Wirtschaftsförderungen in Österreich *)

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1 Wirtschaftsförderungen in Österreich *) Gezielte Förderungen für maximalen Effekt Österreich bietet ausländischen Investoren ein breites Förderprogramm: Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe, für Forschung und Entwicklung, für Unternehmensgründungen oder Investitions- und Technologieförderungen. Die Produktpalette reicht von Barzuschüssen über zinsengünstige Kredite/Darlehen, Zinszuschüsse bis hin zu der Übernahme von Garantien. Dieses außergewöhnlich große Angebot ermöglicht den Unternehmen, ein nach ihren speziellen Bedürfnissen ausgerichtetes Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. EU-Schwerpunkte in der Unternehmensförderung Das grundsätzliche EU-Beihilfenverbot an Unternehmen wird durch Spezialregelungen relativiert. Unter folgenden Gesichtspunkten sind direkte Unternehmensförderungen in der EU möglich: Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Verbesserung der Regionalstruktur Förderung des Umweltschutzes Forcierung von Aus- und Weiterbildung bzw. Schulung Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen Für Investitionsprojekte in Österreich angesiedelter Unternehmen gibt es vier wichtige EU-Förderschwerpunkte: Regionalförderung Klein- und Mittelbetriebe Technologieförderung Umweltförderung Neben der Erfüllung der EU-Förderschwerpunkte müssen sowohl für einzelne Aktionen als auch bei der Kombination von Förderaktionen die von der EU festgesetzten Förderhöchstgrenzen eingehalten werden. *) Hinweis: Diese Kurzinformation bietet lediglich einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung. Für die Beurteilung der Frage, welche konkreten Möglichkeiten einer Förderung bestehen, sowie über die Ausgestaltung einer Förderung sollten die Experten in den Fördergesellschaften kontaktiert werden (siehe Seite 25).

2 2 Förderhöchstgrenzen - Überblick Die Förderpolitik der EU hat in Abhängigkeit von der Größe des beantragenden Unternehmens, dem Standort der Investition und dem Charakter des Investitionsvorhabens maximal zulässige Förderintensitäten für konkrete Projekte festgelegt. Diese Förderintensitäten bilden das Limit für nationale Förderungen sowie EU-Förderungen, inkl. KMU- bzw. Regionalzuschlägen. Förderschwerpunkt Kleinunternehmen Mittelunternehmen Großunternehmen Investitionen außerhalb der Regionalfördergebiete Burgenland, Wald- und Weinviertel andere Regionalfördergebiete (siehe Verzeichnis der Gemeinden mit regionalen Obergrenzen) max. 20 % max. 40 % max. 35 % max. 10 % max. 30 % max. 25 % --- max. 20 % max. 15 % Grundlagenforschung max. 100 % max. 100 % max. 100 % Industrielle Forschung max. 70 % max. 60 % max. 50 % Zusammenarbeit mit KMU/Forschungseinrichtung max. 80 % max. 75 % max. 65 % Experimentelle Entwicklung max. 45 % max. 35 % max. 25 % Zusammenarbeit mit KMU/Forschungseinrichtung max. 60 % max. 50 % max. 40 % Umweltinvestitionen Investitionsmehrkosten für Standards über EU-Normen (ohne/mit Öko-Innovation) max. 70/80 % max. 60/70 % max. 50/60 % Mehrkosten für frühzeitige Anpassung an künftige Normen (weniger/mehr als 3 Jahre vor Norm) max. 20/25 % max. 15/20 % max. 10/15 % Mehrkosten für erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, max. 80 % max. 70 % max. 60 % Ausbildungsmaßnahmen Allgemeine Ausbildung Spezifische Ausbildung max. 80 % max. 45 % max. 70 % max. 35 % max. 60 % max. 25 % KMU-Definition der EU: siehe Seite 6

3 3 Regionalförderung Für die österreichischen Regionalförderungsgebiete wurden seitens der EU regionale Höchstgrenzen der Förderung festgelegt. Bis zu dieser, vom Investitionsstandort abhängigen Höchstgrenze können einem Unternehmen anlässlich der Durchführung von Erstinvestitionen öffentliche Förderungen gewährt werden. Dieser Grenzwert beträgt für Großunternehmen, je nach Standort, 15 % bzw. 20 %; für mittlere Unternehmen können Zuschläge bis zu 10 % und für kleine Unternehmen bis zu 20 % gewährt werden. Die Förderungsobergrenzen belaufen sich im Burgenland auf 20 % für große Unternehmen, 30 % für mittlere und 40 % für kleine Unternehmen. In den Grenzregionen im Wald- und Weinviertel beträgt die maximale Beihilfenintensität ebenfalls 20 % für große, 30 % für mittlere und 40 % für kleine Unternehmen. In den übrigen Fördergebieten liegt die Höchstgrenze der Förderung generell bei 15 % für große Unternehmen, 25 % für mittlere und 35 % für kleine Unternehmen. Förderinstrumente: niedrig verzinste Kredite/Darlehen (ERP-Fonds, diverse Landesförderstellen) Zuschüsse (Austria Wirtschaftsservice, diverse Landesförderstellen, EU-Mittel EFRE) Haftungen (Austria Wirtschaftsservice, Landeshaftungsgesellschaften) Sofern Investitionen den Zielen der Strukturfondsprogramme entsprechen, ist grundsätzlich - zusätzlich zu nationalen Förderungsmitteln - eine ergänzende Förderung aus Mitteln der Europäischen Union möglich (aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung "EFRE-Kofinanzierung"). Förderschwerpunkte: Strukturverbessernde Maßnahmen zur Standort- und Beschäftigungssicherung Stärkung von Regionen mit Wachstums- und Beschäftigungspotential Ausgleich regionalwirtschaftlicher Unterschiede zwischen strukturell stärkeren und schwächeren Regionen

4 4 Regionalfördergebiete Österreichs Die nationale Regionalförderkulisse ist die wesentliche Grundlage für den EU-Schwerpunkt Regionalförderungen und legt die Obergrenzen für die Unternehmensförderung unter regionalpolitischen Motiven fest. Bundesland Region Politische Bezirke (gilt zum Teil nicht für alle Gemeinden des Bezirks) Höchstfördersätze für Unternehmen kleine mittlere große Burgenland Mittelburgenland Oberpullendorf 40 % 30 % 20 % Nordburgenland Eisenstadt (Stadt und Land), Neusiedl a. S., Mattersburg, Rust (Stadt) 40 % 30 % 20 % Südburgenland Güssing, Jennersdorf, Oberwart 40 % 30 % 20 % Niederösterreich Mostviertel- Eisenwurzen Waidhofen a.d. Ybbs, Amstetten, Scheibbs 35 % 25 % 15 % Niederösterreich- Süd Wr. Neustadt (Stadt und Land), Baden, Lilienfeld, Neunkirchen 35 % 25 % 15 % Waldviertel Krems a.d. Donau (Stadt), Gmünd, Horn, Krems (Land), Waidhofen a.d.thaya, Zwettl 40 % 30 % 20 % Weinviertel Gänserndorf, Hollabrunn, Mistelbach 40 % 30 % 20 % Wiener Umland/ Nordteil Wiener Umland/ Südteil Gänserndorf, Tulln 35 % 25 % 15 % Bruck a.d. Leitha 35 % 25 % 15 % Kärnten Klagenfurt-Villach Klagenfurt (Land), Villach (Land) 35 % 25 % 15 % Oberkärnten Unterkärnten Hermagor, Spittal a.d. Drau, Feldkirchen St. Veit a.d. Glan, Völkermarkt, Wolfsberg 35 % 25 % 15 % 35 % 25 % 15 %

5 5 Bundesland Region Politische Bezirke Höchstfördersätze für Unternehmen kleine mittlere große Oberösterreich Innviertel Braunau am Inn, Ried im Innkreis, Schärding 35 % 25 % 15 % Mühlviertel Freistadt, Perg, Rohrbach, Urfahr-Umgebung 35 % 25 % 15 % Salzburg Lungau Tamsweg 35 % 25 % 15 % Steiermark Liezen Liezen 35 % 25 % 15 % Östliche Obersteiermark Oststeiermark West- und Südsteiermark Westliche Obersteiermark Bruck a.d. Mur, Leoben, Mürzzuschlag Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg, Radkersburg, Weiz Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg Judenburg, Knittelfeld, Murau 35 % 25 % 15 % 35 % 25 % 15 % 35 % 25 % 15 % 35 % 25 % 15 % Tirol Osttirol Lienz 35 % 25 % 15 %

6 6 Klein- und Mittelbetriebe Kleine und mittlere Unternehmen werden von der EU grundsätzlich als förderungswürdige Zielgruppe angesehen. Für Investitionen von KMU gelten in ganz Österreich (d.h. auch in Städten und Regionen, die nicht als Regionalförderungsgebiete eingestuft werden) folgende Förderungshöchstgrenzen: Förderbarwerte - Höchstgrenzen für Investitionen in ganz Österreich: kleine Unternehmen (gemäß EU-Definition): 20 % mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition): 10 % KMU-Zuschläge 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen können bei Regional-, Umwelt-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Ausbildungsförderungen gewährt werden (Tabelle auf Seite 2: Förderhöchstgrenzen - Überblick). Für kleine und mittlere Unternehmen wurden von der EU folgende Grenzwerte festgelegt: Als kleines Unternehmen wird gemäß EU-Wettbewerbsrecht ein Unternehmen bezeichnet, das weniger als 50 Personen beschäftigt und wahlweise nicht mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweist. Als mittleres Unternehmen wird gemäß EU-Wettbewerbsrecht ein Unternehmen definiert, das weniger als 250 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder dessen Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro beträgt. Bei der Ermittlung der Unternehmensdaten sind verbundene Unternehmen (mehrheitliche Beteiligung) zu 100 % und Partnerunternehmen (25 % bis 50 % Beteiligung) anteilig einzurechnen. Förderinstrumente: niedrig verzinste Kredite (ERP-Fonds, diverse Landesförderstellen) Zuschüsse (Austria Wirtschaftsservice, diverse Landesförderstellen, EU-Mittel EFRE) Haftungen (Austria Wirtschaftsservice, Landeshaftungsgesellschaften) Förderschwerpunkte: qualitätsverbessernde Maßnahmen Einführung innovativer Technologien

7 7 Technologieförderung Aufwendungen für Forschung & Entwicklung sind laut EU-Recht generell als förderungswürdig einzustufen, und zwar unabhängig von Investitionsstandort und Unternehmensgröße. Bei F&E-Projekten ist prinzipiell zwischen der (wissenschaftlich orientierten) Grundlagenforschung und der (auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit berücksichtigenden) angewandten Forschung & Entwicklung zu unterscheiden. Förderbarwerte - Höchstgrenzen für ganz Österreich: Industrielle Forschung und Entwicklung: 50 % Experimentelle Entwicklung (= vorwettbewerblich): 25 % Für KMU und bestimmte Kooperationsprojekte können Zuschläge gewährt werden. Förderinstrumente: niedrig verzinste Kredite (Forschungsförderungsgesellschaft, ERP-Fonds) Zuschüsse (Forschungsförderungsgesellschaft, diverse Landesförderstellen) Haftungen (Forschungsförderungsgesellschaft) Förderschwerpunkte: Marktfähige technologische Neuerungen mit entsprechenden Umsetzungsrisiken.

8 8 Umweltförderung Investitionen im Bereich Umweltschutz gelten ebenfalls als grundsätzlich förderungswürdig. Förderbarwerte - Höchstgrenzen für ganz Österreich: Umweltschutzvorhaben, die über Gemeinschaftsnormen hinausgehen: 50 % der umweltbezogenen Mehrkosten Umweltschutzvorhaben zur frühzeitigen Anpassung an Gemeinschaftsnormen (mehr als 3 Jahre / zwischen 3 und 1 Jahr vor in Kraft treten): 15 % / 10 % der Mehrkosten Investitionen in erneuerbare Energie od. Energiesparmaßnahmen: 60 % der Mehrkosten Für KMU können Zuschläge gewährt werden. Förderinstrumente: Zuschüsse (Kommunalkredit Public Consulting, diverse Landesförderstellen) Förderschwerpunkte: Luft Abwasser Erneuerbare Energieträger Effiziente Energienutzung Abfallverwertung "De minimis"-regel Jedes Unternehmen kann innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Förderungen (= sogenannte "de minimis"-beihilfen) bis zu einem Höchstbetrag von EUR ,- erhalten. Werden dieselben Kosten auch durch andere Förderungen unterstützt, sind de-minimis -Beihilfen bei den entsprechenden Förderobergrenzen zu berücksichtigen.

9 9 Die wichtigsten Förderungen in Österreich (ein Überblick) In Österreich gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Förderungen. Eine angemessene Förderung ist nur in enger Abstimmung mit Bundes-, Landes- und EU-Förderungseinrichtungen möglich. Die für ein Projekt möglichen Förderungen sind maßgeblich von der Unternehmensgröße und dem Projektstandort abhängig. Alle nationalen Förderungen auf Bundes- und Landesebene müssen dem EU-Beihilfenrecht entsprechen. Sie dürfen z.b. die in der Tabelle EU-Förderschwerpunkte angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreiten (siehe Seite 2). Förderungsanträge sind vor Projektbeginn einzureichen. Regionalförderung Die Förderungen stehen allen Unternehmen mit Investitionsstandort in regionalen Fördergebieten zur Verfügung. Die Beantragung von Zuschüssen aus Mitteln der Europäischen Union erfolgt gemeinsam mit den nationalen Förderungsmitteln. Ein gesonderter Antrag auf EU- Förderung ist nicht notwendig. ERP Regionalprogramm Ziele: Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Unterstützung von technologisch anspruchsvollen Investitionsprojekten mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten in benachteiligten Regionen und im ländlichen Raum. Förderungsnehmer: Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die in einem nationalen Regionalfördergebiet Investitionen tätigen, können diese Förderung in Anspruch nehmen. Förderbare Projekte: Neugründungen und Betriebsansiedlungen mit regionalökonomischen Impulsen Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse oder Zukauf und Adaption neuer Technologien Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen Förderbare Kosten: Förderbar sind Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen, Bauinvestitionen inkl. Bauplanung, Grunderwerb bei Betriebsgründungen und -ansiedlungen, Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten.

10 10 Förderart: ERP-Kredit Finanzierungsvolumen: EUR 0,1 bis 7,5 Mio. pro Projekt und Jahr Laufzeit: 6-10 Jahre, bis zu 3 Jahre tilgungsfrei Konditionen: Zinsen: 0,5 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit 1,0 % p.a. in der Tilgungszeit 1,75 % p.a. (sprungfix) bei Laufzeit von 10 Jahren Einreichung: Bei einer der Treuhandbanken des ERP-Fonds. KMU-Förderung Kleine und mittlere Unternehmen im Gewerbe- und Dienstleistungssektor, besonders sachgüterproduzierende Unternehmen und produktionsnahe Dienstleister aber auch der Handel, sind die Träger der österreichischen Wirtschaft. Für KMU wird ein breites Spektrum an Förderungen angeboten: Zuschüsse geben Anreize für innovative Investitionen und arbeitsplatzschaffende und arbeitsplatzsichernde Maßnahmen. Zinsgünstige ERP-Kredite erleichtern die Durchführung von Modernisierungsund Erweiterungsmaßnahmen sowie der Einführung von neuen Produkten und Verfahren in wachsenden Unternehmen. Haftungen für Bankkredite (oder ERP-Kredite) erweitern den Finanzierungsspielraum und senken das wirtschaftliche Risiko. Sie haben damit einen positiven Einfluss auf das Rating und die Kreditkonditionen. Die Förderungen stehen allen kleinen und mittleren Unternehmen - mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft - unabhängig vom Investitionsort zur Verfügung. ERP KMU-Programm Ziele: Unterstützung von technologisch anspruchsvollen Investitionsprojekten von wachstumsorientierten kleinen und mittleren Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zusätzlich im Bereich Umwelt- und Energietechnik sowie E-business und innovative Dienstleistungen. Förderungsnehmer: Kleine und mittlere Unternehmen des sachgüterproduzierenden Sektors oder des produktionsnahen Dienstleistungssektors mit Betriebsstandort in Österreich es gilt die KMU-Definition der Europäischen Union können diese Förderung in Anspruch nehmen.

11 11 Förderbare Projekte: Im Rahmen des ERP-KMU-Programms können folgende Projekte unterstützt werden: Neugründungen und Betriebsansiedlungen Produkt- und Verfahrensinnovation sowie innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse oder Zukauf und Adaption neuer Technologien Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen Förderbare Kosten: Förderbar sind grundsätzlich Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen, Bauinvestitionen inkl. Bauplanung, Grunderwerb bei Betriebsgründungen und -ansiedlungen, Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten. Förderart: ERP-Kredit Finanzierungsvolumen: EUR 0,1 bis 7,5 Mio. pro Projekt und Jahr Laufzeit: 6 bis 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei Konditionen: Zinsen: 0,5 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit 1,0 % p.a. in der Tilgungszeit 1,75 % p.a. (sprungfix) bei Laufzeit von 10 Jahren Einreichung: Bei einer der Treuhandbanken des ERP-Fonds. Förderung durch Haftungsübernahme KMU Innovationsförderung Unternehmensdynamik Ziele: Stärkung des Wachstums- und Innovationspotentials von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Das KMU muss Mitglied der Wirtschaftskammer oder der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten sein. Förderungsnehmer: Gefördert werden ausschließlich KMU, d.h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal EUR 50 Mio. Umsatz oder maximal EUR 43 Mio. Bilanzsumme. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten. Das Unternehmen muss über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

12 12 Förderbare Projekte: Gefördert werden Innovationsprojekte von KMU in folgenden Schwerpunktbereichen: Erzeugung / Erbringung neuer, innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte / Dienstleistungen Anwendung / Einsatz neuer Technologien Aufbau von Kooperationen, Cluster- und Netzwerkbildungen Förderbare Kosten: Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, die in Zusammenhang mit Investitionen oder Unternehmensgründungen/-übernahmen oder Wachstumsprojekten stehen. Förderbar sind sowohl fremdfinanzierte (z.b. Bankkredit, Finanzierungsleasing) als auch eigenfinanzierte Projekte. Vorhaben, die den Betrag von EUR bzw. die durchschnittliche, doppelte jährliche Afa und Leasingrate der letzten 3 Jahre unterschreiten oder den Betrag von max. EUR 1 Mio. überschreiten, können nicht mit Zuschuss gefördert werden. Art und Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt durch Zuschuss (Prämien) und Haftungsübernahme. Prämien (Basisprämie): Für Investitionen wird eine Basisprämie von 5 % gewährt. Die maximal mit Prämie förderbaren Investitionen betragen EUR pro Unternehmen und Jahr. Haftungen: Die aws fördert durch Übernahme einer Haftung - Investitionskredite (maximal EUR 2,5 Mio.) mit einer Haftungsquote von bis zu 80 % des Kreditbetrages und einer Laufzeit von im Regelfall bis zu 10 Jahren (maximal 20 Jahre). - Betriebsmittelkredite (maximal EUR 1 Mio.) mit einer Haftungsquote von bis zu 80 % des Kreditbetrages und einer Laufzeit von maximal 5 Jahren. - Bis EUR endfällig möglich (Haftungsquote bis 80%). - Ab EUR maximal drei Jahre tilgungsfrei möglich dann zwei Jahre Abschichtung der aws-haftung (Haftungsquote bis 80%) oder endfällig (Haftungsquote 50%). - Bei Kombination von Investitions- und Betriebsmittelkredit in Summe maximal EUR 2 Mio. Für Projekte bis zu EUR verzichtet die aws mit Ausnahme der persönlichen Haftung der Unternehmer oder der wesentlichen Gesellschafter auf Sicherheiten. Höhere Finanzierungsbeiträge sind nach Maßgabe vorhandener Sicherheiten festzustellen. Eine ausgewogene Risikoteilung zwischen der aws, den finanzierenden Instituten und dem Unternehmen ist erforderlich. Die Bereitstellung von echten Eigenmitteln in der Projektfinanzierung ist in ausreichendem Maße sicherzustellen (insbesondere für Projekte ab EUR ,00). Entgelte bei Haftungen: - Investitionskredite: 0,6 % p.a. - Betriebsmittelkredite: 0,6 % p.a.

13 13 KMU Stabilisierung Ziele: Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur im Zuge von Stabilisierungsmaßnahmen, welche insbesondere langfristige Erfolgschancen für das Unternehmen sichern, der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen und unter Mitwirkung des Unternehmens und der involvierten Gläubiger erfolgen. Förderungsnehmer: Potentiell gefährdete, aber nicht zahlungsunfähige kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen. Förderbare Projekte: Gefördert wird die Fremdfinanzierung von Projekten, die der Unternehmensstabilisierung einschließlich der Erstellung von Konzepten dienen. Förderbar sind ausschließlich Projekte ab einer Mindesthöhe von EUR Vorhaben von Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern(innen) sind im Regelfall ausgeschlossen. Nicht förderbar sind Projekte, die keine plausiblen Erfolgschancen haben und/oder eine nachhaltige positive Unternehmensentwicklung nicht erwarten lassen. Förderbare Kosten: Materielle und immaterielle Investitionen Betriebsmittel Art und Höhe der Förderung: Die aws fördert Stabilisierungsprojekte durch Übernahme einer Haftung für Kredite mit einer Haftungsquote von bis zu 80 % des Kreditbetrages und einer Laufzeit von im Regelfall bis zu 10 Jahren (maximal 20 Jahre). Das Obligo der aws ist mit EUR 2 Mio. pro Projekt begrenzt. Double Equity Garantiefonds Ziele: Erleichterung der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Verdopplung von privatem Eigenkapital.

14 14 Förderungsnehmer: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) in der Gründungs- und Frühphase. Die Gründung bzw. Übernahme liegt maximal 5 Jahre zurück. Als Übernahme gilt ein Wechsel von mehr als der Hälfte des Gesellschaftskapitals. Förderbare Projekte: Gefördert werden Innovations- und Wachstumsprojekte junger Unternehmen, die über verdopplungsfähiges Eigenkapital verfügen. Förderungskriterien: Einbringung von Eigenkapital (durch Unternehmer oder private Kapitalgeber) in Form zusätzlicher Barmittel Nachweis der Aufbringung des erforderlichen Eigenkapitals Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens liegt maximal 5 Jahre zurück KMU laut Definition der Europäischen Union Förderbare Kosten: Materielle und immaterielle Investitionen (wie Technologietransfer, Produktdesign und Marketing) Betriebsmittel Art und Umfang der Förderung: Gefördert wird durch eine Kreditbürgschaft für bis zu 80 % des Kreditbetrages und bis zu einem Kreditbetrag von EUR 2,5 Mio. pro KMU. Es sind keine persönlichen Haftungen der Unternehmer notwendig, solange das Double-Equity-Prinzip (keine außerplanmäßigen Entnahmen, kein Mehrheitsverkauf des Unternehmens) eingehalten wird. Eine zusätzliche Besicherung des von der aws nicht geförderten Kreditteiles ist zulässig. Die Höhe des Kredites ist mit dem Betrag des in den letzten beiden Jahren projektbezogenen einbezahlten Eigenkapitals begrenzt. Laufzeit: Die Kreditlaufzeit beträgt im Regelfall bis zu 10 Jahren (maximal 20 Jahre).

15 15 Förderung von Forschung und Technologie in Österreich Forschung und Entwicklung für wirtschaftlichen Erfolg Forschung, Entwicklung und Innovation sind heute entscheidende Bestimmungsfaktoren für die Produktivität von Unternehmen und den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand. Österreichs Unternehmen haben in den vergangenen Jahren ihre F&E-Aktivitäten wesentlich gesteigert und befinden sich mit ihrer Innovationsfreudigkeit im europäischen Spitzenfeld. Im EU-Vergleich liegt Österreich im Vergleichsjahr 2011 mit einer Forschungsquote (Bruttoinlandsausgaben für Forschung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) von 2,75 % deutlich über dem EU-Durchschnitt von 2,03 %. Finnland, Schweden und Dänemark wenden mehr als 3,0 % ihres Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung auf. Deutschland liegt mit einer Forschungsquote von 2,84 % knapp vor Österreich. Österreichs Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung beliefen sich im Jahr 2012 auf 8,71 Mrd. Euro. Rund 15,3 % der F&E-Ausgaben wurden aus dem Ausland finanziert. Vor allem durch multinationale Konzerne, deren Töchter in Österreich Forschung betreiben, sowie durch Rückflüsse aus den EU-Forschungsprogrammen flossen 1,33 Mrd. Euro für F&E nach Österreich. Im Jahr 2013 werden die gesamten Forschungsausgaben voraussichtlich 8,96 Mrd. Euro betragen und damit um 2,9 % über dem Vorjahr liegen. Das entspricht einer Forschungsquote von 2,81%. Steuerliche Förderung von F&E in Österreich Wer forscht zahlt weniger, das gilt für alle Unternehmen in Österreich. Für Forschungsaufwendungen, auch Auftragsforschung, können Unternehmer eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % in Anspruch nehmen. Diese wird bar ausgezahlt. Österreich im Ranking Österreich ist hinsichtlich Innovationsleistungen gut positioniert. Das Innovation Union Scoreboard 2013, die jährliche Erhebung zur Innovationskraft der EU-Länder, reiht Österreich auf Platz neun, als einen der Staaten mit einer "überdurchschnittlichen Performance", die unmittelbar auf die Innovation Leader folgen. Damit befindet sich Österreich im ersten Drittel der innovativsten Länder Europas. Einzelauswertungen zeigen, dass Österreich bei den wirtschaftsnahen Indikatoren sehr gut abschneidet. Dazu zählen die F&E-Ausgaben der Unternehmen, die angemeldeten Patente, Trademarks und Designs sowie beim Anteil der innovativen KMUs.

16 16 Forschungsfördergesellschaften Forschungswillige Unternehmen in Österreich können sich seit 2004 an eine zentrale Stelle wenden: die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die FFG ist die nationale Förderungsinstitution für anwendungsorientierte, unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Als One-Stop-Shop deckt die FFG ein breites Aufgabenspektrum im österreichischen Innovationssystem ab und bietet ein umfassendes Angebot an Förderungen, Unterstützungen und Dienstleistungen. Neben der FFG gibt es in Österreich noch weitere Forschungsfördergesellschaften: die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), die Förderbank des Bundes für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderungen, und den Wissenschaftsfonds (FWF), Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung Die wichtigsten F&E-Förderprogramme der FFG Das Portfolio der FFG umfasst mehr als 30 verschiedene Förderprogramme und reicht von Basisprogrammen, die den Einstieg in eine Forschungs- und Innovationstätigkeit erleichtern, bis hin zur Förderung und Finanzierung von Spitzenforschung und Exzellenzzentren. Die Förderungen können an Unternehmen mit Sitz in Österreich vergeben werden, auch an Tochterunternehmen ausländischer Konzerne. Das Competence Headquarter-Programm fördert ganz gezielt die Ansiedlung von neuen und den Ausbau von bestehenden F&E- Competence Headquarters durch Vernetzung mit österreichischen Forschungseinrichtungen. Der größte Teil der FFG-Förderungen sind Bottom-up Förderungen, die an keine inhaltlichen Vorgaben der Förderstelle selbst gebunden sind, sondern aufgrund von Ideen der Innovatoren ausbezahlt werden. Für Spezialthemen steht ein breites Förderangebot zur Verfügung. So bekommen alle Branchen genau die Unterstützung, die sie brauchen. FFG Basisförderung Mit der Basisförderung (Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme) unterstützt die FFG wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsinstituten, EinzelforscherInnen und ErfinderInnen. Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts und die wirtschaftlichen Verwertungssaussichten. Das Ziel ist, innovative Ideen und Forschungsinitiativen aufzugreifen und in konkrete, erfolgreiche Projekte zu überzuführen. Die Basisförderung der FFG ist antragsorientiert und weder an bestimmte Forschungsthemen noch an Ausschreibungstermine gebunden.

17 17 Förderungsnehmer: Antragsberechtigt sind Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinschaftsforschungsinstitute, andere wissenschaftliche Institute bzw. deren Rechtsträger, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, EinzelforscherInnen und Arbeitsgemeinschaften mit Sitz in Österreich. Im Rahmen der Programmlinie Start up-förderung werden auch Unternehmen in der Gründungsphase gefördert. Förderhöhe und Fördermittel: Die FFG finanziert bis zu 50 % der gesamten Projektkosten mit einem Mix aus drei verschiedenen Instrumenten: Zuschüsse, zinsbegünstigte Darlehen und Haftungen In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel. Gefördert werden Personalkosten, Investitionen in Forschungseinrichtungen sowie sonstige Kosten (Leistungen Dritter, Materialkosten, Patentanmeldekosten Reisekosten). Förderungsvoraussetzungen: Der Förderung hängt von der positiven Bewertung folgender technischer, wirtschaftlicher und programmrelevanter Kriterien ab: > Qualität des Vorhabens Innovationsgehalt Schwierigkeit der Entwicklung (Risiko) Nutzen und Lösungsansatz Umweltrelevanz > Ökonomisches Potenzial und Verwertung Marktaussichten (Potenzial) Markterfahrung Verwertung > Eignung der FörderungswerberInnen / Projektbeteiligte Technische Durchführbarkeit Finanzielle Durchführbarkeit Management und Unternehmensorganisation > Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Programm Wirkung der Förderung (Additionalität) auf Projektebene Wirkung der Förderung (Additionalität) auf Unternehmensebene Volkswirtschaftliche Effekte Soziale Aspekte

18 18 FFG Start-up Förderung: Die Start-up-Förderung der FFG richtet sich an innovative, technologieorientierte Unternehmen, deren Gründung maximal 6 Jahre zurück liegt und welche die KMU-Kriterien erfüllen, d.h. der Jahresumsatz muss unter 50 Mio. Euro, die Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro und die Mitarbeiteranzahl unter 250 liegen. Die Beteiligung durch ein Großunternehmen darf 25 % nicht übersteigen. Ziel ist es, eine verbesserte Art der Projektfinanzierung bzw. förderung zu ermöglichen und dadurch die Zahl der Unternehmensgründungen im Hochtechnologiebereich weiter zu erhöhen. Gefördert werden Einzelprojekte aus Forschung und Entwicklung, ohne Einschränkungen oder Bevorzugungen bestimmter Technologiefelder. Firmen aller Wirtschaftszweige und Branchen sind eingeladen, Förderanträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte einzubringen. Förderhöhe und Fördermittel: Die FFG fördert bis zu 70 % der Projektkosten (Sach- und Personalkosten). Durch die Kooperation mit den Förderstellen der einzelnen Bundesländer ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Projektfinanzierung. Ein wesentlicher, vielleicht sogar der wichtigste Bestandteil der Initiative Start-up ist die Möglichkeit einer deutlich höheren Projektfinanzierung. Durch die FFG vergebene Darlehen müssen erst 5 Jahre (bisher 3 Jahre) nach Projektende getilgt werden. FFG Basisprogramm Competence Headquarters: Die Programmlinie Competence Headquarters ist die Weiterentwicklung der Programmlinie Headquarter Strategy. Der neue Fokus liegt auf der Stärkung und dem Ausbau bestehender F&E-Headquarters durch Vernetzung mit österreichischen Forschungseinrichtungen. Es sollen verstärkt strukturelle Effekte erzielt werden. Weiterhin kann mit der Programmlinie die Ansiedlung von neuen Competence Headquarters unterstützt werden. Die Programmlinie wurde neu ausgerichtet und fokussiert sich auf die Stärkung und Ansiedlung von Forschungszentren international tätiger Unternehmen sogenannter Competence Headquarters - in Österreich. Ziele: Stärkung und Ausbau bestehender Competence Headquarters Unterstützung zur nachhaltigen Stärkung der Forschungskompetenz und des Forschungsvolumens in Österreich Neuansiedlung neuer Competence Headquarters Neuansiedlung von Competence Headquarters international tätiger Unternehmen

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