsaktivitäten. 15% für Behinderte Fernunterricht bietet Behinderten den weitestgehend barrierefreien Zugang zu Weiterbildung. Zusätzlich möchten wir diese Zielgruppe mit dieser Gebührenermäßigung bei Ihren Weiterbildungsaktivitäten unterstützen. 15% für Bundeswehrangehörige Bundeswehrsoldaten erhalten von der Laudius Akademie für Fernstudien einen Gebührennachlass von 15 % um Ihre Karriere innerhalb oder außerhalb der Bundeswehr durch die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen befördern zu können. 20% Ehemalige Laudius Teilnehmer Teilnehmern die Bereits erfolgreich einen Lehrgang bei der Laudius Akademie absolviert haben erhalten von uns diese 20 % Gebührennachlass für Folgelehrgänge als Dankeschön für Ihr Vertrauen und Ihre Loyalität. 3 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Laudius Förderung Laudius Stipendium aus guten persönlichem Grund Auch wenn Sie zu keiner der bereits genannten Zielgruppen für unsere Laudius Förderungen gehören, können Sie von der Laudius Akademie ein Stipendium erhalten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie gute Gründe für die Erlangung eines Stipendiums mitbringen, dann erzählen Sie uns Ihre Gründe und wir werden den Sachverhalt objektiv und transparent prüfen. Laudius Finanzierungsservice Sie möchten gerne ein Fernstudium belegen, aber die monatlichen Gebühren stellen für Sie eine Hürde dar, dann bieten wir Ihnen an, ein für Sie passendes Bezahlschema zu erstellen. 4 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Förderungen der Bundesländer Viele Bundesländer bieten für die berufliche Weiterbildung Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks an, die Ihnen Ihre Weiterbildung mit bis zu 50 % der Kursgebühren mitfinanziert. Jedes Jahr erhalten verschiedene Personengruppen Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks, denen es somit erleichtert wird eine berufliche Weiterbildung durchzuführen. Diese Schecks werden in der Regel an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergeben, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten. Um eine berufliche Weiterbildung mit Hilfe einer mitfinanzierten Förderung durchführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die u. a. das Alter oder auch das Unternehmen betreffen, in welchem man derzeit tätig ist. Die genauen Voraussetzungen für eine Förderung Ihrer Weiterbildung erfahren Sie bei einem Beratungsgespräch der für Sie zuständigen Beratungsstelle. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck vorher in einer der zugelassenen Stellen beraten lassen müssen. Sollten Sie sich vor der Beratung bereits für einen Lehrgang angemeldet haben, wird dieser nicht gefördert. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Maßnahmen der Länder, die jeweiligen Kontaktadressen und die dazugehörigen Informationsseiten. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks der Länder können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Oder besuchen Sie: www.foerderdatenbank.de 5 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Weiterbildungsscheck Sachsen/Individuell Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB). Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10-49 30 Fax (03 51) 49 10-10 15 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: http://www.sab.sachsen.de Nordrhein-Westfalen-Bildungsscheck Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an zwei P PLAN:PERSONAL GmbH Haferweg 46 22769 Hamburg Tel. (0 40) 2 84 07 83-0 E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net Internet: http://www.weiterbildungsbonus.net Thüringen-Weiterbildungsrichtlinie Unternehmen und Bildungseinrichtungen reichen ihre Anträge bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ESF-Portal der GFAW ein. Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck formgebunden vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbh. Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Tel. (03 61) 22 23-0 Fax (03 61) 22 23-17 E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de Internet: http://www.gfaw-thueringen.de Rheinland-Pfalz- Qualischeck Anträge auf Ausstellung des QualiSchecks: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Referat 63 QualiScheck Rheinallee 97 101 55118 Mainz Kostenfreie Hotline (08 00) 5 88 84 32 Tel. (0 61 31) 9 67-0 Fax (0 61 31) 9 67-3 70 E-Mail: info@qualischeck.rlp.de Internet: http://qualischeck.rlp.de Sachsen-Anhalt- Weiterbildung Direkt Anträge sind in der Regel sechs Wochen vor Projektbeginn formgebunden schriftlich oder elektronisch an die Investitionsbank Sachsen- Anhalt zu richten. Domplatz 12 39104 Magdeburg Hotline (08 00) 5 60 07 57 Fax (03 91) 5 89-17 54 E-Mail: beratung@ib-lsa.de Internet: http://www.ib-sachsen-anhalt.de Weiterbildungsbonus Schleswig Holstein Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten. Arbeitsmarkt- und Strukturförderung Fleethörn 29 31 24103 Kiel Tel. (04 31) 99 05-22 22 E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de Internet: http://www.ib-sh.de 6 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Prämiengutschein Bis zu 500 Prämiengutschein Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden; über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Der Prämiengutschein wird Ihnen bei Erfüllen aller Fördervoraussetzungen nach einem Beratungsgespräch in einer am Programm teilnehmenden Beratungsstelle ausgehändigt. Bitte beachten Sie: Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen eingesetzt werden, deren Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro beträgt (inkl. MwSt.). Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten. Ansprechpartner: Telefon: 0800-2623-000 Internet: www.bildungspraemie.info E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de 7 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Sparen Sie Steuern Nutzen Sie die steuerliche Absetzbarkeit aller Kosten, die Ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung dienen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fortoder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Die folgenden Kosten können Sie steuerlich geltend machen: Studiengebühren Prüfungsgebühren Seminargebühren Fachliteratur Kosten für Fahrten zu Seminaren und Arbeitsgemeinschaften Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme) Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme) Die Höhe in der diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenden Sie sich zur Beantwortung diese Frage an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren oder über eventuell anfallende Seminarkosten stellen wir Ihnen jederzeit aus. 8 Tel.: 02834 / 94 30 20 E-Mail: info@laudius.de

Laudius Akademie für Fernstudien Venloer Straße 87 47638 Straelen T. 02834/94 30 20 F. 02834/94 30 222 E. info@laudius.de LAUDIUS