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1 Nürnberg, November 2015 Hintergrundinformation Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt Veränderung zum Vorjahr: Absolute Veränderung und Veränderung in % Insgesamt Entwicklung des Arbeitsmarkts für Staatsangehörige aus den Migrationsländern * ; teilweise vorläufige hochgerechnete Werte Migrationsländer * Summe aus Arbeitnehmerfreizügigkeit, GIPS-Staaten und Asylzugangsländern Beschäftigte , , Arbeitslose , ,1 Leistungsempfänger SGB II , ,8 Beschäftigte Leistungsempfänger SGB II Arbeitslose Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

2 Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze Die Zuwanderung aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, den GIPS- Staaten und den Asylzugangsländern hat das Arbeitskräfteangebot in erhöht und zu mehr Beschäftigten, aber auch zu mehr Arbeitslosen und Leistungsempfängern aus diesen Ländern geführt. So nahm die Beschäftigung aus diesen Ländern im September um oder 14 Prozent zu. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit im November um oder 16 Prozent und die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II im August um oder 22 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der Beschäftigten insgesamt um oder 1,4 Prozent erhöht, während die Zahl der Arbeitslosen um oder 3,1 Prozent gesunken ist und die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II nahezu unverändert blieb ( oder -0,1 Prozent). Die Beschäftigung von Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der neuen EU-Mitgliedstaaten hat gegenüber dem Vorjahr um oder 21 Prozent zugenommen. Die Arbeitslosigkeit ist um oder 18 Prozent und der Leistungsbezug im SGB II um oder 27 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Beschäftigtenzahl von Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Griechenland, Italien, Portugal und Spanien (GIPS-Länder) um oder 5,0 Prozent. Die Arbeitslosigkeit hat um 800 oder 1,3 Prozent und der Leistungsbezug im SGB II um oder 6,5 Prozent zugenommen. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den Asylzugangsländern ist um oder 8,7 Prozent gestiegen. Die Arbeitslosigkeit hat um oder 22 Prozent und der Leistungsbezug im SGB II um oder 25 Prozent zugenommen. 2

3 1. Einleitung Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes wird zunehmend von Migration beeinflusst. Die Zuwanderung nach hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hauptgründe dafür sind Zuwanderungen infolge der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die EU- Schuldenkrise und zuletzt die Fluchtmigration (vgl. Tabelle 2). Diese Hintergrundinformation stellt die Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt dar. Allerdings ist in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht direkt nachweisbar, ob und inwieweit Veränderungen von Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug auf Zuwanderung beruhen. Es können aber hilfsweise Auswertungen für Personen aus solchen Ländern erstellt werden, für die bekannt ist, dass es von dort aktuell umfangreiche Zuwanderung gibt. Die festgestellten Veränderungen in den Arbeitsmarktstatistiken können dann weit überwiegend der Zuwanderung plausibel zugeschrieben werden. Die Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt können in einen Angebots- und einen Integrationseffekt unterschieden werden. Aufgrund der Zuwanderung nimmt das Arbeitskräfteangebot in zu, was (isoliert betrachtet) zu mehr Beschäftigung, aber auch zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen kann. Die Höhe der Arbeitslosigkeit hängt ab, wie schnell die zugewanderten Menschen eine Beschäftigung finden und wie hoch das Arbeitslosigkeitsrisiko in den aufgenommenen Jobs ist. Aber auch dann, wenn die Integration schnell gelingt, wird es infolge saisonaler, struktureller oder betrieblicher Gründe immer einen gewissen Umfang von Fluktuations-Arbeitslosigkeit geben, der sich bei zunehmendem Arbeitskräfteangebot entsprechend erhöht. Das ist der Angebotseffekt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Integration der Zuwanderungsgruppen in den Arbeitsmarkt unterschiedlich gut gelingt. Vor allem die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wird nach den Erfahrungen der Vergangenheit mehrere Jahre brauchen. Ihre Arbeitslosmeldung ist ein erster Schritt in einem Integrationsprozess, der aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse und formalen Qualifikationen längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Zur Abgrenzung der Länder: Die Osterweiterung der EU wurde in mehreren Etappen vollzogen. Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen traten 2004 der EU bei und erlangten die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai Es folgten am die Beitritte von Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2013 der von Kroatien; die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit erhielten diese Länder zum und zum 1. Juli Von der EU-Schuldenkrise sind die sogenannten GIPS-Staaten, also Griechenland, Italien Portugal und Spanien am stärksten betroffen. Für die Menschen in den genannten Ländern stellt sich die Situation auf ihrem heimischen Arbeitsmarkt überwiegend schwierig dar (vgl. Anhangtabelle 9). Gleichzeitig gibt es gegenwärtig in 3

4 insbesondere für ausgebildete Arbeitskräfte gute Möglichkeiten, eine Beschäftigung zu finden. Die Vermutung besteht, dass der deutsche Arbeitsmarkt Arbeitskräfte aus diesen Ländern anzieht. Asylbewerber und Flüchtlinge können in den Arbeitsmarktstatistiken nicht direkt erkannt werden. Es können aber hilfsweise Auswertungen nach der Staatsangehörigkeit vorgenommen werden. Dazu wurde das Aggregat Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern oder kurz Asylzugangsländer gebildet. In das Aggregat wurden die Länder aufgenommen, die in den letzten Jahren jeweils zu den zehn Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende 15 Länder: Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine. Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten Nationalitäten darf aber nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden. Denn in den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in leben. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der aktuellen Migration gesehen werden können. 1 Als Referenzgröße wird die Entwicklung für Insgesamt sowie (in den Anhangtabellen) für Deutsche und sonstige Ausländer angeboten, die in der Summe das inländische Arbeitskräftepotenzial darstellen. Die Abgrenzung von Ausländern aus Zuwanderungsländern und aus sonstigen Ländern ist naturgemäß nur eine Näherung, weil einerseits Ausländer aus Zuwanderungsländern schon lange im Lande leben können und andererseits Ausländer aus sonstigen Ländern vor kurzem neu zugewandert sein können. Zu den verwendeten Statistiken: Auf Basis der Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist eine Einschätzung darüber möglich, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit einer Staatsangehörigkeit aus den oben genannten Zuwanderungsländern entwickelt hat. Angaben zur Beschäftigung wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet und sind noch vorläufig. Die Beschäftigung umfasst sozialversicherungspflichtige und ausschließlich geringfügige Beschäftigung. Die ausschließlich geringfügige Beschäftigung wird unterschieden in geringfügig entlohnte Beschäftigung (wenn das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro bzw. bis De- 1 Insbesondere bei Staatsangehörigen aus den Ländern des Balkan (vor allem Serbien und Kosovo) sind Zeitreihenvergleiche wegen Staatsneugründungen und Umstellungen in der Erfassungsmethode eingeschränkt. Je länger die Daten in der Vergangenheit liegen desto stärker sind die Verzerrungen. Am aktuellen Rand ist der Effekt gering. 4

5 zember 2012 monatlich 400 Euro nicht überschreitet) und in kurzfristige Beschäftigung (wenn die Beschäftigung auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist bzw. im Zeitraum von 2015 bis Dezember 2018 auf drei Monate oder 70 Arbeitstage). Angaben zu Gemeldeten erwerbsfähigen Personen, Arbeitsuchenden und Arbeitslosen stehen monatsaktuell zur Verfügung; endgültige Informationen zu Leistungsempfängern im SGB II liegen mit einer Wartezeit von 3 Monaten vor. Gemeldete erwerbsfähige Personen umfassen alle Personen, die bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gemeldet sind (ohne Ausbildungsbewerber), unabhängig, ob sie die Kriterien der Arbeitsuche oder Arbeitslosigkeit erfüllen. Im Rechtskreis SGB III werden z.b. Asylbewerber, die noch dem 3- monatigen Beschäftigungsverbot unterliegen und Teilnehmer an abschlussorientierten Weiterbildungsmaßnahmen nicht als Arbeitsuchende geführt. Im Rechtskreis SGB II sind hier Personen zu nennen, die nicht zu den Arbeitsuchenden zählen, weil sie Kinder betreuen oder zur Schule gehen. 2 Leistungsempfänger im SGB II umfassen außer den erwerbsfähigen auch die nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das sind weit überwiegend Kinder unter 15 Jahren. In der Hintergrundinformation werden die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der EU-Schuldenkrise und der Fluchtmigration auf den deutschen Arbeitsmarkt mit wichtigen Eckzahlen beschrieben. In den Anhangtabellen finden sich zusätzlich Angaben zu den einzelnen Herkunftsländern. Weitere Informationen werden monatsaktuell in dem Migrationsmonitor Arbeitsmarkt und quartalsweite nach einer Wartezeit von 6 Monaten in dem Statistikheft Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der EU-Schuldenkrise auf die Beschäftigung in veröffentlicht Beschäftigung und Zuwanderung Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den neuen EU-Mitgliedstaaten aus Osteuropa hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen (vgl. Schaubild 1 und Tabelle 1). Im September 2015 waren aus diesen Ländern insgesamt 1,08 Mio sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig Beschäftigte in registriert, das waren oder 21 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei allen Beschäftigten gab es einen Zuwachs von 1,4 Prozent. Die zahlenmäßig größten Gruppen 2 Die Zahl der gemeldeten erwerbsfähigen Personen im Rechtskreis SGB II entspricht weitgehend der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wegen unterschiedlicher Erhebungsverfahren kommt es allerdings in den Ergebnissen zu Abweichungen. Siehe hierzu Methodenbericht der Statistik der BA, Statistik der gemeldeten erwerbsfähigen Personen, Nürnberg Oktober Vgl. Migrationsmonitor Arbeitsmarkt der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: und die Publikation der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten in unter folgendem Link: 5

6 bilden dabei die Personen mit einer polnischen bzw. rumänischen Staatsangehörigkeit. Die relativ stärksten Anstiege verzeichneten zuletzt Beschäftigte aus Rumänien und Bulgarien (+33 bzw. +32 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten an allen Beschäftigten in belief sich im September auf 3,0 Prozent. Von den Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten waren sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um oder 24 Prozent und die geringfügige Beschäftigung um oder 7,2 Prozent gestiegen. Der Anteil der Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten beträgt bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 2,9 Prozent und bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten 3,2 Prozent. Zuwanderungszahlen nach Staatsangehörigkeiten liegen auf Basis des Ausländerzentralregisters bis zum zweiten Quartal 2015 vor (vgl. Tabelle 2). In 2014 gab es aus den neuen EU- Mitgliedstaaten Zuzüge, nach Zuzügen in Der Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) erhöhte sich auf , nach im Jahr zuvor. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Beschäftigten aus diesen Ländern im Jahresverlauf 2014, also von Dezember 2013 auf Dezember 2014, um erhöht. In den ersten beiden Quartalen 2015 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Zuwanderung ab. Schaubild 1 Beschäftigte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) Arbeitsort vorläufige hochgerechnete Werte Markierung in der Zeitreihe für den letzten Monat vor Beginn der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU-8 (April 2011) - EU-2 (Dezember 2013) - Kroatien (Juni 2015) Beschäftigte insgesamt absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

7 Aus den sogenannten GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal und Spanien) waren in im September 2015 insgesamt Personen sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Der Anteil an allen Beschäftigten belief sich auf 1,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Beschäftigten aus diesen vier Ländern überdurchschnittlich erhöht, und zwar in der Summe um oder 5,0 Prozent (vgl. Schaubild 2 und Tabelle 1). Dabei beruht die Zunahme ausschließlich auf der Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, während die geringfügige Beschäftigung abgenommen hat. Der Anstieg der Beschäftigung insgesamt fiel bei Spaniern mit 7,1 Prozent am stärksten aus. In 2014 wurden insgesamt Zuzüge von Griechen, Italienern, Portugiesen und Spaniern registriert, nach in 2013 (vgl. Tabelle 2). Der Wanderungssaldo blieb mit auch 2014 auf hohem Niveau, nach im Jahr Es kann angenommen werden, dass zumindest ein Teil der gestiegenen Zuwanderung durch die Auswirkungen der EU- Schuldenkrise bedingt ist. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Beschäftigten im Jahresverlauf 2014, also von Dezember 2013 auf Dezember 2014, um auf erhöht. Für 2015 zeichnen sich ähnliche Wanderungszahlen ab wie in Schaubild 2 Beschäftigte aus den GIPS-Staaten Arbeitsort vorläufige hochgerechnete Werte GIPS-Staaten umfassen: Griechenland, Italien, Portugal und Spanien Beschäftigte insgesamt absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

8 Aus den Asylzugangsländern waren in im September insgesamt Beschäftigte registriert, das waren oder 8,7 Prozent mehr als vor einem Jahr (vgl. Schaubild 3 und Tabelle 1). Dabei fiel der Anstieg von Personen mit einer syrischen Staatsangehörigkeit mit 46 Prozent relativ am stärksten aus. Der Anteil von Beschäftigten aus den Asylzugangsländern an allen Beschäftigten beläuft sich auf 1,4 Prozent. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhöhte sich um oder 10 Prozent und die geringfügige Beschäftigung um oder 3,2 Prozent. Nach Angaben aus der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von bis Oktober 2015 insgesamt Erstanträge auf Asyl gestellt, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es gewesen (vgl. Tabelle 2). Für die Dauer des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung und haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes unterliegen sie einem Beschäftigungsverbot, danach ist bei einer möglichen Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob Inländer Vorrang haben. Die Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten Aufenthalt. Wenn das Asylverfahren positiv mit einem Schutzgrund abgeschlossen wurde, wird zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Geschützte Personen haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige und es besteht ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Schaubild 3 Beschäftigte aus den Asylzugangsländern Arbeitsort vorläufige hochgerechnete Werte Asylzugangsländer umfassen: Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine Beschäftigte insgesamt absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

9 Tabelle 1: Beschäftigte nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Beschäftigungsart Beschäftigung im September 2015 Beschäftigte Staatsangehörigkeit und Beschäftigungsart September 2015 Veränderung gegenüber Vorjahr absolut Anteile in % absolut in % Insgesamt ,4 : sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ,2 ausschließlich geringfügig Beschäftigte ,6 Arbeitnehmerfreizügigkeit , ,0 : sozialversicherungspflichtig Beschäftigte , ,7 ausschließlich geringfügig Beschäftigte , ,2 GIPS-Staaten , ,0 : sozialversicherungspflichtig Beschäftigte , ,3 ausschließlich geringfügig Beschäftigte , ,6 Asylzugangsgsländer , ,7 : sozialversicherungspflichtig Beschäftigte , ,3 ausschließlich geringfügig Beschäftigte , ,2 * vorläufige hochgerechnete Werte Tabelle 2: Zuwanderung von Ausländern nach nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Jahressummen und Jahresfortschrittswerte jeweils bis zum 2. Quartal (Juni) Zuzüge Zuwanderung Saldo (Zuzüge minus Fortzüge) Staatsangehörigkeit Jahres- Jahres fortschritts- wert 2014 wert fortschritts Jahres- Jahresfortschrittswert 2014 wert fortschritts Insgesamt Europäische Union dar.: Arbeitnehmerfreizügigkeit dar.: GIPS-Staaten Drittstaatsangehörige dar.: Asylzugangsländer nachrichtlich: Asylerstanträge 1) Datenquellen: Ausländerzentralregister und Asylgeschäftsstatistik, Bandesamt für Migration und Flüchtlinge 1) Daten bis einschließlich Oktober 3. Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug im SGB II Dem Anstieg der Beschäftigung folgend haben auch die Zahlen der gemeldeten erwerbsfähigen Personen, der Arbeitsuchenden und der Arbeitslosen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Ländern der EU-Osterweiterung zugenommen (vgl. Schaubild 4 und Tabelle 3). So stieg die Zahl der Arbeitslosen aus diesen Ländern in der Summe um 18 Prozent. Dabei fiel 9

10 die Zunahme der Bulgaren und Rumänen mit +44 bzw. +42 Prozent am deutlichsten aus. Bei allen Arbeitslosen gab es im Vorjahresvergleich einen Rückgang um 3,1 Prozent. Schaubild Arbeitslose und Leistungsempfänger im SGB II aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) Markierung in der Zeitreihe für den letzten Monat vor Beginn der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU-8 (April 2011) - EU-2 (Dezember 2013) - Kroatien (Juni 2015) Leistungsempfänger im SGB II Arbeitslose Arbeitslose: absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auch die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II mit einer Staatsangehörigkeit aus den neuen EU-Staaten ist gestiegen. Die Zunahme betrug 27 Prozent, während es insgesamt einen ganz leichten Rückgang gab. Auch zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Beitrittsstaaten, die Spanne reicht von +0,7 Prozent für Slowenien bis zu +60 für Rumänien. Bei der Bewertung der starken prozentualen Anstiege ist zu berücksichtigen, dass die absoluten Ausgangszahlen sehr klein sind und sich zum Beispiel bei Rumänen der Anteilswert bei den Leistungsempfängern im SGB II von lediglich 0,5 Prozent auf 0,8 Prozent erhöht hat. Die Zahl der Arbeitslosen aus den sogenannten GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal und Spanien) hat sich im November im Vorjahresvergleich um 1,3 Prozent erhöht (vgl. Schaubild 5 und Tabelle 3). Dabei gab es die größten Zunahmen bei spanischen Staatsangehörige mit +2,9 Prozent Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus diesen Ländern ist im August im Vorjahresvergleich in der Summe um 6,5 Prozent gestiegen. Dabei gab es die deutlichste Zunahme 10

11 bei Spaniern mit +21 Prozent. Der Anteil von Personen aus den GIPS-Staaten an allen Leistungsempfängern belief sich auf 2,4 Prozent, im Vergleich zu 2,2 Prozent vor einem Jahr. Schaubild Arbeitslose und Leistungsempfänger im SGB II aus den GIPS-Staaten GIPS-Staaten umfassen: Griechenland, Italien, Portugal und Spanien Leistungsempfänger im SGB II Arbeitslose Arbeitslose: absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auch bei den Personen aus den Asylzugangsländern hat sich die Zahl der Arbeitslosen deutlich erhöht und zwar im Vorjahresvergleich um 22 Prozent (vgl. Schaubild 6 und Tabelle 3). Die stärkste Zunahme war bei Syrern zu beobachten. Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den Asylzugangsländern stieg im Vorjahresvergleich um 25 Prozent. Auch hier fiel die Zunahme bei syrischen Staatsangehörigen am stärksten aus. Der Anteil der Personen aus den Asylzuwanderungsländern an allen Leistungsempfängern im SGB II hat sich von 5,9 Prozent auf 7,4 Prozent erhöht. Bei der Interpretation der Anteilswerte ist zu beachten, dass in dem Aggregat der Asylzugangsländer auch Personen enthalten sind, die über andere Migrationswege nach gekommen sind, z.b. über reguläre Arbeitsmigration oder Familiennachzug, und schon lange im Land leben können. Das gilt insbesondere für Personen aus den Balkanländern, die seit der Gastarbeiteranwerbung wichtige Herkunftsländer der Arbeitsmigration in waren. Die Veränderungen in dem Aggregat der Asylzugangsländer dürften aber im engen Zusammenhang mit dem aktuellen Flüchtlingsgeschehen stehen. 11

12 Schaubild Arbeitslose und Leistungsempfänger im SGB II aus den Asylzuwanderungsländern Asylzugangsländer umfassen: Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine Leistungsempfänger im SGB II Arbeitslose Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose: absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr Tabelle 3: Gemeldete erwerbsfähige Personen, Arbeitsuchende, Arbeitslose und Leistungsempfänger im SGB II nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Gemeldete erwerbsfähige Personen, Arbeitsuchende und Arbeitslose im November 2015 und Leistungsempfänger im SGB II im August 2015 Staatsangehörigkeit Gemeldete erwerbsfähige Personen absolut Arbeitsuchende Arbeitslose Leistungsempfänger SGB II Veränderung Veränderung Veränderung Veränderung Anteil gegenüber Vorjahr Anteil Anteil absolut gegenüber Vorjahr Anteil absolut gegenüber Vorjahr absolut gegenüber Vorjahr in % in % in % in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Insgesamt , , , ,1 Arbeitnehmerfreizügigkeit , , , , , , , ,3 8 neue EU-Staaten (2004) , , , , , , , ,8 2 neue EU-Staaten (2007) , , , , , , , ,9 Kroatien (2015) , , , , , , , ,7 GIPS-Staaten , , , , , , , ,5 Asylzugangsländer , , , , , , , ,6 Balkan , , , , , , , ,6 Osteuropa , , , , , , , ,0 Nicht-Europa , , , , , , , ,3 12

13 Überblick der Tabellen im Anhang Seite Anhangtabelle 1.1: Arbeitsmarkt für Deutsche und Ausländer im Vergleich 14 Anhangtabelle 1.2: Deutsche und Ausländer in der Grundsicherung für 15 Arbeitsuchende im Vergleich Anhangtabelle 2.1: Beschäftigte nach ausgewählten EU-Staaten 16 Anhangtabelle 2.2: Beschäftigte nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 17 Anhangtabelle 3.1: Anhangtabelle 3.2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten EU-Staaten 18 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 19 Anhangtabelle 4.1: Anhangtabelle 4.2: Ausschließlich geringfügig Beschäftigte nach ausgewählten EU-Staaten 20 Ausschließlich geringfügig Beschäftigte nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 21 Anhangtabelle 5.1: Anhangtabelle 5.2: Gemeldete erwerbsfähige Personen nach ausgewählten EU-Staaten 22 Gemeldete erwerbsfähige Personen nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 23 Anhangtabelle 6.1: Arbeitsuchende nach ausgewählten EU-Staaten 24 Anhangtabelle 6.2: Arbeitsuchende nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 25 Anhangtabelle 7.1: Arbeitslose nach ausgewählten EU-Staaten 26 Anhangtabelle 7.2: Arbeitslose nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 27 Anhangtabelle 8.1: Leistungsempfänger im SGB II nach ausgewählten EU-Staaten 28 Anhangtabelle 8.2: Leistungsempfänger im SGB II nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) 29 Anhangtabelle 9: Erwerbslosenquoten in ausgewählten EU-Staaten 30 13

14 Anhangtabelle 1.1: Arbeitsmarkt für Deutsche und Ausländer im Vergleich Staatsangehörigkeit absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Insgesamt , , , , , , , ,1 Deutsche , , , , , , , ,7 Ausländer , , , , , , , ,9 EU-Erweiterung , , , , , , , ,5 Estland , , , , ,0-7 -1, , ,2 Lettland , , , , , , , ,8 Litauen , , , , , , , ,2 Polen , , , , , , , ,7 Slowakei , , , , , , , ,3 Slowenien , , , , , , , ,7 Tschechische Republik , , , , , , , ,5 Ungarn , , , , , , , ,0 Bulgarien , , , , , , , ,2 Rumänien , , , , , , , ,3 Kroatien , , , , , , , ,2 GIPS-Staaten , , , , , , , ,3 Griechenland , , , , , , , ,4 Italien , , , , , , , ,4 Portugal , , , , , , , ,0 Spanien , , , , , , , ,9 Asylzugangsländer , , , , , , , ,3 Balkan , , , , , , , ,2 Albanien , , , , , , , ,1 Bosnien und Herzegowina , , , , , , , ,4 Kosovo , , , , , , , ,8 Mazedonien , , , , , , , ,5 Serbien , , , , , , , ,5 Osteuropa , , , , , , , ,1 Russische Föderation , , , , , , , ,6 Ukraine , , , , , , , ,9 Nicht-Europa , , , , , , , ,2 Afghanistan , , , , , , , ,0 Eritrea , , , , , , , ,4 Irak , , , , , , , ,6 Iran, Islamische Republik , , , , , , , ,5 Nigeria , , , , , , , ,4 Pakistan , , , , , , , ,8 Somalia , , , , , , , ,6 Syrien, Arab.Republik , , , , , , , ,1 Sonstige Ausländer , , , , , , , ,7 dar. Türkei , , , , , , , ,4 2 ausgewählte Staaten absolut Anteil in % 1 Asylzugangsländer: Aus den nachfolgend genannten Ländern kamen in den letzten Jahren die meisten Asylerstanträge: Afghanistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russ. Föderation, Serbien, Somalia, Arabische Republik Syrien, Ukraine September 2015 November 2015 SV-Beschäftigte Gemeldete erwerbsfähige Personen Arbeitsuchende Arbeitslose Veränderung gegenüber Vorjahr absolut Anteil in % Veränderung gegenüber Veränderung gegenüber Vorjahr absolut Anteil in % Vorjahr absolut Anteil in % Veränderung gegenüber Vorjahr 14

15 Anhangtabelle 1.2: Deutsche und Ausländer in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich August 2015 absolut Anteil in % Leistungsberechtigte Veränderung gegenüber Vorjahr absolut in % absolut in % absolut in % Insgesamt , , , , , ,7 Deutsche , , , , , ,4 Ausländer , , , , , ,1 EU-Erweiterung , , , , , ,5 Estland 768 0, , , , , ,4 Lettland , , , , , ,0 Litauen , , , , , ,3 Polen , , , , , ,6 Slowakei , , , , , ,7 Slowenien , , , , , ,7 Tschechische Republik , , , , , ,5 Ungarn , , , , , ,7 Bulgarien , , , , , ,7 Rumänien , , , , , ,0 Kroatien , , , , , ,8 GIPS-Staaten , , , , , ,8 Griechenland , , , , , ,3 Italien , , , , , ,9 Portugal , , , , , ,2 Spanien , , , , , ,0 Asylzugangsländer , , , , , ,3 Balkan , , , , , ,4 Albanien , , , , ,1-2 -0,1 Bosnien und Herzegowina , , , , , ,3 Kosovo , , , , , ,2 Mazedonien , , , , , ,6 Serbien ,9 x x ,0 x x , ,5 Osteuropa , , , , , ,5 Russische Föderation , , , , , ,2 Ukraine , , , , , ,0 Nicht-Europa , , , , , ,2 Afghanistan , , , , , ,7 Eritrea , , , , , ,5 Irak , , , , , ,3 Iran, Islamische Republik , , , , , ,2 Nigeria , , , , , ,8 Pakistan , , , , , ,2 Somalia , , , , , ,0 Syrien, Arab.Republik , , , , , ,4 Sonstige Ausländer , , , , , ,7 dar. Türkei , , , , , ,7 absolut Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Anteil in % Veränderung gegenüber Vorjahr Nicht-Erwerbsfähige Leistungsberechtigte absolut Anteil in % Veränderung gegenüber Vorjahr 1 Wegen einer Umstellung der Erhebungsmethode ist der Vorjahresvergleich bei den Leistungsberechtigten nicht sinnvoll. 2 Asylzugangsländer: Aus den nachfolgend genannten Ländern kamen in den letzten Jahren die meisten Asylerstanträge: Afghanistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russ. Föderation, Serbien, Somalia, Arabische Republik Syrien, Ukraine 3 ausgewählte Staaten 15

16 Anhangtabelle 2.1: Beschäftigte nach ausgewählten EU-Staaten Zeitreihe Beschäftigte Zeit Arbeitnehmerfreizügigkeit EU-8 Tschechische Slowakei Estland Lettland Litauen Bulgarien Kroatien Staaten Italien Portugal Spanien GIPS- Sloweniemänien EU-2 Ru- Polen Ungarn Republik Griechenland Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 * Die letzten vier Monate sind hochgerechnet. 16

17 Anhangtabelle 2.2: Beschäftigte nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) Zeitreihe Zeit Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Asylzugangsländer * Die letzten vier Monate sind hochgerechnet. Beschäftigte Bosnien Russische Ukraine Eritrea Irak Iran Nigeria Pakistan Somalia Syrien und Mazedonienistan Afgha- Albanien Kosovo Serbien Herzegowina Föderat. 17

18 Anhangtabelle 3.1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten EU-Staaten Zeitreihe Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Zeit EU-8 Polen Ungarn Griechenland Tschechische Slowakei Republik Slowenien Estland Lettland Litauen EU-2 Spanien Rumänien Arbeitnehmerfreizügigkeit GIPS- Bulgarien Staaten Italien Portugal Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 * Die letzten vier Monate sind hochgerechnet. 18

19 Anhangtabelle 3.2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Staaten (Asylzugangsländer) Zeitreihe Zeit Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Asylzugangsländer Albanien * Die letzten vier Monate sind hochgerechnet. Kosovo Serbien Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Bosnien und Herzegowina Mazedonien Russische Föderat. Ukraine Afghanistan Eritrea Irak Iran Nigeria Pakistan Somalia Syrien 19

20 Anhangtabelle 4.1: Ausschließlich geringfügig Beschäftigte nach ausgewählten EU-Staaten Zeitreihe Ausschließlich geringfügig Beschäftigte Zeit EU-8 Polen Ungarn Griechenland Tschechische Slowakei Republik Slowenien Estland Lettland Litauen EU-2 Spanien Rumänien Arbeitnehmerfreizügigkeit GIPS- Bulgarien Staaten Italien Portugal Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 * Die letzten vier Monate sind hochgerechnet. 20

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