8 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)

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1 8 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) Die technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das NS-Netz des Netzbetreibers (NB) angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Die TAB regelt die Handlungspflichten des NB, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Betreibers von Anlagen. Die technischen Anschlussbedingungen sind grundlegend neu gestaltet worden. Die TAB 2007 gilt seit dem 1. Juli 2007 für in Planung und Bau befindliche Anlagen. Der Inhalt der TAB 2007 trägt den Erfordernissen des liberalisierten Strommarktes (Distribution Code) Rechnung und stellt eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit von Netzbtreiber, Planungsbüros, Elektroinstallateuren und Kunden dar (Metering Code) [94]. Zuerst werden die wichtigsten Begriffe erläutert. 8.1 Begriffe und Definitionen Hausanschlusskasten Übergabestelle vom öffentlichen Verteilungsnetz zur Verbraucheranlage. Kundenanlage Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Zähl- und Messeinrichtung des Netzbtreibers. Messeinrichtung ist ein vom Netzbetreiber beigestellter Elektrizitätszähler, der die vom Kunden abgenommene Elektrizität feststellt.

2 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) Distribution Code Regeln für den Anschluss und die Nutzung der Verteilungsnetze. Metering Code Regeln für das Messen und Zählen der Energie. Plombenverschluss ist eine Sicherungsfunktion, die elektrische Betriebsmitel vor unbefugtem Zugriff schützen soll. SH-Schalter (selektiver Hauptleitungsschutzschalter) ist ein strombegrenzendes mechanisches Schaltgerät ohne aktive elektronische Bauelemente, das in der Lage ist, unter betriebsmäßigen Bedingungen Ströme einzuschalten, zu führen und abzuschalten. Er muss besonderen Selektivitätsanforderungen zu vor- und nachgeschalteten Überstromschutzeinrichtungen genügen. Er muss mindestens einen Bemessungsstrom von 63A haben. Hauptleitung Die Hauptleitung ist die Verbindungsleitung zwischen der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) und dem Zählerplatz, die nicht gemessene elektrische Energie führt (DIN ). Hausanschlussraum Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden (DIN 18012). Übergabestelle ist der technisch und räumlich definierte Ort der Übergabe elektrischer Energie aus dem öffentlichen Verteilungsnetz in die Kundenanlage. Netzbetreiber ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Elektroversorgung in einem bestimmten Gebiet verantwortlich. Erzeugungsanlage Erzeugungsanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, im Wesentlichen für den eigenen Verbrauch, im Besitz von Unternehmen, Betrieben und Privatpersonen, die nicht Netzbetreiber im Hauptbetrieb sind. Anschlussnehmer Anschlussnehmer ist jedermann nach dem Energiewirtschaftsgesetz, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Anschlussnutzer Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.

3 8.1. Begriffe und Definitionen 229 Zum besseren Verständnis der technischen Anschlussbedingungen sind die beschriebenen Begriffe im Bild 8.1 noch einmal dargestellt. Die wichtigsten Neuerungen sind: Bild 8.1: Neue rechtliche Beziehungen 1. Jedes Gebäude oder Grundstück wird über einen eigenen Hausanschluss versorgt. 2. Mehrere Gebäude können über einen gemeinsamen Hausanschluss- oder Zählerraum in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit versorgt werden. 3. Die Anschlusseinrichtungen können innerhalb von Gebäuden nach DIN in Hausanschlussräumen, auf Hausanschlusswänden und in Hausanschlussnischen untergbracht werden. 4. Im unteren Anschlussraum werden als Trennvorrichtung vor dem Zähler sperrund plombierbare selektive Hauptleitungsschutzschalter eingesetzt. 5. Im oberen Anschlussraum werden Hauptleitungsabzweigklemmen installiert. 6. Es werden Zählerplätze mit Türen verwendet, die nach DIN VDE und DIN ausgeführt sind. 7. Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100 Teil 443 mit der Anforderungsklasse vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtung im nicht plombierten Teil der Kundenanlage vor.

4 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) 8. Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN (VDE ) mit der Anforderungsklasse vom Typ 1 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, so dürfen Überspannungsschutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage installiert werden. 8.2 Zählerplätze mit selektiven Hauptleitungsschutzschaltern Im Einzelfall ist es möglich, dass die Netzbetreiber vom Musterwortlaut TAB 2007 abweichen können. Daher werden in diesem Abschnitt folgende Zählerplatzbestückungen mit Hauptsicherungsautomaten und selektivem Schutzschalter kurz erläutert. 1. Eintarif-Anschluss bis 63 A Belastbarkeit (Bild 8.2 und 8.3) Bild 8.2: Eintarif-Anschluss bis 63 A Belastbarkeit Der Anschluss erfolgt nach DIN Teil 1. Ein einpolig schaltender SH-Schalter ist im unteren Anschlussraum und eine Hauptleitungsklemme im oberen An-

5 8.2. Zählerplätze mit selektiven Hauptleitungsschutzschaltern 231 Bild 8.3: Eintarif-Anschluss bis 63 A Belastbarkeit schlussraum vorgesehen oder es wird als schaltbare Trennvorrichtung eine Überstrom-Schutzeinrichtung verwendet, z.b. ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter im unteren Anschlussraum und eine Hauptleitungsabzweigklemme im oberen Anschlussraum. 2. Mehrtarifanschlüsse für 63 A bis 100 A Belastbarkeit (Bild 8.4) Der Anschluss erfolgt nach DIN Teil 1. Ein einpolig schaltender SH-Schalter ist im unteren Anschlussraum und eine Summensicherung im oberen Anschlussraum vorgesehen oder als schaltbare Trennvorrichtung wird eine Überstrom -Schutzeinrichtung verwendet, z.b. ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter im unteren Anschlussraum und eine Hauptleitungsabzweigklemme im oberen Anschlussraum. 3. Mehrtarifanschlüsse für mehr als 100 A Belastbarkeit (Bild 8.5) Die Gruppensicherungen bis 100 A sind außerhalb des Zählerschrankes, ein dreipoliger Hauptschalter im unteren Anschlussraum und Summensicherungen im oberen Anschlussraum vorgesehen oder als schaltbare Trennvorrichtung wird eine Überstrom-Schutzeinrichtung verwendet, z.b. ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter im unteren Anschlussraum und eine Hauptleitungsabzweigklemme im oberen Anschlussraum.

6 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) Bild 8.4: Mehrtarifanschlüsse für 63 A bis 100 A Belastbarkeit Bild 8.5: Mehrtarifanschlüsse für mehr als 100 A Belastbarkeit

7 8.3. Grenzwerte der elektrischen Geräte Grenzwerte der elektrischen Geräte Tabelle 8.1 enthält eine Zusammenstellung der Grenzwerte der elektrischen Geräte für die Anschlussbedingungen [94]. Tabelle 8.1: Grenzwerte der elektrischen Geräte Beschreibung Wert Bemerkung Kurzschlussfestigkeit 25 ka zwischen der Übergabestelle und dem Zähler Kurzschlussfestigkeit 10 ka zwischen dem Zähler und Stromkreisverteiler Kurzschlussfestigkeit 6 ka Leitungsschutzschalter im Stromkreisverteiler Einzelgeräte >12 kw zustimmungspflichtig Entladungslampen <250 W unkompensiert Gesamtleistung je Außenleiter Ausführung der 63A Bemessungsstrom des Zählerplatzes Zählerplätze Spannungsfall - siehe DIN Motoren 60A maximaler Anlaufstrom Elektrowärmegeräte >4,6 kw Drehstromkreis erforderlich Heizungs- und >4,6 kw Drehstromkreis erforderlich Klimageräte Schweißgeräte >2 kva Abstimmung mit NB erforderlich Röntgengeräte >1,7-kVA-WS Tomographen >5-kVA-DS Abstimmung mit NB erforderlich

8 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) 8.4 Vorteile des SH-Schalters 1. selektiv mit vor- und nachgeschalteten ÜSE 2. kein Aufschalten auf einen bestehenden Kurzschluss nötig oder möglich 3. hat kompakte Abmessungen für ausreichenden Verdrahtungsraum 4. angepasst an Sammelschienen und Hutschienen 5. Wegfall von Kosten, die beim Ansprechen von Schmelzsicherungen entstehen 6. einfache Bedienbarkeit und Bediensicherheit 7. hohe Verfügbarkeit 8. ein zentrales Gerät für die Kundenanlage 9. wird als Trennvorrichtung eingesetzt 10. Sperrbarkeit und Plombiermöglichkeit 8.5 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Folgende Formblätter sind nötig, um elektrische Anlagen beim NB anzumelden: 1. Datenblatt für den Anschluss von Motoren 2. Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmespeichern 3. Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen 4. Datenblatt für den Anschluss von Schweißgeräten 5. Datenblatt für den Anschluss von Röntgengeräten 6. Datenblatt für den Anschluss von Geräten mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung 7. Datenblatt für den Anschluss von Eigenerzeugeranlagen bis 100 kw

9 8.5. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 235 Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) in Kraft getreten. Beide Gesetze haben auch Auswirkungen auf Messung und Zählerplatz. So wurde vom Gesetzgeber in 33 (2) EEG 2009 Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden bis zu einer installierten Leistung von 30 kw die Möglichkeit der Vergütung des Eigenverbrauchs der in der PV-Anlage erzeugten Energie geschaffen, wenn der Verbrauch in unmittelbarer Nähe zur PV-Anlage erfolgt und dies nachgewiesen wird. Ausgehend von technischen Mindestanforderungen zeigt das Bild 8.6 die Ausgestaltung von Messung und Zählerplatz unter Berücksichtigung der technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz für konventionelle Zählerplätze (Drei-Punkt-Befestigung) und Zählerplätze mit integrierter Befestigungsund Kontaktiereinrichtung (BKE-I). Dieser Zählerplatz ist auch bei KWK-Anlagen anwendbar.

10 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) Bild 8.6: ehz-zählerplatz mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung Die Bereiche auf dem Bild 8.6 bedeuten: Z1 Z2 ehz für Bezug und Lieferung (Zweirichtungszähler) ehz für Erzeugungsanlage (Zähler mit Rücklaufsperre) Bei Erzeugungsanlagen > 4,6 kva muss Z2 auf einem zweiten Zählerplatz montiert werden. 1 Trennvorrichtung für die Kundenanlage 2 Hauptleitungsabzweigklemme 3 Trennvorrichtung für die Erzeugungsanlage 4 Hauptleitungsabzweigklemme, alternativ bis zu 3 Sicherungen möglich 5 Raum für ehz-anwendungen Die Bilder 8.7 und 8.8 zeigen das Prinzipschaltbild für die Verdrahtung der Zählerplätze.

11 8.5. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 237 Bild 8.7: Anschlussplan des Eintarif-Drehstromzählers Bild 8.8: Anschlussplan des Mehrtarif-Drehstromzählers

12 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) 8.6 Kurzschlussselektivität bei SH-Schaltern Bei Verwendung von Leitungsschutzschaltern der B- und C-Charakteristik in Kombination mit SH-Schaltern können höhere Kurzschlussströme abgeschaltet werden, als das für die Leitungsschutzschalter angegebene Bemessungsausschaltvermögen. Bei der Koordination von SH-Schaltern mit einer vorgeschalteten Sicherung können die in den Tabellen 8.2 und 8.3 angegebenen Selektivitätsangaben zu Grunde gelegt werden [89]. Tabelle 8.2: Kurzschlussselektivität LS-Schalter a) SH-Schalter [25kA] b) gg-sicherung Char. I cu[ka] I n [A] ,8 2 3,3 5, ,7 1,7 2,8 4, ,7 1,5 2,5 3,5 B,C ,7 1,5 2,5 3, ,3 2 2, ,8 2, ,8 2, ,

13 8.6. Kurzschlussselektivität bei SH-Schaltern 239 Tabelle 8.3: Kurzschlussselektivität LS-Schalter 63A-gG-Sicherung vorgeschaltet SH-Schalter [25kA] Char. I cu I n [ka] [A] B,C ,5 4,5 25-4,5 4,5 4

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