Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

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1 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Ausgabe Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW LenkungsausschussEnergienetzeundRegulierung

2 Inhaltsverzeichnis Seite zu 1 Geltungsbereich 3 zu2 AnmeldungelektrischerAnlagenundGeräte 4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5 zu4 Plombenverschlüsse 7 zu 5 Hausanschluss/Netzanschluss 8 zu 5.1: Art der Versorgung zu5.2:anschlusseinrichtungeningebäuden zu5.3:anschlusseinrichtungenaußerhalbvongebäuden zu 5.4: Kabelhausanschluss zu 5.5: Freileitungshausanschluss zu 6 Hauptstromversorgung 11 zu 6.1: Aufbau und Betrieb zu 6.2: Bemessung zu7 Zählerplätze,Mess-undSteuereinrichtungen 12 zu VDE-AR-N 4101, 4.1 Allgemeines zuvde-ar-n4101,4.2ausführungderzählerplätze zuvde-ar-n4101,4.3messungvonbetriebsströmenüber63a zuvde-ar-n4101,4.4anordnungderzählerschränke zu VDE-AR-N 4101, 4.6 Besondere Anforderungen zu 8 Stromkreisverteiler 17 zu9 SteuerungundDatenübertragung 18 zu10 ElektrischeVerbrauchsgeräte 19 zu : Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen zu11 VorübergehendangeschlosseneAnlagen 20 zu12 AuswahlvonSchutzmaßnahmen 21 zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb 22 zu VDE-AR-N 4105, 4.2 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Anlagen zu VDE-AR-N 4105, 4.3 Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage zu VDE-AR-N 4105, 5.1 GrundsätzefürdieFestlegungdesNetzanschlusspunkts zu VDE-AR-N 4105, Erzeugungsmanagement/Netzsicherheitsmanagement zu VDE-AR-N 4105, und GrundsätzefürdieNetzstützung/Blindleistungsregelung zu VDE-AR-N 4105, 6 AusführungderErzeugungsanlage/Netz-undAnlagenschutz Anhang A1:ChecklisteInbetriebsetzungderungezähltenelektrischenAnlage A2: Checkliste Montage der Messeinrichtungen A3:ÄnderungundErweiterungvonbestehendenZähleranlagen 2

3 zu 1 Geltungsbereich DieseHinweisekonkretisierendieAnforderungenderTAB 2007,Ausgabe2011(inder Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes), nachstehend TAB genannt. Sie gelten fürneuanschlüsse an dasverteilnetzdesnetzbetreibers,im Folgenden NB genannt,sowie fürale Netzanschlussänderungen.Netzanschlussänderungen umfassen im wesentlichenumbau,erweiterung,rückbauoderdemontageeinerkundenanlagesowiedie Änderung dernetzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes und Änderungen an der Zähleranlage. SteltderNBnebenden algemein gültigenvorschriften/richtlinienweitereanforderungen, werdendieseaufderinternetseitedesjeweiligennbveröfentlicht. 3

4 zu 2 Anm eldung elektrischeranlagen und Geräte DerNBsteltgrundsätzlichdenerforderlichenVordruckzurAnmeldungzum Netzanschluss sowiezusätzlicheformularezurdatenerfassungaufseinerinternetseitezum Downloadzur Verfügung. Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstelung des Netzanschlusses entsprechend 6Abs.2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)zu berücksichtigen undum denanschlussunddiemesseinrichtungleistungsgerechtauslegenzukönnen,sind folgende Planunterlagen des anzuschließenden Gebäudes dem NB zurverfügung zu stellen: Lageplan(Maßstab1:1000,z.B.Kopieausdem Bauantrag) Grundrissplan(Maßstab1:100,z.B.Kelergeschoss)mitAngabedesgewünschten MontageortsfürHausanschlusskastenundZählerplatz. Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnit 10 und zu ErzeugungsanlagennachAbschnit13derTABsindderAnmeldungbeizufügen. Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der LeitungsquerschniteundSicherungsbemessungsströmebeizufügen. Plant der Anschlussnehmer eine endgültige Stilegung bzw. die vorübergehende AußerbetriebnahmedesNetzanschlusses,soistderNB rechtzeitigüberdiesesvorhabenzu inform ieren.fürdie gleichzeitige Entfernung derm esseinrichtungen isthierfürzusätzlich ein Antrag auf Entfernung der Messeinrichtung (entsprechend Abschnitt 3 der TAB) von einem eingetragenen Installationsunternehmen beim NB einzureichen. Die ggf. hierzu vorhandenen Vordrucke des NB sind zu verwenden. 4

5 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Abbildung 1: Unterscheidung von Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung nach NAV VoraussetzungenfürdieInbetriebnahmedesHauptstromversorgungssystems: Die Inbetriebnahme des Hausanschlusses und des Hauptstromversorgungssystems erfolgtgem. 14NAV biszurtrennvorichtung (z.b.sh-schalter,kundenlastschalter) durch den NB. o VorlagedesvolständigausgefültenundunterschriebenenVordrucks Fertigstelungsanzeige/Antrag aufinbetriebsetzung o Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN VDE-Normen, die VDE Anwendungsregeln, die Technischen Anschlussbedingungen und die sonstigen besonderen Vorschriften des NB VoraussetzungenfürdieInbetriebsetzung(MontagederMesseinrichtung): o VorlagedesvolständigausgefültenundunterschriebenenVordrucks Fertigstelungsanzeige/Antrag aufinbetriebsetzung o Ein vom NB abweichender Messstelenbetreiber (MSB) ist möglich. Grundvoraussetzung ist dabei das Bestehen eines MSB-Rahmenvertrags mit dem jeweiligen NB. Die im Wechselprozess im Messwesen (WiM) geregelten Vorgaben (Abläufe,Anm eldung,fristen,datenform ate etc.)sind einzuhalten. 5

6 ZurPrüfung dereinhaltung dertechnischen Mindestanforderungen beiderinbetriebnahme und bei der Inbetriebsetzung empfiehlt sich die Anwendung der Checkliste MindestanforderungfürdiePrüfungbeiderInbetriebsetzungderungezähltenelektrischen Anlage(AnhangA1)undderCheckliste Mindestanforderungen fürdie Prüfungbeider MontagederMesseinrichtungen(AnhangA2). Zur Vermeidung vor unbefugter Inbetriebsetzung einer Kundenanlage wird an der jeweiligen Trennvorrichtung ein Hinweis angebracht. Die Inbetriebsetzung bzw. Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage nach der Trennvorrichtung wird durch den vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer beauftragten Anlagenerichterdurchgeführt. 6

7 zu 4 Plom benverschlüsse Plombenverschlüsseim BereichdesHauptstromversorgungssystems werden durch den NB oder durch dessen Beauftragte angebracht oder entfernt. PlombenverschlüsseanderMesseinrichtungwerdendurchdenMSBoderdurchdessen Beauftragte angebracht oder entfernt. Durch den NB oder dessen Beauftragte erfolgt die Plombierung nur, wenn der NB auch den Messstelenbetrieb übernimmt. DieMöglichkeitderPlombierungdurchdeneingetragenenElektroinstalateurunddiedamit verbundene Vorgehensweise legt der NB bzw. MSB fest. Lassen NB bzw. MSB die Plombierung durch eingetragene Elektroinstallateure zu, sind die Plombenzange und die Plomben des NB zu verwenden, bei dem der Elektroinstallateur in das Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Plombe muss so gekennzeichnet sein, dass der Plombierende eindeutig identifizierbar ist (z. B. Name des NB bzw. MSB und individuelle Nummer). 7

8 zu 5 zu 5.1 Hausanschluss/Netzanschluss Art der Versorgung HausanschlussinhochwassergefährdetenGebieten InhochwassergefährdetenGebietenistdem NB derüberflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser)mitzuteilen,damitunterBerücksichtigung derberechtigten Interessen des Anschlussnehmers ein geeigneter Anbringungsort für den Hausanschlusskasten und Zählerschrankgewähltwerdenkann. zu 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden EinHausanschlussraum isteinbegehbarerundabschließbarerraum einesgebäudes, derzureinführung deranschlussleitungen fürdie Ver-und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein und an mindestenseinergebäudeaußenwandliegen.beibelegungdeshausanschlussraumes mitanschluss- und Betriebseinrichtungen aufnureinerwand beträgtdie Breite mindestens1,50m;beibelegunggegenüberliegenderwändemindestens1,80m.erist vorzuseheningebäudenmitmehralsfünfanschlussnutzern. Eine Hausanschlusswand ist eine Gebäudeaußenwand bzw. eine zur Gebäudeaußenwand angrenzende Wand,die zuranordnung und Befestigung von Leitungen sowie Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie ist vorgesehenfürgebäudemitbiszufünfanschlussnutzern. EineHausanschlussnische(z.B.innichtunterkelertenEinfamilienhäusern)isteine bauseitserstelte Nische,die zureinführung deranschlussleitungen bestimmtistsowie der Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. 8

9 Tabele1:EinbaumöglichkeitendesHausanschlusses(HA)im Gebäude Raumarten HA- Raum HA- Wand HA- Nische Hausanschlusszulässig Kellerraum ja ja ja Flur,Treppenraum nichtübertreppenstufen nein ja 1) ja 1) Zähleraum ja ja ja Wohnräume,Küchen,Toileten, Bade-,Duschräume nein nein nein Feuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser IP X4 nein nein nein Feuchter bzw. nasser Raum Strahlwasser nein nein nein Lageraum fürheizöl bismax.5.000lgesamtinhalt nein ja 2) 3) 4) 2) 3) 4) ja Brennstoflageraum für Holzpellets Brennstoflageraum für sonstige feste Brennstoffe bis l nein ja 4) ja 4) bis kg nein ja 4) ja 4) Raum mitfeuerstäten flüssige Brennsto fe gasförm ige Brennsto fe bis 100 kw Nennleistung nein ja 4) ja 4) feste Brennstoffe bis 50 kw Nennleistung nein ja 4) ja 4) RäumemitWärmepumpen bis 50 kw Antriebsleistung nein ja 4) ja 4) RäumemitBHKW bis 35 kw Gesamtleistung nein ja 4) ja 4) Raum miterhöhter Umgebungstemperatur dauernd>30 C nein nein nein Garagen bis 100 m 2 IP X4 nein ja 5) 6) 5) 6) ja Garagen über100m 2 nein nein nein FeuergefährdeteBetriebsstäte nein nein nein ExplosionsgefährdeterBereich nein nein nein Aufzugsraum nein nein nein 1)BayerischeMuster-Richtlinieüberbrandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) beachten 2)auchmöglich,wennHeizkesselundHeizöltankineinem Raum 3)Hausanschlusskastenund-kabelmüssendenMindestabstandvon0,3m zugfk-tanksbzw.außenkanteder Auffangwanne einhalten 4) Bayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachten 5) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 6)giltauchfürTiefgaragen 9

10 Anbringung des Hausanschluss an einer brennbaren Wand Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE zu erfülen.aufbrennbaren Wänden,wie z.b. Holzwänden, blechbekleideten Holzwänden, Gipskartonwänden müssen demnach das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150mm überstehen.dasnetzanschlusskabeldarfnichtdurchbrennbarewändegeführt werden. zu 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden HausanschlussinAnschlussschränkenim Freien Es gelten die Vorgaben aus der VDE-AR-N Im SchrankisteinMontageplatzmiteinerentsprechendenBefestigungsmöglichkeitnach DIN vorzusehen. Für Hausanschlusskästen sind die DIN VDE und DIN VDE anzuwenden.DieSchutzartbeträgtmindestensIP54. Anschlussschränke im Freien miteinphasigem Anschluss sind biszu eineranschlussleistungvon4,6kva zulässig.derzuverwendendeaußenleiteristbeim NB zuerfragen. Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN18012 bzw.größere Anschlussleistungen erfordern immer einen Drehstromanschluss. DieVorichtungenfürdieEinführungderKabelsindsoauszuführen,dassderAnschlussvon Leiterquerschniten bis 4x50mm²(nach Vorgabe des NB auch biszu 95mm²)von vorne möglichist.entsprechendezugentlastungsvorichtungensindeinzubauen. HausanschlussinGebäudeaußenwändenmitDämmung Zwischen Hausanschlusskasten und Dämmung sind geeignete Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen (z. B. Auskleidung mit Fibersilikat). zu 5.4 Kabelhausanschluss Beiunterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindestiefe unter der Geländeoberflächevon0,6m einzuhalten,geringeretiefensindmitdem NBabzustimmen. NebenderEinzeleinführungkannauchdieMehrspartenhauseinführungeingesetztwerden. DieVerlegetieferichtetsichdabeinachderSpartemitdergrößtenTiefe. Im A lgem einen dürfen Kabeltrassen nichtüberbautwerden (außerbeikabelverlegung im Schutzrohr)undesdürfenkeinetiefwurzelndenPflanzenvorhandensein. zu 5.5 Freileitungshausanschluss Erfolgteine Nutzungsänderung (z.b.ausbau Dachgeschoss)istsicherzustelen,dassdie Anforderungen nach 5.6 der TAB 2007, Ausgabe 2011 eingehalten werden. 10

11 zu 6 zu 6.1 Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Hauptleitungsverlängerung Die Verlängerung vorhandenerhauptleitungen erfolgtnichtüberhauptleitungsabzweigkästen,sondernausschließlichüberverbindungsmufen. DerSpannungsfalgemäßAbschnit6.2.5derTABistauchindiesem Faleinzuhalten. Verwendung von Einaderleitungen Bei Verwendung von Einaderleitungen bzw. -kabeln sind die Anforderungen an die elektromagnetischeverträglichkeiteinzuhalten. DieEinführungindenHausanschlusskastenerfolgtinAbstimmungmitdem NB. zu 6.2 Bemessung Dimensionierung der Hauptstromversorgung (Hauptleitung) nach DIN Tabelle 2: Anlagen ohne elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen ZulässigeBelastbarkeitdes Kabels bzw. der Leitung (A) Tabelle 3: Anlagen mit elektrischer Warmwasserbereitung ZulässigeBelastbarkeitdes Anzahl der Wohnungen Kabels bzw. der Leitung (A)

12 zu 7 Zählerplätze,Mess-und Steuereinrichtungen FürdieE richtungvonzählerplätzenbis63a geltendievorgabenausdervde-ar-n 4101 AnforderungenanZählerplätzeinelektrischenAnlagenim Niederspannungsnetz. Die jeweiligen Abschnitte der Anwendungsregel werden durch die nachfolgenden Hinweise ergänzt. zu VDE-AR-N 4101, 4.1 Allgemeines In Abstimmung mit dem NB erfolgt die Befestigungsart der Messeinrichtung (3-Punkt oder Stecktechnik) die Art der Messung (direkte oder halbindirekte Messung). ZurPrüfung dereinhaltung dertechnischen Mindestvoraussetzungen empfiehltsich die Anwendung der Checkliste Mindestanforderung für die Prüfung beider Inbetriebsetzung der ungezählten elektrischen Anlage (AnhangA1) und der Checkliste Mindestanforderungen für die Prüfung bei der Montage der Messeinrichtungen(AnhangA2). BeiÄnderungundErweiterungvonbestehendenZähleranlagenwirddieAnwendung der gleichnamigen VBEW-Ausarbeitung empfohlen (Anhang A3). zuvde-ar-n4101,4.2ausführungderzählerplätze ZählerplätzefürDirektmessung Unterer Anschlussraum o Im unteren Anschlussraum ist ein 5-poliges Sammelschienen einzubauen. o o DieAnschlusstechnikderHauptleitungbeiQuerschnitengrößer35mm 2 ist mitdem Zählerschrankherstelerabzustimmen. SelektiveHaupt-Leitungsschutzschalter(SH-Schalter)derCharakteristikE erfülen die in dervde-ar-n4101 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmiteloder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem NB möglich. o Werden in Neuanlagen unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen geschalten, ist ein Feld für das Tarifsteuergerät (TSG ) einschließlich Überstrom schutzeinrichtung10a/25ka fürdastsg vorzusehen. In Hinblick auf künftige Anforderungen ist ein entsprechender Platz für die NachrüstungsmöglichkeitfürdasTSG vorzusehen.verbindungsmöglichkeiten zwischendenzählerplätzensinddafürzuberücksichtigen. 12

13 Oberer Anschlussraum o Das Anschließen der abgehenden Leitung(en) erfolgt über eine Hauptleitungsabzweigklemme. o o o DerobereAnschlussraum dientzuraufnahmevonbetriebsmitelnfürdie Zuleitung zum Stromkreisverteiler, jedoch nicht als Stromkreisverteiler selbst. GemäßVDE-AR-N4101istnurbeieinerHöhedesoberenAnschlussraums von300mm dienutzungvonmax.6teilungseinheitenfürdenanschlussvon bis zu 3 Wechselstromkreisen mit den dazu notwendigen Betriebsmitteln pro Messeinrichtung zugelassen. WennZählerplatz/ZählerplätzeundStromkreisverteilerineinergemeinsamen Umhülung untergebracht werden (z.b. Einfamilienhaus), ist der Stromkreisverteilerin erforderlicherfunktionsflächengröße ausgründen der Erwärmungnebendem Zählerplatzanzuordnen. Zählerverdrahtung o 63 A: H07V-K 10 m m ²Cu o > 63 A: H07V-K16mm²Cu Kennzeichnung DerE richtermuss die Zählerfelderderartkennzeichnen,dassdie Zuordnung der Trennvorrichtung und der Messeinrichtung eindeutig der jeweiligen Kundenanlage zugeordnet werden kann. Die Kennzeichnung ist dauerhaft und abriebfest anzubringen. Dies setzt eine vorherige Prüfung der Zuordnung durch den Anlagenerrichter zwingend voraus. Belegung der Zählerplätze mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE) BeiBelegung eines Zählerplatzes mitzweiehz darfeine Summenleistung von 48kVA nichtüberschritenwerden. Beispiel: Belastung 1.eHZ mit 40 A (27,7 kva) und 2.eHZ mit 20 A (13,9 kva) Belastung 1.eHZ mit 40 A (27,7 kva) und 2.eHZ mit 35 A (24,2 kva) zuvde-ar-n4101,4.3messungvonbetriebsströmenüber63a m öglich nichtm öglich ZählerplätzefürhalbindirekteMessung(W andlermessung) EinzelheitenüberdietechnischeAusführungsinddem aktuelenvbew -Merkblat Mess-undWandlerschränke(halbindirekteMessungmitLeistungsteilbis250A)zu entnehmen (siehe Abbildung 1). Diezum EinsatzkommendenMesswandlersowiedieVerdrahtungundAusführung der Wandlerklemme erfolgen nach Angaben des NB. Wandlermessungenüber250Asindmitdem jeweiligennbabzustimmen. 13

14 Abbildung 1: prinzipieller Aufbau einer halbindirekten Messung (Wandlermessung) bis 250 A 14

15 zuvde-ar-n4101,4.4anordnungderzählerschränke Neben den Vorgaben aus der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 sind im BesonderendiejeweilsgültigeLandesbauordnung,dieFeuerungsverordnungunddie Muster-Richtlinie überbrandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) zu beachten. Tabele4:BeispielefürdenEinbauvonZählerschränkeninGebäuden Raumarten zulässig Zähleraum Hausanschlussraum ja 1) Hausanschlusswand ja 2) Hausanschlussnische Wohnräume,Küchen,Toileten,Bade-, Duschräume Flur, Treppenraum nichtübertreppenstufen ja 3) ja ja nein Kellerraum ja Feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser IP X4 ja Feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lageraum fürheizöl(zählerschrank außerhalbderaufangwanne) 4) 5) bis l ja Brennstoflageraum fürholzpelets bis l IP 5X ja 5) Brennstoflageraum für sonstige feste Brennstoffe bis kg IP 5X ja 5) Raum mitfeuerstätenfür flüssige Brennsto fe gasförm ige bis 100 kw Nennleistung ja 5) B ff feste Brennstoffe bis 50 kw Nennleistung ja 5) RäumemiterhöhterUmgebungstemperatur dauerndüber30 C nein RäumemitWärmepumpen bis50kw Antriebsleistung ja 5) RäumemitBHKW bis35kw Gesamtleistung ja 5) Garagen bis 100 m 2 6) 7) 8) IP X4 ja FeuergefährdeteBetriebsstäte nein ExplosionsgefährdeterBereich nein Aufzugsraum nein 1) ab mehr als 5 Anschlussnutzer vorgeschrieben 2)biszu5Anschlussnutzermöglich 3)BayerischeMuster-Richtlinieüberbrandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) beachten 4)auchmöglich,wennHeizkesselundHeizöltankineinem Raum 5) Bayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachten 6)giltauchfürTiefgaragen 7) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 8) > 100 m 2 in Abstimmung mit dem NB 15

16 zu VDE-AR-N 4101, 4.6 Besondere Anforderungen ZählerplätzeaußerhalbvonGebäuden Es gelten die Vorgaben aus der VDE-AR-N Esistdaraufzuachten,dassgegenüberdem ErdreicheinegeeigneteMaßnahme gegen Betauung erfolgt. Die Schutzart der Zähleranschlusssäule beträgt mindestens IP44, die des Zählerfeldes IP54.Das Gehäuse fürden Zählermuss auch beierhöhung der SchutzarteineAblesungfürLaienermöglichen. Entgegen den Festlegungen fürzählerplätze nach DIN können wegen der nach unten abgehenden Leitungen die Funktionsflächen unterumständen räumlich anders angeordnet sein. DieZugänglichkeitzurZähleranschlusssäulemussfürdenNBjederzeitgewährleistet sein.das Türschloss derzähleranschlusssäule muss so beschafen sein,dass ein DIN-NormprofilhalbzylinderdesNB eingesetztwerdenkann.einedoppelschließung garantiertdenunabhängigenzugangdurchnb undanschlussnutzer. 16

17 zu 8 Stromkreisverteiler Fürdie leitungsgebundene Übertragung von Tarif-und Verbrauchsinformationen istfürdie Instalation einer Datenleitung vom Zählerschrank bis in den Stromkreisverteilerder jeweiligen Nutzungseinheitein Insta lationsrohrvorzusehen,das gem äß VDE-AR-N 4101 für die Aufnahme einer Datenleitung mit mind. Cat. 5-Standard geeignet ist. Die Einrichtungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen sind entsprechend den VorgabendesNBanzuschließen. 17

18 zu 9 Steuerung unddatenübertragung Abschnit8dieserHinweisegiltsinngemäß. 18

19 zu 10 ElektrischeVerbrauchsgeräte zu Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen DieAnschlussnutzunghatgemäß 16Abs.2Niederspannungsanschlussverordnung(NAV) zurvoraussetzung, dass dergebrauch derelektrizitätmiteinem Verschiebungsfaktor zwischen cos = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt. Anderenfalls kann der NB den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen. EineKompensationsanlagesolteverdrosseltwerden,wenndasVerhältnisderLeistungvon OberschwingungenerzeugendenGerätenzuderGesamtleistungderAnlageeinenWertvon 15% überschreitet. Ein Verdrosselungsfaktor von p = 7 % ist bei Einsatz von Tonfrequenz-Rundsteuerung im GebietdesNB inderregelausreichend (sieheauchvdew RichtliniefürTonfrequenz- Rundsteuerung). 19

20 zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen ZuvorübergehendangeschlossenenAnlagenzählen: ElektrischeAnlagenfürBaustelen SchaustelerbetriebeohneständigeEinrichtungeinerFestplatzinstalation(Speisepunkte) ElektrischeAnlageninAusstelungen,ShowsundStänden Festbeleuchtung usw. Anmeldeverfahren DervorübergehendeAnschlussistmindestens2Wochenvorher(entsprechendAbschnit2 dertab)mitangabedergleichzeitigbenötigtenleistungbeim jeweiligennbzubeantragen. Anschlussschrank DerAnschlussschrankhatmindestensdieSchutzartIP44zuerfülenundmussdurchseine BauartderSchutzklasse ISchutzisolierungentsprechenundverschließbarsein. Es ist das jeweilige Einheitsschloss des NB zu verwenden. Der Anschlussschrank ist lotrecht aufzustellen und fest zu verankern. Anschlussleitung Die Anschlussleitung zum Anschlussschrank darfnichtüber öfentliche Verkehrswege geführtwerden. Der Mindestquerschnitt bei einer Hauptsicherung 63 A beträgt16 m m ². In Abstimmung mit dem NB erfolgt die Aderkennzeichnung entsprechend dem vorhandenen Netzsystem. Halbindirekte Messung (Wandlermessung) Bei Anschlüssen mit Wandlermessung (DIN bzw. -3) ist die Ausführung (z.b. EinbauvonStromwandlern, zusätzlichezählerfelderusw.) im Vorfeldmitdem NB abzustimmen. WeitereEinzelheitenüberdietechnischeAusführungvonAnschlüssenmitdirekterMessung sind dem aktuelen VBEW -Merkblat für vorübergehend angeschlossene Anlagen zu entnehmen. 20

21 zu 12 Auswahlvon Schutzm aßnahm en Netzsystem DerNB erteiltauskunftüberdasvorhandenenetzsystem.inabhängigkeitdavonistder Anschlussam Hausanschlusskastenwienachfolgenddargesteltauszuführen: Befinden sich mehrere Hausanschlüsse aufeinem gemeinsamen Areal sind die einzelnen Hausanschlüssegalvanischvoneinanderzutrennen. Besondere Anforderungen im TN-System FürdasTN-System geltendieanforderungennachdinvde Fürden Schutzpotentialausgleich istderanschlussdesfundamenterdersnach DIN andiehaupterdungsschieneinräumlichernähezum Hausanschlusskastenanzuordnen. 21

22 zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb FürdenAnschlussundBetriebvonErzeugungsanlagenam Niederspannungsnetzgeltendie Vorgaben aus der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Die jeweiligen Abschnitte der Anwendungsregel werden durch die nachfolgenden Hinweise ergänzt. zu VDE-AR-N 4105, 4.2 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Vom NBkönnenergänzendeFormularezurVerfügunggesteltwerden. Wenn auf Grund äußerer Rahmenbedingungen die Ausführung der Erzeugungsanlage von den Anmeldeunterlagen abweicht, hat der Anlagenbetreiber bzw.deranlagenerichterspätestens zusammen mitderinbetriebsetzungsanzeige, alsovorinbetriebnahme,dievolständigenanmeldeunterlagenschriftlichbeim NB einzureichen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder im Rahmen von Anlagen- bzw. Teil-Erneuerungen, Änderungen im elektrischen Verhalten (Anschlussleistung, Regelbarkeit, Kennlinienverhalten usw.) zu erwarten sind.dernb behältsichvor,eineerneutenetzberechnungvorzunehmen. zu VDE-AR-N 4105, 4.3 Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage WirdeineErzeugungsanlageübereineeigeneNetzanschlussleitungangeschlossen (separate Übergabestele), erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses entsprechend Abschnitt 3 der TAB 2007, Ausgabe zu VDE-AR-N 4105, 5.1 GrundsätzefürdieFestlegungdesNetzanschlusspunkts Ergibt sich bei der Festlegung des Netzanschlusspunkts ein erforderlicher NetzausbauoderanderetechnischeMaßnahmenim NetzdesNB,sindnotwendige Vorlaufzeiten in Betracht zu ziehen. zu VDE-AR-N 4105, Erzeugungsmanagement / Netzsicherheitsmanagement Anlagenbetreibervon Erzeugungsanlagen haben gemäß 6EEG 2012 und gemäß der VDE-AR-N 4105 zur Umsetzung des Einspeise- und Netzsicherheitsmanagements den Einbau von technischen Einrichtungen vorzunehmen, die eine ferngesteuerte W irkleistungsreduzierung erm öglichen. 22

23 Die Leistungsabregelung kann auch im Rahmen der Systemsicherheit erfolgen. In allen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung > 100 kw (PV-Anlagen auch 100 kwp) installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten eine technische Einrichtung gem äß 6 EEG. Diese technische Einrichtung und die technische Spezifikation zur Leistungsreduzierung werden vom jeweiligen NB auf GrundlagederzurVerfügungstehendenKommunikationsinfrastrukturundaufgrund der Einbindung der Erzeugungsanlagen in die Netztopologie bestimmt. Als technische Einrichtungen kommen Rundsteuerempfänger, GSM-Module, Funkmodem, Fernwirkanbindungen etc. zum Einsatz. Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen am Netzanschlusspunkt durch Zusammenlegung (gemäß 6Abs.3EEG 2012) findetdiese Regelung beijeder Einzelanlage Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenzenichtüberschreitet. Hinweis zu PV-Anlagen DiebeschriebeneLeistungsreduzierunggiltfüralePhotovoltaikanlagen,unabhängig vonderinstaliertenleistung( 6EEG 2012). Ausnahme: Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung 30 kwp kann auf diese Art derregelung verzichtetwerden, wenn deranlagenbetreiberdie Erfülung der Bedingungnach 6Abs.2EEG nachweisenkann (z.b.durchbeschränkungder Wechselrichterleistung auf 70 % der Anlagenleistung in kwp). HinweisfürdieInstalationunddenBetriebdertechnischenEinrichtung DieArtderSteuerungundeinereventuelerforderlichenMesswertübertragungwird vom NB festgelegt und ist bei diesem zu erfragen. DerAnlagenbetreiberhatdiese Vorgaben unverzüglich und unmitelbaran seiner Erzeugungsanlage umzusetzen und stellt sicher, dass die technische Einrichtung dauerhaftzurverfügungsteht,zuverlässigangesteuertwerdenkannunddiebefehle ordnungsgemäß von deranlagensteuerung verarbeitetwerden können.es besteht kein Direkteingriff des NB in die Kundenanlage. EineentsprechendeschriftlicheBestätigunghatderBetreiberderAnlagedem NB vorzulegen.hierfürsteltdernb einentsprechendesformularzurverfügung. Die Installation der technischen Einrichtung erfolgt durch ein in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenes Unternehmen. Im Falle einer stufenweisen Reduzierung der Wirkleistungsabgabe gibt der NB Solwerte fürdie vereinbarte Anschlusswirkleistung vor.diese Werte werden durch dennb mithilfedertechnischeneinrichtungübertragen. DieReduzierungistvonderErzeugungsanlageunverzüglich(inderRegelinnerhalb von 1 bis 5 Minuten in Abstimmung mit dem NB) umzusetzen. Bei Erzeugungsanlagen > 100 kw stellt der Anlagenbetreiber dem NB die erforderlichen Messwerte in einem vorherabgestimmten Datenformatüberdas jeweils festgelegte Kom m unikationsverfahren zurverfügung. 23

24 zu VDE-AR-N 4105, und GrundsätzefürdieNetzstützung/Blindleistungsregelung Die Erzeugungsanlagen müssen sich an der statischen Spannungshaltung im Niederspannungsnetz beteiligen. Das Blindleistungsverhalten gibt der NB mit Angabe eines individuellen cos bzw. Kennlinie vor. Dieser Vorgabewert ist fest an der Erzeugungsanlage einzustellen. FürErzeugungseinheiten mitdirektan das Netz gekoppelten Generatoren, die prinzipbedingtkeineblindleistungregelnkönnenwirdvom NB grundsätzlichkeine Kennlinienregelung, sondern ein fester Verschiebungsfaktor vorgegeben. zu VDE-AR-N 4105, 6 AusführungderErzeugungsanlage/Netz-undAnlagenschutz Ab einer Summe der maximalen Scheinleistungen aller Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt S Amax > 30 kva ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA- Schutz)am zentralenzählerplatzerforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Blockheizkraftwerke (BHKW). Bei BHKW mit Anlagenleistungen von S Amax > 30 kva ist ein integrierter NA-Schutz in der Erzeugungseinheitzulässig,wennam NetzanschlusspunkteinefürdasPersonaldes NBjederzeitzugänglicheSchaltstelemitTrennfunktionvorhandenist. 24

25 Anhang Anhang A1: Checkliste M indestanforderung für die Prüfung beider Inbetriebsetzung der ungezählten elektrischenanlage Anhang A2: Checkliste M indestanforderungen fürdie Prüfung beiderm ontage derm esseinrichtungen Anhang A3: Ausarbeitung zuränderung und Erweiterung von bestehenden Zähleranlagen 25

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