Satzung des Anglerverein Kyritz e. V.
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- Lena Schubert
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1 Satzung des Anglerverein Kyritz e. V. 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Anglerverein Kyritz e. V., im folgenden AV Kyritz genannt. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 395 beim Amtsgericht Neuruppin eingetragen. 2. Der Sitz des AV Kyritz ist Kyritz. 3. Der AV Kyritz vertritt ausschließlich gemeinnützige Interessen. Er ist Rechtsnachfolger der DAV Ortsgruppe Kyritz. Er ist Mitglied des Kreisanglerverbandes Kyritz e.v. und des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. und erkennt deren Satzungen in der jeweils gültigen Form an. 4. Das Geschäftsjahr erstreckt sich vom 01. November des laufenden Jahres bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres. 2 Zweck und Aufgaben 1. Das Anliegen des AV Kyritz ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder zur Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des waid- und hegegerechten Angelns, sowie die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer, die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier und Artenschutzes. In diesem Sinne regt er seine Mitglieder zu einer aktiven Betätigung in der Natur im Interesse der Allgemeinheit an und fördert ihre satzungsmäßige gemeinnützige Tätigkeit. 2. Seine Ziele will er erreichen durch 2.1 die Beratung der Mitglieder in allen mit dem Angeln und dem Naturschutz zusammenhängenden Fragen, sowie deren Fortbildung durch Schulungen und Lehrgänge im Rahmen des Schulungsprogramms des Kreisanglerverbandes Kyritz e. V. 2.2 die Förderung der Vereinsjugend 2.3 die Ausübung und Förderung des Casting
2 die Schaffung und Erhaltung von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten zum Zwecke der Gesunderhaltung seiner Mitglieder durch die Erhaltung von Fischgewässern und Freizeitgeländen, Unterkunftständen und sonstigen Einrichtungen, Booten und dazugehörigen Anlagen - Anglerhafen - Im Sinne dieser Satzung gelten dafür vereinsinterne Regelungen, die durch den Vorstand, bzw. der Mitgliederversammlung festgelegt sind. 3 Grundsätze Gemeinnützigkeit 1. Der AV Kyritz ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Der AV Kyritz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Mittel des AV Kyritz dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ver wendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des AV Kyritz kann werden, wer das 8. Lebensjahr vollendet hat und die jeweils gültige Satzung anerkennt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hat der gesetzliche Vertreter zuzustimmen. 2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Sie wird nach Entscheidung des Vorstandes mit der Eintragung in die Mitgliedskartei erworben. 3. Die fördernde Mitgliedschaft von natürlichen und juristischen Personen ist zulässig. Fördernde Mitglieder besitzen kein Stimmrecht. 4. Die Mitgliedschaft endet: durch Austritt. Er kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber erfolgen. Geschieht er nicht zum Ende des Geschäftsjahres, hat jedes Mitglied Beiträge und sonstige Leistungen für das laufende Jahr voll zu entrichten.
3 durch Ausschluß : Er kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Regeln der Satzung, gegen anerkannte sportliche Regeln und gegen Sitte und Anstand grob verstoßen hat das Ansehen und die Interessen des AV Kyritz schwer geschädigt hat gegen fischereiliche Vorschriften verstoßen oder dazu Beihilfe geleistet hat trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Beiträgen und sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist. 5. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Dem betroffenen Mitglied muß vorher rechtliches Gehör gewährt worden sein. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich. Die Mitgliederversammlung entscheidet entgültig. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche an den AV Kyritz. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder besitzen im Rahmen des Satzungszwecks das Recht: an allen Versammlungen und Veranstaltungen des AV Kyritz teilzunehmen und die vereinseigenen Anlagen zu benutzen auf ideelle Unterstützung in ihren Angelegenheiten, soweit diese nicht den Rechten, bzw. Interessen anderer Mitglieder entgegenstehen von den Verbandsorganen über neue Bestimmungen zum Fischerei-, Steuer-, Vereinsrecht und zum Arten- und Tierschutz, Informationen zu erhalten und sich in diesen Fragen beraten zulassen die Ausbildungsmöglichkeiten, bzw. Vermittlung zur Ausbildung durch Verbandsorgane zu nutzen.
4 Die Mitglieder sind verpflichtet: das Angeln nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der festgelegten Bestimmungen auszuüben und auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften, auch bei anderen Mitgliedern, zu achten den Aufsichtspersonen und Fischereiaufsehern sich auf Verlangen auszuweisen und deren Anweisungen zu befolgen Zweck und Aufgaben des AV zu erfüllen und zu fördern die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige beschlossene Verpflichtungen zu erfüllen. 6 Organe Die Organe des AV Kyritz sind: 1. Mitgliederversammlung 2. Vorstand 6.1 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des AV Kyritz. Seine Beschlüsse sind für alle Organe und alle Mitglieder des AV Kyritz bindend. Die Mitgliederversammlung findet jährlich in den ersten drei Monaten und zum Ende des Geschäftsjahres statt. Sie wird einberufen durch den geschäftsführenden Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen. Die Einladung hat durch Aushänge und Presseveröffentlichungen zu erfolgen Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt auf Beschluß des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 25 % der Mitglieder, die unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung fordern.
5 Beschlußfähigkeit besteht, wenn alle Mitglieder satzungsgemäß eingeladen worden sind und von den anwesenden Mitgliedern mehr als die Hälfte für den Vorschlag stimmen Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Stimmberechtigte, die sich der Stimme enthalten, gelten als abwesend Über alle Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die mindestens alle Anträge, Beschlüsse und Wahlergebnisse beinhalten müssen. Sie sind vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden weiteren Vorstandsmitgliedern Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die Wiederwahl ist möglich Der Vorstand leitet und erledigt die Angelegenheiten des AV Kyritz im Sinne der Satzung und auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse, Ordnungen und gesetzlichen Bestimmungen Geschäftsführender Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorsitzende hat Einzelvertretungsbefugnis. Im Fall seiner Verhinderung vertreten der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam den AV Kyritz gegenüber Dritte Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, darunter mindestens zwei vertretungsberechtigte Mitglieder gemäß Punkt anwesend sind.
6 Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand bis zum Ende der Wahlperiode einen kommissarischenvertreter einsetzen, bzw. das Aufgabengebiet einem seiner Mitglieder übertragen. Dazu ist die Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung notwendig Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz von Auslagen, die ihnen bei Absprache der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstanden sind. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift mit fortlaufender Nummerierung - Beschlussbuch -anzufertigen. Diese Niederschrift ist vom Protokollführer und mindestens zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes entsprechend Punkt zu unterzeichnen. 7 Kommission für Rechnungsprüfung und Kontrolle Die Kommisson für Rechnungsprüfung und Kontrolle besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden durch die Mitgliederversammlung für eine Wahlperiode gewählt. Sie dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden. Ihre Aufgabe ist es sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen und Buchführungen zu überzeugen, am Jahresabschluss eine eingehende Prüfung der Geschäftsbücher und Belege vorzunehmen und das Ergebnis der Prüfung der Mitgliederversammlung vorzutragen. Sie haben auf der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes zu beantragen, bzw. bekanntzugeben, warum dieser Antrag nicht gestellt wird. 8 Auflösung 1. Über die Auflösung des AV Kyritz beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. 2. Liquidatoren sind zwei unabhängige Personen, sowie ein Vorstandsmitglied, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
7 Bei Auflösung des AV Kyritz oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des AV Kyritz an den Kreisanglerverband Kyritz e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 9 Änderungsklausel 1. Bei Gesetzesänderungen und Änderungen der Gemeinnützigkeitsbestimmungen ist der Vorstand ermächtigt, die betreffenden Formulierungen dieser Satzung der Gesetzlichkeit anzupassen und zu beschließen. 2. Der Vorstand ist ermächtigt, zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des AV Kyritz in das Vereinsregister, erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen. 10 Inkrafttreten Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung des AV Kyritz am beschlossen und tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Anglerverein Vorstandssitzung, Kyritz e. V.
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Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
Vereinssatzung. des Vereines Caktus. Sitz Groß-Umstadt Zweck und Aufgaben des Vereins
Vereinssatzung des Vereines Caktus Sitz Groß-Umstadt 03.07.2009 1 Der Verein führt den Namen Caktus. Er hat seinen Sitz in Groß-Umstadt. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Das
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
Satzung. des Schützenvereins Hahn e. V. gegr. 23. Januar 1904
1 Satzung des Schützenvereins Hahn e. V. gegr. 23. Januar 1904 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein Hahn e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragen.
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
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Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
V e r e i n s s a t z u n g
V e r e i n s s a t z u n g Vereinssatzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Angelsportverein ``Petri Heil`` Ahlsdorf e.v. Er hat seinen Sitz in Ahlsdorf. Der Verein ist im Vereinsregister
Volldampf für Kinder e.v. Satzung
Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.
Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er
Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung
Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. und hat seinen Sitz in Mainaschaff. Er ist und
Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.
Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando
Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus
Satzung. des Fördervereins der Grundschule Hardt e. V.
Satzung des Fördervereins der Grundschule Hardt e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Hardt e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mönchengladbach.
Freunde und Förderer der Grundschule Göggingen-West e. V. SATZUNG. vom 30.November Name und Sitz des Vereins
Freunde und Förderer der Grundschule Göggingen-West e. V. SATZUNG vom 30.November 2011 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Grundschule Augsburg Göggingen-West
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
Satzung. des Vereins für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr. Verein für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v.
Satzung des Vereins für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Verein für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. und hat seinen Sitz in 35423
SATZUNG. Stand November 2017
SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.