Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
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- Sophie Meyer
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1 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den konsekutiven, berufsbegleitenden Teilzeit-Master-Studiengang Bildungswissenschaften und Management für flege- und Gesundheitsberufe (MGB) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales der Hochschule Hannover 1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung Soweit in dieser rüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 2 Hochschulgrad Nach bestandener Master-rüfung und nach rüfung der Gesamtvoraussetzungen (insgsamt 300 Credits) verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Master of Arts (Education Sciences and Management for Nursing and Health Care rofessionals). Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung). 3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das berufsbegleitende Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Master-Studiengang Bildungswissenschaften und Management für flegeund Gesundheitsberufe einschließlich der Master-Arbeit sechs Semester (Regelstudienzeit). In dem Master-Studiengang werden 120 Credits erworben. (2) Anlage B3 stellt die Module, rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und C) dar. (3) Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die rüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. Seite 1 von 6
2 (4) Abweichend von 11 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung können innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Modulprüfungsleistungen zum nächstmöglichen rüfungstermin einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die rüfungsleistung muss zu einem neuen Thema erbracht werden; raxisprojektberichte sind von der Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. (5) Wahlpflichtmodule (W) und flichtmodule (): - Studierende, die nach 3 (2) und 4 (2, 3) der Masterstudiengangs- Zulassungsordnung für den Wahlschwerpunkt Bildungswissenschaften zugelassen sind, haben die Module A1 A7 einschließlich der rüfungen zu absolvieren. - Studierende, die nach 3 (2) und 4 (2, 3) der Masterstudiengangs- Zulassungsordnung für den Wahlschwerpunkt Management zugelassen sind, haben die Module B1 B7 einschließlich der rüfungen zu absolvieren. - Unabhängig vom Wahlschwerpunkt Bildungswissenschaften oder Management sind die flichtmodule C1 C3 sowie E einschließlich der rüfungen zu absolvieren. - Unabhängig vom Wahlschwerpunkt Bildungswissenschaften oder Management sind drei der sechs Wahlpflichtmodule der Kategorie D einschließlich der rüfungen zu absolvieren. 4 Master-rüfung, Master-Arbeit (1) Die Zulassung zur Master-rüfung regelt 6 Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Master-Arbeit. (2) Die Master-Arbeit ist in der Regel im sechsten Semester zu schreiben. (3) Die Zulassung zur Master-Arbeit setzt ein ordnungsgemäßes Studium, den Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit beim rüfungsausschuss und die Genehmigung des Antrages durch den rüfungsausschuss voraus. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Absatz 2 Allgemeiner Teil beizufügen: - ein Vorschlag für das Thema der Master-Arbeit, - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit, - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende, wobei mindestens ein rüfender Angehöriger der Fakultät Diakonie, Gesundheit und Soziales sein muss. (5) Der rüfling kann abweichend von Absatz 3 auf gesonderten schriftlichen Antrag auch dann zugelassen werden, wenn die im bisherigen Studienverlauf gezeigten Leistungen dies rechtfertigen. Über die Zulassung entscheidet der rüfungsausschuss. Der rüfungsausschuss kann diese Zulassung mit Auflagen versehen. Seite 2 von 6
3 (6) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und CR) sind in Anlage B3 festgelegt. (7) Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen. Für die Master-Arbeit werden 20 Credits vergeben. (8) Abweichend vom 21 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung kann der rüfungsausschuss auch in der beruflichen raxis und Ausbildung erfahrene ersonen in geeigneten rüfungsgebieten zu Erstprüfenden bestellen, wenn sie selbst mindestens die durch die rüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. 5 Inkrafttreten und Anwendungsbereich Diese rüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium nach ihrem Inkrafttreten beginnen. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits im Studium befinden, werden nach der bisher für sie geltenden Ordnung geprüft. ***** Neufassung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung räsidium: Verkündungsblatt Nr. 05/2014 vom Seite 3 von 6
4 Master Bildungswissenschaften und Management für flege- und Gesundheitsberufe (MGB) Anlage B3 Wahlschwerpunkte flichtmodule M-Kürzel K-I Modul-Bezeichnung Art M C M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art Sem. LVA SWS C rüfungs- Gew. form Wahlschwerpunkt Bildungswissenschaften MGB-301 A1 Lernen und Lehren MGB Lernen und Lehren MGB-302 A2 Kompetenzorientiert unterrichten 5 5 MGB Kompetenzorientiert unterrichten MGB-303 A3 ersönlichkeitsentwicklung fördern MGB ersönlichkeitsentwicklung fördern MGB-304 A4 Beurteilen und Fördern 5 5 MGB Beurteilen und Fördern MGB-305 A5 Innovieren und Schule entwickeln 5 5 MGB Innovieren und Schule entwickeln MGB-306 A6 rojekte an Schulen des MGB-307 A7 rojekte an Schulen des Gesundheitswesens durchführen und auswerten Wahlschwerpunkt Management MGB-311 B1 Gestaltung von Organisationsstrukturen im flegeund Gesundheitsbereich 5 5 MGB rojekte an Schulen des MGB rojekte an Schulen des Gesundheitswesens durchführen und auswerten 60 1 V/S/Ü 6 10 R 1 2 V/S/Ü 3 5 K 1 2 V/S/Ü V/S/Ü 3 5 M 1 4 V/S/Ü 3 5 H 1 4 S 3 5 E 0 5 S 3 20 B MGB Gestaltung von Organisationsstrukturen im flege- und Gesundheitsbereich 1 V/S/Ü 6 10 H 1 MGB-312 B2 Rechnungswesen und Controlling 5 5 MGB Rechnungswesen und Controlling MGB-313 B3 Managementhandeln im gesundheits- und sozialpolitischen Kontext MGB-314 B4 ersonalmanagement 5 5 MGB ersonalmanagement MGB-315 B5 Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung MGB-316 B6 rojekte an Einrichtungen des MGB-317 B7 rojekte an Einrichtungen des Gesundheitswesens durchführen und auswerten 2 V/S/Ü 3 5 K MGB Managementhandeln im gesundheitsund sozialpolitischen Kontext 2 V/S/Ü MGB Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung 5 5 MGB rojekte an Einrichtungen des MGB rojekte an Einrichtungen des Gesundheitswesens durchführen und auswerten 60 3 V/S/Ü 3 5 M 1 4 V/S/Ü 3 5 H 1 4 S 3 5 E 0 5 S 3 20 B 1 Anlage B3: Seite 1 von 3 Seite 4 von 6
5 Schwerpunktübergreifende flichtmodule Schwerpunktübergreifende flichtmodule MGB-321 C1 rofessionalisierung der flege- und Gesundheitsberufe MGB rofessionalisierung der flege- und Gesundheitsberufe MGB-322 C2 5 5 MGB Methoden empirischer Forschung im Methoden empirischer Forschung im flege- und Gesundheitsbereich flege- und Gesundheitsbereich MGB-323 C3 raxisbezogene Forschung im flege- 5 5 MGB raxisbezogene Forschung im flegeund Gesundheitsbereich und Gesundheitsbereich MGB-324 E Master-Arbeit MGB Master-Arbeit 40 1 V/S/Ü V/S/Ü 3 5 M 1 4 V/S/Ü 3 5 H 1 6 S 1 20 K 1 Schwerpunktübergreifende Wahlpflichtmodule Schwerpunktübergreifende Wahlpflichtmodule M-Kürzel K-I Bezeichnung Art C Gew. TM-Kürzel Bezeichnung Art Sem. LVA SWS C rüfungsform D1a 5 5 MGB Epidemiologie und Gesundheit W MGB-331 Wahlpflichtmodul 1 D1b MGB Zum Verhältnis von Individuum, Arbeit W und Gesellschaft D2a MGB Gesundheit und Gesundheitsförderung W MGB-332 Wahlpflichtmodul 2 D2b MGB Zum Verhältnis von Wissen und Macht W D3a 5 5 MGB Gesundheitssysteme im internationalen W Vergleich MGB-333 D3b Wahlpflichtmodul 3 MGB atientenrechte und rechtliche Rahmenbedingungen im flege- und W Gesundheitsbereich 20 Abschluss MA mit S B (120C) = F übergreifend (40 C) + S B (60 C) + W (20 C) Abschluss MA mit S M (120C) = F übergreifend (40 C) + S M (60 C) + W (20 C) Gew. 2 V/S/Ü 3 5 M 1 2 V/S/Ü 3 5 M 1 3 V/S/Ü V/S/Ü V/S/Ü 3 5 R 1 4 V/S/Ü 3 5 R 1 Anlage B3: Seite 2 von 3 Seite 5 von 6
6 Legende der Abkürzungen (Art, Form der rüfungsleistung und Lehrveranstaltungen): Art M C M Gew. M Gew. M Art C Gew. Gew. F W LVA SWS B BAA/MAA BAA mit Ko BÜ E EA EDR H Ko Kx M MA A F R V S Ü Art eines Moduls (F/WF) Credits eines Moduls Gewichtung eines Moduls zur Gesamtnote Gewichtung 0 = unbenotete rüfung Art eines Teilmoduls (F/WF) Credits eines Teilmoduls oder einer Modulprüfung Gewichtung der Teilmodule im Modul Gewichtung 0 = unbenotete rüfung flichtmodul Wahlpflichtmodul angebotene Art der Lehrveranstaltung Semesterwochenstunden Bericht Bachelor-/Master-Arbeit Bachelor-Arbeit mit Kolloquium berufspraktische Übung Entwurf experimentelle Arbeit Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen Hausarbeit Kolloquium Klausur (x Zeitstunden) Mündliche rüfung mündliche Abschlussprüfung räsentation (Vortrag) rojektarbeit ortfolio Referat (Hausarbeit plus räsentation/vortrag) Vorlesung raxisphase Seminar Übung Anlage B3: Seite 3 von 3 Seite 6 von 6
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