Deutscher Schwimm-Verband e.v. Rahmenrichtlinien. für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern. vom 1. Januar 2008.
|
|
- Heinrich Schulze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Schwimm-Verband e.v. Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern vom 1. Januar 2008 Seite 1 von 19
2 Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeiner Teil Präambel Begründung und Ziele Struktur des DSV-Qualifizierungssystems Ausbildungsgänge im DSV-Qualifizierungssystem Titel und Umfang der Ausbildungsgänge Handlungsfelder Ausbildungsinhalte Qualitätsmanagement Ausbildungsträger Organisationsformen der Ausbildungsmaßnahmen Fort- und Weiterbildung für Trainer Fort- und Weiterbildung für Referenten und Mitarbeiter des Fachausschuss für Ausbildung Evaluierung Ausbildungsordnung Erstellen der Ausbildungskonzeptionen Dauer der Ausbildung Zulassungsvoraussetzungen Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Im Inland erworbene Qualifikationen Im Ausland erworbene Qualifikationen Erweiterung der Lizenz Prüfungsordnung Prüfung Form der Prüfung Prüfungskommission Prüfungsergebnis Ordnungswidriges Verhalten Erkrankung, Versäumnis Wiederholung der Prüfung Lizenzordnung Lizenzierung Titel der Lizenzen Gültigkeit der Lizenzen Verlängerung der Lizenz Lizenzentzug Inkrafttreten Anlagen zu Seite 2 von 19
3 Teil B Fachteil (Die Inhalte des Teil B werden von den Fachsparten bis Ende 2007 erarbeitet) Vorbemerkung Ausbildungsinhalte 1. DSV-Trainerassistent 2. Erste Lizenzstufe 2.1. Grundausbildung (Basiswissen) 2.2. Spezialausbildung Trainer C Breitensport Trainer C Schwimmen Trainer C Wasserspringen Trainer C Wasserball Trainer C Synchronschwimmen 3. Zweite Lizenzstufe 3.1 Trainer B Breitensport 3.2 Übungsleiter B Prävention - Bewegungsraum Wasser 3.3 Trainer B Schwimmen 3.4 Trainer B Wasserspringen 3.5 Trainer B Wasserball 3.6 Trainer B Synchronschwimmen 3.7 Trainer B Mastersschwimmen 4. Dritte Lizenzstufe 4.1 Trainer A Schwimmen 4.2 Trainer A Wasserspringen 4.3 Trainer A Wasserball 4.4 Trainer A Synchronschwimmen 5. Jugendleiter 6. Ausbildung zum Kursleiter Säuglings- und Kleinkinderschwimmen 7. Ausbildung zum Kursleiter Schwimmen lernen Seite 3 von 19
4 Präambel Die vorliegenden Rahmenrichtlinien (RRL) für die Qualifizierung von Trainern 1 sowie die in der Aus- und Fortbildung eingesetzten Referenten im Deutschen Schwimmverband (DSV) basieren auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Sie schreiben die seit dem gültigen Rahmenrichtlinien des Deutschen Schwimm-Verbandes unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen und sportimmanenter Notwendigkeiten und Tendenzen fort. Die Verpflichtung, Trainer für die Arbeit in den Vereinen zu qualifizieren, ergibt sich aus der satzungsmäßigen Aufgabe des DSV, den Schwimmsport einschließlich der sportlichen Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland umfassend zu organisieren und zu pflegen. Der DSV und seine mit der Aus- und Fortbildung betrauten Mitgliedsorganisationen berücksichtigen dabei u. a. den besonderen Anspruch nach Gleichstellung der Geschlechter (Gender Mainstreaming), die Verschiedenheit der Sporttreibenden sowie deren Erwartungen an den Sport aufgrund unterschiedlicher kultureller Herkunft (Diversity Management) und den steigenden Anteil älterer Menschen, die Interesse am Zugang zu Bewegungsangeboten haben. Die Abfassung der Rahmenrichtlinien unterstreicht die Bedeutung der Bildung für die Entwicklung und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft im Allgemeinen sowie für die Gestaltung methodisch und fachlich qualitativ hochwertiger und konkurrenzfähiger Angebote in den Schwimmsport treibenden Vereinen und Verbänden im Besonderen. Bildung und Qualifizierung dienen der Zukunftssicherung des organisierten Sports. Ambitionen im Freizeit- und Gesundheitssport, im breitensportlich orientierten Wettkampfsport sowie im Leistungssport spielen hier gleichermaßen eine Rolle. Die RRL sind von einem humanistischen Bildungsverständnis geprägt, das sich äußert in - einer Personalentwicklung, die sich an persönlicher Fähigkeit und Eignung sowie dem steten Wandel der Rahmenbedingungen in Sport und Gesellschaft orientiert, - der Förderung selbstständigen Lernens und Organisierens, - der Nutzung von Körper- und Bewegungserfahrung - allein und in der Gruppe -, um motorische und soziale Kompetenz und Handlungsfähigkeit zu erwerben und zu entfalten. Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Grundsatzaussagen in den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB auf den Seiten 8 ff. verwiesen, die als Bestandteil der Rahmenrichtlinien des DSV anzusehen sind, ohne an dieser Stelle wortwörtlich übernommen worden zu sein. 1 Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird im Folgenden jeweils nur die männliche Funktionsbezeichnung genannt. Trainerinnen, Referentinnen und Mitarbeiterinnen sind grundsätzlich mit angesprochen und betroffen Seite 4 von 19
5 Rahmenrichtlinien für die Lehrarbeit Teil A Allgemeiner Teil 1 Begründung und Ziele I. In Anlehnung an die Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verstehen sich die Rahmenrichtlinien (RRL) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) als verbindlicher Mindestrahmen für alle Mitgliedsorganisationen. Die Inhalte der verschiedenen Ausbildungsgänge und ihre organisatorische und zeitliche Durchführung sind in ein Gesamtkonzept eingefügt und den Möglichkeiten ehrenamtlicher und nebenberuflicher Funktionsträger angepasst. Weiterhin sind Zulassungsund Prüfungsmodalitäten sowie die jeweilige Gültigkeitsdauer geregelt. Das dargestellte Minimum an Anforderungen ist für alle Aus- und Fortbildungsträger des DSV verbindlich, soll aber in der konkreten Ausgestaltung genügend Spielraum für Situationsangemessene kreative Lösungen lassen. II. III. Die RRL stellen sicher, dass die Ausbildung organisatorisch flexibel gestaltet und zeitlich variabel wahrgenommen werden kann, eine möglichst einheitliche und vergleichbare Ausbildung durch die Träger der Ausbildungen durchgeführt wird, bei einem Wechsel von Funktionsträgern eine Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung gewahrt bleibt, in den Ausbildungsgängen die gleichen Inhalte so vermittelt werden, dass beim Wechsel des Ausbildungsganges oder bei einer ergänzenden Ausbildung keine Wiederholungen notwendig werden, die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen im Bereich des DSV und seiner Gliederungen sowie in den Landessportbünden untereinander gewährleistet wird. Alle Ausbildungsgänge im DSV orientieren sich in erster Linie an den Bedürfnissen und Anforderungen der Praxis mit ihren sportartspezifischen sowie dem Leistungsniveau angepassten unterschiedlichen Schwerpunkten: für einen attraktiven Schwimmsport sowohl für Kinder und Jugendliche als auch Masters und ältere Menschen, für präventiv gesundheitsorientierte Sportangebote im Bewegungsraum Wasser, für den sportartgebundenen Breiten- und Freizeitsport sowie für den Leistungssport. Seite 5 von 19
6 IV. Die RRL berücksichtigen in besonderer Weise folgende den DSV betreffende Entwicklungen: die immer unzureichendere Schwimmfähigkeit junger Menschen, (damit verbunden) die Situation des Schwimmunterrichts an den Schulen, eine stärkere Anbindung der Schwimmausbildung an das Konzept des DSV Schwimmen lernen, die systematische Ausbildung der Leistungsvoraussetzungen im Sinne eines langfristigen Leistungsaufbaus, die dynamische Entwicklung in den Bereichen Freizeit- und Gesundheitssport, den Mitgliederzuwachs und Wettkampfboom bei den Masters, die problematische Leistungsentwicklung deutscher Schwimmsportler im Nachwuchsbereich sowie im internationalen Vergleich, die zunehmende Bedeutung der A-Lizenz für Berufschancen und Beschäftigungsaussichten und die Notwendigkeit für eine engere Zusammenarbeit mit den sportwissenschaftlichen Einrichtungen der Hochschulen. V. Für alle Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich des DSV gelten folgende Grundsätze: Ziele, Inhalte und Methoden berücksichtigen Interessen, Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmer und werden gegebenenfalls durch ihre direkte Beteiligung in der Vorbereitung von Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt. Vermittelte Inhalte und Methodenauswahl sollen sich an den späteren Zielgruppen und Arbeitsbedingungen der Lehrgangsteilnehmer orientieren. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt vielseitig und ganzheitlich sowie in einem regelmäßigen Wechsel von Theorie und Praxis, um verschiedene Sinneskanäle und verschiedene Lerntypen anzusprechen. Die Teilnehmer sollen viel Raum für eigenes Ausprobieren und Selbstgestalten mit anschließenden Reflexionsmöglichkeiten bekommen. Dafür ist ausreichend Zeit einzuplanen. Es soll genügend Gelegenheiten für Gruppen- und Partnerarbeiten sowie zum Meinungsaustausch geben, um den Lernprozess in der Auseinandersetzung mit anderen Standpunkten und durch die intensive Reflexion der eigenen Sichtweise zu fördern. Die Lehrarbeit im DSV und seinen Mitgliedsorganisationen soll durch Lehrteams organisiert und begleitet werden. Sie sollen Grundsätze der Teamarbeit repräsentieren und die Kontinuität in der Lehrarbeit sichern. VI. Die RRL sehen unter dem Aspekt Qualitätsmanagement die regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter in den Fachausschüssen für Ausbildung sowie der Referenten vor, damit das Niveau unserer Lehrarbeit den Standards moderner Jugend- und Erwachsenenbildung entspricht. Dabei stehen Themen der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Referenten im Vordergrund. Aber auch die Weiterbildung in neuen sportpraktischen und sportwissenschaftlichen Erfahrungen und Erkenntnisse ist erforderlich. Seite 6 von 19
7 2 Struktur des DSV-Qualifizierungssystems Die folgende Abbildung zeigt die Struktur des DSV-Qualifizierungssystems. Trainer A Leistungssport 3. Lizenzstufe 90 LE Übungsleiter B Sport in der Prävention Bewegungsraum Wasser Trainer B Breitensport Trainer B Leistungssport 2. Lizenzstufe 60 LE Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport 1. Lizenzstufe 120 LE Grundlehrgang und/oder Trainerassistent (Optional) Gestrichelte Pfeile zeigen an, dass eine Weiterbildung auf die nächstfolgende Lizenzstufe nur nach zusätzlicher Vorqualifikation von mindestens 30 LE im benachbarten Qualifikationsprofil auf der gleichen Lizenzstufe erfolgen kann. 3 Ausbildungsgänge im DSV-Qualifizierungssystem Die Ausbildungsgänge innerhalb des DSV-Qualifizierungssystems verteilen sich auf drei Lizenzstufen. Im Folgenden werden alle Angaben zu den Ausbildungsgängen jeweils diesen drei Stufen zugeordnet. Verschiedene Profile innerhalb der Ausbildungsgänge werden von den Fachsparten in Teil B dargestellt. Seite 7 von 19
8 3.1 Titel und Umfang der Ausbildungsgänge Vorstufenqualifikation Die Vorstufenqualifikation Trainerassistent kann angeboten werden. Sie umfasst 30 Lerneinheiten (LE, entspricht 45 Minuten), die für die Ausbildung auf der 1. Lizenzstufe anerkannt werden können. Der Trainerassistent ist kein Lizenzabschluss. 1. Lizenzstufe Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport 2. Lizenzstufe Übungsleiter B Sport in der Prävention Bewegungsraum Wasser Trainer B Breitensport Trainer B Masters Trainer B Leistungssport 3. Lizenzstufe Trainer A Leistungssport 3.2 Handlungsfelder 120 LE 120 LE 60 LE 60 LE 60 LE 60 LE 90 LE Vorstufenqualifikation Trainerassistent Der Trainerassistent stellt einen Einstieg mit Orientierungsfunktion in das Qualifizierungssystem des DSV dar. Die Ausbildung qualifiziert für eine Unterstützung der Trainer C, B und A bei der sportpraktischen Vereinsarbeit. 1. Lizenzstufe Trainer C Breitensport Profil: Zielgruppe Erwachsene & ältere Menschen Die Ausbildung qualifiziert für die schwimmerische Grundausbildung und die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Erwachsenen und älteren Menschen im Schwimmsport mit dem Schwerpunkt auf gesundheitlich orientierten Bewegungsangeboten. Trainer C Breitensport Profil: Zielgruppe Kinder & Jugendliche Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Übungsund Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im Schwimmsport mit dem besonderen Schwerpunkt auf der schwimmerischen sowie allgemeinen motorischen Grundausbildung. Trainer C Leistungssport Zielgruppe Kinder & Jugendliche Die Ausbildung qualifiziert für die schwimmerischen Grundausbildung und die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im sportartspezifischen Leistungssport mit dem Schwerpunkt Planung, Durchführung und Auswertung des Grundlagentrainings. Seite 8 von 19
9 2. Lizenzstufe Übungsleiter B Sport in der Prävention Bewegungsraum Wasser Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung von präventiv gesundheitsorientierten Sportangeboten im Bewegungsraum Wasser. Sie ist Voraussetzung für den Erwerb des DOSB-Gütesiegels Sport pro Gesundheit. Trainer B Breitensport Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung von breitensportlich orientierten Übungs- und Trainingsangeboten. Trainer B Leistungssport Zielgruppe Kinder & Jugendliche Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainings im sportartspezifischen Leistungssport mit dem Schwerpunkt Planung, Durchführung und Auswertung des Aufbautrainings bis zum Beginn des Anschlusstrainings. Trainer B Masters Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainings im sportartspezifischen Masterssport. 3. Lizenzstufe Trainer A Leistungssport Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Jugendlichen und Erwachsenen im sportartspezifischen Leistungssport mit dem Schwerpunkt Planung, Durchführung und Auswertung des Anschlussund Hochleistungstrainings sowie der Führung von Stützpunkten, Trainerteams und Mannschaften. 3.3 Ausbildungsinhalte Die Ausbildungsinhalte für die einzelnen Ausbildungsgänge sind im Teil B Ausbildungsinhalte beschrieben. Die Inhalte der einzelnen Ausbildungsgänge werden von den zuständigen Gremien erarbeitet und vom DSV-Fachausschuss Ausbildung beschlossen. Die Festlegung der Inhalte gilt in der jeweils letzten fortgeschriebenen Fassung und ist die verbindliche Grundlage der Ausbildungsgänge im Bereich des DSV und seiner Mitgliedsorganisationen. Seite 9 von 19
10 4 Qualitätsmanagement Durch überprüfbare Kriterien zur Qualitätssicherung (u.a. Einsatz qualifizierter und regelmäßig fortgebildeter Referenten, Auswertung der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen) soll sichergestellt werden, dass Vorgaben und Richtlinien des DOSB eingehalten werden, eine Vergleichbarkeit der Lizenzen im gesamten Zuständigkeitsbereich des DOSB gewährleistet ist und eine weit reichende Vereinheitlichung von Bildungsangeboten im Schwimmsport erreicht wird. Im Folgenden werden organisatorische Maßgaben dargestellt, die im Sinne eines Qualitätsmanagements für den DSV und seine Gliederungen bindend sind. 4.1 Ausbildungsträger Träger aller Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind der DSV und seine Mitgliedsorganisationen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: Trainerassistent** Ausbildungsgang DSV LaGru* LSV Trainer C Breitensport X X Trainer C Leistungssport X X ÜL B Sport in der Prävention** X X X Trainer B Breitensport X X X Trainer B Masters X X X Trainer B Leistungssport X X X Trainer A Leistungssport * Landesgruppen ** Kooperationspartner möglich X X Die Zuständigkeit für Fortbildungen verhält sich analog. B-Trainer können LSVübergreifend an Fortbildungen teilnehmen. Bei Bedarf können landesverbandsübergreifende Ausbildungsmaßnahmen durch die DSV-Fachsparten durchgeführt werden. Die Träger entscheiden bei Aus-, Fort-, und Weiterbildungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit über Kooperationsformen und Aufgabendelegationen an den DOSB, an Landessportbünde, an eigene Untergliederungen oder an anerkannte sportpädagogische Ausbildungsinstitutionen. Die Ausbildungsträger bleiben dabei für die Einhaltung der RRL sowie für die Qualitätssicherung verantwortlich. Seite 10 von 19
11 4.2 Organisationsformen der Ausbildungsmaßnahmen 1. Lizenzstufe Ausbildungen auf der 1. Lizenzstufe umfassen 120 LE, aufgeteilt in Grundlehrgang und Spezialisierung. 2. und 3.Lizenzstufe Ausbildungen auf der 2. und 3. Lizenzstufe sind nicht gegliedert und werden als komplette Lehrgangsangebote durchgeführt. Für die organisatorische Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen bieten sich folgende Lehrgangsformen an: Abendlehrgang Tageslehrgang Wochenendlehrgang Wochenlehrgang Die Lehrgangsformen können miteinander kombiniert werden. Um die mit der Ausbildung verbundenen pädagogischen Zielstellungen sowie den Bildungsanspruch optimal umsetzen zu können, sind Wochenend- und Wochenlehrgängen absolute Priorität einzuräumen. 4.3 Fort- und Weiterbildung für Trainer Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge und der sich ständig weiterentwickelnde Kenntnisstand in sport- und sportüberfachlichen Wissensgebieten macht eine Fort- oder Weiterbildung notwendig. Ihre Ziele sind: Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation, Erkennen und Umsetzen der Entwicklungen des Sports, speziell des Schwimmsports, Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge. Seite 11 von 19
12 4.4 Fort- und Weiterbildung für Referenten und Mitarbeiter des Fachausschuss für Ausbildung Die Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung besteht auch für die Referenten und Mitarbeiter der Fachausschüsse für Ausbildung im DSV und seinen Mitgliedsorganisationen. Der FA Ausbildung des DSV bildet seine Mitglieder jährlich im Rahmen der turnusmäßigen Arbeitstagungen fort. Alle Ausbildungsträger sind dafür verantwortlich, nur sowohl fachlich als auch didaktisch-methodisch, ausreichend qualifizierte Referenten in der Ausbildung und Fortbildung von Trainern einzusetzen. Dafür ist die Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen zu empfehlen. 4.5 Evaluierung Alle Ausbildungsträger sind verpflichtet, sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen anhand eines standardisierten Verfahrens (z. B. Bewertungsbogen) beurteilen zu lassen. Die Ergebnisse sollen in den zuständigen Gremien diskutiert werden und zur Grundlage für die Fortschreibung organisatorischer, inhaltlicher und methodischer Rahmenbedingungen und Aspekte gemacht werden. Des Weiteren sind Rückmeldungen über die Praxisrelevanz und den erfolgten Werdegang in der Sportorganisation (z. B. im Rahmen der Erstfortbildung nach Lizenzerwerb) einzuholen. 5 Ausbildungsordnung 5.1 Erstellen der Ausbildungskonzeptionen Die Konzeption für den jeweiligen Ausbildungslehrgang erstellen die Träger der Ausbildung auf der Grundlage dieser Rahmenrichtlinien. Die ist vom Fachausschuss Ausbildung auszuarbeiten und dem Präsidium des DSV vorzulegen. Dadurch soll die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse sowie die gegenseitige Anerkennung der Lizenzen im Bereich des DSV gewährleistet werden. 5.2 Dauer der Ausbildung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Seite 12 von 19
13 5.3 Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zu den einzelnen Ausbildungsgängen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. 1. Lizenzstufe Für alle Ausbildungen der ersten Lizenzstufe und der Vorstufenqualifikation Trainerassistent sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, 16 LE, nicht älter als zwei Jahre 2. Nachweis der Rettungsfähigkeit, nicht älter als zwei Jahre 3. Mindestalter 16 Jahre 4. Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung 5. Zahlung der Ausbildungsgebühr. Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport Zielgruppe Kinder und Jugendliche ist zusätzlich der Nachweis der Wettkampfrichterlizenz 1 (spätestens bis Lizenzabschluss) notwendig. 2. Lizenzstufe Für alle Ausbildungen der zweiten Lizenzstufe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Nachweis der Tätigkeit als lizenzierter Trainer C in einer Schwimmabteilung, einem Schwimmverein oder einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren zwischen den Lizenzabschlüssen 2. Mindestalter 18 Jahre 3. Befürwortung durch einen Schwimmverein, eine Schwimmabteilung oder einen Schwimmverband 4. Zahlung der Ausbildungsgebühr 3. Lizenzstufe Trainer A Leistungssport 1. Nachweis der gültigen Lizenz Trainer B Leistungssport Zielgruppe Kinder & Jugendliche in der betreffenden Fachsparte 2. Nachweis der Tätigkeit als lizenzierter Trainer B Leistungssport Kinder und Jugendliche in einer Schwimmabteilung, einem Schwimmverein oder einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren zwischen den Lizenzabschlüssen 3. Mindestalter 20 Jahre 4. Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung und einen Schwimmverband 5. Zahlung der Ausbildungsgebühr Seite 13 von 19
14 5.4 Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Es ist möglich, inhaltsgleiche Teile anderer Ausbildungen anzuerkennen, die nicht in diesen RRL aufgeführt sind. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Träger der Ausbildungsebenen. In besonders kritischen Fällen ist der Vorsitzende des FA Ausbildung des DSV zu konsultieren, der in Abstimmung mit dem zuständigen Fachlehrwart des DSV entscheidet. Die Anerkennung anderer Ausbildungen bzw. Ausbildungsteile setzt grundsätzlich die Befürwortung eines Schwimmvereins, einer Schwimmabteilung oder eines Schwimmverbandes voraus. Anerkennungen, die zur Ausstellung von Lizenzen führen, müssen die unter 5.3 aufgeführten Zugangsvoraussetzungen berücksichtigen Im Inland erworbene Qualifikationen 1. Lizenzstufe Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen, Inhaber von DOSB-Lizenzen, bestimmte Ausbildungen, siehe Anlage. 2. Lizenzstufe Übungsleiter B Sport in der Prävention Bewegungsraum Wasser Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen, Inhaber von DOSB-Lizenzen, Berufsbilder im medizinisch-therapeutischen Bereich, siehe Anlage. Trainer B Breitensport Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen, Inhaber von DOSB-Lizenzen. Trainer B Leistungssport Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen. 3. Lizenzstufe Es werden keine anderen Ausbildungsgänge anerkannt. Seite 14 von 19
15 5.4.2 Im Ausland erworbene Qualifikationen Inhaltsgleiche Ausbildungen oder Ausbildungsteile, die im Ausland absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn das zuständige Ministerium des Bundeslandes die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der einer inländischen Ausbildung bestätigt oder wenn entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen Erweiterung der Lizenz Die Erweiterung einer Lizenz in eine Lizenz derselben Lizenzstufe ist durch eine spezifische Weiterbildung von mindestens 30 LE im angestrebten Ausbildungsgang möglich. Das kann Beispielsweise die Absolvierung des entsprechenden Fachteils der jeweiligen Lizenzausbildung sein. Die Weiterbildung muss sicherstellen, dass die fehlenden Ausbildungsinhalte absolviert werden. 6 Prüfungsordnung 6.1 Prüfung Das Bestehen der gesamten Prüfung ist die Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Prüfungsdauer ist in der Ausbildungsdauer enthalten und soll in der 1. und 2. Lizenzstufe maximal 5 LE pro Prüfung umfassen. 6.2 Form der Prüfung Form der Prüfung Trainerassistent 1. Lizenzstufe 2. Lizenzstufe 3. Lizenzstufe Lehrprobe Praxisorientierte unverzichtbar unverzichtbar unverzichtbar Gruppenarbeit Schriftliche Prüfung möglich möglich unverzichtbar Mündliche Prüfung möglich möglich unverzichtbar Belegarbeit Trainingsplan Konzeption Hausarbeit Hospitation möglich möglich unverzichtbar Möglich bedeutet, dass dies durch die Prüfungsordnungen der LSV festgelegt wird. 6.3 Prüfungskommission Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission (mindestens zwei Personen) abgelegt, die der Träger der Ausbildung bestimmt. Seite 15 von 19
16 6.4 Prüfungsergebnis Die Prüfung und die Prüfungsteile werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfling einen Prüfungsteil nicht bestanden hat und das Ergebnis nicht durch ein Auswertungsgespräch oder eine mündliche Überprüfung korrigiert hat, von der Prüfung ausgeschlossen wurde, einen Prüfungstermin ohne ausreichende Entschuldigung nicht wahrgenommen hat oder einen Prüfungsteil ohne ausreichende Entschuldigung abgebrochen hat. 6.5 Ordnungswidriges Verhalten Vor Beginn der Prüfung sind die Prüflinge über die Folgen eines ordnungswidrigen Verhaltens zu belehren: Ordnungswidriges Verhalten eines Prüflings während der Prüfung, insbesondere eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch, führt zum Ausschluss von der weiteren Prüfung. In weniger schweren Fällen kann die Prüfungskommission die Wiederholung des Prüfungsteils anordnen. Über das ordnungswidrige Verhalten und über die Entscheidung ist eine Niederschrift anzufertigen und von einem Mitglied der Prüfungskommission zu unterzeichnen. 6.6 Erkrankung, Versäumnis Ein Prüfling, der sich krank fühlt und deswegen einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kann, muss dies spätestens unmittelbar vor Beginn des jeweiligen Prüfungsteils erklären. Er hat innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen. Ein Prüfling, der aus anderen Gründen einen Termin nicht wahrnimmt, muss unverzüglich nachweisen, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Die Prüfungskommission setzt für den Prüfling, der nachweisbar eine Prüfung nicht antreten konnte oder diese nachweisbar unterbrechen musste, neue Termine fest. Unter Beachtung einer angemessenen Frist sind neue Aufgaben zu stellen. Ein vom Prüfling abgebrochener Prüfungsteil kann nur anerkannt werden, wenn die bis dahin gezeigten Leistungen eine positive Beurteilung zulassen. Eine mündliche Prüfung gilt als versäumt, wenn der Prüfling zum festgesetzten Termin nicht anwesend ist. 6.7 Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Termin, Ort und Umfang der Wiederholung bestimmt die Prüfungskommission. Eine weitere Wiederholung bedarf der besonderen Genehmigung des Trägers der Ausbildung. Seite 16 von 19
17 7 Lizenzordnung 7.1 Lizenzierung Die Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des DOSB. Sie wird vom verantwortlichen Träger oder von der mit der Durchführung beauftragten Mitgliedorganisation des DSV ausgestellt. Die Lizenz wird vergeben, wenn alle unter 5.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und alle Prüfungsteile mit bestanden abgeschlossen wurden. 7.2 Titel der Lizenzen Die Titel der Lizenzen entsprechen den Titeln der Ausbildungsgänge (s. 3.1). Verschiedene Profile innerhalb der Ausbildungsgänge werden von den Fachsparten in Teil B dargestellt. 7.3 Gültigkeit der Lizenzen Alle Lizenzen sind im gesamten Bereich des DOSB gültig. Die Lizenzen der 1. Lizenzstufe sind Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Trainertätigkeit in Sportverbänden und -vereinen. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. Die Ausstellung erfolgt mit dem Datum des Abschlusses der Ausbildung. Die nachfolgend genannten Zeiträume für die Gültigkeit gelten zuzüglich der Restmonate des Ausbildungsjahres. 4 Jahre Gültigkeit: 1. Lizenzstufe 3 Jahre Gültigkeit: 2. Lizenzstufe 2 Jahre Gültigkeit: 3. Lizenzstufe Seite 17 von 19
18 7.4 Verlängerung der Lizenz Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen regelmäßig angeboten (vgl. 4.1 und 4.3). Verlängerung Die Verlängerung einer Lizenz erfolgt durch die Teilnahme an entsprechend ausgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen von mind. 15 LE innerhalb der unter 7.3 genannten Gültigkeit der Lizenz. Die Fortbildung hat in der höchsten bisher erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Lizenz für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen ab Fortbildungszeitpunkt für die jeweilige Gültigkeitsdauer der Lizenz mit verlängert. Die Verlängerung erfolgt nur unter Vorlage des Originals des Fortbildungsnachweises. Die Lizenz ist im vierten Quartal des letzten Gültigkeitsjahres zur Verlängerung einzureichen. Der Erwerb einer höheren Lizenz verlängert automatisch die niedrigere Lizenz. Trainer mit Referententätigkeit können auf Antrag und durch Nachweis bei jeder zweiten Fortschreibung ihrer Lizenz ihre Referententätigkeit bei Aus- und Fortbildungen anerkannt bekommen. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen 1. Lizenzstufe Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Prüfung (s. 6.ff) wieder erlangt werden. 2. Lizenzstufe Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Prüfung (s. 6.ff) wieder erlangt werden. 3. Lizenzstufe Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Prüfung (s. 6.ff) wieder erlangt werden. Seite 18 von 19
19 7.5 Lizenzentzug Der DSV und die Landesschwimmverbände (LSV) haben das Recht, die in ihrem Bereich ausgestellten Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber schwerwiegend und schuldhaft gegen die Satzung und die Bestimmungen des Verbandes oder die Antidoping-Bestimmungen verstößt oder seine Stellung als Trainer missbraucht (beispielsweise bei Verstößen gegen den DOSB Ehrenkodex für Trainer). 8 Inkrafttreten Die Rahmenrichtlinien treten durch die Genehmigung des Deutschen Olympischen Sportbundes frühestens am in Kraft. Damit verlieren die bisherigen Rahmenrichtlinien des DSV für die Ausbildung von Fachübungsleitern, Trainern, Jugendleitern und Vereinsmanagern ihre Gültigkeit. Die Ausbildungsträger der Landesschwimmverbände und des DSV passen ihre Ausbildungskonzeptionen diesen Rahmenrichtlinien umgehend, spätestens jedoch bis zum an. Seite 19 von 19
20 Anl.1 Anl. 1.1 Auszüge aus den Rahmenrichtlinien für Qualifikation im DSV Welche Möglichkeiten der Trainerqualifikation gibt es im DSV? Die Trainerausbildung verläuft gestaffelt und beginnt mit der ersten Lizenzstufe Trainer-C. Die Vorstufenqualifikation wird in den Landesschwimmverbänden unterschiedlich gehandhabt und sollte dort erfragt werden. Der DSV ist zwar als Dachverband für die Inhalte und Strukturen aller Lizenzstufen zuständig, die Ausbildung wird aber in den ersten beiden Lizenzstufen durch die Landesschwimmverbände durchgeführt. Erst ab A-Lizenz und Delegierung zum Diplomtrainer ist der DSV-Lehrreferent zuständig. Folglich sollten sich alle Trainer, die Auskünfte zu den ersten beiden Lizenzstufen (C/B) haben an die Geschäftsstellen/Lehrwarte der Landesschwimmverbände wenden.
21 Anlage 1.2 Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme einer Trainerqualifikation erforderlich? (s. 5.3 Zulassungsvoraussetzungen, S. 21 der RRL) Vorstufenqualifikation und 1. Lizenzstufe Für alle Ausbildungen der ersten Lizenzstufe und der Vorstufenqualifikation Trainerassistent sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 LE), nicht älter als zwei Jahre. 2. Nachweis der Rettungsfähigkeit, nicht älter als zwei Jahre. 3. Mindestalter 16 Jahre. 4. Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung. 5. Zahlung der Ausbildungsgebühr. Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Wettkampfrichterlizenz 1 (spätestens bis Lizenzabschluss) notwendig. 2. Lizenzstufe Für alle Ausbildungen der zweiten Lizenzstufe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Nachweis der Tätigkeit als lizenzierter Trainer C in einer Schwimmabteilung, einem Schwimmverein oder einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren zwischen den Lizenzabschlüssen. 2. Mindestalter 18 Jahre. 3. Befürwortung durch einen Schwimmverein, eine Schwimmabteilung oder einen Schwimmverband. 4. Zahlung der Ausbildungsgebühr. 3. Lizenzstufe 1. Nachweis der gültigen Lizenz Trainer B Leistungssport in der betreffenden Fachsparte. 2. Nachweis der Tätigkeit als lizenzierter Trainer B Leistungssport in einer Schwimmabteilung, einem Schwimmverein oder einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren zwischen den Lizenzabschlüssen. 3. Mindestalter 20 Jahre. 4. Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung und einen Schwimmverband. 5. Zahlung der Ausbildungsgebühr.
22 Anlage 1.3 Werden andere Ausbildungsgänge anerkannt? Dazu heißt es in den RRL unter 5.4: Es ist möglich, inhaltsgleiche Teile anderer Ausbildungen anzuerkennen, die nicht in diesen RRL aufgeführt sind. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Träger der Ausbildungsebenen. In besonders kritischen Fällen ist der Vorsitzende des FA Ausbildung des DSV zu konsultieren, der in Abstimmung mit dem zuständigen Fachlehrwart des dsv entscheidet. Die Anerkennung anderer Ausbildungen bzw. Ausbildungsteile setzt grundsätzlich die Befürwortung eines Schwimmvereins, einer Schwimmabteilung oder eines Schwimmverbandes voraus. Anerkennungen, die zur Ausstellung von Lizenzen führen, müssen die unter 4.3 (S. 20) aufgeführten Zugangsvoraussetzungen berücksichtigen Im Inland erworbene Qualifikationen 1. Lizenzstufe Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: - Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen. - Inhaber von DOSB Lizenzen. - bestimmte Ausbildungen (siehe 9.1 / S. 27). 2. Lizenzstufe Übungsleiter B Sport in der Prävention Bewegungsraum Wasser Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: - Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen. - Inhaber von DOSB Lizenzen. - Berufsbilder im medizinisch-therapeutischen Bereich (siehe / S. 28). Trainer B Breitensport Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: - Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen. - Inhaber von DOSB - Lizenzen. Trainer B Leistungssport Anerkennung von Ausbildungsteilen ist möglich für: - Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, z. B. Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen. 3. Lizenzstufe Es werden keine anderen Ausbildungsgänge anerkannt. Anmerkung: Diese radikal anmutende Einschränkung ist erforderlich, da an den meisten Universitäten das Spezialwissen, das ein Trainer im HLT benötigt, nicht vermittelt wird Im Ausland erworbene Qualifikationen Inhaltsgleiche Ausbildungen oder Ausbildungsteile, die im Ausland absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn das zuständige Ministerium des Bundeslandes die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der einer inländischen Ausbildung bestätigt oder wenn entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen.
23 Anlage 1.4 In welchen Zeiträumen habe ich meine Lizenz zu verlängern? Die A-Lizenz muss aller zwei, die B-Lizenz aller drei und die C-Lizenz aller vier Jahre verlängert werden. Die Verlängerung einer Lizenz erfolgt durch die Teilnahme an entsprechend ausgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 LE. Die Fortbildung hat in der höchsten bisher erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Lizenz für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen des gleichen Fachbereiches ab Fortbildungszeitpunkt für die jeweilige Gültigkeitsdauer der Lizenz mit verlängert. Die Verlängerung erfolgt nur unter Vorlage des Originals des Fortbildungsnachweises. Die Lizenz ist im vierten Quartal des letzten Gültigkeitsjahres zur Verlängerung einzureichen. Anmerkung: Die Teilnahme an den Fortbildungen sollte langfristig eingeplant werden. Die Praxis zeigt leider, dass viele Trainer/innen zu spät reagieren und den Zeitraum verpassen. Sie haben dann in den folgenden zwei (A), drei (B) oder vier (C) Jahren die doppelte Stundenzahl (30 LE) nachzuweisen, sonst verfällt die Lizenz.
24 Anlage 1.5 Welche inländischen Ausbildungsgänge können bei der Ausbildung berücksichtigt werden? Bei Anerkennung von Teilen der Ausbildung oder Beachtung zusätzlicher Bestimmungen werden berücksichtigt: - Fachsportleiter Schwimmen der Bundeswehr - Fachangestellter für Bäder - verschiedenen Ausbildungen im Bereich Medizin und Soziales. Die Details sind den RRL S. 27/28 zu entnehmen.
25 Anlage 1.6 Wie verläuft die Ausbildung zum Diplomtrainer? Das neu entwickelte Diplom-Trainer-Studium (DTS) wird in zwei unterschiedlichen Zeitfenstern angeboten. Das Diplom-Trainer-Studium 1 (DTS 1) ist als 1,5-jähriges Vollzeitstudium konzipiert. (siehe Studienplanung DTS1, PDF, 10 Kb) Das Diplom-Trainer-Studium 2 (DTS 2) ist eine berufsbegleitende Ausbildung, die auf 3 Jahre ausgerichtet ist. Beide Ausbildungsgänge sind in Inhalt und Umfang der Unterrichtseinheiten identisch. (siehe Studienplanung DTS2, PDF, 12 Kb; Abb.: Studienablauf Durch die Zeitdifferenzierung gelingt es, der unterschiedlichen Bedarfslage gerecht zu werden. Das Diplom-Trainer-Studium ist in 3 Ausbildungsabschnitte sowie einen Prüfungsabschnitt gegliedert. Ziel des Studienaufbaus ist es, eine optimale Verzahnung der Inhalte der drei Ausbildungsbestandteile zu ermöglichen. Die Grundlagenausbildung wird zu Beginn der Ausbildung durchgeführt. Im Allgemeinen sind die Ausbildungsbestandteile, soweit die inhaltliche Durchgängigkeit der Themen gegeben ist, zeitlich aufeinander aufbauend konzipiert. Die Absolventen beider Studiengänge (DTS 1 und DTS 2) an der TA erwerben den Abschluss "staatlich geprüfter Trainer" / "Diplom-Trainer des Deutschen Sportbundes". Das Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsverfahren erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die vom Land NRW erlassen werden. (Auszug aus )
26 Fachsparte Schwimmen Referat Lehrwesen/Schwimmen Ausbildung zum/rtrainer/in A Der DSV führt 2011/12 einen weiteren Lehrgang zur Erlangung der A-Lizenz für Schwimmtrainer/innen mit folgenden Bestandteilen durch: - Theorie Sporthochschule Köln - Nachschrift und Bearbeitung eines Referates bis Ende Hospitation (1 Woche) bis September Hausarbeit bis Oktober Prüfung 1 WochenendeNov. oder Dez Voraussetzungen Besitz einer gültigen B-Trainer-Lizenz der Fachsparte Nachweis der Tätigkeit als geprüfter B-Trainer in einem Schwimmverein, in einer Schwimmabteilung oder in einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren Zahlung der Ausbildungsgebühr (etwa 400, die erst mit der Einladung zum Lehrgang an der DSHS Köln präzisiert und abgefordert wird) Befürwortung durch den Landesschwimmverband Meldeschluss: Die Meldeunterlagen bestehen aus einer formlosen Bewerbung, einem kurzen Lebenslauf und den unter Voraussetzungen (s.o.) angegebenen Nachweisen. Sie sind auf dem Postweg (nicht als Mail) einzureichen. Sollten sich mehrere Trainer/innen pro Land bewerben, dann ist durch die Landesschwimmverbände eine Rangfolge zu erstellen, auf deren Grundlage und bei Berücksichtung des Mitgliederschlüssels die Teilnehmer nominiert werden. Die endgültige Bestätigung der Teilnehmer erfolgt durch den FA Schwimmen zu seiner Tagung am 11./ in Hamburg. Meldeanschrift: Dr. Klaus Rudolph, Lehrreferent Schwimmen Büdnerweg Rostock Dr. Rudolph Lehrreferent Schwimmen
27 31 neue A-Trainer Nach einem harten Prüfungswochenende in der Sportschule Ruit bei Stuttgart erhielten 31 Trainer am die A-Lizenz für Schwimmen. Hinter ihnen lagen zwei Jahre mit einer Theoriewoche in Köln, Hospitation und der Erstellung einer Hausarbeit zu einem praxiswirksamen Thema. Bei der schriftlichen Prüfung hatten die Trainer weniger Mühe, die Antworten auf die 30 Fragen zu finden als diese niederzuschreiben. Es scheint so als verlerne die Computergeneration das Schreiben per Hand. Noch auffälliger war das bei der einfachen Berechnung einer einfachen Rechenaufgabe per Kopf oder per Hand. Prüfen Sie sich selbst lieber Leser: Ein Schwimmer verbessert sich über 200m von 2:01,00 min auf 1:56,70 min. Wie groß ist die Entwicklungsrate (%)? Wir gratulieren zum Erhalt der A-Lizenz: Achter, Mathias Halle Kowalis, Christian Ratingen Borchert, Andreas Giessen Krause, Lisa Luwigshafen Brinkmann, Jens Uelzen Krüger, Steven Chemnitz Drinkuth, Dennis Kaufbeuren Küster, Jörg Greifswald Eckhardt, Elke Duisburg Meissner, Stefan Dortmund Gohr, Björn Wuppertal Neuloh, Joshua Loughbouroug Guliyev, Emil Hannover Reineke, Marcus Bad Eilsen Hauptmannl, Björn Echzell Rieckmann, Mathis Berlin Heinrich, Tobias Hamburg Schmitt, Andreas Untermeitingen Hilbrands, Uwe Bremen Schubert, Lothar Ingelheim Holzwarth, Jonas Hamburg Schulz, Jens-Robert Braunschweig Iaccarino, Laura Eschborn Tug, Timur Essen Janik, Jens Viersen Werner, Eric Leipzig Kellermann, Winfried Berlin Zeh, Maik Berlin Koch, Engel Mathias Trier Zietz, Heyco Berlin Kopic, Anto Fellbach Wir wünschen allen eine erfolgreiche Arbeit als Trainer in den Vereinen unseres Verbandes und erwarten ein baldiges Wiedersehen zu den Fortbildungen. Die nächste Ausbildung zum A-Lizenz-Trainer findet 2011/12 statt. Bewerber melden sich über Ihre Landesschwimmverbände bei Dr. Klaus Rudolph, Büdnerweg 7 (neu!!) Rostock. Momentan sind in unserem Verband 373 A-Trainer registriert. Davon haben sich aber viele vom Schwimmen verabschiedet, so dass momentan 251 eine gültige Lizenz besitzen. Bei 59 Trainern/innen läuft die Lizenz zum aus. Ich bitte, mir noch ausstehende Fortbildungsnachweise zuzuschicken (und bitte alles mit frankiertem Rückumschlag). 40 Trainer/innen müssen 2011 unbedingt eine Fortbildung besuchen. Für sie und alle anderen bietet die DSTV ihre Tagung vom in Zeuthen und der DSV am 3./4.09. an der Sportschule Ruit an. Klaus Rudolph Aus der Prüfung zum Thema Brustschwimmen: Wie kann man am schnellsten die Schere loswerden? Zur Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen
28 Fortbildung der Schwimmtrainer 2011 Der DSV bietet vorrangig für A-Lizenztrainer am 3./4. September 2011 an der Sportschule Ruit bei Stuttgart eine Fortbildung zum Thema Trainingssteuerung an. Damit greifen wir ein sehr komplexes Thema auf, das von der Trainingsplanung bis zur Trainingsdokumentation, zur Wettkampfanalyse und zur Leistungsdiagnostik geht. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der Trainingsdokumentation und einer einheitlichen Betrachtung der Trainings- oder Belastungsbereiche. Nach der Einschätzung der aktuellen Lage im Schwimmen ein Jahr vor den Olympischen Spielen durch den Sportdirektor Lutz Buschkow und den Bundestrainer Dirk Lange wird Dr. Rudolph in die Thematik einführen. Besonders erfreut sind wir, mit Prof. Dr. Neumann einen der versiertesten Sportmediziner Deutschlands als Referenten gewonnen zu haben. Der Autor mehrerer Fachbücher zum Ausdauertraining wird zu den physiologischen Grundlagen der Trainingssteuerung sprechen. Bundestrainer Markus Buck gibt eine Übersicht zur aktuellen Trainingsdokumentation im DSV, die nach langem Bemühen nun ins Laufen gekommen ist. Seine Kollegin Beate Ludwig wird die Situation im Nachwuchsbereich einschätzen. Wie Trainingssteuerung in einem der erfolgreichsten Verbände Deutschlands praktiziert wird, erfahren wir von Dr. Koch (IAT Leipzig), der auf dieser Strecke für die Biathleten arbeitet. Dr. Küchler (IAT) wird mit der Wettkampfanalyse einen weiteren Aspekt des umfangreichen Komplexes beleuchten und mit Beispielen der WM 2011 untermauern. Mit einem Vortragsbündel prüfen wir inwieweit es uns gelingt die Vorstellungen des RTP umzusetzen. Dazu betrachten wir noch einmal die verschiedenen Trainingsbereiche. Nach einer Übersicht durch Dr. Rudolph werden Bundesstützpunkttrainer am Beispiel ihres Trainings berichten, wie sie mit den Belastungszonen arbeiten oder die Periodisierung gestalten. In zwei weiteren Beiträgen werden uns die Trainingsbereiche im englischen und australischen Schwimmverband nahe gebracht. Fakultativ ist noch ein Vortrag zur Ernährung (besonders für Trainer im JEM-Bereich) vorgesehen. Die Veranstaltung beginnt am 3. September Uhr und endet am 4. September Uhr. Die Teilnehmergebühr beträgt 125 im Doppelzimmer/150 im Einzelzimmer. Bei der Anmeldung bitte mitteilen, wenn nur eine Übernachtung benötigt und ein Einzelzimmer gewünscht wird. Bitte bei der Anmeldung die aktuelle Mai-Adresse für kurzfristige Informationen mitteilen. Annahmeschluss ist der 30. Juli Anmeldungen sind auch vereinzelt für B-Trainer möglich und zu richten an Klaus Rudolph, Büdnerweg 7, Rostock oder Um Irrtümer zu vermeiden: Diese Tagung wird gemeinsam mit der Schwimmjugend durchgeführt und zur Verlängerung der A-Lizenz anerkannt. Dr. Klaus Rudolph
A. Auszüge aus den Rahmenrichtlinien für Qualifikation im DSV
Liebe Trainerinnen und Trainer, wiederholte Anfragen und ganz einfach der Zug der Zeit veranlassen mich, in Sachen Lehrarbeit unsere Internetseite zu nutzen. Rund 8000 Trainerinnen und Trainer der verschiedenen
MehrVolleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung
Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I 1 Ausbildungsträger 1 2 Lehrkräfte 2 3 Umfang und Dauer der Ausbildungsgänge 3 4 Zulassung zur Ausbildung 5 5
MehrRahmenrichtlinien des DSV für die Aus- und Fortbildung
Rahmenrichtlinien des DSV für die Aus- und Fortbildung Das Aus- und Fortbildungssystem des LSN und seiner Gliederungen richtet sich nach den Vorgaben aus den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen
MehrAusbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v.
Ausbildungsordnung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Stand: 26. April 2015 1 Präambel Die Ausbildung im Bereich des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes wird entsprechend den Richtlinien
MehrDeutscher Schwimm-Verband e.v. Rahmenrichtlinien. für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern. vom 1. Januar 2008.
Deutscher Schwimm-Verband e.v. Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern vom 1. Januar 2008 Seite 1 von 19 Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeiner Teil Präambel... 3 1
MehrO r d n u n g für die Aus- und Fortbildung von Trainern im Leichtathletik-Verband Sachsen
O r d n u n g für die Aus- und Fortbildung von Trainern im Leichtathletik-Verband Sachsen (Neufassung beschlossen auf dem 9. Landesverbandstag am 24.März 2007 in Dresden, Änderungen beschlossen auf den
MehrVolleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010
Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010 1 S e i t e Lehrordnung des VMV 1. Allgemeines Auf der Grundlage der Satzung des VMV, der Lehrordnung des DVV einschließlich
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrRTB Lizenzwegweiser. Informationen zur Ausbildung und Lizenzverlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Inhaltsverzeichnis
RTB Lizenzwegweiser Stand: Januar 2012 Informationen zur Ausbildung und Lizenzverlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen Inhaltsverzeichnis 1. C-Lizenz Ausbildung... 2 2. B-Lizenz Ausbildung Prävention...
MehrRegel für Aus- und Fortbildung im Gerätturnen
Regel für Aus- und Fortbildung im Gerätturnen Lizenzanerkennung ausländischer Trainer Abschlüsse renommierter ausländischer Universitäten/Hochschulen 1 können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden, wenn
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER A LEISTUNGSSPORT BEACH-VOLLEYBALL
Anlage 9 zur Lehrordnung RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER A LEISTUNGSSPORT BEACH-VOLLEYBALL 1. Aufgabenbereiche Die Tätigkeit des Trainers A umfasst die Vervollkommnung der Technik und der speziellen
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO)
Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1. Sinn Zweck 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD
1. Sinn Zweck Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrKonzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz
Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz Landessportbund Rheinland-Pfalz Ausbilderzertifikat des DOSB 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung 2. Struktur 2.1 Träger der
MehrÜbungsleiter Aus- und Fortbildung
Übungsleiter Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern für unsere Mitgliedsvereine erfolgt auf der Grundlage der vom Landessportbund Sachsen bestätigten Rahmenrichtlinie des Kreissportbundes
MehrDurchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung)
Durchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung) Die Durchführungsbestimmungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem DTTB und den empfohlenen Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrAUSBILDUNGSORDNUNG KAMPFRICHTER
AUSBILDUNGSORDNUNG KAMPFRICHTER Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Lerninhalte... 4 2.2 Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung... 4 2.3 Dauer, Ort und
MehrPrüfungsordnung. Fachbereich. Management
Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1
MehrNotfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014
Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
Mehr0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?
FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand 26.05.2003 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 2 1.2. Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst 3-5
MehrPrüfungsordnung. Fachbereich. Fitness/Individualtraining
Prüfungsordnung Fachbereich Fitness/Individualtraining BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_fitness_individualtraining.docx v9.0 1/9 1
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrIm Basislehrgang werden die gemeinsamen Inhalte der beiden Ausbildungsgänge unterrichtet.
Württembergischer Judo-Verband e.v. Lehrwesen Ausbildung in der Lizenzstufe 2 Trainer-B (Wettkampf- und Leistungssport) Übungsleiter-B (Freizeit- und Breitensport) Allgemeines zur Ausbildung: Diese Ausbildung
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrBUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v.
BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. Ausbildung zur Tanzleiterin/zum Tanzleiter für Tanzen im Sitzen des BVST e.v. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gültig ab 01. Januar 2016 Ausbildungsordnung Ausbildungsziel
MehrIPMA Level B / Certified Senior Project Manager
IPMA Level C / Certified Project Manager Zertifizierter Projektmanager GPM IPMA Level B / Certified Senior Project Manager Zertifizierter Senior Projektmanager GPM IPMA_Level_CB_Beschreibung_V080.docx
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrEmpfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutischkaufmännische Angestellte 1 Verabschiedet von
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrDokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen
Dokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen Anlage zur: Fachlichen Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für Fort- und Weiterbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Mehr38. Internationalen Symposium des Deutschen Volleyball Verbandes
Sportzentrum der Universität Würzburg Am Hubland /Sportzentrum, 97074 Würzburg Tel: 0171 95 77 292 (K. Langolf) Tel: 0931-31 86529 (R.Roth) Mail: langolf@t-online.de 14. Mai 2013 Sehr geehrte Damen und
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrFinanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.
Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vom
MehrSchiedsrichterordnung
1 Gültigkeit Stand: 19.08.2015 (Vereinheitlichung C-+B-Schein-Gültigkeit mit DSQV-Schiriordnung) Die HSQV-Schiedsrichterordnung tritt ab dem 26.04.2003 in Kraft. Alle früheren Schiedsrichterordnungen und
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrNLV- Ausbildungsprogramm
NLV- Ausbildungsprogramm 2015 Trainer 1 Allgemeine Hinweise Anmeldungen für Lizenz- Ausbildungen erfolgen grundsätzlich schriftlich über den Verein an den NLV unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
MehrFormular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies
Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management
MehrOptimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.
Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gemäß 2 Abs. 1 Nr.
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
Mehr800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)
Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Mehr1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß
13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrTrainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger
Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrVolkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter
Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus 1 Rechtscharakter Die Volkshochschule ist als nichtrechtsfähige Anstalt des Zweckverbandes eine öffentliche Einrichtung im Sinne
Mehr9. Ordnung für das Lehrwesen
9. Ordnung für das Lehrwesen Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliches 2 2. Ausbildungsgänge und Lizenzstufen 2 3. Träger der Ausbildung 2 4. Lehrkräfte 2 5. Dauer der Ausbildungslehrgänge 3 6. Zulassungsvoraussetzungen
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit
MehrNeu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter
30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden
MehrStudium über berufliche Bildung
Studium über berufliche Bildung Die berufsbildenden Schulen bieten mit ihren Bildungsgängen der Sekundarstufe II vielfältige Möglichkeiten, eine berufliche Qualifikation mit dem Erwerb einer schulischen
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern
MehrGebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrZertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.
Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Schärfen Sie Ihr Profil im Markt der Mediation schaffen Sie ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal
MehrL e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch
L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Sylvia.Schroeder@magistrat.bremerhaven.de
MehrRugby Summer Camp 2014
Rugby Summer Camp 2014 Hiermit laden wir Sie zum Rugby Summer Camp 2014 ein. Es gibt Veranstaltungen für die Jugend und Lehrgänge für Trainer, Lehrer und alle weiteren Interessierten. Der Ort des Summer
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrBedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof
Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung
MehrRettungsfähigkeit von Übungsleitern
Rettungsfähigkeit von Übungsleitern Der Rettungsfähigkeit von Übungsleitern wird in der letzten Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Sie spielt bei der Übungsleiteraus- und fortbildung eine wichtige
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrSchweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
MehrVereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften
Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (im folgenden als
MehrSchiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein
Schiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein Ausbildungsangebote und Ausbildungsrichtlinien Stand: November 2015 Seite: 1 - die Ausbildungsangebote und Ausbildungsrichtlinien Die Ausbildung
MehrAz: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines
Az: 34/5004-17 Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016 1. Allgemeines Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dienen dazu, eine
Mehr