Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB (Ausgabe 2011)
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- Klaudia Geisler
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1 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB (Ausgabe 2011) für das Versorgungsgebiet der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt - gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde Energie-Waldeck-Frankenberg GmbH Arolser Landstraße Korbach Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 1 von 11
2 Inhaltsverzeichnis: zu 1 Geltungsbereich... 3 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 3 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 3 zu 4 Plombenverschlüsse... 4 zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss)... 4 zu 6 Hauptstromversorgung... 8 zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze... 8 zu 9 Steuerung und Datenübertragung zu 10 Elektrische Verbrauchsgeräte zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 2 von 11
3 zu 1 Geltungsbereich: Diese Ergänzenden Hinweise zur TAB der EWF GmbH (im Folgenden NB genannt) liegen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Basis dieser TAB ist der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V (BDEW) herausgegebene Musterwortlaut TAB 2007, Ausgabe Dieser wurde mit Wirkung zum ( ) der Regulierungsbehörde mitgeteilt. Die TAB und die Ergänzenden Hinweise der EWF sind für alle Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden oder für bestehende Anlagen, welche erneuert oder geändert werden müssen. Diese umfassen im wesentlichen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie Änderungen der Anschlussleistung, des Schutzkonzeptes und Änderungen an der Zähleranlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens dieser TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist und keine Rückwirkung auf das Versorgungsnetz zu erwarten ist. Es gelten folgende technische Regelungen: Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz TAB 2007 Ausgabe 2011, VDE-AR-N Anforderungen an Zählerplätze im Niederspannungsnetz, VDE-AR-N Anschlussschränke im Freien, VDN-Richtlinie Notstromaggregate, VDE-AR-N Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der EWF. zu 2 - Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte: Die Vordrucke des Netzbetreibers (NB) zur Anmeldung zum Netzanschluss sowie zur zusätzlichen Datenerfassung stehen unter zum Download zur Verfügung. Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstellung des Netzanschlusses entsprechend 6 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu berücksichtigen und um den Anschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, ist ein Lageplan (Maßstab 1 : 1000, z. B. Kopie aus dem Bauantrag), ein Grundrissplan (Maßstab 1 : 100, z. B. Kellergeschoss) mit eingezeichnetem gewünschten Anbringungsort für Netzanschluss und Zählerplatz dem NB vorzulegen. Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 der TAB 2007 sind der Anmeldung beizufügen. Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. zu 3 - Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage: Die Vordrucke des NB zur Fertigstellung/Inbetriebsetzung (gemäß 14 NAV - Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage) stehen unter zum Download zur Verfügung. Die Inbetriebsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem NB. Die Anwesenheit des Errichters ist nur in besonderen Fällen (z. B. bei halbindirekter Messung, bei Erzeugungsanlagen oder bei Geräten zu Heizung und Klimatisierung) notwendig. Zur Vermeidung von unbefugter Inbetriebsetzung wird an der Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.4 ein Hinweis angebracht. Ein vom NB abweichender Messstellenbetreiber (MSB) ist möglich. Voraussetzung ist dabei das Bestehen eines MSB-Rahmenvertrages mit dem NB. Die im Wechselprozess im Messwesen geregelten Vorgaben sind einzuhalten. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 3 von 11
4 zu 4 Plombenverschlüsse: Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, sind plombierbar nach Vorgaben des Netzbetreibers bzw. des MSB auszuführen. Plombierungen durch Gast-Installateure werden vom Netzbetreiber bis auf Widerruf grundsätzlich untereinander anerkannt. Das Plombierverfahren ist mit dem jeweiligen NB vorab zu klären. Dabei werden die Plombenzange und die Plomben des NB verwendet, bei dem der Elektro-Installateur in das Installateurverzeichnis eingetragen ist. Der Elektro-Installateur meldet dem Netzbetreiber (Formular: Plombenmeldung die Plombierung der Anlage mit Angabe des Grundes der Plombenöffnung. Die Plombierberechtigung gilt nur für Plombenverschlüsse am Hausanschlusskasten, dem Zählervorbereich und an tariflichen Kundendienstschaltorganen. Plombenverschlüsse des Messstellenbetreibers dürfen nur mit dessen Zustimmung geöffnet werden. Bei Gefahr dürfen die Plomben ohne Zustimmung des Messstellenbetreibers/Netzbetreibers entfernt werden. Elektro-Installateure ohne Plombierberechtigung teilen das Entfernen/Fehlen von Plomben dem Netzbetreiber unter Angabe des Grundes schriftlich mit. Ein entsprechendes Formular steht im Internet zur Verfügung oder kann direkt angefordert werden. zu 5 - Netzanschluss (Hausanschluss): E-Anschluss allgemein: Grundsätzlich sind Kundenanlagen über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Der einphasige Anschluss von Verbrauchgeräten ist nur bis zu einer Bemessungsleistung von 4,6 kva für Schaltschränke von Signal-, Telekommunikations- und Versorgungsanlagen zulässig. Nennspannung 230/400 V nach DIN IEC und EN (- 10 % /+ 10 %), pro Grundstück/Gebäude: 1 Anschluss, die Versorgung mehrerer Gebäude (Doppelhaus) aus einem HA ist nur zulässig, wenn ein gemeinsamer - allen Eigentümern zugänglicher - HA-Raum besteht, bei mehreren Hausanschlüssen auf einem Grundstück, stellt der Errichter/Planer sicher, dass eine eindeutige elektrische Trennung (Brandmauer) dauerhaft gegeben ist, Anschlüsse für Funktionsgebäude (Mobilfunkanlagen, Scheunen, Ställe) und Gebäude, die nicht ständig bewohnt sind, sind mit von außen zugänglichen HAK (Anschlusssäule, Zähleranschlusssäule, Außenwandpanzerkasten) anzuschließen. Ausnahmen: bei Anschlüssen direkt aus KVS oder Station) Hausanschlussarten nach DIN 18012: Anschlusseinrichtung in Gebäuden (mit HAK): in Hausanschlussräumen (Größe: H = 2,0 m, L = 2,0 m, B = 1,5 m oder 1,8 m), auf Hausanschlusswänden (bis max. 4 Wohneinheiten), in Hausanschlussnischen nach DIN (Größe: H = 2,0 m, B = 0,875 m, T = 0,25 m, Mehrsparten-Hausanschlüsse. als allgemein zulässig gelten: Räume, in denen eine Umgebungstemperatur von 30 Grad C nicht überschritten wird, Räume mit mindestens einer Gebäudeaußenwand, Räume, die nicht als feuergefährdete Räume oder explosionsgefährdete Räume gelten, Heizungsräume mit Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von max. 50 kw und Heizöllagerräume mit einem Tankvolumen von < 5000 l. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 4 von 11
5 Montage des HAK: Hausanschlusskästen müssen in der Nähe der Hauseinführung montiert werden und sollten nicht mehr als 2,0 m von dieser entfernt sein. HA-Kabeltrassen müssen frei zugänglich sein. Ein Überbauen oder die Verlegung des HA-Kabels im Gebäude in Rohren ist nicht zulässig. Ausnahmen bei Anschlüssen direkt aus KVS oder Station: Die abgangsseitigen Anschlussklemmen des HAK stellen die Übergabestelle/Eigentumsgrenze zwischen dem Ortsnetz des NB und der Kundenanlage dar. Die Haupterdungsschiene für den Fundamenterder/Ringerder ist in räumlicher Nähe zum HAK anzuordnen. Montagemaße HAK: max. Höhe OKF 1,5 m (Oberkante Pz) mind. Höhe OKF 0,3 m (Unterkante Pz) Abstand zu anderen Anschlüssen: mind. 0,3 m Abstand nach hinten (Bedienungsraum) 1,2 m Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden (mit ZAS/HAS): mit Zähleranschlusssäulen, mit Hausanschlusssäulen, in/auf Gebäudeaußenwänden und Außenmauern (Höhe Pz mind. 0,5 m) mit Außenwandpanzerkästen, in Schaltschränken von Signal-, Telekommunikations- und Versorgungsanlagen. Alle Anlagen müssen dem NB-Personal zugänglich und die Verschließung der HA-Sicherung durch Doppelschließanlagen oder durch Gleichschließung der Schlüsselsysteme möglich sein. Es gelten die Vorgaben nach DIN VDE AR-N Anschlussschränke im Freien. Bemessung von E-Hausanschlüssen: Wohngebäude (ohne elektrische Warmwasserbereitung): Standardhausanschluss HA-Kabel: NAYY 4 x 35 mm², HAK 100 A, Gr. 00 Wohneinheiten: 1 bis 3 4 bis 6 max. Leistungsbedarf 32 kva 41 kva max. Absicherung 50 A 63 A Gewerbe max. Einzelpunktlast 50 kva 80 A Standardhausanschluss HA-Kabel: NAYY 4 x 70 mm 2, HAK 200 A, Gr. 2 Wohneinheiten: 7 bis 10 max. Leistungsbedarf 55 kva max. Absicherung 100 A Gewerbe max. Einzelpunktlast 65 kva 100 A Standardhausanschluss HA-Kabel: NAYY 4 x 150 mm², HAK 200 A, Gr. 2 Wohneinheiten: 11 bis 40 max. Leistungsbedarf 105 kva max. Absicherung 160 A Gewerbe max. Einzelpunktlast 145 kva 224 A Dachständer-Hausanschluss - Dachständereinführungsleitung H 07V-R 4 x 25 Cu Wohneinheiten: 1 bis 3 2 bis 4 max. Leistungsbedarf 32 kva 50 kva max. Absicherung 50 A 80 A Gewerbe max. Einzelpunktlast 50 kva 80 A Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 5 von 11
6 Dimensionierung von Hausanschlüssen: Die Dimensionierung von Hausanschlüssen erfolgt für Wohnhäuser nach Anzahl der angemeldeten Wohneinheiten unter Berücksichtigung der Art der Warmwasserbereitung. Die Dimensionierung von Gewerbeanschlüssen wird durch die angemeldete gleichzeitige elektrische Leistung festgelegt. Bei längeren Hausanschlüssen (> 30 m) und Netzausläufern muss in jedem Fall eine Überprüfung der Schutzmaßnahmen im TN-C-Netz (Nullungsbedingung) und die Einhaltung des Spannungsabfalls durch den NB geprüft werden. Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden, z. B. Holzwänden, blechbekleideten Holzwänden, Gipskartonwänden, müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte 20 mm dick) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ist die Montage innerhalb des Gebäudes nicht möglich, ist Abschnitt 5.3 der TAB 2007 anzuwenden. Für den Schutzpotentialausgleich ist der Anschluss des Fundamenterders nach DIN an die Haupterdungsschiene in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen. Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschluss- und Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m, bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Er ist in Gebäuden mit mehr als fünf Anschlussnutzern vorzusehen. Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen sowie Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie ist für Gebäude mit bis zu fünf Anschlussnutzern vorgesehen. Eine Hausanschlussnische (z. B. in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und ggf. Betriebseinrichtungen dient. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 6 von 11
7 Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude: zulässig HA- Raum HA- Wand HA- Nische Raumarten Kellerraum ja x x - Flur, Treppenraum jedoch nicht über/unter Treppenstufen ja 7) - x x Zählerraum ja x x x Feuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser und HAK IP X4 ja - x x Feuchter bzw. nasser Raum Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl bis max l Gesamttankinhalt ja 1) 3) - x x Lagerraum für Heizöl über 5000 l Gesamttankinhalt nein 5) Raum mit Heizkessel bis 50 kw Gesamtnennwärmeleistung ja 1) 3) - x x Raum mit Heizkessel über 50 kw Gesamtnennwärmeleistung nein 5) 6) Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd > 30 C nein Garagen bis 100 m 2 IP X4 ja 2) 4) - x x Garagen über 100 m 2 nein 4) Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum nein ) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 3) Hausanschlusskasten und Hausanschlusskabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GfK-Tanks bzw. Außenkante der Auffangwanne einhalten 4) gilt auch für Tiefgarage 5) entsprechend Hessischer Feuerungsverordnung (FeuV) 6) nach FeuV: Räume dürfen nicht anderweitig genutzt werden, Ausnahme Aufstellung von Wärmepumpen, BHKW und ortsfeste Verbrennungsmotoren sowie Lagerung von Brennstoffen. 7) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachten Bild: Beispiel für Raum mit Heizkessel und/oder Heizöltanks Hausanschluss in hochwassergefährdeten Gebieten: In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) dem NB mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 7 von 11
8 Hausanschluss in Zähleranschlusssäulen: Einzelheiten sind dem Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) zu entnehmen. Kabelhausanschluss Verlegetiefe: Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberfläche von 0,6 m einzuhalten, geringere Tiefen sind mit dem NB abzustimmen. Neben der Einzeleinführung kann auch die Mehrspartenhauseinführung eingesetzt werden. Die Verlegetiefe richtet sich hier nach der Sparte mit der größten Tiefe. zu 6 Hauptstromversorgung: Hauptleitungsverlängerung: Der Spannungsfall gemäß Abschnitt der TAB 2007 ist einzuhalten. Die Verlängerung vorhandener Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. Verwendung von Einaderleitungen: Bei Verwendung von Einaderleitungen bzw. -kabeln ist im Besonderen wegen der Einführung in den Hausanschlusskasten Rücksprache mit dem NB notwendig. Dimensionierung der Hauptstromversorgung (Hauptleitung) nach DIN : Anzahl der Wohnungen Tabelle: Anlagen ohne elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Tabelle: Anlagen mit elektrischer Warmwasserbereitung Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) zu 7 - Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze: Die Messeinrichtungen sind mit Drehstromzähler auszustatten. Es sind die entsprechenden Bedingungen der TAB 2007 sowie die gesetzlichen Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen einzuhalten. Sofern keine andere gesetzliche Regelung besteht, sind ab einer Wirkarbeit von mehr als kwh/a Lastgangzähler einzusetzen. Für die Einrichtung von Zählerplätzen bis 63 A gelten die Vorgaben der VDE-AR-N Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz. Die Ausführung der Zählerplätze erfolgt nach DIN Teil 1, 2, und 3 mit der bewährten 3- Punkt-Befestigung des Zählers. Einzelheiten über die Ausstattung der Zählerschränke sind dem Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) zu entnehmen. Die halb-indirekte Messung ist mit dem NB abzustimmen. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 8 von 11
9 Werden in Neuanlagen steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschaltet, ist ein Feld für das TSG (Tarifsteuergerät) einschl. Überstrom-Schutzeinrichtung für das TSG grundsätzlich vorzusehen. Für die Anbringung von Zählerplätzen im Freien sind Zähleranschlusssäulen und ortsfeste Schalt- und Steuerschränke nach VDE-AR-N 4102 vorzusehen. Wandlermessung: Ist in der Kundenanlage regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 60 A zu erwarten, wird der Einbau einer Wandlermessung notwendig Die Ausführung der Wandlermessung ist mit dem NB abzustimmen. Projektierungshilfen für den Einbau einer Wandlermessung stellt der NB unter zur Verfügung. Einbaumöglichkeiten von Zählerschränken im Gebäude: Raumarten zulässig Zählerraum ja Hausanschlussraum ja 3) Hausanschlusswand ja Hausanschlussnische ja Kellerraum ja Flur, Treppenraum jedoch nicht über/unter Treppenstufen ja 7) Feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser und Zählerschrank IP X4 ja Feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl (Zählerschrank außerhalb der bis l Gesamttankinhalt ja 1) Auffangwanne) Lagerraum für Heizöl über l Gesamttankinhalt nein 5) Raum mit Heizkessel bis 50 kw Gesamtnennwärmeleistung ja Raum mit Heizkessel über 50 kw Gesamtnennwärmeleistung nein 5)6) Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Garagen bis 100 m 2 und Zählerschrank IP X4 ja 2)4)8) Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum 1) nein auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 3) ab mehr als 5 Anschlussnutzern vorgeschrieben 4) gilt auch für Tiefgaragen 5) entsprechend der Hessischen Feuerungsverordnung (FeuV) 6) nach FeuV: Räume dürfen nicht anderweitig genutzt werden. Ausnahme: Aufstellung von Wärmepumpen, BHKW und ortsfeste Verbrennungsmotoren sowie Lagerung von Brennstoffen. 7) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachten 8) > 100 m 2 in Abstimmung mit dem NB Selektivität der Trennvorrichtung: Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der TAB 2007 Abschnitt 7.4 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem NB möglich. Als Regelanschluss je Kundenanlage ist ein SH-Schalter mit 50 A vor dem Zähler einzusetzen. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 9 von 11
10 Beispiel: Leistungsanforderung nach DIN Teil 1, ohne elektrische Warmwasserbereiter: Wohneinheiten SH-Schalter Hausanschlusssicherung 1-3 je 50 A 3 x 50 A 4-5 je 50 A 3 x 63 A 6-10 je 50 A 3 x 80 A je 50 A 3 x 100 A Stromkreisverteiler im Zählerschrank: Ein Stromkreisverteiler ist im Zählerschrank nur bei einem Anschlussnutzer (z. B. Einfamilienhaus) oder für den Allgemeinverbrauch zulässig, dann aus Erwärmungsgründen nur neben der Messeinrichtung. zu 9 - Steuerung und Datenübertragung: Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den NB, so setzt er bei Lastgangzählern für die Zählerfernabfrage standardmäßig eine Funklösung ein. Tarif- und Lastschaltungen werden beim Netzbetreiber mit einer Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 297 Hz betrieben. zu 10 - Elektrische Verbrauchsgeräte: Die Festlegung der TAB 2007 Abschnitt (3), wonach der NB den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regelungseinrichtung abhängig machen kann, bezieht sich ausschließlich auf fest angeschlossene Verbrauchseinrichtungen. Entsprechende Schaltbilder stehen im Internet zum Download zur Verfügung. zu 11 - Vorübergehend angeschlossene Anlagen: Einzelheiten können dem Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen entnommen werden. Der Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschrank hat mindestens die Schutzart IP 44 zu erfüllen, muss der Schutzklasse II entsprechen und mit dem Einheitsschloss des Netzbetreibers verschließbar sein. Der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung beträgt: Hauptsicherung 63 A Mindestquerschnitt 16 mm² > 63 A 25 mm² zu 12 - Auswahl von Schutzmaßnahmen: Im Versorgungsgebiet der EWF kommt das TN-System zur Anwendung. Entsprechende Normen und Richtlinien (z. B. DIN ) empfehlen das TN-S-System aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ab Hausanschlusskasten. Dabei ist die Hauptleitung 5-adrig auszuführen. In Abhängigkeit davon ist der Anschluss am Hausanschlusskasten wie unten dargestellt auszuführen. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 10 von 11
11 Empfohlene Ausführung des Netzbetreibers, Schutzpotentialausgleich im TN-System: Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen erfolgt abweichend von oben dargestellten Bildern die Verbindung zur Haupterdungsschiene an der ersten PEN-Klemme im Gebäude. zu 13 - Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb: Für folgende Anlagen stimmen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach den dafür herausgegebenen Richtlinien des VDN und des VDE/FNN im Einzelnen mit dem NB ab: VDE AR-N Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfes, Ergänzende Hinweise zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz der EWF Die in den TAB 2007 genannten Richtlinien, Formulare zur Anmeldung, Datenerfassung und Inbetriebsetzung sowie weitere Informationen stehen unter zum Download zur Verfügung. Ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Stand: Januar 2015 Seite 11 von 11
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