Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den
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- Karola Hoch
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1 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 57 von 65 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaft der Fachhochschule Hannover (FHH) Neufassung vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad "Bachelor of Science". Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich der Bachelor-Prüfung 8 Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in - einen 3-semestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und - einen 5-semestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. Das Bachelor-Studium beinhaltet zwei Praxisphasen; das Nähere regeln die Anlagen B1 und B2 sowie die Praxisphasenordnung. (3) Das Bachelor-Studium beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Pflichtund Wahlpflichtmodule beträgt 240 Credits (CR). Auf den ersten Studienabschnitt entfallen 90 CR, auf den zweiten Studienabschnitt 150 CR. Anlage B1 (erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Prüfungsanforderungen/Prüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren, die Workload der Studierenden (CR) und die vorgesehenen Präsenzstunden (SWS) dar. (4) Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen bestehen jeweils aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen; das Nähere regeln die Anlagen B1 und B2. Die Prüfungsleistungen sind studienbegleitend abzulegen. 3 Vorprüfung des Bachelor-Studiengangs (1) Die Zulassung zur Vorprüfung regelt 6 Allgemeiner Teil. (2) Neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 des Allgemeinen Teils sind dem Antrag auf Zulassung ggf. Vorschläge für Prüfer für die einzelnen Prüfungsleistungen beizufügen. Neufassung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 1 von 9
2 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 58 von 65 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil. Die Zulassung zur Bachelor- Prüfung setzt die bestandene Vorprüfung voraus. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag Studierende zu Prüfungsleistungen der Bachelor-Prüfung zulassen, wenn die Vorprüfung noch nicht bestanden ist. Dies setzt voraus, dass die fehlenden Prüfungsleistungen der Vorprüfung ohne wesentliche Beeinträchtigung des zweiten Studienabschnitts abgelegt werden können. Studierende müssen sich vor der ersten Prüfungsleistung der Bachelor-Prüfung zu allen fehlenden Prüfungen der in Anlage B1 festgelegten Prüfungsleistungen der Vorprüfung angemeldet haben. Die Zulassung zur Bachelor- Arbeit erfolgt nach dem Absätzen 3 bis 5. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im achten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus, - dass die Vorprüfung bestanden ist - und dass bis auf die 2. Praxisphase und die Bachelor-Arbeit alle Module des zweiten Studienabschnitts bestanden sind. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: - Angabe der gewählten Module gemäß Anlage B2, - ein Vorschlag für das Thema der Bachelor-Arbeit, - gegebenenfalls ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit, - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (5) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt sind, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der oder des Studierenden liegen. Im Krankheitsfalle kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen. Diese Zulassung, die mit Auflagen versehen werden kann, setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann; dies ist in der Regel bei dem Fehlen einer einzigen Prüfungsleistung gegeben. (6) Für die Bachelor-Arbeit werden 12 CR vergeben. (7) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelor-Arbeit beträgt drei Monate. Die Gesamtdauer von sechs Monaten darf nicht überschritten werden. 5 Ausnahmeregelungen (1) Dem Studiengang liegen die in den Anlagen B1 und B2 festgelegten Module zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in den beantragten Modulen im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit den vorgeschriebenen Modulen gleichwertig sind. (3) Werden andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtmodule länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. Neufassung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 2 von 9
3 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 59 von 65 6 Studiensemester im Ausland (1) Die Fakultät begrüßt ausdrücklich den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. Es ist vorgesehen, derartige Leistungen im zweiten Studienabschnitt zu erbringen. (2) Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die von Studierenden im Ausland erbracht wurden (Credits und Noten), können anerkannt werden, sofern sie in einem Learning Agreement vereinbart waren oder der Prüfungsausschuss die Anerkennung beschließt. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Mehrfachgraduierungs-Abkommen bestehen, können Studierende bis zu drei Semester an der ausländischen Partnerhochschule absolvieren. 7 Prüfungen (1) Die Zeitpunkte für das Ablegen der Klausuren und mündlichen Prüfungen, die Ausgabe- und Abgabezeitpunkte für die übrigen termingebundenen Prüfungsleistungen, die Fristen für die Anmeldung zu Prüfungen sowie die Fristen für Rücktritte von angemeldeten Prüfungen legt der Prüfungsausschuss fest. Er informiert die Studierenden rechtzeitig über diese Termine und Fristen. Er kann die Aufgaben nach Satz 1 und 2 auf die Prüfenden übertragen. (2) Die Art, in der eine Prüfungsleistung abzulegen ist, wird von den Prüfenden festgelegt. Unter Berücksichtigung von 7 Allgemeiner Teil wählen sie dabei aus den Möglichkeiten, die in Anlage B1 bzw. B2 für die jeweilige Prüfungsleistung vorgegeben sind. (3) Weitere Voraussetzungen für das Ablegen einer Prüfung wie regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung oder bestimmte Prüfungsvorleistungen werden ggf. von den Prüfenden festgelegt und den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. 8 Übergangsregelungen (1) Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung gilt erstmalig ab Wintersemester 2009/10. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden, werden nach der bisher geltenden Ordnung geprüft, wenn die Bachelor-Prüfung bis zum Ende des Wintersemesters 2013/14 abgelegt wird. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch nach der neuen Ordnung geprüft werden. Eine nach der bisherigen Ordnung abgelegte Vorprüfung wird auch bei Prüfung nach der neuen Ordnung angerechnet. (2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Prüfungsordnung Anwendung findet, kann die Fakultät hierzu ergänzende Bestimmungen für den Übergang bestimmen. Sie kann auch bestimmen, dass einzelne Regelungen der bisherigen Ordnung in der Fassung dieser neuen Ordnung Anwendung finden. Für die Bekanntmachung der Beschlüsse der Fakultät gilt 17 Abs. 1 Allgemeiner Teil entsprechend. 9 Inkrafttreten Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt nach der Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover ab in Kraft. Der bisher geltende Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt unbeschadet der Regelung in 8 außer Kraft. Neufassung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 3 von 9
4 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 60 von 65 Beschluss Fakultätsrat: Beschluss Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 3/2009 vom ***** Neufassung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 4 von 9
5 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 61 von 65 Abt. Wirtschaft Erster Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B1 BIS Modulnummer BIS Teilmodulnummer Modulbezeichnung Prüfungsleistungen Art der Prüfungsleistung Faktor der Prüfungsleistung im Modul BIS-101 (BBA-101) BWL BIS (BBA ) Grundsatzentscheidungen der BWL K1 1 2 BIS (BBA ) Produktion K1 1 2 BIS (BBA ) Buchführung und Rechtsformen K1 1 2 BIS-102 (BBA-102) BWL BIS (BBA ) Finanzierung K1 1 2 BIS (BBA ) Marketing K1 1 2 BIS (BBA ) Investition und Controlling K1 1 2 BIS-119 Spezielle BWL der Wirtschaftsinformatik 6 1 BIS (BBA ) Internes Rechnungswesen K1 1 2 BIS VWL für WI K1, M 1 2 BIS IT-Recht K1, M 1 2 BIS-121 (BBA-121) Mathematik BIS (BBA ) Mathematik 1 K2, M 1 4 BIS-122 (BBA-122) Mathematik BIS (BBA ) Mathematik 2 K2, M 1 4 BIS-126 Diskrete Mathematik 6 1 BIS Diskrete Mathematik K2, M 1 4 BIS-131 (BBA-131) Wirtschaftsinformatik - Grundlagen 6 1 BIS (BBA ) Wirtschaftsinformatik - Grundlagen H, K2, M 1 4 BIS-132 Unternehmensprozesse und ERP-Systeme 6 1 BIS Geschäftsprozessmanagement H, K1, R 1 2 BIS (BBA ) ERP-Systeme H, K1, R 1 2 BIS-133 Projektmanagement 6 1 BIS (BBA ) Allgemeines Projektmanagement K2, M, P, R 2 4 BIS IT-Projektmanagement K1, M, P, R 1 2 BIS-134 (BBA-277) Anforderungsanalyse 6 1 BIS (BBA ) Anforderungsanalyse H, K2, M, R 1 4 BIS-141 Informatik - Grundlagen 6 1 BIS Einführung Informatik H, K1, M 1 2 BIS Mathematische Grundlagen der Informatik H, K1, M 1 2 BIS-142 Programmieren 6 1 BIS Programmieren H, K2, M 1 4 SWS Credits Faktor der Modulnote in Gesamtnote Neufassung des Besonderern Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 5 von 9
6 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 62 von 65 Abt. Wirtschaft Erster Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B1 BIS-143 Datenbanksysteme 6 1 BIS Datenbanksysteme K2, M 1 4 BIS-159 Schlüsselqualifikationen der WI 6 1 BIS (BBA ) Kommunikationstechniken H, K1, M, P, R 1 2 BIS (BBA ) Wissenschaftliches Arbeiten H, K1, R 1 2 BIS WI-Kolloquium P 1 2 BIS-161 (BBA-161) Wirtschaftsenglisch 6 1 BIS (BBA ) Wirtschaftsenglisch Teil 1 H, K2, M, P, R 2 4 BIS (BBA ) Wirtschaftsenglisch Teil 2 H, K1, M, P, R 1 2 Notwendige Leistungsnachweise im 1. Studienabschnitt BIS: - Alle ausgewiesenen Module des BIS-Kanons BIS 101 bis BIS 199 Hinweis: Die in Klammern gesetzten Modulnummern (BBA-XXX) bzw. Teilmodulnummern (BBA-XXX-XX) verweisen auf die entsprechenden Module bzw. Teilmodule im Besonderen Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BBA) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaft der Fachhochschule Hannover (FHH). Die jeweiligen Module sind identisch und werden von Studierenden beider Studiengänge besucht. Legende für Art der Prüfungsleistung B Bericht BAA mit Ko. Bachelor-Arbeit mit Kolloquium EDR Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen H Hausarbeit Kx Klausur (x Zeitstunden) M Mündliche Prüfung P Präsentation (Vortrag) R Referat (Hausarbeit plus Präsentation/Vortrag) Neufassung des Besonderern Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 6 von 9
7 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 63 von 65 Abt. Wirtschaft Zweiter Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B2 Pflichtmodule Schwerpunkt Informationsmanagement Schwerpunkt Supply Chain Management BIS Modulnummer BIS Teilmodulnummer Modulbezeichnung Prüfungsleistungen Art der Prüfungsleistung Faktor der Prüfungsleistung im Modul BIS-201 Anwendungsprogrammierung 6 1 BIS Anwendungsprogrammierung EDR, K2, M, R 1 4 BIS-202 Software Engineering 6 1 BIS Software Engineering H, K2, M, R 1 4 BIS-203 Betriebssysteme 6 1 BIS Betriebssysteme K2, M 1 4 BIS-204 Verteilte Anwendungen 6 1 BIS Verteilte Informationssysteme K1, M 1 2 BIS Webbasierte Informationssysteme EDR, K1, M, R 1 2 BIS-205 Electronic Business and Electronic Commerce 6 1 BIS Electronic Business and Electronic Commerce H, K2, R 1 4 BIS-206 Interorganisational Business Computing 6 1 BIS Interorganisational Business Computing K2, M, R 1 4 BIS-209 Themenübergreifendes WI-Projekt 6 1 BIS Themenübergreifendes WI-Projekt B, EDR, H, P, R 1 3 BIS-211 Informationsmanagement 6 1 BIS Informationsmanagement H, M, P, R 1 4 BIS-212 IT-Organisation 6 1 BIS IT-Organisation H, M, P, R 1 4 BIS-213 Vertiefende Themen des Informationsmanagement 6 1 BIS Vertiefende Themen des Informationsmanagement H, M, P, R 1 4 BIS-219 IM-Projekt 6 1 BIS IM-Projekt B, EDR, H, P, R 1 3 BIS-221 Produktion und Logistik 6 1 BIS Produktion und Logistik K2, M 1 4 BIS-222 IT-Systeme der Produktion u. Logisitk 6 1 BIS IT-Systeme der Produktion u. Logisitk EDR, H, K2, M, R 1 4 BIS-223 Vertiefende Themen des Supply Chain Managements 6 1 BIS Vertiefende Themen des Supply Chain Managements EDR, H, K2, P, R 1 4 BIS-229 SCM-Projekt 6 1 BIS SCM-Projekt B, EDR, H, P 1 3 SWS Credits Faktor der Modulnote in Gesamtnote Neufassung des Besonderern Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 7 von 9
8 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 64 von 65 Abt. Wirtschaft Zweiter Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B2 Schwerpunkt Customer Relationship Management Schwerpunkt Business Intelligence Ergänzungsmodule BIS-231 CRM-Prozesse 6 1 BIS CRM-Prozesse H, K2, R 1 4 BIS-232 CRM-Systeme 6 1 BIS CRM-Systeme EDR, H, K2, R 1 4 BIS-233 Vertiefende Themen des CRM 6 1 BIS Vertiefende Themen des CRM EDR, H, K2, P, R 1 4 BIS-239 CRM-Projekt 6 1 BIS CRM-Projekt B, EDR, H, P, R 1 3 BIS-241 Data Warehousing 6 1 BIS Data Warehousing K2, M, R 1 4 BIS-242 Business Intelligence 6 1 BIS Business Intelligence K2, M, R 1 4 BIS-243 Vertiefende Themen des BI 6 1 BIS Vertiefende Themen des BI EDR, K2, M, R 1 4 BIS-249 BI-Projekt 6 1 BIS BI-Projekt EDR, H, P, R 1 3 BIS-251 Aktuelle Themen der WI 6 1 BIS Aktuelle Themen der WI K2, M, R 1 4 BIS-255 Vertiefende Themen des Geschäftsprozessmanagements 6 1 BIS Vertiefende Themen des Geschäftsprozessmanagements H, K2, M, P, R 1 4 BIS-256 Betriebswirtschaftliche Standardsoftware 6 1 BIS Betriebswirtschaftliche Standardsoftware H, K2, P, R 1 4 BIS-257 (BBA-283) Einführung SAP ERP 6 1 BIS (BBA ) Einführung SAP ERP EDR, H, K2, M, R 1 4 BIS-258 Informationssicherheit 6 1 BIS Informationssicherheit H, K2, M, R 1 4 BIS-261 Operations Research 6 1 BIS Operations Research H, K2, M, R 1 4 BIS-262 (BBA-282) Datenanalyse 6 1 BIS (BBA ) Datenanalyse H, K2, M, R 1 4 BIS-263 (BBA-281) Finanz- und Versicherungsmathematk 6 1 BIS (BBA ) Finanz- und Versicherungsmathematk H, K2, M, R 1 4 BIS-265 Software-Architekturen 6 1 BIS Software-Architekturen H, K2, M, R 1 4 BIS-266 XML-Datenbanken 6 1 BIS XML-Datenbanken H, K2, M, R 1 4 BIS-267 Software-Qualität 6 1 BIS Software-Qualität H, K2, M, R 1 4 BIS-271 Wissensmanagement 6 1 BIS Wissensmanagement H, M, P, R 1 4 Neufassung des Besonderern Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 8 von 9
9 Nr. 3/2009 vom 23. Juni 2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 65 von 65 Abt. Wirtschaft Zweiter Studienabschnitt Bachelor Wirtschaftsinformatik (BIS) Anlage B2 1. Praxisphase / Seminar 2. Praxisphase / Bachelor- Arbeit BIS-273 U-Gründung in der IT 6 1 BIS-273 U-Gründung in der IT H, K2, R 1 4 BIS-281 (BBA-203) Soziale Kompetenz - Vertiefung 6 1 BIS (BBA ) Verhandlungs- und Moderationstechniken H, K1, M, P, R 1 3 BIS (BBA ) Persönlichkeit und Führung H, K1, M, P, R 1 3 BIS-285 (BBA-278) Wirtschaftsenglisch BIS (BBA ) Wirtschaftsenglisch 2 - Teil 1 H, K1, M, P, R 1 2 BIS (BBA ) Wirtschaftsenglisch 2 - Teil 2 H, K1, M, P, R 1 2 BIS-291 (BBA-291) 1. Praxisphase 18 1 BIS (BBA ) 1. Praxisphase B 1 BIS-292 (BBA-292) Praxisphasenseminar 12 1 BIS (BBA ) Praxisphasenseminar Teil 1 H, M, P, R 1 2 BIS (BBA ) Praxisphasenseminar Teil 2 H, M, P, R 1 2 BIS-297 (BBA-297) 2. Praxisphase 18 1 BIS (BBA ) 2. Praxisphase B 1 BIS-299 (BBA-299) Bachelor-Arbeit 12 4 BIS (BBA ) Bachelor-Arbeit BAA mit Ko. 1 Notwendige Leistungsnachweise im 2. Studienabschnitt BIS: - Alle Pflichtmodule BIS 201 bis BIS Alle Module eines vom Studierenden gewählten Schwerpunkts, dabei stehen folgende Schwerpunkte zur Wahl: BIS-211 bis BIS-219 Informationsmanagement BIS-221 bis BIS-229 Supply Chain Management BIS-231 bis BIS-239 Customer Relationship Management BIS-241 bis BIS-249 Business Intelligence - Module im Umfang von 24 Credits nach Wahl des Studierenden aus dem Kanon der Ergänzungsmodule BIS-251 bis BIS-289; dabei mind. 12 Credits, jedoch höchstens 18 Credits aus dem Teilkanon BIS-251 bis BIS Praxisphase (BIS 291) und Praxisphasenseminar (BIS 292) - 2. Praxisphase (BIS 297) und Bachelorarbeit (BIS-299) Hinweis: Die in Klammern gesetzten Modulnummern (BBA-XXX) bzw. Teilmodulnummern (BBA-XXX-XX) verweisen auf die entsprechenden Module bzw. Teilmodule im Besonderen Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BBA) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaft der Fachhochschule Hannover (FHH). Die jeweiligen Module sind identisch und werden von Studierenden beider Studiengänge besucht. Legende für Art der Prüfungsleistung B Bericht BAA mit Ko. Bachelor-Arbeit mit Kolloquium EDR Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen H Hausarbeit Kx Klausur (x Zeitstunden) M Mündliche Prüfung P Präsentation (Vortrag) R Referat (Hausarbeit plus Präsentation/Vortrag) Neufassung des Besonderern Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Seite 9 von 9
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