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1 Befragung des Landesjugendamtes Rheinland zur Integration von Leistungen aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung nach 27 ff SGB VIII in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich Mit Schreiben vom wurden die Jugendämter im Rheinland gebeten mitzuteilen, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich Leistungen aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung nach 27 ff. SGB VIII in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich eingebunden werden und welche Modelle dafür entwickelt wurden. Hintergrund der Anfrage des Landesjugendamtes Rheinland war die Beobachtung aus der Beratung von Trägern und Schulen, dass sich der Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in einzelnen Kommunen auch auf die Leistungen aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen auswirkt. Nicht alle Jugendämter haben an der Befragung teilgenommen. Von daher weisen die vorliegenden Ergebnisse auf aktuelle konzeptionelle Prozesse in den Kommunen hin und machen die Spannbreite möglicher kooperativen Modelle zwischen Jugendämtern und Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich deutlich haben jedoch nicht repräsentativen Charakter. Auswertung Von 93 Jugendämtern im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland haben 49 Jugendämter geantwortet (52,7 %). Von den antwortenden Jugendämtern bieten derzeit: 15 Jugendämter integrierte HzE-Maßnahmen an der/den OGS an (30,6 %). 8 Jugendämter stehen in Planungsprozessen (16,3 %). Davon haben drei Jugendämter Informations- und Beratungsbedarf angemeldet. 26 halten derzeit keine Maßnahmen vor (53,1 %). Angebot der Jugendämter im Rhl HzE-Maßnahmen an OGS 8 Planungen zu HzE-Maßnahmen an OGS 26 keine Maßnahmen

2 - 2 - Die Jugendämter, die keine integrierten HzE-Maßnahmen in der OGS vorhalten, geben dafür folgende Gründe an: Keinen Bedarf sehen sechs Jugendämter. Hier wird auf einzelfallbezogene Hilfen verwiesen. Alternative Förderstrukturen im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung geben drei Jugendämter an (anonyme Fallberatung mit Schule, Aufstockung der kommunalen Fördermittel für die OGS, so dass mehr und qualifiziertes Personal eingestellt werden könne). Fünf Jugendämter haben angegeben, neues Terrain zu betreten (u.a. verbunden mit dem Wunsch nach Information u. Beratung), erste Gespräche zu führen oder Bedarfsermittlungen durchzuführen. Zwei Jugendämter beklagen enge personelle und finanzielle Kapazitäten, die es nicht erlaubten, das Thema gezielt anzugehen. 10 Jugendämter nennen keine Gründe. Jugendämter mit entsprechenden Angeboten: Insgesamt werden Maßnahmen an 42 Grundschulen und 17 Förderschulen durchgeführt. Davon profitieren 445 Kinder. Die Tendenz ist steigend. Bezogen auf die Förderschulen werden vornehmlich solche mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung (sieben Nennungen) und Lernen (vier Nennungen) oder beiden Förderschwerpunkten (eine Nennung) genannt. Bezogen auf fünf Schulen werden die Förderschwerpunkte nicht eigens erwähnt. Die Hilfen werden an den Offenen Ganztagsschulen überwiegend in Form von Einzelfallhilfe und sozialer Gruppenarbeit, nicht selten auch in kombinierter Form geleistet. Insbesondere an Förderschulen werden zudem tagesgruppenanaloge Leistungen (angelehnt an 32 SGB VIII) und diese wiederum in einer kombinierten Form mit sozialer Gruppenarbeit vorgehalten. In der Regel (9 Nennungen) werden die Leistungen, die sich auf die unmittelbare Arbeit mit den Kindern erstrecken, um familienbezogene Leistungen ergänzt. Genannt werden: sozialpädagogische Familienhilfe alltagspraktische Hilfen, Erziehungsbeistandschaft, aufsuchende Arbeit, intensive Elternarbeit - auch mit Eltern mit Migrationshintergrund, Elternkurse, Erziehungsberatung in der Schule, niederschwellige Elternbildung im Vorfeld der erzieherischen Hilfe nach 27 SGB VIII. Zum Spektrum der angebotenen Hilfen gehören darüber hinaus die kollegiale Beratung der OGS-Fachkräfte (wenn OGS- und HzE-Leistungen nicht vom selben Träger durchgeführt werden) sowie die Beratung von Lehrkräften. Wenn OGS und HzE als integrierte Maßnahmen in der Hand eines

3 - 3 - Trägers liegen, sind abgestimmte Maßnahmen, fallbezogene Beratungen und Konzeptentwicklungen Grundlage der Arbeit. Kostenträger für die integrierten HzE-Maßnahmen ist in allen Fällen das (Kreis-)Jugendamt, Leistungserbringer ist in der Regel ein Träger der freien Jugendhilfe, die in einigen Fällen (das ist aus den Antworten nicht immer eindeutig abzuleiten) zugleich Träger der außerunterrichtlichen Angebote im Offenen Ganztag zu sein scheinen. Für die gezielten individuellen Fördermaßnahmen in der OGS werden Schulen und Trägern, in Ergänzung zu der Regelfinanzierung der OGS- Plätze, kommunale HzE-Mittel (Leistungsvereinbarung, Pflegesatz, feste Stundensätze) zur Verfügung gestellt. In einigen Kommunen (drei Nennungen) halten die Kommunen eigens Fördermittel für ergänzende präventive Maßnahmen im Vorfeld von HzE vor (im Rahmen von NKF als PSP Produktstrukturplan). Zwei Jugendämter nennen zudem als zusätzliche Leistung die Finanzierung des Mittagessens für bedürftige Kinder. Veränderungen im Gesamtbudget werden von neun Jugendämtern verneint bzw. als nicht feststellbar bezeichnet, für zwei Jugendämter ist die Frage nicht zu beantworten. Eine Kostensteigerung wird von einem Jugendamt gesehen. Ersparnisse werden nicht explizit erwähnt. Der teilweise benannte Rückgang von Tagesgruppenbelegungen werde durch ein Anwachsen ambulanter Hilfen auch durch ein verstärktes frühzeitiges Erkennen von tatsächlichen Förderbedarfen kompensiert. Die Frage nach einer Veränderung des Gesamtbudgets steht in engem Zusammenhang mit der nach einer Veränderung des Leistungsspektrums im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Von den Jugendämtern, die integrierte Maßnahmen anbieten, konnten vier eine mögliche Veränderung nicht feststellen und/oder haben ihr Programm noch nicht evaluiert. Den Aussagen zufolge beziehen sich die meisten Veränderungen auf die teilstationären Leistungen bzw. das Angebot der Tagesgruppen. Hier melden fünf Jugendämter konkret den Abbau von Tagesgruppen. Ein Jugendamt konstatiert, dass es zwar keinen Abbau von Tagesgruppenplätzen gäbe, aber vermutlich die Nachfrage danach zurückgegangen sei (definitiv ließe sich das noch nicht sagen). In einem Fall hat die Integration von HzE-Maßnahmen zur Einrichtung einer intensiv-heilpädagogischen Tagesgruppe geführt. Zwei Jugendämter geben eine Verlagerung von Tagesgruppenplätzen in die OGS an. Damit verbunden sei eine Öffnung für weitere Kinder auch losgelöst von Hilfeplangesprächen und die Nachbetreuung.

4 - 4 - Auf die Frage nach getroffenen Vereinbarungen zwischen ASD, Schulen und Trägern verweisen neun Jugendämter in erster Linie auf Vereinbarungen mit den Jugendhilfeträgern und den Schulen zum Kindesschutz ( 8 a SGB VIII und 42 SchulG). Darüber hinaus werden in den Jugendämtern feste Ansprechpartner/innen für die Schulen benannt (fünf Nennungen). Die letzte Frage im Fragebogen bezieht sich auf weitere Aspekte, die im Zusammenhang mit der Integration von Leistungen aus dem HzE-Bereich in die OGS bedeutsam erscheinen. Hier steht der Wunsch nach gemeinsamen Fortbildungen mit Lehrern/-innen und pädagogischen Kräften der OGS, in erster Linie zu Kindeswohlgefährdungen, im Vordergrund (5 Nennungen). Gewünscht wird außerdem ein Austausch über bestehende Projekte, Modelle und Konzepte. Supervision für Lehrer/-innen und die Entwicklung eines klaren Konzepts zur Schulsozialarbeit wird ebenfalls benannt. Außerdem besteht mehrmals der Wunsch nach einer externen Beratung (drei Nennungen). Jugendämter, die im Planungsprozess stehen: Angestrebt werden in erster Linie Kooperationsvereinbarungen zum 8 a SGB VIII bzw. 42 SchulG (4 Nennungen), darüber hinaus ein Arbeitskreis Jugendhilfe Schule und die Installation von sozialer Gruppenarbeit. Zusammenfassung: Die Fragebogenaktion richtete sich auf die Fragestellung, in welchem Umfang und in welcher Form Hilfen zur Erziehung in den Bereich der Offenen Ganztagsschule integriert werden und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Beteiligt haben sich 49 bzw. 52,7% der Jugendämter im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland. Davon weisen 15 Jugendämter integrierte Konzepte von HzE-Maßnahmen an Schulen aus. Diese Ergebnisse können damit zwar nicht als repräsentativ gewertet werden, sie zeigen aber Entwicklungslinien auf. Folgende Ergebnisse sind zusammenfassend festzuhalten : - Das Angebot umfasst überwiegend Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit, ergänzt um familienbezogene Leistungen. - Daneben werden kollegiale Beratung und Fallbesprechungen durchgeführt und Konzepte entwickelt.

5 Hilfen in Form von integrierten Tagesgruppenplätzen nach 32 SGB VIII gibt es in Einzelfällen, und wenn, dann vorzugsweise an Förderschulen. - Durch die integrierten Angebote wird eine Öffnung für weitere Kinder geschaffen, losgelöst von Hilfeplanverfahren. - In Einzelfällen werden Tagesgruppenplätze nach 32 SGB VIII abgebaut bzw. Unterbringungen vermieden. - Zugleich werden ambulante Hilfen ausgebaut. - Der gesetzliche Auftrag zum Kinderschutz in 8 a SGB VIII und 42 SchulG NRW ist in vielen Fällen ein Impuls für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Jugendämtern. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse ergeben sich einige Fragestellungen. Einerseits ist festzustellen, dass durch frühzeitige erzieherische Maßnahmen im Kontext der OGS neue Zielgruppen erreicht werden. Andererseits scheint dies nicht dazu zu führen, dass die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung steigen. Damit stellt sich die Frage, ob hier indirekt Kosten gespart werden und zugleich ein möglicher Qualitätsverlust einher geht (mehr Kinder, für die mit gleich bleibenden Mitteln erzieherische Hilfen zur Verfügung gestellt werden). Weiterhin wäre zu fragen, ob mit einem modifizierten System der Einbindung von tagesgruppenanalogen Leistungen in die OGS was unter dem Gesichtspunkt integrierter Hilfen sicherlich eine große Chance für Kinder bedeutet möglicherweise ein Qualitätsverlust einhergeht (z. B. größere Gruppen und weniger, nicht ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal). bzw. welche Chancen und Grenzen damit verbunden sind. Hier sind die Jugendämter gefragt, dieser Situation entsprechend zu begegnen. Was mögliche Chancen angeht, so bieten die Antworten in den Fragebögen und mehr noch die Berichte, die einige Jugendämter beigefügt haben (vier Nennungen), einige wichtige Hinweise: Bei den in die OGS integrierten HzE-Maßnahmen handelt es sich nach Aussagen der Jugendämter um präventive und sozialräumlich orientierte Erziehungshilfen für Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf im Einzugsgebiet der jeweiligen Schule, mit der entsprechenden dortigen Verankerung. Über die ergänzenden erzieherischen Hilfen im Rahmen der OGS soll der Verbleib problembelasteter und darum besonders förderungsbedürftiger Kinder gesichert werden. Schwierige Kinder werden nicht

6 - 6 - ausgegrenzt, andere können durch den effektiven Hilfeeinsatz frühzeitiger erreicht werden. Der Aufbau von lebensweltnahen Hilfen wird als vorteilhaft gesehen. Es entsteht ein verbesserter Zugang zu den Familien. Speziell für die Eltern können in Einzelfällen besondere Angebote z.b. Elterntraining - vorgehalten werden. Auch die verbesserte Zusammenarbeit mit den Schulen wird mehrmals lobenswert erwähnt. Köln,

7 - 7 - Differenzierte Auswertung I. Beteiligung der Jugendämter Von insgesamt 14 Jugendämtern kreisfreier Städte haben 10 Jugendämter geantwortet (71,4 %). Fünf haben keine Angebote (Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mülheim/Ruhr) oder alternative Konzepte (Solingen). Fünf führen Maßnahmen durch (Aachen, Bonn, Essen, Köln und Leverkusen). Nicht geantwortet haben vier Jugendämter (28,6 %): Mönchengladbach, Oberhausen, Remscheid und Wuppertal. Von insgesamt 12 Kreisjugendämtern haben sieben Jugendämter geantwortet (58 %). Fünf haben keine Angebote (Aachen, Düren, Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg und Wesel). Zwei führen Maßnahmen durch (Kreis Euskirchen und Rhein.-Berg.-Kreis). Nicht geantwortet haben fünf Jugendämter (42 %): Kleve, Rhein-Kreis Neuss, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Kreis Viersen. Von insgesamt 67 kreisangehörigen Jugendämtern haben 32 geantwortet (47,8 %). 16 haben kein Angebot (Brühl, Düren, Frechen, Haan, Bad Honnef, Hilden, Königswinter, Meckenheim, Meerbusch, Mettmann, Monheim, Neuss, Niederkassel, Pulheim, Rheinberg und Viersen). Acht stehen in Planung (Dinslaken, Erkelenz, Herzogenrath, Lohmar, O- verath, Wermelskirchen, Wesel und Wipperfürth). Acht führen Maßnahmen durch (Erkrath, Gummersbach, Heiligenhaus, Hürth, Moers, Siegburg, Wesseling und Würselen). Nicht geantwortet haben 35 Jugendämter (52,2 %): Alsdorf, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bornheim, Dormagen, Emmerich, Erftstadt, Eschweiler, Geilenkirchen, Geldern, Goch, Grevenbroich, Heinsberg, Hennef, Hückelhoven, Kaarst, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Kleve, Langenfeld, Leichlingen, Radevormwald, Ratingen, Rheinbach, Rösrath, Sankt Augustin, Stolberg, Troisdorf, Velbert, Voerde, Wiehl, Willich und Wülfrath.

8 - 8 - II. 15 Jugendämter mit entsprechenden Angeboten: 1. Beteiligte OGS: 42 Grundschulen und 17 Förderschulen. Überwiegend 1 6 Schulen in einer Kommune, die Ausnahme bildet Moers mit 13 beteiligten Grundschulen. 2. Durchführende Institutionen: Kostenträger ist immer das Jugendamt. Leistungserbringer: Träger der freien Jugendhilfe (12 Nennungen, unklar ist, inwiefern HzE- und OGS- Träger identisch sind). 3. Konkrete Hilfen: Ausschließlich Einzelfallhilfe wird 5 x benannt, ausschließlich Gruppenarbeit 4 x, beides zusammen 3 x, ergänzt um Tagesgruppenarbeit 3 x. 4. Anzahl der Hilfeempfänger: 2 Jugendämter (Essen und Hürth) haben keine Angaben gemacht; gemeldete Anzahl: 2 x 6 (Siegburg und Rhein.-Berg. Kreis), 1 x 9 (Euskirchen), 1 x 12 (Aachen), 1 x 15 (Würselen), 1 x 20 (Wesseling), 1 x 24 (Moers), 1 x 29 (Heiligenhaus), 1 x 35 (Erkrath), 1 x 36 (Leverkusen), 1 x 61 (Gummersbach),1x90 Tendenz steigend (Köln) und 1 x 102 (Bonn). 5. Finanzierung: Für erzieherische Hilfen werden kommunale Mittel zur Verfügung gestellt. Diese ergänzen die Ressourcen, die den Trägern und Schulen für die OGS- Plätze zur Verfügung gestellt werden (durch Land, Kommune und/oder Elternbeiträge). 6. Beteiligung des Jugendamtes: 3 x keine Angaben, 4 x Verneinung, 1 x partiell, 2 x bejaht. Sonst findet eine Beteiligung über den Jugendhilfeausschuss, in der Lenkungsgruppe, im Qualitätszirkel, in Form einer Moderation der Steuerungsgruppe und innerhalb der AG 78 oder anderer Arbeitskreise statt. 7.Veränderung im Gesamtbudget: 9 x verneint, 1 x bejaht, 2 x nicht zu beantworten. Weitere Einzelnennungen: Ausbau ambulanter Hilfen sowie der sozialen Gruppenarbeit, Aufstockung finanzieller Mittel, weniger Tagesgruppenplätze. 8. Veränderung im Leistungsspektrum: 3 x keine Angaben, 2 x Verneinung. Ansonsten wird benannt: 6 x Abbau von Tagesgruppenplätzen. Weitere Nennungen: Die intensivere Zusammenarbeit/Kooperation wird betont, Bedarfe werden eher bekannt, Hilfen werden frühzeitiger, effektiver und lebensweltnah eingesetzt. 9. Vereinbarung zwischen Schule und Jugendhilfe:

9 - 9 - Benannt werden 9 x Vereinbarungen zum 8 a SGB VIII und 42 SchulG; 4 Jugendämter haben keine weiteren Vereinbarungen, 2 x gibt es Planungen. Mehrmals werden feste Ansprechpartner für die Schulen seitens des Jugendamtes vereinbart. 10. Anregungen: 7 x keine Angaben. Gewünscht sind 5 x gemeinsame Fortbildungen, je 1 x gemeinsame Konzepte zu entwickeln, Supervision für Lehrer und mehr Förderangebote anzubieten.

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