2. Tarifbedingungen. Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) - Einzelversicherung
|
|
- Lorenz Küchler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Tarifbedingungen Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung PZTA03. Er gehört zur Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit) Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)? Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? Dieser Tarif ergänzt gezielt den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) bei häuslicher und teilstationärer Pflege in den Pflegestufen I und II. Deshalb ist für diesen Tarif die folgende Grundabsicherung erforderlich. (1) Grundabsicherung Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie bei uns als Grundabsicherung der Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) mit Anspruch auf Leistungen abgeschlossen ist. Die versicherte Person gilt auch während einer für den Tarif der Grundabsicherung vereinbarten Ruhenszeit als versicherungsfähig. Die Grundabsicherung kann auch gleichzeitig mit dem Tarif PZ- TA03 abgeschlossen werden. (2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft a) Grundsatz Mit Wegfall der in Absatz 1 geregelten Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person. b) Besondere Regelungen für die Anwartschaftsversicherung Wenn die in Absatz 1 geregelte Eigenschaft wegfällt, weil der Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) für die versicherte Person in Form einer Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wird, gilt Folgendes: Der Vertrag für diesen Tarif setzt sich automatisch in Form einer Anwartschaftsversicherung fort. Sie müssen die Fortsetzung des Tarifs nicht gesondert verlangen. Die Anwartschaftsversicherung beginnt gleichzeitig mit der Anwartschaftsversicherung für den 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: Was bedeutet "ergänzendes Pflegetagegeld" und welche Bedeutung haben dadurch die Versicherungsbedingungen für den Tarif Pflegetagegeld- Best (PZTB03)? In welcher Höhe zahlen wir Pflegetagegeld nach diesem Tarif? Welche Regelungen gelten für den weltweiten Versicherungsschutz? Muss eine Wartezeit verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt? Bei einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Person zahlen wir das nach diesem Tarif versicherte ergänzende Pflegetagegeld nach den folgenden Regelungen. Vergleichen Sie zum Begriff "Pflegebedürftigkeit" bitte auch Ziffer Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein Was bedeutet "ergänzendes Pflegetagegeld" und welche Bedeutung haben dadurch die Versicherungsbedingungen für den Tarif Pflegetagegeld- Best (PZTB03)? Der Tarif PZTA03 erweitert gezielt im Bereich Pflegetagegeld den Versicherungsschutz nach dem Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Deshalb sind verschiedene Regelungen aus den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) auch für die Leistungsvoraussetzungen und den Leistungsumfang nach diesem Tarif maßgeblich. Das bedeutet Folgendes: (1) Regelungen zu den Pflegestufen Best (PZTB03) zu den Pflegestufen gelten auch für den Tarif PZ- TA03. Bitte beachten Sie aber, dass ein Leistungsanspruch nach dem Tarif PZTA03 nur besteht, wenn die versicherte Person der Pflegestufe I oder Pflegestufe II zugeordnet ist. Wenn sie dagegen der Pflegestufe III zugeordnet ist, besteht kein Leistungsanspruch nach dem Tarif PZTA03. (2) Feststellungen zu Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen und die Kostentragung für Untersuchungen Die Feststellungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufen, die wir für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) anerkennen, gelten auch für die Leistungspflicht nach dem Tarif PZTA03. Das gilt auch für die Regelung über die Verpflichtung, die Kosten für eine Untersuchung der versicherten Person zu tragen. (3) Pflegearten und Leistungserbringer Der Tarif PZTA03 bietet Versicherungsschutz bei häuslicher Pflege oder teilstationärer Pflege. Es besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn sich die versicherte Person in vollstationärer Pflege befindet. Wie sich diese Pflegearten definieren und welche Leistungserbringer die häusliche und teilstationäre Pflege erbringen müssen, ergibt sich auch für diesen Tarif aus den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den B4U143600Z0 (01) Januar 2015 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 1 von 5
2 (4) Beginn unserer Pflegetagegeld-Zahlung Nach dem Tarif PZTA03 zahlen wir ebenfalls monatlich rückwirkend das Pflegetagegeld im vertraglichen Umfang. Ab welchen Zeitpunkten wir das machen, ergibt sich aus den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den (5) Unsere erweiterte Leistungspflicht Nach dem Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) zahlen wir das versicherte Pflegetagegeld in unveränderter Höhe weiter, wenn sich die versicherte Person während der häuslichen oder teilstationären Pflege in einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Kur- und Sanatoriumsbehandlung befindet. Bitte vergleichen Sie auch dazu die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Denn in diesen Fällen zahlen wir das vertragliche Pflegetagegeld nach dem Tarif PZTA03 ebenfalls weiter. (6) Versicherungsschutz nur für Pflegetagegeld Der Tarif PZTA03 sieht die Zahlung eines Pflegetagegelds für häusliche oder teilstationäre Pflege vor. Dies setzt voraus, dass die versicherte Person der Pflegestufe I oder II zugeordnet ist. Weitere Leistungen, die nur über die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) versichert sind, können Sie nicht nach Tarif PZTA03 verlangen In welcher Höhe zahlen wir Pflegetagegeld nach diesem Tarif? (1) Grundsätze Die Höhe des Pflegetagegelds für häusliche und teilstationäre Pflege hängt von folgenden Bedingungen ab: Die Höhe des nach diesem Tarif für die versicherte Person versicherten Tagessatzes. Die für sie festgestellte Pflegestufe. Bitte vergleichen Sie dazu Ziffer Absatz 1 und die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Die Feststellung der häuslichen oder teilstationären Pflegebedürftigkeit. Bitte vergleichen Sie dazu Ziffer Absatz 2 und die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Wenn Sie in diesem Tarif den gleichen Tagessatz wählen wie im Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03), bieten wir Ihnen insgesamt aus beiden Tarifen einen Versicherungsschutz in Höhe von 100 Prozent. Das ergibt sich durch die Leistungsprozentsätze aus Absatz 2, welche die Leistungszusagen aus Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) gezielt ergänzen. (2) Unsere Leistung nach diesem Tarif Wir zahlen bei häuslicher oder teilstationärer Pflege den nach diesem Tarif versicherten Tagessatz in folgender Höhe: 70 Prozent bei Zuordnung zur Pflegestufe I. 40 Prozent bei Zuordnung zur Pflegestufe II. Das machen wir für jeden Tag der häuslichen oder teilstationären Pflege (auch für Sonn- und Feiertage). Wir zahlen das Pflegetagegeld außerdem in gleicher Höhe, wenn die häusliche Pflege nicht durch eine Pflegefachkraft, sondern durch eine Pflegeperson vorgenommen wird. Vergleichen Sie zu den genannten Leistungserbringern bitte auch Ziffer Absatz 3 sowie die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Pflegepersonen können danach Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und sonstige ehrenamtliche Helfer sein Welche Regelungen gelten für den weltweiten Versicherungsschutz? Der weltweite Versicherungsschutz, den wir Ihnen im Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) bieten, besteht auch nach dem Tarif PZ- TA03. Das bedeutet Folgendes. (1) Grundsätzlicher Geltungsbereich und weltweiter Versicherungsschutz a) Grundsätzlicher Geltungsbereich Nach diesem Tarif besteht Versicherungsschutz, wenn sich die versicherte Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufhält (grundsätzlicher Geltungsbereich). b) Versicherungsschutz außerhalb des grundsätzlichen Geltungsbereichs (weltweiter Versicherungsschutz) Wenn sich die versicherte Person vorübergehend oder dauerhaft in einem Staat außerhalb des grundsätzlichen Geltungsbereichs aufhält, setzt sich der Vertrag automatisch fort (weltweiter Versicherungsschutz). Sie müssen die Fortsetzung des Tarifs nicht gesondert von uns verlangen. (2) Unverändertes Leistungsversprechen Ab Beginn des Auslandsaufenthalts zahlen wir das Pflegetagegeld in unveränderter Höhe nach Ziffer Muss eine Wartezeit verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt? Die Wartezeit nach Ziffer der Allgemeinen Regelungen zum Baustein entfällt. 2.3 Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen Der Tarif PZTA03 beinhaltet ein ergänzendes Pflegetagegeld zur Absicherung nach Damit gelten auch dieselben Leistungsausschlüsse im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Bitte entnehmen Sie der folgenden Regelung, wann wir im Tarif PZTA03 nicht leistungspflichtig sind. In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht ausgeschlossen? Wir leisten nicht für Pflegebedürftigkeit a) die durch Kriegsereignisse verursacht worden ist. Wir leisten dennoch, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, gehindert ist, das betroffene Gebiet zu verlassen. Das Kriegsereignis gilt zum Beispiel als überraschend, wenn das deutsche Auswärtige Amt für das Reiseziel und die Reisezeit keine Reisewarnung wegen eines Kriegs oder eines bevorstehenden Kriegs veröffentlicht hat. Wenn eine solche Warnung erst während der Reise veröffentlicht wird, gilt das Kriegsereignis bis dahin als überraschend. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1. b) deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind. 2.4 Befreiung von der Pflicht zur Beitragszahlung Unter welchen Voraussetzungen sind Sie von der Beitragspflicht befreit? Der Tarif PZTA03 ergänzt den Das gilt auch für Ihre folgende Befreiung von der Beitragszahlung. B4U143600Z0 (01) Januar 2015 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 2 von 5
3 (1) Voraussetzungen der Beitragsbefreiung Sie müssen keinen Beitrag für die versicherte Person zahlen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die versicherte Person ist der Pflegestufe III zugeordnet. Bitte vergleichen Sie hierzu Ziffer Absatz 1 und die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Für sie besteht außerdem ein Anspruch auf Pflegetagegeld-Zahlung nach dem (2) Beginn und Ende der Beitragsbefreiung Die Beitragsbefreiung gilt rückwirkend. Sie beginnt zum Ersten des Monats, in dem unsere Leistungspflicht für die Pflegestufe III nach dem Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) besteht. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihr Anspruch für die versicherte Person nach dem Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) auf Pflegetagegeld nach Pflegestufe III entfällt. Das gilt auch, wenn eine Herabsetzung auf Pflegestufe II oder I erfolgt. 2.5 Regelungen zur Höhe des Tagessatzes Begrenzung des Tagessatzes Wie hoch darf der versicherte Tagessatz höchstens sein und welches Recht auf Vertragsanpassung haben wir, wenn er die Höchstgrenze übersteigt? (1) Höchstgrenze des versicherbaren Tagessatzes Der nach diesem Tarif für die versicherte Person versicherte Tagessatz darf den Tagessatz nicht übersteigen, der für sie im Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) versichert ist. Das gilt sowohl zu Vertragsbeginn als auch während der gesamten Vertragslaufzeit. (2) Unser Recht zur Anpassung des Vertrags Wenn der Tagessatz für diesen Tarif die Höchstgrenze nach Absatz 1 übersteigt, können wir ihn auf die Höchstgrenze herabsetzen. Für die Herabsetzung ist es unerheblich, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Für die Beitragsberechnung gilt Ziffer Absätze 1 bis 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Die Herabsetzung wird zu dem Tag wirksam, an dem der Tagessatz erstmals die Höchstgrenze nach Absatz 1 überstiegen hat. Beiträge, die Sie infolge der Herabsetzung zu viel gezahlt haben, zahlen wir an Sie zurück Regelungen zur Erhöhung des Tagessatzes (Dynamisierung und Nachversicherungsoptionen) Inhalt dieses Abschnitts: Welche planmäßige Erhöhung des Tagessatzes bieten wir ohne erneute Gesundheitsprüfung an (Dynamisierung)? Welche weitere Erhöhung des Tagessatzes bieten wir ohne erneute Gesundheitsprüfung an (Ihre Nachversicherungsoptionen)? Welches Recht haben Sie außerdem, bei uns eine Erhöhung des Tagessatzes zu beantragen? Welche planmäßige Erhöhung des Tagessatzes bieten wir ohne erneute Gesundheitsprüfung an (Dynamisierung)? Best (PZTB03) zur planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes gelten auch für den Tarif PZTA03 und werden durch folgende Regelungen ergänzt. (1) Recht auf Teilnahme an der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes Wenn die versicherte Person an der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes nach dem Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) teilnimmt, erhöhen wir gleichzeitig den nach dem Tarif PZTA03 für sie versicherten Tagessatz. Bei dieser Erhöhung verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Für die Erhöhung gilt Folgendes. a) Berechnung der Tagessatzerhöhung Für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) erhöhen wir den versicherten Tagessatz um 10 Prozent (kaufmännisch gerundet auf 5 Euro), jedoch um mindestens 5 Euro. Der Prozentsatz, der sich aus dieser Berechnung ergibt, gilt für den Tarif PZTA03. In Höhe dieses Prozentsatzes erhöhen wir den Tagessatz für den Tarif PZTA03 (kaufmännisch gerundet auf 1 Euro). b) Begrenzungen der Tagessatzerhöhung Eine Tagessatzerhöhung erfolgt maximal bis zur Höchstgrenze nach Ziffer Absatz 1. (2) Unsere vorherige Information über die Erhöhung Wenn wir Sie über die Tagessatzerhöhung für Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) benachrichtigen, informieren wir Sie gleichzeitig über die Tagessatzerhöhung für den Tarif PZTA03. Bitte vergleichen Sie hierzu die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Die gleichen Informationen erhalten Sie zur Tagessatzerhöhung für diesen Tarif. (3) Beitragsberechnung für die Tagessatzerhöhung Für die Beitragsberechung gilt Ziffer Absätze 1 bis 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. (4) Ihr Widerspruchsrecht Sie können nicht gesondert der Tagessatzerhöhung für den Tarif PZTA03 widersprechen. Wenn Sie aber der Tagessatzerhöhung für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) widersprechen, gilt dieser Widerspruch auch für die Erhöhung im Tarif PZTA03. Bitte vergleichen Sie zu Ihrem Widerspruchsrecht die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den (5) Erlöschen und Neubegründung des Rechts auf Dynamisierung a) Erlöschen des Rechts und unsere Informationspflicht Wenn Sie einer Tagesatzerhöhung 3 Mal hintereinander widersprechen, erlischt das Recht auf Teilnahme an weiteren Tagessatzerhöhungen. Näheres dazu und zu unserer dazugehörenden Informationspflicht entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den b) Neubegründung des Rechts Wenn Sie nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) Ihr Recht auf Teilnahme an Tagessatzerhöhungen neu begründet haben, gilt dies auch für Erhöhungen nach diesem Tarif Welche weitere Erhöhung des Tagessatzes bieten wir ohne erneute Gesundheitsprüfung an (Ihre Nachversicherungsoptionen)? Best (PZTB03) zu Ihrem Recht auf Erhöhung des Tagessatzes (Nachversicherungsoptionen) gelten auch für den Tarif PZTA03 und werden durch folgende Regelungen ergänzt. Wenn Sie die Erhöhung des Tagessatzes für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) verlangen, erhöhen wir gleichzeitig auch den Tagessatz für den Tarif PZTA03. Sie können die Erhöhung nicht gesondert für den Tarif PZTA03 verlangen. (1) Bedeutung der Tarifbedingungen für den Tarif PflegetagegeldBest Sie können die Tagessatzerhöhung nur nach besonderen persönlichen Anlässen verlangen. Bei dieser Erhöhung verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Zu den Anlässen zählen zum Beispiel: Abschluss von Berufsausbildung oder Studium. B4U143600Z0 (01) Januar 2015 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 3 von 5
4 Wegfall der Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes. Kauf einer Immobilie. Weitere persönliche Anlässe, wie zum Beispiel Geburt eines leiblichen Kindes, Adoption eines minderjährigen Kindes oder Tod des Ehe- oder Lebenspartners. Alle Anlässe und wie sich diese definieren, ergeben sich auch für diesen Tarif aus den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Das gleiche gilt für die weiteren Besonderheiten für die Erhöhung des Tagessatzes. Hierzu zählt auch die Regelung, wie sich der Beitrag für den erweiterten Versicherungsschutz berechnet. (2) Besonderheiten für die Berechnung der Tagessatzerhöhung Wir berechnen die Tagessatzerhöhung für diesen Tarif nach den folgenden Regelungen. a) Berechnung der Tagessatzerhöhung Für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) können Sie die Erhöhung um jeweils bis zu 30 Prozent (aufgerundet auf die nächste 5-Euro-Stufe), jedoch um höchstens 30 Euro, verlangen. Der Prozentsatz, der sich aus dieser Berechnung ergibt, gilt für den Tarif PZTA03. In Höhe dieses Prozentsatzes erhöhen wir den Tagessatz für den Tarif PZTA03 (kaufmännisch gerundet auf 1 Euro). b) Begrenzungen der Tagessatzerhöhung Eine Tagessatzerhöhung erfolgt maximal bis zur Höchstgrenze nach Ziffer Absatz 1. (3) Ausschluss des Rechts auf Tagessatzerhöhung Eine Erhöhung des Tagessatzes ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens pflegebedürftig ist oder einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf hat. Näheres entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Welches Recht haben Sie außerdem, bei uns eine Erhöhung des Tagessatzes zu beantragen? Sie können bei uns unabhängig von den Regelungen nach Ziffern und eine Erhöhung des versicherten Tagessatzes beantragen. Wenn unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, sind wir berechtigt, einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, wenn bei der versicherten Person ein erhöhtes Risiko vorliegt (siehe Ziffer Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Außerdem können wir den Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes auch ablehnen. 2.6 Befreiung von einer besonderen Obliegenheit und Informationspflicht Ist unsere Einwilligung erforderlich, wenn eine weitere Versicherung abgeschlossen oder erhöht wird? Sie müssen nicht unsere Einwilligung einholen, wenn für die versicherte Person eine weitere Versicherung mit Anspruch auf Pflegetagegeld oder Betreuungsgeld abgeschlossen oder erhöht wird. Die Obliegenheit nach Ziffer der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt nicht. Die sonstigen besonderen Obliegenheiten nach Ziffer der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert Müssen Sie uns informieren, wenn die versicherte Person aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht wird? Nach diesem Tarif sind wir auch leistungspflichtig, wenn die versicherte Person aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht wird und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Deshalb müssen Sie uns nicht über eine solche Unterbringung gesondert informieren. Die Informationspflicht nach Ziffer 1.4 Absatz 3 a) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt damit nicht. Die sonstigen besonderen Informationspflichten nach Ziffer 1.4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert. 2.7 Ruhen der Versicherung Best (PZTB03) zum Ruhen der Versicherung gelten auch für den Tarif PZTA03. Wenn Sie die Versicherung für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) ruhend stellen, ruht gleichzeitig auch die Versicherung nach dem Tarif PZTA03. Sie können den Tarif PZTA03 nicht gesondert ruhend stellen. Während der Ruhenszeit gelten keine vertraglichen Rechte und Pflichten. Bitte vergleichen Sie hierzu die Tarifbedingungen für den Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Versicherung ruhen lassen? (1) Bedeutung der Tarifbedingungen für den Tarif PflegetagegeldBest Sie können das Ruhen der Versicherung nur nach besonderen Anlässen verlangen. Diese Anlässe sind: Arbeitslosigkeit. Elternzeit. Alle Anlässe und wie sich diese definieren, ergeben sich auch für diesen Tarif aus den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03). Das gleiche gilt für die weiteren Besonderheiten für das Ruhen der Versicherung und für die Ausübung der Nachversicherungsoptionen. Das gilt auch für die Regelungen, wie sich die Versicherung mit Ablauf der Ruhenszeit fortsetzt und wie sich der neue Beitrag berechnet. (2) Ausschluss des Rechts auf Ruhen der Versicherung Ein Ruhen der Versicherung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: Die versicherte Person ist pflegebedürftig oder hat einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf. Der Vertrag besteht für die versicherte Person noch keine 12 aufeinanderfolgende Monate. Näheres zu den Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den Was gilt für Vertragsänderungen während der Ruhenszeit? Wenn wir während der Ruhenszeit den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag anpassen oder Versicherungsbedingungen ändern, gelten diese Änderungen für die versicherte Person erst für die Zeit nach dem Ruhen. Denn nach Ablauf der Ruhenszeit beziehen wir sie nach Ziffern und der Allgemeinen Regelungen zum Baustein in den Vertrag ein. Bitte vergleichen Sie hierfür, sowie wie für Tagessatzerhöhungen durch Nachversicherungsoptionen, die Sie während der Ruhenszeit angemeldet haben, die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den B4U143600Z0 (01) Januar 2015 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 4 von 5
5 2.8 Besonderheit für die Kindernachversicherung Welche Besonderheit gilt für die Nachversicherung von leiblichen Kindern? Nach Maßgabe von Ziffer Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kann das neugeborene Kind eines bei uns versicherten Elternteils zur Versicherung angemeldet werden. Ergänzend dazu gilt Folgendes: Nach Ziffer Absatz 1 b) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein muss der Elternteil am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert sein. Grundsätzlich ist dafür der vereinbarte Versicherungsbeginn maßgeblich. Wenn der Antrag auf Abschluss der Krankenversicherung für den Elternteil jedoch bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn angenommen worden ist, rechnet die 3-Monatsfrist von der Antragsannahme an. 2.9 Besonderheit für Ihr ordentliches Kündigungsrecht Unter welchen Voraussetzungen können Sie ordentlich kündigen? (1) Allgemeine Voraussetzungen Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Sie müssen sie deshalb in Schriftform erklären. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per erfüllt die Schriftform nicht. Wenn Sie den Tarif für einzelne versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. (2) Ordentliche Kündigung Für die ordentliche Kündigung gilt Ziffer Absatz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein nicht. Sie können den Tarif stattdessen zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden. (3) Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags nach Ziffer Absätze 3 bis 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert. B4U143600Z0 (01) Januar 2015 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 5 von 5
2. Tarifbedingungen. Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) - Einzelversicherung. 2.1 Erforderliche Eigenschaft der versicherten Person (Aufnahmefähigkeit)
2. Tarifbedingungen Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem
Mehr2. Tarifbedingungen. Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) - Einzelversicherung. 2.1 Erforderliche Eigenschaft der versicherten Person (Aufnahmefähigkeit)
Teil A - Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung 2. Tarifbedingungen - Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) 2. Tarifbedingungen Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen
MehrPflegetagegeldversicherung
Pflegetagegeldversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Deutschland Produkt: Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) Dieses Informationsblatt
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom für (Versicherungsnehmer) und (zu versichernde Person) Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrTarif KTA Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Tarif KTA Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer gültig in Verbindung mit AVB/KTA Ausgabe 06 / 2017 ottonova Krankenversicherung AG Ottostraße 4 80333 München Servicetelefon: +49 89 12 1407 12 ottonova.de
MehrFinanzielle Unabhängigkeit & Unterstützung wenn Sie Hilfe benötigen
Finanzielle Unabhängigkeit & Unterstützung wenn Sie Hilfe benötigen Die Allianz Pflegevorsorge sichert Sie im Fall der Fälle optimal ab Was sich viele für ein selbstbestimmtes Älterwerden wünschen: Möglichst
MehrBaustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung. 1. Allgemeine Regelungen zum Baustein. 1.1 Regelungen zum Versicherungsfall und zum Versicherungsschutz
Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung Im Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung bieten wir Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit sowie, falls vereinbart, bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
MehrPflegetagegeld. Ergänzende Pflegetagegeldversicherung zur privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung. Pflege flex
Pflegetagegeld Ergänzende Pflegetagegeldversicherung zur privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung Pflege flex Pflege flex Pflegetagegeld Ergänzende Pflegetagegeldversicherung zur privaten oder
MehrAuszug aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit der Robert Bosch GmbH
Auszug aus dem Gruppenversicherungsvertrag - Private Krankenversicherung Auszug aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit der Robert Bosch GmbH Folgende Regelungen sind im Gruppenversicherungsvertrag enthalten.
MehrPflegetagegeld. Ergänzende Pflegetagegeldversicherung zur privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung. PflegeSchutz
Pflegetagegeld Ergänzende Pflegetagegeldversicherung zur privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung Pflegetagegeld Ergänzende Pflegetagegeldversicherung Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom für (Versicherungsnehmer) und (zu versichernde Person) Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick
MehrTarif KTS Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Tarif KTS Krankentagegeldversicherung für Selbstständige gültig in Verbindung mit AVB/KTS Ausgabe 08 / 2017 ottonova Krankenversicherung AG Ottostraße 4 80333 München Servicetelefon: +49 89 12 1407 12
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03)
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Sie sind nicht abschließend
MehrPflege-Monatsgeldversicherung
Pflege-Monatsgeldversicherung Tarif Pflege100D Pflege-Monatsgeldversicherung Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Pflege100D in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
MehrPflege-Monatsgeldversicherung
Pflege-Monatsgeldversicherung Tarif Pflege100 Pflege-Monatsgeldversicherung Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Pflege100 in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom für und Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Sie sind nicht
MehrTarif KTS Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Tarif KTS Krankentagegeldversicherung für Selbstständige gültig in Verbindung mit AVB/KTS Ausgabe 06 / 2017 ottonova Krankenversicherung AG Ottostraße 4 80333 München Servicetelefon: +49 89 12 1407 12
MehrPflegemonatsgeldversicherung
Pflegemonatsgeldversicherung Kurzübersicht Nachfolgende Kurzübersicht gibt einen groben Überblick über den Versicherungsschutz des Tarifs EPM Pflegemonatsgeld in gestaffelter Höhe - 10 % des vereinbarten
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrTarife. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Süddeutsche Krankenversicherung a.g. Deutschland Tarife PG1D,PG2D,PG3D,PG4D,PG5D PZ Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen
MehrBerlin, den HALLESCHE OLGAflex, NEU per Februar Leistungsmerkmale
Berlin, den 11.03.2014 HALLESCHE OLGAflex, NEU per Februar 2014 Leistungsmerkmale - Leistungen in den Pflegestufen 1, 2 und 3: 30%/70%/100% - Demenzleistungen: 30% der PS 3, ohne eine daneben bestehende
MehrDeutsche PrivatPflege
Ausgabe 01/2017 Deutsche PrivatPflege Einmalleistung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit Tarifstufe 434 oder Eintritt der Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls Tarifstufe 439 Die Tarifbedingungen
MehrVersicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Dynamischer Zuwachs bei Versicherungen E617. Allianz Lebensversicherungs-AG
Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie
MehrReise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Reise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Barmenia Krankenversicherung a. G. Deutschland Reise-Krankenversicherung Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick
MehrGesundheit Pflege-Zusatzversicherung. Gut versorgt im Pflegefall
Gesundheit Pflege-Zusatzversicherung Gut versorgt im Pflegefall Was ist eine Pflege- Zusatzversicherung? Pflege kostet Geld für die Betroffenen kann das schnell sehr teuer werden. Oft wird vergessen:
MehrBedarfsanalyse Krankenzusatz
Name: Geburtsdatum:.. m Geschlecht: w Beruf: angestellt selbständig 1. Ambulant GKV-Zusatz GKV-Zusatzversicherung (Kostenerstattungsprinzip, Leistung wie bei privater Versicherung) GKV-Ergänzungsversicherung
MehrTarif ZP Mannheimer Bedingungen 2017 für die Pflegekostenzusatzversicherung nach Tarif ZP (Mannheimer VB 2017 Pflegekostenzusatz ZP) Stand:
Die Continentale Krankenversicherung a.g. ist seit dem 24.08.2016 an Stelle der Mannheimer Krankenversicherung AG in das Versicherungsverhältnis eingetreten und ist ab diesem Zeitpunkt Versicherer nach
Mehr2. Tarifbedingungen. Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) - Einzelversicherung. 2.1 Erforderliche Eigenschaft der versicherten Person (Aufnahmefähigkeit)
2. Tarifbedingungen Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (Stand )
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (Stand 1.7.2013) Teil I: Musterbedingungen 2013 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
MehrDer Tarif bkv VorsorgeExtra (FAVE01) kann im Rahmen einer bkv zukünftig u.a. ergänzend zum Tarif bkv Vorsorge (FAV01) angeboten werden.
Datum: 30.09.2016 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner (IfGP) Kranken: Einführung Tarif bkv VorsorgeExtra (FAVE01, FAVE01E) und Tarif bkv Zahnbehandlung
MehrFragen und Antworten zur staatlich geförderten Pflegeversicherung (GEPV)
Fragen und Antworten zur staatlich geförderten Pflegeversicherung (GEPV) Was ist der Pflege-Bahr? Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Während der gesamten Vertragsdauer
MehrARAG Zahn-Zusatzversicherung
ARAG Zahn-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 Stand 01.2018 A 899 Stand 1.2018 Inhalt Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Tarif Dent70...
MehrVergleich der Varianten in der Pflegezusatzversicherung
Vergleich der Varianten in der Pflegezusatzversicherung Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungsstärke der von uns angebotenen Varianten in der Pflegezusatzversicherung. Versicherungsleistungen
Mehr(Allgemeine Bedingungen für die erweiterte Pflege-Ergänzungsversicherung,
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die erweiterte Pflege-Ergänzungsversicherung Teil 1 - Allgemeine Bedingungen 1-23 B3 51 306 Hinweis zum besseren Verständnis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen. in eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung. SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Teil I Musterbedingungen 2017 für die staatlich geförderte ergänzende
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrLeistungsdokumentation Pflegetagegeldversicherung
Leistungsdokumentation Pflegetagegeldversicherung Versicherer Pflegetagegeldtarif Versicherungsnehmer (Name, Anschrift und Geburtsdatum) AXA Krankenversicherung AG ColoniaAllee 10.20 51067 Köln Pflegevorsorge
MehrGrundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente
Grundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente BEK Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ARAG Krankenversicherungs-AG Deutschland Produkt: Grundversicherung mit
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrTarif OPTI.free Optionsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge
Tarif OPTI.free Optionsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge Fassung Februar 2019 Wesentliche Merkmale des Tarifs OPTI.free Optionsrecht ohne erneute
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 1. Seite
Seite 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (AVB/GEPV 2013) (Teil I Musterbedingungen 2013 und ) Inhaltsverzeichnis Seite Der Versicherungsschutz
MehrHäufig gestellte Fragen zu den Pflege-Zusatztarifen
Häufig gestellte Fragen zu den Pflege-Zusatztarifen IndividualPflege (PIN) und FörderPflege (PF) Stand 5.2017 PDF29159 5.2017 1. Fragen zur Pflegezusatzversicherung allgemein 1.1 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung
MehrVersicherungsbedingungen Produktlinie Allianz betriebliche KV (Gruppenversicherung)
Inhaltsübersicht -Produktlinie Allianz betriebliche KV (Gruppenversicherung) Versicherungsbedingungen Produktlinie Allianz betriebliche KV (Gruppenversicherung) Die Versicherungsbedingungen für die Produktlinie
MehrRecht. Musterbedingungen 2017 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2017) 1 26
Recht Musterbedingungen 2017 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2017) 1 26 Inhalt Der Versicherungsschutz 1 Versicherungsfähigkeit... 3 2a Besondere Mitwirkungspflichten
MehrMusterbedingungen 2013 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
Recht Musterbedingungen 2013 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2013) 1 26 Inhalt Der Versicherungsschutz... 1 1 Versicherungsfähigkeit... 1 2a Besondere Mitwirkungspflichten
MehrTeil 1: Musterbedingungen (MB/GEPV 2017) Der Versicherungsschutz
Bedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflege-Monatsgeld-Versicherung bei Pflegebedürftigkeit Musterbedingungen (MB/GEPV 2017) und Tarifbedingungen nach Tarif GEPV Teil 1: Musterbedingungen
MehrUnion Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Stand: 01.01.2017, SAP-Nr. 332964, 12.2016 Teil I: Musterbedingungen
MehrFAQ s zu den Tarifen. und uni-pt-komfort plus. uni-pt-premium plus bietet folgende Leistungen: 1. Welche Leistungen beinhalten die Tarife?
FAQ s zu den Tarifen uni-pt-premium plus und uni-pt-komfort plus 1. Welche Leistungen beinhalten die Tarife? *) gem. 45 a SGB XI Pflegebedürftige, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege
MehrARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG
ARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG Gruppenversicherungsnummer: Zwischen der und der - nachstehend "Arbeitgeber" genannt -, R+V Krankenversicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden - nachstehend
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung (AVB/PK) Der Versicherungsschutz Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit
Seite 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung (AVB/PK) gültig ab 01.01.2013 Der Versicherungsschutz Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit 1. Aufnahme- und versicherungsfähig
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrDie Leistungen der Janitos Krankenzusatzversicherung Tarif: JA dental max (Stand: )
Die Leistungen der Janitos Krankenzusatzversicherung Tarif: JA dental max (Stand: 01.07.2017) JA dental max Zahnersatz * (inkl. Implantate), Inlays, Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen, Onlays, Brücken,
MehrPZTBest die neue Pflegezusatzversicherung der Allianz.
PZTBest die neue Pflegezusatzversicherung der Allianz. Frank Leicht Maklerbetreuer 1 Agenda Grundlagen Pflegeversicherung Leistungen des neuen Tarifs PZT-Best Marktvergleich 1. Kurz zusammengefasst Das
MehrAllgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis
Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen
MehrPZTB03 Fragen und Antworten
PZTB03 Fragen und Antworten Ł Die Antworten in dieser Liste gelten für den PZTB03 Allgemeine Fragestellung... 1 PSG II... 3 Stationär... 4 Häusliche Pflege... 5 Ausland / Auswanderer / Grenzgänger... 5
MehrFÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1, KombiMed Krankenhaus Tarif UZ2 FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr
MehrIHR PLUS AN BESSER VERSORGT SEIN.
KRANKEN- VERSICHERUNG IHR PLUS AN BESSER VERSORGT SEIN. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Die R+V-Pflegetagegelder. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen.
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrDie HALLESCHE bietet Ihnen Versicherungsschutz im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Produktinformationsblatt - Tarif PRIMO.SB3 Z - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif PRIMO.SB3 Z In dieser
MehrTarif MKT/Kollektiv Mannheimer Bedingungen 2009 für die Kollektiv-Krankentagegeldversicherung. Tarif MKT (Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld
Mannheimer Krankenversicherung AG Tarif MKT/Kollektiv Mannheimer Bedingungen 2009 für die Kollektiv-Krankentagegeldversicherung nach Tarif MKT (Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld Kollektiv MKT) Stand:
MehrHäufig gestellte Fragen zur Beitragsentlastung Stand
Häufig gestellte Fragen zur Beitragsentlastung Stand 05.2018 Inhalt 1. Allgemeine Fragen zur Beitragsentlastung... 3 1.1 Warum ist eine Beitragsentlastung sinnvoll?... 3 1.2 Worin besteht die Besonderheit
MehrGepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier.
Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier. Private Pflegezusatzversicherung Für meine Unabhängigkeit Private Pflegezusatzversicherung Unabhängig und selbstbestimmt, was das Leben auch bringt Niemand denkt
MehrDie HALLESCHE bietet Ihnen Versicherungsschutz im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Produktinformationsblatt - Tarif NK.4 - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif NK.4 In dieser Übersicht
MehrHäufig gestellte Fragen zum Tarif ARAG FörderPflege
Häufig gestellte Fragen zum Tarif ARAG FörderPflege FörderPflege (PF) Stand 1.2017 PDF29159 1.2017 1. Fragen zur Pflegezusatzversicherung allgemein 1.1 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
MehrTarif KT Mannheimer Bedingungen 2000 für die Krankentagegeldversicherung. (Mannheimer VB 2000 Krankentagegeld. Stand:
Mannheimer Krankenversicherung AG Tarif KT Mannheimer Bedingungen 2000 für die Krankentagegeldversicherung nach Tarif KT (Mannheimer VB 2000 Krankentagegeld KT) Stand: 01.01.2004 PM-K009 1103 Vorsitzender
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)
Mehrnach Tarif ZP 13 Unisex
Mannheimer Krankenversicherung AG HUMANIS Tarif ZP 13 Mannheimer Bedingungen 2013 für die Pflegekostenzusatzversicherung nach Tarif ZP 13 (Mannheimer VB 2013 Pflegekostenzusatz ZP 13) Stand: 01.01.2016
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen
MehrVersicherungsbedingungen Private Krankenversicherung. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversicherungs-AG
MehrFÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1, KombiMed Krankenhaus Tarif UZ2 FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr
MehrLeistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.
. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht
MehrLeistungsdokumentation Pflegetagegeldversicherung
Leistungsdokumentation Pflegetagegeldversicherung Versicherer Pflegetagegeldtarif Versicherungsnehmer (Name, Anschrift und Geburtsdatum) Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße 53 81537 München
MehrLeistungsdokumentation Pflegetagegeldversicherung
Leistungsdokumentation Pflegetagegeldversicherung Versicherer Pflegetagegeldtarif Versicherungsnehmer (Name, Anschrift und Geburtsdatum) Deutscher Ring Krankenversicherungs verein a.g. Neue Rabenstraße
MehrProduktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)
Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PT3
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PT3 PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil
MehrVersicherungsinformationen zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Versicherungsinformationen zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung Nachfolgend erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur gewünschten Versicherung. Sie sind nicht abschließend und können durch
MehrKollektivvertrag für die betriebliche Krankenversicherung
Kollektivvertrag für die betriebliche Krankenversicherung zwischen Muster xxxxx Muster - im Folgenden Vertragspartner genannt - und SIGNAL Krankenversicherung a. G. Joseph-Scherer-Straße 3 44139 Dortmund
MehrFÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1, KombiMed Krankenhaus Tarif UZ2 FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrBaustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung. 1. Allgemeine Regelungen zum Baustein. 1.1 Regelungen zum Versicherungsfall und zum Versicherungsschutz
1. Allgemeine Regelungen zum Baustein Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung Im Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung bieten wir Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit sowie, falls vereinbart,
MehrBei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.
Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir
MehrWiderrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde
Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem
Mehr