Bewerbungsinformationen MASTERSTUDIENGANG INTERNATIONALE KRIMINOLOGIE
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- Lisa Alexa Richter
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1 Bewerbungsinformationen MASTERSTUDIENGANG INTERNATIONALE KRIMINOLOGIE Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, vielen Dank für Ihr Interesse am Masterstudiengang Internationale Kriminologie! Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über die Zugangsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren informieren. Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen diese bei Ihrer Bewerbung. Nutzen Sie bitte auch die in diesem Merkblatt genannten weiterführenden Informationsangebote und wenden sich bei Fragen an die angegebenen Ansprechpartner ( 7.). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Inhaltsübersicht 1. Bewerbungsfrist und -verfahren Zugangsvoraussetzungen Bewerbungsunterlagen Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung Auswahlverfahren und -kriterien Zulassung und Immatrikulation Ansprechpartner und weitere Informationen... 6 Die folgenden Informationen gelten vorbehaltlich des Hochschulzugangsgesetzes, der Universitätszulassungssatzung, der Zugangsund Auswahlsatzungen und der Immatrikulationsordnung. Änderungen vorbehalten. 1. Bewerbungsfrist und -verfahren Das Zulassungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbung muss zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Bewerbung in zwei Schritten: Erster Schritt: Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal des Studien-Infonetzes STiNE : Zweiter Schritt: Einsendung des unterschriebenen Ausdrucks der vollständigen Online-Bewerbung und der obligatorischen Bewerbungsunterlagen ( 3.) an: Universität Hamburg Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Fakultätsverwaltung Studienbüro Sozialwissenschaften Kennwort: BEW MA-IKRIM Allendeplatz Hamburg Eine Bewerbung gilt als fristgerecht eingereicht, wenn bis zum 15. Juli die Online-Bewerbung vollständig abgeschlossen und alle obligatorischen Bewerbungsunterlagen ( 3.) postalisch (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) eingereicht wurden
2 1. Kann ich meine Bewerbung auch vor oder nach der Bewerbungsfrist durchführen? Sowohl vor Beginn als auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung nicht möglich. Das Online-Portal steht nur innerhalb der Bewerbungsfrist zur Verfügung. Postalische Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 2. Ist es möglich, einzelnen Bewerbungsunterlagen ( 3.) nachzureichen? Grundsätzlich müssen alle Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht werden. Sollte das Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden können, kann die Auswahlkommission auf der Grundlage der ersatzweise einzureichenden Nachweise ( 3.) eine vorläufige Zulassung aussprechen. In diesem Fall muss das Abschlusszeugnis jedoch spätestens bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums vorgelegt werden. 3. Kann ich mich auch für mehrere Masterstudiengänge an der Universität Hamburg bewerben? Grundsätzlich können Sie sich pro Bewerbungsverfahren nur für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg bewerben. Bewerben Sie sich jedoch für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie, haben Sie in der Bewerbung die Möglichkeit, einen Zweit- und einen Drittwunsch aus dem Master-Studienangebot der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften anzugeben. Bitte beachten Sie aber, dass Ihr Zweit- und Drittwunsch nachrangig berücksichtigt werden, also nur dann in die weiteren Auswahlverfahren eingehen, sofern in diesen Studiengängen alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt wurden, welche die jeweiligen Studiengänge als Erstwunsch angegeben haben, und noch freie Plätze zur Verfügung stehen. 2. Zugangsvoraussetzungen Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie bestehen folgende besonderen Anforderungen, für die entsprechende Nachweise einzureichen sind ( 3.): 1. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (B.A., Fachhochschulabschluss, Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen etc.) in den Fächern/Fachgebieten Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften (Soziologie und Politikwissenschaft), Psychologie, Erziehungswissenschaft, Medizin oder einem anderen Fach auf das der Studiengang sinnvoll aufbauen kann (Nachweis: Hochschulzeugnis oder Transcript of Records); 2. ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, um sich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aktiv beteiligen, englischsprachige Fachliteratur verstehen und wissenschaftliche Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form (einschließlich Prüfungen) erbringen zu können; 1. Mit welchem Erststudium ist eine Bewerbung trotzdem möglich? Eine Bewerbung ist mit sehr unterschiedlichen Erststudiumsabschlüssen möglich; in Frage kommen diejenigen, an die der Masterstudiengang Internationale Kriminologie sinnvoll anschließen kann. Inwieweit dies für Ihren jeweiligen Abschluss gilt, das sollten Sie in diesem Fall im Rahmen des Motivationsschreibens darstellen ( 3.) Letztendlich obliegt die Entscheidung über die fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung aller Faktoren der Auswahlkommission, so dass in Zweifelsfällen vorab keine Einschätzung über die Zulassungschancen von fachferneren Bewerberinnen und Bewerbern gegeben werden kann. 2. Ist für den Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache die Teilnahme an einem Sprachtest erforderlich? Die Teilnahme an einem Sprachtest ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie jedoch in Form einer Selbsteinschätzung angeben, ob Sie über die erwartete Sprachkompetenz verfügen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Lehrveranstaltungen und Module des Masterstudiengangs Internationale Kriminologie in englischer Sprache stattfinden werden und die intensive Auseinandersetzung mit anspruchsvoller englischsprachlicher Literatur für ein kriminologisches Studium ebenso unabdingbar ist wie die Fähigkeit, wissenschaftliche Beiträge (mündlich und schriftlich) in englischer Sprache formulieren zu können. Sofern Sie über Fremdsprachen-Zertifikate verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese als Anlage zum Motivationsschreiben Ihrer Bewerbung beizufügen
3 3. Bewerbungsunterlagen Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen postalisch an die angegebene Bewerbungsanschrift ( 1.) zu senden: 1. unterschriebener Ausdruck der vollständig abgeschlossenen Online-Bewerbung; 2. Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (Kopie, nicht beglaubigt); 3. Transcript of Records mit ausgewiesener aktueller Durchschnittsnote; Sofern keine aktuelle Durchschnittsnote ausgewiesen ist, ist diese vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs zu errechnen und zu bestätigen. 4. Motivationsschreiben (einmal in deutscher und einmal in englischer Sprache) unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte: a. Darstellung und Begründung der Studiengangwahl; b. Darstellung kriminologisch relevanter Kenntnisse, Erfahrungen und/oder Leistungen (z. B. Praktika, Publikationen, Abschlussarbeiten, Aktivitäten); c. Darstellung bisheriger Auslands- und Praxiserfahrungen sowie der nichtmuttersprachlichen Sprachkompetenzen. Es wird empfohlen, dem Motivationsschreiben aussagekräftige Anlagen (z. B. Zertifikate, Arbeitszeugnisse usw.) als Belege für die Darstellung anzufügen. Im Falle der Zulassung zum Masterstudiengang Internationale Kriminologie sind weitere Unterlagen, insbesondere der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur), Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses als beglaubigte Kopie und eine Krankenversicherungsbescheinigung, direkt beim zentralen Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg einzureichen ( 6.). Im Bewerbungsverfahren sind jedoch zunächst nur die o. g. Unterlagen einzureichen. 1. Ist eine Bewerbung möglich, obwohl mir noch kein Zeugnis über meinen ersten Hochschulabschluss vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen? Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen, kann die Auswahlkommission eine Bewerbung im Verfahren dennoch berücksichtigen, sofern durch eine formlose Bescheinigung des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses oder des Prüfungsamtes/der Prüfungsverwaltung glaubhaft gemacht wird, dass der Studienabschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann ( 1.). Auf dieser Grundlage kann die Auswahlkommission eine vorläufige Zulassung aussprechen. Die Zulassung wird jedoch unwirksam, wenn der erst Hochschulabschluss nicht rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann. 2. Was ist ein Transcript of Records? Eine Transcript of Records ist eine vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung ausgestellte offizielle Übersicht aller von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ( Leistungskonto ). Das Transcript of Records muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Titel der in Ihrem bisherigen Studium absolvierten Module und Lehrveranstaltungen, erzielte Prüfungsergebnisse und Leistungspunkte sowie die aktuelle Durchschnittsnote (GPA, Grade Point Average). 3. Sollen Zertifikate, Zeugnisse usw. als beglaubigte Kopie eingereicht werden? Im Bewerbungsverfahren reichen Sie bitte keine Originale oder beglaubigte Kopien ein, da Sie die eingesendeten Unterlagen nicht zurückerhalten werden. Wenn Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie erhalten, werden Sie im Rahmen der Immatrikulation aufgefordert werden, einzelne Dokumente (z. B. Hochschulzugangsberechtigung, Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss) als beglaubigte Kopie einzureichen
4 4. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung Von Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung und/oder erster Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, sind im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens ( 6.) weitere Unterlagen einzureichen: Nachweis über die Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse Diese Dokumente sind im Bewerbungsverfahren noch nicht vorzulegen. Lediglich der Nachweis über das Erststudium ist bereits im Bewerbungsverfahren in deutsch- oder englischsprachiger Version einzureichen (Zeugnis und Transcript of Records). Ausführliche Informationen zu den Anforderungen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung können im Einzelnen nachgelesen werden unter: Bei weitergehenden Fragen wenden sich Bewerberinnen und Bewerber bitte direkt an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg ( 7.). 1. Ich verfüge über keine deutsch- oder englischsprachige Version des Zeugnisses und des Transcript of Records meines ersten Studienabschlusses. Wie gehe ich in einem solchen Fall vor? Ihre Bewerbung kann im Verfahren nur berücksichtigt werden, wenn das Zeugnis und das Transcript of Records Ihres Erststudiums in einer deutsch- oder englischsprachigen Version eingereicht wird. Sollte Ihre Hochschule diese Dokumente nicht ausstellen können, können Sie diese durch einen amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Die Übersetzung reichen Sie bitte in Kopie ein. Eigens oder durch einen nicht amtlich vereidigten Übersetzer erstellte Dokumente können nicht akzeptiert werden. Die Kosten für die Übersetzung werden nicht von der Universität Hamburg getragen. 2. Wie und auf welchem Niveau sind die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen? Als Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten die von der Universität Hamburg anerkannten Sprachzertifikate. Empfohlen wird der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) und die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Welche Ergebnisse zu erzielen sind und welche weiteren Zertifikate anerkannt werden, entnehmen Sie bitte folgender Webseite: Der Nachweis ist erst im Rahmen der Immatrikulation ( 6.) einzureichen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg ( 7.). Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für ein erfolgreiches Masterstudium der Internationalen Kriminologie nicht nur über solide Englischkenntnisse, sondern auch über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen müssen. 5. Auswahlverfahren und -kriterien Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen ( 2.), die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. 1. Die Bewerber und Bewerberinnen werden je nach Fachgebiet des Studienerstabschlusses in drei Gruppen aufgeteilt: Gruppe 1: Rechtswissenschaft, Criminal Justice und Public Management (mit Bezug zu Strafvollzug, Strafjustiz etc.) Gruppe 2: Soziologie, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften, Sozialökonomie, Psychologie Gruppe 3: Sonstige - Kulturwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Medizin, Philosophie, Theologie etc. Für die Gruppe 1 werden 30%, für Gruppe 2 werden 50% und für Gruppe 3 werden 20% der verfügbaren Studienplätze zur Verteilung vorgesehen
5 2. Die Auswahl wird von einer Auswahlkommission getroffen (drei Hochschullehrer/-innen, ein/-e akademische/-r Mitarbeiter/-in), die anhand der folgenden Kriterien und den folgenden Gewichtungen eine Rangliste für die Zulassung erstellt: Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses; ersatzweise aktueller, nachgewiesener Notendurchschnitt (30%); Begründung des Studiengangwahl (20%) Darstellung kriminologisch relevanter Kenntnisse, Erfahrungen und/oder Leistungen (Praktika, Publikationen, Abschlussarbeiten, Aktivitäten etc.) (30%) Darstellung bisheriger Auslands und Praxiserfahrungen sowie der nichtmuttersprachlichen Sprachkompetenzen (20%) Für die Bildung der Gesamtnote, die für das Ranking maßgeblich ist, werden die Notenwerte im Verhältnis der angegeben Prozentwerte gewichtet. 6. Zulassung und Immatrikulation Das gesamte Verfahren gliedert sich in drei Phasen: Bewerbungsphase Durchführung der Online-Bewerbungen und Einsendung der Bewerbungen durch die Bewerberinnen und Bewerber zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des Jahres. Auswahlphase Vorbereitung der Bewerbungen für die Auswahlkommission und Durchführung des Auswahlverfahrens. Diese Phase findet Ende Juli/Anfang August des Jahres statt und endet mit a) der Mitteilung der Auswahl an Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg und b) der informellen Mitteilung des Auswahlergebnisses gegenüber den Bewerberinnen und Bewerber per unmittelbar im Anschluss an das Verfahren. Zulassungsphase Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Ergebnisse dem Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg mitgeteilt. Dort werden die Zulassungsund Ablehnungsbescheide erstellt. Die Bescheide werden anschließend über den im Rahmen der Bewerbung angelegten STiNE-Account veröffentlicht. Die entsprechenden Termine entnehmen Bewerberinnen und Bewerber bitte den offiziellen Bewerbungsunterlagen, die mit Beginn der Bewerbungsphase veröffentlicht werden: Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber sollten beachten, dass nach dem Eingang des offiziellen Bescheides eine spezifische Frist (i. d. R. eine Woche) festgelegt ist, innerhalb derer die Immatrikulation vorgenommen und weitere Unterlagen ( 3.) eingereicht werden müssen, um den Studienplatz anzunehmen. Es wird daher dringend empfohlen, den STiNE- und den bei der Bewerbung angegebenen -Account regelmäßig und möglichst täglich zu kontrollieren. Alle Fragen im Kontext der Zulassungsphase also nach der informellen Mittelung des Auswahlergebnisses richten Bewerberinnen und Bewerber bitte direkt an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg ( 7.). 1. Ich habe den offiziellen Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig gesehen und daher die Immatrikulationsfrist versäumt? Kann ich dennoch mit dem Masterstudium beginnen? - 5 -
6 Sofern Sie Ihren Studienplatz nicht rechtzeitig angenommen und alle dafür notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, verfällt der Platz und wird an bisher nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber weitergegeben. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie während des gesamten Verfahrens per zuverlässig erreichbar sind und Ihren STiNE-Account regelmäßig auf den Eingang wichtiger Nachrichten überprüfen. 2. Kann ich mich auf die informelle Mitteilung ( ) meines individuellen Auswahlergebnisses verlassen oder ist allein der offizielle Zulassungsbescheid maßgeblich? Sie können sich in jedem Fall auf die informelle Mitteilung Ihres individuellen Auswahlergebnisses verlassen, die auf den von Ihnen eingesandten Unterlagen beruht. Rechtlich bindend ist jedoch ausschließlich der offizielle Zulassungsbescheid. Die Aussagen der beiden Dokumente werden jedoch nur dann von einander abweichen, wenn die Prüfung Ihrer Dokumente durch das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg zu einem anderen Ergebnis kommt als die Auswahlkommission. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Prüfung durch das CampusCenter lediglich nach formalen Kriterien (Vollständigkeit, Fristeinhaltung usw.) erfolgt, die fachliche Auswahl durch die Auswahlkommission aber nicht in Frage gestellt wird. 7. Ansprechpartner und weitere Informationen Studienangebot M.A. Internationale Kriminologie und studiengangspezifisches Auswahlverfahren Jörg Ebrecht Universität Hamburg Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Fakultätsverwaltung Studienbüro Sozialwissenschaften Studienkoordinator Kriminologie, Lz: II Allendeplatz 1, Raum Hamburg Tel.: Fax: Webseiten: Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: Studienbüro Sozialwissenschaften: Masterstudiengang I-Kriminologie: Studienangebot der Universität Hamburg, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, Support bei der Nutzung des STiNE-Portals Universität Hamburg CampusCenter Team für Bewerbung und Zulassung Alsterterrasse Hamburg Tel.: Kontaktformular: Webseiten: Universität Hamburg: CampusCenter: Bewerbungsverfahren Master :
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