S T U D I E N O R D N U N G
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- Dennis Martin
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1 UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fachbereich Betriebswirtschaft S T U D I E N O R D N U N G FÜR DEN STUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT AN DER FACHHOCHSCHULE JENA 1
2 Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331) erlässt die Fachhochschule Jena auf Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom... genehmigten Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft folgende Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft; der Rat des Fachbereichs Betriebswirtschaft hat am die Studienordnung beschlossen; der Senat der Fachhochschule Jena hat am der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am... dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt. Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Studiendauer 3 3 Studienvoraussetzungen 3 4 Ziele des Studiums 4 5 Gliederung des Studiums 4 6 Lehrveranstaltungen 5 7 Aufbau des Grundstudiums 6 8 Pflichtfächer 6 9 Wahlpflichtfächer 8 10 Wahlfächer 8 11 Aufbau des Hauptstudiums 9 12 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Schwerpunktfächer Wahlpflichtfächer Wahlfächer Integrierte Ausbildung Leistungspunktsystem Inkrafttreten, Übergangsregelungen 18 Anlage I: Studienpläne der Schwerpunktfächer Anlage II: Ordnung des berufspraktischen Studiensemesters 2
3 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung des Studienganges Betriebswirtschaft (im folgenden abgekürzt : StO/BW ) regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena (im folgenden abgekürzt PO/BW ) Inhalt und Aufbau des Studiums im Studiengang Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena. (2) Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 2 Studiendauer Die Regelstudiendauer beträgt 8 Semester. 3 Studienvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Jena ist die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine andere vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Bewerbern ohne fachbezogene Berufsausbildung wird ein Vorpraktikum von 12 Wochen in einer entsprechenden Tätigkeit empfohlen. 3
4 4 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang Betriebswirtschaft bildet auf wissenschaftlicher Grundlage mit dem Ziel der Vermittlung ökonomischer Handlungskompetenz in betriebswirtschaftlichen Berufsfeldern aus. (2) Der Studiengang Betriebswirtschaft bietet die Möglichkeit zu theoretisch angeleiteter betriebswirtschaftlicher Praxis, wissenschaftlicher Arbeit und anwendungsbezogener Forschung. (3) Lehre und Studium sollen den Studierenden erforderliche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz in Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit so vermitteln, dass sie zu selbständigem verantwortlichen Handeln befähigt werden und die ökonomische Tragweite ihres Handelns erkennen. 5 Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in: 1. das Grundstudium ( Semester) mit 65 SWS Pflichtfächern und 6 SWS Wahlpflichtfächern 71 SWS insgesamt 2. das Hauptstudium ( Semester) in der Hauptstudiumsalternative 1 mit 54 SWS Pflichtfächern und 24 SWS Wahlpflichtfächern 78 SWS insgesamt oder (SWS = Semesterwochenstunden) in der Hauptstudiumsalternative 2 mit 78 SWS Pflichtfächern 78 SWS insgesamt Näheres zum Aufbau und den Veranstaltungsarten regeln die 7 ff. und 11 ff. 4
5 6 Lehrveranstaltungen Der Fachbereich Betriebswirtschaft unterscheidet zwischen Vorlesung (V), Seminar (S), Übung (Ü) und Praktikum (P) nach dem Grad der Einbeziehung der Studierenden. Die Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen ist 8 Abs. 2, 9 Abs. 1, 10, 11 Abs. 5 und 6 sowie 13 Abs. 6 i.v.m. Anlage I/1-7 zu entnehmen. 5
6 II. Grundstudium 7 Aufbau des Grundstudiums (1) Das Grundstudium umfasst insgesamt drei Semester. (2) Das Grundstudium ist gekennzeichnet durch die Kombination von 1. Pflichtfächern, 2. Wahlpflichtfächern und 3. Wahlfächern. Zusätzlich sollen im Verlauf des Grundstudiums Exkursionen in die Betriebspraxis stattfinden. (3) Die Pflichtfächer dienen einer breiten fachlichen Fundierung der Ausbildung und der Vorbereitung auf die Lehrinhalte des Hauptstudiums. Die Wahlpflichtfächer des Grundstudiums ermöglichen den Studierenden die Qualifizierung in einer gewählten Fremdsprache. Wahlfächer sollen eine neigungsorientierte Vertiefung einzelner Fächer und ein Kennenlernen von Denkgebäuden und Methoden anderer Disziplinen ermöglichen. Exkursionen dienen der anschaulichen Vertiefung und Verdeutlichung des Anwendungsbezugs der Lehrinhalte. 8 Pflichtfächer (1) Die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums umfassen folgende Fächer: 1. Allgemeine Betriebswirtschaft; 2. Organisation; 3. Personalwirtschaft; 4. Finanzwirtschaft; 5. Marketing; 6. Buchführung; 7. Externes Rechnungswesen; 8. Internes Rechnungswesen; 9. Wirtschaftsinformatik; 6
7 10. Volkswirtschaftslehre; 11. Recht; 12. Steuern; 13. Mathematik; 14. Statistik. (2) Die Studierenden belegen die Pflichtfächer entsprechend folgendem Studienplan in den einzelnen Studiensemestern: Pflichtfächer Lehrfach Art der Veranstaltung 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre S 4 2. Organisation S 2 3. Personalwirtschaft S 3 Semesterwochenstunden 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4. Finanzwirtschaft S 3 5. Marketing S 3 6. Buchführung S 4 7. Externes Rechnungswesen I S 2 8. Externes Rechnungswesen II S 2 9. Internes Rechnungswesen I S Internes Rechnungswesen II S Wirtschaftsinformatik I S Wirtschaftsinformatik II S Wirtschaftsinformatik III S Volkswirtschaftslehre I S Volkswirtschaftslehre II S Recht I S Recht II S Steuern I S Steuern II S Mathematik S Statistik S 4 Wahlpflichtfach S Wahlfächer S nach Angebot auf freiwilliger Basis Exkursionen lehrveranstaltungsbegleitend Gesamtsemesterwochenstunden (SWS)
8 9 Wahlpflichtfächer (1) Im Grundstudium können folgende Wahlpflichtfächer angeboten werden: 1. Englisch S 2. Französisch S 3. Spanisch S 4. Russisch S (2) Die Studierenden wählen ein Wahlpflichtfach und belegen dies nach Maßgabe von 8 Abs. 2 durchgängig über das gesamte Grundstudium mit mindestens 2 Stunden je Semester. 10 Wahlfächer Zusätzlich zu den Pflicht- und Wahlpflichtfächern können vom Fachbereich Wahlfächer aus dem nachfolgenden, nicht abschließenden Katalog angeboten und von den Studierenden auf freiwilliger Basis belegt werden: 1. Einführung in die Psychologie S 2. Einführung in die Soziologie S 3. Finanzmathematik S 4. Übungen zur Mathematik Ü 5. Übungen zur Statistik Ü 6. Übungen zur Volkswirtschaftslehre Ü Der Katalog der Wahlfächer wird jeweils zu Semesterbeginn bekannt gemacht. 8
9 III. Hauptstudium 11 Aufbau des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium umfasst insgesamt fünf Semester. (2) Die Lehrveranstaltungen bauen auf dem Grundstudium auf. Die Organisation des Hauptstudiums ist gekennzeichnet durch die Kombination von 1. Pflichtfächern (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht, Schwerpunktfächer), 2. Wahlpflichtfächern und 3. einem berufspraktischen Studiensemester außerhalb der Fachhochschule, das im 5. Semester stattfindet. Inhalt und Aufbau des berufspraktischen Studiensemesters sind in der Ordnung des berufspraktischen Studiensemesters, die als Anlage II Bestandteil dieser Ordnung ist geregelt. Zusätzlich können Wahlfächer und Praktikantenseminare angeboten werden. Weiterhin sollen insbesondere innerhalb der Schwerpunktfächer im Verlauf des Hauptstudiums Exkursionen in die Betriebspraxis stattfinden. (3) Die Pflichtfächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht gewährleisten eine breit angelegte ökonomische Ausbildung. Die Schwerpunktfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer ermöglichen eine neigungsorientierte Vertiefung und Spezialisierung. Wahlfächer sollen zusätzlich auch den Erwerb von Wissen im Hinblick auf interdisziplinäre Zusammenhänge ermöglichen. Praktikantenseminare dienen der wissenschaftlichen Begleitung der Praktika. Sie ermöglichen eine strukturierte Aufarbeitung von Erfahrungen während des Praktikums und einen organisierten Erfahrungsaustausch zwischen den Praktikanten. Exkursionen dienen der anschaulichen Vertiefung und Verdeutlichung des Anwendungsbezugs der Lehrinhalte. (4) Im 8. Semester wird die Diplomarbeit als selbständige wissenschaftliche Arbeit angefertigt. 9
10 (5) Die Studierenden belegen die Pflicht- und Wahlpflichtfächer in der Hauptstudiumsalternative 1 (Wahl eines Schwerpunktfaches) entsprechend folgendem Studienplan in den einzelnen Studiensemestern: Pflichtfächer Fachgebiet Semester Allgemeine Betriebswirtschaftslehre S Volkswirtschaftslehre S Recht S Schwerpunktfach Ü Wahlpflichtfächer Ü Wahlfächer S nach Angebot auf freiwilliger Basis Exkursionen lehrveranstaltungsbegleitend Praktikantenseminar Diplomandenseminar Gesamtsemesterwochenstunden (SWS) (6) Die Studierenden belegen die Pflichtfächer in der Hauptstudiumsalternative 2 (Wahl von zwei Schwerpunktfächern) entsprechend folgendem Studienplan in den einzelnen Studiensemestern: Pflichtfächer Fachgebiet Veranstaltungsart Veranstaltungsart Semester Allgemeine Betriebswirtschaftslehre S Volkswirtschaftslehre S Recht S Schwerpunktfach A -Schwerpunktfach B Ü Ü Wahlfächer S nach Angebot auf freiwilliger Basis Exkursionen lehrveranstaltungsbegleitend Praktikantenseminar Diplomandenseminar Gesamtsemesterwochenstunden (SWS)
11 12 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (1) Die Studierenden wählen sieben Fächer mit jeweils 2 SWS aus folgenden 3 Bereichen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre: I. Logistik- und Produktionsmanagement, insbesondere: 1. Logistik, 2. Materialwirtschaft und Beschaffungspolitik, 3. Produktions- und Prozessmanagement, 4. Qualitätsmanagement. II. Unternehmensführung, insbesondere: 1. Industrieökonomie 2. Innovationsmanagement, 3. Internationales Management, 4. Investition und Finanzierung, 5. Personalführung, 6. Unternehmensplanung, 7. Wirtschaftsethik. III. Gründungs- und Sanierungsmanagement, insbesondere: 1. Krisenmanagement, 2. Unternehmensgründung, 3. Unternehmensrecht. (2) Der Fachbereichsrat beschließt, welche Veranstaltungen angeboten werden und gibt diese rechtzeitig vor Semesterbeginn durch Aushang bekannt. 11
12 13 Schwerpunktfächer (1) Die Studierenden belegen nach Maßgabe von 11 Abs. 5 und 6 die Veranstaltungen ihres Schwerpunktfaches oder ihrer Schwerpunktfächer. (2) Folgende Schwerpunktfächer können im Hauptstudium angeboten werden: - Finanzwirtschaft; - Marketing; - Personalwirtschaft; - Rechnungswesen/Controlling; - Steuern; - Wirtschaftsinformatik; - Wirtschaftsrecht. Bei der Wahl des Schwerpunktes Wirtschaftsrecht entfallen die Pflichtveranstaltungen Recht im vierten und sechsten Semester. Statt dessen haben die Studierenden zwei zusätzliche Wahlpflichtfächer mit je 2 SWS zu belegen. (3) Ein Schwerpunktfach muss angeboten werden, wenn sich mindestens zehn Teilnehmer für das Fach eingeschrieben haben. Die Einschreibung erfolgt im dritten Semester. (4) Vom Fachbereichsrat kann eine Beschränkung der Teilnehmerzahl für einen Schwerpunkt beschlossen werden. Bei einer Überbelegung entscheidet das Losverfahren. (5) Die Studierenden wählen, je nach gewählter Hauptstudiumsalternative, ein Schwerpunktfach oder zwei Schwerpunktfächer aus dem Katalog in Absatz (2). (6) Empfohlen wird ein Hauptstudiumsablauf in den Schwerpunktfächern gemäß den Anlagen I/
13 14 Wahlpflichtfächer (1) Im Hauptstudium sind in der Hauptstudiumsalternative 1 nach Maßgabe von 11 Abs. 5 Wahlpflichtfächer zu belegen. Wahlpflichtfächer sind: Fächer aus: der Finanzwirtschaft, insbesondere Innenfinanzierung, Eigenfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Finanzcontrolling, Internationales Finanzmanagement, Investitionstheorie, Finanzierungstheorie, Jahresabschlussanalyse, dem Marketing, insbesondere Marketinginstrumente, Marktforschung, Statistik, Vertriebsmanagement, Verhandlungs- und Verkaufstraining, Strategisches Marketing, der Personalwirtschaft, insbesondere Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen und Vergütung, Mitarbeiterführung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung, EDV-Einsatz im Personalbereich, Projektmanagement, Individualarbeitsrecht, dem Rechnungswesen/Controlling, insbesondere Konzernrechnungslegung, Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, Unternehmensbewertung, Rechnungswesen öffentlicher Unternehmen/Haushalte, Rechnungswesen von Non-Profit-Organisationen, Rechnungswesen von Banken und Versicherungen, 13
14 Internationale Rechnungslegung (IAS, US-GAAP), Strategische und Operative Unternehmensplanung, Unternehmensführung, Controlling, Moderne Kostenrechnungsverfahren, EDV-Einsatz im Rechnungswesen/Berichtswesen, Unternehmensplanspiele, der Steuerlehre, insbesondere Abgabenordnung, Bewertungsrecht, Steuerpolitik, Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern, Betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Steuern, Subventions- und Förderrecht, EDV-Einsatz im Steuerwesen, Internationales Steuerrecht, der Wirtschaftsinformatik, insbesondere Organisationsanalyse, Programmierung, Datenorganisation, Datenbanken, Systemanalyse, Software-Engineering, Kommerzielle EDV-Anwendungen, dem Wirtschaftsrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz, Internationales Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Verfahrensrecht, Insolvenzrecht, Kollektivarbeitsrecht, Individualarbeitsrecht, 14
15 Wirtschaftsverwaltungsrecht, Vertragsgestaltung. In der Hauptstudiumsalternative 2 sind keine Wahlpflichtfächer zu belegen. (2) Die Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums werden semesterübergreifend in periodischen Abständen über Einschreibelisten angeboten. Wahlpflichtfächer sollen stattfinden, wenn sich mindestens zehn Teilnehmer eingeschrieben haben. Die Anzahl der Teilnehmer kann begrenzt werden. Bei Überbelegung entscheidet das Losverfahren. (3) Der Fachbereichsrat beschließt, welche Wahlpflichtfächer angeboten werden und gibt diese rechtzeitig vor Semesterbeginn durch Aushang bekannt. 15 Wahlfächer (1) Wahlfächer können vom Fachbereich angeboten und von den Studierenden auf freiwilliger Basis belegt werden. (2) Der Fachbereichsrat beschließt, welche Veranstaltungen zu den Wahlfächern gehören und macht dies zu Semesterbeginn bekannt. 16 Integrierte Ausbildung (1) Zur Verbesserung der individuellen und neigungsorientierten Ausbildung der Studierenden sowie zur Förderung eines fächerübergreifenden Verständnisses, kann im Rahmen des Hauptstudiums durch die Schwerpunktvertreter eine Austauschbarkeit einzelner Fächer des jeweiligen Schwerpunktes mit anderen Schwerpunktfächern und sonstigen Wahlpflichtfächern festgelegt werden. (2) Die Feststellung der Austauschbarkeit wird durch die betroffenen Fachvertreter vorgenommen und spätestens zu Beginn des jeweiligen Semesters gegenüber dem Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Der Prüfungsausschuss veröffentlicht die vorgenommenen Austauschbarkeitsfeststellungen durch Aushang. 17 Leistungspunktsystem 15
16 (1) Um einen Austausch von Studierenden mit ausländischen Hochschulen zu vereinfachen, sind die Veranstaltungen des Hauptstudiums mit Leistungspunkten (ECTS-Kreditpunkten) verbunden. Leistungspunkte werden in den Fächern des Hauptstudiums für erfolgreich absolvierte Veranstaltungen auf der Basis der studentischen Arbeitsleistung vergeben. Maßgröße hierfür ist die Zahl der Semesterwochenstunden. (2) Die Leistungspunkte sind gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System ECTS) ausgestaltet. (3) Die Leistungspunkte in den Fächern des Hauptstudiums werden durch Gewichtung der Semesterwochenstunden mit dem Faktor 1,2 ermittelt. Die Studienarbeit nach 10 Abs. 1 und Abs. 2 PO werden mit 10 Leistungspunkten bewertet. Das erfolgreich absolvierte Praktikum entspricht 20 Leistungspunkten. Die bestandene Diplomarbeit wird mit 30 Leistungspunkten bewertet. (4) Danach können im Hauptstudium je nach Hauptstudiumsalternative folgende Leistungspunkte erzielt werden (Tabelle 1 und 2): 16
17 Tabelle 1: Leistungspunkte in Hauptstudiumsalternative 1: Tabelle 2: Leistungspunkte in Hauptstudiumsalternative 2: Semester 4. Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. SWS Fak. Sum. SWS Fak. Sum. SWS Fak. Sum. 8. Sem. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 4 1,2 4,8 4 1,2 4,8 6 1,2 7,2 Volkswirtschaftslehre 2 1,2 2,4 4 1,2 4,8 2 1,2 2,4 Recht 2 1,2 2,4 2 1,2 2,4 Schwerpunktfach 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 Wahlpflichtfächer 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 Wahlfächer Exkursionen Studienarbeit 10 Praktikum 20 Diplomarbeit mit Diplomandenseminar 30 Summe je Semester Gesamt: 149 Semester 4. Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. SWS Fak. Sum. SWS Fak. Sum. SWS Fak. Sum. 8. Sem. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 4 1,2 4,8 4 1,2 4,8 6 1,2 7,2 Volkswirtschaftslehre 2 1,2 2,4 4 1,2 4,8 2 1,2 2,4 Recht 2 1,2 2,4 2 1,2 2,4 Schwerpunktfach A 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 Schwerpunktfach B 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 8 1,2 9,6 Wahlfächer Exkursionen Studienarbeit 10 Praktikum 20 Diplomarbeit mit Diplomandenseminar 30 Summe je Semester Gesamt:
18 18 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Studienordnung tritt am ersten Tage des auf die Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgenden Monats in Kraft. (2) Die Bestimmungen für das Grund- und Hauptstudium werden erstmals für Studierende wirksam, die im Wintersemester 2001/2002 ihr Studium beginnen. (3) Für die Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 1994/95 begonnen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung Teil II für den Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Jena (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1994, S. 305) weiter. (4) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2001/2002 und nach dem Wintersemester 1994/95 begonnen haben und sich noch nicht im Hauptstudium befinden, gilt für das Grundstudium die vorläufige Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Jena weiter (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1996, S. 198). Für das Hauptstudium gelten für diese Studierenden die Bestimmungen dieser Ordnung. Studierende, die sich im WS 2001/2002 bereits im Hauptstudium befinden, können das Studium wahlweise nach den Bestimmungen dieser Ordnung oder der vorläufigen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Jena (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1996, S. 198) fortsetzen. Jena, den 13. Februar 2001 Prof. Dr. M. Stoetzer Dekan Prof. Dr. W. Bornkessel Rektor 18
19 IV. Anlagen Anlage I: Studienpläne der Schwerpunktfächer Anlage I/1: Studienplan Schwerpunktfach Finanzwirtschaft Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1. Finanzierungskunde Innen- und Eigenfinanzierung Ü 2 Fremdfinanzierung Ü 2 Außenhandelsfinanzierung Ü 2 Anwendungen Ü Finanzmanagement Finanz-Controlling Ü 2 Internationales Finanzmanagement Ü 2 Sondermaßnahmen Ü 2 Anwendungen Ü Finanzwirtschaftliche Theorie Investitionstheorie Ü 2 Finanzierungstheorie Ü 2 Jahresabschlussanalyse Ü 2 Anwendungen Ü 2 8 Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS)
20 Anlage I/2: Studienplan Schwerpunktfach Marketing Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1. Marketingmanagement Marketinginstrumente I Ü 2 Marketinginstrumente II Ü 2 Marketinginstrumente III Ü 2 Neuere Entwicklungen des Marketingmanagements Ü Informationsgrundlagen Marktforschung Ü 2 Statistik / multivariate Analysemethoden Ü 2 Projektseminar / Fallstudien 4 3. Verkaufs- und Vertriebsmanagement Vertriebsmanagement Ü 2 Verhandlungs- und Verkaufstraining Ü Marktorientierte Unternehmensführung Ausgewählte Formen des kommerziellen Marketing Ü 2 Strategisches Marketing Ü 2 4 Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS)
21 Anlage I/3: Studienplan Schwerpunktfach Personalwirtschaft Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1.Personalwirtschaft I Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen und Vergütung Ü 3 Prozesskette der Personalwirtschaft Ü 3 Mitarbeiterführung Ü 2 Neuere Entwicklungen im Personalmanagement I Ü Personalwirtschaft II Personal- und Organisationsentwicklung Ü 2 Neuere Entwicklungen im Personalmanagement II Ü 2 Personalwirtschaftliche Sonderthemen: EDV-Einsatz im Personalbereich Ü 2 Projektmanagement, Fallstudien Ü Rechtliche Grundlagen der Personalwirtschaft Individualarbeitsrecht I Ü 2 Individualarbeitsrecht II Ü 2 Kollektives Arbeitsrecht Ü 2 6 Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS) Anlage I/4: Studienplan Schwerpunktfach Rechnungswesen/Controlling Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1. Externes Rechnungswesen Konzernrechnungslegung Ü 4 Bilanzanalyse und Bilanzpolitik Ü 2 Probleme bei Bewertung und Bilanzierung Ü 2 Internationale Rechnungslegung Ü Controlling Operative Unternehmensplanung Ü 2 Betriebliche Informationssysteme Ü 2 Strategische Unternehmensplanung Ü 2 Grundlagen des Controlling Ü Unternehmensführung Unternehmensführung Ü 6 6 Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS)
22 Anlage I/5: Studienplan Schwerpunktfach Steuern Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1. Allgemeines Steuerrecht Abgabenordnung Ü 2 2 Bewertungsrecht Ü 2 Steuerpolitik Ü Bilanzsteuerrecht Bilanzsteuerrecht I Ü 2 Bilanzsteuerrecht II Ü Einzelsteuerrecht Einkommensteuer, Körperschaftsteuer Ü 2 2 Außensteuerrecht Ü 2 Umsatzsteuer, sonstige Steuern Ü Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS) Anlage I/6: Studienplan Schwerpunktfach Wirtschaftsinformatik Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1. Organisationsanalyse Methoden und Techniken der Organisationsanalyse Ü 2 Aktuelle Probleme der Organisationsanalyse Ü Systementwicklung Strukturierte Programmierung Ü 2 Datenorganisation und Datenbanksysteme Ü 2 2 Systemanalyse und Software-Engineering Ü DV-Anwendungen Kommerzielle EDV-Anwendungen Ü Aktuelle Probleme der Wirtschaftsinformatik Ü 2 10 Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS)
23 Anlage I/7: Studienplan Schwerpunktfach Wirtschaftsrecht Veranstaltung Art Semesterwochenstunden SWS je Gruppe 4. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 1. Zivilrecht Gewerblicher Rechtsschutz I Ü 2 Gewerblicher Rechtsschutz II Ü 2 Internationales Wirtschaftsrecht Ü 2 Gesellschaftsrecht Ü 2 Verfahrensrecht / Insolvenzrecht Ü Arbeitsrecht Arbeitsrecht I Ü 2 Arbeitsrecht II Ü 2 Kollektivarbeitsrecht Ü 2 3. Öffentliches Recht Wirtschaftsverwaltungsrecht I Ü 2 Wirtschaftsverwaltungsrecht II Ü Kautelarrecht Vertragsgestaltung Ü 2 Neuere Entwicklungen im Wirtschaftsrecht Ü 2 4 Gesamtstunden des Schwerpunktes (SWS)
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